Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: DieAdmin am 09. August 2011, 13:41:22
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fiel mir auf, dass dieses Urteil hier im Forum noch nicht in Erscheinung trat:
Ein freier Flüssiggaslieferant füllte den unbeschrifteten Tank eines Kunden auf, und die Flüssiggas-Firma, mit der der Kunde einen Liefervertrag hatte, klagte dagegen auf Unterlassung.
Schönes Urteil:
http://www.energieverbraucher.de/files_db/1283875390_9044__12.pdf
das Urteil auf openjur in HTML
http://openjur.de/u/143837.html