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Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: RA Zenker am 06. Juni 2011, 09:09:24

Titel: GASAG mußte nach Urteil ab 2005 rechtswidrig geforderte Preiserhöhungen zurückzahlen
Beitrag von: RA Zenker am 06. Juni 2011, 09:09:24
Rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Mitte in Berlin: Die GASAG mußte die ab 2005 rechtswidrig geforderten Preiserhöhungen im Tarif Aktiv an die Kunden zurückzahlen. Das Landgericht Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 21.04.2010, AZ: 9 C 339/09, bestätigt und die GASAG hat daraufhin ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgenommen. Die GASAG mußte die ab 2005 rechtswidrig geforderten Preiserhöhungen in vollem Umfang zurückzahlen und alle Gerichts- und Anwaltkosten übernehmen. Die GASAG hat bereits alles bezahlt.
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