Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => N-Ergie => Thema gestartet von: RR-E-ft am 19. Mai 2011, 13:22:51
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Zoff um neue Gaspreiserhöhung (http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/spate-preis-info-sorgt-fur-verdruss-1.1241846)
Gaspreisänderungen in Sonderverträgen sind nur möglich, wenn eine Preisänderungsklausel wirksam einbezogen wurde, die den Versorger auch zu Preisanapssungen zugunsten der Kunden verpflichtet.
Dann aber kommt eine gerichtliche Billigkeitskontrolle in Betracht (BGH VIII ZR 56/08].
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Interessant finde ich auch diese Aussage:
Bis zum letzten Moment beobachte das Unternehmen die Preisbewegungen anderer Anbieter auf dem Markt und justiere die Kalkulation der eigenen Tarifveränderungen immer wieder nach.
Das hört sich eher nicht danach an, als ob man die Preise nur im notwendigen Maße anpasst und dabei nur kostenbildende Faktoren berücksichtigt. X(
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... der letzte Absatz ist sehr interessant.
Damit wir ja quasi zugegeben, dass die Preise wenig mit tatsächlichen Kosten zu tun haben.
Wenn die Konkurrenz die Preise gesenkt hätte, wäre N-Ergie dann auch günstiger geworden?
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Es scheint so, als wenn zum Ausdruck gebracht wird, dass in den Kalkulationen viel Spielraum sei und man deshalb justiere, wie es einem gerade gefällt.