Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Fossile Energie / Atomkraft => Thema gestartet von: PLUS am 19. September 2011, 20:24:40
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In einer bundesweit ersten Gerichtsentscheidung hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Anfang des Jahres als Verbrauchsteuer neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer - auch \"Brennelementesteuer\" genannt - in Frage gestellt und in einem am 19.09.2011 den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss (Az. 4 V 133/11) einem Eilantrag eines Kernkraftwerkbetreibers stattgegeben.
FG Hamburg, Pressemitteilung vom 19.09.2011 zum Beschluss 4 V 133/11 vom 19.09.2011 (http://justiz.hamburg.de/finanzgericht/aktuelles/3076876/kernbrennstoffsteuer.html?print=true#)
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Finanzgericht München stellt Brennelementesteuer in Frage (http://www.dowjones.de/site/2011/10/weiteres-finanzgericht-stellt-brennelementesteuer-in-frage.html)
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Es hakt wohl an dem ausdrücklichen Verbot, die Steuer an die Kunden weiterzugeben.
Seltsam und für mich nicht nachvollziehbar, was dieses Verbot überhaupt bewirken sollte - und wer das wie kontrollieren sollte.
Ein stümperhaft formuliertes Gesetz?
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Beitrag im BBH- Energieblog (http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/kernbrennstoffsteuer-wenn-ein-finanzgericht-verfassungsgericht-spielt/)
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...was zu erwarten war:
...Insgesamt stehen bei der Brennelementesteuer geplante Einnahmen von jährlich 1,3 Milliarden Euro infrage, die der Steuerkasse der Bundesregierung bis 2016 verloren gehen könnten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,793758,00.html
\"Infrage\" steht da seit der merkelinschen Panikreaktion garnix mehr.
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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bfh-zu-kernkraftwerken-kein-vorlaeufiger-rechtsschutz-gegen-kernbrennstoffsteuer)
Wie am Mittwoch bekannt wurde, haben die obersten Finanzrichter die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt. Das FG Hamburg hatte ernstliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes bejaht und deshalb die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Das Finanzgericht Hamburg hat mit 27 Beschlüssen den Eilrechtsanträgen von fünf Kernkraftwerksbetreibern stattgegeben und damit die Hauptzollämter vorläufig verpflichtet, insgesamt über 2,2 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer zu erstatten. Im Einzelnen:
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Mit zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2013 hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg bereits die höchstrichterliche Überprüfung des Kernbrennstoffsteuergesetzes veranlasst und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az. BVerfG 2 BvL 6/13) und den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (Az. EuGH C-5/14) angerufen. Da der 4. Senat über die bei ihm anhängigen Klagen jedoch nicht entscheiden kann, solange noch keine Urteile aus Karlsruhe und Luxemburg vorliegen, haben die Betreiber der Kernkraftwerke vorläufigen Rechtsschutz beantragt, um von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer einstweilig befreit zu werden bzw. deren Erstattung zu erreichen. Mit Erfolg.
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Der Inhalt der Beschlüsse wird demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank der Hamburger Justiz verfügbar sein (www.landesrecht-hamburg.de, Az. 4 V 154/13).
http://justiz.hamburg.de/finanzgericht/4299394/kernbrennstoffsteueranmeldung.html
oder auch hier: FG Hamburg zur Brennelementesteuer: Energiekonzerne bekommen 2,2 Milliarden zurück
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/fg-hamburg-beschluss-4v15413-steuer-kraftwerk-brennelemente-kernbrennstoffsteuer-erstattung/