Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Gasfix am 13. Oktober 2005, 11:25:46
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Hallo ,
es gibt irgendwo hier im Forum ein Urteil , daß dem Kunden Überzahlungen nicht zuzumuten sind .
Leider finde ich es trotz intensiver Suche nicht .
Für das entsprechende Urteil bzw. Link wäre ich sehr dankbar !
Mit freundlichem Gruß
Gasfix
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@Gasfix,
es gibt im AG Heilbronner urteil nur die Argumentation, dass ein Kunde nicht erst einen Teil seines Vermögens hingeben muss, um in einem Rückforderungsprozess diesen wiedereinfordern muss.
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@Gasfix: Hier ist, wonach Sie suchen:
Kammergericht 7 U 140/04; Zitat:
\"Der Bundesgerichtshofs hat in den Entscheidungen vom 30. April 2003 – VIII ZR 278/02 (WuM 2003, 458) und VIII ZR 279/02 (NJW 2003, 3131) festgestellt, dass den Belangen des Kunden, der die Preisbestimmung der Klägerin für unbillig hält, nur dadurch hinreichend Rechnung getragen werden kann, dass es ihm gestattet wird, sich gegenüber dem Leistungsverlangen des Versorgungsunternehmens entsprechend dem in § 315 Abs. 3 BGB enthaltenen Schutzgedanken auf die Unangemessenheit und damit Unverbindlichkeit der Preisbestimmung zu berufen und diesen Einwand im Rahmen der Leistungsklage zur Entscheidung des Gerichts zu stellen. \"
Es reicht danach nicht aus, dass ein Kunde, der Zweifel an der Billigkeit der Tarife hat, diese in einem Rückforderungsprozess vorbringen kann.
Ich denke, hiermit sind Sie fürs erste für die Auseinandersetzung mit Ihrem GVU gut gerüstet.
Herzliche Grüße aus Berlin
Graf Koks
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@Gasfix
Sie brauchen die Urteile grundsätzlich nicht zu benennen.
Jedem Gasversorger als BGW- Mitglied steht eine umfangreiche Urteilssammlung mit der BGW-Praxisinformation P 2005/1 Recht zur Verfügung.
Die Versorger kennen also die Rechtsprechung sehr genau, nennen jedoch immer nur untergerichtliche Entscheidungen, die in ihrem Sinne waren.
AG Koblenz wurde hier schon besprochen.
AG Euskirchen ist hier auch besprochen und ist derzeit in Berufung vor dem LG Bonn.
Eindeutige Urteile, die für Gaskunden ausgingen, werden von den Versorgern hingegen verschwiegen, obwohl auch diese allen bekannt sind.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Herzlichen Dank an alle für die schnellen Antworten !
Das hilft mir weiter !
Mit freundlichen Grüßen
Gasfix