Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Plauen => Thema gestartet von: Plinse am 12. August 2011, 13:56:32
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Hallo, ich bin Kunde von Erdgas Plauen. Das es einige günstigere Anbieter gibt, würde ich gerne wechseln. Aber leider bekam ich bei allen konkreten Anfragen an die Anbieter nur Absagen, obwohl bei verivox die Lieferbarkeit bestätigt wurde. Bei allen hieß es: nein mit Erdgas Plauen existieren keine Verträge, Lieferung nicht möglich.
Was kann man da tun??
Grüße aus dem Vogtland
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@Plinse,
dann sagen Sie mal erst welchen Vertrag Sie mit Erdgas Plauen haben.
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@Plinse,
das ist natürlich zwar nicht unmöglich, aber ziemlich ungewöhnlich, dass verivox bei mehreren Anbietern das fehlerhaft ausweist.
Von welchen Anbietern ganz konkret bekamen Sie diese Aussage?
Sie sollten da auch mal an Verivox schreiben. Damit die das prüfen und gegebenfalls korrigieren können.
Ich schau mich auch grad für jemanden nach einen anderen Gasanbieter um, und da prüf ich auch nochmal auf der Anbieterwebsite (soweit die ein solches Tool anbieten) die Verfügbarkeit. Und wo sowas nicht ist, werde ich auch im Zweifel direkt anfragen.
@Cremer
In dem Fall ist es nicht relevant, welchen Gasliefervertrag Plinse hat, da nicht der Grund für die Ablehnung der alte Vertrag ist, den Plinse mit der Erdgas Plauen hat.
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ich hatte u.a. bei den Stadtwerken Eisenberg und Meerane angefragt.
Bei beiden sollte die Lieferung nach Plauen möglich sein.
Aber leider....
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Dieser (http://www.egnw.de/) Anbieter liefert nach eigener Angabe überall in Deutschland.
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@Plinse,
welchen Tarif/Vertrag haben Sie denn bei Erdgas Plauen ?????
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Original von Cremer
@Plinse,
welchen Tarif/Vertrag haben Sie denn bei Erdgas Plauen ?????
@Cremer
Warum sind Sie denn so scharf darauf, den jetzigen Tarif von Plinse zu erfahren. Er/Sie hat doch geäußert, dass ein Wechsel gewünscht ist und es geht nur darum, einen anderen Anbieter zu finden, die liefert und nicht darum, welchen Tarif man derzeit hat. 8)
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@Cremer
es spielt zwar in der Tat keine Rolle welchen Tarif ich derzeit habe, es ist aber auch kein Geheimnis.
Derzeit habe ich Konstant2011 und müßte mich nun entscheiden, ob ich Konstant 2012 nehme.
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Original von Plinse
@Cremer
es spielt zwar in der Tat keine Rolle welchen Tarif ich derzeit habe, es ist aber auch kein Geheimnis.
Derzeit habe ich Konstant2011 und müßte mich nun entscheiden, ob ich Konstant 2012 nehme.
das spielt sehr wohl eine Rolle!
- Tarife der Grundversorgung Kündigungsfrist 6 Tage oder so
- Alle anderen Tarife der ehmaligen Zwangsanbieter zu meist 1 Jahr!
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@Plinse,
also der Tarif Klasik 1 und 2 ist ja wesentlich günstiger als der Konstant 2012 mit über 8 cent/kWh
Der Tarif steht nur für kurze Zeit zur Verfügung.
Insofern ist dieser Tarif ein Lockvogelangebot, ähnlich wie bei den Stadtwerken Kreuznach mit dem Bonus. \"Wer neuen Vertrag \"Kreuznacher Stadtgas\" bis 15.9.11 unterschreibt erhält einen Bonus von 0,6 Cent/kWh brutto.\"
Siehe auch auf der Website der BIFEP unter News \"Eine verlogenere....\"
http://bifep-kh.de/news-1.html
Also wenn Sie mich fragen, ich würde Klasik nehmen bzw. zu einem anderen Anbieter wechseln.
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Original von bjo
das spielt sehr wohl eine Rolle!
- Tarife der Grundversorgung Kündigungsfrist 6 Tage oder so
- Alle anderen Tarife der ehmaligen Zwangsanbieter zu meist 1 Jahr!
Wo haben Sie denn diese Weisheit her ? § 20 Absatz 1 GasGVV sagt klar:
(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
und das wegen der Einschränkung von Abs. 1 Satz 3 auch nur vom Kunden. Der Versorger kann nur unter ganz engen Bedigungungen die Grundversorgung kündigen.
Und bei den anderen Tarifen, die wohl Sonderverträge sind, sollte sich die Kündigungsfrist aus dem Vertrag ergeben. Ob dieses \"zumeist 1 Jahr\" ist, ist belanglos, da es auf IHREN (genauer, den individuell zu kündigenden) Vertrag ankommt nicht auf \"die meisten\". Sagt der Vertrag bzw. die AGB, so sie denn wirksam einbezogen wurden, nichts darüber aus, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach BGB, je nach Länge der bisherigen Vertragsdauer.