Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: 33birgit am 14. Juni 2011, 12:01:56
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Hallo,
Ich habe seit 14 Jahren einen Miet- und Wartungsvertrag bzgl. meines Fluessiggastankes mit der Tyckzka. Jetzt werde ich aufgefordert eine Pruefung der Rohrleitungen (vom Tank zum Abnahmegeraet) kostenpflichtig zu machen. Muss ich die Kosten dafuer wirklich uebernehmen und wie hoch sind diese???
Viele Grüße Birgit
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Es wäre gut zu wissen, was in ihrem Vertrag steht.
Dann kann man merh dazu sagen.
Mietvertrag und Wartungsvertrag können sehr unterschiedlich aussehen.
H. Watzl
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Sorry, dass ich erst jetzt antworte, ich werde aus dem Vertrag auch nicht so richtig schlau. Es gibt Punkt 3.
Behälter: Laufende Kosten (inkl. Prüfungs- u. Instandhaltungs-pauschale)
Miete: jährlich wurde angekreuzt.
Dann gibt es noch Punkt: 10.3 Prüfung und Instandhaltung des Tanks
Der Kunde beauftragt Tyczka den Tank entsprechend den behördlichen Vorschriften zu prüfen und instandzuhalten. Tyczka sorgt auch dafür, dass die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen erfolgen. Die Kostenverteilung hierfür ist in Ziffer 4 dieses Vertrages geregelt. Darüber hinaus gehende Instandhaltungsarbeiten werden gesondert berechnet.
Ziffer 4. Prüfung und Instandhaltung für Behälter und Behälterarmaturen bei Kauf/Nutzung
ist nicht ausgefüllt (trifft ja auch nicht zu da Miete)
Können Sie dazu etwas sagen?? Lohnt es sich da was zu machen.
Tyczka hat uns ein Angebot von 200,00 Euro gemacht wenn sie die Prüfung erledigen, ist das fair???
Vielen Dank fuer Ihr Interesse
Gruss Birgit
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Also ziemlich sicher dürften die Leitungen nicht zum Behältermietvertrag gehören, kommen ja erst nach dem Regler. Meist zahlt man die Installation inkl. Material auch separat bei der Erstellung und damit gehört sie einem auch. Haben wir hier aber auch schon anders gehört, siehe Transi Hilfe, Hilfe ... (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=15446), da gehörte wohl auch die Installation PrimaGas.
Die Prüfung dürfte wohl nur eine Dichtigskeitprüfung sein (also sogenanntes Abdrücken) das müsste für 60,- bis 70,- € durchaus zu erledigen sein.
Aber evtl. auch noch eine Prüfung ob Beschädigungen der äußeren Hülle (Isolierung) vorliegen durch Kurzschlussprüfung ähnlich wie beim Tank. Das dürfte dann etwas teurer werden.
Aber ich habe gerade mal auf mein Installationsprotokoll von vor 2 Jahren geschaut und da ist nur eine Prüfung mit 1 bar Prüfdruck mit Luf und 10 Minuten Wartezeit sowie 15 Minuten Prüfzeit vorgesehen. Also schon mal mind 1 Stunde Arbeitszeit wovon 25 Minuten aus Rumstehen, Kaffe trinken oder ähnlichem bestehen. Lässt sich aber wohl nicht vermeiden.
Wenn ich mich recht entsinne wurde mit einem mechanischem Gerät, sehr ähnlich einer Autoluftpumpe, die Leitung abgedrückt. Das sollte also mit 50,- bis 70,- € zu erledigen sein.
So etwas kann und sollte natürlich im Rahmen der turnusmäßigen zwei oder zehnjährigen Prüfung mit erledigt werden, damit keine extra Anfahrtkosten entstehen. Ich kenne Unternehmen die Berechnen für die reine Anfahrt, egal ob was gemacht wird oder nicht, schon locker 75,- €.
Die Leitungsprüfung können Sie, sollte T... da nicht mit sich verhandeln lassen, wahrscheinlich auch gefahrlos durch eine Fremdfirma erledigen lassen, da dafür ja der Tank nicht angefasst werden muss (nur der Regler und der gehört ja wahrscheinlich Ihnen).
Aber bitte noch mal prüfen und ggf. einfach mal bei T... nachfragen.
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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@33birgit@
Fragen sie doch mal bei T... ach, auf welcher Grundlage sie ihnen diese Rohrleitugsprüfung aufs Auge drücke wollen.
Vermutlich ist diese Leitug ihr Eigentum und das ist zuächst unantastbar.
Jeder Installateur, der die Zulassug für gas hat, hat eine Gerät, mit dem er die Leitung ggf. abdrücken kann. Hierzu wird Druck aufgebracht, der innerhalb eier bestimmten Zeit nicht av´bnehmen darf. Das Gerät spuckt dann am Ende ein Prüfprotokoll aus. Das war´s dann auch schon.
Aber erst einmal T.... mit der oben genanten Anfrage ausbremsen
H. Watzl
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Nach der Prüfbescheinigung meines freien Anbieters richtet sich die Prüfung bzw. die Bescheinigung nach dem Geltungsbereich der TRF? und ist eine \"Bescheinigung über die ordnungsgemäße Herstellung/ Druckprüfung der Rohrleitung.
Ob die nur zur Erstellung oder periodisch wiederkehrend erforderlich ist, entzieht sich im Moment noch meiner Kenntnis.
Ich hab mal ein bisschen in meinen Unterlagen geblättert:
TRF = Technische Regeln Flüssiggas von TRF 1988 - erneuert TRF 1996
nach Punkt:
9.9 Wiederkehrende Prüfungen von Mitteldruck-Rohrleitungen
Die Mitteldruck-Rohrleitungen müssen wiederkehrend geprüft werden.
Für Rohrleitungen, die auf Basis der TRF 1988 oder vor deren Erscheinen erstellt worden sind, muss sichergestellt werden, dass diese spätestens zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung den Anforderungen dieser TRF genügen.
und Punkt:
9.9.2 Prüffristen
Die wiederkehrende Prüfung der Rohrleitungen ist zum gleichen Zeitpunkt wie die innere Prüfung der Flüssiggasbehälter (siehe Abschnitt 9.7.2.1) vom Sachkundigen durchzuführen.
Also wohl alle 10 Jahre oder:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach Änderungen,
- nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen,
- nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr,
- wiederkehrend.
Nach meiner unbedeutenden Einschätzung, macht das für die Betriebssicherheit auch Sinn.
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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Was ist eine Mitteldruckrohrleitung?
H. Watzl
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Hab ich nicht so die Kennung, bin ja nicht vom Fach aber nach meinem technischem Verständnis würde ich alles unter 1 Bar als Niederdruck-, alles zwischen 1 bis 5 Bar als Mitteldruck- und alles über 5 Bar als Hochdruckrohrleitungen einstufen.
Aber:
Die \"Technischen Regeln Flüssiggas\" -,TRF 1996 - gelten für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung sowie für die Prüfung von Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, bestehend aus Flüssiggas-Versorgungsanlagen mit Flüssiggasflaschen oder einem ortsfesten Flüssiggasbehälter < 3 t Fassungsvermögen und Betrieb aus der Gasphase sowie Flüssiggas-Verbrauchsanlagen in Gebäuden, Mobilheimen und auf Grundstücken. Zu Flüssiggas-Verbrauchsanlagen im Sinne dieser TRF (in Haushaltsanlagen) gehören ortsfeste Gasgeräte mit einem Nenn-Anschlußdruck von 50 mbar.
oder
9.4 Prüfung der Flüssiggas-Rohrleitungen vor Inbetriebnahme
9.4.1 Allgemeines
Bei der Prüfung von Flüssiggas-Rohrleitungen vor Inbetriebnahme wird unterschieden zwischen:
Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachverständigen zu prüfen sind,
Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachkundigen zu prüfen sind,
Niederdruck-Rohrleitungen, die vom Fachbetrieb bzw. TRF-Sachkundigen zu prüfen sind
und
Rohrleitungen von Flaschenanlagen, die vom Fachbetrieb bzw. vom TRF-Sachkundigen zu prüfen sind.
Die in dieser TRF zusammengefassten Anforderungen an die Herstellung und Errichtung (Abschnitt 5) sowie an die Druckprüfung (Abschnitt 9.4.2.1) von Flüssiggas-Rohrleitungen gelten, soweit nicht im folgenden Text ausdrücklich vermerkt, für Mitteldruck-Rohrleitungen und für Niederdruck-Rohrleitungen.
9.4.1.1 Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachverständigen zu prüfen sind,
sind Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen
mit einem Druckbehälter, dessen Fassungsvermögen mehr als 3 t beträgt,
oder
mit einem Druckbehälter, wenn Gas in flüssigem Zustand befördert wird,
oder
mit mehreren Druckbehältern,
dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn ein Sachverständiger sie einer erstmaligen Prüfung und einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie sich in ordnungsmäßigem Zustand befinden.
Zur Abstimmung der Anforderungen gemäß den Technischen Regeln Rohrleitungen, TRR, empfiehlt es sich, vor Auftragsvergabe bzw. spätestens vor Beginn der Arbeiten mit .dem zuständigen Sachverständigen Kontakt aufzunehmen, damit die erforderliche Vorprüfung der Dokumentation vom Sachverständigen ausgeführt werden kann.
Der Prüfumfang dieser Flüssiggas-Rohrleitungen wird in dieser TRF nicht behandelt.
9.4.1.2 Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen, die vom Sachkundigen zu prüfen sind.
Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen
mit einem Druckbehälter, dessen Fassungsvermögen nicht mehr als 3 t beträgt
und
in denen das Gas in gasförmigem Zustand befördert wird,
dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn
der Hersteller oder der Errichter die Rohrleitungen einer Druckprüfung unterzogen und bescheinigt hat, daß die Rohrleitungen ordnungsmäßig errichtet sind
und
ein Sachkundiger sie einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie den im Rahmen dieser Prüfung zu stellenden Anforderungen entsprechen.
Diese Anforderungen bedeuten:
dass vor der Inbetriebnahme der Rohrleitung
der oder die mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragte(n) Fachbetrieb(e) die Arbeiten im Rahmen ihres jeweiligen Auftragsumfangs abgeschlossen, die Ausführung der Rohrleitung dokumentiert, sie einer Druckprüfung unterzogen und hierüber entsprechende Bescheinigungen ausgestellt haben
und nach Vorliegen dieser Bescheinigungen
ein Sachkundiger die Rohrleitung einer Abnahmeprüfung unter zogen hat.
9.4.1.3 Niederdruck-Rohrleitungen
Niederdruck-Rohrleitungen dürfen erst in Betrieb genommen werden,
wenn
der Hersteller oder der Errichter die Rohrleitungen einer Druckprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass die Rohrleitungen ordnungsmäßig errichtet sind
und
ein TRF-Sachkundiger oder ein Fachbetrieb, der mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragt ist, sie einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie den im Rahmen dieser Prüfung zu stellenden Anforderungen entsprechen.
Diese Anforderungen bedeuten:
dass vor der Inbetriebnahme der Rohrleitung
der oder die mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragte(n) Fachbetrieb(e) die Arbeiten im Rahmen ihres jeweiligen Auftragsumfangs abgeschlossen, die Ausführung der Rohrleitung dokumentiert, sie einer Druckprüfung unterzogen und hierüber entsprechende Bescheinigungen ausgestellt haben
und nach Vorliegen dieser Bescheinigungen
ein TRF-Sachkundiger oder der Fachbetrieb die Rohrleitung einer Abnahmeprüfung unterzogen hat.
9.7 Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasbehältern
Die Flüssiggasbehälter müssen wiederkehrend geprüft werden.
9.7.1 Veranlassung der Prüfungen
Die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen ist durch den Betreiber des Flüssiggasbehälters zu veranlassen. Der Sachverständige, der Sachkundige, der TRF-Sachkundige und der Fachbetrieb sollen den Betreiber auf die Prüfpflicht hinweisen.
kann man einfach mal TRF 1996 googlen, dann findet man so was.
Da auch mein freier Anbieter Formulare lt. TRF nutz, nehme ich mal an, dass das keine alleinige Idee der Vertragsanbieter ist und wie gesagt aus meinem Verständnis zur technischen Sicherheit, macht das auch Sinn, alle 10 Jahre mal zu prüfen, ob auch die Leitung noch dicht ist. Man will ja keinen Bombentrichter im Vorgarten!
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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@33birgit
Sie sollten auf jeden Fall ein Alternativangebot einholen, um den angebotenen Preis einschätzen zu können. Sie brauchen konkrete Zahlen. Die Einschätzungen von Onkel Olli helfen da wenig. das müsste für 60,- bis 70,- € durchaus zu erledigen sein.
Wenn sie hierzu eine Adresse brauchen, dann bitte per PN hier nachfragen.
H. Watzl
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Vielen Dank erst mal fuer Ihre Bemuehungen. Ich habe von Tyckzka auch ein Formblatt erhalten mit den Richtlinien usw. der Pruefungen. Unser Heizungsmonteur ist ne 1 Mann Firma und meinte er darf es nicht machen. Der TUV wollte mir ein Angebot machen vor 6 Wochen, kam aber nichts. Ich braeuchte ein Firma im Umkreis von PLZ 39444, dass waere schoen wenn Sie mir da helfen koennten. (Leider weiss in nicht was Sie mit PN meinen)Mir kommt das mit den 200 Euro auch viel vor, zumal zu diesem Termin sicher auch die anderen Pruefungen durchgefuehrt werden, die ich dann vielleicht gleich mal mitbezahle.
Das ist wieder so eine Phase wo man sich die Frage stellt ob man sich doch selber einen Tank kauft.
Gruss Birgit
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helfen schon, zumindest einzuschätzen, dass 200,- € wohl zu teuer sind.
Freie Anbieter in Sachsen Anhalt kenne ich nicht - ist nicht mein Job, ich bin auch nicht Mitglied im Verein oder BdE ...
Bitte mal abschließend posten, wo wir dann gelandet sind, das hilft auch anderen Usern und nicht die Geheimniskrämerei per PN, um sich unentbehrlich zu machen ... Weil was soll daran geheim sein zu posten: Fa. XY macht die Rohrleitungsprüfung zu ??,- € Netto/ Brutto.
Wenn Sie selber einen Tank kaufen, dann müssen Sie die Prüfungen aber auch selber organisieren, da kommen Sie nicht drum rum. Sonst könnte es im Falle des Falles mächtig Ärger geben (z.B. es passiert tatsächlich mal etwas - was wir nicht hoffen wollen - und es stellt sich heraus, dass die Prüfungen über 15 Jahre nicht gemacht wurden ... Versicherungen freuen sich über solche Mängel - Haftungsausschluss...)
Ihre Vermutungen mit den anderen Prüfungen sind wohl nicht so abwegig, schon mal bei T... angefragt, ob da nicht ein günstigeres Angebot möglich sei mit dem Verweis darauf, dass ja sowieso entsprechend sachkundige Personen, mit entsprechender Technik anrücken (also Fahrtkosten/ Personalbedarf etc. weitgehend entfallen)? Lediglich die Prüfung als solche berechnet werden dürfte/ sollte?
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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Das gute liegt so nah, haben gestern jemanden aus der Siedlung gefragt der auch bei Tyckzka tankt usw. dem wurde es fuer 239,00 Euro angeboten, er hat es dann von einer Firma aus dem Landkreis machen lassen fuer ca. 50 Euro netto. Dort haben wir uns dann auch vormerken lassen.
Tyckzka hat jetzt auch jemanden angemeldet fuer die anderen Pruefungen, mein Mann wird zufaellig zu diesem Termin zuhause sein und sich mal schlau machen was der Pruefer nehmen wuerde wenn er es erledigt.
Danke an Alle diezur Aufklaerung beigetragen haben.
Viele Gruesse
Birgit
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@ 33birgit, bitte gern geschehen. Glaub aber nicht, dass die Befragung des Prüpfers, der im Auftrag von T... unterwegs ist etwas bringt. Entweder hat der keine Ahnung was das kostet oder es werden irgendwelche Mondpreise benannt, die eigentlich nur steuerliche Berechnungsgrundlage unter Firmen darstellen, jedoch nicht wirklich abverlangt werden. Ich erinnere nur daran, dass mein freier Händler gesagt hat, dass er für reine Prüfungen 95,- € berechnen würde aber im Rahmen der Belieferung auf 20,- € Netto runter gegangen ist.
@ Watzl: 50,- € + 19 % = 59,5 € = Volltreffer (60,- bis 70,- €), den Fachbetrieb auch gleich noch selber gefunden, wird wohl auch zukünftig von Nutzen sein können.
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel- Olli
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