Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FlexStrom => Thema gestartet von: DieAdmin am 09. Mai 2011, 16:15:23
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Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). „FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind.
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nachzulesen hier:
http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/flexstrom-zu-berichtigungsschreiben-verurteilt-2492.html
und direkt bei der Verbraucherzentrale Hamburg
http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx