Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: rosiki am 12. Oktober 2005, 23:10:55
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Auf der Seite Bund der Energieverbraucher (http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Preisgleitklauseln/Unzulaessige-Preisgleitklauseln/Westfalen-AG__2381/) lese ich, daß die Klausel zur Preisanpassung für unwirksam erklärt wurde. In meinem Vertrag aus 1999 steht eine ähnliche Klausel.
(nähere Infos: Gastank und Zähler gehören Westfalen
Gaspreis bei Einstieg 1,16 € je m³/ Gaspreis aktuell 1,57 € jeweils inkl MWST
Preisanpassung jeweils zum 01.01. d.J. und damit für 1 Jahr gültig
nach meinen Infos enspricht der Preis ca. 40 cent /Liter)
Bedeutet das Urteil jetzt, das alle bisherigen Preiserhöhungen nichtig sind, und ich Geld zurückfordern sollte. Sind zukünftig überhaupt Preisanhebungen rechtens. Für eine Antwort oder Tips wäre ich dankbar. Hat jemand schon Infos über aktuelle Preisanpassungen von Westfalen. :?
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hallo ich glaube schlußendlich sind da die juristen gefragt , da haben wir laien nur wenig urteilsvermögen. (juristisches)
Einfach mal bei den enrgienetz juris nachharken.
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und wie kann ich die erreichen?
Sorry, aber noch unerfahren in diesen Gegenden
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@ rosiki,
habe Dir eine PN geschickt. Melde Dich bitte.
Ready XL
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.... auf einer Seite des BdEV ist nachzulesen, dass Westfalen AG mit Schreiben v. 20.1.2004 den Einspruch gegen das Urteil betreff nichtiger Preisanhebungsklausel zurückgenommen hat und demnach das Urteil rechtskräftig sei.
Trotzdem hat aber Westfalen am 20.10 2004, also exakt 9 Monate später, in mind. 18 Fällen von dieser Anhebungsklausel zunächst Gebrauch gemacht, letztendlich aber dann doch nicht praktiziert.
Wollte dies nur mal loswerden.
Ready XL