Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Energietourist am 06. Juli 2011, 10:14:59

Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Energietourist am 06. Juli 2011, 10:14:59
Hallo,
war jemand auf der HV am 15.6.11? War leider selbst verhindert. Mich würden aber die Beschlüsse und die Bilanz interessieren. Auf der Homepage gibts keinerlei Hinweise und auf Emailanfragen an den Vorstand und den Mitgliederservice gibts keine Antworten.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Akzent am 06. Juli 2011, 19:08:29
Da dem Aufsichtsrat der Jahresabschluss und der Lagebericht nicht vom Vorstand zur Prüfung vorgelegt wurden, verweigerte dieser dem Vorstand die Entlastung. Die Genehmigung des Jahresabschlusses wurde auf eine neue Versammlung verschoben. Diese soll bis Ende Oktober stattfinden. Es scheinen extreme Spannungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zu herrschen.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Energietourist am 07. Juli 2011, 11:28:03
@AKzent, vielen Dank, das ist doch sehr ungewöhnlich.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: horst redeker am 09. August 2011, 22:58:12
Es ist schon schlimm, wenn der Aufsichtsrat seinen Vorstand unter fadenscheinigen Gründen nicht entlastet, aber statt den Vorstand  aus seinemk Amt zu entfernen, selber zurück tritt. Der Vorstand hat eine Verzinsung von über 8 Euro (also 8 %) auf die 100 Euro Beitritt erwirtschaftet. Was mit dem Überschuss pasiert, entscheidet die Außerordentliche Hauptversammlung am 26.August 2011 in Garbsen.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: bolli am 10. August 2011, 08:21:19
Zitat
Original von horst redeker
Es ist schon schlimm, wenn der Aufsichtsrat seinen Vorstand unter fadenscheinigen Gründen nicht entlastet, aber statt den Vorstand  aus seinemk Amt zu entfernen, selber zurück tritt. Der Vorstand hat eine Verzinsung von über 8 Euro (also 8 %) auf die 100 Euro Beitritt erwirtschaftet. Was mit dem Überschuss pasiert, entscheidet die Außerordentliche Hauptversammlung am 26.August 2011 in Garbsen.
Ich finde es genauso bedauerlich, wenn es überhaut zu so einer Situation kommt. Da stimmt ja wohl was nicht in der Beziehung. Und wie in der Ehe sind nach meinen Erfahrungen meist BEIDE Seiten an so einer Entwicklung beteiligt.
Es geht nicht um reine (Rendite-)Zahlen. Die Genossenschaften sind doch meines Wissens auch für eine neue Kultur im Umgang mit den Kunden angetreten. Das vermisst man manchmal schon als Kunde (Lange Wartezeiten, wenn überhaupt die gewünschte Kommunikation erfolgt; kaum Transparenz, zumindest nicht alle Kunden zugänglich; u.ä.). Man darf als Kunde nur froh sein, möglicherweise etwas günstigere Preise als beim Mitbewerb zu erhalten und hat ansonsten ruhig zu sein.  X(
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Energietourist am 10. August 2011, 09:37:23
@bolli
das sehe ich ähnlich. Auf Emails reagiert weder der Vorstand noch der Mitgliederservice (oder sollte das identisch sein?). Habe auch eine andere Kultur erwartet. Die Internetseite wird auch nicht gepflegt, kein Wort zur Hauptversammlung.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Akzent am 10. August 2011, 10:52:40
Zitat
Original von horst redeker
Es ist schon schlimm, wenn der Aufsichtsrat seinen Vorstand unter fadenscheinigen Gründen nicht entlastet .....
Die Gründe wurden auf der Hauptversammlung ausführlich dargelegt. Ich halte es für sehr bedenklich, wenn der Vorstand seinem Aufsichtsrat den Jahresabschluß nicht rechtzeitig vorlegt. Außerdem kann der AR den Vorstand nicht entlasten, dass ist immer noch Aufgabe der Generalversammlung. Aber mit dem korrekten Prozedere einer GV scheint es sowieso nicht so genau genommen zu werden. Ich kenne es eigentlich von anderen Genossenschaften, dass den Mitgliedern der (verkürzte) Jahresabschluß mit der Einladung zugeschickt wird. Man muss sich ja damit beschäftigen können, um dann in der GV Fragen zu stellen. Es möchte doch mal jemand versuchen, Herrn Redecker anzurufen und ein paar kritische Fragen zu stellen. Ich bin noch niemals derartig abgekanzelt worden ! Auch aus dem Bekanntenkreis höre ich immer wieder, wie frech und unhöflich der Vorstand der EGNW mit den Mitgliedern umspringt. Was bildet dieser Herr sich überhaupt ein ? Eine Werbung für die Genossenschaft ist das nicht. Eher Abschreckung ! Wenn er mit dem AR ebenfalls so umgesprungen ist, kann ich den Rücktritt verstehen.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Netznutzer am 10. August 2011, 11:22:13
Scheint eine ähnliche Struktur zu sein, wie bei börsennotierten AG\'s. Das Geld darf man den Firmen gerne geben, Fragen auf HV\'s bitte nicht stellen, auch die Gewinnverwendung niemals in Frage stellen....

Gruß

NN
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: jroettges am 10. August 2011, 11:39:58
Zitat
Allgemeine Geschäftsordnung der ENWG  (http://www.egnw.de/Downloads/VD_Allg_Gesch_Ordnung_100401.pdf)
Ziffer 7. Beschluss über den Jahresabschluss
Die Generalversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages.
Der Jahresabschluss (und gegebenenfalls der Lagebericht) sowie der dazugehörige Bericht des Aufsichtsrates sollen mindestens eine Woche vor der Generalversammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft zur Einsicht der Mitglieder ausgelegt oder ihnen sonst zugeleitet werden.
Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Kopie des Jahresabschlusses (und gegebenenfalls des Lageberichtes) sowie des dazugehörigen Berichtes des Aufsichtsrates zu verlangen.

Nachlesen und selbst tätig werden!
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Christian Guhl am 22. August 2011, 20:53:37
Da der Vorsitzende seine eigene Rechtsauffassung hat, kommt man mit §§ nicht recht weiter. Erst nach massivem Druck habe ich einen JA bekommen. Einen Lagebericht gibt es wahrscheinlich garnicht. Anderen Mitgliedern wurden dafür 21,80 € berechnet !!! Eine Frechheit ! Mit der außerordentlichen GV am 26.08. dürfte sich das Schicksal des Vorstandsvorsitzenden wohl erfüllen. Mir wurde heute mitgeteilt, dass ich nicht teilnehmen darf. Ich wurde kurzfristig ausgeschlossen. Offizielle Begründung gibt es noch nicht. Ich vermute, weil ich das Protokoll der letzten GV nicht nach den Wünschen des Vorstandsvorsitzenden verfasst habe. Er hätte gerne andere Mitglieder im Aufsichtsrat gehabt. Aber ich wollte das Wahlergebnis nicht dementsprechend anpassen. Nun ist der gesamte AR zurückgetreten und er hat sich selbst einen AR zusammengebastelt (aus einem nicht gewählten Kandidaten und einem AR-Mitglied, das vom Rücktritt zurückgetreten ist  :D)
Das wird eine spannende Versammlung Freitag ! Das sollten sich die Mitglieder nicht entgehen lassen.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: uwes am 23. August 2011, 18:43:42
Es gilt die gewachsene Striktur der Genossenschaft auf gesunde und tragbare Beine zu stellen.
Jeder Anfang- insbesondere in diesem Geschäft ist juristisch und tatsächlich schwer. Die EGNW hat für ihre Verhältnisse seit über einem Jahr wohl den nahezu günstigsten Strom in Norddeutschland geliefert. Das soll so bleiben.
Ob mit altem Vorstand und neuem Aufsichtsrat oder umgekehrt.
Wer über den AR meckert, der soll dafür Sorge tragen, dass es einen handlungsfähigen AR gibt. Wer den Vorstand nicht will, der soll einen neuen besorgen.
Wer das nicht kann oder will, der muss sich wohl oder übel mit dem derzeitigen Zustand abfinden.
Man sollte aber auch nach vorne blicken. Die Genossenschaft bekommt nahezu jeden Tag neue Mitglieder. Jedes Mitglied ist damit Teilhaber des eigenen Energielieferanten. In welcher Form ist das schon sonst so effektiv der Fall?

Ich fordere alle Genossen auf, zur Generalversammlung zu erscheinen und sich einzubringen und mit zu gestalten.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: jroettges am 24. August 2011, 08:55:17
Zitat
uwes schrieb : Wer über den AR meckert, der soll dafür Sorge tragen, dass es einen handlungsfähigen AR gibt.

Genau das ist das Problem. Wo aber sind die Leute, die zur Übernahme von Verantwortung bereit sind?

AR und Vorstand haben sich Anfang 2010 unverbrüchliche Treue geschworen. Was daraus geworden ist, haben die Teilnehmer der Generalversammlung am  15. Juni erlebt.

Gestern abend nun hat mir der Vorstand die Papiere mit Stand 23. August 2011 übersandt, die eigentlich seit dem 19. August den Mitgliedern zur Einsicht offen ausliegen und auf Anforderung zugesandt werden sollten. Auch die auf der Internetseite der EGNW aufgeführten Mitglieder des Aufsichtsrates hatten diese bis gestern 23.08.2011 nicht gesehen.

Nun gut, nach teils vom Vorstand ins persönliche gehender Diskussion habe ich die Papiere erhalten. Die Lektüre bringt eine Menge von Detailfragen hervor, die aber wohl angesichts der \"großen\" zu bewältigenden Probleme auch in der kommenden GV kaum beantwortet werden können. Sie zu hinterfragen ist ja auch zuvorderst die Aufgabe eines funktionierenden Aufsichtsrates.

Zitat
Horst Redeker schrieb am 09.08.2011 hier in diesem Faden: Der Vorstand hat eine Verzinsung von über 8 Euro (also 8 %) auf die 100 Euro Beitritt erwirtschaftet.

Der Vorstand wird den Mitgliedern auf der GV sicher erklären, wie er zu dieser Einschätzung und ihrer Veröffentlichung hier im Forum gekommen ist. Sie wird nämlich IMHO durch die mir vorliegenden Papiere nicht gedeckt.

Einen AR muss die Generalversammlung am Freitag zuallererst auf die Beine stellen, denn ohne Aufsichtsrat kann man nicht in die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 einsteigen. Insofern muss die GV die Tagesordnung dementsprechend umkrempeln
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: PLUS am 24. August 2011, 12:34:57
Empfehlung:

Mit der Tarifgestaltung (Sprünge) sollte man sich auch befassen. Wer 10.000 kWh/J Strom bezieht zahlt dafür 1860 € = 18,6 cent/kWh.

Wer 30100 kWh/J Strom bezieht zahlt dafür =  siehe Grafik


(http://www.img-teufel.de/uploads/Tarifgestaltung75f0ca06png.png)
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Christian Guhl am 27. August 2011, 01:38:29
Zitat
Original von horst redeker
Der Vorstand hat eine Verzinsung von über 8 Euro (also 8 %) auf die 100 Euro Beitritt erwirtschaftet. Was mit dem Überschuss pasiert, entscheidet die Außerordentliche Hauptversammlung am 26.August 2011 in Garbsen.
Der Überschuss entpuppte sich heute als Verlust von mehr als 9.000 €. Das war Herrn Redeker auch bei Erstellung des Beitrages schon bekannt, daher kann diese Aussage kein Missverständniss oder Irrtum sein. Genauso öffentlich, wie er sich seines (vermeintlichen) Erfolges rühmt, erwarten die Kunden nun eine Erklärung für die falsche Aussage.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Akzent am 27. August 2011, 11:43:53
Die außerordentliche Generalversammlung verlief ganz im Sinne des großen Vorsitzenden. War ja auch schon durch den Veranstaltungsort als Heimspiel angelegt. Es verging keine halbe Stunde und schon wurde ein Mitglied des neu gewählten Aufsichtsrats in beleidigender Weise angegangen. Fragen von Mitgliedern wurden mit Angriffen beantwortet. Dieser Mann ist eine Zumutung !
Ich hatte eigentlich gedacht, die Genossenschaft würde in dieser Versammlung von ihm befreit.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: jroettges am 27. August 2011, 14:02:27
@Akzent
Die GV lief ganz im Sinne der Genossenschaft, weniger im Sinne ihres Vorstandvorsitzenden. Hätte sich die EGNW an diesem Abend \"von ihm befreit\", wäre sie wohl kaum noch zu retten gewesen.

Der AR steht vor großen Herausforderungen und ist sich dessen gewiss. Er wird diese aber meistern und sich dabei nicht ins Bockshorn jagen lassen, auch nicht durch persönliche und unsachliche Angriffe.  :)
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Christian Guhl am 27. August 2011, 18:20:45
Ich muss da zustimmen. Es wäre von der Genossenschaft nur ein großer Scherbenhaufen übriggeblieben. Es ist zwar bedauernswert, aber im Moment gibt es leider keine Alternative. Meine Hoffnung liegt ganz bei dem neuen Aufsichtsrat.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: thomas.wiegand am 28. August 2011, 22:49:39
Der Vorsitzende des Vorstandes mußte sich aber auch von einigen Dingen verabschieden. So wurde klar, daß nicht die EGNW sondern Energen Süd die Kooperation gekündigt hat und eine Gewinnausschüttung von 8% gar nicht möglich sind. So schnell kann man seine Meinung wechseln.
Von einer beliebten Geschichte, die der Vorsitzende Redeker gerne erzählt, muß er sich auch für immer verabschieden. Nämlich, daß er \"Geschäftsführender Gesellschafter der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung\" war und nach eigenen Aussagen 3000 Mitarbeiter führte. Er hat diese Bezeichnung sogar unter Schreiben gesetzt! Wie  inzwischen von dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Madsack GmbH&CO.KG zu erfahren ist, war er dort nie beschäftigt und höflich ausgedrückt, war seine Betitelung in sofern unrichtig!!! Wie eine solche Aussage der Volksmund benennt, überlasse ich jedem Einzelnen.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Neu-Genosse am 31. August 2011, 20:53:54
Auch ich als Neu-Genosse habe an dieser HV teilgenommen. Es war für mich schon ein besonderes Erlebnis. Nur 2 der Akteure konnten mich voll und ganz überzeugen, der Versammlungsleiter und Herr Kreye. Dabei könnte die Wahl von Herrn Kreye zum Aufsichtsratvorsitzenden der wirkliche und nachhaltige Pluspunkt dieser Veranstaltung gewesen sein, er vermittelte ein hohes Maß an branchenspezifischer Kompetenz.  Aber das wird die Zukunft zeigen.

Kurz nach Beginn der HV beschlichen mich Zweifel, ob ich auf der richtigen HV bin. War das nun ein Kaninchenzüchterverein oder ein aufstrebendes Wirtschaftsunternehmen, dem ich ja neben meiner Energieversorgung auch noch 100 Euro anvertraut habe? Bei vielen Wortmeldungen war zu spüren, dass im Untergrund so einige unbewältigte Meinungsverschiedenheiten brodeln. Leider war der Vorstand nicht Willens oder in der Lage hier deeskalierend einzuwirken. Eher wurden die Wogen noch durch emotionsgeldadene Kommentierungen, unnötigen Schärfen und Unsachlichkeiten aufgepeitscht. Hier sollte der Vorstand dringend an seinem Kommunikationsverhalten arbeiten um mit weniger Stress für alle Seiten die Belange der EGNW zu vertreten.

Der Jahresabschluss 2010 ergab einen Verlust von ca. 9.400 Euro. Der Unterschied zu dem wohl auch vom Vorstand erwarteten Gewinn liegt in den Tücken der Buchhaltung, die durch 3 Fakten zu erklären sind.  Daraus ergibt sich, dass zwar zum Jahresabschluß der EGNW bekannt ist, dass Gelder für 2010 ausstehen. Da diese jedoch noch nicht beziffert werden können ist keine entsprechende Forderung zu buchen, die dann wahrscheinlich den buchmässigen Verlust mehr als ausgeglichen hätte. So laufen diese Provisionen erst 2011 in die Bücher. Dass diese Sachverhalte dem Vorstand erst realtiv spät klargeworden ist. möchte ich ihm gerne zugute halten. Es sind eben keine Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Lerneffekt war sicherlich, dass man nicht über Zahlen spricht, die nicht definitiv und endgültig in den Büchern stehen.

Über eines sollten sich alle klar sein: Dieser Vorstand hat die ENGW aus dem Dasein einer Protestbewegung engagiert zu einem Wirtschaftsunternehmen geführt. Der Vorstand hat durch unermüdliche Arbeit sich aus meiner Sicht in relativ kurzer Zeit einen ordentlichen Sachverstand erarbeitet, beispiellose Verträge ausgehandelt und ganz nebenbei noch mehr als 2.000 neue Mitglieder nicht nur aquiriert sondern zu Genossen und Kunden gemacht. Gleichzeitig sich zukunftsbezogen nach neuen Kooperationen umgesehen. Für zwei Menschen, die eigentlich das Berufsleben längst hinter sich gelassen haben, eine ansehnliche Leistung.

Bei dieser Belastung kann es immer wieder vorkommen, dass man die Serviceansprüche mancher Kunden nicht voll erfüllen kann. Schliesslich hat jeder seine Grenzen und hier liegt die gesamte Last lediglich auf zwei Schultern. Nach meiner Meinung sollte für die nicht perfekte Leistung gegenüber dem Kunden der Genosse in gleicher Person ein wenig Verständnis zeigen. Aus meiner Sicht haben die beiden Vorstände im zurücklegenden Jahr einen guten Job gemacht. Ich glaube nicht, dass Ende 2009 ein Mitglied der EGNW sich hätte vorstellen können, dass heute mehr als 2.500 Mitglieder ihren Strom zu unschlagbaren Konditionen beziehen.

Wie an dieser Stelle schon mehrfach deutlich wurde, gibt es zu diesem Vorstand derzeit keine Alternative. Das \"leider\" kann ich nicht nachvollziehen.

Beeindruckt hat mich am Ende der HV der Ausblick des Vorsitzenden auf die Zukunft. Ganz klar wurde sich für eine Professionalisierung ausgesprochen, inkl. Personal und Geschäftsräumen. Nicht jeder erkennt seine Grenzen so klar und und hat dabei anscheinend eine Vison von der Zukunft. Dies wurde auch deutlich in in einigen Wortbeiträgen der HV-Teilnehmer. Mancher sollte sich vor Augen führen: Meckern kann jeder, konstruktiver sind realistische Verbesserungsvorschläge und ggf. die Mitarbeit ohne einen Posten inne zu haben.

In diesem Sinne möchte ich mich nicht zurückhalten und zwei Vorschläge unterbreiten.
[list=1]
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Christian Guhl am 01. September 2011, 00:04:00
@Neu-Genosse
Schön, wenn Herr Kreye Sie überzeugen konnte. Ich habe andere Erfahrungen gemacht. Als Aufsichtsratsvorsitzender ist er für alle Dinge, die den Aufsichtsrat angehen, zuständig. Als ich ihn in einer solchen Angelegenheit anrief, wurde mir mitgeteilt, dass er keine Zeit habe, sich um diese Sachen zu kümmern. Er würde Strom verkaufen und müsste eine Firma leiten. Wenn ich Fragen hätte, sollte ich mich an jemand Anderen aus dem Aufsichtsrat wenden. Ich meine, er hätte das Amt nicht annehmen dürfen, wenn er damit zeitlich überlastet wird. Als  Neu-Genosse konnten Sie noch nicht hinter die Kulissen blicken. \"Leider\" gibt es keine Alternative zum Vorstandsvorsitzenden, da dieser Mann sehr umstritten ist (um es mal vorsichtig auszudrücken). Man kann genau so lange mit ihm zusammenarbeiten, wie man seiner Meinung ist. Unsere Interessengemeinschaft hat der Genossenschaft mehrere hundert Mitglieder vermittelt. Wir haben Veranstaltungen gemacht und für die Genossenschaft geworben. Ohne diese Unterstützung wäre sie nicht da, wo sie heute ist. Das Verhalten des Vorstandsvorsitzenden gegenüber diesen von uns vermittelten Mitgliedern war \"unter aller Sau\" ! Ich habe fast täglich Anrufe von Mitgliedern bekommen, die sich beschwert haben. Wer bei ihm anrief, wurde regelmässig runtergeputzt und fertiggemacht. Ich habe das Verhalten hier im Forum noch mit Überlastung entschuldigt und den Vorsitzenden verteidigt, aber irgendwann wurde es dann doch zuviel. Mitglieder, die es wagten, nach 3 Monaten nachzufragen, wann denn nun die Stromlieferung beginnt, wurden einfach aus der Genossenschaft rausgeschmissen ! Ohne das nach Satzung und Genossenschaftsrecht vorgeschriebene Verfahren. Der Vorstandsvorsitzende fühlt sich als König und duldet keinen Gleichberechtigten neben sich. Auch keinen Aufsichtsrat. Ich habe mich mehrfach angeboten, bei der Betreuung der von uns vermittelten Mitglieder behilflich zu sein. Einerseits wird über die Vielzahl der Aufgaben gestöhnt, andererseits wird Hilfe nicht gewünscht. Bevor der letzte Aufsichtsrat zurückgetreten ist, hat der Vorstandsvorsitzende einen regelrechten Kleinkrieg gegen ihn geführt. Ich hoffe, das ist diesmal nicht der Fall.Oder der neue Aufsichtsrat ist dagegen resistent. Ruhe einkehren wird nur, wenn es gelingt, den Vorstand an die kurze Leine zu nehmen und solche Eskapaden wie in der Vergangenheit nicht zu dulden. Zum Jahresabschluß : Der JA der EnerGenSüd müsste eigentlich bis zum 30.06. fertig gewesen sein. Wenn nicht, müsste die Höhe der Provision auch so festzustellen sein. Die Höhe ergibt sich aus der bis zum 31.12.2010 an die Mitglieder der EGNW gelieferte Strommenge. Diese wird, wie allgemein üblich, durch Schätzung festgestellt.
Hat also mit dem Jahresabschluß überhaupt nichts zu tun. Die EnerGenSüd muss, bevor der JA aufgestellt wird, die Provision, die der EGNW geschuldet wird, berechnen. Ohne diese Berechnung kann ich die Verbindlichkeit doch gar nicht bilanzieren ! Die Höhe müsste also lange feststehen. Ich hoffe, dass das Ganze glatt über die Bühne geht. Nicht das die EnerGenSüd die Provision wegen irgendwelcher internen Streitereien nicht auszahlen will. Wie ich hörte, ist man dort nämlich auch schon mit dem Vorsitzenden aneinandergeraten.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: angeljustus am 01. September 2011, 09:47:29
Endet das Geschäftsjahr nicht zum 30.09.?

Wer liefert eigentlich ab dem 01.10., nach Ablauf der Belieferung durch Energen Süd bzw. SW Heibronn, das Gas und in naher Zukunft den Strom?

Leider war ich zur GV verhindert.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Neu-Genosse am 01. September 2011, 18:14:05
@Christian Guhl
Schade, dass Sie mit Herrn Kreye bereits so früh negative Erfaqhrungen machten. Wir sollten aber alle den Ehrenamtlichen zugute halten, dass sie diese Aufgaben neben her machen. Der tägliche Broterwerb stgeht immer im Vordergrund. Von daher kann ich verstehen, dass ein Ehrenamtlicher nicht jederzeit verfügbar ist. Auch mich könnten Sie nur unregelmässig wenige Stunden am Tag erreichen. Laqssen Sie ihn seine Erfahrungen machen und dann entscheiden ob sein Zeitkontingent mit der Tätigkeit des AR-Vorsitzenden vereinbar ist. Ich bin mir sicher, dass er uns wissen lässt falls das nicht der Fall ist.

Der Vorstand im Auftritt gefällt mir auch nicht unbedingt, ich glaube das war deutlich geworden. Gleichwohl hat er meine Achtung für den Aufbau der EGNW. Das Eine hat nicht unbedingt etwas mit dem anderen zu tun. Ich will von den Herren Strom und Gas und sie nicht heiraten. Im übrigen ist meine Auffassung, dass jeder Streit auf allen Seiten Energien verzehrt, die dann der Genossenschaft verloren gehen. Und das wäre schade. Mir scheinen hier 2 Sprichwörter ganz treffend zu sein: \"Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus\" und \"Der Klügere gibt nach\". Wird das beherzigt (mindestens einseitig) sollte sich der Umgang miteinander um einiges vereinfachen.

Da die Provision sich aus der bis zum 31.12.2010 gelieferten Strommenge ergibt, kann unmöglich zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Verbindlichkeit/Forderung festgestellt werden. Damit ergibt sich eine periodenfremde Buchung zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn der Wirtschaftsprüfer festgestellt hat, dass zum 31.12.2010 keine entsprechende Forderung besteht, kann ich das nachvollziehen. Ansonsten hätte er den ordnungsgem. Abschluss nicht feststellen können. Ich gehe daher davon aus, dass das den einschlägigen Buchungsvorschriften entspricht. Ich gehe davon aus dass von der Energen Süd auch keine entsprechende Verbindlichkeit gebucht wurde, der ja eine Forderung der EGNW entgegenstehen müsste.

@angeljustus

Das \"Gasjahr\" endet zum 30.9.. Das hat nur Auswirkungen auf die Lieferverträge

Das Gas liefern künftig die Stadtwerke Freiburg, die Abrechnung läuft über die Stadtwerke Schwäbisch-Hall, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt. Entsprechend schriftliches soll lt. Vorstand demnächst kommen. Es wird jedenfalls kein \"Loch\" geben.

@all
Lasst uns uns mit dem Vorstand arrangieren. Wir haben keinen anderen und ein besserer ist erst recht nicht in Sicht. Jede Energie, die im Streit verbraucht wird, ist vergeudete Energie. Besonders in einer Energiegenossenschaft.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: thomas.wiegand am 01. September 2011, 23:43:38
Ich kann Christian Guhl nur beipflichten. Nicht der Vorstand hat Mitglieder geworben, sondern Mitgliedergruppen wie wir, die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg. Das süffisante, teils beleidigende Verhalten des vorstandes war gespielt. Als bisheriges Mitglied im Aufsichtsrat könnte ich diverse Schreiben mit beleidigenden, unterstellenden oder drohenden Inhalten vorweisen. Der bisherige Aufsichtsrat ist nicht aus Faulheit zurückgetreten, sondern weil er mit solchen Beleidigungen nicht mehr konfrontiert werden wollte. Wenn sich ein Vorsitzender des Vorstandes als \"Geschäftsführender Gesellschafter der Hannoverschen Zeitung\" ausgibt, der nach eigenen Worten 3000! Mitarbeiter geführt haben will und nun nach neusten Informationen dort überhaupt nicht gearbeitet hat, dies also eine glatte Lüge war, so zeigt dies das Niveau, mit dem der bisherige Aufsichtsrat konfrontiert wurde.
Man kann nur hoffen, daß der neue Aufsichtsrat stark genug ist, um endlich einen im Geschäftsleben erfahrenen Mann in den Vorstand zu hiefen.
Was Herr Kreye vorgetragen hat, ist für einen Techniker nichts Neues. Im Aufsichtsrat geht es vor allem um Fragen der Organisation und Delegation und nicht um technische Fachfragen. Warten wir also ab, was der Aufsichtsrat bewirkt.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: doc_jochim am 17. September 2011, 01:05:06
Hallo,

wie ist das denn eigentlich mit den Verlusten?

ich bin noch kein Mitglied, aber ich habe mich zur Information vor dem Beitritt auch mit der EGNW beschäftigt und auch mal dort angerufen.

Hier wurde ich bei der kurzen telefonischen Nachfrage auf eine persönliche Haftungsbeschränkung der Mitglieder auf den Geschäftsanteil, auf das Eintrittsgeld sowie auf einen Betrag von 50,00 EUR hingewiesen. Über diese Haftung bzgl. der 50 EUR habe ich aber irgendwie nichts schriftliches finden können. Nur eine generelle Haftungsbeschränkung der EGNW auf 5.000 EUR (je Schadenfall).

Mit dem Hinweis, daß Kunden empfohlen wird, für darüberhinausgehende, mögliche Forderungen eine Versicherung abzuschließen...

Weder in der allg. Geschäftsordnung oder in den AGBs, noch in der Satzung ist dazu etwas konkretes zu finden... ?  X(

Dagegen steht in der allg. Geschäftsordnung sogar:

Zitat
21. Verteilung von Gewinn und Verlust
Der bei der Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres wird auf die Mitglieder verteilt.


Aber nirgends ein Wort von Beschränkung auf 50 EUR...  8o

Hat jemand hierzu konkrete Infos? Wie ist das mit dem finanziellen Verlust-Risiko der Genossenschaft, das laut Geschäftsordnung auf die Mitglieder verteilt wird?

Als ich - nachdem ich das mit den 50EUR nigends finden konnte - noch einmal dort angerufen habe, war der Telefonkontakt alles andere als freundlich. Ich erhielt nur kurz die Wiederholung der mündlichen Zusage der Begrenzung auf 50EUR. Bei der Nachfrage, wo das denn stehe, erhielt ich nur kurzangebunden und schroff den Antwortschwall, daß er mir als Nichtmitglied nicht alles erläutern könne und ich solle mir einfach überlegen, ob ich nun Mitglied werden wolle oder nicht, er würde das schließlich ehrenamtlich machen und sei kein Anwalt und als Mitglied könne ich mir das ja dann vom Anwalt der Genossenschaft erläutern lassen und ich müsse ja schließlich wissen, was ich will und beendete das Gespräch

Oh - ob ich da jemanden auf dem falschen Fuß erwischt habe...

Oder sind interessierte Kunden unerwünscht und unbequem? Lieber einfach nur Lemminge sammeln, die dann, wenn nach Verschiebung von Geldern in die Taschen der Organisatoren ein riesiges Millionen-Verlustloch übrigbleibt, alles schultern müssen?  :evil:

Ich habe die Anfrage jetzt nochmal schriftlich gestellt und bin auf die Antwort gespannt...

Wie interpretiert Ihr den Passus mit den Verlustzuweisungen an die Mitglieder?

André
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Christian Guhl am 17. September 2011, 13:58:42
Nach der Satzung ist die Haftung der Mitglieder auf den Geschäftsanteil beschränkt. § 2.4 : \"Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.\" Wo die 50 € Haftsumme herkommen sollen, weiss ich nicht. So etwas müßte auf jeden Fall in der Satzung verankert sein. Die Haftungsbeschränkung der Genossenschaft bezieht sich auf Schadensfälle aus der Gas-und Stromlieferung, z.B. bei Schäden durch Stromausfall. Das hat nichts mit den Geschäftsanteilen zu tun.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: PLUS am 17. September 2011, 15:36:00
@doc_jochim, die eigene Haftung nicht mit der Haftung der Genossenschaft verwechseln. Die Bonität und Haftungsbeschränkung der Genossenschaft berühren Fragen, die sich die Geschäftspartner stellen müssen. Für die Mitglieder steht doch alles vorbildlich im Internet zum Abruf und Lesen bereit:

SATZUNG Energiegenossenschaft NordWest eG (http://www.egnw.de/Downloads/VD_Satzung_100605.pdf)

Der Geschäftsanteil beträgt 100 Euro. Er ist sofort in voller Höhe einzuzahlen. Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. Also Klartext, die Haftung beschränkt sich auf die gezeichneten Anteile.

... und hier noch die Geschäftsordung dazu (http://www.egnw.de/Downloads/VD_Allg_Gesch_Ordnung_100401.pdf)

Jeder der hier Mitglied wird, sollte das mit einer Portion Idealismus und Geduld tun. Man leistet hier schließlich Pionierarbeit. Die Genossen fahren noch auf der offenen Piste und da holpert es halt noch. Dass der Vorstand Unterstützung braucht ist keine Frage. Manches ist da noch unstimmig. Aber dem Ziel und der Sache wegen, kann man den Akteuren nur viel Erfolg wünschen.
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: doc_jochim am 18. September 2011, 01:45:48
Zitat
Original von PLUS
Jeder der hier Mitglied wird, sollte das mit einer Portion Idealismus und Geduld tun.

Idealismus ist ja o.k. - aber nicht Leichtsinn...  Ich mache ja auch keinen Kopfsprung in einen unbekannten, trüben Tümpel und hoffe dabei voller Idealismus auf meinen Schutzengel.

Auf meine Frage mit der Verteilung der Verluste, die im Jahresabschluss festgestellt wurden, auf die Mitglieder seid Ihr aber noch nicht eingegangen.

Wie ist Punkt 21 der allg. Geschäftsordnung zu interpretieren?

Zitat
21. Verteilung von Gewinn und Verlust
Der bei der Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres wird auf die Mitglieder verteilt.

André
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: PLUS am 18. September 2011, 10:14:48
Zitat
Original von doc_jochim
Zitat
Original von PLUS
Jeder der hier Mitglied wird, sollte das mit einer Portion Idealismus und Geduld tun.
Idealismus ist ja o.k. - aber nicht Leichtsinn...  Ich mache ja auch keinen Kopfsprung in einen unbekannten, trüben Tümpel und hoffe dabei voller Idealismus auf meinen Schutzengel.
Zitat
Original von doc_jochim
Auf meine Frage mit der Verteilung der Verluste, die im Jahresabschluss festgestellt wurden, auf die Mitglieder seid Ihr aber noch nicht eingegangen.

Wie ist Punkt 21 der allg. Geschäftsordnung zu interpretieren?
21. Verteilung von Gewinn und Verlust
Der bei der Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres wird auf die Mitglieder verteilt.
Es gibt bei dieser Genossenschaft nach der maßgeblichen Satzung keine Nachschusspflicht oder weitere Haftung. Die Verteilung der Verluste spielt eine Rolle bei der Beendigung der Mitgliedschaft. Die Verlustvorträge werden vom Auseinandersetzungsguthaben (gezeichnete Anteile) abgezogen. Bei Null ist Schluss, denn es gibt keine Nachschusspflicht! Sind die gezeichneten Anteile im Falle des Falles noch nicht voll einbezahlt muss das noch nachgeholt werden. Das hat aber mit einer Nachschusspflicht nichts zu tun. Reicht das Kapital der Genossenschaft zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr aus bzw. ist die Genossenschaft überschuldet, geht die Genossenschaft in die Insolvenz. Das ist dann ein Problem der Gläubiger und nicht der Mitglieder. Die Bonität der Genossenschaft steht und fällt heute nur noch mit ihrem Vermögen, nicht mit dem Vermögen der Mitglieder.
 
Satzung:
Zitat
§ 2   Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen
Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung,
Mitgliedschaft

4.   Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen
verpflichtet.

§ 6  Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss,
Auseinandersetzung

5.   Beim Auseinandersetzungsguthaben werden
Verlustvorträge anteilig abgezogen.
Die Gründerzeiten von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen sind längst vorbei. Da gab es die eGmuH. Das uH stand für die unbegrenzte Haftung. Nur mit der unbeschränkten Haftung der Mitglieder konnten die Genossenschaften damals die notwendige Kreditwürdigkeit und Bonität schaffen. Das ist vorbei!  

Ein Blick ins Gesetz hilft auch weiter z.B. GenG  relevante Auszüge:

Zitat
§ 2 Haftung für Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft.

§ 23 Haftung der Mitglieder
(1) Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften die Mitglieder nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Wer in die Genossenschaft eintritt, haftet auch für die vor seinem Eintritt eingegangenen Verbindlichkeiten.
(3) Vereinbarungen, die gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, sind unwirksam.

§ 73 Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
(1) Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied. Sie bestimmt sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft.
(2) Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des Absatzes 4 und des § 8a Abs. 2 binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat das Mitglied vorbehaltlich des Absatzes 3 keinen Anspruch. Reicht das Vermögen einschließlich der Rücklagen und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden der Genossenschaft nicht aus, hat das ehemalige Mitglied von dem Fehlbetrag den ihn betreffenden Anteil an die Genossenschaft zu zahlen, soweit es im Falle des Insolvenzverfahrens Nachschüsse an die Genossenschaft zu leisten gehabt hätte; der Anteil wird nach der Kopfzahl der Mitglieder berechnet, soweit nicht die Satzung eine abweichende Berechnung bestimmt.
(3) Die Satzung kann Mitgliedern, die ihren Geschäftsanteil voll eingezahlt haben, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils an einer zu diesem Zweck aus dem Jahresüberschuss zu bildenden Ergebnisrücklage einräumen. Die Satzung kann den Anspruch von einer Mindestdauer der Mitgliedschaft abhängig machen sowie weitere Erfordernisse aufstellen und Beschränkungen des Anspruchs vorsehen. Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Die Satzung kann die Voraussetzungen, die Modalitäten und die Frist für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens abweichend von Absatz 2 Satz 2 regeln; eine Bestimmung, nach der über Voraussetzungen oder Zeitpunkt der Auszahlung ausschließlich der Vorstand zu entscheiden hat, ist unwirksam.

§ 105 Nachschusspflicht der Mitglieder
(1) Soweit die Ansprüche der Massegläubiger oder die bei der Schlussverteilung nach § 196 der Insolvenzordnung berücksichtigten Forderungen der Insolvenzgläubiger aus dem vorhandenen Vermögen der Genossenschaft nicht berichtigt werden, sind die Mitglieder verpflichtet, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, es sei denn, dass die Nachschusspflicht durch die Satzung ausgeschlossen ist. Im Falle eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans besteht die Nachschusspflicht insoweit, als sie im gestaltenden Teil des Plans vorgesehen ist.
(2) Die Nachschüsse sind von den Mitgliedern nach Köpfen zu leisten, es sei denn, dass die Satzung ein anderes Beitragsverhältnis bestimmt.
(3) Beiträge, zu deren Leistung einzelne Mitglieder nicht in der Lage sind, werden auf die übrigen Mitglieder verteilt.
(4) Zahlungen, die Mitglieder über die von ihnen nach den vorstehenden Vorschriften geschuldeten Beiträge hinaus leisten, sind ihnen nach der Befriedigung der Gläubiger aus den Nachschüssen zu erstatten. Das Gleiche gilt für Zahlungen der Mitglieder auf Grund des § 87a Abs. 2 nach Erstattung der in Satz 1 bezeichneten Zahlungen.
(5) Gegen die Nachschüsse kann das Mitglied eine Forderung an die Genossenschaft aufrechnen, sofern die Voraussetzungen vorliegen, unter denen es als Insolvenzgläubiger Befriedigung wegen der Forderung aus den Nachschüssen zu beanspruchen hat.
[/list]Falls Interesse, Genossenschaften sehen heute anders aus als zur Gründerzeit: z.B. FTD-Beilage Dez. 2008 (http://www.dgrv.de/webde.nsf/272e312c8017e736c1256e31005cedff/ea8fa802826a6657c12577c4004e93f9/$FILE/FTD_Genossenschaften.pdf)
Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: doc_jochim am 18. September 2011, 22:04:51
Danke für die Info :)

André