Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Anonymous am 17. Oktober 2005, 13:31:39
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Ich habe gehört, es gäbe jetzt die Möglichkeit, Gasrechnungen nur noch unter Vorbehalt zu zahlen und damit Anspruch auf eventuelle spätere Rückzahlung zu erhalten. Formulare dafür seien im Internet erhältlich. Aber wo?
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Diese Problem habe ich auch und folgenden link gefunden:
www.rechtsschutzbrief.de
Dort ist ein Musterbrief hinterlegt, man braucht zwei Klicks, um zu dem WORD-Dokument zu gelangen.
Vielleicht hilft\'s.
Viel Spaß
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Zahlung unter Vorbehalt bringt Ihnen kaum etwas. Schließlich ist Ihr Geld zunächst einmal weg. Um es wiederzubekommen, müssten Sie Ihren Versorger verklagen, denn freiwillig wird dieser kaum etwas wieder hergeben. Mit Ihrer Klage haben Sie erst einmal grundsätzlich die Beweislast - selbst wenn inzwischen Entscheide vorliegen, die den Vorsorger zum Nachweis verpflichten. Ihre Karten sind in diesem Fall jedoch immer schlechter. Also entweder Preise kürzen, oder sich die hohen Preise gefallen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.