Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 28. Juni 2011, 16:14:39
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LG Dortmund, Urt. v. 13.04.11 Az. 8 O 521/08 (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2011/8_O_521_08teil_versaeumnis_undschlussurteil20110413.html)
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Hier bei Beck- Online (http://beck-aktuell.beck.de/news/lg-dortmund-energieversorger-muessen-ihre-kunden-per-brief-ueber-preisaenderungen-informieren) eine kurze Darstellung der beiden Entscheidungen aus Dortmund. Das Landgericht stellt u.a. erneut fest, dass Preisanpassungsklauseln, die auf die Einhaltung der 6- wöchigen Ankündigungsfrist für Preiserhöhungen verzichteten, unwirksam seien.
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Was haben denn die drei verschiedenen Entscheidungen miteinander zu tun?