Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk => Thema gestartet von: ben100 am 12. Mai 2011, 12:23:56
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So, seit 01.05 zu SWK gewechselt mit Gas.
Jetzt die Abschlußrechnung NGW per 30.04. erhalten.
Natürlich haben die mit \"ihren\" Preisen abgerechnet, trotzdem mein Urteil vom OLG Düsseldorf rechtskräftig ist.
Werde dem also widersprechen.
Kann ich eigentlich auf korrekter Rg. Stellung bestehen ohne erstmal was zu zahlen oder muß ich den aus meiner Sicht unstrittigen Preis erstmal auch überweisen?
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Jemand nen Tipp?
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Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ich nur mit ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zahlen muss. Bin da aber nicht ganz sicher. Da in Ihrem Fall ja bereits ein gültiger Preis gerichtlich festgesetzt (bestätigt) wurde, kennen Sie Ihren Preis ja.
Also würde ich ne eigene Rechnung aufmachen und nur das bezahlen. Allerdings könnte es sein, dass Sie dann nie wieder was von den NGW hören, also auch keine berichtigte Rechnung erhalten. ;)
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@ben100
Was wollen Sie denn durch das Warten auf eine Neuberechnung sparen?
Vorfälligkeitszinsen?
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@ben100,
widersprechen und eigene Schlussrechnung erstellen und nur auf diese den Restbetrag zahlen.
Hab e ich auch gemacht.
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Schließe mich der Meinung von Herrn Cremer an. Habe ebenfalls eine eigene SR erstellt, Restbetrag überwiesen und ein Anschreiben mit Widerspruchbegründung an die NGW geschickt.