Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnerGen Süd eG => Thema gestartet von: speedy am 19. Juli 2011, 12:29:11

Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: speedy am 19. Juli 2011, 12:29:11
Energen hat ja gerade sein Preise erhöht, wie ich nur durch Zufall entdeckt habe, aber was ich gar nicht verstehe, das der Grundpreis so extrem in die Höhe geschossen ist. Ich kenne keine anderen Anbieter, der so hoch liegt. Kann jemand hier sagen, warum das so ist? Ich kann es partout nicht nachvollziehen...
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: bolli am 19. Juli 2011, 13:35:34
Zitat
Original von speedy
Energen hat ja gerade sein Preise erhöht, wie ich nur durch Zufall entdeckt habe, aber was ich gar nicht verstehe, das der Grundpreis so extrem in die Höhe geschossen ist. Ich kenne keine anderen Anbieter, der so hoch liegt. Kann jemand hier sagen, warum das so ist? Ich kann es partout nicht nachvollziehen...
Ich weiss ja nicht, auf welchen Grundpreis Sie sich beziehen, aber laut der Energen-Homepage gilt seit 01.07.11 beim Strom ein Grundpreis von 7,95 EUR und das ist wahrlich weder \"hoch\" noch \"so hoch wie bei keinem anderen Anbieter\".
Auch Gas ist mit 16,20 EUR deutlich günstiger als viele andere.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: speedy am 19. Juli 2011, 18:06:02
Danke für die Antwort. Ich habe extern die Antworten auf meine Fragen bekommen. Thema kann geschlossen werden, Danke!
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: energie-fair am 20. Juli 2011, 06:52:48
Ist die Antwort geheim? Oder dürften wir sie auch erfahren?
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: opferlamm-ma am 20. Juli 2011, 18:39:09
Ist doch doof. Da sind wir in einem Forum für Meinungs- bzw. Informationsaustausch und dann sowas.
\"Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan. Gehe er\".
Ok passt nicht ganz aber es kann ja noch besser werden.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Cremer am 20. Juli 2011, 21:43:52
@Speedy,

ganz dem Namen gerecht :D

- Thread in 12.29
- Thread out 18.06

und weg war er X(
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: speedy am 22. Juli 2011, 14:07:00
Zitat
Original von energie-fair
Ist die Antwort geheim? Oder dürften wir sie auch erfahren?


Ich hab auf eigene Faust herausbekommen, das Versorger allgemein im Raum Hamburg derzeit so um die 6,50 Grundpreis kalkulieren und wenn es in fremde Netze / mit weiten Transportwegen verbunden sind, liegen die bei ca. 7,50 Euro.

Energen selbst hat nur allgemein geantwortet, das gestiegene Kosten weitergegeben worden. Klar, die wollen ihre Kalkulationsgrundlage nicht erläutern, aber derzeit stellen Sie den Spitzenwert an Grundgebühr dar.

Da liegt dann für viele das Problem an, das der Grundversorger mit dem Onlinetarif oftmals den gleichen Preis hat, weil der Grundpreis nur 5,80 beträgt. Oder gar Hamburg Energie mit Ököstrom gleichauf.

Energen bat mich fair zu rechnen mit dem Hinweis, das die anderen Versorger ihre Preise wohl noch nicht angepaßt haben. Das ist auch der Grund, warum ich derzeit das ganze zur Seite lege und nochmal Ende des Jahres schaue, wie sich der Strommarkt entwickelt.

Alle Zufrieden ;) ?
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: PLUS am 22. Juli 2011, 14:50:17
@speedy, nicht so schnell  ;).  Es kommt doch auf den Gesamtpreis an und was für die eigene Situation passt und was man will. Nur günstig und risikolos gibt es nicht.

Hier wird z.B. überhaupt kein Grundpreis berechnet:

Zitat
LogoGas Garant mit Preisgarantie bietet Ihnen Sicherheit, egal was auf den Energiemärkten passiert. Ihr Preis bleibt bis zum 30.09.2013 gleich. Da kein Grundpreis erhoben wird, zahlen Sie nur für Ihren tatsächlichen Verbrauch. Durch die monatliche Kündigungsfrist können Sie praktisch jederzeit wieder wechseln.
LogoGas Vario orientiert sich an den Weltenergiepreisen. Das heißt sowohl Senkungen und Erhöhungen sind möglich. Diese Variante bietet somit Chance und Risiko zugleich. Über Preisänderungen werden Sie selbstverständlich rechtzeitig informiert. Durch die monatliche Kündigungsfrist können Sie praktisch jederzeit wieder wechseln.

LOGOGAS (http://www.logoenergie.de) oder siehe hier im Forum: Neue Marke: LOGO!-ENERGIE (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=69105#post69105)

.... und hier  Stromtarife ohne Grundpreis (http://www.stromklar.de/ratgeber/stromanbieter-ohne-grundgebuehr.html)
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Capo am 22. Juli 2011, 15:04:09
Moin,

EnerGen Süd ändert den Gastarif ab 01.10.2011!!

Marktpreise steigen um 18 %
Genossenschaft erhöht für Haushaltskunden nur um ca. 2,8 %
Bei positivem Geschäftsverlauf winkt eine Rückvergütung!

Zitat
Seit dem 01.07.2009 beliefert die EnerGen Süd eG Ihre Mitglieder mit Erdgas zu einem stabilen Preis von 4,99 Ct./kWh und einem Grundpreis von 16,20 € p.m. Über mehr als 24 Monate konnte der bisherige Preis für EnSpar.Gas stabil gehalten werden. Die aktuelle Marktentwicklung bei der Gasbeschaffung zwingt uns, nun die Preise anzuheben. Die Marktpreise stiegen bei der Beschaffung um mehr als 18 % von ca. 2,2 Ct./kWh auf 2,7 – 2,8 Ct./kWh. Der Arbeitspreis muss deshalb ab dem 01.10.2011 auf 5,35 Ct./kWh (Brutto) erhöht werden. Gleichzeitig wird jedoch im Gegenzug der Grundpreis pro Monat von 16,20 € auf 12,00 € (Brutto) gesenkt. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch eines privaten Haushaltes von 20.000 kWh im Jahr bedeutet dies eine moderate Erhöhung von 22,40 € (brutto) im Jahr oder 1,87 € im Monat.

Hompage EnerGen Süd (wichtige Informationen) (http://www.energensued.de/41207.html)

Bis dann...
Capo
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Energietourist am 22. Juli 2011, 15:37:55
da ist schon eher interessant, warum die Genossenschaft EGNW
4,64 Cent/kwh Arbeitspreis und 10,00 € Grundpreis bis 6 000 kwh und
4,64 Cent/kwh Arbeitspreis und 16,81 € Grundpreis ab 6 001 kwh
nimmt. Der Verwaltungsaufwand dürfte bei 6000kwh und 6001kwh gleich sein.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 24. Juli 2011, 10:05:44
Es hängt davon ab wie langfristig Strom und Gas eingekauft wird. Für Gas ist z.B. der Preis am Terminmarkt tatsächlich auf rund 2,8 ct/kWh gestiegen. Am Spotmarkt liegt der Preis dagegen immer noch bei etwa 2,2 ct/kWh. Energen Süd scheint die Beschaffung jetzt auch langfristig zu organisieren, was ich nicht so gut finde. Denn der Aufschlag gegenüber dem Spotmarkt und kurzfristiger Beschaffung ist heftig.

Die Ursache könnte auch in dem rasanten Wachstum und dem damit verbundenen Aufwand liegen. Würde kurzfristiger beschafft dann müssten eventuell auch häufiger die Preise angepasst werden, was dann auch wieder zu mehr Wechseln und Aufwand führt.

Ich bevorzuge ganz klar günstige Preise auch wenn das mehr Preisanpassungen zu Folge hätte. Ich habe kein Problem den Anbieter häufiger zu wechseln, was aber bei der Energen Süd auch nicht sein müsste wenn sie wirklich nahe am Einkaufspreis ohne Gewinne bleiben.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: PLUS am 24. Juli 2011, 12:09:21
Zitat
Original von egn
...
Die Ursache könnte auch in dem rasanten Wachstum und dem damit verbundenen Aufwand liegen.
Zitat
Original von egn
Ich bevorzuge ganz klar günstige Preise ....
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: EnBWüterich am 10. Oktober 2011, 14:57:09
Wie ich auf Nachfrage erfuhr - und im Internet über das neue Preisblatt auch bestätigt fand - wird Energen Süd den Strompreis drastisch erhöhen (müssen), sodass ich nächstes Jahr anstelle eines Abschlages von 94 EUR rd. 118 EUR zahlen muss - also fast 1/4 mehr.

Angeblich müssten auch alle Andern Stromversorger in mind. ähnlicher Weise erhöhen - na  denn Prost Neujahr !!!

EW
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: dattelner am 10. Oktober 2011, 15:26:57
Gilt bei einer Preiserhöhung auch die lange Kündigungsfrist? Wenn man von der Satzung ausgeht- Kündigungsfrist 1/2 Jahr zum Jahresabschluss-, muss man sich ja dann zum jetzigen Zeitpunkt diese Preise für ganz 2012 antun. Oder gilt für den Stromliefervertrag nach dem Ablauf des ersten Jahres eine andere Kündigungsfrist?
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 10. Oktober 2011, 15:46:02
In den AGB steht:

Zitat
5.3 Preisänderungen erfolgen nur zum Anfang eines Kalendermonats; sie werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform zu kündigen, und zwar mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanhebung vorangeht.

Änderungen der Preise erfolgen nur zum Monatsbeginn. Eine Preisänderung könnte als frühstens zum 01.12.2011 erfolgen. Kündigen kann man dann bis spätestens 2 Wochen vor dem 01.12.2011.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: bolli am 11. Oktober 2011, 07:54:12
Zitat
Original von dattelner
Gilt bei einer Preiserhöhung auch die lange Kündigungsfrist? Wenn man von der Satzung ausgeht- Kündigungsfrist 1/2 Jahr zum Jahresabschluss-, muss man sich ja dann zum jetzigen Zeitpunkt diese Preise für ganz 2012 antun. Oder gilt für den Stromliefervertrag nach dem Ablauf des ersten Jahres eine andere Kündigungsfrist?
Die in der Satzung beschriebene 6-Monats-Frist gilt für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und nicht für den Stromliefervertrag. Dieser kann unabhängig von einer Mitgliedschaft seperat gekündigt werden, bei Preiserhöhungen meist auch außerordentlich, wie egn auch dargestellt hat.

Bezüglich der drastischen Erhöhung darf man ja mal gespannt sein, wie die das begründen. SOO teuer scheinen die Strombeschaffungskosten derzeit auch nicht. Aber vielleicht will man eine ordentliche Dividende ausschütten.  ;)
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: dattelner am 08. November 2011, 20:44:24
Ich habe Preisgarantie bis 31.12.11. Bisher keine schriftliche Benachrichtigung über Preiserhöhung bekommen. Jemand anders schon?
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: speedy am 12. November 2011, 13:31:24
Nein, das scheint wohl keiner zu bekommen. Leider ist wichtige Kommunikation dort anscheinend \"absolut nicht umzusetzen\". Ich weiß bis heute nicht, was auf der letzten Hauptversammlung ablief, trotz Nachfrage nicht. Und da ich ja nicht nur meckern tue, sondern gerne helfe, hab ich Vorschläge gemacht, wie man wichtige Info´schnell und kostengünstig transportieren kann. Das Schreiben blieb bis heute unbeantwortet und es macht nicht den Eindruck, daß etwas geändert wurde. Wenn ich als Mitglied keine notwendigen Info´s bekomme, ist das nicht hinnehmbar! Ich habe deshalb gekündigt und gestern erhielt ich ein Standardschreiben, ob ich nicht doch wieder zurückkommen möchte, anbei lag die Preisgestaltungsbegründung. Neeeee, so wird das nichts…leider, da ich die Idee an sich gut finde.
Energen Süd  ist bei mir ja inzwischen deutlich teurer als der Grundversorgertarif (Region Hamburg)…
Ich warte mal ab, was sich da bei den Genossenschaften tut, aber übergangsweise bin ich erstmal zum  nordischen Versorger *** gewechselt (natürlich nicht Vattenfall).

Hoffen wir mal, das Energen Süd sowie die anderen Genossenschaften es schaffen, die Probleme bzw. Herausforderungen in kürzester Zeit zu meistern.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Daniel am 15. November 2011, 20:33:52
Ich habe bisher auch keine Benachrichtigung über eine Strompreiserhöhung erhalten.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 16. November 2011, 06:24:25
Der neue Preis gilt wohl erst Mal nur für neue Verträge ab dem 1.10.2009.

Alte Verträge wurden ja deshalb so günstig angeboten weil sie wahrscheinlich über langfristige günstige Kontrakte abgedeckt sind. Erst wenn diese Kontrakte auslaufen muss der Preis für die alten Verträge erhöht werden.

Solange nicht tatsächlich eine Mitteilung über eine Preiserhöhung ins Haus flattert kann man davon ausgehen dass der bestehende Preis weiter gilt.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: bolli am 16. November 2011, 07:22:55
Zitat
Original von egn
Der neue Preis gilt wohl erst Mal nur für neue Verträge ab dem 1.10.2009.

Alte Verträge wurden ja deshalb so günstig angeboten weil sie wahrscheinlich über langfristige günstige Kontrakte abgedeckt sind. Erst wenn diese Kontrakte auslaufen muss der Preis für die alten Verträge erhöht werden.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Beschaffung von Energie und deren Verteilung auf die Abnehmer ist immer eine Mischkalkulation, da ist in der Regel ein langfrist- und ein Spotmarktanteil enthalten. Das wird aber nicht auf die einzelnen Verträge je nach Abschlussdatum umgelegt. Das wäre viel zu aufwendig. Lediglich zum jetzigen Zeitpunkt könnte man einen Schnitt machen und Neukunden andere Preise anbieten als Bestandskunden, obwohl auch hier meine Zweifel habe bezgl. der Effektivität. Man sollte mal lieber noch die Woche abwarten, bevor man sich freut.  ;)

Zitat
Original von egn
Solange nicht tatsächlich eine Mitteilung über eine Preiserhöhung ins Haus flattert kann man davon ausgehen dass der bestehende Preis weiter gilt.
So sollte es sein, aber sicher ist ja heutzutage nichts mehr.  8)
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Jokeman14 am 16. November 2011, 09:16:33
Guten Morgen,

ich denke das passt zu diesem Thread, wenn nicht, bitte korrigieren:

Zitat aus der Südwestpresse vom 16.11.2011 über die kürzlich stattgefundene Vertreterversammlung der Energen Süd:

\"...Schier fassungslos, so schildern es Teilnehmer, waren die Versammelten aber, als sie erfahren mussten, dass ihr Finanzvorstand einen zentralen Posten im Jahresplan vergessen hatte: die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die schlägt in der Ertrags- und Aufwendungs-Berechnung für 2011 mit 6,6 Millionen Euro zu Buche und stellt die Kalkulation auf den Kopf. Statt eines angestrebten Überschusses von 2,4 Millionen Euro geht die Genossenschaft nun von einem Minus von 3,67 Millionen aus...\"

Den vollständigen Text gibt es unter diesem Link (http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Energen-Sued-Kredit-Probleme-Kosten-Finanzen;art4329,1214911).

Gruß

Jokeman14
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 16. November 2011, 09:22:14
Ich bin fassungslos.  8o
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: tangocharly am 16. November 2011, 09:31:35
Echt schade um diesen guten Ansatz. EnBW & Co. wird\'s freuen und wahrscheinlich sind deren Hände schon schön warm - vom Hände reiben.

Dass jetzt auch noch echte Wettbewerbsalternativen gegen die Energiemaffia dazu übergehen Harakiri zu begehen, sollte die Motivation nicht erschüttern, die Alternativenbildung weiter zu betreiben.

Dennoch, es ist halt nichts so gut, als dass es nicht auch was Schlechtes hätte.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 16. November 2011, 09:37:00
Was besonders schlimm ist, dass das wohl über Monate hinweg den Kunden und Genossen gegenüber verschwiegen wurde. So kann man keine Genossenschaft führen. Der gesamte Vorstand und alle anderen Verantwortlichen haben ihr Vertrauen verspielt. Ob die Genossenschaft dies überlebt ist fraglich.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Daniel am 17. November 2011, 16:08:00
Zitat
Original von egn
Der neue Preis gilt wohl erst Mal nur für neue Verträge ab dem 1.10.2009.

Alte Verträge wurden ja deshalb so günstig angeboten weil sie wahrscheinlich über langfristige günstige Kontrakte abgedeckt sind. Erst wenn diese Kontrakte auslaufen muss der Preis für die alten Verträge erhöht werden.

Solange nicht tatsächlich eine Mitteilung über eine Preiserhöhung ins Haus flattert kann man davon ausgehen dass der bestehende Preis weiter gilt.

Sicher?
Meinen Vertrag habe ich im Mai 2011 abgeschlossen mit Preisgarantie für das Jahr 2011. Bis jezt wurde mir keine Preiserhöhung mitgeteilt.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 18. November 2011, 07:05:12
Eine Preisänderung muss sechs Wochen vor dem Änderungstermin mitgeteilt werden.

Zitat
Preisänderungen erfolgen nur zum Anfang eines Kalendermonats; sie werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform zu kündigen, und zwar mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanhebung vorangeht.

Wenn eine Preisänderung zum 1.1.2012 erfolgt muss der Eingang der Mitteilung bis spätestens morgen erfolgen.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: bolli am 18. November 2011, 07:56:30
Na ja, dass hilft aber nur begrenzt, da die Verträge der EnS keine Laufzeit haben, bzw. sich nicht um eine bestimmte Laufzeit verlängern. D.h. nach Ablauf der Preisgarantiezeit (31.12.2011) kann jederzeit zu Beginn eines Monats unter Einhaltung der 6-Wochen-Frist eine Erhöhung umgesetzt werden.
ABER: Aus meiner Sicht enthält die Ziffer 5.3 der AGB (Stand: 01.09.2011) eine unwirksame Preisanpassungsklausel;
Zitat
5.2 Sofern die konkreten Kosten der in Ziffer 5.1 angegebenen Faktoren steigen oder sich aus sonstigen gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorschriften zusätzliche Belastungen für die Beschaffung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von elektrischer Energie ergeben, ist EnS berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden nach billigem Ermessen anzuheben, soweit dies erforderlich ist, um eine Steigerung der Gesamtkosten auszugleichen. Sofern diese Kosten sinken, kann dies vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Ens-Vertreterversammlung über die Rückvergütung für Mitglieder ausgeglichen werden.
Diese Formulierung dürfte nicht die Anforderungen des BGH gem. § 307 BGB an Preisanpassungsklauseln erfüllen, da sie den Kunden einseitig benachteiligt. Von daher kann man ja mal widersprechen und weiterhin den alten Preis bezahlen. Mal schauen, wie lange die EnS für eine Reaktion braucht.  ;) Vielleicht haben die derzeit andere Probleme.
Dann ist natürlich die Einzugsermächtigung zu widerrufen und der Abschlag manuell vorzunehmen.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 18. November 2011, 08:09:44
Zitat
Original von bolli
Na ja, dass hilft aber nur begrenzt, da die Verträge der EnS keine Laufzeit haben, bzw. sich nicht um eine bestimmte Laufzeit verlängern. D.h. nach Ablauf der Preisgarantiezeit (31.12.2011) kann jederzeit zu Beginn eines Monats unter Einhaltung der 6-Wochen-Frist eine Erhöhung umgesetzt werden.

Wo ist der Widerspruch zu meiner Aussage?
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Didakt am 18. November 2011, 10:47:28
Zitat
Original von egn

Eine Preisänderung muss sechs Wochen vor dem Änderungstermin mitgeteilt werden.

Das gilt eindeutig, mit der Folge der Kündigungsmöglichkeit.


Zitat
Original von bolli
…Von daher kann man ja mal widersprechen und weiterhin den alten Preis bezahlen. Mal schauen, wie lange die EnS für eine Reaktion braucht.  Vielleicht haben die derzeit andere Probleme.


Das habe ich in meinem Fall (EGNW) zunächst auch überlegt. Das wäre machbar, aber was bringt es denn? Dann geht das Geeiere wie gehabt von neuem los und endet möglicherweise wieder in Gerichtsverfahren. Wer will sich das heute denn noch antun? Es gibt Alternativen, die zu nutzen ist zu empfehlen. Die Zeit für eine Kündigung drängt!
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 18. November 2011, 10:54:36
Zitat
Original von Didakt
Die Zeit für eine Kündigung drängt!

Nein, das sehe ich nicht so. Jeder zahlt seine Abschläge auf Basis des alten Preises. Sollten sich die Abschläge ohne vorherige Mitteilung ändern dann lässt man sie zurück buchen. Das gleiche gilt für eine falsche Jahresabrechnung.

Ich sehe dem ganz gelassen entgegen.

Sollten tatsächlich rechtswidrige Praktiken angewandt werden dann wird es zu einer Austrittswelle führen und die Folge könnte dann auch die Insolvenz der Genossenschaft sein, da dann der Verlust für 2011 nicht mehr ausgeglichen werden kann.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: RR-E-ft am 18. November 2011, 11:03:37
Sollten die Preisänderungsklauseln in den Verträgen unwirksam sein, so dass sich Preisänderungen nicht darauf stützen lassen, andererseits jedoch gestiegene Kosten erhöhte Preise wirtschaftlich zwingend erfordern, so drängt wohl die Zeit für Kündigungen seitens des Energielieferanten, der unwirtschaftliche Verträge beenden und durch wirtschaftlichere Verträge ersetzen muss.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Didakt am 18. November 2011, 11:11:09
@ egn

Ok, eine Sache der individuellen Sichtweise.

Wer aber hinsichtlich einer etwa nicht eingegangenen Information über die Preiserhöhung in der Frage der Kündigungsmöglichkeit unsicher ist, sollte wissen, dass ihm dies dennoch offen steht.

@ RR-E-ft

Wer wollte Ihnen widersprechen? Ich gebe dem Zeitgewinn den Vorrang.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 18. November 2011, 11:13:26
Die Klausel ist doch nur für ganz bestimmte Preisänderungen gedacht, z. B. wenn sich die EEG-Abgabe ändert.

Die zu erwartende Preisänderung wird aber kommen weil sie schlicht und einfach vergessen haben die EEG-Abgabe im Endkundenpreis einzubeziehen. Damit ist es meiner Meinung nach egal ob die Klausel gültig ist oder nicht. Es ist eine herkömmliche Preiserhöhung und diese muss auf jeden Fall 6 Wochen vorher angekündigt werden.

@didakt:
Welchen Zeitgewinn meinen Sie?

Wenn die Energen Süd noch bis morgen die Mitteilung sendet dann kann man immer noch für einen Wechsel rechtzeitig kündgen.

Wenn sie nicht rechtzeitig kündigen dann profitiert man mindestens einen weiteren Monat vom günstigen Preis.

Vorauseilendes kündigen bringt aus meiner Sicht keinen Vorteil.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: RR-E-ft am 18. November 2011, 11:15:43
Wenn es an einer wirksamen Preisänderungsklausel im konkreten Vertrag fehlt, kommt es auf eine Mitteilung über geänderte Preise deshalb nicht an, weil einseitige Preisänderungen dann bereits von vornherein unzulässig und unwirksam sind.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 18. November 2011, 11:18:16
Die Preisänderung kann ja auch mit einer Kündigung und einem neuen Angebot durch den Versorger verbunden sein. Dies ist mir erst bei einem Gasvertrag passiert.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: RR-E-ft am 18. November 2011, 11:20:09
Eine Änderungskündigung ist keine einseitige Preisänderung, sondern der neue Preis wird vereinbart, indem der Kunde das neue Angebot annimmt.
Nimmt der Kunde das neue Angebot nicht an, wird der Vertrag durch die Kündigung fristgemäß beendet.

Weil Änderungskündigungen mit einem hohen Aufwand verbunden sind, wenn man diese rechtssicher gestalten möchte (Zugangsnachweis),
sind Energielieferanten bestrebt, in die Verträge Preisänderungsklauseln einzubeziehen, die sie zu einseitigen Preisänderungen berechtigen.

Preisänderungsklauseln berechtigen jedoch nur dann zu einseitigen Preisänderungen, wenn sie selbst wirksam sind.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: egn am 18. November 2011, 11:28:37
Sie haben Formal natürlich recht aber das Ergebnis in seiner Auswirkung ist letztlich das Gleiche. Ob man jetzt einer Preisänderung nicht zustimmt und fristgerecht kündigt, oder ein neues Angebot nicht annimmt, in beiden Fällen kann man zu einem neuen Anbieter wechseln.

Ein anderer Punkt in der AGB von Energen Süd verdient noch Beachtung:

Zitat
6.1 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass dem Kunden auf seine schriftlich übermittelte Bestellung hin eine Vertragsbestätigung von EnS zugeht. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; die Mindestvertragslaufzeit zu Beginn beträgt 12 Monate Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar nach Beendigung des Vertrages mit dem vorangegangenen Versorger bzw. mit der Bestätigung durch EnS.
6.2 Der Vertrag kann nach 12 Monaten Erstlaufzeit von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.

Wie sieht es dann bei einer Preisanhebung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit aus?
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: RR-E-ft am 18. November 2011, 11:58:41
Fehlt es im konkreten Vertrag an einer wirksamen Preisänderungsklausel und wird der Vertrag nicht wirksam gekündigt, so bleibt der Lieferant vertraglich verpflichtet, die Energie weiter zum bisher vereinbarten Preis zu liefern.

Es ist deshalb am Lieferanten, den Vertrag fristgemäß  zu kündigen, wenn er nicht vertraglich weiter verpflichtet sein will, die Energie zum bisher vereinbarten Preis zu liefern.

Bei einem unbefristeten Vertragsverhältnis sind auch innerhalb der Zeit, für die das Recht zur ordentlichen Kündigung vertraglich ausgeschlossen ist, einseitige Preisänderungen grundsätzlich nur zulässig, wenn der konkrete Vertrag eine wirksame Preisänderungsklausel enthält.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Didakt am 18. November 2011, 12:52:53
@ egn

Zeitgewinn? Ja, unter der Devise, lieber ein „Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“!

Zeitgewinn, den ich für mich persönlich verbuche, indem ich bereits jetzt den Schnitt durchführe und nicht erst in ein paar Wochen vollziehen muss, um nicht länger dem vorliegenden und sicher nicht enden werdenden Chaos bei meinem Versorger und seinem Kooperationspartner EGS ausgesetzt zu sein.
Versuchen Sie mal, mit denen eine vernünftige Kommunikation aufzunehmen. Es gelingt nicht. Was die absondern, ist abenteuerlich und hat mit dem Geschäftsgebaren eines ordentlichen Kaufmanns nichts mehr zu tun. Siehe hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=86969#post86969)
Und aus diesem Grund verzichte ich auch gern auf einen Kostenvorteil von 3,33 €, der sich möglicherweise aus den Folgen eines späteren Schnitts ergäbe.

Edit: Danke, Herr Fricke, eine klare Feststellung im vorstehenden Beitrag.
Titel: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
Beitrag von: Stromkunde2012 am 19. November 2011, 21:01:30
Heute kam die Preiserhöhung(19.11.2011)

41% wenn ich richtig rechne

Tarif neu: 22,55 Cent
Alt:15,99 Cent

Grundgebühr Neu:7,95
alt hab ich gerade nicht greifbar

Wie reagiert Ihr?