Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk => Thema gestartet von: Kampfzwerg am 05. Mai 2011, 20:45:19
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Hallo zusammen,
vorausgeschickt merke ich an, dass ich im Moment stinksauer bin. Man sehe mir daher eine vielleicht unangemessene Wortwahl nach. Da kämpfst Du jahrelang - und dann das. Ein Kuhhandel?!, never ever!
Heute bekam ich Post von meinem Anwalt!
NGW ./. mich wurde inzwischen vor dem LG mündlich verhandelt.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich dieser Verhandlung gerne beigewohnt hätte [wenn mein Anwalt es denn vorher für nötig gehalten hätte, mich über diesen Termin in Kenntnis zu setzen], hier das Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung in Kürze gem. des Anwaltschreibens:
1. Entgegen der Auffassung der NGW habe ich eindeutig einen Sondervertrag, der bis zu seiner Kündigung in diesem Jahr gültig war.
Trotz mehrfacher Versuche der NGW hätte ich dem Abschluss eines neuen Vertrags nicht Rechnung getragen.
2. Das LG vertritt die Auffassung, dass ich meinerseits 2004 -und seinerzeit mit meiner Erklärung in Form des Widerspruchs (Musterschreiben gem. Empfehlung des BdEV bzgl der Preisgestaltung 2004 zzgl. eines 2% Sicherheitaufschlags) ein erkärt hätte!!! X(
Die Kammer meinte weiterhin, allerdings sei das Zugeständnis der 2% sei nicht zu berücksichtigen.
[Na- da freu ich mich aber X(]
[Edit:
Gem. meines Anwalts vertrat das OLG Düsseldorf Anfang 2011 eine \"entsprechende Auffassung\". Leider ohne Angabe des AZ oder sonstiger, näherer Angaben. Weiss jemand Genaueres?]
Zu diesem Zeitpunkt 04 hatte ich aberschlicht überhaupt noch keine Kenntnis von einem Sondervertrag! Wie könnte ich dann entsprechende Preise eines SV anerkannt haben!?
NGW hatte offensichtlich selbst jetzt in der mündl. Verhandlung, und auch natürlich über Jahre vorprozessual, noch mit der Grundversorgung argumentiert.
3.1. Gem. des angeblich anerkannten Preisniveau von 2004 verbliebe (nach Lesart des Gerichts) eine Zahlungsverpflichtung i. H. v. mehreren Tausend Euro.
3.2. Die Kosten würden gegeneinander aufgehoben.
4. Auf die \"dringende\" Empfehlung des LG schloss mein Anwalt \"unter Vorbehalt\" meiner Zustimmung\" einen entsprechenden Vergleich, den dieser also noch zurückziehen kann!
Ich habe in diesem Moment ganz und gar nicht die Absicht, einem derartigen Vergleich zuzustimmen!
Im Gegenteil, ich bin stocksauer. Aber das sind zunächst nur Emotionen.
JETZT brauche ich aber Munition!
2004/5
Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1512)
Unbillig ist insbesondere, dass Sie Ihre bereits in der Vergangenheit üppigen Gewinne auf meine Kosten sichern und erhöhen wollen.Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen, insbesondere die Steigerung Ihrer Bezugs- und sonstigen Kosten und den Anteil dieser Kosten am Gesamtpreis.Bis Sie diesen Nachweis erbracht haben, zahle ich nur den alten Preis in Höhe von 3,20 Cent/kWh, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags von zwei Prozent, zuzüglich MWST, insgesamt also 3,79 Cent/kWh.Meine künftigen Zahlungen/Nachzahlungen in Bezug auf die Abschlagszahlungen in Höhe von XXX,- EUR und auf den Endbetrag mittels der Jahresendabrechnung sind nach § 367 BGB nur auf die Hauptforderung unter Zugrundelegung der bisherigen Preise in Höhe von 3,20 Cent/kWh zzgl. eines Aufschlags von 2 Prozent, zzgl. MWST, also 3,79 Cent/kWh zu verrechnen.Daher bitte ich um dementsprechende Ausstellung der Jahresendabrechnung.Ich behalte mir vor, auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.
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@Kampfzwerg
Nicht ersichtlich, worin ein Anerkenntnis liegen soll, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass die bisher geforderten Preise zwar gezahlt werden, aber eben auch nur unter Rückforderungsvorbehalt. Der erklärte Rückforderungsvorbehalt verdeutlicht doch wohl gerade, dass nichts anerkannt wird.
Dass der Anwalt in mündlicher Verhandlung einen widerruflichen Vergleich abschließt, ist für den Mandanten nicht nachteilig. Er kann frei darüber entscheiden, ob er diesen Vergleich gelten lassen will oder aber fristgerecht widerruft und somit das Verfahren in seinen normalen Stand versetzt.
Die Erfahrung lehrt, dass es manchmal auch ganz gut ist, wenn der Mandant nicht an der mündlichen Verhandlung teilnimmt. Manche erscheinen vor Gericht von Quasselwasser trunken, was nachteilig sein kann.
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@RR-E-ft
Wäre ich bei der Verhandlung gewesen, hätte ich mir eine deutliche Unmutsäußerung, im Sinne eines deftigen \"die spinnen wohl\" sehr wahrscheinlich auch nicht verkneifen können. ;)
Dass mein Anwalt den Vergleich fristgerecht widerrufen kann, hatte er ebenfalls erwähnt. All das hat mich auch nicht so aufgebracht, sondern die Argumentation des Gerichts als Grundlage für den vorgeschlagenen Vergleich.
Nicht ersichtlich, worin ein Anerkenntnis liegen soll, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass die bisher geforderten Preise zwar gezahlt werden, aber eben auch nur unter Rückforderungsvorbehalt. Der erklärte Rückforderungsvorbehalt verdeutlicht doch wohl gerade, dass nichts anerkannt wird.
Das dachte ich bis gestern auch!
Der Logik des Gerichts vermag zu folgen wer will, mir gelingt das nicht.
- Einerseits wird der seit Vertragsschluss bestehende Sondervertrag eindeutig bestätigt.
- Andererseits beharrte NGW bis zum allerletzten Moment vor Gericht auf dem Status Grundversorgung.
- Alle geleisteten Zahlungen wurden nur unter Vorbehalt gezahlt, wie ich in mehrfachen Schreiben regelmäßig ganz klar zum Ausdruck brachte und in jedem Überweisungzweck noch zusätzlich vermerkte.
Wie man unter diesen Umständen als Sondervertrag-Kunde ohne Kenntnis des Vertragsstatus, und vom Versorger jahrelang als deklarierter Tarifkunde eingestuft, dann Preise der Grundversorgung als Sonderpreise anerkennen kann....
...Die dieser völlig hanebüchene Sichtweise und schlicht abenteuerlichen Konstruktion zugrundeliegende Argumentation des Gerichts hätte ich äußerst gerne persönlich gehört. :evil:
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Gericht entweder keine große Lust hat, den Fall zu bearbeiten und das Ganze als lästige Angelegenheit lediglich so schnell wie möglich vom Tisch haben möchte (eben \"dringend\"), oder dass ihm die entsprechende Sachkenntnis fehlt.
Ich weiss nicht, welche Variante schlimmer wäre. :rolleyes:
Weiss jemand Näheres zu dem oben erwähnten OLG Düsseldorf- Verfahren dem angeblich \"ein Anerkenntnis\" entsprechend behandelt wurde?? In \"unserer\" Datenbank habe ich nichts gefunden.
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Original von Kampfzwerg
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Gericht entweder keine große Lust hat, den Fall zu bearbeiten und das Ganze als lästige Angelegenheit lediglich so schnell wie möglich vom Tisch haben möchte (eben \"dringend\"), oder dass ihm die entsprechende Sachkenntnis fehlt.
[offtopic]
Ich frage mich nicht erst seit diesem Verfahren, ob - und ggf. welche - Wirkung der Umstand auf ein Gericht hat, dass eines seiner Urteile in der nächsten Instanz kassiert worden ist.
Natürlich gibt es Ermessensabwägungen, die auch mal zu einem gegenteiligen Urteil führen können. Oft genug liest man aber auch von rechtsfehlerhafter Anwendung der einen oder anderen Vorschrift in einem BGH-Urteil und mehr als einmal sprach der Senat in einer mündlichen Verhandlung kopfschüttelnd von einer \"merkwürdigen Rechtsauffassung\" oder gar \"seltsamen rechtlichen Konstruktion\" des Berufungsgerichts (damals: die Einbindung einer Rechtsnorm als Vertragsklausel in einen Sondervertrag oder so ähnlich).
Kurz gesagt - viele Urteilsbegründungen dokumentieren Vorgänge, die man m.E. nur als handwerkliche Fehler bezeichnen kann und sie lesen sich wie eine harsche Kritik an der Vorinstanz. So etwas kann man doch nur als Klatsche bzw. Schlag ins Gesicht bezeichnen.
Prallt so etwas an den betroffenen Gerichten vollkommen ab?
Ist es den Richtern völlig wurscht wenn ihnen schwarz auf weiß bescheinigt wird, was für einen Müll sie produziert haben?
Haben Richter so etwas wie eine Berufsehre?
Mich würde es jedenfalls persönlich ziemlich treffen, wenn jemand ein von mir erstelltes Gutachten aus meinem Fachgebiet mit fundierten Argumenten in der Luft zerreißen würde.
[/offtopic]
Gruss,
ESG-Rebell.
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Gehen Sie mal davon aus, daß die das einfach vom Tisch haben wollen.
Mir erging es beim LG damals nicht anders. Die Begründungen etc. waren sowas
von \"unverschämt\", daß ich davon ausgehen mußte, daß man sich damit einfach
nicht beschäftigen möchte.
Das fing schon mit dem Anerkenntnis dieser Wirtschaftsprüfer an.
Warum die das machen? Keine Ahnung! Aber gerade das hat meinen Kampfinstinkt geweckt und aufregen bringt eh nix.
Aber das ich über Termine nichts wußte kann ich nicht sagen. Finde es schon komisch, daß ein Anwalt einem das nicht mitteilt.
Das würde mir insoweit zu denken geben, als das er das mal eben so zwischendurch erledigt hat.
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Original von ben100
Gehen Sie mal davon aus, daß die das einfach vom Tisch haben wollen.
Mir erging es beim LG damals nicht anders. Die Begründungen etc. waren sowas
von \"unverschämt\", daß ich davon ausgehen mußte, daß man sich damit einfach
nicht beschäftigen möchte.
Ein Juraprofessor (Gott hab\' ihn selig), sagte mal unverblümt zu mir:
\"Diese Richter sind alles faule Säcke ...\"
Anscheinend gibt es wohl eine ganze Reihe von Richtern, für die dies zutrifft.
Das Würfeln beginnt also schon bei der Person des Richters, an den man gerät.
Sollte ich mal einen Prozess unter solchen Umständen verlieren, dann werde ich dem erkennenden Richter wohl einen Satz neuer Würfel schenken - weil die alten offenbar nicht mehr richtig funktionieren. Vielleicht bekomme ich dann noch eins übergezogen wegen subtiler Beleidigung - mal seh\'n ;)
Gruss,
ESG-Rebell.
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@ESG-Rebell
Nicht doch!
Ist das denn nicht etwas voreilig :(
Ich hoffe zur Zeit immer noch, nicht, weder unter diesen noch unter anderen Umständen, zu verlieren!
Den Satz neuer Würfel bekommt der zurzeit dem LG der ersten Instanz vorsitzende Richter erst, wenn ich in letzter Instanz gewonnen habe. :D
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Original von ESG-Rebell
Anscheinend gibt es wohl eine ganze Reihe von Richtern, für die dies zutrifft.Das Würfeln beginnt also schon bei der Person des Richters, an den man gerät.
Mir war zwar schon lange bewusst, dass Recht haben und Recht bekommen in Deutschland offensichtlich nicht zwingend dasselbe bedeutet, aber man soll die Hoffnung bekanntlich nicht aufgeben.
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@Kampfzwerg,
schon bzgl. der anzufordernden Schriftsätze weitergekommen?
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@Kampfzwerg
Vergleich sind i.d.R. auch lukrativer ;)
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Wie ist denn hier der aktuelle Stand???
:rolleyes:
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Immer langsam, gut Ding will Weile haben.
Oder, wie die Chinesen sagen würden: \"kommt Zeit, kommt Mann mit Rad\" ;)
Denn schliesslich stirbt die Hoffnung zuletzt!
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@kampfzwerg
gut :]
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Original von Kampfzwerg
Immer langsam, gut Ding will Weile haben.
Oder, wie die Chinesen sagen würden: \"kommt Zeit, kommt Mann mit Rad\" ;)
Denn schliesslich stirbt die Hoffnung zuletzt!
Oh, oh also hat man nur noch die Hoffnung oder wie? 8o
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@ben100,
Es gibt Sachverhalte die hier nicht weiter zu nennen, zu dokumentieren oder bekannt zu machen sind.
Dies wird vielleicht zu gegebener Zeit erfolgen. :evil:
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Das dachte ich mir schon.
Wenn man schon untergeht, dann müssen das andere nicht unbedingt mitbekommen ;)
(P.S.: Das war ein Scherz!) :tongue:
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Original von ben100
Original von Kampfzwerg
Immer langsam, gut Ding will Weile haben.
Oder, wie die Chinesen sagen würden: \"kommt Zeit, kommt Mann mit Rad\" ;)
Denn schliesslich stirbt die Hoffnung zuletzt!
Oh, oh also hat man nur noch die Hoffnung oder wie? 8o
@ben100
Bei manchen Gerichten (Richtern) und deren Urteilen kann man nur nach diesem Prinzip vorgehen, da die Rechtmäßigkeit mancher Entscheidungen (leider) doch sehr fragwürdig ist.
Der Spruch \"Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand\" hat ja sicherlich irgendwo einen Ursprung. ;)
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Also ich glaube ja das dat Ding letztendlich vor die Wand gefahren ist.
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@ben100
nun, wenn Sie es glauben :evil:
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Möglicherweise lässt sich auf jenem Glaubensbekenntnis eine völlig neue Glaubensgemeinschaft gründen, die später sogar staatliche Anerkennung findet. :D
Ich meine nicht, dass es solcher neuen Glaubensgemeinschaften wirklich bedarf.
Möglicherweise ist man in einem Schweigekreis zuweilen besser aufgehoben.
Silentium Silentille. ;)
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Gibts hier was Neues?
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Man lernt doch niemals aus!
Unter der Berücksichtigung der folgenden Informationen von Lothar Gutsche und Wikipedia muss ich wahrscheinlich für meine womöglich vorschnellen Vermutungen in Bezug auf das LG um Entschuldigung bitten.
Jedenfalls danke ich Lothar Gutsche für diesen Beitrag.
\"Feuerpause im Energiekrieg\"? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=87639#post87639)
Original von Lothar Gutsche
Daraufhin musste mein Anwalt das Gericht mit Schriftsatz vom 25.10.2011 eindringlich an einige Verfahrensgrundsätze für das deutsche Zivilrecht erinnern, namentlich an die Dispositionsmaxime (http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionsmaxime) und den Verhandlungsgrundsatz (http://de.wikipedia.org/wiki/Verhandlungsgrundsatz). Das Verfahren, nach dem ein zivilrechtlicher Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen wird, und insbesondere die Tatsachen, die das Gericht bei seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat, werden ausschließlich durch die Parteien bestimmt. Nach dem Verhandlungsgrundsatz, auch Beibringungsgrundsatz genannt, ermittelt das Gericht nicht von sich aus, was im Einzelnen passiert ist. Vielmehr legt das Gericht nur diejenigen Tatsachen zugrunde, die von den Parteien vorgetragen werden. Das bedeutet namentlich, dass das Gericht seiner Entscheidung in jedem Fall jene Tatsachen zugrunde legen muss, die zwischen den Parteien unstreitig sind. Ihren Niederschlag im Gesetz findet diese Vorgabe in § 138 Abs. 3 ZPO: Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen.
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OLG Nürnberg, Urt. v. 06.12.11 Az. 1 U 1480/11 - Preiswiderspruch mit Tücken II (N-Ergie Nürnberg) (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=16677)
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Ich kenne den Thread \"Preiswiderspruch mit Tücken II\" aus Januar 2012.
Ebenso wie \"Preiswiderspruch mit Tücken I\" OLG Nürnberg, Urt. v. 21.12.10 Az. 1 U 2329/09 - Preiswiderspruch mit Tücken (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=15978&hilight=n%FCrnberg+I) (Das ist übrigens inzwischen in Revision)
Eröffnet habe ich diesen Thread aus damals aktuellem Anlass jedoch im Mai 2011!
Daher ist mir nicht ersichtlich, inwieweit ein Verweis auf ein Urteil aus 01.2012 für eine Beurteilung der Sachlage im Mai 2011, mit oder ohne Angebot/Annahme eines Vergleich, mir oder meiner damaligen Anwältin, beizeiten hätte sachdienlich sein können.
siehe auch
Billigkeit von Strompreisen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=89757#post89757)
Edit: falsche Verlinkung auf OLG Nürnberg Nr. I korrigiert
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OLG Frankfurt/M., Urt. v. 24.01.12 Az. 11 U 51/10 Rückforderung eines Gaskunden (Main-Kinzig-Gas) (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=90147#post90147)
Original von RR-E-ft
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 24.01.12 Az. 11 U 51/10 Rückforderung eines Gaskunden(Main- Kinzig-Gas)
Das OLG Frankfurt stellt für den Rückforderungsanspruch des Sondervertragskunden auf den bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preis (Preisbasis 1990) ab,
da alle nachfolgenden einseitigen Preisänderungen in Ermangelung der wirksamen Einräumung eines Rechts zur einseitigen Preisänderung unwirksam seien.
Der Senat folgt damit ausdrücklich nicht der Entscheidung des OLG Nürnberg, Urt. v. 07.12.10 Az. 1 U 2329/09, sondern einer Entscheidung des OLG Koblenz, Urt. v. 02.09.10 Az. U 1200/09 (Kart).
[...]
Die Revision wurde zugelassen.
siehe auch hier
trotz SV, LG sieht Anerkenntnis bzw. Neuvereinbarung des Preises 2004 durch Musterbrief! (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=90221#post90221)
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Inzwischen habe ich - trotz ungemein vieler Widrigkeiten - dieses Verfahren GEWONNEN! (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=91062#post91062)
Siehe Thread-Eröffnung
NGW ./. mich wurde inzwischen vor dem LG mündlich verhandelt.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich dieser Verhandlung gerne beigewohnt hätte [wenn mein Anwalt es denn vorher für nötig gehalten hätte, mich über diesen Termin in Kenntnis zu setzen], hier das Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung in Kürze gem. des Anwaltschreibens:
1. Entgegen der Auffassung der NGW habe ich eindeutig einen Sondervertrag, der bis zu seiner Kündigung in diesem Jahr gültig war.
Trotz mehrfacher Versuche der NGW hätte ich dem Abschluss eines neuen Vertrags nicht Rechnung getragen.
2. Das LG vertritt die Auffassung, dass ich meinerseits 2004 -und seinerzeit mit meiner Erklärung in Form des Widerspruchs (Musterschreiben gem. Empfehlung des BdEV bzgl der Preisgestaltung 2004 zzgl. eines 2% Sicherheitaufschlags) ein erkärt hätte!!!
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@Kampfzwerg,
ich gratuliere Dir zunächst für den errungenen Sieg am LG.
Gut Ding braucht seine Zeit.
Auch der empfohlene Wechsel des Rechtsanwaltes war ein sehr guter Schritt gewesen.
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Original von ESG-Rebell
Das Würfeln beginnt also schon bei der Person des Richters, an den man gerät.
Original von Kampfzwerg
Den Satz neuer Würfel bekommt der zurzeit dem LG der ersten Instanz vorsitzende Richter erst, wenn ich in letzter Instanz gewonnen habe.
Die o. g. Würfel, müsste ich übrigens nicht an das LG schicken, sondern an meine ehemalige, erste Anwältin; sie hätte sich diese wahrlich verdient!
@Cremer
Herzlichen Dank,
für Deine Glückwünsche und vor allem natürlich für Deine Empfehlung von Frau RAin Sievers-Römhild ;)