Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: villalana am 29. Juni 2011, 12:14:41
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Hallo,
Da wir auch in einem Knebel-Mietvertrag für einen Gastank stecken, möchte ich nun nach Studium der Forumsbeiträge (vielen Dank an alle für die vielfältigen Infos und Erfahrungsberichte) doch einen Anwalt einschalten.
Daher die Frage: wie komme ich im Großraum München zu einem wirklich versierten Fachanwalt zum Thema Gaslieferant/Mitettank (mit dem Wunsch, dass wir den Tank vom Gasversorger abkaufen können)??
Kennt jemand einen erfolgreichen Spezialisten?
Wir haben nämlich endgültig die Nase voll, uns weiterhin abzocken zu lassen und sind bereit, alle zulässigen Mittel und Wege zu beschreiten und die große Keule auszupacken.
Danke für Infos, wenn jemand helfen kann.
VG villalana
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Da möchte ich mich auch anschliessen. Ich habe Pro..s, mein Vertrag war 10 Jahre, jetzt sind wir im 12. Jahr.
Mein Tank (2700 l) ist unterirdisch und kann zur Not auch ausgegraben werden. Jetzt wäre es günstig, weil ich 22% Inhalt habe und nachtanken müsste.
Empfehlungen?
Vielen Dank
Peter
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Hallo Peter,
ich habe heute einen empfohlenen Fachanwalt kontaktiert, da ich eine gute Rechtsschutzversicherung habe :]
Sobald ich Feedback habe, gebe ich Bescheid.
VG villalana
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Prinzipiell wird wohl auch kein noch so guter Anwalt den Anbieter zwingen können, den Tank an Sie zu verkaufen - Ist ja Eigentum des Anbieters und mit dem kann der ja prinzipiell machen was er will. Da gehört wohl immer auch der \"gute Wille\" des Anbieters dazu, Ihnen das Teil doch noch zu verkaufen.
Evtl. bringt ja hier der generelle Gleichbehandlungsgrundsatz was, falls der Anbieter bereits einmal oder mehrfach Tanks an andere Kunden verkauft hat. ... Wieso sollte er dann an Sie nicht verkaufen??? Aber keine Ahnung ob das hier greift.
In dem Sinne,
Viel Erfolg
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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Klar! Rechtsgrundsatz: Eigentum bleibt Eigentum und der Eigentümer kann machen was er will - eben auch nicht verkaufen.
In einem ähnlichen Fall hat der Mieter des Tanks (unterirdisch) der Vertragsfirma angeboten, einen neuen Tank zu besorgen und diesen an den Vertragshändler zu verkaufen, nur um nicht seinen Garten wegen des Tankes umgraben zu müssen.
Die Frima hat auf ihr Eigentum beharrt. Das war halt leider mal eingegraben und jeder Richter hat da auch keine Chance, weil eben Eigentum Eigentum bleibt.
Ein ordentlicher Hebel, der da angesetzt wird, um einem Kunden das Aussteigen madig zu machen.
Also ruhig weiter zu Vertragstanks raten, weil man da doch soooo viele Möglichkeiten hat, wenn man nur geschickt verhandelt, wie Onkel Olli meint.
H. Watzl
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Der Unterschied wäre wohl nicht unbedingt auf den Erwerb zu pochen sondern den Vertrag ans sich anzugreifen, wenn man sich nicht einigen kann!
Laufzeiten,
Rückholbedingungen ,
Freigaben des Abbau und Rücktransport durch Fremdanbieter oder
gar völlige Auflösung des Vertrages und Rückholung zu Lasten des Anbieters mit Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes etc. etc.
evtl. kann man dann eine Einigung/ Vergleich finden bei dem der Anbieter dann doch lieber einem Verkauf zustimmt.
Manchmal führen eben auch geschickte Umwege zum Ziel ...
In dem Sinne,
Viel Erfolg
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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a )
sondern den Vertrag ans sich anzugreifen
b) Laufzeiten, Rückholbedingungen , Freigaben des Abbau und Rücktransport durch Fremdanbieter oder gar völlige Auflösung des Vertrages und Rückholung zu Lasten des Anbieters mit Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes etc. etc.
c) evtl. kann man dann eine Einigung/ Vergleich finden bei dem der Anbieter dann doch lieber einem Verkauf zustimmt.
zu a)
da haben sich schon viele auch Anwälte die Zähne ausgebissen.
Der Rat zur Klage entfällt bei einem eigenen Tank
zu b)
Worte sind geduldig, die Wirklichkeit ist da doch eine ganz andere.
Keine Chance dem Vertragshändler etwas aufs Auuge zu drücken und Kosten schon gleich gar nicht. Bei der Sache mit dem Selber machen und Fremdanbietern hat sich so mancher schon einer Klage ausgesetzt wieder gefunden, weil bei dieser Aktion der Tank angeblich beschädigt wurde.
Bei einem eigenen Tank hat man das Problem nicht.
zu c)
das \"EVTL.\" sollte man bei diesem Satz ganz groß schreiben, weildas dann schon auch alles ist - ein müder Ratschlag von jemandem, der nur seine kleine Welt mit einem einzigen, nun einem eigenen Gastank, kennt.
Die Zahl derer, die dachten, im Falle des Falles verhandeln zu können ist da dann doch viel größer. Im guten Glauben hatten sie einen Vertrag unterschrieben, bei dem sie dachten irgend einen Hebel selbst in der Hand zu haben. Am Ende, beim Ausstieg erfahren sie aber dann die ganze Wahrheit und ihre sie niederdrückende Machtlosigkeit, der sie nur entfliehen können, wenn sie weiter Vertragler bleiben oder sich mit einer nicht geringen Summe aus dem Vertrag rauskaufen.
Ein eigener Vertrag läßt einen da doch ruhiger Schlafen.
Umweg ist daher, sich einen Vertrag erst anzutun, um diesen dann irgendwann einmal. wenn der Anbieter nervt wieder abzustoßen.
Warum denn dann nicht gleich auf der diritissima zum eigenen Tank?
H. Watzl
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Sie verstehen es einfach nicht, weil Sie es nicht verstehen wollen.
Man hat keine Chance das fremde Eigentum zu begehren, das wird nicht funktionieren.
Wir wissen alle, dass Kunden vor 12 - 15 Jahren noch viel unbedarfter an die Sache rangegangen sind und sich nicht wirklich darum Gedanken gemacht haben. Da hatten wir aber noch Preise von 0,20 oder 0,25 DM bei Vertragskunden evtl auch mal 0,40 DM wenn Sie da 3.500 Liter bestellt haben, hat Sie das maximal 1.624 DM Brutto gekostet also 830,- €.
Da würden Sie sich heute ein zweites L... freuen, wenn Sie einen solchen Preis erreichen könnten. Heute z.B. im Januar 2011 lag der Preis auf dem freien Markt bei Netto 0,57 € oder mehr, da können beim Vertragskunden schon mal 0,77 € oder mehr gefordert worden sein und dann wird eine 3.500 Liter Rechnung auch Dank 19 % Steuer zu 3.207,05 € das wären 6.272,44 DM und somit evtl. sogar Existenzbedrohend!!!
Den Tankwarenfahrer hätten Sie 1999 \"standrechtlich erschossen\" ...
Und leider sind wahrscheinlich mehrere Fehler (aus Unwissenheit oder auch anderen Umständen gemacht worden, dass man gar nicht anders konnte) und deshalb sollte man hier weiter aufklären und Ratschläge geben. Das trifft gleichfalls für freie als auch für Vertragskunden zu.
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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Ich darf daran erinnern, dass villalana einen Fachanwalt sucht.
villalana hat eien Vertrag an Hals ud deswegen sucht er/sie eine Anwalt, weil er/sie sich alleine dem Vertragshädler gegenüber machtlos sieht.
Alle, die hier im Forum einen Anwalt eineschalte wollen oder das auch geatn haben, hatten oder haben einen Vertrag an der Backe.
Das sollte zu denken geben ud die Vorsicht gegenüber Verträgen noch mehr schüren.
Jeder Rat, geschickt vor Abschluss eines Vertrages zu verhandel, damit man sich gegeüber dem Vertragspartne absichert ist wirklich leeres Gewäsch, weil die Wirklichkeit ganz ganz anders aussieht.
Nur ein beliebiges Beispiel:
Im Vertrag steht, dass der Mieter das Recht hat, den Tank nach 2 Jahren als Eigentum zu kaufen. Kommt der Mieter nach 3 Jahren daher und will den Tank kaufe, verweist man auf die Zahl \"2\". Im dritten Jahr geht das dann nicht mehr.
Kaum zu glaube diese Zahlenglauberei aber tatsächlich so geschehen.
ALSO Finger weg von Verträgen.
H. Watzl
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Ich darf daran erinnern, dass villalana einen Fachanwalt sucht.
ja und lt. Posting vom 28.06.2011 hat villalana auch bereits einen gefunden ...
Alle, die hier im Forum einen Anwalt eineschalte wollen oder das auch geatn haben, hatten oder haben einen Vertrag an der Backe.
mmh klar, sonst müsste man sich ja wohl selber verklagen, weil man einen Tank gekauft hat - überzeugende Logik - Frei nach dem Motto - komisch dass an Flugzeugabstürzen so viele Flugzeuge beteiligt sind und kaum Schiffe ... wobei auch das vorkommen kann, wohl aber sehr selten.
Jeder Rat, geschickt vor Abschluss eines Vertrages zu verhandel, damit man sich gegeüber dem Vertragspartne absichert ist wirklich leeres Gewäsch, weil die Wirklichkeit ganz ganz anders aussieht.
Warum nehmen freie Händler in ihre Bedingungen neuerdings auf, dass sie nur Kunden mit Eigentumsnachweis oder mit Freigabebescheinigung beliefern würden??? Wahrscheinlich hat sich da in den letzten Jahren doch etwas bewegt.
Im Vertrag steht, dass der Mieter das Recht hat, den Tank nach 2 Jahren als Eigentum zu kaufen. Kommt der Mieter nach 3 Jahren daher und will den Tank kaufe, verweist man auf die Zahl \"2\". Im dritten Jahr geht das dann nicht mehr.
die Klausel ist doch recht eindeutig herauszulesen, sie haben nach zwei Jahren die Möglichkeit zu kaufen, nicht nach drei oder fünf oder 12, klingt komisch, ist aber so. Das ist glaube ich, auch ein Modell bei der Fa. T... und ich befürchte mal, dass da nicht wirklich dran zu wackeln ist. Und hat nebenbei den Charme, dass man die kosten 2 Jahre nach hinten verschieben kann. Mir wäre beim Lesen dieser Klausel sofort eingefallen, für den Tag \"X\" einen entsprechenden Preis zu verhandeln bzw. fest zu machen! Aber wahrscheinlich bin ich da einfach zu sehr vorbelastet.
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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Das mit den zwei Jahren wird von den potentiellen Mietern als Mindestzeitraum gelesen. So lange müssen sie Mieter bleiben und dann können sie (irgedwann eimal) kaufen. Zwei sich binden und dann irgendwann kaufen also.
Wenn die Firmen an einer klaren und unantasbaren Formulierung interessiert wären, würden sie diese Stelle anders formulieren.
Freigabebescheinigung
Das ist die Absicherung der freien Händler, dass sie nach dem Befüllen des Tankes nicht mit einer Klage wegen Eigentumsverletzung vom Vermieter überzogen werden. Sie wissen geau, dass viele Tankmieter durch den Begriff des \"Mietkaufes\" der Meinung sind, der Tank würde ihnen gehören.
Mir ist ein Fall bekannt, wo da 3000,- € zu zahlen waren, weil der Tank eben nicht EIGENTUM war, sondern Mietgegestand.
Dei Bewegung der letzten Jahre war die, dass höchstrichterlich das \"Fremdtanken\" eben so eingestuft wurde. Entsprechende Urteile liegen vor.
Das kann man durchaus als einen Erfolg der Vertragsleute werten, ist aber letztlich wieder ein guter Grund, eben keinen Vertrag zu unterschreibe.
Ich kenne keinen einzige Fall, wo ein Tankbesitzer seinen freien Händler nur noch mittels Anwalt kontaktiert. Am Ende von Verträgen verdient der Anwalt aber sehr oft noch mit. (muss man übrigens auch einkalkulieren, wenn man Verträgen das Wort redet!!)
H. Watzl
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Einen Vertrag eindeutig zu formulieren ist immer äußerst schwierig. Da es eine gut bezahlte Brache gibt, die Texte auseinandernehmen, deuten usw. dass einem der Mund offen stehen bleibt.
Mir ist schon klar, was eine Freigabebescheinigung ist und wozu die benötigt wird ...
Entweder ich kann damit den Preis meines Vertragsanbieters in die gewünschte Richtung bewegen (brauche Sie dann also nicht) oder
ich bekomme Eine und der Fremdanbieter kann gefahrlos Befüllen.
Die Frage ist, haben wir hier Jemanden, der schon Jemals von einer Freigabebescheinigung tatsächlich Gebrauch gemacht hat?
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
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Es ist schon einige Jahre her, da hatte D-Gas eine Freigabebescheinigung einem Vertragskunden erteilt. Dieser konnte sich dann einmalig von einem freien Händler zu einem günstigeren Preis befüllen lassen. Der Vertrag hatte vorgesehen, dass der Kunde bei einem günstigeren Preis entweder von der Verrtagsfirma auch zu diesem Preis tanken kann oder der Kunde kann bei dem freien Händler tanken. Also alles vertragsgemäß.
Aber:
Das hatte ich einem anderen Kunden von P-Gas mitgeteilt. Dieser hatte folglich P-Gas auch um Freigabe gebeten. Das wurde ihm aber nur zwei Tage später nicht mehr gewährt. Hausinterner Beschluss, so lautete die Begrüdung damals.
der Vertrag war damit egal.
Und genau so läuft es: schöne Formulierungen in den Verträgen, dann aber will man sich nicht mehr daran halten. Was kann der Vertragskunde dann tun? Schaun, ob er eine passende Rechtsschutzverischerung hat und dann klagen.
Eine feine Aussicht.
Ohne Vertrag hat man das alles nicht!
Vertrag und Vorteil für den Kunden kommt einer contradictio in adjecto gleich.
(Vertrag und Vorteil für den Kunden ist ein Widerspruch in sich)
H. Watzl
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Ihr Posting aber auch,
was hat ein Vertrag bei D- Gas mit einem Kunden von P-Gas zu tun?
Nur ein Schreibfehler?
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Tippfehler!
Es war natürlich ein und dieselbe Firma: P-Gas.
H. Watzl
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Schade, dass Sie immer an längst Vergangenem festhalten und völlig verkennen, dass es auch Veränderungen geben kann (Die Story haben Sie bereits vor vier Jahren als einige Zeit her gepostet, Da sitzt also schon einer im Keller und wickelt fleißig an dem Bart). Wir kommen einfach nicht davon weg, dass Sie den Leuten einreden wollen, der Vertragsanbieter müsste dem Kunden den gleichen Gaspreis bieten wie der freie Händler. Dabei blenden Sie einfach aus, dass der Vertragsanbieter einen Tank zur Verfügung stellt, was der freie Anbieter nicht tut. Den gleichen Gaspreis könnte der Vertragsanbieter jedoch nur halten, wenn er die Tankkosten mit einer entsprechenden monatlichen Miete belastet. Wie weit kommt man da wohl mit 10,- oder 12,- € im Monat???
Der freie Händler sagt einfach: Ja ja, ich würde Ihnen schon günstiger Gas liefern, Sie müssen sich nur erst mal einen eigenen Tank für schlapp 3.000,- € kaufen, dann ist das kein Thema.
Komisch auch, dass Ihre einzige Alternative zu sein scheint, alle verfügbaren Rechtsmittel lediglich zur Beendigung von Vertragsverhältnissen zu nutzen.
Was hat es denn für eine Bedeutung, wenn eine Sachbearbeiterin am Telefon behauptet \"Das wurde hausintern so beschlossen, machen wir nicht mehr\" ...
Wenn ich tatsächlich einen Vertrag, mit einer entsprechenden Klausel habe, der nicht gekündigt ist, dann ist der Vermieter auch daran gebunden und sollte das tatsächlich notwendig sein, habe ich binnen einer Woche eine einstweilige Verfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes in der Tasche.
Dazu bräuchte ich natürlich ggf. einen Anwalt aber wer hantiert denn heute schon noch ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung? und Ich glaube auch nicht, dass es der Vertragspartner wirklich unbedingt darauf ankommen lassen würde.
Ich brauchte während der gesamten 10 Jahre und auch zum Abschluss des Vertragsverhältnisses keinen einzigen Anwalt bemühen.
Geben Sie doch mal eine schlüssige Erklärung dafür ab, wieso denn nun freie Händler, entgegen Ihrer langjährigen widerkehrenden Behauptung, doch Gebühren für eine zweijährige Prüfung verlangen (auf Wunsch kann ich Ihnen die Angebote und die von mir bezahlte Rechnung gern in Kopie zukommen lassen ...)! Weil ich zu dämlich bin, da eine kostenlose Prüfung rauszuschlagen? Obwohl, dass müsste ich ja gar nicht, der nette Freie macht das ja einfach so von selber ohne dass man da verhandeln muss, dass gehört doch selbstverständlich zum Service ...
Obwohl, dass gehört ja nicht hier her.
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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Bei der Firma ESG GmbH - Eurospargas gehört die zweijährige Prüfung tatsächlich mit zum Kundenservice und diese Firma ist manchmal sogar günstiger im Gaspreis als die Mitanbieter.
Schöne Grüße
Bommi
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@BOMMI
Vielen Dank für den Hinweis. Vielleicht hilft´s ja.
@Onkel Olli
Das dicke Ende beim Vertrag ist tatsächlich das Ende des Vertrages.
Die Kunden wissen nicht, was da finanziell auf sie zukommt, wenn sie aussteigen wollen.
- Alle beim Rückbau der Anlage anfallenden Kosten zahlt der Mieter.
Während der Laufzeit des Vertrages ist der Mieter dem Vertragspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Er muss den Preis zahlen, der ihm geboten wird. Er kann bei keiner anderen Firma Gas einkaufen. Will er nicht frieren, so muss er kaufen.
Die schönen und bei Anbschluss so wohl klingenden Formulierungen, wie diese hier \"....bietet ein andere Anbieter das Gas günstier an, so bekommen sie diesen Preis auch von uns...\" sind letztlich Makulatur, weil man sich nicht daran hält auf der Vermieterseite.
Was ist das für eine Vertrag, wo ich beim Abschluss schon an die Rechtsschutzversicherung denken muss, weil die Klage gegen den Lieferanten nicht abzuwenden ist. Sie Kosten für die Rechtsschutzversicherung muss man natürlich auch auf den Gaspreis mit aufschlagen.
Die armen Vertragshändler, die müssen ja die Tanks vorfinanzieren und daher das Gas immer teurer als der freie Händler verkaufen. Habt Mitleid!
Die Wahrheit ist, dass man auf der Vermieterseite nur allzugerne mit harten Bandagen daherkommt. Einfach die zahllosen Beiträge hier lesen, dann wird sich das Bild von diesen Vermietern und den ach so toll formulierten Verträgen schnell wandeln.
Wenn es wirklich so sein sollte, dass man sich einen neuen Tank nicht leisten kann, dann sollte man sich erst recht nicht auf die Vertragsvariante einlassen, weil hier nichts mehr kalkulierbar ist. Der Vertragsanbieter macht seinen Preis und der Mieter kann da nur mitmachen oder er gibt Geld, das er sowieso nicht hat, für einen Anwalt aus.
H. Watz
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Deswegen sollte man ja Ratschläge geben, worauf der Kunde achten soll! z.B. auch an das mögliche Ende denken und klären was dann passiert! Macht nämlich am Anfang kaum Einer ... Ist wie in der Liebe, Flugzeuge im Bauch, Heiraten, Kinder (gern auch andersrum) aber wer denkt schon an das dicke Ende - macht man doch nicht - ausser die, die einen Ehevertrag schließen ...
Bezüglich ESG kann man mal ein paar Postings von 2007 lesen:
Zusatzvereinbarung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6888)
Aach, das Internet ist so eine schöne Sache, es vergisst auch wirklich nix.
Leider steht da nix zu den sonstigen Bedingungen bei ESG, also wie hoch die Miete ist, wenn die Prüfungen mit beinhaltet sind. Aber evtl. ist die ESG von Heute etwas anders aufgestellt als noch 2007
Und im dem Posting von 2007 werden auch gleich alle Fragen mit beantwortet, auch warum man sich einen Miettank zulegt, weil gerade die Komplettbelastung einfach nicht so richtig passen würde.
Wieso bezahlen eigentlich Leute überhaupt nicht immer alles bar (Haus, Auto, Küche, Schrankwand, Laptop, Handy etc. etc.) und tun sich irgendwelche Finanzierungen an? Um dann am Ende mehr zu bezahlen und auch noch die Banken zu füttern? Nur so als Hinweis, wer glaubt, Eine Null- % - Finanzierung kostet nix, der soll ruhig weiter schlafen ...
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
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und mit ESG haben wir scheinbar bereits den nächsten \"Zwitter\" die also beide Möglichkeiten bieten (Kaufen oder Mieten) und die scheinbar auch ganz vernünftige Konditionen haben und sich gegenüber Ihren Mietkunden wohl auch recht vernünftig verhalten.
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
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Da gibt es doch einige, wie Du sie nennst, \"Zwitter\".
Das ist doch nichts ungewöhnliches.
Gruß Bommi
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Mir ist das klar,
aber lt. Meister Watzl gibt es nur schwarz oder weiß, also entweder freier Händler der Dir keinen Tank vermietet, dafür aber Gas zu guten Preisen liefert oder Vertragshändler, die Dir einen Mietvertrag \"andrehen\" um Dich kräftig auszunehmen.
Und egal wie oft man schreibt, dass der Vertragshändler insbesondere die Tankkosten mitfinanzieren muss (welche der Freie in der Regel nicht hat, da die Finanzierung vom Kunden übernommen wird) aber die verbleibenden Kosten (also LKW, Maut etc.) durchaus vergleichbar sind, kommt der Meister immer wieder auf die Tour ich würde die Vertragsanbieter bedauern und lässt den Tank einfach weiter aussen vor.
Aber ich würde es da mit Moon10 halten:
Eure Beiträge in diesen Forum sind für jeden Interessant , man muß sich halt das raus ziehen was für einen Wichtig ist
und es dabei belassen, für den Rest ist der Meister offensichtlich nicht zugänglich. Aber das ist ein freies Land und Jeder darf seine Meinung haben und die auch gern vehement vertreten.
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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Der Vertragshändler muss keinen Tank mit finanzieren, er kann diesen auch verkaufen.
Weshalb sperren sich seit einigen Jahren, die Vertragshändler ihre vermieteten Tanks den Mietern zu verkaufen, auch wenn diese schon viele Jahre vermietet waren und abgeschrieben sind. Man braucht halt immer noch ein kleines Druckmittel, um die höheren Preise zu rechtfertigen. Viele bleiben dann im Vertrag, weil sie die Ausstiegskosten scheuen oder weil der Vermieter und einziger Gasverkäufer großzügigerweise im Preis etwas zurückgeht.
Ein Tank, der zehn Jahre beim Kunden verbuddelt war, hat keinen Restwert mehr. Der einzige Wert ist das Eigentumsverhältnis, das den Vermieter rechtlichin eine Positions versetzt, auf den Mieter Druck auszuüben.
Der Tank wird beim Kauf, wie das sonst auch bei Käufen üblich ist, vom Kunden bezahlt. Eine auch noch so ausgefeilte Excel-Tabelle recehtfertigt aber dagegen noch lange nicht, sich auf einen äußert einseitigen Vertrag einzulassen, der hier schon oft und wahrscheinlich mit Recht als Knebelvertrag bezeichnet wurde. Die Vertragsunterzeichner wachen erst dann auf, wenn es zu spät ist.
Und ausgrechnet einer, der ja keine Rechtgsberatung leisten, keinen Verkauf tätigen und keine Gewähr abgeben will redet hier den Verträgen das Wort.
Wie schon erwähnt: man kann Tanks auch verkaufen, man musssie nicht vermieten
H. Watzl
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Ich hatte Sie bereits aufgefordert, sich mal mit dem Thema \"illegale Rechtsberatung\" zu beschäftigen, aber wie viele andere Fakten, perlt das an Ihnen ab wie Regenwasser. Ich geb\'s Ihnen aber mal zur Kenntnis:
Gemäß § 1 des Rechtsberatungsgesetzes darf nur derjenige Rechtsberatung betreiben, der eine entsprechende Erlaubnis hat. Ob die Rechtsberatung haupt- oder nebenberuflich betrieben wird, entgeltlich oder unentgeltlich angeboten wird, ist hierbei unerheblich. Wer über eine derartige Erlaubnis nicht verfügt, handelt nicht nur unerlaubt, sondern kann gemäß § 8 des Rechtsberatungsgesetzes auch mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € belegt werden.
Das Vermieten von Tanks ist ein Geschäftsmodell, dessen Grundlage darin besteht, dass man die Anfangskosten für den Kunden gering halten kann und der Anbieter eine verlässliche Abnahmestelle erhält und entsprechend kalkulieren kann. Wenn das zu fairen Preisen erfolgt, ist daran im Prinzip nicht\'s auszusetzen. Wie wir alle inzwischen wissen, gibt es bundesweit bereits mehrere Händler, die beide Varianten (Vermieten oder Verkaufen) im Portfolio haben.
Nach Angaben des TÜV Saarland sind mit manchen Anbietern sogar 88 % der befragten Kunden zufrieden! Das würde ich für einen sehr hohen Wert halten, lässt natürlich aber auch 12 % Kunden offen die unentschieden oder nicht zufrieden sind. Sollte die betreffende Firma 25.000 Kunden haben, wären also 22.000 davon zufrieden und bei 3.000 gäbe es das Potential, dass sie sich in diesem Portal wiederfinden könnten.
Es wird immer Kunden geben, die die hohe Anfangsinvestition scheuen und lieber einen Tank mieten als diesen zu kaufen. Das werden auch Sie nicht ändern. Diesen Kunden sollte man die entsprechenden Hinweise geben, worauf man bei einem Mietvertrag achten sollte damit man eben nicht böse überrascht wird.
Dabe empfiehlt sich für beide Seiten ein fairer Umgang. Dazu zählt aber auch, dass ich in der Regel nicht erwarten kann, das Gas zum selben Preis zu erhalten, wie der Kunde, der seinen Tank selbst finanziert hat. Wenn jedoch Kunden eingeredet werden soll, Sie müssten mit den gleichen Preisvorstellungen bei Ihrem Anbieter auftreten wie Kunden die ihren Tank selbst gekauft haben, dann muss das zu einem angespannten Verhältnis führen.
Wieso hat ein 10 Jahre alter Tank keinen Wert? Kundenbindung ist schon ein Wert, das wird Niemand (der etwas davon versteht) bestreiten.
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
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:D Wir sind frei!!! :D
Mithilfe eines empfohlenen, versierten Fachanwaltes konnten wir unseren erdgedeckten und in einem mittlerweile schwer zugänglichen Grundstück vergrabenen Miettank abkaufen.
Den Tank auszugraben wäre mit erheblichen Aufwänden verbunden gewesen.
Letztendlich waren ein paar Briefe des Anwaltes nötig, dann wurde uns ein Abgebot unterbreitet: Verkauf des vergrabenen Miettanks incl. allem, was dazu gehört und Abkauf des im Tank befindlichen Flüssig-Gases.
Der Gaspreis war zuerst unsittlich hoch angeboten, aber nach Nachverhandlungen haben wir uns auf einen Preis etwas über damaligem Marktniveau geeinigt. Wir wollten unbedingt vor dem Herbst alles abgewickelt haben.
Alle Unterlagen über Eigentum des Tanks, Prüfbescheinigungen etc. befinden sich mittlerweile in unserem Besitz, alle Zahlungen sind abgewickelt. Das ging recht sauber und reibungslos.
Natürlich ist auch mit eigenem Tank der Gaskauf nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber immerhin sind wir nicht mehr abhängig, nicht erpressbar und entscheiden selbst, bei wem und wann wir Flüssiggas beziehen.
Und das ist ein gutes Gefühl!
Ansatzpunkt war neben einer individuell etwas unübersichtlichen Vertragslage mit vielen beiteiligten Personen vor allem, dass der Tank an einer kaum mehr zugänglichen Stelle vergraben ist und dies aus der bei Vertragsabschluss vom Verkäufer angefertigten und unterzeichneten Skizze so auch hervorging.
Danke an alle hier im Forum aktiven Teilnehmer und Danke für die Empfehlungen sowie den Erfahrungsaustausch! Ohne die Informationen aus dem Forum wären wir vermutlich nicht so konsequent vorgegangen.
Viele Grüße
Villalana
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Herzlichen Glückwunsch!
Dieser Beitrag läßt einen guten Rückschluss darauf zu, wie elend es einem doch gehen kann, wenn man in einem Vertrag steckt und am Ende bitter feststellen muss, mit welcher Qualität von \"Partner\" man es zu tun hat.
Doch macht er auch anderen Mut, nicht locker zu lassen.
Den Tankeigentümern bestätigt er wieder einmal, dass sie mit ihrem eigenen Tank und ohne Vertrag die bessere Variante gewählt haben.
H. Watzl
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Ich kann mich Watzl nur anschließen - siehe meinen eigenen Beitrag - bin aber überzeugt, daß es auch andere Meinungen in diesem Forum geben wird. Aber die bleiben in der Minderheit. Warum nur?
MfG
Hkarry
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Ganz einfach. Egal welcher Bereich; ob Flüssiggas, Dienstleistungen, Software, Hardware - Forenbeiträge entstehen oft aus negativen Erfahrungen heraus, bzw wenn man Hilfe sucht.
Mach ja auch keinen Sinn.
Wenn ich zufrieden bin, mir ein Forum zu suchen. \"Wollte euch nur wissen lassen; bei mir ist alles Super & ich bin zufrieden\"
Macht ja kein Mensch