Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: biene am 14. Oktober 2005, 14:16:57
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hallo zusammen -
da wir ja den Stromtarif mitten im Jahr gewechselt hatten - hab ich durch den \"Verivox\" rausbekommen - dass dieser zur gleichen Zeit erhöht wurde, wie der alte Tarif. ( Febr. 2005)
Wenn ich Widerspruch einlege - wie komme ich dann an die alten Preise ran?
der jetzige Tarif ist EWE Regio davor war es EWE M Tarif.
Vielleicht hat da ja noch jemand einen Tipp?
Danke im Voraus
Biene
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@biene,
also auf alle Fälle Widerspruch einlegen.
Im Zweifelsfall die EWE ansprechen auf die alten Preise, sie möge diese mit den Terminen der Erhöhung bitte mitteilen.
Also um Auskunft kann man immer bitten!!
Ggf. bei der Zeitung im Archiv blättern, denn die Erhöhungen wurden veröffentlicht.
Die Erhöhungen werden immer zusammen getätig, ob Tarif M oder Regio, damit sind eigentlich die Termine bekannt. Dann die letzte Woche vor der Erhöhung in dem Zeitungsarchiv oder auch Stadtarchiv, da werden Zeitungsausgaben ebenso archiviert, blättern
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@ cremer
danke - aber die Erhöhung war bereits bevor wir den neuen Vertrag überhaupt gewechselt hatten..... haben wir dann noch Anspruch?
Gruß Biene
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@biene,
ja sicher
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@ forum
liebe Mitstreiter -
durch einen Bekannten der den Regio Tarif hat - bin ich an die vorherigen Preise gekommen... hihi
Da wir unseren Vertrag am 16. August 2005 abgeschlossen hatten -
Tarif - EWE Regio - unter 6000 kwH
brutto - Arbeitspreis 14,37 ct / KwH
brutto - Grundpreis - 91,18 €/ p. Jahr -
darf ich ja angeblich noch rückwirkend widersprechen:
nun - welches Datum zählt jetzt für mich?
ich habe vom 1.1.2003 einen Preis - Grundpreis brutto 80 €/Jahr
und den Arbeitspreis 12,79 ct/Kwh
und der wurde dann erhöht zum 3.10.2003 auf 13,70 ct/Kwh
Grundpreis bei 80 €
Was gilt denn nun für mich???
Danke für Hinweise.
Biene
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@biene,
schlage vor zu widersprechen auf die Preise Oktober 2004, also nur die Preise September 2004 anzuerkennen.
Man könnte noch weiter zurück Widerspruch einlegen, realistisch sollte man allerdings auch bleiben! Denn bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird höchstwahrscheinlich das Gericht einen Zeitraum von einem Jahr zurück anerkennen.
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@cremer
danke!!!!
Somit habe ich zumindest jetzt endlich mal ein \"Datum\" .
Werde euch alle auf dem \"Laufenden \" halten!
Gruß Biene