Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Fossile Energie / Atomkraft => Thema gestartet von: DieAdmin am 20. Juli 2011, 21:13:38
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so zu lesen auf:
http://www.klimaretter.info/wirtschaft/nachricht/9023-mannheimer-kohlekraftwerksbau-vor-gericht
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bestätigt, mit dem die Klage des BUND gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Block 9 des Großkraftwerks Mannheim abgewiesen worden ist.
Die Beigeladene betreibt in Mannheim am Nordufer des Rheins ein Steinkohlekraftwerk, das um einen weiteren Block mit einer Feuerungswärmeleistung von 2 100 MW erweitert werden soll. Nach Norden und Nordosten wird das Kraftwerksgelände von Industrie- und Gewerbegebieten umschlossen. Ein Bebauungsplan für das Kraftwerksgelände besteht nicht. Der angegriffene Genehmigungsbescheid geht davon aus, dass die Anforderungen an die Luftreinhaltung zum Schutz der Bevölkerung eingehalten sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des BUND zurückgewiesen........
BVerwG-Pressemitteilung (http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=74)
http://de.wikipedia.org/wiki/Grosskraftwerk_Mannheim