Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Cremer am 14. Juli 2011, 08:06:03
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Gestern abend in Hannover für 30 Minuten Stromausfall
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/stromausfall109.html
Ursache soll \"nur\"ein Schalter zum Hochspannungsnetz gewesen sein. :evil:
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Wurde da in der Netzstruktur die (n-1)-Regel nicht respektiert?
Schlamperei des Netzbetreibers?
Wegen des Ausfalls nur eines einzelnen Schalters sollte sowas nicht passieren.
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das Nichteinhalten der n-1 Regel kann künftig des öfteren passieren, da
1.) die Netzstrukturen im Hoch - und Höchstspannungsnetz (220 KV und 380 KV) an der Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt sind.
2.) Wartungsintervale für Freileitungen und Freiluftschaltanlagen können auf dieser Ebene nicht mehr eingehalten werden,
Das n-1 Prinzip wird dann doch meistens verletzt werden und wenn dann Fehler und Probleme auftreten, gibts den Blackout.
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Warum die Netzauslastung an der Grenze die Netzbetreiber daran hindern sollte, bei den Schaltanlagen (die je wohl keine Trassen mit langwierigen Genehmigungverfahren erfordern) für eine anständige, ausfallsichere Auslegung und Instandhaltung zu sorgen, leuchtet mir im Augenblick nicht ein.
Es war ja keine Hochspannungsleitung, die da ausfiel oder überlastet gewesen wäre, sondern es war der Meldung nach nur ein Schalter, der ausfiel.
Das deutet auf vermeidbare Nachlässigkeit des Netzbetreibers hin.
ciao,
sh