Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Netznutzer am 16. Juni 2011, 08:30:42
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http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article13431712/Bruessel-will-Verbraucher-zum-Stromsparen-zwingen.html
Beim Gas jährlich einsparen; Tolle Idee, da man das Klima derzeit so beeinflußt, dass man künftig auch ohne energetische Maßnahmen dieses Ziel erreicht, und man irgendwann auch in unseren Breiten Gas nur noch zum Kochen oder Warmwasseraufbereiten benötigt. Keine Sorge Herr Öttinger, wenn Sie in diesem Tempo weitermachen, werden Sie in Ihrer aktiven Zeit noch erleben, wie Erdgasnetze zurückgebaut werden, weil diese nicht mehr rentabel betrieben werden können. Sinkende kWh-Umsätze bei sinkenden Netzentgelten, wie soll das funktionieren? EUROKRATEN, ihr macht das schon.
Gruß
NN
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Egal, was man vom Gesamtkonzept hält, monatliche Stromrechnungen wären ein echter Fortschritt !
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Original von Christian Guhl
Egal, was man vom Gesamtkonzept hält, monatliche Stromrechnungen wären ein echter Fortschritt !
schon mal zu Ende gedacht?
Das bedeutet doch:
monatliche Ablesungen verbunden mit dem notwendigen Aufwand. Das könnte dazu führen, dass die intelligenten Stromzähler mit der möglichen Fernabschaltung flächendeckend eingesetzt werden :(
siehe auch
Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=15391&hilight=intelligente+Z%E4hler)
Gruß hko
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Siehe § 21b Abs. 3a und 3b EnWG (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__21b.html) in Verbindung mit MessZV (http://bundesrecht.juris.de/messzv/index.html)
(3a) Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG 2003 Nr. L 1 S. 65) unterzogen werden, jeweils Messeinrichtungen einzubauen, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.
(3b) Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 bei bestehenden Messeinrichtungen jeweils Messeinrichtungen anzubieten, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Der Anschlussnutzer ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.
Stichwort Intelligenter Zähler (http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler)