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Umweltminister Norbert Röttgen plant nach Medienberichten eine umfassende Reform der Ökostromförderung. Strom aus Wind, Sonne und Biogas solle in Zukunft verstärkt dann eingespeist werden, wenn die Nachfrage groß ist. Dafür solle eine neue \"optionale Marktprämie\" sorgen ....
Ökostromförderung mit optionoaler\"Markt\"-prämie[/b] (http://www.finanznachrichten.de/ausdruck/2011-05/20137422-presse-regierung-will-oekofoerderung-reformieren-016.htm) und z.B. Die alte EEG-Novelle (http://www.eeg-novelle.de/eeg-novelle_allgemeines.html)
Berlin. Das Bundesumweltministerium will im Zuge der Energiewende die Förderung für erneuerbare Energien neu justieren. Der Ausbau der Windenergie auf See und die Geothermie sollen durch weitere finanzielle Anreize forciert werden. Bei Windanlagen an Land und der Stromerzeugung durch Biomasse sind hingegen Kürzungen der Förderung geplant.
PNP: \"Mehr Geld für Offshore-Strom und Geothermie\" (http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/wirtschaft/?em_cnt=115224&em_loc=339)
So sieht in D die Marktwirtschaft aus, die Soziale?
Staatsinterventionismus-Subventionismus-Lobbyismus ...\"Ismen\", die Verbraucher unbedingt unterstützen müssen! Bringt 100 % und mehr. Fragt sich nur von was und für wen. Bis zur nächsten Novelle. :rolleyes:
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Der Agrarminister des Freistaats will durchsetzen, dass künftig Photovoltaik-Anlagen auch wieder auf Grünland gebaut werden dürfen. Außerdem sollen die letztjährigen Kürzungen der Solarförderung wieder zurückgenommen werden. Nach seiner Ansicht sollten zwar Photovoltaik-Anlagen auf Dächern Vorrang haben, aber es könnten auch wieder landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden. „Ich erwäge, in Berlin noch einmal vorstellig zu werden. Wir würden die Förderung gerne wieder einführen, und zwar nicht nur wie früher für Ackerflächen, sondern auch für Grünland“, so Brunner weiter.
Photovoltaik (http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/bayern-will-alte-solarfrderung-zurck_100005040/)
Klar, wenn nicht jetzt wann dann! Die Lage ist günstig. Man profitiert in Bayern ja von sonst nichts. Land für \"BIO\"-Energie und für PV. Wir brauchen Energiewirte statt Bauern. Profit geht vor! Bei dieser Politik steigen nicht nur die Energiepreise .... mit Sicherheit.[/list]
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Schwarz-Gelb will Solarförderung erneut kürzen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,765336,00.html)
Die Solarindustrie muss zittern: Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen wollen Union und FDP die Förderung von Sonnenstrom ab 2012 erneut beschneiden. Der Wirtschaftsflügel der CDU plant gar eine feste Obergrenze für die Vergütung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Es ist richtig, dass die Subvention für den PVstrom weiter gekürzt wird.
Der Unsinn weitere Acker- und Grünflächen für den PV-Strom zur Verfügung zu stellen muss endlich aufhören!!
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@Cremer
Es geht im EEG überhaupt nicht darum, ob und in welchem Umfange Acker- und Grünflächen für PV zur Verfügung gestellt werden.
Es geht um die Höhe der Mindestvergütung für vorrangig abzunehmenden PV- Strom.
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@RR-E-eft,
im EEG bzgl. Mindestvergütung ist richtig
Aber der Agrarminister BY will wieder Grünflächen zur PV-Stromherstellung durchsetzen, das halte ich für falsch.
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Original von Cremer
@RR-E-eft,
im EEG bzgl. Mindestvergütung ist richtig
Aber der Agrarminister BY will wieder Grünflächen zur PV-Stromherstellung durchsetzen, das halte ich für falsch.
@Cremer so ist es! Ich halte das auch für falsch.
... und es geht da auch um die Vergütung:
\"Der Agrarminister des Freistaats will durchsetzen, dass künftig Photovoltaik-Anlagen auch wieder auf Grünland gebaut werden dürfen. Außerdem sollen die letztjährigen Kürzungen der Solarförderung wieder zurückgenommen werden.\"[/list]PS
Nichts Neues, aber aktuell:Die Vergütungszahlungen an die Betreiber von PV-Anlagen verursachen, gemessen am gesamten EEG-Strom, einen deutlich überproportionalen Anteil. Etwa 50 % der gesetzlich festgelegten gesamten Vergütungssummen entfallen auf die PV-Anlagen.
Energiefakten (http://www.energie-fakten.de/pdf/pv-strompreis.pdf)
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@Plus,
wenn Sie mal mit dem Auto von München auf der A8 nach Augsburg fahren oder mit dem Zug von München nach Augsburg, dann sehen Sie links und rechts große Flächen von dem PV.
Ich kann nur sagen, schreckliche Verschandlung der Landschaft.
Viele PV-zellen stehen dann auf noch sehr wackligen Holzkonstruktionen, gerade mal da so hingerplackt.
Schluß mit diesem Unsinn !!!!!
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Ja, Schluss mit PV-Vergütung auf der Wiese.
Das muss nicht sein.
Es gibt genügend Dächer. Große und kleine.
Dann wird der Strom auch verbrauchsnah erzeugt und direkt ins Niederspannungsnetz eingespeist.
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Was anscheinend wenig beachtet wird ist dass seit der letzten Novelle auch Freiflächenanlagen 110 m links und rechts von Verkehrswegen (Autobahnen und Schienen) bauen darf. Dafür gibt es auch eine Vergütung. Genau deswegen sieht man immer mehr Anlagen entlang der Autobahnen.
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...wenn man nicht nach vorne auf die Fahrbahn schaut.
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Original von egn
Was anscheinend wenig beachtet wird ist dass seit der letzten Novelle auch Freiflächenanlagen 110 m links und rechts von Verkehrswegen (Autobahnen und Schienen) bauen darf. Dafür gibt es auch eine Vergütung. Genau deswegen sieht man immer mehr Anlagen entlang der Autobahnen.
Wenig beachtet werden die Milliardenkosten für den unzuverlässigen Schönwetterstrom! Die Sonne scheint nun mal in unseren Breiten selten mehr als zu einem Drittel der Zeit.
Insbesondere den Zubau 2009-2011 sollte man sich dabei ansehen. So kann das ganz sicher nicht weitergehen mit den \"Vergütungen\" und den Profiten zu Lasten der Verbraucher! Die Solargemeinde von der Produktion über den Vertrieb bis zum Erzeuger wollen ihre \"Rendite\" selbstverständlich heute in der eigenen Tasche sehen. Die Verbraucher die diese bezahlen, verweist man auf die schöne Zukunft und die angeblichen Vorteile für die Urenkel.
PV-STROMPREIS-GRAFiK (http://www.energie-fakten.de/pdf/pv-strompreis-grafik.pdf)[/list]PS
Ein Paradies für jeden Produzenten: Auch nicht eingespeister, nicht brauchbarer imaginärer Strom wird bezahlt (Alle Risiken und Kosten per Zwang zu Lasten der Verbraucher ):
Anlagenbetreiber, die aufgrund des EEG-Einspeisemanagements weniger Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung einspeisen dürfen, erhalten vom Netzbetreiber eine Entschädigungszahlung.
... man wird unter den gegebenen Bedingungen sehen. Kümmern muss man sich bei solchen paradisischen Garantien als Einspeiser um nichts. Geld fliesst im Gegensatz zum Strom immer. ... siehe hier: Atomkraft in Deutschland- Was ist überhaupt noch sicher? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=83415#post83415)
Endlich echte Marktbedingungen?!Mehr Markt oder noch mehr staatlich diktierte
\"Markt\"-Anteile für die erneuerbaren Energien?! (http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2011/06/01/dlf_20110601_1143_3eae20fa.mp3)
..Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in einem aktuellen Brief an den Minister Leitlinien vorgeschlagen, um das EEG zu einem marktkonformen und damit effizienten Steuerungsinstrument weiterzuentwickeln.
Das EEG hat zwar einerseits zu einem starken Wachstum der erneuerbaren Energien geführt, andererseits aber auch hohe Kosten und einige zum Teil gravierende Fehlentwicklungen mit sich gebracht. Die jetzt anstehende Novellierung des EEG ist eine Chance, diese Fehlentwicklungen anzugehen.
..
PM vom 01.06.11 - Wissenschaftlicher Beirat beim BMWI (http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/pressezettel-erneuerbare-energie,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf)[/SIZE]
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Nun den Schönwetterstrom gibt es regelmäßig dann wenn der Bedarf am höchsten ist und sorgt damit dafür dass die Spitzenkraftwerke deutlich weniger angefahren müssen. Deren Strom ist teilweise noch viel teurer als Solarsstrom. So trägt der Solarsstrom erheblich zur Preisdämpfung an der Börse bei und macht damit allen Strom an der Börse günstiger.
Nimmt man einen Bedarf von 50 GW um die Mittagszeit an, wovon 10 GW durch PV geliefert werden, so erspart jeder ct/kWh um den der Börsenpreis wegen PV niedriger ist den Käufern viel Geld und beschert den Energiekonzernen hohe Mindereinnahmen. Wenn in diesen Zeiten 1 kWh Solarsstrom nur zu einer Senkung um 5 ct/kWh führt, dann spart sie den Käufern tatsächlich das 5-fache, also 25 ct/kWh. Damit ist die aktuelle EEG-Vergütung schon fast erreicht. Und wenn man nur an der Börse 3 Jahre zurück geht dann findet man weit höhere Preise (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20%7C%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-table/2008-06-04/PHELIX) als heute (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20%7C%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-table/2011-06-04/PHELIX).
Deshalb ist die heutige Methode den Marktpreis von PV-Strom aus dem durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom zu ermitteln eine starke Benachteiligung. Und selbst wenn man Peak verwenden würde dann dann stimmt das noch lange nicht mit der tatsächlichen Ersparnis überein. Denn wenn vor drei Jahren der Phelix Peak um die Mittagszeit noch bei teilweise über 20 ct/kWh lag und er heute höchsten etwa bei 7 ct/kWh dann ist das überwiegend der PV-Einspeisung zu verdanken. Die 13 ct/kWh Unterschied machen bei dem oben genannten Erzeugungsverhältnis dann schon 65 ct/kWh aus. Damit ist die Ersparnis der Käufer an der Börse in diesen Zeiten durch den PV Strom schon doppelt so hoch als die EEG Kosten.
Leider schieben sich noch die Stromversorger diese Ersparnis in die Tasche.
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Original von egn
..So trägt der Solarsstrom erheblich zur Preisdämpfung an der Börse bei und macht damit allen Strom an der Börse günstiger.
....
Leider schieben sich noch die Stromversorger diese Ersparnis in die Tasche.
@egn, dazwischen liegt wohl die Wahrheit und zu den Stromversorgern zählt man dann bitte auch die Solaranlagenbesitzer mit den zweistelligen zwanzig Jahre garantierten Renditen ;). Regelmäßig gibt es den Schönwetterstrom in Deutschland schon gar nicht. Die Sonne scheint hier unregelmäßig, im Schnitt wohl weniger als zu einem Drittel der Zeit. Fakt ist, dass trotz Solarweltmeisterschaft und vielen Prognosemärchen die Deutschen Endverbraucher immer noch die höchsten Strompreise bezahlen und sie steigen weiter. Die Solarstromerzeugung bleibt in den nördlichen Breiten noch lange die teuerste Stromerzeugung. Die garantierte Summe der Differenz zum Marktwert beträgt schon mehr als 100 Mrd. €. Den Großteil zahlen die Verbraucher mit einigen zweifelhaften Ausnahmen trotz der tollen \"merit-order\"-Rechnereien mit der Stromrechnung noch lange ab.
Während die Kilowattstunde Strom für private Haushalte in der EU im Schnitt 16,5 Cent kostet, liegt der Preis in Deutschland bei 22,9 Cent pro Kilowattstunde, wie die europäische Statistikbehörde Eurostat eben in Luxemburg mitteilte. Bemerkenswert ist, dass Griechen, die in Deutschland Strom verbrauchen, kaufkraftbereinigt knapp das Doppelte als in der Heimat bezahlen. Wir zahlen hier die auch im Vergleich stolzen Energieabgaben- und Verbrauchssteuern
für was? Künstliche Renditen zur Profitbefriedigung! In Griechenland wäre PV schon weit sinnvoller und die höheren Steuern und Abgaben zu Gunsten des Staates wohl auch.
In Euro ausgedrückt waren die Strompreise im zweiten Halbjahr 2009 in Bulgarien (8,2 Euro pro 100 kWh), Estland (9,2) und Litauen (9,3) am niedrigsten und in Dänemark (25,5), Deutschland (22,9) und Italien (20,0) am höchsten. Der durchschnittliche Strompreis in der EU27 betrug 16,5 Euro pro 100 kWh. Nach Kaufkraftbereinigung wiesen Finnland (10,3 KKS pro 100 kWh), Frankreich (10,6) und Griechenland (11,2) die niedrigsten Strompreise für private Haushalte auf und Ungarn (24,3), Polen (22,0) und Deutschland (21,4) die höchsten.
Erläuterungen dazu und mehr gibt es hier: PM eurostat (http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/8-28052010-AP/DE/8-28052010-AP-DE.PDF)[/list]
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Beschweren Sie sich doch bei den Stromversorgern, die machen die Endkundenpreise. An der Strombörse sind jedenfalls die Stromkosten absolut konkurrenzfähig, sonst wäre nicht soviel Strom exportiert worden. Der Unterschied zwischen den 8 ct/kWh und den 23 ct/kWh kommt jedenfalls nur zu einem Bruchteil vom EEG.
Und natürlich darf man auch nicht vergessen, dass in den Billigländern der Strom absolut nichts mit kostendeckend Marktpreisen zu tun hat sondern mit durch den Staat mehr oder weniger mit staatlich vorgegeben Preisen. Selbst in F wird EdF der Preis von der Regierung vorgegeben, so dass EdF trotz sehr hohen staatlichen Subvention Schwierigkeiten hat noch einen Gewinn zu erzielen. Die tatsächlichen Kosten werden dann über andere Wege gezahlt, wie z.B. steuerfinanzierte Subventionen, und/oder Verzicht auf Wohlstand. Ich glaube nicht dass Sie mit einem Bulgaren tauschen möchten.
So gesehen sind die zitierten Vergleiche zwar rein mathematisch richtig, erzählen aber nur die halbe Wahrheit.
Und meine Rechnungen können Sie zwar ignorieren, aber nicht widerlegen. Die Zahlen an der Strombörse sprechen für sich selbst.
Es bleibt für mich unverständlich dass Sie sich über die bescheidenen Renditen von typisch 5-10 % bei privaten Solaranlagen beschweren, gleichzeitig aber die weit höheren Renditen der Stromkonzerne kommentarlos hinnehmen. Wenn ein AKW oder ein Braunkohlekraftwerk den Strom für 2-3 ct/kWh erzeugt, dieser an der Börse 5 ct/kWh oder früher zu Spitzenlastzeiten weit mehr als 20 ct/kWh erlöst dann kann man das wahrlich Renditen zur Profitbefriedigung nennen.
Gott sei Dank denkt die Mehrheit der deutschen Bevölkerung anders als Sie, denn sonst wäre die Energiewende nicht möglich.
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nomos=PLUS hat sich einen Erzfeind auserkoren, gegen den er seinen Kreuzzug führt.
Rationales kommt da von ihm praktisch nichts.
Rationalen Argumenten ist er auch nicht mehr zugänglich.
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Original von egn
Beschweren Sie sich doch bei den Stromversorgern, die machen die Endkundenpreise. An der Strombörse sind jedenfalls die Stromkosten absolut konkurrenzfähig, sonst wäre nicht soviel Strom exportiert worden. Der Unterschied zwischen den 8 ct/kWh und den 23 ct/kWh kommt jedenfalls nur zu einem Bruchteil vom EEG.
@egn, der Threadtitel lautet \"EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize\"! Dazu ein klares Nein, da muss jetzt endlich abgebaut werden. Weg mit den schädlichen Subventionen. Die deutsche PV-Förderung ist dafür ein klassisches Beispiel welche Auswüchse und Auswirkungen eine langfristige Übersubventionierung haben kann. Manche sehen darin schon einen dauerhaften Besitzstand zu Lasten der Verbraucher. Der Endverbraucher zahlt brutto und wird so mit aktuell 4,2 cent je Kilowattstunde belastet was die EEG-Umlage angeht. U.a. im Netz- und Anschluss dürften weitere nicht unerhebliche Kosten dazu kommen. Der \"Bruchteil\" ist erheblich! Und keine Sorge, beim Stromversorger beschwere ich mich gegebenenfalls auch über unfaire Preise.
Original von egn
Und natürlich darf man auch nicht vergessen, dass in den Billigländern der Strom absolut nichts mit kostendeckend Marktpreisen zu tun hat sondern mit durch den Staat mehr oder weniger mit staatlich vorgegeben Preisen. Selbst in F wird EdF der Preis von der Regierung vorgegeben, so dass EdF trotz sehr hohen staatlichen Subvention Schwierigkeiten hat noch einen Gewinn zu erzielen. Die tatsächlichen Kosten werden dann über andere Wege gezahlt, wie z.B. steuerfinanzierte Subventionen, und/oder Verzicht auf Wohlstand. Ich glaube nicht dass Sie mit einem Bulgaren tauschen möchten.
So gesehen sind die zitierten Vergleiche zwar rein mathematisch richtig, erzählen aber nur die halbe Wahrheit.Und meine Rechnungen können Sie zwar ignorieren, aber nicht widerlegen. Die Zahlen an der Strombörse sprechen für sich selbst.
@egn, das ist Ihr besonderer Blickwinkel und Ihre Rechnung hinkt. Ist es nicht in Wirklichkeit so, dass der deutsche Strompreis einen zunehmenden erheblichen staatlichen Anteil an Steuern und Zwangsabgaben enthält. Da wird vielleicht der PV-Erzeuger subventioniert, aber nicht der Strompreis. Ob ich mit einem Bulgaren tauschen möchte? Sehr sachliche Frage! Alle Vergleiche sind dann unzulässig?! Die Preise sind kaufkraftbereinigt und der Vergleich ist sinnvoll und zulässig!
Original von egn
Es bleibt für mich unverständlich dass Sie sich über die bescheidenen Renditen von typisch 5-10 % bei privaten Solaranlagen beschweren, gleichzeitig aber die weit höheren Renditen der Stromkonzerne kommentarlos hinnehmen. Wenn ein AKW oder ein Braunkohlekraftwerk den Strom für 2-3 ct/kWh erzeugt, dieser an der Börse 5 ct/kWh oder früher zu Spitzenlastzeiten weit mehr als 20 ct/kWh erlöst dann kann man das wahrlich Renditen zur Profitbefriedigung nennen.
Gott sei Dank denkt die Mehrheit der deutschen Bevölkerung anders als Sie, denn sonst wäre die Energiewende nicht möglich.
@egn, sie sind auf dem völlig falschen Dampfer. Es geht da nicht um bescheidene Renditen. Sie liegen weit im zweistelligen Bereich. Außerdem wird hier mehrmals profitiert. Für eine vergleichbare garantierte Anlage erziele Sie vielleicht 3 %.
Die Kapitalrenditen kenne ich, auch Stadtwerke liegen da im hohen zweistelligen Bereich, erst recht wenn man noch die Quersubventionen dazurechnet. Setzt man nur das eingebrachte Kapital zugrunde gibt es auch dreistellige Beispiele. Damit bin ich keinesfalls einverstanden. Weil sich da einige Versorger ungehörig verhalten und ungebührlich abkassieren ist das noch lange nicht der Standard für alle, schon gar nicht bei der grundsätzlich unwirtschaftlichen PV-Stromerzeugung von deutschen Dächern! Die Milliardenverschwendung bei der deutschen PV-Förderung ist durch nichts gerechtfertigt, der Versorgungsbeitrag steht in keinem Verhältnis zum Milliardenaufwand! Die Energiewende wird damit ganz sicher nicht erreicht.
- Gegen überhöhte Gewinne bin ich im Bereich der Daseinsvorsorge (Lebensgrundbedarf der Menschen) generell und nicht erst seit heute. (http://www.suedwest-aktiv.de/region/bietigheimerzeitung/aus_stadt_und_kreis/2949788/artikel.php)
- Die Initiative aus der Stadt hat sich Ende Juni mit anderen Initiativen in einer Petition gegen die aus ihrer Sicht überhöhten Gewinne der Energieversorger an den Landtag von Baden-Württemberg gewandt. (http://www.suedwest-aktiv.de/region/bietigheimerzeitung/bietigheim_bissingen/3121564/artikel.php)
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Die Profiteure und Subventionsempfänger beim Einschmeicheln: Offener Brief an die Bundeskanzlerin (http://ots.de/wisbe)
Klar ist, der schnelle Ausstieg und Umstieg wird auf Jahre hinaus weiter mehrstellige Milliardenbeträge kosten. Zig Milliarden wurden schon verschwendet. Es wird die Frage gestellt werden müssen, wer jetzt die weiteren Milliarden bezahlt!
Eine weitere Geldverschwendung für eine unwirtschaftliche, unsichere und nicht bedarfsgerechte Erzeugung geht da schon gar nicht mehr!
Weg mit Subventionen zu Lasten der Verbraucher. Jetzt müssen sich die EE schnellstmöglich den Marktbedingungen stellen!
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Original von PLUS
Jetzt müssen sich die EE schnellstmöglich den Marktbedingungen stellen!
Aber das war und ist doch schon immer das Ziel des EEG.
Sobald die Wettbewerbsfähigkeit erreicht ist, werden die Förderungen über das EEG beendet.
Sie rennen offene Türen ein.
ciao,
sh
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Ich sehe die Umlage des sehr teuren Solarstroms auch eher kritisch. Für mich selbst habe ich jetzt allerdings den einzig möglichen Ausweg beschritten, selbst auch so eine Anlage zu installieren. Tut mir echt leid. Vom Einspeiseprofil her passt die Solarstromerzeugung ja recht gut zum Tageslastgang. Mit den schon beschlossenen Degressionsschritten wird die Belastung ja nicht mehr so stark ansteigen.
Einen beschleunigten Umstieg zu Erneuerbaren befördert die EEG-Novelle wohl eher nicht. Also wird der Atomausstieg wohl eher ein Umstieg auf (noch mehr) Kohle und Gas.
PS, auch wenn\'s nichts zur Sache tut: Ich tanke übrigens E85 (noch steuerbegünstigt).
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Original von PLUS
@egn, der Threadtitel lautet \"EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize\"! Dazu ein klares Nein, da muss jetzt endlich abgebaut werden. Weg mit den schädlichen Subventionen. Die deutsche PV-Förderung ist dafür ein klassisches Beispiel welche Auswüchse und Auswirkungen eine langfristige Übersubventionierung haben kann.
Sie hat dazu geführt dass kaum mehr Spitzenlastkraftwerke laufen und der Preis an der Börse zu den Spitzenzeiten von über 20 ct/kWh auf 7 ct/kWh gesunken ist. Alleine dadurch ist die EEG-Vergütung vollständig gedeckt.
@egn, das ist Ihr besonderer Blickwinkel und Ihre Rechnung hinkt. Ist es nicht in Wirklichkeit so, dass der deutsche Strompreis einen zunehmenden erheblichen staatlichen Anteil an Steuern und Zwangsabgaben enthält.
Der Strompreis enthält auch erhebliche Monopolgewinne der Stromkonzerne. Und von den staatlichen Abgaben macht das EEG auch nur einen kleinen Teil aus, und PV davon die Hälfte. Übrigens ist die aktuelle EEG-Umlage zu hoch und die richtige läge irgendwo bei 2,7 ct/kWh.
Ob ich mit einem Bulgaren tauschen möchte? Sehr sachliche Frage!
Natürlich ist die ganz sachlich. Man darf eben nicht nur den Strompreis alleine betrachten sondern das ganze Umfeld. Nichts hinkt besser als der einfache Strompreisvergleich.
Alle Vergleiche sind dann unzulässig?! Die Preise sind kaufkraftbereinigt und der Vergleich ist sinnvoll und zulässig!
Nein, der Vergleich ist sinnlos und unzulässig da er nur auf den Strompreis abhebt, aber ausser der Kaufkraft nicht berücksichtigt in welchem politischen, wirtschaftlichen und technischen Umfeld der Strompreis erzielt wird.
Wenn sie aber unbedingt den Strompreis vergleichen wollen dann vergleichen Sie doch auch mal die Staaten an Hand ihres BIP bezogen auf dem Strompreis. Da können sie sehen dass weder Bulgarien noch Frankreich irgendwelche Vorteil aus dem niedrigen Strompreis ziehen kann. Vielleicht liegt es auch daran dass dadurch dass die Stromwirtschaft auch wegen der indirekten und nicht sichtbaren Subventionen viel ineffizienter ist.
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Original von egn
Sie hat dazu geführt dass kaum mehr Spitzenlastkraftwerke laufen und der Preis an der Börse zu den Spitzenzeiten von über 20 ct/kWh auf 7 ct/kWh gesunken ist. Alleine dadurch ist die EEG-Vergütung vollständig gedeckt.
...Nein, der Vergleich ist sinnlos und unzulässig...
Wenn sie aber unbedingt den Strompreis vergleichen wollen dann vergleichen Sie doch auch mal die Staaten an Hand ihres BIP bezogen auf dem Strompreis. ...
@egn, wenn es nach Ihnen ginge, könnte man
Eurostat und die NSI (http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=2400432.PDF) alle einstellen.
Sie haben schon eigenartige Vorstellungen. Kaufkraftbereinigte Preisvergleiche sind unzulässig, aber dann einen Vergleich zwischen Strompreis und BIP vorschlagen. Man bastelt sich halt als eifriger PV-Solarist die Korrelationen die man glaubt als Argument zu brauchen. So wie die vielen \"wissenschaftlichen\" Prognosemärchen. Ihr \"Spitzenlast\"-Argument ändert nichts daran, dass wir hier in Deutschland schon jetzt die höchsten Strompreise bezahlen. Die echten Herausforderungen stehen dabei erst noch an. Beschlossen ist leicht und jetzt auch viel. Wir werden sehen, wie locker das alles umgesetzt wird und wer die Milliarden bezahlt und wer die Profite wieder zu Lasten der Verbraucher einstreicht. Man muss sich nur die aktuellen Lobbyaktivitäten ansehen. Es herrscht wieder Goldgräberstimmung.
Vielleicht werfen wir die letzten Reste der Klima- und Umweltschutzziele auch gleich in die Tonne und pfeifen auf die Auswirkungen. Da ist ja kein Riskio?! Die deutschen PV-Dachanlagen werden bei Weitem nicht reichen. Der mögliche Beitrag ist bescheiden und im Verhältnis zum Milliardenaufwand auch im Vergleich zu anderen EE-Quellen ungerechtfertigt. Mit Braun- und Steinkohle lässt sich noch lange viel Strom erzeugen. Als willkommener Nebeneffekt können einige Politiker jetzt so nebenbei ihre Kohle-Versprechen einlösen. Fossile Kraftwerke werden wir brauchen, denn, @egn, es soll auch Tage im Jahr geben, da scheint in ganz Deutschland selbst Mittags keine Sonne und manchmal weht auch kein Wind, manchmal tage- und nächtelang. Ausreichend Speicherstrom und die erforderlichen Netze sind nicht in Sicht.
Ein fachkundiger Leserbriefschreiber hat dazu in meiner Sonntagzeitung bemerkt:
Es sind vorrangig politische Motive. Man schüttet eilig die alten Brunnen zu, bevor neue gebaut sind, die zuverlässig und ausreichend frisches Wasser liefern. Man folgt unverantwortlich dem Druck, hat aber keine wirkliche Sicherheit. Seine Forderung, zuerst die neuen Brunnen graben und den Ersatz sicherstellen bevor man endgültig zuschüttet.
Ich sehe das genauso![/list]
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Original von PLUS
Die deutschen PV-Dachanlagen werden bei Weitem nicht reichen. Der mögliche Beitrag ist bescheiden und im Verhältnis zum Milliardenaufwand auch im Vergleich zu anderen EE-Quellen ungerechtfertigt.
Genau diese Behauptung ist Unsinn, wie Ihnen schon mehrfach gezeigt worden ist.
Die PV wird einen bedeutenden Beitrag zum zukünftigen Strommix leisten, und das unschlagbar günstig.
Ich hatte Ihne das im Detail erläutert.
Aber Sie machen sich nicht einmal die Mühe, diese Argumente wahrzunehmen oder gar zu widerlegen.
Sie widerholen immer nur Ihren längst widerlegten Stuss.
ciao,
sh
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Original von superhaase
Die PV wird einen bedeutenden Beitrag zum zukünftigen Strommix leisten, und das unschlagbar günstig.
Ich hatte Ihne das im Detail erläutert.
Aber Sie machen sich nicht einmal die Mühe, diese Argumente wahrzunehmen oder gar zu widerlegen.
Sie widerholen immer nur Ihren längst widerlegten Stuss.
@superhaase, richtig, Märchen haben Sie schon viele erzählt, aber um die geht es hier nicht. Der Frosch hat sich immer noch nicht zum Prinzen verwandelt. Ihre märchenhaften Behauptungen müssen Sie noch beweisen. Ihre PV-\"Argumente\" wurden bisher in schöner Regelmässigkeit von der Wirklichkeit eingeholt. Das wird wohl so bleiben.
Aber zurück, selbst der BdEV verweist auf Länderpreisvergleiche (http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Preise/Laendervergleich__2017/) und bezieht sich da auf die europäische Statistikbehörde Eurostat. Aber Vergleiche sind halt bei Solaristen nur gültig, wenn sie in den eigenen Kram passen. Darauf verlinkt u. a. der BdEV:
– ELECTRICITY RATES FOR HOUSEHOLDS–
- Average price per one kilowatt-hour.
- Incl. energy taxes & VAT.
- Prices based on a consumption of 3,500 kWh per year
- Effective: January, 2011
Austria € 0.2038
Latvia € 0.1207
Belgium € 0.1921 Lithuania € 0.1061
Bulgaria € 0.0970 Luxembourg € 0.2011
Cyprus € 0.1764 Malta € 0.1580
Czech Rep, € 0.1557 Netherlands € 0.1952
Denmark € 0.2632 Poland € 0.1457
Estonia € 0.1010 Portugal € 0.1779
Finland € 0.1401 Romania € 0.1084
France € 0.1305 Slovakia € 0.1630
Germany € 0.2455 Slovenia € 0.1363
Greece € 0.1139 Spain € 0.1855
Hungary € 0.1798 Sweden € 0.1536
Ireland € 0.1855 United Kingdom € 0.1447
Italy € 0.2085
[/list](http://www.picspace.de/image/8596.jpeg) (http://www.picspace.de/view/8596)
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@PLUS,
nicht umsonst möchte ich aus anderen Ländern mit Strom beliefert werden.
Deutschland ist einfach zu teuer.
Und da wird sich künftig, in 10 Jahren, auch nicht viel ändern
ich würde gerne von der EDF beliefert werden, hab gerade eine Anfrage gestartet :evil:
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Original von PLUS
Ihre märchenhaften Behauptungen müssen Sie noch beweisen.
Das sind nicht \"meine\" Behauptungen, sondern das ist der Grund und die Ausgangsvorstellung, weshalb die Förderung der PV mittels EEG begonnen wurde.
Ich hab mir das nicht ausgedacht. Ich habs Ihnen nur zu erklären versucht.
Ihre PV-\"Argumente\" wurden bisher in schöner Regelmässigkeit von der Wirklichkeit eingeholt.
Welches meiner Argumente wurde bisher von der Realität \"eingeholt\" oder widerlegt?
Ich wüsste keines. Da müssten Sie jetzt schon konkreter werden.
ciao,
sh
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@PLUS/Nomos:
Sie brauchen die Zahlen nicht x-mal wiederholen. Ich habe nicht die Zahlen angezweifelt sondern ihre Interpretation der Zahlen.
Sagen Sie mir doch bitte mal was für einen Vorteil ein Bulgarier dadurch hat dass ihm der Strom nur 10 ct/kWh kostet?
Hat er einen höheren Lebensstandard?
Muss er um seine Stromrechnung bezahlen zu können weniger Stunden arbeiten?
Ist die Wirtschaft in Bulgarien leistungsfähiger als die in D?
Ist die Infrastruktur dort besser?
Sind die Kraftwerke dort moderner und sicherer?
Ist der Sozialstaat dort besser?
Was außer dem niedrigeren Strompreis ist in Bulgarien besser?
Also mir fällt wirklich nichts ein. Waren Sie schon mal in Bulgarien?
Ich war schon im Urlaub dort und möchte jedenfalls mit den Bulgaren nicht tauschen.
Vielleicht haben die Steuern und Abgaben die wir auf die Energiepreise doch ihre positiven Seiten. Sie haben nur noch nicht verstanden wie sie wirken. Würde man die Steuern und Abgaben vom Preis entfernen dann wäre man immer noch nicht beim Preis der Bulgaren. Gleichzeitig würde das Geld dann hauptsächlich im Bundeshaushalt und der Rentenkasse fehlen.
Und was die EEG-Förderung angeht so macht diese derzeit nur 2,7 ct (berichtigt) von den 15 ct/kWh, und die PV wohl nur die Hälfte davon. Alleine durch einen günstigeren Stromanbieter kann man weit mehr einsparen als die EEG-Umlage ausmacht. Oder zahlen sie tatsächlich 25 ct/kWh für Ihren Strom.
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@egn, was hat denn Ihre Bulgarien-Exkursion und Ihr Urlaub in diesem Land mit dem europäischen Strompreisvergleich zu tun? Sorry, aber das ist schlichter Unfug. Demnächst behaupten Sie noch, der Mangel an Sozialstaat und Infrastruktur der Bulgaren läge an dem nicht eingeführten Muster der deutschen PV-Förderung.
Die EEG-Umlage kostet den Endverbraucher aktuell 4,2 cent/kWh, das ist Fakt. Dass das ganze System chaotisch und fragwürdig ist, brauchen Sie mir nicht erzählen. Ich halte es nicht einmal für verfassungskonform. Ihre \"Berichtigung\" nützt dem Stromverbraucher, der die aktuelle Rechnung bezahlen muss, überhaupt nichts. Ihre Rechenkünste in Ehren, aber wenn die PV-Förderung \"nur die Hälfte der EEG-Umlage\" ausmacht, wie hoch ist denn der Anteil am EE-Kuchen des wirklich nutzbaren PV-Stroms? Die Hälfte?!
Ihr Verweis auf den Wechsel ist in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platz. Ein Wechsel zum günstigeren Anbieter ist für die Beförderung des Wettbewerbs immer gut. Leider ist der angebliche Wettbewerb zum großen Teil noch eine große Täuschung der Verbraucher. Stadtwerke sind z.B. kartellähnlich verknüpft und verbunden und sie verhalten sich entsprechend unisono. Für den europäischen Vergleich tut das alles wenig zur Sache. Es erklärt vielleicht mit die deutsche Spitzenposition beim Preis. Außerdem sollten Sie die Grundkosten bei der Rechnung nicht vergessen.
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Original von PLUS
@egn, was hat denn Ihre Bulgarien-Exkursion und Ihr Urlaub in diesem Land mit dem europäischen Strompreisvergleich zu tun? Sorry, aber das ist schlichter Unfug. Demnächst behaupten Sie noch, der Mangel an Sozialstaat und Infrastruktur der Bulgaren läge an dem nicht eingeführten Muster der deutschen PV-Förderung.
Das hat einfach damit zu tun, dass der zahlenmäßige Vergleich der Höhe der Strompreise in unterschiedlichen Ländern einfach Unsinn ist, da deren Höhe nicht durch die Erzeugungskosten bestimmt, sondern mehr oder weniger staatlich bestimmt sind.
Die EEG-Umlage kostet den Endverbraucher aktuell 4,2 cent/kWh, das ist Fakt.
Das ist schon mal kein Fakt, da die EEG-Umlage auf 3,53 ct/kWh (http://www.eeg-kwk.net/cps/rde/xchg/eeg_kwk/hs.xsl/484.htm) festgelegt wurde. Tatsächlich ist sie aber viel zu hoch berechnet worden und beträgt real nur etwa 2,7 ct/kWh (http://www.eeg-aktuell.de/2011/03/prognose-der-eeg-umlage-fur-2011-deutlich-zu-hoch-angesetzt/). Die Verbraucher werden die Differenz wieder im nächsten Jahr zurück bekommen.
In sofern entpuppt sich Ihre Darstellung von Fakten als reine Propaganda.
Dass das ganze System chaotisch und fragwürdig ist, brauchen Sie mir nicht erzählen. Ich halte es nicht einmal für verfassungskonform.
Dass Sie das aus irgendwelchen irrationalen Gründen für chaotisch, fragwürdig und nicht für verfassugnskonform halten ist ihr persönliches Problem. Die Mehrheit der Bevölkerung hat keine Probleme damit.
Ihre \"Berichtigung\" nützt dem Stromverbraucher, der die aktuelle Rechnung bezahlen muss, überhaupt nichts.
Es ist nichts anderes als wie bei den Abschlägen und man erhält dann im nächsten Jahr Geld zurück. Übrigens machen die 0,7 ct, die zu viel bezahlt wurden bei einem Durchschnittshaushalt gerade mal 2 €/Monat aus.
Ihre Rechenkünste in Ehren, aber wenn die PV-Förderung \"nur die Hälfte der EEG-Umlage\" ausmacht, wie hoch ist denn der Anteil am EE-Kuchen des wirklich nutzbaren PV-Stroms? Die Hälfte?!
Natürlich macht es wegen der höheren Kosten der eingespeisten PV kWh nicht die Hälfte aus sondern momentan nur etwas 10 %. Durch die hohe Degression verbessert sich der Anteil aber jedes Jahr.
Ihr Verweis auf den Wechsel ist in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platz.
Nein, da sie aus einer Mücke (Kosten der PV im EEG) einen Elefanten machen ist mein Hinweis wie man ein Vielfaches der dieser Kosten einsparen kann durchaus berechtigt.
Ein Wechsel zum günstigeren Anbieter ist für die Beförderung des Wettbewerbs immer gut. Leider ist der angebliche Wettbewerb zum großen Teil noch eine große Täuschung der Verbraucher. Stadtwerke sind z.B. kartellähnlich verknüpft und verbunden und sie verhalten sich entsprechend unisono. Für den europäischen Vergleich tut das alles wenig zur Sache. Es erklärt vielleicht mit die deutsche Spitzenposition beim Preis.
Also sind doch nicht die Kosten der PV in der EEG-Umlage daran schuld?
Außerdem sollten Sie die Grundkosten bei der Rechnung nicht vergessen.
Bei Energen Süd (http://www.energensued.homepage.t-online.de/40465.html) kosten die im Vergleich oben verwendeten 3.500 kWh rund 690,15 €. Das sind dann 19,7 ct/kWh. Man kann also 5 ct/kWh gegenüber dem oben angegebenen Durchschnittspreis einsparen.
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Original von egn
Das hat einfach damit zu tun, dass der zahlenmäßige Vergleich der Höhe der Strompreise in unterschiedlichen Ländern einfach Unsinn ist, da deren Höhe nicht durch die Erzeugungskosten bestimmt, sondern mehr oder weniger staatlich bestimmt sind.
@egn, nach Ihrer Denke wäre so jeder Vergleich \"einfach Unsinn\".
Die Vergleiche sind nicht nur amtlich sondern auch gültig und kein Unsinn! Außerdem ist der Strompreis in Deutschland weit mehr von staatlichem Einfluss bestimmt als von den Erzeugungskosten. Deren Anteil liegt bei wenige als einem Viertel.[/list]Original von egn
Das ist schon mal kein Fakt, da die EEG-Umlage auf 3,53 ct/kWh (http://www.eeg-kwk.net/cps/rde/xchg/eeg_kwk/hs.xsl/484.htm) festgelegt wurde. Tatsächlich ist sie aber viel zu hoch berechnet worden und beträgt real nur etwa 2,7 ct/kWh (http://www.eeg-aktuell.de/2011/03/prognose-der-eeg-umlage-fur-2011-deutlich-zu-hoch-angesetzt/). Die Verbraucher werden die Differenz wieder im nächsten Jahr zurück bekommen.
In sofern entpuppt sich Ihre Darstellung von Fakten als reine Propaganda.
@egn, was Sie so unter Fakten verstehen. :tongue:Fakt ist, dass aktuell die EE-Umlage für die kWh Strom dem Endverbraucher brutto mit 4,2 cent berechnet wird. Das ist so! Welcher Verbraucher davon eventuell im nächsten Jahr konkret etwas \"wegen Falschberechnung\" zurück bekommt ist dazu irrelevant. Oder gibt es da eine korrekte Korrektur für jede Rechnung die das Jahr 2011 betrifft? Sie machen u.a. die PV-Propaganda hier im Forum und ignorieren die Fakten die Ihnen nicht in den Kram passen.
Außerdem, das Thema ist nicht gerade neu im Forum:
Zur Bedeutung der Photovoltaik in Deutschland (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=81865#post81865) EEG-Umlage 2011 wurde zu hoch berechnet (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=80856#post80856)
[/list]Original von egn
Dass Sie das aus irgendwelchen irrationalen Gründen für chaotisch, fragwürdig und nicht für verfassugnskonform halten ist ihr persönliches Problem. Die Mehrheit der Bevölkerung hat keine Probleme damit.
Jetzt machen Sie sich auch noch zum Sprecher \"der Mehrheit der Bevölkerung\". Das ändert auch nichts an der Fragwürdigkeit der Legitimität und Rechtmässigkeit der EE-Umlage. Ein Beispiel \"Falschberechnung\" haben Sie ja eben selbst beigesteuert und das ist dazu nur ein Kriterium unter vielen.
Original von egn
Natürlich macht es wegen der höheren Kosten der eingespeisten PV kWh nicht die Hälfte aus sondern momentan nur etwas 10 %. Durch die hohe Degression verbessert sich der Anteil aber jedes Jahr.
Nein, da sie aus einer Mücke (Kosten der PV im EEG) einen Elefanten machen ist mein Hinweis wie man ein Vielfaches der dieser Kosten einsparen kann durchaus berechtigt.
Was ist daran \"natürlich\"? Daran ist nichts natürlich es ist alles künstlich! Die deutsche PV-Förderung bleibt dauerhaft die größte milliardenschwere Verschwendung der EE-Geschichte. Die \"hohe Degression\" ändert an den bereits mehr als 100 Milliarden Euro, die hier vergeudet wurden nichts. Die dabei gemachten \"Schulden\" müssen die Verbraucher zum Großteil in den nächsten zwanzig Jahren erst noch abbezahlen. Das Geld steht für eine sinnvolle Energiewende nicht mehr zur Verfügung und es wird dafür noch manche Milliarde gebraucht. Wer bei diesen milliardenschweren unwirtschaftlichen Kosten in einem Verbraucherforum von einer \"Mücke\" schreibt, vertritt wohl andere Interessen als die von Verbrauchern.
Original von egn
Bei Energen Süd (http://www.energensued.homepage.t-online.de/40465.html) kosten die im Vergleich oben verwendeten 3.500 kWh rund 690,15 €. Das sind dann 19,7 ct/kWh. Man kann also 5 ct/kWh gegenüber dem oben angegebenen Durchschnittspreis einsparen.
Gut, wer kann und die dortigen und genossenschaftlichen Besonderheiten akzeptiert, sollte wechseln. Das ändert aber kein Jota an dem gültigen europäischen Strompreisvergleich und an den sicher richtig errechneten Durchschnittspreisen.
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Marktprämie (http://www.faz.net/artikel/C30770/erneuerbare-energien-roettgen-will-oekostrom-marktfaehig-machen-30336201.html)
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Klingt auf den ersten Anschein gut, wenn man nicht weiterliest.
Da soll also die EEG-Vergütung durch eine Prämie ersetzt werden? Das ist dann der Röttgen-Öko-Markt.
Diese Hinführung ist mir viel zu marktfern, viel zu \"langfristig\" und viel zu großspurig: \"Paradigmenwechsel\". Hier hat der Minister offensichtlich endlose Geduld. \"Die Bundesregierung will die erneuerbaren Energien stärker an den Strommarkt heranführen\". Ja, da wird es höchste Zeit. Das was wir hier in D an Förderung haben ist schon mehr als langfristig.
... und schon wieder gibt es Prämien, man nennt das dann auch noch \"Markt\" und \"Kapazität\" und die Phantasie ist grenzenlos. Markt ist anders!
Klar, das ist \"kein Instrument zur Kostendämpfung\". Das ist fortgesetzte Preistreiberei. Man bedient weiter das eigene Klientel zu Lasten der Verbraucher. Es geht um weit überhöhte Preise, die sinken müssen. Man kann nur hoffen, dass es da noch andere Stimmen in der Regierung gibt.
Die Marktprämie soll einen Systemfehler des EEG heilen helfen.
Bei soviel Löchern hilft kein Flicken mehr, weg damit.
Wenn man dem Minister folgt, ist es ja direkt ein Vorteil, dass man sich bei der EEG-Umlage 2011 verrechnet hat: (Der für 2011 festgelegte Betrag von 3,5 Cent je Kilowattstunde sei zudem überhöht. Zu viel gezahlte Beträge werden laut Gesetz 2012 verrechnet). Jetzt kann man 2012 das zuviel abkassierte preisdämpfend verrechnen. Da freut sich doch jeder Verbraucher gleich doppelt über solch vorteilhafte Gesetze und die nachhaltige Gestaltung der Zukunft. :evil:
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@Plus:
Jetzt machen Sie sich auch noch zum Sprecher \"der Mehrheit der Bevölkerung\".
Forsa-Umfrage (http://www.100prozentzukunft.de/aktuell/%5Brandom-num-5%5D-287)
Ich halte die Marktprämie für untauglich. Auch heute schon können die EEG-Produzenten den Strom direkt vermarkten. Das tun sie auch schon, insbesondere an Stromversorger die das Ökostromprivileg nutzen wollen. Dies wird insbesondere von den Windkraftanlagenbetreibern genutzt die nur noch die Grundvergütung von 5,02 ct/kWh bekommen.
Für die PV braucht man so eine Marktprämie nicht da sie sowieso immer dann einspeist wenn der Bedarf am höchsten ist.
Viel wichtiger wäre es die Berechnung der Differenzkosten für die Umlage so zu gestalten dass die tatsächlichen Kosten des Stromes am Spotmarkt zu einer bestimmten Stunde verwendet werden und nicht der durchschnittliche Preis für den ganzen Tag.
Und selbst dann ist immer noch nicht berücksichtigt dass der EEG-Strom den in dieser Stunde produzierten Strom insgesamt verbilligt hat. Diese Hebelwirkung, die wird bisher überhaupt nicht berücksichtigt und der Vorteil durch die Käufer am Markt (Stromversorger) einfach kassiert.
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Original von egn
@Plus:
Jetzt machen Sie sich auch noch zum Sprecher \"der Mehrheit der Bevölkerung\".
Forsa-Umfrage (http://www.100prozentzukunft.de/aktuell/%5Brandom-num-5%5D-287)
Typisch, @egn, was haben denn diese Forsa-Umfragen mit der fragwürdigen EEG-Umlage zu tun?:
Original von egn
Dass Sie das aus irgendwelchen irrationalen Gründen für chaotisch, fragwürdig und nicht für verfassugnskonform halten ist ihr persönliches Problem. Die Mehrheit der Bevölkerung hat keine Probleme damit.
Original von PLUS Jetzt machen Sie sich auch noch zum Sprecher \"der Mehrheit der Bevölkerung\". Das ändert auch nichts an der Fragwürdigkeit der Legitimität und Rechtmässigkeit der EE-Umlage. Ein Beispiel \"Falschberechnung\" haben Sie ja eben selbst beigesteuert und das ist dazu nur ein Kriterium unter vielen.
Das wohl gemeinte Grünstromprivileg für diesen \"Mischstrom\" ist wenig vorteilhaft, weder für die Ökologie noch die Ökonomie, schon gar nicht für den Rest der Stromverbraucher, die dadurch die schon gemachte Zeche mit einer noch höheren EE-Umlage alleine abbezahlen müssen. Auch das ist ein weiteres fragwürdiges Privileg zu Lasten Dritter!
Dr. Mario Ragwitz vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung dagegen plädierte dafür, das Grünstromprivileg ganz aufzugeben. Es sei unter anderem ökonomisch ineffizient und trage nicht zur Integration erneuerbarer Energien in das System bei.
Anhörung - IWR (http://www.iwr.de/re/iwr/11/06/0902.html)
Was die Windkraft angeht, da kann ich in etwa folgen. Am richtigen Standort (onshore an der Küste) sind moderne Windstromanlagen schon heute mit Kohlestrom konkurrenzfähig. Hier macht es Sinn zu investieren und zu modernisieren. Das trifft für Windräder im Süden der Republik, wenn überhaupt, nur in wenigen Ausnahmefällen zu. Hier machen noch für lange Zeit regionale GUD-Kraftwerke Sinn, die jetzt unverzüglich gebaut werden sollten. Das von den Verbrauchern abgeschöpfte und noch abzuschöpfende Geld kann nur einmal investiert werden! Mit der PV haben wir in Deutschland ja schon mehr als hundert Milliarden sinnlos verbraten.[/list]
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Original von PLUS
Am richtigen Standort (onshore an der Küste) sind moderne Windstromanlagen schon heute mit Kohlestrom konkurrenzfähig. Hier macht es Sinn zu investieren und zu modernisieren.
Ach ne?
Und wie kam es dazu?
Hat vielleicht die Förderung mittels EEG dazu beigetragen, dass die Windkraft Wettbewerbsfähig wurde?
Das gleiche wird mit der PV auch kommen.
Also müssten Sie doch ein Befürworter der EEG-Förderung sein, wenn Sie jetzt freudig die wettbewerbsfähigen Windkraftwerke begrüßen.
Das von den Verbrauchern abgeschöpfte und noch abzuschöpfende Geld kann nur einmal investiert werden! Mit der PV haben wir in Deutschland ja schon mehr als hundert Milliarden sinnlos verbraten.
Das ist auch nicht richtig.
Schon mal dran gedacht, dass das Geld, das die PV-Betreiber, die PV-Hersteller und alle damit Beschäftigten einnehmen, zum Teil wohl auch wieder in weitere EE-Projekte, in Forschung und Entwicklung und in den Ausbau der Produktionskapazitäten und somit in die Kostensenkung der EE-Erzeugung investiert werden?
Ihre Sichtweise ist schon arg verkürzt.
ciao,
sh
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@sh
Ordnungsruf.
Fanatische Verblendung passt nicht zur Nettikette.
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sorry, habs gestrichen ...
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Original von PLUS
Das trifft für Windräder im Süden der Republik, wenn überhaupt, nur in wenigen Ausnahmefällen zu.
Da täuschen Sie sich. Es gibt viele Standorte in Süddeutschland an denen man den Strom mindestens genauso günstig produzieren kann wie an den vielen Küstenstandorten die mit alten \"Klein\"-Anlagen (< 500 kW) blockiert sind. Man baut dazu die Großanlagen (>2 MW) mit deutlich höherem Turm und viel größeren Rotoren. (http://www.windkraftkonstruktion.vogel.de/triebstrang/articles/307215/?icmp=aut-artikel-artikel)
Reiche Windernte im Binnenland (http://www.wind-energie.de/de/themen/windpotenzial-deutschland/)
Mit Windenergie doppelt so viel Strom als mit Atomkraft erzeugen (http://mobil.windkraftkonstruktion.de/ressort-artikel/311462/?ref=8655)
Zitat:
Das Windenergiepotenzial ist in den Bundesländern am größten, in denen die Windenergie heute am schlechtesten ausgebaut ist. Das meiste Potenzial mit einem Ertrag von 80 Terawattstunden hat Bayern. Auf Platz drei steht mit einem Ertrag von immerhin 45 Terawattstunden Baden-Württemberg. Im Ländervergleich bilden diese Bundesländer in Hinblick auf den Windenergieausbau gegenwärtig das Schlusslicht.
Studie (http://www.wind-energie.de/fileadmin/dokumente/Themen_A-Z/Potenzial%20der%20EE/IWES_Potenzial_onshore_2011.pdf)
Über das Potential an bestimmten Standorten in Bayern kann man sich auch informieren. (http://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/potenzial.html)
Und bedenken Sie bitte, dass eine höhere Vergütung von 9 ct/kWh nur in den ersten 5-10 Jahren gezahlt wird. Danach gibt es nur noch 5,02 ct/kWh. Soviel kostet heute in etwa der Grundlaststrom an der Börse. Und das ist eine feste Vergütung bis zum Ende der 20 Jahre Laufzeit. Da werden aber viele schon vorher schon zur Direktvermarktung wechseln weil sie dann den Börsenpreis erhalten.
Das von den Verbrauchern abgeschöpfte und noch abzuschöpfende Geld kann nur einmal investiert werden!
Das Geld das investiert wurde verschwindet nicht sondern es hat ein anderer, der es wieder investieren kann.
Mit der PV haben wir in Deutschland ja schon mehr als hundert Milliarden sinnlos verbraten.
Nein, das Geld wurde sinnvoll investiert. Es sorgt heute schon dafür dass die Peak-Preise an der Börse im Verhältnis zum Basispreis deutlich niedriger sind. Dies Erspart den Stromversorgern erhebliche Kosten da der niedrigere Preis für alle produzierten kWh gilt. An sonnigen Tagen drücken 10 GW PV Einspeisung den Preis für 50 GW Leistung im Vergleich zu 2008 um mehrere ct. Damit ist die EEG-Umlage locker bezahlt.
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Original von egn
Original von PLUS Das von den Verbrauchern abgeschöpfte und noch abzuschöpfende Geld kann nur einmal investiert werden!
Das Geld das investiert wurde verschwindet nicht sondern es hat ein anderer, der es wieder investieren kann.
NICHTS NEUES! .... und das ist vielleicht die Geldschöpfungstheorie von Solaristen. Griechenland lässt grüssen.
Nach solchen Mustern funktioniert ja auch die PV-Förderung und die PV-Preisdämpfungstheorie ;). Die Sonne schickt immer noch keine Rechnung, sie kommt nach wie vor vom Energieversorger.
.... und jetzt soll wohl Bayern auch noch Windstromweltmeister werden.
Es hängt nur von der Größe der Windräder ab (Patrona Bavariae, hoch überm Sternenzelt ...) und nicht vergessen, neben den wohl schon wieder einkalkulierten Subventionen auch vom Wind. Also kräftig pusten! Patrona Bavariae .. ;)
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Oje oje, jetzt sind unserem PLUS=nomos auch noch die Argumente ausgegangen, die er sonst immer wiederholt, obgleich sie schon tausendmal widerlegt wurden.
Jetzt singt er nur noch Lob(?)-Lieder über Bayern.
Muss man sich jetzt sorgen machen? :tongue:
ciao,
sh
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Original von superhaase
Muss man sich jetzt sorgen machen? :tongue:
Bei dieser sprunghaften, ideologiebeladenen und konzeptlosen Energiepolitik schon!
Die Goldgräber dürfen ja weiterschürfen in den Geldbeuteln der Verbraucher. Nachdem die Landschaft schon mit hochsubventionierten Solarspiegeln vollgepflastert ist, ist also jetzt subventionierter Wind angesagt in Bayern!? :DHoffentlich werfen die gigantischen Windräder nicht zu viel Schatten!
Überall rücksichtslose Ideologie - koste es was es wolle!
Windpark auf Aachener Stadtgebiet (http://www.az-web.de/sixcms/detail.php?template=az_druckversion&_ivw=zeuregio&id=1648270&_wo=Lokales:Euregio) .. Stadt Essen kämpft gegen Windmühlen (http://www.derwesten.de/staedte/essen/Stadt-Essen-kaempft-gegen-Windmuehlen-id4008719.html) .. Windräder, so hoch wie der Dom? (http://www.fdp-koeln.de/printpage.php?aid=7404) .. Windkraft im Allgäu (http://www.landschaftsschutz-allgaeu.de/html/body_windkraft_im_allgau.html)
VIDEO Bayern Abendschau (http://cdn-storage.br.de/mir-live/bw1XsLzS/bLQH/bLOliLioMXZhiKT1/uLoXb69zbX06/MUJIuUOVBwQIb71S/uXOHb7Z1iwOD/_2rc_K1S/_-OS/_-rp9A4G/110520_1700_Abendschau_Windkraft-Fuchtelnde-Monster.mp4)
und bei Flaute und wenn die Sonne nicht scheint braucht man auch in Bayern Ersatz:
Wenn die Sonne nicht scheint und bei Flaute kommt der Strom für Bayern dann aus den Alpen? - (http://www.handelsblatt.com/technologie/energie-umwelt/nachhaltig-wirtschaften/bei-flaute-kommt-deutschlands-strom-aus-den-alpen/v_detail_tab_print,3402626.html)- Da bleibt nicht nur die Frage, zu welchem Preis! Ökonomie und Ökologie - Landschaft, Menschen, Gesundheit, Tiere ..
Nur mit Vernunft und ökonomischem und ökologischem Augenmaß![/list]Zur Erinnerung:
Solarstrom - Wie in Deutschland schon vor Jahren Milliarden-Kosten verschleiert wurden und immer noch werden. X( (http://www.youtube.com/watch_popup?v=QWxraplKDLw&vq=medium#t=41)
Prof.Dr.Ing.Voß: Orientierung an den energiepolitischen Zielen (http://www.energieundklimaschutzbw.de/content/public/de/_media/_filme/videobotschaft_voss.flv)
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Original von PLUS
Nur mit Vernunft und ökonomischem und ökologischem Augenmaß![/list]
Dieser Forderung wird wohl kaum einer widersprechen.
Die Politik bemüht sich darum.
Weitgehend gelingt das auch (was die Energiewende angeht).
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Da sorgen sich die Ländervertreter um die Branche (Solar & Co), vor dem \"Ausbremsen der Photovoltaik\". Von den Verbrauchern und von jetzt schon übehöhten Preisen ist keine Rede. Aber von Prämien Markt- Sprint - von Subventionen etc. pp. in aller Regel auf Kosten der Verbraucher. Die kommen im EEG-Fortsetzungs-Stück offensichtlich gar nicht vor. Um sie macht sich offensichtlich auch kein Ländervertreter Sorgen. Lobbyeinfluss, Eigeninteressen, Filz- und Flechtwerk. So wird das nichts! Aus Verbrauchersicht wird das so eine Novelle für die Tonne. Für jeden Branchen-Lobbyvertreter etwas .....
Auch bei subventioniertem Wind bleibt der üppig ausstaffierte Thron für jeden Sonnenkönige weiter gut gepolstert und gesichert:
Im Einzelnen ist hierzu u.a. vorgesehen, den EEG-Anlagenbetreibern mit einer Marktprämie einen Anreiz zu geben, ihre Anlagen marktorientiert zu betreiben. Bei der Windenergie an Land soll die Degression auf 1,5 Prozent erhöht werden. Bei der Windenergie auf See wird die sogenannte Sprinterprämie in die Anfangsvergütung integriert, der Degressionsbeginn von 2015 auf 2018 verschoben und im Gegenzug dazu die Degression von 5 auf 7 Prozent erhöht. Das Vergütungssystem bei der Biomasse wird mit vier leistungsbezogenen Anlagekategorien und zwei Einsatzstoffvergütungsklassen stark vereinfacht. Die Degression wird von 1 auf 2 Prozent erhöht. Für Strom aus Biogas wird der Einsatz von Mais- und Getreidekorn einschließlich Körnermais auf 50 Masseprozent begrenzt. Bei der Photovoltaik wird die bestehende Degressionsregelung mit einer halbjährlichen Anpassung beibehalten. Die Grundvergütung für die Nutzung der Geothermie wird zusätzlich um 2 Cent/Kilowattstunde erhöht. Die Vergütungsstruktur bei der Förderung der Wasserkraft wird stark vereinfacht und vereinheitlicht und die Degression abgeschafft.
17dBundesrat (http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_38758/SharedDocs/TO/884/erl/17d,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/17d.pdf)
Eine zusätzliche Absenkung über das bisherige Degressionstempo hinaus gefährdet nicht nur den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und somit die neuen energiepolitischen Ziele, sondern verletzt auch das Gebot von politischer Verlässlichkeit und Vertrauensschutz gegenüber der gesamten Branche. ..Statt die Photovoltaik auszubremsen sollten insbesondere Potenziale der kostengünstigen Freiflächen-Photovoltaik genutzt werden.
Bundesrats-Drucksache (http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2011/0301-400/341-1-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/341-1-11.pdf)
PS:
Abwanderungsbewegung im Gange
Der größte europäische Kupferkonzern Aurubis denkt an eine Verlagerung ins Ausland - sogar außerhalb Europas. Man befürchtet wohl Auswirkungen der deutschen Politik insgesamt in Europa.
\"Das Gesetzespaket der Regierung stelle nicht sicher, dass Strom sicher und bezahlbar bleibe\", sagte der scheidende Vorstandschef Bernd Drouven der Wirtschaftszeitung \"Euro am Sonntag\". Aurubis befürchte bei steigenden Strompreisen Einbußen in der Wettbewerbsfähigkeit und \"würde dann stärker als geplant außerhalb Europas investieren\".
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Pressemitteilung Bund der Energieverbraucher e.V.
Verbraucherprotest: EEG entlastet Großindustrie auf Verbraucherkosten
(16. Juni 2011, korrigiert)
Durch das Erneuerbare Energien Gesetz übernehmen Haushaltskunden einen Teil der Stromkosten der Großindustrie. Mit der anstehenden Novelle, die morgen vom Bundesrat beschlossen werden soll, wird diese skandalöse Umverteilung noch ausgeweitet. Dagegen protestieren die betroffenen Energieverbraucher. Derartige Industriesubventionen sind verfassungswidrig und auch nach Europarecht untersagt. Der Bund der Energieverbraucher e.V. wird deshalb mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Regelung vorgehen, zum Beispiel mit Klagen, Verfassungsbeschwerden sowie Beschwerde bei der EU in Brüssel oder vor dem EUGH.
Nach § 40 EEG sind besonders stromintensive Betriebe von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit, sie zahlen nur 0,05 Ct/kWh, Haushalte dagegen 3,5 Ct/kWh. Das EEG führt aber zu einer Senkung der Strombeschaffungskosten der Industrie in Höhe von mindestens 0,6 Ct/kWh (Merit-Order-Effekt). Unter dem Strich zahlen stromintensive Betriebe durch das EEG also einen um 0,55 Ct/kWh geringeren Strompreis. Im Jahr 2011 war von dieser Regelung der Bezug von 75 TWh, ein Drittel des Industriestromverbrauchs, begünstigt. Die Industrie hat dadurch Stromkosten in Höhe von vierhundert Millionen Euro eingespart (0,55 x 75).
Während die Strompreise der Haushalte durch die EEG-Umlage belastetet werden, spart die stromintensive Industrie Stromkosten in Höhe von mindestens vierhundert Millionen Euro jährlich ein.
Die EEG-Novelle will noch mehr Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreien. Das ist ungerecht gegenüber den privaten Stromkunden. Es ist auch unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (siehe Stellungnahme der Forschungsstelle Umweltenergierecht die Uni Würzburg zur EEG-Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags am 8.Juni 2011, Seite 8 sowie T.Müller in M.Altrock ua. (Hrsg): EEG, 2. Auflage, 2008, § 16, Rn. 19).
Die geplante Ausweitung der EEG-Befreiung führt zu spürbaren zusätzlichen Belastungen der Haushaltskunden. Denn die EEG-Zahlungen verteilen sich künftig auf weniger Schultern und steigen dadurch. Das Umweltministerium beziffert die Mehrbelastung zwar auf 300 Millionen Euro. Tatsächlich dürften die Mehrbelastungen aber weitaus höher liegen.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert, dass künftig auch stromintensive Betriebe eine EEG-Umlage bezahlen müssen, die mindestens der Entlastung durch den Merit-Order-Effekt entspricht. Auch muss der Kreis der begünstigten Betriebe verringert und nicht ausgeweitet werden. Die untere Grenze für die Befreiung muss von 10 GWh auf 20 GWh Jahresstromverbrauch angehoben werden.
\"Die Großindustrie und der Gesetzgeber dürfen die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für die Energiewende nicht mißbrauchen\", fordert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.
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Na, da ist doch für jeden was dabei. Je nachdem, aus welchem Blickwinkel man es sehen will. ;)
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Das Link zur PM: http://www.energieverbraucher.de/de/Erneuerbare/Erneuerbare/Das-EEG__510/ContentDetail__11822/
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Original von bolli
Na, da ist doch für jeden was dabei. Je nachdem, aus welchem Blickwinkel man es sehen will. ;)
Insbesondere bei einem Blickwinkel ist die Sicht versperrt und darauf geht die Pressemitteilung mit keinem Wort ein. Ursächlich für die überhöhten Verbraucherkosten im EE-Zusammenhang ist zuerst die irrsinnig geförderte unwirtschaftlichste Energieerzeugung auf deutschen Dächern. Hier werden gerade PV-Kleinstanlagen gefördert, die den wenigsten Strom liefern, dazu noch unzuverlässig und nicht bedarfsgerecht; aber die Verbraucher über die Umlage am meisten belasten.
Die Großindustrie und deren Wettbewerbsfähigkeit kann den Verbrauchern nicht egal sein. Deren Belastung zahlen letztendlich auch wieder die Verbraucher über die Preise oder die Großindustrie wandert ab und es kostet Arbeitsplätze. Das hat dann auch wieder ökonomische und andere Folgen.
Die krankhafte Subventionitis wird durch diese Novelle nicht bekämpft, die Krankheit wird chronisch. Jeder darf weiter in den Topf langen, den die Verbraucher dann immer wieder auffüllen müssen. Das hat ja mit Markt nichts zu tun, das ist Planwirtschaft. Nichts gelernt!
Ziel- und verbraucherorientiert ist die grundsätzlich (markt-)wirtschaftliche und ökologische Energieerzeugung.
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Original von PLUS
Hier werden gerade PV-Kleinstanlagen gefördert, die den wenigsten Strom liefern, dazu noch unzuverlässig und nicht bedarfsgerecht; aber die Verbraucher über die Umlage am meisten belasten.
Der Tagesgang der Erzeugung hängt ja wohl nicht von der Größe ab. Somit passen große und kleine Anlagen gleich gut in den Tagesgang. Man mag ja an PV viel kritisieren, aber bei dem zurzeit gegebenen Ausbaugrad glättet PV den Tageslastgang fast perfekt. Das Argument \"nicht bedarfsgerecht\" trifft nicht zu.
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Original von Energiesparer51
Der Tagesgang der Erzeugung hängt ja wohl nicht von der Größe ab.
Die Erzeugungskosten schon!
Original von Energiesparer51 Somit passen große und kleine Anlagen gleich gut in den Tagesgang. Man mag ja an PV viel kritisieren, aber bei dem zurzeit gegebenen Ausbaugrad glättet PV den Tageslastgang fast perfekt. Das Argument \"nicht bedarfsgerecht\" trifft nicht zu.
So so, und wenn die Sonne nicht scheint (Herbst, Nebel, Winter, Regen, Nachts,...) ist kein Bedarf? Dann dürfen die \"Ersatzkraftwerke\" wieder liefern, nur dann! Die dafür notwendige Flexibilität der \"Ersatzkraftwerke\" kostet ja nichts, schon gar nicht den Verbraucher? Macht nichts, wir haben ja schon die höchsten Strompreise ;). U. a. Dank der irrwitzigen deutschen Förderung liegen schon über 100 Mrd. € als unabgestimmte rücksichtlose PV-Investitionen auf deutschen Dächern. Die Abzahlung ist alleine die Sache der Verbraucher. Eine optimierte Stromversorgung sieht anders aus. Selbst die Investitionen in regionale GUD-Kraftwerke, die den Strom weit günstiger und bedarfsgerecht liefern könnten, werden dadurch ausgebremst.
Tarnen und Täuschen mit Schwellenwert & Co. (http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Presse/Pressemitteilungen/2011/110616_PhotovoltaikZahlen_pdf.pdf?__blob=publicationFile)
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hab\' gehört, dass eine Aluhütte alleine für 1% des Verbrauchs verantwortlich ist.
Ab damit nach China- dann schlägt man drei Fliegen mit einer Klappe: der EE-Anteil steigt, unser CO2-Ausstoß sinkt & die GrünInnen können weiter mit dem Finger auf die pöhsen Chinesen zeigen. hat doch schonmal geklappt bei den Stahlhütten & Koksereien.
Danke, BdE.
Ich denke nur- eher früher als später werden die Stahlverbauer hinterherwandern. Macht aber nix, hat jedenfalls der jetzige Oberschwabe gemeint.
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So lange hier und woanders geglaubt wird, in Deutschland würde es Mittagsspitzen geben, redet man sich auch die ganzen anderen spannenden Geschichtchen rund um den EEG-Strom und seine angebliche preisdämpfende Wirkung ein. Spitzen haben die Netbetreiber im Winter, meist morgens. EEG-Strom ist teuer, selbst wenn er verschenkt würde, kostet er schon 3,53 ct/kWh. Hinzu kommt noch der gültige Marktpreis.
Der jetzige Oberschwabe mag ja auch keine Autobauer, jedenfalls nicht, wenn sie viel produzieren, vielleicht steht er ja auf Porsche. Seine Politik, und die seiner tollen Parteigenossen werden schon dafür sorgen, dass man bald nur noch Porsches und ähnliche Kameraden auf den Strassen sieht, denn eins ist Fakt: Nichts wird durch erneuerbare Energien billiger, abgesehen vom Geschwätz derjenigen, die es beschlossen haben, bzw. davon profitieren. Haltet von allen Energien die Preise von vor 2001 gegen die heutigen und zeigt mir eine Energieform, die heute günstiger ist als seinerzeit.
Aber wer sich den Luxus leisten kann, Lebensm,ittel zu verbrennen, um daraus Strom zu produzieren, der soll nicht weinen....
Wer jetzt von globalen Preisanstiegen spricht, der sollte endlich mal die Augen und den Verstand öffnen und feststellen, dass Energiepolitik global ist, und wir mit unserer EE-Subventionierung dafür sorgen, dass andere die Energiemengen, die wir nicht nachfragen, billig(er) am Weltmarkt abgreifen. Da wird auch das neue EEG nichts nützen.
Bestes Beispiel: ausgefallen PV-Absenkung. Diese fiel aus, weil die Module seit Jahresbeginn in die Länder gewandert sind, die derzeit den PV-Strom noch höher subentionieren als wir hier. Folge wird sein, dass bald schon wieder irgendeiner den Finger hebt und sagt: Huch, wir schaffen unsere selbstgesteckten Ziele nicht, wir müssen die EE stärker fördern\". Die Politik ist genau wie die Anlagenbetreiber ein Spielball. Die Politik strikt die Gesetze so, dass die, die sie beschliessen auch am Meisten davon profitieren.
Natürlich kann man seine Klimaschutzziele auch so erreichen, dass man die Rahmenbedingungen für energieintensive Betriebe so veschlechtert, dass diese abwandern. Das schaffte man in der Vergangenheit auch schon prima, z.B. mit DDT und FCKW-Produktion. Hat der Weltgesundheit und dem Klima nur nicht viel genützt, wenn statt Made in Germany eben Made in Africa oder China draufstand.
Gruß
NN
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@NN
Bei Lichte betrachtet:
Im Tagesverlauf sind mittags der Verbrauch und die Stromerzeugung am höchsten und da kappt PV tatsächlich die Spitze, wenn die Sonne scheint:
http://www.transparency.eex.com/de/
Heute um 12 Uhr waren zB. 10.450 MW solare Stromerzeugung am Netz und verdrängten konventionelle Stromerzeugung in der Zeit der (geplanten) Tageshöchstlast.
Die von der EEX veröffentlichten Daten belegen, dass durch Windkraft und PV weniger konventionelle Stromerzeugung nachgefragt wird.
Dies hat wiederum Einfluss auf die Großhandelspreise, die sich nach der merit order der konventionellen Stromerzeugung bilden.
Ohne die EE-Stromerzeugung lägen somit die Großhandelspreise, gebildet nach der merit order der konventionellen Stromerzeugung höher, insbesondere werden Gaskraftwerke in Spitzenlast weniger nachgefragt.
Gemessen an der globalen Energienachfrage fällt die deutsche wohl nicht so sehr ins Gewicht. Die konventionelle Stromerzeugung wird infolge der Endlichkeit der Ressourcen immer teurer werden.
Deshalb haben zum Beispiel Steinkohlekraftwerke in Deutschland immer geringere Marktchancen. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=83751#post83751)
Jendenfalls diejenige energieintensive Industrie in Deutschland, die per Saldo weniger an der EEG- Umlage beteiligt wird als sie durch den merit order- Effekt bei den Großhandelspreisen einspart, kann sich gerade nicht beklagen.
Die wird unterm Strich über das EEG sogar subventioniert.
Darüber redet man seitens der deutschen Industrie nur nicht eben gern.
Diese besonders privilegierte Industrie profitiert also durch geringere Großhandelspreise am EEG- System, ebenso wie alle europäischen Stromkunden, deren Preise sich nach der EEX richten, die jedoch nicht an der deutschen EEG- Umlage beteiligt werden. Wirklich gekniffen sind die deutschen Haushaltskunden, bei denen der vorbezeichnete merit order- Effekt bisher auch nicht ankommt. Die zahlen nämlich mittelbar auch die Subventionen für die europäischen Stromverbraucher außerhalb Deutschlands. Nicht minder der nicht EEG- privilegierte deutsche Mittelstand.
Andererseits ist das EEG natürlich auch eine Art Konjunkturpaket gerade für den deutschen Mittelstand.
Wer produziert und installiert denn die Anlagen und setzt sie sich selber aufs Dach? Der Mittelstand.
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Original von RR-E-ft
Deshalb haben zum Beispiel Steinkohlekraftwerke in Deutschland immer geringere Marktchancen. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=83751#post83751)
Einige haben das begriffen, aber noch lange nicht alle (
Brunsbüttel (http://www.suedweststrom.de/stadtkraftwerk.html)):
Heute im Ticker, die im kommunalen Besitz befindliche ÜWAG will sich, anstelle eines Steinkohlekraftwerks in Krefeld, an dem Bau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerk beteiligen. Die Bürgerinitiative wird das mit Freude zur Kenntnis nehmen (http://www.stadtwerke-kohlefrei.de/263/). Der ÜWAG-Vorstandsvorsitzende Günter Bury gab bekannt, dass die Entscheidung darüber am 7. Juli fallen wird.[/list]PS: Zurück zum Thema
\"Tarnen und Täuschen\" und fortgesetzte überflüssige und irrsinnige Überförderung der PV-Stromerzeugung:
Tarnen und Täuschen mit Schwellenwert & Co. (http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Presse/Pressemitteilungen/2011/110616_PhotovoltaikZahlen_pdf.pdf?__blob=publicationFile)
Schweizer Solaranalyst: Neuer Solarboom steht in Deutschland bevor
Ein neuer Solarboom steht nun bevor. Patrick Hummel, Solaranalyst der Schweizer Großbank UBS, sagte der Frankfurter Rundschau: „Solarmodule fallen derzeit drastisch im Preis. Wir verzeichnen in den vergangenen Wochen und Monaten einen Preiseinbruch von bis zu 30 Prozent.“ Nach übereinstimmenden Einschätzungen von Hummel und anderen Marktbeobachtern haben sich hochwertige chinesische Standardmodule, die inzwischen als Referenzpreis der Industrie gelten, von knapp 1,40 Euro auf einen Euro pro Watt Leistung verbilligt.Frankfurter Rundschau (http://www.fr-online.de/wirtschaft/energie/neuer-solarboom-steht-bevor/-/1473634/8566450/-/).
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Heute um 12 Uhr waren zB. 10.450 MW solare Stromerzeugung am Netz und verdrängten konventionelle Stromerzeugung in der Zeit der (geplanten) Tageshöchstlast.
So ein Blödsinn; 40 ct teuerer PV-Strom verdrängt Mittags 2 ct teuren konventionellen Strom und trägt zur Preissenkung bei????
Man muss schon ziemlich in grünen Ideologien gefangen sein, um so einen Standpunkt öffentlich zu vertreten.
Ferner sprach ich von höchster Netzlast. Diese tritt auf, wenn am Meisten nachgefragt wird. Welche Produzenten diese decken ist nicht die Frage und Bestandteil meiner Aussage. Die höchste Netzlast ist i.d.R. im Dezember/Januar morgens zwischen 07:00 und 09:00 Uhr, eine Zeit, wo keine kWh Solarstrom erzeugt wird. Gezahlt wird im Netz immer die höchste Lastspitze. Diese wird gedeckt von allen möglichen Stromerzeugungsprodukten, PV-Strom ist nicht dabei.
Mittagsspitze wurde erfunden von RWE um im Standardlastprofilverfahren den höchstmöglichen Reibach abzuschöpfen und wird jetzt von der PV-Gemeinde als Alibi für die überhöhte Subention des eigenen Produkts als Rechtfertigung herangezogen. Im Internet können Sie sich den Jahreslastverlauf eines jeden Netzbetreibers ansehen. Suchen Sie einen, der seine höchste Jahreslast im Juli um 12:00 Uhr hatte. Vielleicht Sylt, Norderney und Rügen, das war\'s dann auch.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
So ein Blödsinn; 40 ct teuerer PV-Strom verdrängt Mittags 2 ct teuren konventionellen Strom und trägt zur Preissenkung bei????
@NN
Tatsächlich sinken durch die EEG- Strommenge die Großhandelspreise für konventionell erzeugten Strom.
Wie kommen Sie denn darauf, dass für die heutige Mittagsspitze ohne die EEG- Strommenge aus Wind und Sonne der Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom bei 20 EUR/ MWh bzw. 2 Ct/ kWh gelegen hätte, so dass 2 Ct/ kWh teurer konventioneller Strom verdrängt worden sei?
Solche Großhandelspreise wären zwar wünschenswert, stehen jedoch aufgrund der merit-order- Preisbildung insbesondere bei ausschließlich konventioneller Stromerzeugung nicht zu erwarten.
Es ist immer die jeweils teuerste konventionelle Stromerzeugungseinheit, die noch zur Bedarfsdeckung erforderlich ist, preisbestimmend.
Durch die EEG- Strommenge waren heute mittag jedoch weniger teure konventionelle Stromerzeugungseinheiten zur Bedarfsdeckung erforderlich als ohne diese EEG- Strommenge.
Deshalb werden ja gerade teure Gas-, aber auch zunehmend Steinkohlekraftwerke aus dem Markt gedrängt, wie unter anderem der RWE Power- Vorstand berichtet.
Es ist nicht anzunehmen, dass heute Mittag um 12 Uhr ohne EEG- Strommenge eine konventionelle Stromerzeugungseinheit mit 20 EUR/ MWh preisbestimmend gewesen wäre.
Wäre es heute Mittag tatsächlich dazu gekommen, dass sogar (alle) konventionellen Stromerzeugungseinheiten, deren Strom zu 20 EUR/ MWh bzw. 2 Ct/ kWh dem Markt zur Bedarfsdeckung zur Verfügung standen, durch EEG- Strom verdrängt worden wären, nicht mehr benötigt worden wären, dann hätte der Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom dadurch bedingt unter 20 EUR/ MWh gelegen.
In diesem Fall hätte wohl die EEG- privilegierte stromintensive Industrie etwas zu feiern gehabt.
Allein durch den merit- order- Effekt der EEG- Stromeinspeisung kommt es nicht nur zeitweilig zu niedrigen Großhandelspreisen, sondern zeitweise sogar zu negativen Strompreisen im Großhandel.
Den wirtschaftlichen Vorteil daraus ziehen freilich nur die Stromkunden, die nur gering oder gar nicht an der EEG- Umlage beteiligt werden. Für diejenigen Stromkunden, die die EEG- Umlage komplett zu finanzieren haben, wird es hingegen eine immer teurere Veranstaltung.
Deshalb ist es gerade wenig nachvollziehbar, wieso gerade durch die EEG- Einspeisung die EEG- privilegierte stromintensive Industrie aus Deutschland vertrieben werden soll, die den größten Vorteil daraus zieht.
Die Großhandelspreise für konventionell erzeugten Strom sinken dadurch.
Natürlich steigt dadurch im Gegenzug die EEG- Umlage. Aber die wird ja nun gerade nicht von allen gleichermaßen getragen, die sich im Großhandel eindecken.
Zudem hat die stromintensive Indutrie seit langem die Möglichkeit, entweder selbst Kraftwerke zu errichten oder Kraftwerksscheiben zu erwerben, um ihren eigenen Bedarf kostengünstiger zu decken, wenn ihnen die merit-order- Großhandelspreise nicht mehr schmecken.
Vielleicht bietet ihnen ja jemand Kraftwerksscheiben mit Strombezugskosten von 20 EUR/ MWh an, weil er meint, seinen Strom anderweitig nicht teurer losschlagen zu können bzw. eine günstigere Auslastung seiner Stromerzeugungseinheit zu erreichen, die andernfalls aus dem Markt verdrängt würde, fast nur noch im Dezember/Januar morgens zwischen 07:00 und 09:00 Uhr zum Zuge käme und produzieren würde.
Durch die sinkenden Großhandelspreise für konventionell erzeugte Strommengen werden konventionelle Stromerzeugungseinheiten zunehmend unrentabel.
Die Stromkonzerne werden genau darüber zu entscheiden haben, ob sie Kraftwerksscheiben von konventionellen Stromerzeugungseinheiten, die sonst nur noch wenig nachgefragt werden, auf den Markt werfen, um eine bessere Auslastung zu erreichen, oder aber diese Stromerzeugungseinheiten statt dessen komplett vom Markt nehmen. RWE Power geht davon aus, zukünftig Steinkohleblöcke komplett vom Markt zu nehmen, weil es sich besser rechnet.
Und wenn RWE Power davon ausgeht, zukünftig Steinkohleblöcke komplett vom Markt nehmen zu können, dann kann es ja wohl mit der Stromlücke durch den Atomausstieg nicht weit her sein.... Oder?
Der Wahnsinn hat durchaus Methode:
Wenn die EEG- Strommenge die gesamte konventionelle Stromerzeugung verdrängt, streben die Großhandelspreise für konventionell erzeugten Strom gegen Null.
Der Letztverbraucherstrompreis bestünde dann fast nur noch aus Netzkosten und perfide hoher EEG- Umlage.
Allerdings sinken ja die EEG- Vergütungssätze und irgendwann zuvor würde wohl jemand die Reißleine ziehen.
Es soll aber auch welche geben, die meinen, dass dann, wenn die gesamte Stromnachfrage erst einmal aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen gedeckt werden wird, die nicht mehr gefördert werden und die vollständig abgeschrieben sind, der Strompreis nur noch aus den Netzkosten besteht, die EEG- Umlage sich ja auch erledigt hätte. Dann, so die vage Hoffnung, fahren die nächsten Energieverbrauchergenerationen die Rendite für ihre heute teuer bezahlte EEG- Umlage ein. Mit der EEG- Umlage von heute würde also quasi schon der preisgünstige Strom von Übermorgen mitbezahlt. Ob diese Rechnung aufgehen kann? Und wenn ja, für wen?
Perfide erscheint indes auch schon die merit- order- Preisbildung für konventionell erzeugte Strommengen.
Angenommen wir hätten nur konventionelle Stromerzeugung, zudem nicht nur die sichersten Atomkraftwerke der Welt, sondern tatsächlich beherrschbare und sichere, die abgeschrieben sind und deshalb mit 15 EUR/ MWh gut auskommen, könnten hierüber stetig 90 Prozent unseres jeweiligen Strombedarfs decken und müssten für die restlichen zehn Prozent Strombedarf jeweils auf moderne Gaskraftwerke zurück greifen, die nur mit 80 EUR/ MWh auskommen, so würden die Großhandelspreise für die gesamte konventionelle Strommenge nach merit- order- Preisbildung stetig bei 80 EUR/ MWh liegen. Durchschnittlich 0,9 * 65 EUR/MWh würden dabei unsere Stromer für sich verbuchen und rein gar nichts unternehmen, um an diesen für sie vorteilhaften Verhältnissen etwas zu ändern, sondern immer weitere Laufzeitverlängerungen für die Altmeiler verlangen, wegen des gesamtvolkswirtschaftelichen Nutzens. Sie gehören ja schließlich auch zur Volkswirtschaft und innerhalb der Volkswirtschaft geht doch kein Geld verloren, jedenfalls wenn man nicht gerade wie E.ON und RWE verstärkt im Ausland investiert, um sich neue Wachstumsmärkte zu erschließen.
Niemand findet sich bereit, in neue Stromerzeugungsanlagen (zB. Gaskraftwerke) zu investieren, wenn er mit diesen gegen abgeschriebene Altanlagen, zum Beispiel alte Atomkraftwerke, konkurrieren muss.
Am profitabelsten arbeitet ausgerechnet derjenige, der die ältesten Anlagen im Bestand hat und diese bei Volllast immer weiter tuckern lässt.
Investitionen und Innovationen werden gebremst, bis die immer profitableren Altmeiler irgendwann nach 60 oder 100 bzw. 120 Betriebsjahren doch mal allen um die Ohren fliegen....
Das Marktversagen scheint in die eine wie in die andere Richtung vorprogrammiert, weil das Gewinnstreben - anders als sonst auf einem Markt - geradewegs ins Nirwana führt.
Die Liberalisierung hat bisher nichts erbracht, so scheint es. Möglicherweise wäre eine Art verstaatlichter VEB Energiekombinat doch besser, meint etwa Herr Dr. Krawinkel von VZBV. Hohe Deckungsbeiträge aus Altanlagen flössen geradewegs in Investitionen für Neuanlagen. Das Gemeinwohl wäre das vorrangige Ziel.
Aber: An der Deutschen Bahn AG sieht man andererseits, wie Vater Staat bei steigenden Preisen den Milliardengewinn für sich beansprucht, die Züge dann bei Kälte, Wind oder Sonne (grundsätzlich: bei Wetter) nicht fahren, die Berliner S-Bahn plötzlich wirtschaftlich auf dem Zahnfleisch kraucht, weil auf Verschleiß gefahren wurde....
Wenn wir frei nach Oettinger erstmal den Energieverbrauch jedes Jahr stetig um 1,5 Prozent senken, kommen wir in hundert Jahren vielleicht schon ganz ohne Energie aus. ;)
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@RR-E-ft,
vorab
Original von RR-E-ft
Unbillige Grundversorgungstarife gehören jedenfalls und überall abgeschafft!
da sind wir wohl alle - ich jedenfalls - mit Ihnen einer Meinung :)
Original von RR-E-ft
Tatsächlich sinken durch die EEG- Strommenge die Großhandelspreise für konventionell erzeugten Strom.
dies ist doch der Schwindel mit der merit-order- Preisbildung an der EEX, wo die Großhandelspreise beliebig manipuliert werden können und mit den tatsächlichen Erzeugerkosten überhaupt nichts zu tun haben müssen.
Ich verweise noch einmal auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stromerzeugung
Dort werden die Erzeugerkosten der verschiedenen Techniken aufgelistet.
konventionell:
Braunkohlekraftwerk: 2,40 Ct/kWh
Steinkohlekraftwerk: 3,35 Ct/kWh
Wasserkraftwerk: 4,30 Ct/kWh
Erdgas GUD: 4,90 Ct/kWh
AKW habe ich nicht mehr übernommen!
alternativ:
Windkraft: 2,9 - 4,6 Ct/kWh (Mittelwert 3,75 Ct/kWh)
Biogas BHKW: 13 - 21 Ct/kWh (Mittelwert 17 Ct/kWh)
PV: 21,11 – 28,74 Ct/kWh (Mittelwert 24,9 Ct/kWh)
Mir erschließt sich nun wirklich nicht, wie PV-Strom mit Kosten von 24,9 Ct/kWh die Erzeugerkosten konventioneller Stromerzeugung, die nach dieser Tabelle unter 5 Ct/kWh liegen, reduzieren soll.
Die Werte zeigen aber auch, dass Windkraftwerke bereits heute mit den konventionellen Kraftwerken konkurrieren könnten - auch ohne schon wieder geforderten zusätzlichen Subventionen! (ohne Berücksichtigung der unregelmäßigen Verfügbarkeit!)
Gruß hko
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@hko
Dem EEG- Strom ist im Netz gesetzlich Vorrang eingeräumt und deshalb verdrängt dieser Strom konventionell erzeugten Strom aus dem Netz.
Die Verdrängung findet nicht über den Preis statt. Die EEG- Strommenge ist nicht Teil der sonstigen merit order anhand der Stromerzeugungskosten, sondern ihre Stromerzeugungskosten sind quasi per definitionem auf NULL gesetzt.
Übrigends entspricht die EEG- Einspeisevergütung auch nicht den tatsächlichen Stromerzeugungskosten.
Letztere können über oder unter der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung liegen.
Für die nicht durch EEG- Stromerzeugung verdrängte, verbleibende nachgefragte konventionell erzeugte Strommenge (Residuallast) verbleibt es weiter bei der merit- order- Preisbildung.
Nach dieser stellt sich der Großhandelspreis bei den Erzeugungskosten der letzten noch benötigten Stromerzeugseinheit und gerade nicht bei den mengengewichteten durchschnittlichen Stromerzeugungskosten ein.
Original von RR-E-ft
Angenommen wir hätten nur konventionelle Stromerzeugung, zudem nicht nur die sichersten Atomkraftwerke der Welt, sondern tatsächlich beherrschbare und sichere, die abgeschrieben sind und deshalb mit 15 EUR/ MWh gut auskommen, könnten hierüber stetig 90 Prozent unseres jeweiligen Strombedarfs decken und müssten für die restlichen zehn Prozent Strombedarf jeweils auf moderne Gaskraftwerke zurück greifen, die nur mit 80 EUR/ MWh auskommen, so würden die Großhandelspreise für die gesamte konventionelle Strommenge nach merit- order- Preisbildung stetig bei 80 EUR/ MWh liegen.
Ginge es dabei nach den durchschnittlichen Stromerzeugungskosten aller Erzeugungsanlagen (wie noch beim VEB Energiekombinat), dann läge der Großhandelspreis für den konventionell erzeugten Strom im Beispielsfall nicht bei 80 EUR/ MWh, sondern bei lediglich ca. 20 EUR/ MWh.
Der Großhandelspreis des konventionell erzeugten Stroms ist also nicht ein Mischpreis aus den jeweiligen durchschnittlichen Stromerzeugungskosten, sondern immer ein Maximalpreis.
Dagegen zieht bisher weder der BDI noch sonst wer zu Felde.
Er erbringt den Stromkonzernen Maximalgewinne.
Die merit order- Preisbildung hat wie aufgezeigt volkswirtschaftlich gewichtige Nachteile.
Hinzu tritt dann noch die Ungleichbelastung bei der EEG- Umlage.
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Original von RR-E-ft
...
Deshalb werden ja gerade teure Gas-, aber auch zunehmend Steinkohlekraftwerke aus dem Markt gedrängt, wie unter anderem der RWE Power- Vorstand berichtet.
Dazu gehört auch die irrsinnige PV-Förderung. Die für den Umstieg dringend notwendigen Gaskraftwerke sind deshalb (zu) teuer, weil sie durch die Überförderung der unzuverlässigen und nicht bedarfsgerechten PV-Anlagen mit Gewalt vom Markt ferngehalten werden. Das ist nicht zum Vorteil der Verbraucher, das ist bei globaler Betrachtung auch nicht im Sinne der Ökologie und Ökonomie.
Original von RR-E-ft
Allein durch den merit- order- Effekt der EEG- Stromeinspeisung kommt es nicht nur zeitweilig zu niedrigen Großhandelspreisen, sondern zeitweise sogar zu negativen Strompreisen im Großhandel.
Den wirtschaftlichen Vorteil daraus ziehen freilich nur die Stromkunden, die nur gering oder gar nicht an der EEG- Umlage beteiligt werden. Für diejenigen Stromkunden, die die EEG- Umlage komplett zu finanzieren haben, wird es hingegen eine immer teurere Veranstaltung.
Die Endverbraucher, die nicht zu den Subventionsempfängern gehören, zahlen die gesamte milliardenschwere Zeche, wenn nicht irgendwann die politische oder vielleicht auch rechtliche Reissleine gezogen wird. So sieht das aktuell (Novelle) ja noch nicht aus. Dort dürfen sich die diversen Lobbyisten austoben, den Kuchen zu Lasten der Verbraucher weiter vergrößern und unter sich aufteilen. Die Belastungen für die Verbraucher nehmen weiter zu. Das liegt auch am mangelhaften und einseitigen Widerstand der Verbraucherorganisationen. Gerade der BdEv wäre gefordert, aber dazu müsste man die Sonnenbrille absetzen ;). Für den Einzelnen wird der Strom immer teuerer, da der Schuldenberg immer größer wird und die Zahl der Zwangsschuldner kleiner. (Die Zwangsschuldner unter den Verbrauchern vertritt man nicht). Das ist der nachvollziehbare Effekt. Beim nebulösen merit-order-Effekt ist der Nachvollzug nicht so eindeutig möglich.
Original von RR-E-ft
Niemand findet sich bereit, in neue Stromerzeugungsanlagen (zB. Gaskraftwerke) zu investieren, wenn er mit diesen gegen abgeschriebene Altanlagen, zum Beispiel alte Atomkraftwerke, konkurrieren muss.
Das gilt auch zum Beispiel wenn hochsubventionierte PV-Einspeiser vorrangig ihren Strom absetzen dürfen ob er gerade gebraucht wird oder nicht. PV-Strom von deutschen Dächern wird wohl noch lange der teuerste Strom sein und bleiben. Eine derartige Förderung einer langfristig extrem unwirtschaftlichen Stormerzeugung zu Lasten der Verbraucher ist durch nichts gerechtfertigt. Eine rechtlich fragwürdige Angelegenheit wenn dabei per Umverteilung noch zwanzig Jahre lang zweistellig garantierte Renditen vom Verbraucher bezahlt werden müssen!
Original von RR-E-ft
Wenn wir frei nach Oettinger erstmal den Energieverbrauch jedes Jahr stetig um 1,5 Prozent senken, kommen wir in hundert Jahren vielleicht schon ganz ohne Energie aus. ;)
Leider sieht die Realität anders aus und diese Entwicklung ist nicht in Sicht. Das Ziel wäre ohne Preistreiberei erreichbar und ok, auch weltweit. In zwanzig Jahren hätten wir dann immerhin nur noch 3/4 des Energieverbrauchs von heute. Die milliardenschweren PV-Subventionen tragen dazu kein Jota bei.
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EEG- Strom wird immer dann eingespeist, wenn auch eine entsprechende Stromnachfrage besteht, also Verbrauch da ist.
Der Vorrang für EEG- Strom im Netz bedeutet ja nicht, dass er dann eingespeist wird, wenn keine Stromnachfrage besteht.
Das ginge wohl schon physikalisch nicht, weil Einspeisung und Verbrauch immer im Gleichgewicht sein müssen.
Wann hatten wir denn bereits den Zustand, dass die gesamte Stromnachfrage allein mit der EEG- Strommenge gedeckt wurde, alle konventionellen Stromerzeugungseinheiten deshalb komplett vom Netz waren oder gar über die zu deckende Stromnachfrage hinaus EEG- Strom in das Netz eingespeist wurde?
Nur dann hätte man tatsächlich eine EEG- Einspeisung, für die kein Bedarf besteht.
Es gibt jedoch konventionelle Stromerzeugung, die zuweilen nicht schnell genug heruntergeregelt werden kann, um für den vorrangigen EEG- Strom im Netz Platz zu machen.
Dann suchen die Kraftwerksbetreiber händeringend nach Abnehmern für ihren konventionell erzeugten Strom und bieten dafür sogar Geld, einen negativen Strompreis. Das sind die Stunden etwa der Vattenfall- Pumspeicherwerke in Thüringen. Der Betreiber des Pumpspeicherwerkes nimmt den konventionell erzeugten Überschussstrom gegen Bezahlung ab, pumpt damit Wasser vom Unter- in das Oberbecken. In Zeiten hoher Großhandelspreise wird dann die kinetisch gespeicherte Energie wieder in Elektrizität umgewandelt, in dem man das Wasser über Genaratoren aus dem Oberbecken in das Unterbecken ablässt. Dann verdient der Betreiber des Pumpspeicherwerkes nochmals Geld; Goldisthal.
Wenn man den Umstand der vorrangigen EEG- Einspeisung einmal akzeptiert hat, dann sieht man, dass Gaskraftwerke nicht durch EEG- Strommengen vom Markt ferngehalten werden, sondern durch immer noch notwenige konventionelle Stromerzeugung, die wiederum wegen der merit order aus konventionellen Stromerzeugungsanlagen mit geringeren Stromerzeugungskosten stammt, etwa abgeschriebenen Atomkraftwerken.
Das EEG hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun.
Es geht um eine [im Grundsatz zeitlich befristete] Privilegierung bestimmter Erzeugungsarten, um diesen überhaupt erst einen Markteintritt zu ermöglichen und diese zur Wettbewerbsfähigkeit zu bringen (Netzparität).
Der Umstieg auf regenerative Energieerzeugung ist gewollt.
Es ist ausdrücklich gewollt und angestrebt, dass die regenerative Stromerzeugung die konventionelle Stromerzeugung immer weiter verdrängt, um sie einen fernen Tages komplett abzulösen, wenn dies möglich ist.
Dieser gewollte Umstieg funktioniert (jedenfalls vorübergehend) nicht ohne Anreize in Form einer Privilegierung.
Die Frage ist allein, ob dabei die richtigen Anreize gesetzt werden oder man nicht doch effizienter beim Umstieg auf regenerative Energieerzeugung agieren könnte.
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Original von RR-E-ft
EEG- Strom wird immer dann eingespeist, wenn auch eine entsprechende Stromnachfrage besteht, also Verbrauch da ist.
....
Es gibt jedoch konventionelle Stromerzeugung, die zuweilen nicht schnell genug heruntergeregelt werden kann, um für den vorrangigen EEG- Strom im Netz Platz zu machen. ...
Ja, aus diesem Blickwinkel wird das den Verbrauchern gerne erzählt. Da gäbe es noch mehr Beispiele. Das zeigt doch den ganzen Irrsinn. Da wird wirtschaftlich erzeugter Storm ausgebremst um einem noch lange Zeit vielfach teuereren Strom Vorrang zu gewähren. Angeblich wegen der Zukunft, den Kindern und Enkeln, der Ökologie, dem Klima etc. pp. Dabei geht es um viel Geld, um Profit. Genau das ist mit ein Grund, warum Investoren regionale GUD-Kraftwerke nicht bauen wollen. Diese extremen EE-Vorzugs-Bedingungen sind ganz sicher kein Anreiz dafür. Ersatz für Atom- und auch für klima- und umwelt- und gesundheitsschädliche Kohlekraftwerke sind aber unverzichtbar. Mit EE alleine wird die Versorgung noch lange Zeit nicht sichergestellt werden können.
Auf Teufel komm raus PV-Strom in unseren nördlichen Breiten mit Milliardenaufwand extrem zu puschen ist Verschwendung und nicht zielführend.
Beim Überschussstrom wird gerne die Ursache mit der Wirkung vertauscht. U.a. Pumpspeicher sind wegen der nicht bedarfsgerechten Erzeugung von EE-Strom notwendig und nicht z.B. wegen moderner GUD-Kraftwerken. Die Kosten und der Energieverlust für die Speicherung und die Netze wird dabei auch noch sehr gerne verschwiegen. Dass die Speicherung und Stromveredelung ein lukratives Geschäft ist, haben die großen Stromversorger im In- und Ausland längst geschnallt. Da wird schon kräftig verdient. Aus Überschussstrom, Quelle woher auch immer, wird auf jeden Fall \"ÖKO\"-Strom, der sich gerade in Deutschland gut und teuer verkaufen lässt. Die Speicherung und Veredelung ist ein Geschäft, das profitorientiert befördert wird, dabei wäre jede Vermeidung ökologischer und ökonomischer im Sinne der Verbraucher.
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Es behauptet doch niemand, dass der Übergang zur kompletten Versorgung mit regenerativen von jetzt auf gleich möglich wäre, auf konventionelle Erzeugung sofort verzichtet werden kann. Das ändert aber nichts am ausdrücklichen Ziel der (später kompletten) Verdrängung der konventionellen Stromerzeugung und dem deshalb eingeräumten Vorrang der regenerativen Stromerzeugung vor jeder konventionellen Stromerzeugung. Regenerative Strommengen sind ausdrücklich gewollt und nicht überschüssig. Nur konventionell erzeugte Strommengen sind bisher zuweilen überschüssig und sollen es ausdrücklich zukünftig immer mehr - wenn nicht gar komplett - sein. Darüber herrscht ein großer Konsens.
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Original von RR-E-ft
Es behauptet doch niemand, dass der Übergang zur kompletten Versorgung mit regenerativen von jetzt auf gleich möglich wäre, auf konventionelle Erzeugung sofort verzichtet werden kann.
?? Das habe ich weder behauptet noch eine solche Behauptung festgestellt oder kritisiert. Der vernünftige und zielführende Übergang wird aber mindestens durch die extreme einseitige Förderung erheblich erschwert und die Verbraucher weit über Gebühr belastet. Das zu Gunsten von Profiteuren, die ihren egoistischen Zielen Vorrang vor einem vernünftigen allgemeinnützigen Übergang einräumen.
Original von RR-E-ft
Das ändert aber nichts am ausdrücklichen Ziel der (später kompletten) Verdrängung der konventionellen Stromerzeugung und dem deshalb eingeräumten Vorrang der regenerativen Stromerzeugung vor jeder konventionellen Stromerzeugung.
Da liegt die Krux! Der eingeräumte Vorrang
jeder noch so teueren und nicht zielführenden regenerativen Stromerzeugung vor jeder übergangsweise noch so sinnvollen und zielführenden konventionellen Stromerzeugung.
Klar und eine Binsenweisheit, auf lange Sicht wird die Energie- und andere Versorgungen (Sekundärwirtschaft. ..) \"regenerativ\" sein, egal ob konventionell oder nicht. [/list]
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Original von PLUS
Da liegt die Krux! Der eingeräumte Vorrang jeder noch so teueren und nicht zielführenden regenerativen Stromerzeugung vor jeder übergangsweise noch so sinnvollen und zielführenden konventionellen Stromerzeugung.
Wirklich?
Gab es bisher überhaupt Kritik am gesetzlichen Vorrang für EEG- Strom?
Richtet sich die Kritik nicht nur gegen die jeweilige Höhe der gesetzlich garantierten Mindestvergütungen für bestimmte EEG- Einspeisungen?
Entspräche die gesetzliche Mindestvergütung für den vorrangig eingespeisten EEG- Strom dem jeweiligen Großhandelspreis für konventionellen Strom (gebildet nach merit order), gäbe es also nichts mehr zu kritisieren?
Dieser jeweilige Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom (gebildet nach merit order) liegt ja auch für den Großteil der Kraftwerksbetreiber deutlich über den eigenen Stromerzeugungskosten, so dass zB. Atomstromer hierzulande pro AKW vielleicht 500 TEUR am Tag einfahren können.
Es bliebe beim preisdämpfenden merit order- Effekt der EEG- Einspeisung, ebenso dabei, dass konventionelle Stromerzeugung zunehmend unrentabel werden kann, ferner bei der EEG- Umlage nach einem Ausgleichsmechanismus.
Oder geht es vielleicht doch eher um eine PV- und Windkraft- Allergie?!
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Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die Höhe der PV-Vergütung, aber das ist nicht die ganze Miete. Es geht um die gesamte Versorgung u. a. um die Versorgungssicherheit. Da ist es nicht egal unter welchen Bedingungen und mit welchen Auswirkungen vorrangig eingespeist wird. Ist es günstig Dank Subventionierung verbraucht man selbst. Braucht man den Strom nicht oder rechnet sich der Eigenverbrauch nicht, speist man ein. Die Branche, ja die gesamte Solargemeinde braucht sich weder um die Abnahme noch um sonst etwas zu sorgen, an den unvermeidlichen Speicher- und Netzkosten und Auswirkungen muss man sich auch nicht beteiligen, das ist vorrangig Sache der Verbraucher und der Allgemeinheit. Man kann unter diesen Bedingungen risikolos rücksichtslos investieren auf Teufel komm raus. Das sind schon mal keine Marktbedingungen! Die garantierte Rendite auf der einen Seite, die Kosten, das Risiko auf der anderen Seite. So ist das kaum in Ordnung, schon gar nicht für die Verbraucher.
Die Bedingungen für die noch lange unverzichtbaren \"Ersatz- und Speicherkraftwerke\" werden unkalkulierbar und verschlechtern sich permanent. Wer soll da noch investieren? Das geht dann auch nur wieder mit Subventionen oder direkt durch den Staat. Eine Teufelsspirale! Oder bleibt als Alternative dann doch der (unsichere) Bezug von Atom- und Kohlestrom aus dem Ausland.
Es geht erkennbar um Profit- und Eigeninteressen, wie man am Bundesrat aktuell sieht und was dazu die Lobbyisten verbreiten:
Bundesländer wollen Solar-Förderung nachbessern. Auch unionsregierte Länder gegen weitere Einschnitte bei der Solarstrom-Förderung. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die aktuellen Forderungen der Länderkammer, den Solarstrom-Ausbau in Deutschland mit hohem Tempo fortzuführen.Die Mehrheit des Bundesrats - darunter selbst unionsregierte Länder wie Bayern und Thüringen - forderte darüber hinaus auch Nachbesserungen an dem Entwurf des EEG.
Bundesrat spricht sich für umfangreichere Solarstrom-Erzeugung auf Freiflächen aus. Freiflächen-Solarstromanlagen spielen eine wichtige Rolle bei kommunalen Versorgungskonzepten und sichern den Kommunen erhebliche Einnahmen z.B. durch die Gewerbesteuer.
Länderkammer für Beibehalt der Anreize zum Eigenverbrauch von Solarstrom.
... und dann die bekannten Arbeitsplatzargumente und Mittelstandsförderung etc. pp. Die EEG-Umlage ein einziger Missbrauch!
Man optimiert die eigenen Vorteile und die Einnahmenseite im Verbund mit der Solargemeinde zu Lasten Dritter. Wenn das keine Lobbypolitik ist, dann gibt es keine.
Tolle Zukunftsaussichten, insbesondere für die allein gelassenen ganz normalen Verbraucher ohne Solardach auf dem Eigenheim! Es soll ja auch noch Mieter geben. Wer in Großstädten lebt zahlt meistens als Wohungsbesitzer vorrangig die Zeche. Die wenigsten leben im energieautarken \"BIO\"-\"ÖKO\"-Muster-Dorf. Die Anlagen und der allradgetriebene Luxusgeländewagen mit Kuhfänger werden dort aber nicht produziert. :evil:
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Also wohl doch eine Allergie gegen PV und Windkraft.
Denn am Preisargument könnte es dann ja wohl nicht mehr liegen, wenn die Vergütung jeweils dem Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom entspräche.
Wie soll denn der gewollte Umstieg bzw. Ausstieg aus der bisherigen Stromerzeugung aus Verbrennung fossiler Rohstoffe gelingen, ohne Windkraft und PV?
Wie soll der gewollte und für die Energiewende benötigte schnelle Zubau von Windkraft und PV im Netz erreicht werden?
Für die Residuallast (Differenz zwischen Stromnachfrage und EEG- Einspeisung) ist es wohl unerheblich, ob der PV- Strom in das Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Schließlich geht die dezentrale Erzeugung wohl mit vermiedenen Netzkosten einher.
Selbstverständlich bedarf es bei zunehmender fluktuierender Erzeugung in Windkraft und PV zunehmend auch (möglichst dezentraler) Speicherung, also Pumpspeicherkraftwerke, Speicherung in Druckluftspeichern, vielleicht als Methan im Gasnetz, Batterien....
Hinreichend bekannte Position des Bundes der Energieverbraucher (http://www.energieverbraucher.de/de/Erneuerbare/Erneuerbare/Scheer--Solarrevolution__529/)
Wer grundsätzlich gegen die Energierevolution ist, darf sich wohl Konterrevolutonär nennen.
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Original von RR-E-ft
Also wohl doch eine Allergie gegen PV und Windkraft.
Wenn Sie meinen, vielleicht hängt das vom Standort ab! (http://www.erneuerbar.barnim.de/typo3temp/pics/01de2c2a1a.jpg)[/list]Original von RR-E-ft
Denn am Preisargument könnte es dann ja wohl nicht mehr liegen, wenn die Vergütung jeweils dem Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom entspräche.
Weil der Großhandelspreis ohne Einfluss durch den Vorrang ist? Ach ja, der wird ja billiger, \"merit-order\". Es fragt sich nur wie sicher und wie dauerhaft.
Original von RR-E-ft
Wie soll denn der gewollte Umstieg bzw. Ausstieg aus der bisherigen Stromerzeugung aus Verbrennung fossiler Rohstoffe gelingen, ohne Windkraft und PV?
Wo steht denn \"ohne Windkraft und PV\"? Es geht doch wohl um das wie. Sie können gerne auf der Autobahn von A nach B fahren. Aber nicht mit 300 kmh oder mit einem Panzer, selbst wenn Sie damit ankommen sollten. Schon gar nicht im benachbarten Ausland. Warum wohl nicht?
Original von RR-E-ft
Für die Residuallast (Differenz zwischen Stromnachfrage und EEG- Einspeisung) ist es wohl unerheblich, ob der PV- Strom in das Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Schließlich geht die dezentrale Erzeugung wohl mit vermiedenen Netzkosten einher.
Es ist aber erheblich, dass die Residuallast sicher und wirtschaftlich gedeckt wird. Muß das wiederholt werden? Die EE-Einspeisebedingungen spielen da eine Rolle! Wirtschaftlichkeit und Sicherheit sind Ziele, die man sogar in Gesetzeswerken abgedruckt hat. Aber das Papier ist bekanntlich geduldig. ;)
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Der Vorrang der EEG- Einspeisung erbringt über den merit order- Effekt einen geringeren Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom.
Aber selbst wenn es diesen Effekt nicht gäbe und die gesetzlich garantierte Mindestvergütung jeweils dem nach merit order gebildeten Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom entsprechen würde, könnte doch das Kosten- bzw. Preisargument dann gar nicht mehr verfangen.
Der nach merit order gebildete Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom liegt für viele Kraftwerksbetreiber bisher deutlich über deren eigenen Stromerzeugungskosten. Das ist ja gerade das System.
Diese spezifischen Stromerzeugungskosten der konventionellen Kraftwerke spielen deshalb zwar für die Marge der Kraftwerksbetreiber eine Rolle, aber nicht für die Stromkosten der Stromkunden.
Für die Stromkosten der Stromkunden (Strompreise) spielt der nach merit order gebildete Großhandelspreis für die konventionell erzeugte Strommenge eine Rolle.
Original von PLUS
Es ist aber erheblich, dass die Residuallast sicher und wirtschaftlich gedeckt wird. Muß das wiederholt werden? Die EE-Einspeisebedingungen spielen da eine Rolle!
Was will man damit sagen?
Die Residuallast ist per definitionem um so geringer, je größer die EEG- Strommenge ist.
Konventionelle Stromerzeugungseinheiten mit spezifisch hohen Stromerzeugungskosten (Gaskraftwerke) kommen nach merit order nur bei hoher Residuallast zum Einsatz und sind deshalb nur bei hoher Residuallast für den Großhandelspreis der konventionell erzeugten Strommenge preisbestimmend.
Das macht doch gerade den preisdämpfenden merit order- Effekt der EEG- Einspeisung aus. Die zu deckende Residuallast wird bei steigender EEG- Einspeisung verringert, konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit spezifisch hohen Stromerzeugungskosten kommen weniger zum Einsatz und sind deshalb weniger preisbestimmend.
Wie wirken sich also die EEG- Einspeisebedingungen darauf aus? Welche Rolle spielen sie also?
Für die Auswirkungen auf die Deckung der Residuallast kommt es nicht darauf an, in welcher Höhe die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen liegen.
Die Höhe der Einspeisevergütungen spielt ja unmittelbar nur eine Rolle für die Höhe der EEG- Umlage (natürlich auch für die Ausbaugeschwindigkeit).
Energiedebatte in Thüringen (http://www.mdr.de/thueringen/8734277.html)
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Original von RR-E-ft
Wie wirken sich also die EEG- Einspeisebedingungen darauf aus? Welche Rolle spielen sie also?
Sie beantworten die Frage doch schon selbst:
Original von RR-E-ft
Die zu deckende Residuallast wird bei steigender EEG- Einspeisung verringert, konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit spezifisch hohen Stromerzeugungskosten kommen weniger zum Einsatz und sind deshalb weniger preisbestimmend.
Ein ordentlicher Kaufmann wird in solche und andere Stromerzeugungsanlagen unter diesen unstabilen und unsicheren Bedingungen schon gar nicht mehr investieren wollen. Wer investiert schon in Kraftwerke, die immer weniger zum Einsatz kommen. Sie sind schon deshalb in Zukunft nicht preisbestimmend, weil sie schon gar nicht mehr gebaut werden. Eine solche Investition eignet sich nicht für kurzfristige Spekulationen. Die Residuallast ist ja keine fixe und schon gar keine mittel- oder langfristig kalkulierbare Größe. Die Stromerzeugungskosten sind in modernen GUD-Kraftwerken nicht spezifisch hoch. Sie sind höher als sie sein müssten, weil sie unter den gegebenen Bedingungen nicht optimal betrieben werden können. Der noch günstige Kohlestrom wird bei Berücksichtigung der CO2-Kosten und unter den untragbaren und umweltschädigenden Förderbedingungen der Importkohle auch nicht zu halten sein. Auch die heimische Braunkohle ist davon nicht befreit. Kohlekraftwerke müssen 30 Jahre Strom liefern damit sie sich rechnen. Damit rechnen wohl nur noch Illusionisten. Also wenn schon, dann kommt dann frei nach \"merit order\" wohl doch unvermeidbar und nicht selten der \"billigere\" Atomstrom aus dem Ausland zum Zuge. Man kann halt nicht alles gleichzeitig haben. ;)
Das Ziel ist u.a. die insgesamte möglichst preisgünstige Versorgung der Allgemeinheit mit Strom. Nicht nur was die Residuallast angeht sondern auch die unstete Einspeisung des EE-Beitrags sollte dieses Ziel berücksichtigen. [/list]PS:
... und dann will man in Thüringen auch noch gleich die Zerlegung derGewerbesteuer ändern, damit die Kommunen mehr davon haben.
Um die Akzeptanz von Windrädern zu erhöhen, fordert die CDU darüber hinaus einen neuen sogenannten Zerlegungsmaßstab der Gewerbesteuer. Dadurch sollen nicht nur die Gemeinden mit Unternehmenssitzen von der Abgabe profitieren, sondern auch die Kommunen, in denen die Firmen Windräder betreiben. Das Papier beschäftigt sich auch mit der Elektromobilität und mit der Gasspeicherung.
Das hat man gründlich missverstanden. Um den EE-Windstrom wirklich zu befördern, müsste man auf die Steuer verzichten und darüber viel Wind machen, dann kommen die Investoren erst recht nach Thüringen.
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Ein ordentlicher Kaufmann wird wohl - staatlich befördert - in erneuerbare Energien investieren. Denn da sind die Aussichten ja so berechenbar sonnig.
Siehste hier. (http://www.erneuerbar.barnim.de/typo3temp/pics/01de2c2a1a.jpg)
Aber auch das kritisieren Sie ja. Schließlich reduziert sich ja dadurch unberechenbar die Residuallast...
Wenn Atomstrom importiert wird, dann wird dafür - bemerkenswerter Weise - der nach merit order gebildete Großhandelspreis der konventionell erzeugten Strommenge aufgerufen. Auf dem europäischen Strommarkt kann ebenso Atomstrom nach Deutschalnd importiert werden, wie in Deutschland konventionell erzeugter Strom exportiert werden kann.
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Original von RR-E-ft
Ein ordentlicher Kaufmann wird wohl - staatlich befördert - in erneuerbare Energien investieren. Denn da sind die Aussichten ja so berechenbar sonnig.
Siehste hier. (http://www.erneuerbar.barnim.de/typo3temp/pics/01de2c2a1a.jpg)Aber auch das kritisieren Sie ja.
Die Aussichten sind nicht berechenbar sonnig. Die Bedingungen sind ganz sicher nicht die Besten in nördlichen Breiten, auch sicher nicht in Brandenburg am Ort des Beispielsfotos. Vielleicht riskieren Sie einen Blick auf die Strahlungskarte Europas:
Sonneneinstrahlung (http://angebot-photovoltaik.eu/joomgallery/img_originals/strahlungskarten_und_sonneneinstrahlung_4/strahlungskarte-ganz-europa_20091221_1290809215.jpg). Man kann ja auch in der Sahara Weltmeisterschaften im Rodeln veranstalten. Bei entsprechender Milliardenförderung lässt sich dort auch eine Rodelbahn erstellen und Eis und Schnee produzieren. Auch die Weltmeisterschaft ist so machbar.
Der ordentliche Kaufmann investiert nur, weil die irrsinnige staatlich garantierte Förderung zu Lasten der Verbraucher die Investiton für ihn bezahlbar macht. Die Verbraucher zahlen die Zeche der unwirtschaftlichen Erzeugung gleich mehrfach mit jeder Reduzierung der Residuallast. Ich kritisiere diese Energiepolitik, diese irre Förderung, nicht den ordentlichen Kaufmann!
[/list] Original von RR-E-ft Wenn Atomstrom importiert wird, dann wird dafür - bemerkenswerter Weise - der nach merit order gebildete Großhandelspreis der konventionell erzeugten Strommenge aufgerufen. Auf dem europäischen Strommarkt kann ebenso Atomstrom nach Deutschalnd importiert werden, wie in Deutschland konventionell erzeugter Strom exportiert werden kann.
So ist es, man wird kaum einen Knoten in die Leitungen am Grenzübergang machen, auch nicht für Atomstrom. Gerade Deutschland sicher nicht und Europa ist weitgehend frei, auch für Energie.
PS: ... und Sachsen glaubt trotz abnehmender Residuallast durch die \"sonnigen\" Investitionen an die Zukunft der Braunkohle (http://tagesschau.vo.llnwd.net/d3/video/2011/0618/TV-20110618-2210-5201.webm.h264.mp4)
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Die Kritik an der Höhe der gesetzlich garantierten Mindestvergütung, soweit diese den Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom übersteigt, ist ja noch nachvollziehbar, auch wenn man sie nicht teilen muss.
Aber sonst?
Es ist doch wohl egal, ob die Anlagen effiezient arbeiten oder nicht.
Schließlich wird ja nur der tatsächlich eingespeiste Strom vergütet.
Deshalb ist es wohl auch belanglos, ob der Standort einer PV- Anlage optimal oder suboptimal ist.
Das ist das unternehmerische Risiko des Anlagenbetreibers und wirkt sich unmittelbar auf seine Rendite aus.
Ein Großteil der Kritik erscheint deshalb allergiebedingt.
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Original von RR-E-ft
Ein Großteil der Kritik erscheint deshalb allergiebedingt.
Ich würde als Therapie eine Hyposensibilisierung vorschlagen, indem PLUS/Nomos mindestens 10 kWp PV installiert und selbst betreibt. :D
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Original von RR-E-ft
Die Kritik an der Höhe der gesetzlich garantierten Mindestvergütung, soweit diese den Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom übersteigt, ist ja noch nachvollziehbar, auch wenn man sie nicht teilen muss.
Aber sonst?
Es ist doch wohl egal, ob die Anlagen effiezient arbeiten oder nicht. Schließlich wird ja nur der tatsächlich eingespeiste Strom vergütet. Deshalb ist es wohl auch belanglos, ob der Standort einer PV- Anlage optimal oder suboptimal ist. Das ist das unternehmerische Risiko des Anlagenbetreibers und wirkt sich unmittelbar auf seine Rendite aus.
Ein Großteil der Kritik erscheint deshalb allergiebedingt.
Aber sonst? Mit dieser polemischen Argumentation könnte man ja die Stromerzeugung mittels PV auch noch nördlich des Polarkreises fördern. Es ist überhaupt nicht egal, ob Anlagen effizent arbeiten oder nicht, schon gar nicht, wenn sie per Zwang von Dritten finanziert werden müssen. Effizente Anlagen (richtiger Standort, optimale Technik) sind heute wettbewerbsfähig und bedürfen keiner Milliardenförderung. Unsubventioniert kann jeder sein Hobby gerne betreiben, wenn damit kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Es ist einfach lächerlich, bei dieser deutschen Garantieförderung das unternehmerische Risiko des Anlagenbetreibers zu nennen. Jeder der heute eine zwanzigjährige Staatsanleihe kauft, hat eine schlechtere Sicherheit. Das \"unternehmerische Risiko\" steht in keinem Verhältnis zur weltweit einmaligen Überförderung und zu den garantierten Renditen.
Z.B. Siemens hatte sich vor Jahren wegen der nicht gegebenen Effizenz aus dem Geschäft verabschiedet und steigt nun aktuell wieder in das Solargeschäft ein. Der Konzern beteiligt sich in den USA an einem inovativen Solarunternehmen. Warum? Wegen der Effizenz von neuartigen kleinflächigen Hochleistungszellen die dort bald produziert werden. Man rechnet bis 2020 mit einem Markt von sechs Gigawatt, sicher nicht auf deutschen Dächern, die sind ja schon mit Schrott vollgepflastert.
Aber ja, die Effizenz spielt ja keine Rolle. Der massenhaft installierte Schrott wurde nicht wegen der Effizienz oder der kostengünstigen Stromproduktion auf die Dächer genagelt, sondern wegen der irrsinnigen Milliardenförderung, die die Verbraucher bezahlen!? Was wurde denn an Umlage ursprünglich prognostiziert. Was ist da denn wirklich unberechenbar und wer trägt da das Risiko? Es sind die unwirtschaftlichen Kosten und die trägt der Verbraucher nicht nur mit der weiter steigenden EE-Umlage.
Es ist die größte Verschwendung in der jungen EE-Geschichte. Wenn schon, dann ist diese Überförderung die deutsche Solaritis. @egn, die besste Therapie gegen diese Krankheit wäre die sofortige Abschaffung der Förderung, mindestens für Anlagen bis 10 KWp. :tongue:
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Es gibt nach dem EEG keine garantierten Renditen, sondern nur gesetzlich garantierte Mindestvergütungen.
An deren Höhe kann man sich stören, soweit sie den jeweiligen Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom übersteigen.
Vergütet werden grundsätzlich nur die eingespeisten Strommengen bzw. die Strommengen, welche die Residuallast veringern.
Fakt ist, dass die Verringerung der Residuallast Auswirkungen auf die Großhandelspreise für konventionell erzeugten Strom hat, insoweit preisdämpfend wirkt und die dezentrale Erzeugung zudem Netzkosten sparen kann.
Nördlich des Polarkreises kann PV auch sinnvoll sein, weil am Polartag die Sonne nicht untergeht. In der Polarnacht wird man hingegen wohl mit Windrädern besser zurecht kommen.
Wie erfolgt denn wohl die Stromversorgung der Forschungsstationen nördlich des Polarkreises am sichersten, wenn man mit möglichst wenig Brennstoff (Diesel) auskommen muss bzw. will?
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Original von RR-E-ft
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Wie erfolgt denn wohl die Stromversorgung der Forschungsstationen nördlich des Polarkreises, wenn man mit möglichst wenig Brennstoff auskommen muss bzw. will?
Also wer sagts denn! Man ist ja gerade am Novellieren. Es besteht noch die Gelegenheit Vorschläge einzureichen. Da könnte man den Eigenverbrauch mindestens der deutschen Forschungsstationen doch noch über die Umlage von den Verbrauchern bezahlen lassen.
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Polemik beherrschen Sie meisterlich, wie auch das Palaver.
Photovoltaik und Windkraft eignen sich im Zusammenhang mit Batteriespeichern gerade bei Insellösungen - auch nördlich des Polarkreises - gut, um wertvollen Brennstoff zu sparen.
Wenn nämlich erst einmal alles verbrannt ist, was zu verbrennen war, bleibt sonst der Strom aus.
Von diesem Grundgedanken ist auch das EEG getragen, dass auch auf die Endlichkeit der globalen Brennstoffressourcen abstellt.
Auch wenn Photovoltaik und Windkraft durchaus auch am Pol Sinn machen können, wird es eine Förderung über das EEG dafür schon deshalb nicht geben, weil entsprechende Anlagen nicht am deutschen Stromnetz hängen, folglich auch nicht die Residuallast verringern können.
Wenn sich fossile Brennstoffe infolge der Endlichkeit der Ressurcen immer mehr verteuern, haben diejenigen die Nase vorn, die ihre Stromerzeugung unabhängig von diesen Brennstoffen organisiert haben.
Und selbstverständlich werden EE- Anlagenbeitreiber, sobald es sich für sie rechnet, vorhandene Anlagen durch effizientere Anlagen ersetzen (Repowering).
Nachdem man mit dem Stromeinspeisegesetz und dem EEG überhaupt erst einmal den Markteintritt ermöglicht hatte, sinken infolge der Skaleneffekte (Massenproduktion) zudem die Kosten für EE- Stromerzeugungsanlagen und somit auch deren spezifische Stromerzeugungskosten. 1992 lagen die Stromerzeugungskosten mit PV laut E.ON Energie- Vorgänger Bayernwerk noch bei 10 DM/ kWh....
Die Rendite der EE- Anlagenbetreiber wird maßgeblich auch von den Investitionskosten für die Anlagen bestimmt.
Diese wiederum sind beeinflusst von den Herstellungskosten und der Effizienz der Anlagen.
Aufgrund von Skaleneffekten kommt es dazu, dass die Herstellungskosten sich bei steigender Effizienz verringern.
Deshalb können sich auch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen mit der Zeit verringern.
Nochmals:
Es gibt nach dem EEG keine garantierten Renditen. Wer sich Solarmodule zu überteuerten Preisen kauft, diese zudem in seinem Keller vor dem zugezogenen Kellerfenster installiert und an das Stromnetz anschließt, kann für den eingespeisten Strom die EEG- Vergütung bekommen. Eine gesicherte Rendite bekommt er deshalb noch lange nicht. Aber auch solche Trottel können dazu beitragen, dass Solarmodule immer kostengünstiger produziert werden können.
Nicht anders verhält es sich, wenn sich jemand einen Windpark in einem windschwachen Gebiet errichtet und diesen an das Stromnetz anschließen lässt.
Original von PLUS
Es ist überhaupt nicht egal, ob Anlagen effizent arbeiten oder nicht, schon gar nicht, wenn sie per Zwang von Dritten finanziert werden müssen.
Das ist mit Verlaub völliger Käse. Finanziert wird nur das Stromaufkommen, welches tatsächlich die Residuallast veringert undzwar über die Einspeisevergütung und den Ausgleichsmechanismus.
Allein die unterschiedliche Höhe der gesetzlichen Mindestvergütungen führt dazu, dass die Verringerung der Residuallast bei PV teurer zu stehen kommt als bei Windkraft.
Wenn auf allen Dächern abgeschriebene und nicht mehr geförderte PV- Anlagen errichtet sind und diese die Residuallast weiterhin verringern, kann sich womöglich auch dieses Verhältnis kehren.
Spätestens dann ist der \"Schrott\" plötzlich doch etwas wert.
Es ist schon verblüffend, wie Sie erst beklagen, PV könne in unseren Breiten gar keinen sinnvollen Beitrag leisten, um dann zu beklagen, alle geeigneten Flächen wären schon mit \"Schrott\" belegt.
Original von PLUS
Z.B. Siemens hatte sich vor Jahren wegen der nicht gegebenen Effizenz aus dem Geschäft verabschiedet und steigt nun aktuell wieder in das Solargeschäft ein. Der Konzern beteiligt sich in den USA an einem inovativen Solarunternehmen. Warum? Wegen der Effizenz von neuartigen kleinflächigen Hochleistungszellen die dort bald produziert werden. Man rechnet bis 2020 mit einem Markt von sechs Gigawatt, sicher nicht auf deutschen Dächern, die sind ja schon mit Schrott vollgepflastert.
Warum es nicht sukzessive zur Ersetzung vorhandener Anlagen durch effizientere kommen soll, wenn sich das für die Anlagenbetreiber rechnet, sagen Sie nicht.
Womöglich gehen Sie davon aus, dass alle, die sich in Deutschland Solarzellen aufs Dach pflastern, sowieso irgendwie weich in der Birne sein müssen, wenn nicht eben verantwortungslos renditegeil oder ahnungslose Hobbystromer, jedoch allesamt mit bestens vernetzter Lobby in Berlin.
Der Staat will einen Ausbaupfad. Das EEG geht davon aus, dass es zur Erreicherung weiterhin wirtschaftlicher Anreize bedarf.
Ein wirtschaftlicher Anreiz besteht nur, wenn sich unter durchschnittlich günstigen Umständen eine Rendite erzielen lässt.
Durch Palaver lassen sich die Ausbauziele jedenfalls nicht erreichen.
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@RR-E-ft. schön, Ihr Verteidigungsbeitrag für die masslose deutsche Überförderung der PV. Sorry, aber gerade das ist übliches Palaver. Das formlieren auch die Lobbyisten der Solarfraktionen in den bunten Reklamebroschüren so. Von Verbrauchervertretern erwarte ich etwas mehr Tiefe. Ich erwarte, das ist ja das Thema hier, die Forderung, dass insbesondere für PV keine weiteren finanziellen Anreize mehr gewährt werden. Der angerichtete Schaden ist schon groß genug.
Der teuere PV-Schrott ist in D eben nicht auf geeigneten, sondern vor allem auf ungeeigneten Flächen an ungeeigneten Standorten genagelt. Eine wirklich tolle Kombination und bemerkenswerte Fehlförderung!
Man lässt sie bei Bedarf und wenn es dem Profit dient, nicht selten die \"billigsten\" Module die zu haben sind aus China einfliegen. Richtig, es geht den \"Hobbystromern\" und den restlichen Profiteuren in erster Linie um den Eigennutz, um die \"Rendite\" ihrer \"Dachsparkassen\". Mit Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit hat das wenig zu tun. Schon die Umverteilung als Rendite zu bezeichnen ist eine wohl beabsichtigte Täuschung. Mit diesen geförderten Anlagen wird in keinem Fall eine Rendite erwirtschaftet. den \"Anreiz\" für die bisher installierten \"Solarsparkassen\" zahlen die Verbraucher noch jahrelang in Milliardenhöhe erst noch ab. Solange sich der Schrott mit \"Anreiz\" rechnet macht sich der \"Hobbystromer\" keine Gedanken über einen sinnvollen Ersatz (Repowering); muss er ja auch nicht. Er musste sich bei dieser Förderung bisher schon überhaupt kaum Gedanken zur Effizienz bzw. der eingesetzten Mittel machen. Die garantierte \"Renditerechnung\" liefert im die Solarbranche gleich mit der Anlage.
Mit Verlaub, was den \"Käse\" betrifft, den Käse nehme ich Ihnen so nicht mehr ab. Extreme Dauersubventionen unter unfairen Bedingungen befördern keinen Allgemeinnutz. Eigentlich längst eine Binsenweisheit. Die extreme PV-Förderung schadet weit mehr als sie nutzt. Betroffene sind zuerst die ganz normalen Energieverbraucher. Dazu hat man wohl dem eigentlichen Ziel einen Bärendienst erwiesen. So wird das nichts mit dem deutschen EE-Energiewunder. Für das sogenannte \"deutsche Wirtschaftswunder\" steht der Wettbewerb und der Marshallplan und nicht Dauersubventionen oder die Zentralverwaltungswirtschaft. Das bisherige Ergebnis: Solarweltmeisterschaft in nördlichen Breiten und die höchsten Strompreise.
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Sie wollen nicht verstehen, dass über das EEG überhaupt nur solche Strommengen vergütet werden, welche die Residuallast verringern, und dass es dafür unerheblich ist, wie effizient die angeschlossene Anlage ist oder ob sie einen optimalen oder suboptimalen Standort hat.
Ob und welche Rendite sich für den Anlagenbetreiber dadurch erzielen lässt, hängt davon ab, was die Anlage, deren Installation und Wartung kosten und welche Umsätze sie über die eingespeisten Strommengen einbringt.
Eine Rendite garantiert das EEG dem Anlagenbetreiber nicht.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich jeder Interessierte bei der Planung einer Solaranlage fachkundig beraten lässt (http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/verbraucherzentrale-thueringen-hilft-mit-computersimulation-bei-der-planung-von-solaranlagen-2691.html), schon um für sich keine unwirtschaftliche Fehlinvestition zu tätigen und wirtschaftlich den größtmöglichen Nutzen aus der Anlage zu ziehen (homo oeconomicus).
Das macht den wirtschaftlichen Anreiz in der Marktwirtschaft nun einmal aus.
Hat jemand eine für sich unrentable PV- Anlage errichtet, ist das für die Allgemeinheit nicht weiter schädlich.
Denn er erhält nun einmal sowieso nur die Strommengen nach EEG vergütet, welche die Residuallast verringern.
Es wird für die Verbraucher mit der EEG- Umlage weder teurer, noch billiger, ob die Strommenge, welche die Residuallast verringert, aus einer effizienten und deshalb für den Anlagenbetreiber rentablen Anlage stammt oder aber aus einer ineffizienten und deshalb für den Anlagenbetreiber unrentablen Anlage (überteuerte Module installiert im Keller hinter zugezogenem Kellerfenster).
Wie Sie darauf kommen, dass in der Marktwirtschaft der Allgemeinnutzen das Maß der Dinge sei, ist nicht nachvollziehbar. Der wirtschaftliche Eigennutz ist in der Marktwirtschaft die Triebfeder jeden Tuns. Genau diese Triebfeder macht sich der Gesetzgeber beim EEG zu Nutze, um seine Ausbauziele zu erreichen. Mag sein, dass Ihre persönliche Triebfeder eine andere ist. Der Staat konnte Sie wohl jedenfalls noch nicht erreichen, um seine staatlichen Ausbauziele voranzubringen; womöglich, weil Ihr persönliches Renditebedürfnis sich mit der gesetzlich garantierten Mindestvergütung jedenfalls noch nicht befriedigen lässt.
\"Wieviel Zucker muss Vater Staat eigentlich noch verblasen, damit der wirtschaftliche Anreiz groß genug ist, um sich an der Erreichung des staatlichen Ausbauziels zu beteiligen?\" denkt sich der Gesetzgeber ärgerlich und senkt die Fördersätze nicht ab. Womöglich provozieren Sie mit ihrem Gerede, PV sei immer noch nicht rentabel, den Staat dazu, die garantierte Mindestvergütung noch weiter zu erhöhen. ;)
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Original von RR-E-ft
Sie wollen nicht verstehen, dass über das EEG überhaupt nur solche Strommengen vergütet werden, welche die Residuallast verringern, und dass es dafür unerheblich ist, wie effizient die angeschlossene Anlage ist oder ob sie einen optimalen oder suboptimalen Standort hat.
Warum sollen denn solche Strommengen überhaupt über das EEG vergütet werden? Sie wollen nicht verstehen, dass eine besondere Vergütung sich überhaupt nicht rechtfertigt, wenn die Strommengen dauerhaft uneffizient an nicht optimalen Standorten erzeugt werden. Da löst sich nichts in Luft auf, den zwanzig Jahre dauernden Anreiz zahlen nämlich die Verbraucher! Eine Förderung ist nur kurzfristig als Anreiz oder Anschubhilfe im Ausnahmefall gerechtfertigt, wenn ein Nutzen für die Allgemeinheit dadurch zweifelfrei befördert wird. Hier werden Investoren und insbesondere eine Branche gefördert.
Original von RR-E-ft
Ob und welche Rendite sich dadurch erzielen lässt, hängt davon ab, was die Anlage, deren Installation und Wartung kosten und welche Umsätze sie über die eingespeisten Strommengen einbringt.
Eine Rendite garantiert das EEG dem Anlagenbetreiber nicht.
Das was diese Anlagen an sogenannter \"Rendite\" einbringen stammt aus der Quelle \"garantierte Einspeisung mit garantiertem Preis zu Lasten der Verbraucher\". Sie können sich da jetzt weiter winden wie ein Aal, da ist sie, die ungerechtfertigte völlig überhöhte \"Renditegarantie\". Nachzulesen in den diversen glänzenden Reklameprospekten. Dazu kommt quasi noch die Übernahmegarantie für die unwirtschaftlichen Kosten. Das auch langfristig dürftige und negative Ergebnis rechtfertigt keine solche Milliardenförderung. Abgesehen von einer längeren unwahrscheinlichen Sonnenfinsternis o. ä. Naturkatastrophe lässt sich diese zwanzig Jahre garantierte Anreiz-\"Rendite\" unter den gegebenen Bedingungen relativ sicher und genau mit eng begrenztem Risiko berechnen. Eine vergleichbare Anlage wird sich schwer finden lassen.
Die Marktwirtschaft ist da weit weg; ganz sicher die Soziale. Diese Umverteilung hat nichts mit Markt zu tun und ist das Gegenteil von sozial. Dieses \"EEG-Umverteilungssystem\" als marktwirtschaftliches Instrument zu bezeichnen ist schon treist und ein Teil des Missbrauchs. Teuerer wird es vor allem für die normalen Energieverbraucher. Wollen Sie hier den Eindruck erwecken, das sei für den deutschen Normalhaushaltsstromverbraucher eine Win-Win-Situation oder ein Nullsummenspiel? Wollen Sie bei den schon gemachten Erfahrungen die Preistreiberei wirklich ernsthaft bestreiten? Selbst als Argument für die Energieversorger zur weiteren zusätzlichen und unbilligen Preiserhöhung taugt die Umlage noch wie viele Verbraucher zu Beginn des Jahres feststellen mussten.
Original von RR-E-ft
\"Wieviel Zucker muss Vater Staat eigentlich noch verblasen, damit der wirtschaftliche Anreiz groß genug ist, um sich an der Erreichung des staatlichen Ausbauziels zu beteiligen?\" denkt sich der Gesetzgeber ärgerlich und senkt die Fördersätze nicht ab.
Wie waren denn die staatlichen PV-Ausbauziele? Wurden die \"Ausbauziele\" nicht gerade wegen dieser irrsinnigen Förderung oft und mehrfach übertroffen? Bei der Gesamtumlage war ursprünglich ja mal von rund einem cent je Kilowattstunde die Rede. Was ist denn die Ursache für die heutige Bruttobelastung der Haushaltsnormalstromverbraucher von mehr als vier cent?
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Der Staat fragt sich, wie er sein Zubauziel schneller erreicht, weil der Umbau des Energiesystems forciert werden muss und soll.
Erreicht er das durch eine Verringerung der garantierten Mindestvergütung oder durch eine Verkürzung der Förderdauer oder gar durch einen Wegfall der EEG- Förderung für PV?
Wenn ja, wie?!
Original von PLUS
Was ist denn die Ursache für die heutige Bruttobelastung der Haushaltsnormalstromverbraucher von mehr als vier cent?
Mehrwertsteuer auf die - von den ÜNB zu hoch kalkulierte - EEG- Umlage, verstärkte Einspeisung von Erneuerbare Energien, insbesondere Anstieg des Fördervolumens für PV infolge der PV- Konjuntur in 2010 durch die Ankündigung, die Förderung einzuschränken (Torschlusspanik), Begünstigung der stromintensiven Industrie bei der EEG- umlage...
Nicht neue Diskussion (http://www.heise.de/tp/blogs/2/144888)
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Original von RR-E-ft
Mehrwertsteuer auf die - von den ÜNB zu hoch kalkulierte - EEG- Umlage, verstärkte Einspeisung von Erneuerbare Energien, insbesondere Anstieg des Fördervolumens für PV infolge der PV- Konjuntur in 2010 durch die Ankündigung, die Förderung einzuschränken (Torschlusspanik), Begünstigung der stromintensiven Industrie bei der EEG- umlage...
Also ist eine Energiepolitik, die zu Fehlkalkulationen, zu Torschlusspaniken und höchsten Strompreisen führt, doch nicht gerade verbraucherfreundlich, auch kaum optimal und auch nicht vertrauenswürdig was die Nachhaltigkeit und die Zukunftssicherheit angeht?
Die Erkenntnis ist auch nicht neu und weiter oben schon behandelt. Es gibt anerkannte Wissenschaftler, die diese planwirtschaftliche Energiepolitik für falsch halten. Der Staat wird kaum das richtige entscheiden. Man sollte eigentlich aus Erfahrungen gelernt haben! Konzepte für die Zukunft sind notwenig, aber nicht als Festlegung welche Energie konkret bevorzugt werden oder welcher Energiemix in 20 oder 50 Jahren genutzt werden soll. Die Politik muss die Rahmenbedingung schaffen, die dazu führen, dass im Zeitverlauf die Technologie und die Energieträger sich durchsetzen, die die energiepolitischen Ziele (§1 EnWG) am Besten und ausgewogen verwirklichen. Dazu passt ganz sicher nicht die bisher praktizierte \"brutalst mögliche\" Förderung der PV in Deutschland.
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Gähn.
Es gibt für alles und jedes mehr oder weniger anerkannte Wissenschaftler, dann noch Erich v. Däniken und nicht zu vergessen PLUS=nomos.
Der Staat wird kaum die richtigen Entscheidungen treffen? Wer denn dann?
Es ist die nicht ganz unberechtigte Erwartung, dass sich wegen der endlichen fossilen Ressourcen mit den Erneuerbaren mittel- und langfristig die energiepolitischen Ziele am besten erreichen lassen und es besteht die breite Auffassung, dass man die Erneuerbaren deshalb heute verstärkt ausbauen muss, um die Herausforderungen von morgen (Preisanstieg für fossile Energieträger) überhaupt bewerkstelligen zu können. Das ist der Grundkonsens über alle politischen Parteien hinweg. Den kann man für falsch halten, wenn man selbst über bessere Erkenntnisse verfügt.
Man darf sich in diesem Land auch eigene Kraftwerke bauen, so wie sich Müllermilch derzeit mit Plänen tragen soll, am eigenen Produktionsstandort ein neues Gaskraftwerk zu errichten. Auch Gazprom soll Interesse bekunden, sich an Stromaktivitäten von E.ON in Deutschland zu beteiligen, nachdem E.ON bekannt gegeben hatte, über zehn neue Gaskraftwerke errichten zu wollen. Die haben solche Pläne bestimmt nicht, weil die Rahmenbedingungen nicht stimmen würden.
Wer meint, etwas Vertrauenswürdigeres, was die Nachhaltigkeit und die Zukunftssicherheit angeht, im Angebot zu haben, der kann ja versuchen, die anderen davon zu überzeugen und sich vielleicht zum König wählen zu lassen.
Allein mit Polemik und Palaver kann das aber wohl nicht gelingen.
Alle wollen vom Staat klare Ansagen zur künftigen Gestaltung der Energiewirtschaft, zB. die Stadtwerke für Investitionen in dezentrale Erzeugung und erneuerbare Energien. Die Stromkonzerne sind gerade stinkesauer, weil man ihnen (ein halbes Jahr) zu spät gesagt habe, dass ihre Atomkraftwerke nun doch keine Zukunft mehr haben und meinen, deshalb in zweistelliger Milliardenhöhe Schadensersatz verlangen zu können. Das spricht doch gerade dafür, dass der Staat sagen soll, wohin die Reise geht, damit die Marktteilnehmer Planungssicherheit für ihre langfristigen Investitionen haben. Das schließt diejenigen Marktteilnehmer ein, die in erneuerbare Energien investieren/ investiert haben. Auch die beanspruchen für sich Planungssicherheit. Die Stromer forderten von Vater Staat/ der Berliner Politik eine \"Energiepolitik aus einem Guss\". Die bekommen sie jetzt wohl.
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Original von PLUS
Warum sollen denn solche Strommengen überhaupt über das EEG vergütet werden? Sie wollen nicht verstehen, dass eine besondere Vergütung sich überhaupt nicht rechtfertigt, wenn die Strommengen dauerhaft uneffizient an nicht optimalen Standorten erzeugt werden.
Selbst wenn es so wäre, dass die überwiegende Zahl der PV-Anlagen an Standorten installiert wurden die nicht optimal sind - was ich aber in Anbetracht dessen, dass die meisten Anlagen in Süddeutschland mit der höchsten Sonnenscheindauer installiert sind, nicht glaube - dann wäre es sogar vorteilhaft. Denn dann stehen diese Standorte im Gegensatz zur Situation bei der Windkraft, für immer bessere Anlagen noch zur Verfügung.
Aber sie haben ganz grundsätzlich noch nicht verstanden, dass der Wirkungsgrad und der Standort für die Kosten der Verbraucher keine Rolle spielt, sondern nur für den Gewinn des Betreibers.
Da löst sich nichts in Luft auf, den zwanzig Jahre dauernden Anreiz zahlen nämlich die Verbraucher! Eine Förderung ist nur kurzfristig als Anreiz oder Anschubhilfe im Ausnahmefall gerechtfertigt, wenn ein Nutzen für die Allgemeinheit dadurch zweifelfrei befördert wird.
Der Nutzen ist da sowohl die Stromerzeugung aus AKWs als auch konventionellen Kraftwerken ersetzt wird, was das Ziel ist. Zum Anderen wird der Wettbewerb am Strommarkt befördert was sowohl die Spotmarktpreise und langfristig die Basis für die Verbraucherpreise senkt. Diese Ersparnis ist wegen der Hebelwirkung dass ein geringer Anteil der Erzeugung die Preise nach Merit-Order für die gesamte Erzeugung senkt, höher als die Kosten der EEG-Umlage.
Hier werden Investoren und insbesondere eine Branche gefördert.
Dies ist nur legitim wenn man zum Vorteil der Allgemeinheit ein bestimmte Ziel erreichen will. Und das EEG ist hier eines der wirkungsvollsten Instrumente überhaupt. Deshalb ist sind die Mehrheit der Bevölkerung und alle politischen Parteien für diesen Weg. Dies ist eines der wenigen Gesetze hinter dem ein wirklicher Konsens steht, und das deshalb über alle politischen Wechsel bestand hat.
Das was diese Anlagen an sogenannter \"Rendite\" einbringen stammt aus der Quelle \"garantierte Einspeisung mit garantiertem Preis zu Lasten der Verbraucher\". Sie können sich da jetzt weiter winden wie ein Aal, da ist sie, die ungerechtfertigte völlig überhöhte \"Renditegarantie\".
Es gibt keine Renditegarantie. Die Investition in eine EEG-Anlage gleich welcher Art ist eine unternehmerische Handlung mit all ihren Risiken. Wie Ihnen schon mehrfach vorgetragen wurde bedeutet ein garantierter Preis noch lange keine garantierte Rendite da der Preis mit der Zahl der erzeugten kWh multipliziert werden muss. Und die tatsächliche Zahl der erzeugten kWh unterliegt einer Vielzahl von unternehmerischen Risiken:
- prognostizierte Sonnenscheindauer
- Haltbarkeit der Module
- Haltbarkeit der Wechselrichter
- Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Überspannung,
- Schäden am Gebäude
- Schäden durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus
- persönliche Risiken wie Scheidung, Umzug, ...
- Inflation
Nachzulesen in den diversen glänzenden Reklameprospekten. Dazu kommt quasi noch die Übernahmegarantie für die unwirtschaftlichen Kosten.
Wenn sie sich tatsächlich von solchen Prospekten blenden lassen dann sind sie für eine unternehmerische Betätigung nicht geeignet, und bleiben besser bei einer nichtselbständigen Tätigkeit oder Bezug aus staatlichen Leistungen, die ihr monatliches Einkommen ohne großes Risiko garantiert. ICh nehme deshalb meinen Vorschlag zur Hyposensiblisierung zurück. :D
Das auch langfristig dürftige und negative Ergebnis rechtfertigt keine solche Milliardenförderung. Abgesehen von einer längeren unwahrscheinlichen Sonnenfinsternis o. ä. Naturkatastrophe lässt sich diese zwanzig Jahre garantierte Anreiz-\"Rendite\" unter den gegebenen Bedingungen relativ sicher und genau mit eng begrenztem Risiko berechnen. Eine vergleichbare Anlage wird sich schwer finden lassen.
Es gibt schon einige die sich gewünscht hätten sie hätten besser in Bundeswertpapiere investiert statt in eine EEG-Anlage mit angeblich todsicherem Einkommen investiert.
Die Marktwirtschaft ist da weit weg; ganz sicher die Soziale. Diese Umverteilung hat nichts mit Markt zu tun und ist das Gegenteil von sozial. Dieses \"EEG-Umverteilungssystem\" als marktwirtschaftliches Instrument zu bezeichnen ist schon treist und ein Teil des Missbrauchs. Teuerer wird es vor allem für die normalen Energieverbraucher.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Durch die EEG-Einspeisung ist mittlerweile ein harter Wettbewerb an der Strombörse entstanden, deren Preise die Basis für die Stromversorger bilden. Dass dies nicht direkt auf die durchschnittlichen Verbraucherpreise durchschlägt liegt in erster Line an den Verbrauchern selbst. Sie sind einfach in der Mehrheit viel zu bequem um den Lieferanten zu Wechseln. ICh habe z.B. gestern die Erhöhung von Vattenfall von 18 ct/kWh auf über 20 ct/kWh erhalten. Heute liegt der Brief für den Wechsel zur Energen-Süd in der Post, die mir inklusive der Beitrittsgebühr wieder einen Preis um die 18 ct/kWh bietet. Würden alle Verbraucher marktgerecht handeln dann würde der durchschnittliche Strompreis schlagartig mindestens um die Höhe der EEG-Umlage sinken. So setzen aber die großen Stromversorger auf die Bequemlichkeit ihrer Kunden, damit sie ihre Fehlspekulationen beim Einkauf, die sie in 2008 getätigt haben über den Strompreis bei steigenden Gewinnen sozialisieren können. Versorger wie Energen-Süd die diese Hypothek aus 2008 nicht tragen müssen, können dagegen günstige Preise bieten.
Wollen Sie hier den Eindruck erwecken, das sei für den deutschen Normalhaushaltsstromverbraucher eine Win-Win-Situation oder ein Nullsummenspiel?
Klar ist es eine Win-Win Situation, aber nur wenn sich alle Beteiligten entsprechend verhalten. Verbraucher die z.B. durch Energen_Süd versorgt werden könnten und mehr als 18 ct/kWh zahlen sind selbst schuld, und sollten hier nciht wegen ihres eigenen Fehlverhaltens herum jammern.
Wollen Sie bei den schon gemachten Erfahrungen die Preistreiberei wirklich ernsthaft bestreiten? Selbst als Argument für die Energieversorger zur weiteren zusätzlichen und unbilligen Preiserhöhung taugt die Umlage noch wie viele Verbraucher zu Beginn des Jahres feststellen mussten.
Die Preistreiberei erfolgt durch die Stromversorger und hat mit der EEG-Umlage nichts zu tun. Und wenn die EEG-Umlage als Begründung für die Preiserhöhungen taugt dann sind im wesentlichen solche unmündigen Verbraucher wie Sie schuld.
Wie waren denn die staatlichen PV-Ausbauziele? Wurden die \"Ausbauziele\" nicht gerade wegen dieser irrsinnigen Förderung oft und mehrfach übertroffen? Bei der Gesamtumlage war ursprünglich ja mal von rund einem cent je Kilowattstunde die Rede.
Sie sind nicht wegen der Förderung übertroffen worden sondern deswegen weil die Preise wegen des immer stärkeren Wettbewerbs zwischen den Herstellern massiv gesunken sind. Die höheren EEG-Kosten die hier in wenigen Fällen entstanden sind werden aber weit dadurch weit überkompensiert dass eine überproportionale Kürzung für den Ausbau in den Folgejahren erfolgt ist. Die Kosten sinken einfach wesentlich schneller und man erreicht auch das Ausbauziel viel früher.
Was ist denn die Ursache für die heutige Bruttobelastung der Haushaltsnormalstromverbraucher von mehr als vier cent?
Eine Fehlberechnung der Übertragungsnetzbetreiber und eine Umstellung der Berechnungsmethode, die zwar dazu führt dass die Berechnung marktgerechter erfolgt, aber bei weitem noch nicht korrekt. Die Verrechnung des Wertes der PV-Einspeisung nur nach dem durchschnittlichen Börsenpreis berücksichtigt überhaupt nicht dass die PV gerade zu den Spitzenlastzeiten mit den höchsten Preisen einspeist. Zudem wird der börsenpreissenkende Effekt der Einspeisung überhaupt nicht berücksichtigt, sondern im Gegenteil den EEG-Einspeisern negativ angerechnet. Tatsächlich müsste der Börsenpreis genommen werden der sich nach der Merit-Order ohne Berücksichtigung der EEG-Einspeisung ergeben hätte, und zwar stundengenau. Da würde sich dann höchstwahrscheinlich sogar eine negative EEG-Umlage ergeben.
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\"Gähn\", ja, ja, \"Polemik\", \"Palaver\" \"negative EEG-Umlage\", Planwirtschaft und die berühmt berüchtigten Solarmärchen.
Wenn in den hier im Forum den Verbrauchern schon lange erzählten Solarmärchen nur ein Funken Wahrheit stecken würde, hätten wir wohl schon längst das Energieparadies in Deutschland und \"höchstwahrscheinlich\" nicht die höchsten Strompreise. :tongue:
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Original von PLUS
\"Gähn\", ja, ja, \"Polemik\", \"Palaver\" \"negative EEG-Umlage\", Planwirtschaft und die berühmt berüchtigten Solarmärchen.
Schön dass sie wieder einmal Ihre nicht vorhandene argumentative Kompetenz dokumentieren. :D
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Wenn die Preise für Solaranlagen pro installierter Leistung zum einen durch technischen Fortschritt, aber auch durch einen verstärkten Anbieterwettbewerb erheblich gesunken sind, ließe sich die Förderung für neu installierte Anlagen entsprechend absenken, ohne den bisherigen wirtschaftlichen Anreiz zu verringern.
Demnach könnte für neu installierte Anlagen die Mindestvergütung abgesenkt werden. Das war ja auch irgendwie beabsichtigt.
Wenn man jedoch eine Absenkung der Vergütungssätze ankündigt, erzeugt man naturgemäß den Effekt, dass alle schnell noch vor dem maßgeblichen Stichtag ihre Anlage ans Netz bringen wollen (Ferkelrennen).
Genau das war 2010 passiert. Es kam zu einer gewissen Bugwelle durch das Vorziehen von Investitionen.
Ein Absenken der Mindestvergütung für Neuanlagen kann dazu führen, dass Investoren noch spitzer kalkulieren und bei der Wirtschaftlichkeit der Anlagen noch genauer hinsehen. Das kann auch zur Folge haben, dass im internationalen Wettbewerb stehende Hersteller ihre Preise noch weiter absenken müssen, um ihre Produktionskapazitäten besser auszulasten. Die Hersteller haben daran freilich wenig Interesse und speisen ihre Interessen auch in den politischen Betrieb ein.
Die Prospekte, die PLUS meint, die von Garantierenditen sprechen, sind etwas für die Dummen und setzen auf niedrige Instikte, so wie es auf dem Hamburger Fischmarkt immer heißt, jetzt komme der wirklich letzte preisgünstige Aal über den Thresen. Wer darauf eingeht und sein Gehirn ausschaltet, dem ergeht es nicht anders, als denjenigen, die wegen entsprechender Hochglanzprospekte um einer angeblich garantierter Steuerersparnis in Schrottimmobilien investiert hatten.
PLUS nimmt offensichtlich genau diese Werbeprospekte für bare Münze und glaubt irgendwie an gesetzlich garantierte Renditen für Anlagenbetreiber.
Wenn sich durch den merit order- Effekt durch die EEG- Einspeisung die gesamte konventionell erzeugte Strommenge im Großhandel verbilligt, dann muss man diesen Effekt volkswirtschaftlich tatsächlich gegenrechnen.
Möglicherweise wäre der isoliert betrachtete preisdämpfende Effekt durch die Solarstromeinspeisung um die Mittagszeit tatsächlich größer, als er durch die Verfahrensweise nach § 2 Abs. 2 AusglMechV bisher abgebildet wird.
Man sollte PLUS jedoch nicht überfordern. Der kann immerhin das, was er kann, sehr gut und bringt es in seiner Disziplin zur Meisterschaft. ;)
Mancher Verbraucher erschöpft sich bisher darin, noch vor der Preiserhöhung seines Stromversorgers seine Wäsche und Bügelwäsche sowie den großen Abwasch zu erledigen und Schlümm zu sagen....
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Mittelstand entdeckt Solarstrom als zweites Standbein (http://www.az-web.de/news/hochschule-detail-az/1720011?_link=&skip=&_g=Neues-Standbein-Schumag-setzt-auf-gruenen-Strom.html)
Das Industrieunternehmen im Aachener Süden mit den Schwerpunkten Maschinenbau und Präzisionsteile setzt für seine Zukunft und den Ausbau seines Kerngeschäfts auf «grünen» Strom. Mit Partnern wurde der neue Firmenableger Schumag Green Energy gegründet.Das neue Standbein im Geschäftsbereich der erneuerbaren Energien lässt sich sehen: Auf den riesigen Dächern der Fabrikhallen am Nerscheider Weg ist ein Photovoltaik-Kraftwerk installiert. Seine 7000 Module produzieren 1,4 Megawatt Strom aus Sonnenenergie. Für den Laien fassbarer: Das entspricht einer jährlichen Versorgung von 315 (Durchschnitts-)Haushalten.
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Ein Solar - Lobbyverband erklärt die Preisbildung:
Merit order- Effekt der EEG- Strommenge (http://www.sfv.de/pdf/MeritOrder_Effekt_040409pdf.pdf)
Manchem hilft ja die Veranschaulichung, weil ihm die Vorstellung fehlt.
Das Prinzip ist im Grundsatz gut dargestellt, auch wenn die Proportionen wohl nicht stimmen, da der Spotpreis ohne EEG- Einspeisung wohl nicht bei 18 Ct/ kWh liegen würde.
Nach dem neuen Mechanismus des § 2 Abs. 2 AusglMechV stellt sich das ganze noch etwas anders dar.
Es verbleibt jedoch ein preismindernder Effekt bei den Großhandelspreisen.
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Vom gleichen Verband gibt es auch ein anschauliches Video (http://www.youtube.com/watch?v=pf-v1esdcGk)
Da kann man sich dann auch gleich nochmal das folgende Video ansehen:
MONITOR: Die Lüge vom teuren Ökostrom (http://www.youtube.com/watch?v=QXokCEeyCnA&NR=1)
Das Prinzip ist im Grundsatz gut dargestellt, auch wenn die Proportionen wohl nicht stimmen, da der Spotpreis ohne EEG- Einspeisung wohl nicht bei 18 Ct/ kWh liegen würde.
Der Preis lag früher oft sogar noch viel höher. Ich empfehle dazu die zwei folgenden Charts von der EEX:
Preise am Spotmarkt für die letzten 12 Monate (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/Stundenkontrakte%20Chart%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-chart/2011-06-21/PHELIX/-/1y)
Preise am Spotmarkt für die gleichen 12 Monate in 2008 (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/Stundenkontrakte%20Chart%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-chart/2008-06-21/PHELIX/-/1y)
Hier kann man deutlich sehen wie sich die Ausschläge nach oben verringert haben.
Und dies wird ja auch in dem Papier (http://www.lbd.de/cms/pdf-explorer/1012-LBD-ExSpez-Erzeugung-Stromgrosshandel.pdf) deutlich das Sie selbst schon mal zitiert haben. Man kann dort sehen dass sich das Verhältnis von Peak zu Base deutlich reduziert, und wie sich die Spotpreiswolke insgesamt verdichtet und nach unten verschoben hat. Ich lese dort schon ein Verringerung im Bereich ab 50 GW vertikaler Netzlast von 10 ct/Kwh heraus. Da die Peak Werte hauptsächlich tagsüber anfallen ist es vorwiegend die PV die zu dieser Reduzierung geführt hat. Und dieser Effekt wird sich mit jedem weiteren Ausbau noch weiter verstärken.
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Nachdem man den aufschlussreichen MONITOR- Beitrag vom 21.10.10 nochmals gesehen hat, weiß man vielleicht, welche anerkannte Wissenschaftler PLUS wohl meinen könnte.
Original von egn
Der Preis lag früher oft sogar noch viel höher. Ich empfehle dazu die zwei folgenden Charts von der EEX:
Preise am Spotmarkt für die letzten 12 Monate (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/Stundenkontrakte%20Chart%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-chart/2011-06-21/PHELIX/-/1y)
Preise am Spotmarkt für die gleichen 12 Monate in 2008 (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/Stundenkontrakte%20Chart%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-chart/2008-06-21/PHELIX/-/1y)
Hier kann man deutlich sehen wie sich die Ausschläge nach oben verringert haben.
Und dies wird ja auch in dem Papier (http://www.lbd.de/cms/pdf-explorer/1012-LBD-ExSpez-Erzeugung-Stromgrosshandel.pdf) deutlich das Sie selbst schon mal zitiert haben. Man kann dort sehen dass sich das Verhältnis von Peak zu Base deutlich reduziert, und wie sich die Spotpreiswolke insgesamt verdichtet und nach unten verschoben hat. Ich lese dort schon ein Verringerung im Bereich ab 50 GW vertikaler Netzlast von 10 ct/Kwh heraus. Da die Peak Werte hauptsächlich tagsüber anfallen ist es vorwiegend die PV die zu dieser Reduzierung geführt hat. Und dieser Effekt wird sich mit jedem weiteren Ausbau noch weiter verstärken.
Der Mensch ist ein Gewöhnungstier. Ich hatte schon ganz vergessen, in welchen Sphären sich die Spotpreise früher bewegten, vor der Weltwirtschaftskrise. Wenn nach dem MONITOR Beitrag vom 21.10.10 laut Bundesregierung der preisdämpfende Effekt in 2006 3 bis 5 Milliarden Euro erbracht haben soll, dann muss der Effekt derzeit wohl einen noch deutlich größeren Ertrag erbringen.
Wieviel wohl davon auf Solarstrom entfällt und wie sich wohl bei Solarstrom das Verhältnis zwischen Ersparnis und Kostenaufwand darstellen mag ?
Wenig konkret: sfv (http://www.sfv.de/artikel/strompreissenkung_durch_einspeisung_von_solarstrom.htm)
Die Börsenpreissenkung in [Cent/kWh] ist scheinbar nur gering, doch sie ist mit der riesigen Gesamtmenge des jeweils verbrauchten Stromes [in kWh] zu multiplizieren, wodurch sich eine beträchtliche Geldmenge [in Euro] ergibt, die von den Einkäufern weniger bezahlt werden muss. Umgekehrt werden die hohen Einspeisevergütungen für Solarstrom [in Cent pro kWh] nur mit der geringen Strommenge des eingespeisten Solarstromes multipliziert. Das Produkt [in Euro] der zugegebenermaßen hohen Einspeisevergütung [in Cent/kWh] des PV-Stromes multipliziert mit der geringen Menge [in kWh] des eingespeisten Solarstroms kann durchaus kleiner sein. Mit anderen Worten: Eine relativ kleine Menge gut vergüteten Solarstroms zur Mittagszeit kann das Zuschalten der teuren Spitzenlastkraftwerke überflüssig machen und damit verhindern, dass sämtlicher Strom, auch der aus den Grundlastkraftwerken, mit dem hohen Preis von Spitzenlaststrom bezahlt werden muss.
Kann ja durchaus mal vorkommen. Aber wie sieht es diesbezüglich tatsächlich regelmäßig aus?
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Original von RR-E-ft
Kann ja durchaus mal vorkommen. Aber wie sieht es diesbezüglich tatsächlich regelmäßig aus?
Es gibt zum Merit-Order Effekt eine Reihe von Untersuchungen, die sich aber leider nicht konkret auf die PV-Einspeisung beziehen und vor allem auch älteren Datums sind. Aber gerade der Ausbau in 2010, der die Kapazität der PV praktisch verdoppelt hat, müsste die Größe des Effektes nochmal deutlich erhöht haben. Allerdings wird es auch so sein, dass durch die Abschaltung der AKWs sich die strukturelle Anpassung im Kraftwerkspark vollzieht die langfristig wieder zu eine Verringerung des Effektes führt. In den Zeiten in denen wenig EEG-Strom eingespeist wird, werden die Kosten dann um so höher werden, da die Merit-Order Kurve am Ende immer steiler wird.
Hier ein paar Links:
2006: Gutachten für das BMU belegt Strompreis senkende Effekte des EEG (http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/gutachten_eeg.pdf)
2009: Update (http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/meritorder_bf.pdf)
Anmerkungen zur aktuellen Diskussion zum Merit-Order Effekt (http://www.econstor.eu/bitstream/10419/26743/1/549837280.PDF)
Merit Order Effekt des Ausbaus der Windenergie sowie vom Ausstieg aus der Kernenergie (http://www.ensys.tu-berlin.de/fileadmin/fg8/Downloads/NeueEntwicklungen/SS2008/20080509_TeskeSchmidt_MeritOrderEffekt.pdf)
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Mitte Mai wurde in den Preislisten der Solarverkäufer ein Preisnachlass für Installationen im Juli von 6% eingeräumt, da dies die zu erwartende Absenkung der Regierung sei. Jetzt, wo es keine Absenkung gibt, schwupp, sind die alten Preise wieder da. Wer hier glaubt, hier würde sich auch nur ein Hauch von Marktpreisen o.Ä. in diesem hochgradig subventionierten Bereich abspielen, der sollte mal langsam wach werden.
Ferner kann man nur den Kopf schütteln, wenn hier ernsthaft behauptet wird, Stromerzeugung, die mit 14 Millarden € pro Jahr, Tendenz stark steigend, subventioniert wird, trägt zur Preisdämpfung bei.
Es ist und bleibt einfach nur eine einzige Befriedigung der Geldgier von Solarproduzenten, Installationsbetrieben, Anlagenbauern und Politikern.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
...
Ferner kann man nur den Kopf schütteln, wenn hier ernsthaft behauptet wird, Stromerzeugung, die mit 14 Millarden € pro Jahr, Tendenz stark steigend, subventioniert wird, trägt zur Preisdämpfung bei.
@NN, manche wollen hier im Forum aufgeklärten Verbrauchern weismachen, man hätte mit dieser EEG-Umlage und der extremen PV-Förderung das Perpetuum Mobile der Energiewirtschaft erfunden. Die Lobbyarbeit der Solargemeinde und ihrer Vertreter war und ist erfolgreich, bis hinein in Verbraucherforen, das muss man anerkennen. Geld spielt ja keine Rolle, man wird ja gut von den Verbrauchern finanziert.
Was die merit-order-Fans in ihrer Einseitigkeit gerne übersehen sind die entsprechenden Nebenwirkungen der extremen und einseitigen Förderung:
Das bestehende Energiesystem erfährt durch den nicht abgestimmten, sprunghaften und rücksichtslosen Ausbau der wetterabhängigen Stromerzeugung eine zunehmend uneffektive Ressourcennutzung. Der Aufwand steigt um die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Es kommen erhebliche Folgekosten dazu um die Versorgung sicherzustellen. Das ist die andere Seite der Medaille. Wo ist denn diese Gegenrechnung? Spielt das bei den Preisen keine Rolle?
Risiken für die Allgemeinheit, die Volkswirtschaft und Belastungen für Dritte werden in der Fanatik und der Aussicht auf Profit in Kauf genommen. Es ist genau das was man der Atomwirtschaft immer vorgeworfen hat. Man verhält sich nicht viel anders. Mit einem vernünftigen, abgestimmten und ausgewogenen Übergang hat das nicht mehr viel zu tun. Ziele werden im Rekordtempo verworfen, geändert oder ganz über Bord geworfen.
Zum Thema: Der Schaden ist schon groß genug, keine weiteren finanziellen Anreize mehr für diese preistreibende und insgesamt schädliche Solarstromerzeugung. Die Förderung ist ja nicht nur der Höhe nach extrem, sie ist es auch im Vergleich. Die Zahlungen an die Betreiber von PV-Anlagen verursachen, gemessen am gesamten EEG-Strom, einen deutlich überproportionalen Anteil. Etwa die Hälfte der Vergütungssummen entfallen auf die PV-Anlagen. Dem stehen weniger als ein Fünftel an der EEG-Stromerzeugung gegenüber. Für wen sich die PV-Stromerzeugung auf dem eigenen Dach rechnet oder wer das als Hobby oder auf eigenes Risiko betreiben möchte, gerne.
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Original von PLUS
Das bestehende Energiesystem erfährt durch den nicht abgestimmten, sprunghaften und rücksichtslosen Ausbau der wetterabhängigen Stromerzeugung eine zunehmend uneffektive Ressourcennutzung. Der Aufwand steigt um die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Deutlicher kann man wohl nicht zum Ausdruck bringen, dass man den gesellschaftlich gewollten Umstieg auf Erneuerbare Energien, eine dezentrale (auch witterungsbedingt fluktuierende) Erzeugung generell ablehnt.
Es gibt eine Minderheit, die das, was bisher ist, bewahren will, als wenn man es dauerhaft bewahren könnte.
Die Mehrheit hingegen zweifelt nicht nur an der Zukunftsfähigkeit des Bestehenden, sondern fordert nicht eben grundlos den forcierten Umstieg.
Die gesetzliche Abnahmepflicht des EEG wie auch die gesetzlichen Mindestvergütungen des EEG für einzelne Erzeugungsarten braucht man in diesem Fall schon nicht mehr diskutieren, weil es bereits am Grundkonsens über den (forcierten) Ausbau der Erneuerbaren Energien fehlt. An diesem Punkt lässt sich jedes Palaver leicht abkürzen. Schon hat man sich alles gesagt.
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Original von RR-E-ft
Original von PLUS
Das bestehende Energiesystem erfährt durch den nicht abgestimmten, sprunghaften und rücksichtslosen Ausbau der wetterabhängigen Stromerzeugung eine zunehmend uneffektive Ressourcennutzung. Der Aufwand steigt um die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Deutlicher kann man wohl nicht zum Ausdruck bringen, dass man den gesellschaftlich gewollten Umstieg auf Erneuerbare Energien, eine dezentrale (auch witterungsbedingt fluktuierende) Erzeugung generell ablehnt.
Es gibt eine Minderheit, die das, was bisher ist, bewahren will, als wenn man es dauerhaft bewahren könnte.
Die Mehrheit hingegen zweifelt nicht nur an der Zukunftsfähigkeit des Bestehenden, sondern fordert nicht eben grundlos den forcierten Umstieg.
Die gesetzliche Abnahmepflicht des EEG wie auch die gesetzlichen Mindestvergütungen des EEG für einzelne Erzeugungsarten braucht man in diesem Fall schon nicht mehr diskutieren, weil es bereits am Grundkonsens über den (forcierten) Ausbau der Erneuerbaren Energien fehlt. An diesem Punkt lässt sich jedes Palaver leicht abkürzen. Schon hat man sich alles gesagt.
@RR-E-ft, es geht um \"sprunghaft\", \"rücksichtslos\" und \"uneffektiv\". Auch beim Umstieg sind die Ziele des § 1 EnWG, das sind eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, zu verfolgen und zu beachten. Nicht nur von den Energieversorgern, sondern erstrangig von der Politik, die die Rahmenbedingungen dafür schafft. Das gilt für heute und jetzt und nicht erst für den angeblichen Effekt in einer immer wieder verschobenen rosigen Zukunft. Wer die Gegenwart beschädigt schafft keine gute Zukunft. Die erzählten Zukunftsmärchen in Form von zitierten Studien und Prognosen haben sich bis jetzt regelmässig als Illusion herausgestellt. Manche Studien wurden nachweislich profitorientiert geschönt. Tarnen und Täuschen der Verbraucher mit allen Mitteln der Kunst. Die Realität ist von den meisten Studien und Prognosen jedenfalls weit entfernt. Bei realer Betrachtung der Ergebnisse bleibt unter dem Strich die größte Milliardenverschwendung der globalen EE-Geschichte.
Das was Sie hier formuliert haben ist eine böswillige Unterstellung. Ich sehe einige Ziele erheblich gefährdet und das zum Nachteil der schon heute arg gebeutelten normalen Endverbraucher. Werden hier die Interessen von Energieerzeugern oder die von Verbrauchern vertreten?
Auch die tollen \"merit-order\"-Beiträge, mit denen erweckt werden soll, die PV-Einspeiser würden zur Preisdämpfung beitragen, gehören zum Tarnen und Täuschen dazu. Sie wissen sehr genau, dass für die Haushaltskunden die Preise ständig auch wegen der in jeder Hinsicht garantierten Einspeisung gestiegen sind und sie werden bei dieser Energiepolitik weiter steigen. Es geht doch in erster Linie um normale Endverbraucher!? Wer zahlt denn z.B. die Differenz zwischen merit-order und den 57,4 cent die Max Sonnenmeier für die eingespeiste Kilowattstunde von seiner 2004 montierten Dachanlage noch bis 2024 erhält usw. usf... Und dieses Preistreiberspiel wird fortgesetzt wie die Verbraucher aktuell erfahren mussten. In dieser extremen Form ist diese PV-Förderung kein Muster für andere wie das von der davon profitierenden Seite immer wieder behauptet wird. Die meisten wissen das und behaupten es trotzdem. X(
PS:(http://www.img-teufel.de/uploads/StrompreisHaushaltmitJahresverbrauchvon33ff69a44500kWhDurchschnittswert3ff69a44png.png)
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Original von PLUS
@RR-E-ft, es geht um \"sprunghaft\", \"rücksichtslos\" und \"uneffektiv\".
Was ist für Sie \"sprunghaft\"?
Die Erhöhung der erzeugten Energiemenge ändert sich nur im % Bereich der gesamten Erzeugung.
Was ist für Sie \"rücksichtslos\"?
Der Ausbau geht im großen und ganzen nach Plan. Die Netzbetreiber und Stromkonzerne wissen schon seit vielen Jahren über die geplante Entwicklung bescheid. Nur haben sich die Hände in den Schoß gelegt anstatt was zu tun. Sie haben die zig Mrd Euro, die sie über überhöhte Verbraucherpreise vom Verbraucher abgeschöpft haben lieber an ihre Anteilseigner ausgeschüttet als sie in die Weiterentwicklung der Energieversorgung zu investieren.
Was ist für Sie \"uneffektiv\"?
Das EEG ist eines der effektivsten Gesetze überhaupt. Deshalb wird es auch von unzähligen Staaten erfolgreich kopiert. Es hat dazu geführt dass eine Dynamik in Gang gekommen ist die dazu führt dass bis 2050 eine nahezu 100 % Versorgung mit regenerativen Energien erreicht werden kann. Während bei anderen Stromerzeugern für neu gebaute Anlagen die Kosten beständig steigen, findet hier eine Kostendegression statt die alle Erwartungen übertrifft.
Auch beim Umstieg sind die Ziele des § 1 EnWG, das sind eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, zu verfolgen und zu beachten.
Was das EnWG alleine nicht geschafft hat - die Abzocke durch die Energiekonzerne zu beenden - schafft das EEG ganz nebenbei indem der Wettbewerb bei der Erzeugung angeheizt wird.
Das was Sie hier formuliert haben ist eine böswillige Unterstellung. Ich sehe einige Ziele erheblich gefährdet und das zum Nachteil der schon heute arg gebeutelten normalen Endverbraucher. Werden hier die Interessen von Energieerzeugern oder die von Verbrauchern vertreten?
Sie vertreten die Interessen der Stromkonzerne, die Befürworter der regenerativen Energien dagegen die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung.
Gerade durch die Stärkung des Wettbewerbs bei der Energieerzeugung werden die Interessen der Verbraucher vertreten. Für den Wettbewerb bei den Verbraucherpreisen müssen aber die Verbraucher selbst sorgen indem sie zu günstigeren Anbietern wechseln. Der Ruf nach dem Staat zeugt nur von der eigenen Unmündigkeit.
Sie wissen sehr genau, dass für die Haushaltskunden die Preise ständig auch wegen der in jeder Hinsicht garantierten Einspeisung gestiegen sind und sie werden bei dieser Energiepolitik weiter steigen.
Das weiß niemand außer Ihnen. Die Verbraucherpreise sind in erster Linie durch die willkürlichen Preisfestsetzungen durch die Stromversorger, die durch mangelnden Wettbewerb verursacht werden, bestimmt.
Es geht doch in erster Linie um normale Endverbraucher!? Wer zahlt denn z.B. die Differenz zwischen merit-order und den 57,4 cent die Max Sonnenmeier für die eingespeiste Kilowattstunde von seiner 2004 montierten Dachanlage noch bis 2024 erhält usw. usf...
Diese Differenz zahlt umgelegt auf den gesamten nicht-priviligierten Stromverbrauch der Verbraucher. Würde aber der EEG-Strom nicht eingespeist so würde der Verbraucher wegen des fehlenden Wettbewerbs bei der Erzeugung genauso viel oder mehr zahlen, ohne dass der Wandel hin zu einer regenerativen Energieerzeugung erfolgt. Man sehe sich dazu einfach die Zahlen an der Strombörse in 2008 im Vergleich zu 2011 an. Der Wettbewerb durch den EEG-Strom an der Börse sorgt dafür dass die Peak-Preise im Verhältnis zu den Base-Preisen niedrig bleiben und so der Strom für alle Käufer an der Strombörse günstiger geworden ist. Von den positiven Umwelteffekten hinsichtlich der Verdrängung der Produktion mit schmutzigen Spitzenlastkraftwerken will ich gar nicht reden.
Und dieses Preistreiberspiel wird fortgesetzt wie die Verbraucher aktuell erfahren mussten. In dieser extremen Form ist diese PV-Förderung kein Muster für andere wie das von der davon profitierenden Seite immer wieder behauptet wird. Die meisten wissen das und behaupten es trotzdem.
Woher wollen Sie wissen was die meisten wissen?
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Original von PLUS
(http://www.img-teufel.de/uploads/StrompreisHaushaltmitJahresverbrauchvon33ff69a44500kWhDurchschnittswert3ff69a44png.png)
Die Grafik kann schon dazu beitragen, dass man den Überblick verliert.
In den blauen Bereich Stromerzeugung, -transport und -vertrieb fallen die Großhandelspreise für Strom, welche die Vertriebe zu zahlen haben und die Gewinnanteile der Versorger am Strompreis.
Bekannt ist, dass die Großhandelspreise infolge der Weltwirtschaftskrise und der gesunkenen Stromnachfrage der Industrie gegenüber den Höchstständen 2008 massiv eingebrochen waren, teilweise um 3 Ct/ kWh.
Wäre die Wettbewerbssituation auf dem Strommarkt für Endkunden besser, wären die Versorger gezwungen gewesen, die gesunkenen Großhandelspreise über entsprechende Preissenkungen an die Letztverbraucher weiterzugeben, so wie es schließlich auch der gesetzlichen Verpflichtung der Grundversorger entspricht (BGH KZR 2/07 Rn. 26; VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Gesunkene Großhandelspreise erreichen nur die Industriekunden (http://www.welt.de/die-welt/article3600101/Der-Strompreis-sinkt-doch-der-Privatverbraucher-muss-trotzdem-mehr-zahlen.html)
Wären die gesunkenen Großhandelspreise entsprechend an die Verbraucher weitergegeben worden, hätte der Anstieg der EEG- Umlage gar nicht zwingend zu entsprechenden Strompreiserhöhungen geführt.
Die Stromkonzerne haben Preissenkungsspielräume nicht an die Verbraucher weitergegeben. (http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article11176448/Aufsichtsbehoerde-wittert-Preisluege-beim-Strom.html)
Die Stromkonzerne begründen den Preisanstieg für die Kunden im Wesentlichen mit der Erhöhung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebenen Umlage im kommenden Jahr. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt, erklärte Kurth: Die Vermarktung zunehmend größer werdender Mengen erneuerbarer Energien wirke sich senkend auf die Großhandelspreise aus. Den Konzernen verblieben bei einem durchschnittlichen Strompreis von 23,42 Cent pro Kilowattstunde abzüglich Steuern, Abgaben und Netzentgelten 8,11 Cent, erläuterte Kurth weiter. Bei Energiebeschaffungskosten von rund 5 Cent pro Kilowattstunde, die angesichts der aktuellen Börsenpreise jedem Versorger möglich seien, blieben also rund 3 Cent Spielraum für Preissenkungen.
Fazit:
Vor allem die infolge zu geringen Wettbewerbsdrucks unterbliebene Weitergabe von Preissenkungsspielräumen durch die Stromkonzerne sorgt für die Erhöhung der Letztverbraucherpreise. Selbst bei einem Anstieg der EEG- Umlage wären wohl Strompreissenkungen möglich gewesen. Das wissen der Präsident der Bundesnetzagentur, viele Experten. Dieses Wissen ist jedoch ersichtlich nicht Allgemeingut.
Dass der Staatshaushalt (einige meinen der Finanzminister) allein durch die Mehrwertsteuer auch von steigenden Letzverbraucherstrompreisen profitiert, ist eine Binsenweisheit.
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Sollte durch die EEG- Einspeisungen nach Vermarktung der EEG- Strommenge in 2011 eine durch die EEG- Umlage zu finanzirende Belastung von 17 Mrd. Euro übrig bleiben und davon allein 8 Mrd. EUR auf Solarstrom entfallen, ist das freilich ein ganz dicker Brocken. Und natürlich darf die Frage gestellt werden, ob diese Belastung in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem steht, welchen Nutzen es gesamtwirtschaftlich stiftet, ob nicht etwa Gewichte verlagert werden müssen, um das gleiche Ziel (Anteil der EEG- Stromerzeugung am Strommix) effizienter (mit geringerem finanziellen Aufwand) zu erreichen.
Ich bin aus o. g. Gründen auch der Meinung, dass die Mindestvergütung für Solarstrom abgesenkt werden könnte, ohne den bisherigen wirtschaftlichen Anreiz zu verringern.
Dass die Solarbranche, beginnend bei den Herstellern und Installateuren bei Nichtabsenkung die Rente abzugreifen sucht, ist nur verständlich.
Denen wird der Druck zur möglichen Preissenkung infolge technologischen Fortschritts und zunehmender Skaleneffekte genommen.
Netznutzer hat ja beschrieben, was sich da teilweise auf dem Markt abspielen soll.
Original von Netznutzer
Mitte Mai wurde in den Preislisten der Solarverkäufer ein Preisnachlass für Installationen im Juli von 6% eingeräumt, da dies die zu erwartende Absenkung der Regierung sei. Jetzt, wo es keine Absenkung gibt, schwupp, sind die alten Preise wieder da.
Das wäre jedoch nicht möglich, wenn es auch auf diesem Markt mehr Wettbewerb gäbe. Dann würden Kostenvorteile durch Preissenkungen auch weitergegeben werden, vollkommen uanbhängig davon, wie hoch die gesetzliche Mindestvergütung ist. Es kommt dann nur zur Verschiebung der Rente von der Solarbranche auf die Anlagenbetreiber.
Statistikbericht der Bundesnetzagentur zum EEG (http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2011/kw12/bundesnetzagentur-veroeffentlicht-neue-photovoltaik-zahlen-und-eeg-statistikbericht-2009-2010-wurden-photovoltaik-anlagen-mit-7400-mw-zugebaut.html)
Würde die Solarförderung nach EEG für Neuanlagen völlig entfallen, würde es wohl keinen weiteren Zubau geben. Entscheidend für die Investitionsentscheidung ist ja, wie planbar die künftige Erlössituation ist.
Der entsprechende Markt könnte in Deutschland komplett zusammenbrechen. Die Mittelständler, die sich darauf spezialsiert haben, müssten sich völlig neu ausrichten.
Vor dem Stichtag käme es jedoch wohl noch einmal zum Ferkelrennen mit dem Effekt, dass die Solarbranche maximale Preise nehmen kann (Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis).
Der Investiotionsanreiz für Solaranlagen bemisst sich nach der Höhe der Einspeisvergütung und den Kosten für Errichtung und Betrieb. Der Betrieber der Solaranlage entscheidet nur darüber, ob er den erzeugten Strom zur EEG- Mindestvergütung in das Netz einspeist, den erzeugten Strom selbst verbraucht oder aber direkt vermarktet. Er entscheidet sich für die Variante, die ihm den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen stiftet. Mehr Einfluss hat er auch nicht. Wieviel Solarstrom anhand der installierten Kapazität schlussendlich die Residuallast vermindert, entscheidet sich nach dem Wetter.
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Original von RR-E-ft
Die Grafik kann schon dazu beitragen, dass man den Überblick verliert.
In den blauen Bereich Stromerzeugung, -transport und -vertrieb fallen die Großhandelspreise für Strom, welche die Vertriebe zu zahlen haben und die Gewinnanteile der Versorger am Strompreis.
Bekannt ist, dass die Großhandelspreise infolge der Weltwirtschaftskrise und der gesunkenen Stromnachfrage der Industrie gegenüber den Höchstständen 2008 massiv eingebrochen waren, teilweise um 3 Ct/ kWh.
Wäre die Wettbewerbssituation auf dem Strommarkt für Endkunden besser, wären die Versorger gezwungen gewesen, die gesunkenen Großhandelspreise über entsprechende Preissenkungen an die Letztverbraucher weiterzugeben, ....
.......
Fazit:
Vor allem die infolge zu geringen Wettbewerbsdrucks unterbliebene Weitergabe von Preissenkungsspielräumen durch die Stromkonzerne sorgt für die Erhöhung der Letztverbraucherpreise. Selbst bei einem Anstieg der EEG- Umlage wären Strompreissenkungen möglich gewesen. Das wissen der Präsident der Bundesnetzagentur, viele Experten. Dieses Wissen ist jedoch ersichtlich nicht Allgemeingut.
Dass der Staatshaushalt (einige meinen der Finanzminister) allein durch die Mehrwertsteuer auch von steigenden Letzverbraucherstrompreisen profitiert, ist eine Binsenweisheit.
@RR-E-ft, damit der Überblick nicht verloren geht. Was Sie zur Wettbewerbssituation schreiben ist unbestritten. Nicht in Ordnung ist der hier im Forum immer wieder zu findende Relativierungs- und Verniedlichungsversuch des staatlichen Anteils in Form von Steuern, diversen Abgaben und der EEG-Umlage in dem man auf die \"bösen\" Energieversorger verweist. Beides gehört zur Wahrheit! Der \"blaue Bereich\" in der Grafik gliedert sich aktuell in rund 22 % Entgelte zur Nutzung der Stromnetze und 32 % Einkauf, Vertrieb, Energiemanagement etc., 46 % sind Steuern und Abgaben. Die Entgelte für die Netznutzung werden von der Bundesnetzagentur genehmigt, sie sind somit staatlich fixiert. Selbst hier dürften trotzdem nicht unerhebliche Gewinnanteile enthalten sein.
Ihr Fazit ist nur bedingt richtig, da es ausgeprägt einseitig daherkommt. Der sogenannten Staatsanteil (EEG, KWK, KA, Stromsteuer, MwSt.) hat sich seit 1998 um rund 170 % erhöht. Erzeugung, Transport und Vertrieb um rund 5 %.
Selbst wenn dieser letzte Anteil eigentlich hätte sinken müssen, wo sind denn die wirklichen Preistreiber zu finden?
Außerdem, wenn nicht gerade der Steuersatz erhöht wird, verändert die Umsatzsteuer den Staatsanteil nicht. Weder bei einer Preissenkung noch bei einer Preiserhöhung.
Original von RR-E-ft
Würde die Solarförderung nach EEG für Neuanlagen völlig entfallen, würde es wohl keinen weiteren Zubau geben. Der entsprechende Markt könnte in Deutschland komplett zusammenbrechen.
Die Mittelständler, die sich darauf spezialsiert haben, müssten sich völlig neu ausrichten.
Selbst wenn das die Regel wäre, das rechtfertigt keine Förderung. Es wird vielleicht in vielen Fällen so sein, aber es ist ein längst überfälliger und zwingend notwendiger Anpassungsprozeß um die Milliardenverschwendung zu stoppen. Wenn nach einer jahrelangen, im weltweiten Vergleichsmaßstab, extremen Förderung immer noch keine Marktfähigkeit besteht, dann ist das ein klares Indiz für eine Fehlförderung mit den entsprechenden Folgen. Wenn es um die Verbraucher gehen sollte: Eine Weiterförderung vergrößert den angerichteten Schaden zu Lasten der Verbraucher weiter.
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Bei gleichbleibendem Mehrwertsteuersatz profitiert der Fiskus von steigenden Strompreisen. Es macht eben einen Unterschied, ob 19 Prozent auf 16 Ct/ kWh oder 19 Prozent auf 20 Ct/ kWh dem Fiskus zufließen.
Bevor man mit Prozentrechnung operiert, sollte man es mal mit den Nominalwerten versuchen. ;)
Dann würde nämlich auch ersichtlich, um welchen Betrag der Anteil Stromerzeugung, -verteilung und -vertrieb einschließlich Gewinnanteil der Stromkonzerne nominal gestiegen ist.
Erst wenn man die jeweilige nominale Veränderung aller preisbildenden Kostenfaktoren betrachtet, sieht man, was die Preise konkret und in welchem Maße treibt.
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Original von RR-E-ft
Bei gleichbleibendem Mehrwertsteuersatz profitiert der Fiskus von steigenden Strompreisen. Es macht eben einen Unterschied, ob 19 Prozent auf 16 Ct/ kWh oder 19 Prozent auf 20 Ct/ kWh dem Fiskus zufließen.
Bevor man mit Prozentrechnung operiert, sollte man es mal mit den Nominalwerten versuchen. ;)
Dann würde nämlich auch ersichtlich, um welchen Betrag der Anteil Stromerzeugung, -verteilung und -vertrieb einschließlich Gewinnanteil der Stromkonzerne nominal gestiegen ist.
Erst wenn man die jeweilige nominale Veränderung aller preisbildenden Kostenfaktoren betrachtet, sieht man, was die Preise konkret und in welchem Maße treibt.
So so, wieder mal die Prozentrechnung. :D Es war vom Staatsanteil die Rede, nicht von Nominalwerten. Bei der Umsatzsteuer gibt es noch keine Progression. Die Umsatzsteuer verändert sich in Relation zu den Preisbestandteilen. Wenn sich bei der Umsatzsteuer etwas nominal verändert ist das bei unverändertem Steuersatz eine Folgewirkung, nicht die Ursache!
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Dann nehme man vom Nettostrompreis (ohne Umsatzsteuer) die nominale Veränderung der einzelnen preisbildenden Kostenfakoren.
Es sind die bis 2009 in der Spitze gestiegenen Großhandelspreise, die an die Verbraucher weitergewälzt wurden, welche die Strompreise wesentlich treiben, insbesondere wenn rückläufige Großhandelspreise nicht entsprechend weitergegeben werden.
Den dramatisch gestiegenen Großhandelspreisen standen keine entsprechend gestiegenen Stromerzeugungskosten gegenüber.
Verteuert hatten sich Öl und Gas, die bei der gesamten Stromerzeugung weinig ins Gewicht fallen.
Die Stromerzeugungskosten bei Kernenergie und Braunkohle, die einen hohen Anteil an der Stromerzeugung haben, haben sich nicht entsprechend erhöht.
Heimische Braunkohle hat sich nicht entsprechend verteuert. CO2- Zertifikate wurden unentgeltlich zugeteilt, jedoch als Opportunitätskosten eingepreist....
Entsprechend (unfassbar stark) gestiegen sind die Margen der Stromkonzerne bei der Stromerzeugung.
Grund für den Preisanstieg ist also wohl im Wesentlichen die merit order- Preisbildung der Großhandelspreise, die sich bei einer Verteuerung von Gas und Öl infolge steigender weltweiter Nachfrage nach fossilen Brennstoffen, aber auch Spekulationen darum verteuern.
Genau diesem Effekt wirkt die EEG- Stromeinspeisung bei den Großhandelspreisen preisdämpfend entgegen, so dass die entsprechend teuren Stromerzeugungseinheiten immer weniger preisbestimmend sind.
Diesem Effekt wirkt nun natürlich der Atomausstieg sukzessive wieder entgegen.
Bleiben die Preise für Öl und Gas wie aufgezeigt für die Strom- Großhandelspreise unverändert preisbestimmend, dann gehen die Strompreise bei einer Verknappung und Verteuerung dieser Brennstoffe unwillkürlich \"durch die Decke\", in bisher unvorstellbare Sphären.
Mittel- und langfristig kann sich deshalb die EEG- Umlage als das geringere Übel darstellen.
Momentan erscheinen die Großhandelspreise unter anderem auch wegen des hohen EEG- Anteils halbwegs eingefangen zu sein:
Entwicklung der Strom- Großhandelspreise seit 2009 (http://www.zfk.de/zfkGips/ZFK/zfk.de/Energie-Preise/Energie-Preise/ZfK_06_11_StromForward.pdf)
Entwicklung der Stromgroßhandelspreise von 2001 bis 2005 BET Aachen (Seite 4) (http://www.bet-aachen.de/fileadmin/redaktion/PDF/Veroeffentlichungen/2005/BET-Artikel_Strombeschaffung_0510.pdf)
Die Stromgroßhandelspreise hatten sich von 2001 bis 2009 in der Spitze etwa versechsfacht.
Die maßgeblichen Forwardnotierungen stiegen von 22 EUR/ MWh in der Spitze auf über 120 EUR/ MWh, mithin um ca. 10 Ct/ kWh.
Demgegenüber:
Entwicklung Weltmarktpreis für Rohöl seit 2002 (http://www.tecson.de/oelweltmarkt.html)
Der Röholpreis hatte sich von 2002 bis 2008 in der Spitze versiebenfacht.
Ausgebremst wurde der steile Anstieg durch die Weltwirtschaftskrise.
Aber schon klettern die Notierungen wieder auf alte Rekordwerte.
Sollte der Euro gegenüber dem USD an Wert verlieren, wirkt sich der Anstieg der Rohölnotierungen in USD noch dramatischer aus.
Deshalb erscheint der Schluss, dass auf lange Sicht durch die EEG- Einspeisung ein wirtschaftlicher Schaden ensteht, jedenfalls nicht zwingend.
Man muss dabei in größeren Zeiträumen denken.
Heute kaum vorstellbar, erscheint es noch nicht einmal ausgeschlossen, dass die Großhandelspreise infolge der Verteuerung der fossilen Brennstoffe sogar die gesetzliche Einspeisevergütung dauerhaft übersteigen könnten.
Der dramatisch steile Anstieg der Großhandelspreise in der Zeit von 2001 bis 2008 könnte dafür sprechen. Der Anstieg wird am Ende nämlich immer steiler.
Manche Dinge sind einfach etwas komplexer und taugen nicht zur Schwarzweißmalerei.
Schwierige Rechnung (http://ockenfels.uni-koeln.de/fileadmin/wiso_fak/stawi-ockenfels/pdf/Presse/Schwierige_Rechnung_01.pdf)
Den zwischenzeitlichen Anstieg der Margen der Stromkonzerne bei der Stromerzeugung kann sich jeder selbst ausrechnen.
Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Großhandelspreis und den jeweiligen Stromerzeugungskosten.
Original von hko
Ich verweise noch einmal auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stromerzeugung
Dort werden die Erzeugerkosten der verschiedenen Techniken aufgelistet.
konventionell:
Braunkohlekraftwerk: 2,40 Ct/kWh
Steinkohlekraftwerk: 3,35 Ct/kWh
Wasserkraftwerk: 4,30 Ct/kWh
Erdgas GUD: 4,90 Ct/kWh
AKW habe ich nicht mehr übernommen!
alternativ:
Windkraft: 2,9 - 4,6 Ct/kWh (Mittelwert 3,75 Ct/kWh)
Biogas BHKW: 13 - 21 Ct/kWh (Mittelwert 17 Ct/kWh)
PV: 21,11 – 28,74 Ct/kWh (Mittelwert 24,9 Ct/kWh)
Ohne die EEG- Umlage muss wohl Strom nicht unbedingt billiger werden.
Möglicherweise verbleibt den Stromkonzernen dann einfach eine größere Marge bei der Stromerzeugung.
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Original von RR-E-ft
Bleiben die Preise für Öl und Gas wie aufgezeigt für die Strom- Großhandelspreise unverändert preisbestimmend, dann gehen die Strompreise bei einer Verknappung und Verteuerung dieser Brennstoffe unwillkürlich \"durch die Decke\", in bisher unvorstellbare Sphären.
Mittel- und langfristig kann sich deshalb die EEG- Umlage als das geringere Übel darstellen.
...Heute kaum vorstellbar, erscheint es noch nicht einmal ausgeschlossen, dass die Großhandelspreise infolge der Verteuerung der fossilen Brennstoffe sogar die gesetzliche Einspeisevergütung dauerhaft übersteigen könnten.
...
Man kann sich viel vorstellen, sogar der Untergang des Abendlandes gefolgt vom Morgenland. Das eine Übel verhindert also das andere!? Man macht sich ja sonst keine Illusionen. Vielleicht bekommen wir so auch beide Übel und noch mehr!
Wir haben das Geld der Verbraucher ja nicht effektiv eingesetzt sondern mehr oder weniger unnütz verschwendet. Klar haben die Energiekonzerne ihren Profit optimiert. Aber das ist eben nicht die ganze Wahrheit. Wie sieht denn die staatliche Seite aus? Ganz sicher nicht besser. Zu den aufgezeigten Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich zu verantwortenden Entgelten kommen auch noch Quersubventionen und zweckfremd verwendete überhöhte Gewinne bei den kommunalen Stadtwerken. Wieviel Milliarden bundesweit? Das unfaire und verdeckte Spiel ist in Mode und breitet sich aktuell aus (Rekommunalisierung). Die Spielregeln macht man sich selbst und die Verbraucher und Bürger schauen fasziniert zu. Aus Stroh wird Gold, aus Wasser Wein. Eine Kombination aus Märchen und Religion.
Das was sie beschreiben wurde und wird doch durch die deutsche PV-Strom-Förderung nicht verhindert. Da ist gemessen am extremen Aufwand kein nennenswerter Einfluss heute und in der Zukunft zu erwarten. Der Tropfen auf den berühmten heissen Stein! Was die Sonnenenergie betrifft, müssen die effektiven Investionen erst noch kommen. Das was an PV auf deutsche Dächer genagelt wurde ist und bleibt wohl die größte Verschwendung zu Lasten von Verbrauchern in der EE-Geschichte. Das \"Muster\" wird sich nicht wiederholen.
Was sich bei dem von Ihnen an die Wand gemalten Übel einstellen könnte, ist ziemlich unabhängig von der extremen deutschen PV-Förderung. Global gesehen wurde aufgrund der deutschen Preistreiberei eher manche sinnvolle PV-Anlage in dafür eher geeigneten Gegenden auf der Welt verhindert. Was soll denn das bisschen unzuverlässiger PV-Strom von deutschen Dächern und Parks bei dieser globalen Energieversorgungsfrage ernsthaft bewirken? Die Milliardenverschwendung ist als Übel schon mal die sichere allein deutsche Realität. Diese extrem einseitige Förderpolitik riecht nach Selbstmord aus Angst vom dem Tod.
Die extreme PV-Förderung ist nicht der einzige Fehler der Energiepolitik. Die Fehler aber dazu zu benutzen um sie gegenseitig zu rechtfertigen und sie damit noch zu puschen ist geradezu töricht. Man sieht das nicht nur an der immer wieder emotional gezogenen Atomkarte und der Verknüpfung und Rechtfertigung der Milliarden für den Sonnenstrom. Vernunft ist Mangelware. Fanatik, Ideologie und Profitgier prägen die deutsche Energielandschaft. Fast jedes Mittel ist recht. Tarnen, Täuschen, Lobbyeinsatz, dutzende Studien und die Verbraucher zahlen die steigende Zeche brav weiter. Aber klar, die Energie wird so oder so immer teuerer, das muss eine Binsenweisheit sein.
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@PLUS:
Hier ist eine Grafik mit der vollständigen Wahrheit zur Strompreisentwicklung:
(http://www.img-teufel.de/uploads/Strompreisentwicklung33ba3dbcPNG.png) (http://www.img-teufel.de/img_Strompreisentwicklung33ba3dbcPNG.png.html)
Wie man sieht haben Sie sich für ihren Vergleich gezielt das Referenzjahr ausgesucht, das die tatsächliche Preisentwicklung im Wettbewerb gar nicht darstellt. Der Wettbewerb zwischen den Stromerzeugern kam erst im Jahr 2000 so richtig in Gang, so dass dort auch die niedrigsten Preis vorhanden waren.
Im Jahr wurde im Durchschnitt für Stromerzeugung, - verteilung und Vertrieb nur 8,62 ct/kWh aufgewendet. Heute sind es dagegen 13,57 ct/kWh. Das ist eine Steigerung um 57 % in 10 Jahren. Dem gegenüber war die durchschnittliche Inflationsrate weniger als 20 % im gleichen Zeitraum und in der ist ja die Entwicklung der Energiepreise auch schon mit eingerechnet.
Da der meiste Strom von Kraftwerken kommt deren Brennstoffkosten nahezu konstant waren (AKW und Braunkohle) wurden hier von den Konzernen die Spekulationen an den Energiemärkten genutzt um ihre Gewinne drastisch zu erhöhen.
Man kann sicher beklagen, dass der staatliche Anteil am Verbraucherstrompreis in der gleichen Zeit auch deutlich angewachsen ist. Aber die regenerative Energieerzeugung in Verbindung mit der EEG-Umlage trägt wegen ihrer gleichzeitigen preissenkenden Wirkung auf die Großhandelspreise ganz sicher nicht die Hauptschuld.
Hinweis zur Grafik:
Diese wurde von mir aus den Daten zur Strompreisentwicklung bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Strompreis#J.C3.A4hrlicher_Durchschnittsstrompreis_in_Deutschland) erstellt.
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@ egn
Allein die Vermengung von Erzeugung, Vertrieb und Transport zeigt, wie untauglich diese Gafiken sind. Die Nezentgelte sind in der Vergangenheit gesunken somit sind die Erzeugungspreise wesentlich stärker gestiegen als dargestellt. Evtl. sind diese aber gar nicht gestiegen sondern die Vertriebsmargen haben sich erhöht. Ausserdem erinnere ich mich ziemlich genau, dass hier immer wieder behauptet wurde, die Strompreise hätten neulich noch zwischen 9 und 12 ct/kWh in der Erzeugung gelegen, und die bösen Versorger hätten diese Preissenkung überhaupt nicht weitergegeben. Wurde gern genannt, als die letzte 70%-Erhöhung der EEG-Umlage weitergegeben wurde. Dann müssen diese hohen Preise ja anscheinend in der Vergangenheit von den Konzernen übernommen und nicht weitergegeben worden sein. Aber auch in Wiki werden wohl Grafiken von Leuten eingestellt, die solche aussuchen, die ins Konzept passen.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
Allein die Vermengung von Erzeugung, Vertrieb und Transport zeigt, wie untauglich diese Gafiken sind. Die Nezentgelte sind in der Vergangenheit gesunken somit sind die Erzeugungspreise wesentlich stärker gestiegen als dargestellt.
Zutreffend!
Die Großhandelspreise für den konventionell erzeugten Strom sind drastisch gestiegen, ohne dass sich die Erzeugungskosten (Kernenergie, Braunkohle) entsprechend erhöht hatten.
Die Strombezugskosten der Vertriebsgesellschaften richten sich nach diesen Großhandelspreisen, so dass sich die Margen der Stromerzeuger entsprechend erhöht haben.
Die Vertriebsmarge erhöht sich hingegen, wenn die Vertriebsgesellschaften gesunkene Großhandelspreise nicht auch entsprechend an ihre Kunden weitergeben.
Wenn es einen preisdämpfenden Effekt der EEG- Einspeisung gibt, dann in Bezug auf die Großhandelspreise, welche die Stromerzeuger von den Stromvertriebsgesellschaften kassieren.
Den drastischen Anstieg der Großhandelspreise bis 2009 begründeten die Stromerzeuger hauptsächlich mit gestiegenen Brennstoffkosten, wobei als Referenz oft der Rohölpreis herhalten muss.
Interessant wäre also, welcher preisdämpfende Effekt bei den Großhandelspreisen - auch in prognostizierten Szenarien abhängig von der weiteren Entwicklung der Rohölpreise - auf die Solarstrommenge entfällt/ entfallen kann.
Die heutige und künftige EEG- Umlage könnte sich als Absicherungsaufwand gegen einen Anstieg der Großhandelspreise infolge steigender Brennstoffkosten darstellen.
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Da bisher die Stromkonzerne den kompletten Markt von der Erzeugung, über Verteilung bis zum Vertrieb beherrscht haben, war die Trennung nicht nötig. Das ist nur ein Spiel von linke Tasche - rechte Tasche.
Wenn man sich die Großhandelspreise am Spot-Markt ansieht so haben sich mit Ausnahme des Jahres 2008 nicht so stark verändert. Hier ist eine Tabelle mit den 200 Tage-Durchschnitten jeweils am 31.12. des jeweiligen Jahres:
Jahr Base €/MWh Peak €/MWh
2005 52 65
2006 49 63
2007 43 57
2008 70 85
2009 40 48
2010 48 54
heute 53 58
Im Prinzip haben wir also heute Großhandelspreise wie im Jahre 2005, beim Peak liegt man sogar noch deutlich günstiger.
Ich sehe das eher so, dass die Stromkonzerne in früheren Jahren den Ertrag mehr in Richtung der Netzkosten verschoben haben. Hier gab es im Rahmen der Preistransparenz an der Strombörse kaum Möglichkeiten viel zusätzlich zu verdienen. Die Netzkosten konnten jedoch nach und nach erhöht werden. Als dies dann bemerkt wurde und eine strengere Regulierung mit festgesetzten Renditen erfolgte, hat sich für die Stromkonzerne das auch nicht mehr so richtig gelohnt. Deshalb haben sie sich mittlerweile teilweise von ihren Netzen schon völlig getrennt, oder wollen das noch tun.
Heute stecken Profite tatsächlich bei den Stromkonzernen im Geschäft mit den gewerblichen und privaten Verbrauchern. Im Gegensatz zu Erzeugung und dem Netzbetrieb kann ihnen niemand so genau auf die Finger sehen. Und so richtig Wettbewerb herrscht wohl nur bei den großen gewerblichen Verbrauchern, bei den kleinen gewerblichen und den privaten Verbrauchern ist der Wettbewerb wegen der geringen Wechselwilligkeit nur gering.
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Original von egn
Da bisher die Stromkonzerne den kompletten Markt von der Erzeugung, über Verteilung bis zum Vertrieb beherrscht haben, war die Trennung nicht nötig. Das ist nur ein Spiel von linke Tasche - rechte Tasche.
Die Trennung ist nötig, weil alle Stromvertriebsgesellschaften, ob nun konzernzugehörig oder nicht, von der Entwicklung der Großhandelspreise betroffen sind, die Entwicklung der Großhandelspreise deshalb Einfluss auf deren Preiskalkulation und schließlich auf die Letztverbraucherpreise hat, egal wie stark der Wettbewerb im Endkundengeschäft ist. Denn es lässt sich nun einmal gegenüber dem Endkunden nur der Strom vermarkten, den man zunächst beim Stromerzeuger einkauft.
Für die Großhandelspreise für konventionell erzeugten Strom, den die Vertriebsgesellschaften, Stadtwerke, aber auch industrielle Großkunden zahlen, sind die Forward- Notierungen des Terminmarktes maßgeblich (siehe Dr. Ritzau BET)
Original von RR-E-ft
Entwicklung der Strom- Großhandelspreise seit 2009 (http://www.zfk.de/zfkGips/ZFK/zfk.de/Energie-Preise/Energie-Preise/ZfK_06_11_StromForward.pdf)
Entwicklung der Stromgroßhandelspreise von 2001 bis 2005 BET Aachen (Seite 4) (http://www.bet-aachen.de/fileadmin/redaktion/PDF/Veroeffentlichungen/2005/BET-Artikel_Strombeschaffung_0510.pdf)
Die Marge der Stromerzeuger ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Großhandelspreis und den jeweiligen Stromerzeugungskosten.
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Original von RR-E-ft
Für die Großhandelspreise für konventionell erzeugten Strom, den die Vertriebsgesellschaften, Stadtwerke, aber auch industrielle Grokunden zahlen, sind die Forward- Notierungen des Terminmarktes maßgeblich.
Das ist schon richtig, wobei es sogar nur ein Durchschnitt über 3 Jahre ist. Wie sie aber in ihre eigenen Quelle zu 2009+ sehen können unterscheiden sich die Preise zwischen Spot-Markt und Terminmarkt nicht so wesentlich, jedenfalls wenn man Durchschnittswerte am Spotmarkt nimmt. Dies ist ja auch logisch da sonst sofort Arbritage-Geschäfte stattfinden und die Preise angleichen würden.
Es scheint auch mittlerweile einige Versorger zu geben die sich vorwiegend auf den Spotmärkten bedienen, und/oder sich nur kurzfristig Strom beschaffen. Darauf deuten neue Verbrauchertarife ohne Preisgarantie und kurzen Kündigungszeiten hin (1 Monat). Diese Tarife liegen in den Tarifvergleichen deutlich vorn, während andere Anbieter noch mit ihren Altlasten aus 2008 mit weit überhöht eingekauften Strompreisen zu kämpfen haben.
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Die Strom- Großhandelspreise mögen meinetwegen auf dem Niveau von 2005 liegen. Die Rohölpreise lagen in 1Q11 jedoch hingegen über den bisherigen Spitzenwerten aus 1Q08.
Original von RR-E-ft
Entwicklung Weltmarktpreis für Rohöl seit 2002 (http://www.tecson.de/oelweltmarkt.html)
Der Röholpreis hatte sich von 2002 bis 2008 in der Spitze versiebenfacht.
Ausgebremst wurde der steile Anstieg durch die Weltwirtschaftskrise.
Aber schon klettern die Notierungen wieder auf alte Rekordwerte.
Sollte der Euro gegenüber dem USD an Wert verlieren, wirkt sich der Anstieg der Rohölnotierungen in USD noch dramatischer aus.
Wenn es einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Rohölpreise und der Strom- Großhandelspreise je gab [wie die Stromkonzerne behaupten], dann wurde dieser wohl zumindest teilweise aufgelöst. Und wenn er teilweise aufgelöst wurde, stellt sich die Frage, ob dies auf die EEG- Einspeisung zurückzuführen ist. Und wenn es auf die EEG- Einspeisung zurückzuführen ist, stellt sich weiter die Frage, welche Auswirkungen die EEG- Einspeisung zukünftig auf die Entwicklung der Strom- Großhandelspreise insoweit zeitigen kann.
Original von RR-E-ft
Interessant wäre also, welcher preisdämpfende Effekt bei den Großhandelspreisen - auch in prognostizierten Szenarien abhängig von der weiteren Entwicklung der Rohölpreise - auf die Solarstrommenge entfällt/ entfallen kann.
Die heutige und künftige EEG- Umlage könnte sich als Absicherungsaufwand gegen einen Anstieg der Großhandelspreise infolge steigender Brennstoffkosten darstellen.
Erst danach lässt sich m. E. beurteilen, wie volkswirtschaftlich sinnvoll die EEG- Regelungen sind.
PLUS kennt die Antwort ja jetzt schon, weil er alles in größter sachlicher Nüchternheit und mit großem Sachverstand genau gegeneinander abgewogen zu haben meint.
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Original von RR-E-ft
Erst danach lässt sich m. E. beurteilen, wie volkswirtschaftlich sinnvoll die EEG- Regelungen sind.
PLUS kennt die Antwort ja jetzt schon, weil er alles in größter sachlicher Nüchternheit und mit großem Sachverstand genau gegeneinander abgewogen zu haben meint.
Danach ist man auf jeden Fall immer schlauer. Aber dann ist das viele Geld nutzlos in der Sonne verbraten bzw. das berühmte Kind liegt gegebenenfalls im Brunnen.
Wenn es um Nüchternheit geht, dann helfen Fakten und da gibt es in der Zwischenzeit eine Menge. Wenn man alleine davon ausgeht, dass die genannten Zahlen stimmen, dann wurden bisher weit über 100 Mrd.€ in PV auf deutschem Boden investiert. Die Anlagen decken lediglich aufsummiert rund zwei Prozent am Stromkuchen. An der Leistung dieser Anlagen wird sich nur noch wetterabhängig etwas ändern. Jetzt kann man zunächst nüchtern die Frage stellen, ob diese 100 Mrd. € dafür sinnvoll ausgegeben wurden. Verbraucher dürfen das fragen, sie bezahlen die Investititon indirekt über den Strompreis verteilt auf zwanzig Jahre. Die Spekulation auf die tollen Zukunftsauswirkungen sind da weniger nüchtern. Die vielen Profiteure denken und glauben an den Profit und nicht daran.
Zur Lobbypolitik - aus der Presse:
Mit fleißiger Lobbyarbeit hat es die Branche zumindest geschafft, das aus ihrer Sicht Schlimmste abzuwenden: eine Deckelung der Förderung bis zu einer bestimmten Leistung. Denn der Widerstand gegen die ausufernden Kosten der garantierten Vergütung des Solarstroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zu zahlen über eine Umlage von allen Stromkunden, wächst. Vor diesem Hintergrund hatte der Sachverständigenrat für Umweltfragen Anfang des Jahres gefordert, den jährlichen Zubau von Fotovoltaikanlagen auf maximal ein Gigawatt zu begrenzen.
Die Bundesregierung griff den Vorschlag zwar nicht direkt auf. Doch noch Anfang April legten sich Umweltminister Norbert Röttgen und der damalige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle darauf fest, die Energiewende „kosteneffizient“ zu gestalten. „Damit die Strompreise bezahlbar bleiben“, so Röttgen. Das hätte bedeutet, den besonders teuren Solarstrom zugunsten preiswerterer erneuerbarer Energiequellen wie Wind zurückzudrängen. Doch von dem Versprechen ist in den neuesten Plänen der Regierung nichts mehr zu finden. Röttgen, so wissen Insider, wolle der deutschen Solarindustrie mit einem Förderdeckel auf keinen Fall den Todesstoß versetzen.
[/list]wiwo (http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/deutsche-solarbranche-wird-ueberrannt-466782/print/)
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Für manchen steht womöglich sogar fest, dass der Wegfall der kompletten EEG- Umlage zur Folge hätte, dass der Strompreis um 3,5 Ct/ kWh sinkt.
Original von PLUS
Wenn es um Nüchternheit geht, dann helfen Fakten und da gibt es in der Zwischenzeit eine Menge. Wenn man alleine davon ausgeht, dass die genannten Zahlen stimmen, dann wurden bisher weit über 100 Mrd.€ in PV auf deutschem Boden investiert.
Ja, wenn man alleine davon ausgeht, dass die genannten Zahlen stimmen. :D
Da fängt es schon an.
Gibt es eine verlässliche Quelle dazu, dass auf deutschem Boden (oder vielleicht auch auf Dächern) bereits weit über 100 Mrd € in PV investiert wurden?
Was bedeutet investiert? Sind da die Erwerbs- und Errichtungskosten der PV- Anlagen oder gar die Investitionen für Solarfabriken in Deutschland mit dabei?
Von Interesse wäre für mich, der ich nicht zu den PV- Profiteuren gehöre, im hiesigen Zusammenhang allein, wieviel EEG- Umlage bisher für PV angefallen ist, von den betroffenen Stromkunden schon aufgebracht werden musste.
Bei der Bundesnetzagentur war zu erfahren, dass in 2011 acht Mrd. EUR an EEG- Umlage auf Solaranlagen entfallen könnten. (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/101015ErhoehungEEGUmlage.html?nn=65116) Das ist viel Geld!
Original von PLUS
Jetzt kann man zunächst nüchtern die Frage stellen, ob diese 100 Mrd. € dafür sinnvoll ausgegeben wurden. Verbraucher dürfen das fragen, sie bezahlen die Investititon indirekt über den Strompreis verteilt auf zwanzig Jahre.
Zunächst muss man erst einmal nüchtern fragen, wo und wofür bisher 100 Mrd. EUR investiert worden sein sollen.
Ob gut oder schlecht investiert wurde, bemisst sich dann grundsätzlich danach, was die jeweilige Investition gekostet hat und wieviel Energie sich damit jeweils \"ernten\" lässt. Ökonomen fragen zudem nach der Refinanzierung.
Wenn investiert wurde, ist das Geld auch nicht weg. Es haben dann nur andere.
Der Investor steht dann erst einmal da mit seiner Anlage und muss sehen, ob er seine Investition über die Zeit irgendwie wieder hereinbekommt (refinaziert) oder ob er die Anlage besser wieder deinstalliert und nach Afrika verkauft, weil da mehr Sonne scheint und gerade große Nachfrage nach solchen Anlagen besteht.
Es gibt jedenfalls keine garantierten Renditen.
Kein Verbraucher zahlt eine solche Investition indirekt.
Über die EEG- Umlage indirekt bezahlt wird die Differenz zwischen der Einspeisevergütung und den jeweiligen Großhandelspreisen für aus solchen Anlagen jeweils eingespeiste Strommengen.
Die resultierende Belastung [...für den einzelnen] hängt damit ab von der Größe der eingespeisten Strommenge und der Höhe der Großhandelspreise [...sowie der Strommenge, auf welche die resultierende Belastung verteilt wird].
Original von Bundesnetzagentur
Die ÜNB sind verpflichtet, den EEG-Strom an der Börse zu vermarkten. Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den EEG-Strom und den Einnahmen aus seiner Vermarktung an der Börse wird über die EEG-Umlage finanziert. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die Differenz zu den EEG-Vergütungssätzen.
[Nach dem auch von mir hier vertretenen Ansatz ergibt sich die tatsächlich resulteirende Belastung sogar erst bei Gegenüberstellung mit den Großhandelspreisen, die sich ohne die entsprechende EEG- Einspeisung ergeben hätten].
Ein direkter Zusammenhang zur Höhe der Investitionskosten besteht nicht.
Die angeblich in der Sonne verbrannten 100 Mrd. EUR gehen jetzt aber nicht etwa auf den RWI- Forscher Frondel zurück, von dem WDR MONITOR berichtete, seine Studien seien von Lobbyorganisationen beauftragt.
Focus 19.03.2008 Photovoltaik100 Milliarden Euro verbrennen in der Sonne (http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/klima/photovoltaik_aid_265763.html)
Publikationen RWI Frondel (http://www.rwi-essen.de/frondel/publikationen/)
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Original von RR-E-ft
Für manchen steht womöglich sogar fest, dass der Wegfall der kompletten EEG- Umlage zur Folge hätte, dass der Strompreis um 3,5 Ct/ kWh sinkt.
Aber aber, wer erzählt u.a. zur Rechtfertigung der Förderung denn häufig vom preissenkenden merit-order-Effekt. Der deutsche Haushaltsstromverbraucher merkt von diesem Großhandelspreiseffekt bisher nichts, da schlägt die EEG-Umlage erkennbar deutlicher zu Buche und die Preise steigen in aller Regel. Da steht bis jetzt überhaupt nichts fest!
Original von RR-E-ft
Bei der Bundesnetzagentur war zu erfahren, dass in 2011 acht Mrd. EUR an EEG- Umlage auf Solaranlagen entfallen könnten. Das ist viel Geld!
Es ist deshalb müssig darüber zu streiten was die Verbraucher indirekt bezahlen oder nicht. Es gibt ja keine garantierten Renditen und keine garantierte Übernahme unwirtschaftlicher Stromerzeugungskosten. Als Jurist muss man das so sehen, quasi bezahlen es die Verbraucher aber doch. Sie zahlen jedenfalls die milliardenschwere EEG-Umlage noch jahrelang und was damit finanziert wird ist bekannt. Je nach Richtung der Rechnungen und Prognosen gibt man sich im Solaristenlager sehr gläubig oder man bestreitet heftig. Fundiert ist da wenig.
Man braucht dazu auch das RWI. Ist denn alles falsch was von dort kommt? Andere Institute, Studien und Umfragen haben auch ihre Finanzierungsquellen. Man sollte sich halt nicht einseitig orientieren und informieren. Wenn aber schon der eigene Bundesverband bei einer kritischen Pressemitteilung zur Preiswirkung der Solarförderung heftigst in die Mangel genommen wird, dann gibt das doch zu Denken, welche Interessen da genau vertreten werden. Es geht ja nicht mehr um eine inhaltliche Auseinandersetzung. Kritik an der PV-Förderung ist tabu, sie wird grundsätzlich nicht geduldet. Z.B. ist noch nicht so lange her:
Pressemitteilungen
Solarförderung treibt Strompreis in die Höhe
Verbraucherzentrale Bundesverband prognostiziert deutliche Mehrbelastung der Verbraucher
22.04.2010 - Mit einer zusätzlichen Strompreiserhöhung um zehn Prozent müssen die privaten Haushalte in Deutschland im kommenden Jahr rechnen. Das prognostiziert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Grund ist das enorme Wachstum von Solaranlagen, die Stromkunden über eine Umlage subventionieren. \"Solarstrom ist gut und wichtig, aber der finanziellen Förderung müssen Grenzen gesetzt werden\", so Vorstand Gerd Billen.
Die Prognose des vzbv stützt sich auf den erwarteten Zubau von neuen Solaranlagen.
.....
Außerdem fordert der vzbv, auf die umstrittene Eigenverbrauchsvergütung zu verzichten, da sie keine Auswirkungen auf die Netzentlastung hat. Sie dient lediglich dem Ziel, die Absenkung der Vergütung durch die Hintertür aufzuweichen.
[/list]Die Solarförderung ist immer noch überzogen und die Pressemitteilung ist dem Grund nach immer noch berechtigt. Sie vertritt unmittelbar Verbraucherinteressen von normalen Haushaltsstormverbrauchern.
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Original von PLUS
Aber aber, wer erzählt u.a. zur Rechtfertigung der Förderung denn häufig vom preissenkenden merit-order-Effekt. Der deutsche Haushaltsstromverbraucher merkt von diesem Großhandelspreiseffekt bisher nichts, da schlägt die EEG-Umlage erkennbar deutlicher zu Buche und die Preise steigen in aller Regel. Da steht bis jetzt überhaupt nichts fest!
Es steht genauso wenig fest wie hoch die Strompreise wären wenn es den preissenkenden Effekt und den Wettbewerb durch die EEG-Einspeisung nicht gäbe. Ich würde einfach mal so behaupten dass sich der Preis ab dem Niveau in 2008 weiter entwickelt hätte, und dann etwa bei 30 ct/kWh ohne EEG-Umlage liegen würde.
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RWI für Ökostrom- Moratorium (http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13452186/Forscher-fordern-Oekostrom-Moratorium.html)
Nach Ansicht der Wissenschaftler bestehen derzeit in Deutschland \"so große Defizite in Bezug auf Leitungsbau, Speicherkapazitäten und bei der Vernetzung mit den europäischen Nachbarn, dass es vorerst nicht ratsam erscheint, mit dem Ausbau regenerativer Stromerzeugungskapazitäten fortzufahren\", ergänzte Manuel Frondel, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs \"Umwelt und Ressourcen\" im Gespräch mit der \"Welt am Sonntag\".
Beim RWI findet sich keinerlei Hinweis auf den preisdämpfenden Merit Order- Effekt, auf den andere Institute verweisen.
DIW: Atomausstieg lohnt sich (http://www.taz.de/1/zukunft/schwerpunkt-anti-akw/artikel/1/der-atomausstieg-lohnt-sich/)
Selbst ein sofortiger Verzicht auf die ältesten Atomkraftwerke führt nur zu geringen Strompreissteigerungen. Das zeigen Berechnungen des DIW Berlin. Die Berechnungen belegen auch: Bereits bis 2020 könnte der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix verdoppelt werden. Geeignete ungenutzte Flächen, etwa zur Nutzung von Windenergie an Land, sind vorhanden, und auch in der Nordsee kann mehr Windenergie genutzt werden. Dazu kommen Biomasse, Wind- und Solarenergie.
Langfristig sollen erneuerbare Energien den Atomstrom und fossile Brennstoffe zunehmend ersetzen und zur Hauptenergiequelle für Deutschland werden. Damit relativieren sich auch die \"Kosten\" der Energiewende: Die Durchsetzung einiger erneuerbarer Energien wird dazu führen, dass Strom in vielen Stunden des Jahres wesentlich günstiger wird als heute und teilweise sogar fast zum Nulltarif angeboten werden kann.
Bereits heute ist der sogenannte Merit-Order-Effekt erheblich, mit dem Wind- und Sonnenenergie zu einer Senkung des Strompreises beitragen. Diese Effekte werden sich mit zunehmendem Anteil der erneuerbaren Energien verstärken. Mittelfristig führt die Energiewende also zu erheblichen gesellschaftlichen Wohlfahrtsgewinnen.
E.ON: \"Energiewende ist riesige Chance\" (http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-06/20627574-eon-chef-gibt-sich-gelaeutert-und-sieht-in-energiewende-eine-riesige-chance-009.htm)
Der für seine Blockade-Haltung in der Atomfrage bekannte Manager bezeichnete in einem Gespräch mit der britischen Financial Times die Pläne hin zu mehr Ökostrom in Deutschland als \"riesige Chance\". Deutschland werde zum Versuchsraum für den beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien. \"Was wir lernen, wollen wir in die Welt tragen.\"
LichtBLick sieht Direktvermarktung von Ökostrom in Gefahr (http://www.stromvergleich.de/oekostrom/oekostromnachrichten/4221-kunden-duerfen-keinen-deutschen-oekostrom-erhalten-27-6-2011)
Der Vorstandsvorsitzende von LichtBlick, Dr. Christian Friege, verkündete, dass Deutschland zwar immer mehr Ökostrom produziert, aber die Verbraucher können diesen nicht verwenden. Zudem warnt er, dass die Akzeptanz der Ökostrom-Förderung in Gefahr sei. Plänen der Koalition zufolge soll der Anteil an Ökostrom bis zum Jahr 2020 von aktuell 17 Prozent auf mindestens 35 Prozent erhöht wurden sein. Wenn der derzeitige EEG-Entwurf nicht mehr geändert wird, erhalten Ökostrom-Kunden hierzulande keinen aus Wind oder Sonne erzeugten Strom. Stattdessen erhalten sie den grünen Strom aus dem Ausland.
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Original von egn
Es steht genauso wenig fest wie hoch die Strompreise wären wenn es den preissenkenden Effekt und den Wettbewerb durch die EEG-Einspeisung nicht gäbe. Ich würde einfach mal so behaupten dass sich der Preis ab dem Niveau in 2008 weiter entwickelt hätte, und dann etwa bei 30 ct/kWh ohne EEG-Umlage liegen würde.
Klar, warum nicht höher? :tongue:
Warum haben wir in D dann trotz des \"
preissenkenden Effekt\" die höchsten Strompreise?
Deutlich höhere Strompreise erwartet ja auch der EU-Kommissar Günther Oettinger. Er bereitet die Deutschen auf eine weitere Preisrunde beim Strom vor und spricht von zwei Cent pro Kilowattstunde und meint damit die Kosten für den Netzausbau. Das hat jetzt mit der EEG-Einspeisung gar nichts zu tun, aber mit den EE wohl schon. Aber ja, wir sind dafür ja auch Solarweltmeister am 49/50 nördlichen Breitengrad. Das macht den Deutschen ganz sicher keiner mehr nach! :P [/list]
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Der preisdämpfende Merit Order- Effekt kann nur die Großhandelspreise für Elektrizität betreffen.
Ob und wie die Entwicklung der Großhandelspreise an die Letztverbraucher weitergegeben wird, bemisst sich nicht nach dem EEG, sondern hängt von ganz anderen Umständen ab.
Der zuletzt gestiegenen EEG- Umlage standen gesunkene Großhandelspreise (Strom- Forward- Notierungen) gegenüber.
Wenn Stromvertriebsgesellschaften gesunkene Großhandelspreise (http://www.zfk.de/zfkGips/ZFK/zfk.de/Energie-Preise/Energie-Preise/ZfK_06_11_StromForward.pdf) nicht ebenso wie gestiegene Großhandelspreise an die Letzverbraucher weitergeben und hierdurch ihre Margen erhöhen, so lässt sich dies nicht auf das EEG zurückführen.
Das scheint manchen gedanklich zu überfordern.
Fraglich allein, ob und welcher Teil des beobachteten Preisrückgangs bei den Großhandelspreisen (http://www.zfk.de/zfkGips/ZFK/zfk.de/Energie-Preise/Energie-Preise/ZfK_06_11_StromForward.pdf) auf den Merit Order- Effekt zurückzuführen ist und wie sich dieser Effekt künftig - auf die Entwicklung der Großhandelspreise! - auswirken kann.
Original von RR-E-ft
DIW: Atomausstieg lohnt sich (http://www.taz.de/1/zukunft/schwerpunkt-anti-akw/artikel/1/der-atomausstieg-lohnt-sich/)
Bereits heute ist der sogenannte Merit-Order-Effekt erheblich, mit dem Wind- und Sonnenenergie zu einer Senkung des Strompreises beitragen. Diese Effekte werden sich mit zunehmendem Anteil der erneuerbaren Energien verstärken. Mittelfristig führt die Energiewende also zu erheblichen gesellschaftlichen Wohlfahrtsgewinnen.
Eine vollkommen andere Frage ist wieder die Entwicklung der Netzkosten, weil das Stromnetz der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) umgebaut werden muss.
Dieser Umbau ist jedoch sowieso erforderlich und bereits seit dem 2001 beschlossenen Atomausstieg absehbar.
Eine wiederum vollkommen andere Baustelle ist der Netzausbau vor Ort, um weitere dezentrale Einspeisung ans Netz bringen zu können.
Meinung der Stadtwerke Froendenberg (http://www.welt.de/wirtschaft/article13451001/Der-grosse-Schwindel-mit-der-Solarenergie.html)
Mit ihren 340 Fotovoltaik-Anlagen haben die Froendenberger bereits 5,6 Megawatt ans Netz gebracht. Dabei liegt der Strombedarf in der Region, etwa an Feiertagen, oft nur halb so hoch bei rund 2,5 Megawatt. So musste Heitmann etwa 25 Anträge auf Netzanschluss neuer Solaranlagen bereits ablehnen, weil dies sein Leitungsnetz in einigen Außenbereichen überlastet hätte.Um dem Solar-Problem Herr zu werden, müsste das kleine Stadtwerk allein 12 bis 13 Millionen Euro in den Ausbau der Leitungsnetze vor Ort investieren. \"Das entspricht der Höhe unseres gesamten Eigenkapitals\", sorgt sich Heitmann. Weil die Kosten des Netzausbaus vom örtlichen Netzbetreiber zu tragen sind, müssten die Stadtwerke ihre Netznutzungsentgelte erhöhen, um die Investition tragen zu können. \"Das könnte sich zum Standortnachteil für unsere Stadt auswachsen\", glaubt Heitmann. Aus Sicht des Stadtwerke-Chefs, \"stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht, wenn wir hier 12 Millionen Euro investieren müssen, damit 30 Leute dann ein paar Tausend Euro mit Solarstrom verdienen.\"
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Original von PLUS
Warum haben wir in D dann trotz des \"preissenkenden Effekt\" die höchsten Strompreise?
Sie haben noch immer nicht den Unterschied zwischen Börsenpreisen und Verbraucherpreisen verstanden. Hier mal eine Kurzbeschreibung zu den unterschiedlichen Kosten und Preisen in diesem Umfeld:
Stromgestehungskosten:
Das sind die Kosten die die erzeugte kWh unter Einberechnung aller Fix-
und variablen Kosten (ohne externe Kosten) tatsächlich kostet.
Grenzkosten:
Das sind nur die variablen Kosten zu denen jedes einzelne Kraftwerk den
Strom am Spotmarkt (Day-Ahead) anbietet.
Börsenpreis am Spotmarkt:
Dieser Preis bildet sich nach dem prognostizierten Verbrauch nach der
Merit-Order der für jedes Kraftwerk gemeldeten Grenzkosten.
Börsenpreis am Terminmarkt:
Dieser Preis entsteht aus dem spekulativen Handel der Teilnehmer am
Terminmarkt für einen bestimmten Zeitpunkt. Marktteilnehmer sind dabei
nicht nur Stromerzeuger und Stromversorger, sondern auch Banken und
andere Spekulanten.
Verbraucherpreis:
Die Stromversorger kaufen den Strom auf Termin und auch am Spotmarkt
ein. Daraus erzeugen sie mit den Netzkosten, Steuern und Abgaben einen
Preis für den Verbraucher. Dabei gibt es im Endverbrauchermarkt
sogenannte Marktverteidiger und Marktangreifer.
Die Marktverteidiger sind überwiegend die Grundversorger in einem
Versorgungsgebiet. Sie besorgen sich den Strom überwiegend über den
Terminmarkt verteilt über mehrere Jahre. In einem steigenden Markt ist
das ein gutes und sicheres Geschäft. Fällt jedoch der Markt dann haben
sie auf Termin die Energie zu teuer eingekauft. Sie versuchen dann mit
Preisgarantien und langen Vertragsbindungen diese hohen Preise
abzusichern.
Die Marktangreifer sind dagegen häufig reine Handelsunternehmen mit
geringen Kosten. Sie kaufen die Energie überwiegend am Spotmarkt,
und/oder mit kurzlaufenden Kontrakten am Terminmarkt. Dadurch haben sie
am Endverbrauchermarkt einen Vorteil und können diesen Vorteil zur
Gewinnung von neuen Kunden einsetzen. Dies tun sie einmal indem sie
kurzlaufende Stromverträge ohne Preisgarantie anbieten, und für
Neukunden auch noch Prämien und Boni zahlen. In den Vergleichslisten
findet man diese dann auch vorwiegen auf den vordersten Rängen. Ziel ist
es unter den ersten 5-10 zu sein. Der Kunde wählt dann nicht unbedingt
den günstigsten, sondern den günstigsten mit den passenden Bedingungen
wie Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Bewertung.
Der Strommarkt ist derzeit sehr schwer für die Marktverteidiger. Sie
haben sich in den letzten Jahren den Strom zu teuer eingekauft. Durch
die steigende EEG-Einspeisung werden aber die Preise an der Börse nahezu
konstant gehalten. Und die Differenz zwischen Termin- und Spotmarkt
bleibt. So gibt es immer mehr Anbieter die in die Rolle des
Marktangreifers schlüpfen und neue günstige Tarife anbieten. Auch heute
kann man die kWh (ohne mtl. Grundkosten) für unter 18 ct/kWh kaufen. Wer
das nicht tut muss sich nicht über hohe Preise beschweren. Wettbewerb
entsteht nur durch regelmäßige Überprüfung der Angebot und Wechsel zu
Anbieter mit dem günstigsten Preis zu angemessenen Bedingungen.
Die Preise an der Strombörse sind nicht so unterschiedlich zwischen D und z.B. F, das Sie ja gerne als Beispiel bringen. Das können Sie regelmäßig an der EEX sehen wenn Sie die Gebietspreise betrachten. Dennoch gibt schon hier einen drastischen Unterschied. Während in D ein Wettbewerb durch eine Unzahl von Versorgern gibt, ist es in Frankreich das Unternehmen EdF das sowohl die Erzeugung als auch die Versorgung dominiert. Dabei ist es so, dass die Preisbildung für die Erzeugung nicht an der Börse nach Merit-order erfolgt, sondern vom Staat jedes Jahr festgelegt wird. Die Ausgangsbasis für die Verbraucherpreise in Frankreich ist als das Preisdiktat des Staates. Dies ist schlimm für EdF da damit auch der Gewinn limitiert ist. Deshalb beschwert sich EdF auch immer wieder darüber. In D ist der Gewinn bei der Erzeugung allein davon abhängig wo in der Merit-Order das Kraftwerk steht und wie welcher Preis für das teuerste produzierende Kraftwerk gilt.
Auf der Versorgerseite hat es EdF in Frankreich auch wieder leicht. EdF hat einen festgesetzten Erzeugerpreis, während in D der Strom überwiegend über den Terminmarkt abgewickelt wird. In der aktuellen Situation liegen die Preise am Terminmarkt regelmäßig über dem Sportmarkt, was auch logisch ist da über die Prämie das Risiko abgesichert ist. Diese Prämie schiebt sich der Verkäufer am Terminmarkt ein. Und schon hat wieder jemand mit verdient. Der Versorger hat jetzt seinen Strom am Terminmarkt eingekauft, jetzt muss er noch die Netzkosten drauf rechnen. Dadurch dass eis eine Vielzahl vomn Netzgebieten gibt kassiert jeder Netzbetreiber Zoll. Das ist bei EdF auch nicht so. Denen gehört auch noch das ganze Netz. Das reduziert erheblich die Kosten.
Ab diesem Punkt kommen dann die Steuern und Abgaben. Die Konzessionsabgabe ist wie die Netzgebühren nichts anderes als ein Zoll. Dazu wird von der Gemeinde nicht einmal eine Leistung erbracht. EdF hat wohl auch diesen Zoll nicht zu bezahlen. Dann kommen wir von der Energiesteuer. Diese wird überwiegend in die Rentenkasse abgeführt und hat mit Energie eigentlich gar nichts zu tun. Man hätte den Betrag auch über die Mehrwertsteuer erheben können, was ehrlicher gewesen wäre. Und dann kommt noch die EEG-Umlage, die zum Umbau der Energieversorgung eingeführt wurde. Man mag über die Verwendung uneinig sein, sie ist aber eine brauchbare Möglichkeit um in einem Wettbewerbsmarkt eine Umstrukturierung zu finanzieren. Zum Schluss kommt noch die Umsatzsteuer.
Warum kostet bei EdF die kWh nur 13 ct/kWh statt wie bei uns 25 ct/kWh?
Nach E-Control (http://e-control.at/portal/pls/portal/portal.kb_folderitems_xml.redirectToItem?pMasterthingId=2145242)setzen sich die Preise von D und Frankreich in 2010 folgendermaßen zusammen:
D F
Erzeugung 36 % 9,00 ct/kWh 30 % 3,9 ct/kWh
Verteilung 24 % 6,00 ct/kWh 35 % 4,55 ct/kWh
Abgaben 24 % 6,00 ct/kWh 21 % 2,73 ct/kWh
Umsatzsteuer 19 % 4,75 ct/kWh 15 % 1,95 ct/kWh
Den Wert für die Umsatzsteuer für D habe ich von 16 auf 19 % korrigiert.
Man sieht, dass Erzeugung und Verteilung in D viel teuerer ist. Dies liegt wie schon oben beschrieben an dem Monopol von EdF und der staatlichen Preisvorgabe. Bei den Abgaben dürfte die Energiesteuer und die EEG-Umlage die Differenz ausmachen. Und natürlich ist die Umsatzsteuer auf den Gesamtpreis auch noch eine erhebliche Differenz.
Auf dem ersten Blick scheint der Staat sich sehr zurück zu halten. Allerdings ist die Steuern- und Abgabenquote in Frankreich (http://www.wko.at/statistik/eu/europa-abgabenquoten.pdf) insgesamt höher als in D. D.h., das was die Verbraucher hier bei den Stromkosten einsparen, das wird ihnen an anderer Stelle genommen um ähnliche Aufgaben zu finanzieren wie in D.
Deutlich höhere Strompreise erwartet ja auch der EU-Kommissar Günther Oettinger. Er bereitet die Deutschen auf eine weitere Preisrunde beim Strom vor und spricht von zwei Cent pro Kilowattstunde und meint damit die Kosten für den Netzausbau. Das hat jetzt mit der EEG-Einspeisung gar nichts zu tun, aber mit den EE wohl schon. Aber ja, wir sind dafür ja auch Solarweltmeister am 49/50 nördlichen Breitengrad. Das macht den Deutschen ganz sicher keiner mehr nach! :P
Die Kosten die Öttinger meint sind die Netzausbaukosten im Hochspannungs- und Höchstspannugnsnetz der ÜNBs hauptsächlich für Offshore-Wind und den Ausbau des europäischen Energiehandels. Dies hat genau nichts mit dem Solarweltmeister Deutschland zu tun, denn die PV wird dezentral eingespeist und braucht allenfalls im Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz geringfügige Erweiterungen.
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Original von egn
Original von PLUS
Warum haben wir in D dann trotz des \"preissenkenden Effekt\" die höchsten Strompreise?
Sie haben noch immer nicht den Unterschied zwischen Börsenpreisen und Verbraucherpreisen verstanden. Hier mal eine Kurzbeschreibung...
@egn, Sie haben viel Text kopiert, aber trotzdem die kopierte Frage nicht beantwortet.
Einen Grund für weitere Anreize für den deutschen PV-Strom sehe ich immer noch nicht. Ich sehe immer noch eine eklatante Verletzung des ökonomischen Prinzips und des GG. Mit dem Strom in F hat das nichts zu tun. D und F sind sicher wichtige EU-Mitglieder, Europa ist mehr. Außerdem sollen an der EEX um die 200 Börsenteilnehmer aus 19 Ländern handeln. Die profitieren dann wohl von den diversen \"Börseneffekten\" dort. ;)
Es fragt sich immer noch, hier im Energieverbraucherforum, was hat der normale energieverbrauchende deutsche Bürgerhaushalt davon. Bis jetzt doch nur steigende Preise!
PS:
@RR-E-ft: Froendenbergs gibt es viele in D (http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/1018/03_solarstrom.jsp?startMedium=255435&startPicture=/bilder/mediendb/markt/Bilder/2010/kw42/stromeinspeisung.jpg&dslSrc=rtmp://gffstream.fcod.llnwd.net/a792/e2/mediendb/markt/video/2010/kw42/101018_solarstrom_web-m.mp4&isdnSrc=rtmp://gffstream.fcod.llnwd.net/a792/e2/mediendb/markt/video/2010/kw42/101018_solarstrom_web-s.mp4&qtSrc=http://wdr.vo.llnwd.net/e1mediendb/markt/video/2010/kw42/101018_solarstrom_web-m.mp4&overlayPic=/tv/markt/codebase/img/overlay_video.png&offset=0&red=fsstd-tv%2Fmarkt&base=/tv/markt/codebase/video/)
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Original von PLUS
Sie haben viel Text kopiert, aber trotzdem die kopierte Frage nicht beantwortet.
Der Text ist komplett meiner und ich habe auch die Frage beantwortet. Nur die Antwort gefällt Ihnen nicht, deshalb versuchen Sie wieder Ablenkungsmanöver.
Einen Grund für weitere Anreize für den deutschen PV-Strom sehe ich immer noch nicht.
Wer hat weitere Anreize verlangt? Die Anreize die es gibt und die sich jedes Jahr drastisch reduzieren genügen völlig.
Ich sehe immer noch eine eklatante Verletzung des ökonomischen Prinzips und des GG.
Nun was sie sehen ist nicht relevant. Deshalb wird es so weiter laufen wie bisher. Und das ist auch gut so.
Mit dem Strom in F hat das nichts zu tun. D und F sind sicher wichtige EU-Mitglieder, Europa ist mehr. Außerdem sollen an der EEX um die 200 Börsenteilnehmer aus 19 Ländern handeln. Die profitieren dann wohl von den diversen \"Börseneffekten\" dort. ;)
Nun Sie haben immer wieder den Vergleich mit anderen Ländern gemacht. Ich habe Ihnen jetzt nochmal gezeigt dass der Strompreis nicht alleine entscheidend ist. Was nützt es wenn der Strompreis niedrig ist, der Bürger aber an anderer Stelle dafür zusätzlich bezahlt?
Das EEG bietet hier eine einmalige Transparenz hinsichtlich der Kosten verschiedener Stromerzeugungstechnologien.
Es fragt sich immer noch, hier im Energieverbraucherforum, was hat der normale energieverbrauchende deutsche Bürgerhaushalt davon. Bis jetzt doch nur steigende Preise!
Wie schon geschrieben, fragen Sie doch ihren Versorger warum er überhöhte Preise verlangt. Der kann es Ihnen sicher genau beantworten - wenn er will. Das EEG hat mit der Preisbildung erst Mal nichts zu tun.
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@egn,
ich würde gerne Strom aus Frankreich beziehen. Leider hat mir die EDF, Büro Berlin, auf meine schriftliche Anfrage eine abschlägige Antwort geschrieben.
Was nützt es wenn der Strompreis niedrig ist, der Bürger aber an anderer Stelle dafür zusätzlich bezahlt
Wo bitte schön werden da den Bürgern in Frankreich andersweitig belastet?
Sie stellen da mal wieder einfach so unbewiesene Behauptungen auf.
Ich wäre froh für 11 Cent/kWh Strom zu beziehen, wie in Frankreich mein Bruder dies in seinem Haus erhält. (13 Cent/kWh stimmt nicht) zuzügl. Grundgebühr
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Original von Cremer
Wo bitte schön werden da den Bürgern in Frankreich andersweitig belastet?
Sie stellen da mal wieder einfach so unbewiesene Behauptungen auf.
Haben sie die Information zur höheren Steuer und Abgabenquote in F überlesen?
Ich wäre froh für 11 Cent/kWh Strom zu beziehen, wie in Frankreich mein Bruder dies in seinem Haus erhält. (13 Cent/kWh stimmt nicht) zuzügl. Grundgebühr
Der durchschnittliche Preis ergibt sich aus der Summe von Arbeitspreis und Grundgebühr für einen bestimmten Modellverbrauch.
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Original von egn
Haben sie die Information zur höheren Steuer und Abgabenquote in F überlesen?
Es ist unglaublich welche Korrelationen hier konstruiert werden.
Man könnte ja auch noch die Abgabenquoten von Griechenland oder Rumänien heranziehen und mit den dortigen Strompreisen in Verbindung bringen. Das passt dann auch? :rolleyes:
Außerdem, wir finanzieren mit den Energiepreisen schon genug quer. In welchem anderen eropäischen Land ist das ähnlich ausgeprägt? Gerade bei den Stadtwerken ist im kommunalen Bereich gerade die Querfinanzierung in Mode. Dort spart die eine öffentliche Hand zu Lasten der anderen öffentlichen Hand Steuern. Beide bedienen sich wieder aus den Taschen der Bürger. Es geht da nicht mehr nur um Nahverkehr oder öffentliche Bäder, jetzt werden Sportpaläste für den Porfisport eingegliedert. Von Transparenz ist da keine Spur. Der Missbrauch im Energiebereich nimmt zu! Mit der Energierechnung sollte die Energie bezahlt werden und dann ist gut. Der Sündenfall hat Folgen. Energiepreise haben nicht die Funktion von Steuern und Abgaben!
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@ egn
Sie sollten mal besser prüfen, womit Sie argumentieren. Am 24. 06.2011 kostet die kWh lt. Ihrer Tabelle:
2009 40 48
Höchstens also 4,8 ct/kWh, so, wie Sie ja auch meinten, quasi unverändert bis auf 2008.
Jetzt im Frankreichvergleich:
Erzeugung 36 % 9,00 ct/kWh
Typisch für EEG-Befürworter; Es wird immer irgendeine Tabelle herangezogen, die das aussagt was man gern hätte. 4-5 ct/kWH Preisunterschied innerhalb von 3 Tagen ist schon klasse. 9+6+6 ergibt bei mir 21. 21 ct netto.19 % auf 21 ergibt bei mir 3,99 ct. Wenn man mit 4,75 rechnet, wäre der netto-Preis 25 ct. Jetzt ist mir klar, warum Sie meinen, ohne EEG würde die kWh 30 ct kosten. Und wenn Sie schon meinen, Sie hätten an den Prozenten etwas korrigiert, dann reduzieren Sie doch auch weniigstens die anderen Sätze. Falls Sie es nicht hinbekommen sollten, es sind 103 %.
Gruß
NN
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Prozentrechnen Hundertprozent und ein bisschen mehr ;) Sorry, das ist wie beim Metzger an der Theke. Darfs ein bisschen mehr sein.
@NN, so rechnen halt Solaristen, die schiessen gemessen an ihren Prognosen generell übers Ziel hinaus. ;)
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Original von Netznutzer
@ egn
Sie sollten mal besser prüfen, womit Sie argumentieren. Am 24. 06.2011 kostet die kWh lt. Ihrer Tabelle:
2009 40 48
Höchstens also 4,8 ct/kWh, so, wie Sie ja auch meinten, quasi unverändert bis auf 2008.
Jetzt im Frankreichvergleich:
Erzeugung 36 % 9,00 ct/kWh
Sie Vergleichen Äpfel mit Birnen:
Der erste Preis ist der Preis der am Spotmarkt (Day-Ahead) bezahlt werden musste, der untere Preis aus der Tabelle ist wohl der Preis vom Terminmarkt. Die Differenz dazwischen hat sich derjenige eingesteckt der den Terminkontrakt verkauft hat. Für diesen ist die Spekulation aufgegangen, für den den Versorger dagegen nicht. Dieser muss den überteuert auf Termin eingekauften Strom irgendwie los bekommen. Hier (http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Phelix%20Futures%20|%20Terminmarkt/futures-table/2008-06-27) sehen sie den Preis am Terminmarkt vor 3 Jahren für Kontrakte für die Folgejahre.
Und was die Prozente betrifft, ja das hätte ich korrigieren sollen. Dies ändert aber überhaupt nichts an der getroffenen Aussage.
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Original von PLUS
Außerdem, wir finanzieren mit den Energiepreisen schon genug quer. In welchem anderen eropäischen Land ist das ähnlich ausgeprägt?
Jede Steuer ist eine \"Quersubventionierung\".
Es gibt gute Gründe, die Energie zu besteuern und mit dem Geld anderes zu finanzieren.
Ob man die persönlich nun gut findet, ist frei gestellt.
Die Energiepreise (womöglich subventioniert) billig zu halten, hat auch Nachteile.
Der wichtigste: Es verleitet zur Verschwendung und zur Vernachlässigung der Energieeffizienz. Dies führt dann (neben Umweltproblemen) bei plötzlich steigenden Rohenergiepreisen auch zu wirtschaftlichen Problemen.
Es gibt nur wenige energieintensive Wirtschaftszweige, die aus technischen Gründen den Stromverbrauch nicht weiter reduzieren können (z.B. die Aluminiumhütten, die den Strom auch direkt zur elektrolytischen Al-Abscheidung brauchen).
Viele andere \"energieintensive\" Unternehmen könnten erheblich einsparen, wenn sie wollten.
Ich halte die Regelungen zur EEG-Freistellung von energieintensiven Unternehmen für zu großzügig.
Auch im Privatbereich verleiten niedrig gehaltene Energiepreise zur Verschwendung.
Niedrige Energiepreise an sich sind kein vorrangig erstrebenswertes Ziel.
ciao,
sh
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Sie Vergleichen Äpfel mit Birnen:
Genau, ich war\'s, der die Preise hier in seinen Beiträgen eingestellt hat! Hatte ich ganz vergessen....
Gruß
NN
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Original von superhaase
Jede Steuer ist eine \"Quersubventionierung\".
Es gibt gute Gründe, die Energie zu besteuern und mit dem Geld anderes zu finanzieren.
Ja, das haben wir schon längst, Stadtwerke als einnehmende kommunale Finanzämter.
@superhaase, interessante und bemerkenswerte These zur legalisierten Querfinanzierung innerhalb von kommunalen Stadtwerken. Es geht hier allerdings um lebensnotwendige Energie, um Grundbedarf um die für die Kommunen und den Staat verpflichtende Daseinsvorsorge. Da gibt es keine guten Gründe für eine künstliche Verteuerung zusätzlich zur ohnehin gegebenen Ineffizenz und Intransparenz im öffentlich rechtlichen Bereich. Es geht hier schon lange nicht mehr nur um die Finanzierung flächendeckender Leistungen für die Allgemeinheit wie z. B. dem kommunalen Nahverkehr.
Die rückwirkenden Gesetzesänderungen zur Sanktionierung von Gesetzesverstössen sind einfach skandalös!
UNGLAUBLICHER VORGANG
Mit politischem Einfluss und verflochtenen Strukturen per Gesetzesänderung (Jahressteuergesetz 2009) mit Rückwirkung ausgehebelt:
Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS) dürfen offenbar nicht mehr mit Millionen-Geldern die Stadtkasse füttern. Entsprechende Konsequenzen aus einem letztinstanzlichen Urteil kündigte heute eine SVS-Sprecherin an. Genaue Summen seien noch nicht bekannt, um wie viel sich die Überweisungen von den Stadtwerken an die Stadt reduzieren könnten, so die Sprecherin weiter. Im Folgenden die Presseerklärung der Stadtwerke im Wortlaut:
Die Verrechnung von Verlusten und Gewinnen zwischen eigenständigen Gesellschaften kommt einer verdeckten Gewinnausschüttung gleich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. August entschieden. .... Südkurier (http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/Nach-Urteil-weniger-Geld-von-Stadtwerken-fuer-Stadt;art372541,2884929)
Die Gesetzesverstöße im kommunalen Bereich wurden nachträglich mit dem Jahressteuergesetz 2009 legalisiert (legitim?!). Der Vorsitzende Richter des I. Senats des BFH hat in einem Kommentar die Änderungen als \"ein schönes Beispiel\" für die \"gegenwärtige Gesetzgebungskunst und Regelungswut\" bezeichnet. Nicht umsonst sind die verbindlichen Auskünfte der Oberfinanzdirektionen eine so aufwändige Angelegenheit.
Die steuerliche Verlustberücksichtigung verlangt bei jedem \"normalen\" Steuerpflichtigen grundsätzlich bei der Einkommensermittlung eine Gewinnerzielungsabsicht. Das ist jetzt für kommunale Stadtwerke nicht mehr so.
Das Loch ist jetzt in konzertierter Aktion von der verflochtenen Politik und den kommunalen Lobbyverbänden gebohrt und es wird größer. Die Querfinanzierung weitet sich landauf landab explosionsartig aus. Es geht dabei längst nicht mehr nur um Nahverkehr und öffentliche Bäder. Stadtwerke als intransparente Nebenhaushalte, dem Einfluss und Einblick der Bürger völlig entzogen. Man investiert Geld, das man angeblich in den öffentlichen Kassen nicht hat. Städtische Haushalt agieren unter Missbrauch der Stadtwerke quasi zu Lasten anderer Haushalte von Kreis, Bund und Land. Man lebt über die Verhältnisse - Griechenland lässt grüßen. Die Defizite zahlen die Bürger und Verbraucher mit überhöhten Energiepreisen oder über Steuern und Abgaben. Da sehe ich keine \"guten Gründe\" mehr, da sehe ich Missbrauch und steuerrechtliches Chaos.[/list]Original von superhaase
Die Energiepreise (womöglich subventioniert) billig zu halten, hat auch Nachteile.....
In D von \"billig gehaltenen Energiepreisen\" zu schreiben ist der blanke Hohn. Sorry, @superhaase, das ist bei den in Europa höchsten und weiter steigenden Strompreisen für Haushalte einfach absurd und lächerlich.
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@PLUS:
Sie sollten versuchen, ruhig und konzentriert zu lesen und dann ebenso zu antworten.
Ihr letzter Beitrag zeigt, dass Sie wieder einmal alles falsch auffassen und somit grundlos lospoltern.
Original von PLUS
Original von superhaase
Jede Steuer ist eine \"Quersubventionierung\".
Es gibt gute Gründe, die Energie zu besteuern und mit dem Geld anderes zu finanzieren.
Ja, das haben wir schon längst, Stadtwerke als einnehmende kommunale Finanzämter.
@superhaase, interessante und bemerkenswerte These zur legalisierten Querfinanzierung innerhalb von kommunalen Stadtwerken.
Ich habe die Querfinanzierung innerhalb von Stadtwerken nicht zu rechtfertigen versucht.
Ich sprach von Steuern, und den Begriff \"Quersubventionierung\" hatte ich in Anführungszeichen gesetzt und nur verwendet, weil Sie den Begriff gerne derart missbrauchen.
Ihr weiteres Palaver geht daher am Kern der Sache (Steuern und Abgaben) vorbei.
Original von superhaase
Die Energiepreise (womöglich subventioniert) billig zu halten, hat auch Nachteile.....
In D von \"billig gehaltenen Energiepreisen\" zu schreiben ist der blanke Hohn. Sorry, @superhaase, das ist bei den in Europa höchsten und weiter steigenden Strompreisen für Haushalte einfach absurd und lächerlich.
Ich habe nicht von billig gehaltenen Energiepreisen in Deutschland gesprochen.
Ihr Leseverständnis lässt stark zu wünschen übrig. :rolleyes:
ciao,
sh
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Original von superhaase
Ich habe die Querfinanzierung innerhalb von Stadtwerken nicht zu rechtfertigen versucht. Ich sprach von Steuern, und den Begriff \"Quersubventionierung\" hatte ich in Anführungszeichen gesetzt und nur verwendet, weil Sie den Begriff gerne derart missbrauchen.
Ihr weiteres Palaver geht daher am Kern der Sache (Steuern und Abgaben) vorbei.
So, so, @superhaase, Sie versuchen \"
nichts zu rechtfertigen\"?! Was soll Ihr Beitrag denn sonst! Das Gegenteil?
Wer hier den Begriff \"Quersubventionierung\" quasi mit dem Begriff \"Steuern\" gleichsetzt, wer missbraucht dann wohl!? .... und wo soll ich den Begriff \"Quersubvention\" \"gerne derart\" missbraucht haben? Wenn Sie nichts zur Sache beitragen können oder wollen, warum lassen Sie es dann nicht gleich ganz. Die \"Palaver\"-Masche als billiges Kontra ist im Forum schon zu abgedroschen.[/list]PS: apropos Anreize:
120 Milliarden Euro Solarschulden
Eigentlich sollte der Obolus, den alle anderen Stromverbraucher aufbringen, die teureren Anschaffungskosten ausgleichen. Nach dem Preisverfall für Solarmodule lässt sich damit vor allem ein gutes Geschäft machen. Bis zu neun Prozent Rendite – vom Staat gesetzlich auf 20 Jahre garantiert – kassieren Häuslebauer. Ohne jedes Risiko.
Seit 2000 sind nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft bereits 50,3 Milliarden Euro in die Förderung des Ökostroms geflossen, die Hälfte davon in die besonders ineffiziente Fotovoltaik. Auf 120 Milliarden Euro beziffert RWE-Manager Fritz Vahrenholt die bereits bestehenden \"Solarschulden\". Und mit jeder Anlage, die fleißige Handwerker auf Einfamilienhäuser, Scheunen oder ehemalige Äcker montieren, wird die Abgabenlast größer. Zwar wollte die schwarz-gelbe Bundesregierung gerade bei der Sonnenkraft kürzen. Doch die üppige Solarförderung sinkt nun zur Jahresmitte doch nicht. Gleichzeitig steigt die Hilfe für Windkraftanlagen auf hoher See – weil die Lobby dies fordert.
Fluch der bösen Tat
Wie im Lehrbuch zieht eine Subvention die andere nach sich. Der starke Ausbau erneuerbarer Energien macht die Stromversorgung unsicher, weil die Sonne nur tagsüber scheint und der Wind nicht stetig bläst. Also müssen die Stromversorger sogenannte Schattenkraftwerke vorhalten, die bei Flaute oder bewölktem Himmel einspringen. Dieser Bereitschaftsdienst ist teuer, denn die Anlagen werden künftig nicht 8760 Stunden in Volllast laufen, sondern nur maximal 2000 Stunden jährlich. Die Fixkosten je Kilowattstunde sind daher erheblich teurer als der am Markt zu erzielende Strompreis. Schon verlangen die Kraftwerksbetreiber Stütze, um die Nothelfer zu finanzieren. Konkrete Summen gibt es dafür bisher noch nicht. Aber klar ist: Merkel wird zahlen, um ihre Energiewende nicht zu gefährden.
(http://forum.energienetz.de/images/energienetz/icons/icon12.gif)\"Damit würde die 700-Millionen-Euro-Investition unwirtschaftlich. Es sei denn, die Bundesregierung unterfüttert die Energiewende mit Investitionszuschüssen für den Bau neuer Kraftwerke. \" Kein Gaskraftwerk von Südweststrom? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=83929#post83929)
Subventionitis - Regierung wirft mit Milliarden um sich (http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/regierung-wirft-mit-milliarden-um-sich-469983/print/#)[/list]
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Solarmodule gibt es jetzt schon ab 1,03 €/Wp (http://cgi.ebay.de/Photovoltaik-Module-CETC-NES72-5-190M-1-03-Wp-netto-/300458676924?pt=Solaranlagen&hash=item45f4bb92bc)
Photovoltaik Module CETC NES72-5-190M 1,03 € Wp netto
...
Preis für 1Wpeak :
1,03 € netto
+ 19% MwSt
+ Fracht ab Hamburg
Lieferzeit : 6 Wochen nach Zahlungseingang bzw. Bestellung. verfügbare Menge : 644 St.
Total : 122.36 kWp (1 Container)
Der Rest der Anlage wie Wechselrichter, Kabel, Montagematerial und Montage macht etwa 1/3 aus. D.h. eine komplette Anlage kostet dann etwa 1.500 €/kWp. Nach der Tabelle Vergleich in Abhängigkeit von Investitionskosten und Ertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaik#Vergleich_in_Abh.C3.A4ngigkeit_von_Investitionskosten_und_Ertrag) ergeben sich damit Stromgestehungskosten bei 900 kWh/a von etwa 13 ct/kWh. Dies gilt natürlich momentan nur für große Anlagen.
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Welche Einflüsse bestimmen den Großhandelspreis für Elektrizität? (http://www.verivox.de/nachrichten/stromboersenpreise-im-juni-gefallen-74961.aspx)
Während der ersten Hälfte des Monats bewegten sich die Jahres-, Quartals- und Monatsfutures um die Marke von 60 Euro pro Megawattstunde, was einem Kilowattstundenpreis von 6 Cent entspricht. In der zweiten Monatshälfte haben sich innerhalb kurzer Zeit die durchschnittlichen Preise für diese Futures in einem Bereich zwischen 57 und 58 Euro pro Megawattstunde eingependelt. „Der Grund hierfür war die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Reduktionsziel für CO2-Zertifikate im Jahr 2020 auf 20 Prozent abzusenken“, sagt Tobias Federico, Börsenexperte bei Energy Brainpool. „Weiterhin hat die Teilauflösung der strategischen Ölreserven der OECD zu einem Preisabschlag bei den Rohölnotierungen geführt.“
Am EPEX Spotmarkt begann der Juni ebenfalls mit einem Preis von 60 Euro pro Megawattstunde, die Marke konnte im Lauf des Monats jedoch nur vier Mal überschritten werden. Der niedrigste Tageswert wurde am 19.06. mit einem Preis von 13,63 Euro/MWh erreicht. Der durchschnittliche Preis am Spotmarkt betrug im Juni 52,3 Euro/MWh. Das gesamte Handelsvolumen belief sich auf 17,2 TWh. Der Grund für die niedrigeren Preise war die hohe Solareinspeisung durch das sommerliche Wetter im Juni.
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http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20%7C%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-table/2011-07-08/PHELIX
Ist schon witzig, da schaue ich mir mal diese Tabelle an, und stelle fest, dass regelmäßig die Strompreise fallen wenn die Sonne untergeht, und mittags, wenn es hell ist, und laut Auskunft der hier schreibenden PV-Experten auch gerade dann preisdämpfender PV-Strom produziert wird wenn das Licht diffus ist, am teuersten.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20%7C%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-table/2011-07-08/PHELIX
Ist schon witzig, da schaue ich mir mal diese Tabelle an, und stelle fest, dass regelmäßig die Strompreise fallen wenn die Sonne untergeht, und mittags, wenn es hell ist, und laut Auskunft der hier schreibenden PV-Experten auch gerade dann preisdämpfender PV-Strom produziert wird wenn das Licht diffus ist, am teuersten.
Gruß
NN
Wenn das schon witzig sein soll, fehlt mir wohl einfach nur der Humor. :D
Der Strom ist zur Lastspitze am Mittag am teuersten, in den lastschwachen Nachtstunden ist der Strompreis hingegen geringer. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Das gilt unabhängig davon, aus welchen Quellen die Stromerzeugung gerade stammt.
Was man daran komisch finden sollte/ könnte, ist nicht wirklich ersichtlich.
Mit zeitabhängigen Tarifen (früher HT und NT) sollen die Letztverbraucher dazu angehalten werden, ihren Strombezug möglichst in die lastschwache Zeit zu verlegen, also etwa in die Nachtstunden den Strombezug für Geschirrspülmaschine, Waschmaschine und Trockner (auf Letzteren sollte man nach Möglichkeit ganz verzichten).
Die PV- Einspeisung erfolgt - naturgemäß - in den laststarken Zeiten und verringert in diesen die Residuallast.
Siehste hier: http://www.transparency.eex.com/de/
Jetzt in den Sommermonaten kappt die Solareinspeisung die Mittagsspitze der konventionellen Erzeugung recht deutlich.
Die EEG- Stromeinspeisung (hauptsächlich Windkraft und Solarstrom) dämpft die Großhandelspreise bereits so maßgeblich, dass die Stromkonzerne der Auffassung sind, bei derart niedrigen Großhandelspreisen würden sich Investitionen in Spitzenlastkraftwerke nicht mehr lohnen, zumal deren Vollaststunden durch die vorrangige EEG- Einspeisung auch noch erheblich eingeschränkt werden.
Die Stromkonzerne argumentieren, die Großhandelspreise müssten gegenüber dem derzeitigen Niveau etwa 30 EUR/ MWh höher liegen, wenn sich Neuinvestitionen in konventionelle Kraftwerke rentieren sollen. Damit könnten sie jedenfalls insoweit recht haben, wie sie die Renditen, an welche sie bisher gewöhnt sind, in die Zukunft fortschreiben wollten.
Kann man daraus schon herleiten, dass die Großhandelspreise ohne EEG- Einspeisung um ca. 30 EUR/ MWh höher lägen, oder aber herleiten, dass die Stromkonzerne auch ohne EEG- Stromeinspeisung nicht im Traum an Neuinvestitionen gedacht hätten, weil der Weiterbetrieb eines mittlerweile fast verschlissenen Kraftwerkspark so hohe Renditen abwirft, wie sie im Fall von Neuinvestitionen in den Kraftwerkspark nicht wieder erreicht werden können?
Tatsache ist aber wohl auch, dass die hohen Großhandelspreise der Vergangenheit durch eine künstliche Angebotsverknappung bewirkt wurden und sich die hohen Renditen maßgeblich aus dem Umstand herleiteten, dass der Kraftwerkspark in weiten Teilen bereits abgeschrieben war.
Wenn immer mehr dezentrale Stromerzeugung - zumal bei sinkender Energienachfrage infolge steigender Energieeffizienz - auf den Markt drängt, stellen sich so hohe Großhandelspreise naturgemäß nicht wieder ein. Und ebenso naturgemäß verursachen neu errichtete Kraftwerke höhere Kosten als ein abgeschriebener Kraftwerkspark, so dass sich die bisher gewohnten Renditen ersichtlich immer weniger erreichen lassen.
Deshalb wollen die Stromkonzerne ja auch lieber im Ausland investieren, wo sie sich höhere Renditen erhoffen, wobei solche Hoffnungen auch nicht immer aufgehen müssen, wie etwa E.ON leidlich in Russlands Weiten erfahren musste. Ob man deren ernsthaft in Aussicht gestellte Kapitalflucht abwenden kann, erscheint fraglich. Kapital kennt keine Grenzen.
Andererseits erscheint offensichtlich gesichert, dass sich durch das bisherige EEG- Umlagesystem jedenfalls weitere Investitionen in diesen Stromerzeugungsbereich erreichen lassen. Die künstlich angereizte Investitionsbereitschaft ist dabei so groß, dass bereits laut bis überlaut nach einem Deckel der Förderung gerufen wird.
Es stellt sich deshalb wohl die Frage, welche Großhandelspreise sich in den laststarken Zeiten ohne die PV- Einspeisung eingestellt hätten, wenn man einen preisdämpfenden Merit Order- Effekt feststellen wollte.
Wenn es einen preisdämpfenden Merit Order - Effekt geben sollte, stellt sich ferner die Frage, wie der sich bei steigenden Ölnotierungen auswirkt, ob er sich dabei etwa verstärkt.
Für letzteres könnte sprechen, dass sich die Strom- Großhandelspreise bei gestiegener EEG- Einspeisung bei steigenden Ölpreisen anscheinend nicht mehr so rarsant verteuern, wie dies noch in den Jahren 2003 bis 2008 zu beobachten war.
Sollte es einen solchen Zusammenhang geben, könnte durch die EEG- Einspeisung bei steigenden Ölnotierungen infolge steigender globaler Energienachfrage bei gleichzeitig schwindenden Ressourcen an fossilen Brennstoffen die EEG- Einspeisung volkswirtschaftlich eine Rente abwerfen.
Diese wiederum hätte man ins Verhältnis zu setzen zu dem finanziellen Einsatz, der dafür betrieben wurde, um diesen Zustand zu erreichen.
Und erst unterm Strich per Saldo lässt sich dann ggf. erst volkswirtschaftlich beurteilen, wie sinnvoll der eingeschlagene Weg ist, wobei man wiederum nicht auf eine kurzfristige, sondern eher auf eine mittel- bis langfristige Entwicklung abzustellen hätte.
Einige haben die Antwort darauf wohl zu schnell parat, sowohl bei den Gegnern wie auch bei den Befürwortern bestimmter Förderungen.
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Andere Baustelle
Energieverluste sind das Hauptproblem (http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Klimastiftungspraesident-Energieverluste-sind-das-Hauptproblem-811683079)
In Deutschland werden pro Jahr rund 15.500 Petajoule Energieträger in das Gesamtsystem eingesetzt. Die Bedeutung dieser Maßeinheit will ich an dieser Stelle gar nicht im Einzelnen erklären. Am Ende stehen davon aber nur rund 4500 Petajoule tatsächlich zur Verfügung. Also rund gerechnet zwei Drittel der Energie, die wir zum Beispiel durch Öl oder Gas einsetzen, verpufft irgendwo im System, wird zum Beispiel als Wärme an die Umwelt abgegeben und verursacht die bekannten Klimaprobleme.
Das ist insbesondere das Problem zentraler Großkraftwerke mit geringen Wirkungsgraden und der Übertragungsverluste im Netz.
Es geht wohl nicht anders, als dass man bei steigender Energieeffizienz den Wirkungsgrad der Stromerzeugung etwa durch dezentrale Kraft- Wärme- Kopplung wesentlich steigert.
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Original von RR-E-ft
Der Strom ist zur Lastspitze am Mittag am teuersten, in den lastschwachen Nachtstunden ist der Strompreis hingegen geringer. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Leider nicht für den ganz normalen Endverbraucher bzw. Haushaltskunden. Der teuerste Strom ist zeitunabhängig immer der PV-Strom!
Es ist immer wieder erstaunlich, wie mit viel Aufwand und zum Teil umstrittenen Börseneffekten die Preistreiberei der extremen deutschen PV-Förderung in diesem Verbraucherforum relativiert wird. Die Endverbraucher zahlen aber immer noch keine Merit-Order-Preise! Der PV-Strom der am häufigsten Mittags wenn die Sonne scheint eingespeist wird, ist der teuerste für den Endverbraucher und wird das noch lange bleiben. Der Einspeisevorrang verbilligt den Haushaltsstrom ganz sicher auch nicht, auch die \"Ersatzkraftwerke\" werden dadurch nicht günstiger.
Der ganze Irrsinn der Extremförderung zu Lasten der deutschen Verbraucher wird hier deutlich. Global gesehen wurde für das Klima und die Umwelt nichts gewonnen. Durch die deutsche Preistreiberei wurde manche sinnvolle Investition am optimalen Standort geradezu verhindert:
(http://www.img-teufel.de/uploads/PVNennleistungEUc4183622png.png)
Datenquelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaik#Leistungsf.C3.A4higkeit)
Vielleicht investieren jetzt wenigstens wie angekündigt, deutsche PV-Unternehmen wo die Sonne richtig scheint. Z. B. in Griechenland, was aus mehreren Gründen weit mehr Sinn macht. Die bisherigen unwirtschaftlichen PV-Milliardeninvestitionen in D gehen letztendlich alle zu Lasten der deutschen Verbraucher. Die weit überzogenen und garantierten Renditen für die Investoren kommen noch dazu. Daran ändern die sporadisch PV-bedienten Lastspitzen am Mittag nichts. Daher keine weiteren finanziellen Anreize mehr! Die Sinn- und Rechtmässigkeit der bisherigen sind schon fragwürdig genug.[/list]
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Schon klar, dass nicht verstanden wurde, wie man auch als Verbraucher von geringen Großhandelspreisen profitieren kann, nämlich durch Lieferantenwechsel, wie man um die Belastung der EEG- Umlage herumkommen kann, nämlich durch Wechsel zu einem Lieferanten mit Grünstromprivileg. Ebenso klar ist, dass nicht jeder mit komplexen Sachverhalten zu Rande kommt, aber trotzdem mit seinen schlichten Wahrheiten ganz glücklich sein kann.
Die heftig steigende EEG- Umlage ist ein Problem.
Deshalb kenne ich aber trotzdem keinen Verbraucher, der selbst teuren PV-Strom kauft.
Es ist zudem noch nicht einmal ersichtlich, ob die bisher installierte Leistung bei Solarstrom überhaupt ausreicht, um alle Verbraucher in Deutschland, die gern ausschließlich Solarstrom beziehen würden, damit beliefern zu können.
Volkswirtschaftlich ist die massenhafte Installation von PV- Anlagen zunächst einmal ein Konjunkturprogramm.
Schließlich investieren die Betreiber ja heute das viele, viele Geld, von dem sie sich allenfalls auf lange Sicht eine Vollamortisation mit Rendite erwarten.
Nicht ersichtlich, wo diese Investoren statt dessen soviel Geld in die deutsche Energieerzeugung hätten investieren können, in Atomkraftwerke sicher nicht.
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Original von RR-E-ft
Schon klar, dass nicht verstanden wurde, wie man auch als Verbraucher von geringen Großhandelspreisen profitieren kann, ...
Haben das die Politiker so verstanden?!
Das EnWGÄndG wurde heute vom Bundesrat durchgewunken. Nicht alle Verbraucher können damit zufrieden sein. Die Mittelverwendung im Sinne der Zielsetzung des EnWG bleibt weiter Dunst. Die Milliarden werden von den Verbrauchern aufgebracht. Die Verschwendung geht weiter, sie ist nicht gestoppt.
PS: Manchmal sind die einfachen Wahrheiten die richtigen. ;)
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PV- Kraftwerke gewinnen immer mehr an Bedeutung. (http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12120595/485072/Photovoltaik-Kraftwerke-gewinnen-immer-mehr-an-Bedeutung-Solarstrom.html)
Märkische Heide, märkischer Sand...
Nun auch märkischer Solarstrom.
Bei Häuslebauern mit PV- Anlagen auf dem Dach kann man sich immerhin vorstellen, dass die bei Erreichen des Zeitpunktes, wo Strom aus dem Netz mehr kostet als die garantierte Einpeisevergütung einbringt, den selbst erzeugten Strom gern selbst verbrauchen.
Für diese Investorengruppe wurde angenommen, dass sie einer Förderung nicht mehr bedürfe, wenn die Netzparität erreicht sei, die Stromerzeugungskosten unterhalb der regulären Strompreise liegen. Einige meinen, Netzparität sei bereits erreicht oder stehe unmittelbar bevor, weil die Module deutlich billiger geworden seien.
Bei PV- Kraftwerken wird es mit Eigenverbrauch oder Direktvermarktung sicher weit schwieriger.
Auch bei Natzparität wird wohl niemand ohne weiteres von der sog. öffentlichen Versorgung auf die Direktversorgung durch PV- Kraftwerk umsteigen (Mach es wie die Sonnenuhr, zähl´ die schönen Stunden nur).
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Original von RR-E-ft
Bei PV- Kraftwerken wird es mit Eigenverbrauch oder Direktvermarktung sicher weit schwieriger.
Deshalb sollte die Förderung von Freiland-PV-Anlagen stark reduziert oder ganz beendet werden - auch was Konversionsflächen etc. betrifft.
Meine Meinung.
Es gibt genügend Dächer, und dort kann die PV ihre Vorteile voll ausspielen:
- Netzentlastung durch Einspeisung ins Niederpannungsnetz nahe den Verbrauchern
- Eigenverbrauch, der bald ohne Förderung auskommt und die Anlagen bald allein schon rentabel macht
- bald Einspeisung von Übeschussstrom zu Markpreisen ohne Förderung, was den Anreiz zur gesteuerten Eigennutzung noch weiter erhöht
- auf absehbare Zeit werden nur Dachanlagen mit nennenswertem Eigenverbrauchs auf eine Förderung verzichten können
Deshalb sollte man auf genau dieses Ziel schnellstmöglich zusteuern und andere PV-Anlagen nicht weiter fördern.
Es gibt noch so viele gut geeignete Dächer, auch sehr große auf Industriegebäuden. Das Potential ist noch riesig, auch beim Eigenverbrauch.
Freilandanlagen werden erst viel später ihre sog. utility parity erreichen.
Wir sollten auf Dachanlagen setzen, das ist effizienter, sinnvoler, und für den Verbraucher (vor allem für den ohne eigene PV-Anlage) billiger.
zum Thema Rentabilität von Spitzenlastkraftwerken:
Dadurch, dass der PV-Strom derzeit im Sommer den Tageslastberg recht genau glattbügelt bzw. quasi abrasiert, haben die Spitzenlastkraftwerke in der Tat ein Problem mit zu geringen Laufzeiten.
Das wird sich aber bald wieder ändern, wenn noch mehr PV am Netz ist, denn dann wird sich tagsüber eine deutliche Lastdelle ergeben, und es wird sich dadurch dann die absetzbare Grundlast des konventionellen Kraftwerksparks reduzieren.
Daraus folgt dann wiederum, dass sich morgens und abends Lücken ergeben, die von flexiblen Kraftwerken gefüllt werden müssen.
Dazu benötigt man dann die sog. Spitzenlastkraftwerke - nur sollte man sie dann vielleicht anders bezeichnen. Vorschlag: Lückenkraftwerke. ;)
Eine Investition in flexible Kraftwerke (z.B. GuD-Gaskraftwerke) wird sich wohl in nächster Zeit noch gut lohnen.
In ferner Zukunft soll es dann natürlich anders aussehen bei 100% Vollversorgung mit Ökostrom.
ciao,
sh
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Stirbt der Energiemarkt? (http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13480218/Mit-der-Kernkraft-stirbt-auch-der-Energiemarkt.html)
These:
Durch das EEG streben die nach Merit Order gebildeten Strom- Großhandelspreise gegen NULL, die EEG- Umlage strebt hingegen gegen unendlich.
Für die Funktionsfähigkeit des Marktes ist tatsächlich notwendig, dass die Preissigenale funktioniren. Dass sich energieintensive Industrie zukünftig eher im Nordosten ansiedelt, wenn dort geringere Strompreise herrschen, muss indes nicht eben nachteilig sein. Wenn Stromgroßhandelspreise im Ausland niedriger lägen, ginge die stromintensive Industrie wohl ohne viel Tammtamm nach Polen oder nach Frankreich.
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Original von RR-E-ft
These:
Durch das EEG streben die nach Merit Order gebildeten Strom- Großhandelspreise gegen NULL, die EEG- Umlage strebt hingegen gegen unendlich.
Solange die EEG-Kosten weitgehend auf alle Verbraucher umgelegt werden strebt die EEG-Umlage (pro kWh) auf die Durchschnittsvergütung für den EEG-Strom und nicht gegen unendlich. Die Durchschnittsvergütung liegt heute bei etwa 14 ct/kWh. In der langfristigen Entwicklung wird es hier noch wegen des starken PV-Ausbaus einen leichten Anstieg geben. Wenn dann allerdings vermehrt EEG-Anlagen aus der 20-jährigen Förderung fallen, dann werden diese schnell absinken, da ja gerade die teuersten Anlagen wegfallen.
Für die Funktionsfähigkeit des Marktes ist tatsächlich notwendig, dass die Preissigenale funtioniren.
Die Preissignale werden auch weiterhin funktionieren, da in dem langen Zeitraum immer mehr Altanlagen aus der Förderung fallen. Diese Altanlagen werden ihren Strom über den Markt veräußern.
Dass sich energieintensive Industrie zukünftig eher im Nordosten ansiedelt, wenn dort geringere Strompreise herrschen, muss indes nicht eben nachteilig sein.
Der Nordosten scheint auf den ersten Blick attraktiv zu sein, allerdings kommt der Strom dort vorwiegend von Braunkohlekraftwerken. Die werden aber auch nach und nach weniger werden, vor allem da diese reine Grundlastkraftwerke sind. Die PV wird auch diese Kraftwerke aus dem Markt drängen. Das Ungleichgewicht im Netz liegt vorwiegend an der Platzierung der Großkraftwerke. Die meisten AKWs stehen im Süden und müssen abgeschaltet werden. Die Kohlekraftwerke im Norden. Das Ungleichgewicht kann man auch dadurch beheben dass man die abzuschaltenden AKWs durch GUD-Kraftwerke ersetzt. Zudem hat gerade der Süden viel Sonne und es kann deshalb zu den Spitzenzeiten auch viel Strom erzeugt werden.
Wenn Stromgroßhandelspreise im Ausland niedriger lägen, ginge die stromintensive Industrie wohl ohne viel Tammtamm nach Polen oder nach Frankreich.
Da die Netze zusammenhängen werden sich keine großen Unterschiede ergeben. Das Netz führt sogar dazu dass die Großhandelspreise im Ausland immer stärker durch den deutschen EEG-Strom bestimmt werden.
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Wenn dann allerdings vermehrt EEG-Anlagen aus der 20-jährigen Förderung fallen, dann werden diese schnell absinken, da ja gerade die teuersten Anlagen wegfallen.
Leider nicht, Sie verkennen völlig die Situation. Es fallen in den nächsten Jahren die preiswertesten Anlagen aus der Förderung, Deponiegas (derzeit schon in vielen Netzgebieten) und Windanlagen (die auf 6,19 ct/kWh zurückfallen), genau die Anlagen, die aufgrund hoher Mengen und relativ niedrigen EEG-Vergütungen für einen EEG-Durschnittspreis von 25 ct/kWh gesorgt haben. Gefördert werden dann nur noch teure Offshore, PV und Biogasanlagen.
Dies wird die Umlage weiterhin in die Höhe treiben.
Ferner werden die Anlagen, die aus der Förderung fallen, sich selbstverständlich an den höchsten Preisen orientieren, Ihren Thesen nach passiert dioes ja auch bei aslten uns abgeschriebenen Kraftwerken genau so. Ehem. EEG-Anlagen werden da in Zukunft gewiß keine Ausnahme machen.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
Leider nicht, Sie verkennen völlig die Situation. Es fallen in den nächsten Jahren die preiswertesten Anlagen aus der Förderung, Deponiegas (derzeit schon in vielen Netzgebieten) und Windanlagen (die auf 6,19 ct/kWh zurückfallen), genau die Anlagen, die aufgrund hoher Mengen und relativ niedrigen EEG-Vergütungen für einen EEG-Durschnittspreis von 25 ct/kWh gesorgt haben. Gefördert werden dann nur noch teure Offshore, PV und Biogasanlagen.
Dies wird die Umlage weiterhin in die Höhe treiben.
Wenn ein Erzeuger aus dem EEG herausfällt dann sinken die EEG-Kosten, selbst wenn es günstige Erzeuger waren.
Ferner werden die Anlagen, die aus der Förderung fallen, sich selbstverständlich an den höchsten Preisen orientieren, Ihren Thesen nach passiert dioes ja auch bei aslten uns abgeschriebenen Kraftwerken genau so. Ehem. EEG-Anlagen werden da in Zukunft gewiß keine Ausnahme machen.
Sie können den Strom nur selbst nutzen, zu Spotmarktpreisen einspeisen oder über einen Ökostromanbieter den Strom zu höheren Preisen direkt vermarkten. Der höchste Ertrag wird sicherlich durch die Eigennutzung erreicht, aber dieser ist für große Erzeuger nur begrenzt möglich. Die Vermarktung am Spotmarkt verteuert den Strom insgesamt nicht. Und die Vermarktung über einen Ökostromanbieter mit Grünstromprivileg verteuert den Strom allenfalls für dessen Kunden.
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Sie haben keine Ahnung und mit dem Rechnen, dass haben wir auch schon gesehen:
Bauen Sie sich mal eine EEG-Matrix mit Mengen und Preisen und errechnen, wenn Sie es können, Durschnittspreise. Dann nehmen Sie aus dieser Matrix preiswerte Produzenten heraus und Sie werden feststellen, dass sich der durchschnittliche kWh-Preis erhöht. Da diese Mengen in BK\'s wandern, die dem Grünstrom-Privileg zugeordnet sind, verteuert sich für die Allgemeinheit die Umlage.
Sie können den Strom nur selbst nutzen
Wie soll das bei Windkraftanlagen oder einem Windpark funktionieren? Netzbetreiber müssen EEG-erzeugten Strom vorrangig abnehmen, auch wenn dieser nicht nach EEG vergütet wird. Somit werden genau die Preise gezahlt werden müssen, die am Markt existent sind. Hören Sie auf zu träumen.
Gruß
NN
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Original von egn
Solange die EEG-Kosten weitgehend auf alle Verbraucher umgelegt werden strebt die EEG-Umlage (pro kWh) auf die Durchschnittsvergütung für den EEG-Strom und nicht gegen unendlich.
...
Und die Vermarktung über einen Ökostromanbieter mit Grünstromprivileg verteuert den Strom allenfalls für dessen Kunden.
@egn, durch das herabgelassene Sonnenvisier ist der Blick doch sehr eingeschränkt. @NN hat Recht!
Sie haben nicht die Grünstrom- und andere Privilegien im Blick. Dazu kommen dann noch die Eigennutzer, die mit dem Geld der Verbraucher großzügig gefördert wurden, sich dann aber unsolidarisch nicht nur von der Tilgung der Solarschulden verabschieden. Schon lange angekündigt, soll doch jetzt bald wie auch immer die Netzparität in D erreicht sein und tolle Batteriesystem die sich rechnen sind ja angeblich auch schon bald einsatzreif. Dann gibt es doch zunehmend PV-Eigennutzer die keine Steuern und keine Abgaben mehr bezahlen (Keine Konzessionsabgabe für die Gemeinde, keine Steuern und Abgaben für den Kreis, das Land, den Bund ....). Warum sollten solche Eigennutzer auch noch von den Verbrauchern oder der Allgemeinheit so extrem gefördert werden?
Eigennutzer passt, es geht da nur um den Eigennutz, allerdings zu Lasten Dritter. Für die schrumpfenden Teil der Normalhaushaltskunden ohnen PV auf dem Dach ist das eine unendliche Geschichte. Der von aufgeklärten Verbrauchern geforderte Deckel, wie er anderswo zu finden ist, wurde von lobbygefärbten Energiepolitikern ja erfolgreich verhindert.
Sie haben offensichtlich den Mechanismus der EEG-Umlage nicht begriffen.
Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit diesen Zahlungen soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben bei der EEG-Umsetzung gedeckt werden.
Die EEG-Umlage zahlen die nicht privilegierten Letztverbraucher! Die Privilegierten werden mehr, die Nichtprivlegierten weniger.
Wie sieht nun Ihre Rechnung aus? Welches Szenario schwebt Ihnen da vor für die nächsten zehn Jahre?[/list]
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Es ist schon erstaunlich, wie Netznutzer und PLUS einzelne Sätze oder gar Satzteile aus dem Beitrag von egn herausnehmen, und anhand dessen dann Aussagen kritisieren, die egn gar nicht gemacht hat.
Sie beide wollen scheinbar immer absichtlich falsch verstehen, um an der Realität vorbei alles bekriteln zu können.
Diese Praxis beherrschen Sie beide wirklich gut! :tongue:
ciao,
sh
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Original von superhaase
Es ist schon erstaunlich, wie Netznutzer und PLUS einzelne Sätze oder gar Satzteile aus dem Beitrag von egn herausnehmen, und anhand dessen dann Aussagen kritisieren, die egn gar nicht gemacht hat.
Sie beide wollen scheinbar immer absichtlich falsch verstehen, um an der Realität vorbei alles bekriteln zu können.
Diese Praxis beherrschen Sie beide wirklich gut! :tongue:
@superhaase, welche einzelnen Sätze und Aussagen sind das denn die \"egn gar nicht gemacht\" hat.
Dann mal zur Realität und Butter bei die Fische. Wie sieht denn Ihr Szenario und Ihre Rechnung für die nächsten zehn Jahre aus?
PS
Damit das jetzt nicht auch noch untergeht:
Bislang herrscht in Politik und Öffentlichkeit die Auffassung vor, erneuerbare Energien könnten einfach den Platz der Atom- und Kohlekraftwerke einnehmen und so nahtlos in den bestehenden Energiemarkt integriert werden. Das ist ein Glaube fern der Wirklichkeit. Unter Ökonomen gibt es längst Einigkeit darüber, dass die staatlich forcierte Ausweitung des Ökostroms mit dem bisherigen Marktmodell völlig inkompatibel ist. ....Die Energiewende-Gesetze beschleunigen vielmehr die Auflösung des erst 1998 geschaffenen deutschen Energiemarktes und führen mit hoher Notwendigkeit zu einem weitgehend staatlich regulierten, planwirtschaftlichen Versorgungssystem, in dem marktwirtschaftliche Preissignale bestenfalls noch eine marginale Rolle spielen. ...Ökostrom ist mit dem Marktmodell völlig inkompatibel Die Verbraucher zahlen mehr, trotz sinkender Kosten .... usw.
wirklich lesenswert: Welt-Artikel (http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13480218/Mit-der-Kernkraft-stirbt-auch-der-Energiemarkt.html?print=true#reqdrucken)
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Original von PLUS
Dann mal zur Realität und Butter bei die Fische. Wie sieht denn Ihr Szenario und Ihre Rechnung für die nächsten zehn Jahre aus?
Da die Umlage für 2011 Nachzahlungen für 2010 enthält und der Zubau an EEG-Anlagen für 2011 wahrscheinlich etwas zu hoch kalkuliert wurde, ist davon auszugehen, dass die reale Umlage für das Jahr 2011 bei etwa 2,7 bis 2,8 Cent pro Kilowattstunde liegt. Eine etwaige Überzahlung wird bei der Berechnung für das Jahr 2012 berücksichtigt.
Den meisten Studien zufolge wird die Höhe der EEG-Umlage in den kommenden Jahren bei etwa 3 Cent pro Kilowattstunde stagnieren oder nur geringfügig anwachsen, um dann ab etwa 2016 kontinuierlich abzusinken.
Ich persönlich denke allerdings, dass wir mit den aktuell 3,5 ct/kWh noch nicht den Höhepunkt gesehen haben.
Wenn der Ausbau der Offshore-Windkraft mit den relativ hohen Einspeisevergütungen in Schwung kommt, kann es schon noch 2015 - 2017 zu Umlagen zwischen 3,5 und 4,0 ct/kWh (netto) kommen.
Das hängt natürlich von vielen Faktoren ab, auch von Strombörsenpreisentwicklungen, Anteilen von privilegierten Verbrauchern etc.
Schwer vorhersehbar, wie sich das auch politisch entwickelt.
Insofern ist das nur eine sehr persönliche und auch nicht mit fundierten Berechnungen zu belegende Einschätzung.
Wenn Sie genauere Berechnungen und Zahlen sehen wollen, sollten Sie die Leitszenarien des Bundesumweltministeriums studieren. Das nächste Leitszenario wird da hinsichlich PV und EEG-Umlage sicher \"erheblich\" aktualisiert sein.
Nun die Frage zurück an Sie:
Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, den erforderlichen Umbau zu einer nachhaltigen Stromversorgung zu bewerkstelligen, die kostengünstiger wären als die Szenarien und Pläne der Regierung?
Wenigsten so einen groben Umriss, wie man das besser und vor allem langfristig kostengünstiger gestalten könnte, wäre schon nötig, um Ihre dauernde Kritik ein bisschen zu stützen.
ciao,
sh
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@superhaase, das geht nur mit Wettbewerb unter fairen Marktbedingungen bei Beachtung der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und nicht mit Planwirtschaft. Aber das können Sie alles nachlesen. Das planwirtschaftliche EEG ist angezählt. Es führt nicht zu einer besseren Versorgung, schon gar nicht zu einer preisgünstigen. Die Folge sind reihenweise Dauersubventionen in der Kette. Auch das können Sie nachlesen:
\"Unter Wissenschaftlern gilt es als ausgemacht, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), obwohl gerade erst novelliert, in dieser Form nicht mehr lange Bestand haben kann.\"
Dieser Meinung bin ich längst. Die diversen EE-Erzeugungen müssen sich nach jahrelanger extremer Subvention jetzt endlich unsubventioniert dem Markt und den allgemein geltenden Bedingungen stellen. Was sich da nicht bewährt geht unter und das ist gut so, gerade für Verbraucher! Das ist ganz sicher das besser Szenario, als diese lobbygefärbten unrealistischen und längst überholten \"Leitszenarien\".
PS
Zucker oder noch mehr Salz ... viele Köche .. ;): 300 Energieexperten diskutieren über Börsenhandel mit EEG-Strom (http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Presse/Pressemitteilungen/2011/110712_EEGStromAnDerBoerseBerlin.pdf?__blob=publicationFile)
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Ich bin übrigens (wie in dem WELT-Artikel dargestellt) auch der Meinung, dass das Marktmodell der Strombörse bei zunehmendem Ökostromanteil irgendwann nicht mehr funktioniert.
Langfristig wird es etwas anderes geben müssen.
Ich bin allerdings auch der Meinung, dass dieses Marktmodell noch nie wirklich richtig funktioniert hat, sondern von dem Oligopol der vier großen Stromkonzerne missbraucht wurde, um hohe Preise herbeizuführen.
Das bestehende Marktmodell ist m.E. vom Prinzip her für den Strommarkt ungeeignet, da es generell keine an den wahren (je nach Kraftwerk differenzierten) Stromerzeugungskosten orientierten Preise bildet.
Genausowenig war das EEG als Gesetz für die Ewigkeit gedacht.
Es war immer nur als vorübergehende Einrichtung zur Einführung der Erneuerbaren Energie in die Stromerzeugung geplant.
Dass es irgendwann wegfällt oder nach und nach umgearbeitet wir und in einer neuen \"Gesamtgesetzgebung\" für die Stromerzeugung aufgeht, ist doch klar.
Für den Anfang war es gut konzipiert und hat sehr gut funktioniert.
Ich kenne niemanden, der ernsthaft erwartet hätte, das EEG würde mehr oder weniger unverändert fortbestehen.
ciao,
sh
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Original von PLUS
Die diversen EE-Erzeugungen müssen sich nach jahrelanger extremer Subvention jetzt endlich unsubventioniert dem Markt und den allgemein geltenden Bedingungen stellen.
Von extremer Subventionierung zu sprechen, ist völlig übertrieben.
Bis auf die vorübergehende PV-Überförderung war die Förderung angemessen.
Was sich da nicht bewährt geht unter und das ist gut so, gerade für Verbraucher!
Soso.
Sie möchten also den Untergang der meisten Erneuerbaren Energien.
Ist schon klar.
Im Übrigen hätten viele Erneuerbare Energien schon durchaus Marktfähigkeit in einem ehrlichen Markt, der die externen Kosten der konventionellen Stromerzeugen berücksichtigen und auch deren Subventionen abschaffen würde.
Das würde aber den Strom im Moment nicht billiger machen, wie Sie vielleicht immer glauben möchten, sondern schlagartig deutlich teuerer.
Der durchschnittliche Börsenpreis müsste dann laut BMU bei über 11 ct/kWh liegen.
Das ist ganz sicher das besser Szenario, als diese lobbygefärbten unrealistischen und längst überholten \"Leitszenarien\".
Also ein \"Weiterso\" mit den fossilen Kraftwerken, weil Sie denken, dass Sie dadurch für ein paar Jahre billigeren Strom haben?
Das ist völlig realitätsfremd und kurzsichtig.
Sie haben sich da eine sehr einfache Wahrheit zusammengestrickt.
Alle Achtung! :tongue:
ciao,
sh
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Original von Netznutzer
Bauen Sie sich mal eine EEG-Matrix mit Mengen und Preisen und errechnen, wenn Sie es können, Durschnittspreise. Dann nehmen Sie aus dieser Matrix preiswerte Produzenten heraus und Sie werden feststellen, dass sich der durchschnittliche kWh-Preis erhöht.
... und wenn Sie teure Produzenten wie PV-Anlagen die vor 20 Jahren gebaut worden sind heraus nehmen dann sinkt der Durchschnittspreis.
Und insgesamt reduziert sich die Umlage im Volumen uohne Berücksichtigung von Neuinstallationen, egal ob sie günstige Erzeuger oder teure herausnehmen. Es werden weniger EEG kWh produziert und deshalb fällt die Gesamtvergütung, und in der Folge auch die Umlage pro Endverbraucher kWh.
Da diese Mengen in BK\'s wandern, die dem Grünstrom-Privileg zugeordnet sind, verteuert sich für die Allgemeinheit die Umlage.
Wohin diese wandern und wie lange es das Grünstromprivileg noch gibt weiß heute noch niemand.
Sie können den Strom nur selbst nutzen
Wie soll das bei Windkraftanlagen oder einem Windpark funktionieren?
Habe ich behauptet dass es dort funktioniert?
Ich habe verschiedene Alternativen zur Nachnutzung aufgezählt. Welche Alternative gewählt wird ist natürlich davon abhängig dass sie auch möglich ist. Bei Erzeugern die keine Verbraucher direkt beliefern können fällt die Eigennutzung aus. Bei anderen, wie z.B. PV kann dagegen die Eigennutzung im Vordergrund stehen.
Netzbetreiber müssen EEG-erzeugten Strom vorrangig abnehmen, auch wenn dieser nicht nach EEG vergütet wird. Somit werden genau die Preise gezahlt werden müssen, die am Markt existent sind. Hören Sie auf zu träumen.
Ich habe doch gar nichts anderes behauptet.
Die Form wie sie in der Diskussion einzelne meiner Sätze aus dem Zusammenhang reißen, und damit immer wieder Strohmänner aufbauen, ist einfach kindisch und lächerlich. Und die vielen persönlichen Angriffe zeigen nur wie mangelhaft ihre sonstigen Argumente sind. Damit können Sie jedenfalls niemanden überzeugen.
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Börsenhandel mit EEG-Strom in der Diskussion (http://www.iwr.de/re/iwr/11/07/1222.html)
Wie Grüner Strom an der Börse zu grauem Billigstrom wird (http://www.iwr.de/news.php?id=17140)
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Original von RR-E-ft
Wie Grüner Strom an der Börse zum grauem Billigstrom wird (http://www.iwr.de/news.php?id=17140)
Man könnte aus Verbrauchersicht auch einen Artikel schreiben, wie aus Strom aus alten Wasserkraftwerken, der Jahrzehntelang als Normalstrom im Mix verkauft wurde, teuerer \"ÖKO\"-Strom wurde.
Nachtigall, ich hör dir trapsen! Schon die Überschrift, die den Normalstrom als \"grauen Billigstrom\" bezeichnet, zeigt schon den Kern der Übung. Der Einfluss der profitierenden Seite ist unübersehbar. Den Anstieg der Umlage auf die Berechnungsmethode zu schieben und vom extremen PV-Zubau abzulenken ist wirksame Lobbyarbeit und wieder Teil des Tarnen und Täuschens.
Die Intransparenz beim EEG-Strom ist doch gewollt. Der Verbraucher soll die Profit- und damit die Preistreiberei ja unter keinen Umständen damit in Verbindung bringen.
Ein separates Vermarktungsystem führt nicht zu einem echten Markt bzw. zu echtem Wettbewerb. Klar, dass \"auffällig ist\", dass der Anstieg der EEG-Umlage in den Vordergrund rückt. Er ist Fakt und gemessen an den ursprünglichen Angaben der höchstmöglich zu erwartenden Umlage ein Extrem! Das war so von der Politik nie als Folge oder Ziel den Verbrauchern genannt. Die intransparente, missbräuchliche und chaotische Energiepolitik ist längst aus dem Ruder gelaufen und tut es noch. Wer das EEG-System mit Flickerei am Leben erhält schädigt die Verbraucher weiter.[/list]
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Laberkhan, ick hör Dir quatschen.
Die EEG- Strommenge wird durch die Übertragungsnetzbetreiber am Spotmarkt vermarktet. Dadurch wird daraus \"grauer\" Mischstrom, der so billig oder so teuer ist, wie es die Spotmarktpreise entsprechend der Vermarktungsstrategie gerade hergeben, wobei beklagt wurde, dass den ÜNB das Interesse fehle diesen Strom möglichst teuer zu vermarkten. Wird dieser Strom teurer am Spotmarkt losgeschlagen, entlastet dies die EEG- Umlage. Die EEG- Umlage bildet sich aus der Summe der Einspeiseverütungen bazüglich der Verkaufserlöse des EEG- Stroms am Spotmarkt. Die EEG- Einspeiser haben auf diese Vermarktung keinen Einfluss. Denen kann es auch vollkommen egal sein, denn sie erhalten schließlich die gesetzliche Mindestvergütung nach EEG, unabhängig davon wie billig oder teuer die ÜNB den Strom schlussendlich über den Spotmarkt vermarkten.
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Original von PLUS
Der Einfluss der profitierenden Seite ist unübersehbar. Den Anstieg der Umlage auf die Berechnungsmethode zu schieben und vom extremen PV-Zubau abzulenken ist wirksame Lobbyarbeit und wieder Teil des Tarnen und Täuschens.
Die Intransparenz beim EEG-Strom ist doch gewollt. Der Verbraucher soll die Profit- und damit die Preistreiberei ja unter keinen Umständen damit in Verbindung bringen.
Ich fürchte, Sie haben sich da inzwischen in eine Verschwörungstheorie hineingesteigert.
Fehlt nur noch, dass hinter dem Ganzen eine geheime (zionistische?)Weltregierung steckt ... :rolleyes:
Sie sollten mal einen Gang zurückschalten und etwas Gas wegnehmen ...
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Original von RR-E-ft
Laberkhan, ick hör Dir quatschen.
...
Die EEG- Einspeiser haben auf diese Vermarktung keinen Einfluss. Denen kann es auch vollkommen egal sein, denn sie erhalten schließlich die gesetzliche Mindestvergütung nach EEG, unabhängig davon wie billig oder teuer die ÜNB den Strom schlussendlich über den Spotmarkt vermarkten.
Dann sind wir ja beim Kern der Sache! Die Verbraucher zahlen die Zeche so oder so. Was die Preise nicht hergeben, dürfen sie in den Umlagetopf füllen, aus dem sich dann Eigennutzer & Co. bedienen dürfen.
Das mag ja Klein- und Kleinstsonnenkraftwerksbetreiber befriedigen, für normale Energieverbraucher ist das nicht akzeptabel.
\"Laberkhan\" ist einfach armselig.
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Original von PLUS
\"Laberkhan\" ist einfach armselig.
Das mag zutreffen.
Die EEG-Einspeiser erhalten jedenfalls die gesetzliche Mindestvergütung, die der Gesetzgeber jeweils vorgesehen hat undzwar nur für den Strom, den sie nicht selbst verbraucht haben (Eigenverbrauch).
Warum ein EEG- Einspeiser vom Netzbetreiber für den eingespeisten Strom weniger beanspruchen sollte als die gesetzliche Mindestvergütung, ist nicht ersichtlich.
Wie hoch oder niedrig die EEG- Umlage schlussendlich ausfällt, ist den Einspeisern doch völlig egal. Es darf ihnen auch egal sein.
Die aktuelle Diskussion betrifft die Frage, wie man den EEG- Strom besser vermarkten kann, will heißen entweder teurer an den Spotmärkten wie bisher oder aber in einem eigenständigen Marktsegment.
Die Vermarktung am Spotmarkt wie bisher führt nicht nur dazu, dass aus EEG- Strom \"grauer\" Mischstrom wird, sondern im Zusammenhang mit dem Doppelvermarktungsverbot auch dazu, dass er gerade nicht Ökostromanbietern als grüner Strom zur Verfügung steht. Damit aber werden zugleich die Entwicklungschancen für Ökostromanbieter auf dem Markt eingeschränkt. Die geraten hierdurch unter Zwang, zB. auf (teure) Wasserkraft- Zertifikate zurückzugreifen, um den im Großhandel erstanden \"grauen\" Mischstrom wieder in Ökostrom umzuettikettieren.
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Die Vorgabe wie der EEG-Strom vermarktet wird steht in der AusglMechV §2:
§ 2 Vermarktung
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, selbst oder gemeinsam den nach § 16 oder § 35 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten Strom diskriminierungsfrei und transparent zu vermarkten. Diese Verpflichtung besteht nur bis zur Übertragung der Aufgabe auf Dritte auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach § 11 Nummer 4.
(2) Die Vermarktung nach Absatz 1 darf nur am vortäglichen oder untertäglichen Spotmarkt einer Strombörse erfolgen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben zur bestmöglichen Vermarktung des Stroms die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Händlers anzuwenden. Dabei sind die Vorgaben der Bundesnetzagentur insbesondere zu Vermarktung, Handelsplatz, Prognoseerstellung, Beschaffung der Ausgleichsenergie, Transparenz- und Mitteilungspflichten einzuhalten.
Da der EEG-Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt anfällt sehe ich nicht wie dieser noch besser im Rahmen der AusglMechV vermarktet werden könnte. Viel problematischer ist dass für Differenzkostenermittlung nicht der tatsächliche Erlös aus der Vermarktung eingeht, sondern der Strombezugskosten auf Basis des Durchschnitts des Phelix Baseload Year Future im Vorjahr.
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Original von RR-E-ft
Die aktuelle Diskussion betrifft die Frage, wie man den EEG- Strom besser vermarkten kann, will heißen entweder teurer an den Spotmärkten wie bisher oder aber in einem eigenständigen Marktsegment. ....
Die Diskussion betrifft im Kern die Frage ob PV-Strom mit weiteren finanziellen Anreizen gefördert werden soll; egal wie dieser \"Anreiz\" getarnt oder verpackt werden soll! Schon die bisherigen langfristigen und enormen \"Anreize\" führen bei der PV in unseren Breiten nicht zu einer Marktreife, sondern zu einer sich insgesamt immer schneller drehenden \"Anreiz\"-Spirale. Daran wird sich nichts ändern. Der eine Anreiz ist nur die Folge für den nächsten.
Wer dreimal lügt, dem glaubt man angeblich schon nicht. Bei den PV-Fanatikern kommt zur Unwahrheit noch die Überheblichkeit. Beides findet irgendwann ein Ende. Wie man heute lesen kann, scheitert die Solarfirma \"Solon\" am Größenwahn. J\"Don\'t leave the planet to the stupid\". Damit suggerierte man: \"Wir sind klug, die anderen sind dumm!\". Typisch für die Pseudoreligion der Solaristen. Jetzt droht die Zerschlagung und das ist gut so. Andere Sprücheklopfer werden folgen!
Da helfen dann Sanierer nicht mehr - es bleibt nur die Zerschlagung. (http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/solon-holt-sich-sanierer-an-bord_100005654/)
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Original von PLUS
Schon die bisherigen langfristigen und enormen \"Anreize\" führen bei der PV in unseren Breiten nicht zu einer Marktreife, sondern zu einer sich insgesamt immer schneller drehenden \"Anreiz\"-Spirale.
Wo sehen Sie denn Anzeichen dafür?
Das Gegenteil ist richtig:
Die Marktreife in Deutschland wird in wenigen Jahren erreicht sein (es wird i.A. von 2013 ausgegangen), viel früher als ursprünglich geplant.
Die ausgeuferte Überförderung mit dem 2010 ausufernden PV-Zubau in Deutschland wurde mit den Novellierungen des EEG stark gebremst.
Eine \"sich immer schneller drehende Spirale\" sehen Sie vielleicht, wil Ihnen in dem verschwörungstheoretischen Netz, in dem Sie sich verheddert haben, die Luft wegbleibt? ;)
ciao,
sh
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Original von superhaase
Die Marktreife in Deutschland wird in wenigen Jahren erreicht sein (es wird i.A. von 2013 ausgegangen), viel früher als ursprünglich geplant.
So so @superhaase, also es wird ausgegangen \"i.A.\" ? von einer Marktreife 2013. Sind Sie \"i.A.\"? Oder wer steckt dahinter?
Was für wunderbare Weissagungen und Verheißungen!
Kann dann jegliche Förderung der PV auf deutschem Boden und deutschen Dächern eingestellt werden? Oder mit was begründen Sie dann noch die PV-Förderung?
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Original von PLUS
Kann dann jegliche Förderung der PV auf deutschem Boden und deutschen Dächern eingestellt werden? Oder mit was begründen Sie dann noch die PV-Förderung?
Grundsätzlich ja!
Wenn die Marktreife, die bei der PV mit der Netzparität gleichzusetzen ist, erreicht ist, kann die PV-Förderung mittels EEG zwar nicht sofort und schlagartig, aber sehr stark und schnell zurückgefahren werden.
Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass schon 2015 oder 2016 gar keine überhöhte Einspeisevergütung für die PV mehr nötig ist.
Es genügt dann für den nicht selbst verbrauchten Strom eine Vergütung entsprechend dem Börsenwert des Stroms und der vermiedenen Netzkosten.
Ob man zunächst noch für einige Jahre eine überhöhte Vergütung für Großgewerbedächer zahlt, bis die Gewerbestrom-Netzparität erreicht ist, kann man in Betracht ziehen.
Ob man Freilandanlagen überhaupt noch fördern sollte, ist heute schon umstritten. Ich denke, das wird immer weniger Unterstützung finden.
Ich dachte, dass hatte ich Ihnen schon nahegebracht, dass wir in Deutschland kurz vor dem Erreichen des Hauptziels der PV-Förderung stehen und es eben deshalb äußerst töricht wäre, so kurz vor dem Ziel alles schlagartig abzuwürgen, wie Sie es mit der kompletten Einstellung der Förderung immer fordern.
ciao,
sh
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Original von superhaase
Wenn die Marktreife, die bei der PV mit der Netzparität gleichzusetzen ist, .....
Ach so, wieder nur ein schönes Märchen fast wie vom Schlaraffenland. Nicht einmal eine brauchbare Verheißung springt heraus wenn man sich den sonnigen Versprechungen nur leicht nähert.
Jetzt verkauft superhaase nicht nur regelmäßig die begriffsoffene Netzparität wie Sauerbier, nein, jetzt setzt er diese auch noch gleich mit der Marktreife. Ja, die Solaristenreligion entwickelt sich. :rolleyes:
Selbst die Vereinssolarstromförderer sind da ehrlicher. Sie differenzieren und haben von der Marktreife ein andere Vorstellungen. Die Zielerreichungsstrategie muß man ja nicht in allen Punkten teilen. Manche negative Wirkung, manche Grenze, manche Kosten und Verluste werden da mit mehr oder weniger Absicht vergessen oder durch die Sonnenbrille gesehen. Aber man ist ein erheblichen Schritt näher an der Realität wie superhaase.
Die Marktfähigkeit der Erneuerbaren Energien insgesamt ist das entscheidende Ziel. Doch dieses ist noch lange nicht erreicht, wenn die Solarstromkosten die Verkaufspreise des Steckdosenstroms unterschreiten. Das ist nur eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung. Es müssen vielmehr drei Voraussetzungen geschaffen werden.
1. Die Netzparität. Diese kann nur erreicht werden durch Massenproduktion. Auch die Preisbildung bei Solaranlagen folgt dem Gesetz der Erfahrungs- oder Lernkurve. Bei jeder Verdoppelung der global kumulierten Stückzahl, vermindern sich die Stückkosten (der kWp-Preis) um 15 bis 20 Prozent. Deswegen brauchen wir immer wieder neue Produktionsanlagen und größere Produktionsanlagen und dazu brauchen wir Nachfrage und noch mehr Nachfrage und dazu brauchen wir entweder ein ordnungspolitisches Gesetz, welches jeden Dachbesitzer zwingt, eine Solaranlage zu errichten, oder eine Steigerung der Einspeisevergütung in einem solchen Maße, dass Jahr für Jahr ein Run auf noch mehr Solaranlagen einsetzt. Dies ist keine maßlose Forderung, sondern entspricht der kühlen Kalkulation, dass wir alleine zum Ersatz eines Atomkraftwerksblocks dreimal soviel Solaranlagen benötigen, wie im letzten Jahr errichtet wurden. Und es gibt in Deutschland weit mehr als nur einen Atomkraftwerksblock zu ersetzen, wie Sie ja wissen. An die Verhinderung des Neubaus von 25 Kohlekraftwerken sollten wir auch noch denken.
2. Eine regionale Strombörse mit Zugang für jeden Netzanschlussnehmer - auch für Anbieter von Solarstrom - ist die zweite notwendige Voraussetzung für Marktfähigkeit. Denn Marktfähigkeit kann sich erst dann ergeben, wenn es einen freien Markt auch für kleine Strommengen gibt, wenn also jeder Solaranlagenbetreiber jedem anderen Anschlussnehmer zu einem frei ausgehandelten Preis Strommengen anbieten und verkaufen kann. Wichtig ist dabei, dass Angebot, Preisermittlung, Verkauf und Abrechnung voll automatisch erfolgen, weil kein Solaranlagenbetreiber für die wenigen Kilowattstunden, die er im Jahr erzeugt, noch einen Stromverkäufer einstellen kann. Mit Hilfe der modernen Computer- und Internettechniken dürfte das lösbar sein. Die Durchsetzung der politischen Forderung ist sicher schwieriger. Sie ist noch nicht einmal exakt formuliert.
3. Dezentralisierung der Stromspeicher. Es muss noch eine weitere Voraussetzung geschaffen werden, eine Voraussetzung technischer Art: Die Verbraucher müssen Strom auf Vorrat kaufen können, immer dann, wenn er billig im Überfluss angeboten wird. Dazu brauchen die Verbraucher sozusagen eine \"Tiefkühltruhe\", in der sie den bei der regionalen Börse billig eingekauften Strom vor dem raschen Verderb schützen können. Auf Deutsch, die Verbraucher brauchen Speicherbatterien. Woher sollen die kommen? Wenn man bedenkt, dass bereits jetzt an der Strombörse Strom verschenkt und sogar noch Geld dazu angeboten wird, dann wäre das der größte Anreiz, sich einen eigenen Stromspeicher in den Keller zu stellen. Die regionale Strombörse mit Zutritt für jeden Netzanschlussnehmer wäre somit ein perfekter marktwirtschaftlicher Anreiz zur Dezentralisierung der Stromspeicher.
hier nachzulesen (http://www.sfv.de/druckver/artikel/netzparitaet_alleine_ist_keine_marktreife.htm)
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@PLUS:
Da haben Sie die Meinung eines extremen Solarfördervereins herausgepickt, die keineswegs von der Mehrheit der EE-Verbände oder der Bundesregierung geteilt wird.
Dieser Verein fordert ja sogar eine Erhöhung der PV-Einspeisevergütung.
Gott bewahre!
Diese extreme Meinung ist nicht maßgeblich.
Genausowenig wie Ihre persönliche extreme Meinung.
Und das ist gut so. :]
Und das mit der Netzparität ist nun mal der entscheidende Meilenstein bei der PV, auch wenn Sie das immer in Ihrer infantilen Art leugnen.
\"Sauerbier\", \"Schlaraffenland\", \"Verheißung\", \"Solaristenreligion\" - sachlich können Sie wieder mal nicht bleiben, denn Sie haben ja offensichtlich keine sachlichen Argumente.
Wie primitiv! :P
ciao,
sh
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Original von superhaase
Da haben Sie die Meinung eines extremen Solarfördervereins herausgepickt, ...
So so, @superhaase, wer die Netzparität mit der Marktreife gleichsetzt, hat kaum das Recht, diesen Verein als Extrem zu bezeichnen. Wo bleibt denn Ihr sachlicher Beitrag, Ihre Erklärung dazu? Zur Sache bzw. von Sachlichkeit findet sich in Ihrem letzten Beitrag nicht die Spur.
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Original von PLUS
So so, @superhaase, wer die Netzparität mit der Marktreife gleichsetzt, hat kaum das Recht, diesen Verein als Extrem zu bezeichnen. Wo bleibt denn Ihr sachlicher Beitrag, Ihre Erklärung dazu? Zur Sache bzw. von Sachlichkeit findet sich in Ihrem letzten Beitrag nicht die Spur.
Die Sachlichkeit in meinem letzten Beitrag besteht darin, dass ich Ihnen erklärt habe, dass die extreme Meinung eines diesbezüglich \"berüchtigten\" ;) Solarfördervereins weder die Meinung der Mehrheit der EE-Verbände noch die Meinung der Bundesregierung oder der meisten Fachleute ist.
Das mit der Netzparität und deren Folgen habe ich Ihnen in diesem Forum schon mehrmals ausführlich erklärt.
Trotzdem nochmal (ich bin ja geduldig auch bei Begriffsstutzigkeit :D):
Ab Erreichen der Netzparität rentiert sich eine PV-Dachanlage bei einem erheblichen Eigenverbrauchsanteil allein durch den Eigenverbrauch, wobei der nicht selbst verbrauchte Überschuss zu Marktpreisen ins Netz gedrückt werden kann (und somit die Strompreise senkt). Eine Förderung mittels EEG ist dann nicht mehr nötig - ganau genommen ist dann nicht mal mehr eine Abnahmegarantie für diesen Überschussstrom erforderlich, was die PV in ferner Zukunft befähigt, aus einfachste Weise durch entschädigungslose Abschaltungen zur Netzstabilisierung betragen zu können.
Die ungeförderten PV-Anlagen müssen nur angemessen (klein) dimensioniert werden, damit sich ein ausreichend hoher Eigenverbrauchsanteil ergibt.
Diese Netzparität wird zuerst für teueren Haushaltsstrom erreicht.
Für preisgünstigeren Gewerbestrom wird diese Schwelle erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht, womit sich aber weitere riesige Potentiale für ungeförderte große PV-Dachanlagen ergeben.
ciao,
sh
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@superhaase, Sie winden sich wie ein Aal. Die \"Marktreife\" soll also die von Ihnen beschriebene \"Netzparität\" darstellen. Wenn das so sein sollte, liegen Sie mit Ihrem Vorwurf der Begriffsstutzigkeit weit neben der Kapp. Kein aufgeklärter Verbraucher nimmt Ihnen diese Erklärung ernsthaft ab? Sie ist falsch und ich gehe davon aus, dass Sie das auch wissen. Sie sollten aber nicht alle, die Ihnen nicht folgen, für dumm verkaufen.
Das mit dem angekündigten Eigenverbrauch machen dann hoffentlich bald alle Haushalte und schaffen sich die \"angemessen (klein) dimensionerten PV-Anlagen mit ausreichend hohem Eigenverbrauchsanteil\" an. Vielleicht findet sich ja noch eine Lösung für Mieter und die vielen Menschen in den Städten die in Eigentumswohnungen leben. Jeder bekommt vom Staat ein Grundstück verpachtet mit Datsche und ausreichend diemensionertem Dach? Zur Eigenversorgung mit Strom, nicht für Gemüse, daher ohne Verpflichtung zum Salat- und Gemüseanbau, versteht sich! Für die Leitung und die Speicherung haben Sie sicher auch schon eine Lösung in Sicht. Es ist ja alles kein Problem mit der sonnenabhängigen Stromerzeugung. Dann brauchen wir nur noch so schnell wie möglich die hundertprozentige Eigennutzung beim Gewerbestrom. Somit ist der Markt und die Marktreife obsolet. Selbstversorger brauchen keinen Markt!
Bleibt die Frage: Wer zahlt die Vergütung die restlichen Jahre für den von Ihrer Altanlage mit Abnahmegarantie eingespeisten Strom? Die paar noch übrig gebliebenen Stromverbraucher? Der Staat? Der bekommt ja nichts mehr und hat dann noch mehr Verpflichtungen aber weniger Geld als heute. Ihren abgelieferten Strom will auch keiner haben. Woher das Geld also nehmen? Schulden darf der liebe Staat bald nicht mehr machen - steht so im GG.
Ja, so funktioniert das Modellsystem EEG! Es bewegt sich schon langsam in diese Richtung, wie eine Lawine am Anfang. Der Lawinenschutz wurde vernachlässigt. Der Betrieb geht trotz drohender Lawinenwarnung weiter. Aufhalten lässt sie sich bald nicht mehr.
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Original von PLUS
@superhaase, Sie winden sich wie ein Aal.
Nein, ich erzähle immer dasselbe.
Und das habe ich mir auch nicht selbst ausgedacht. Es ist die Grundlage für die Einführung der PV-Förderung über das EEG.
Kein aufgeklärter Verbraucher nimmt Ihnen diese Erklärung ernsthaft ab? Sie ist falsch und ich gehe davon aus, dass Sie das auch wissen.
Was ist an dieser Erklärung falsch?
Ich hatte Sie ja schon immer aufgefordert, sachliche Argumente zu präsentieren, die darauf hinweisen könnten, dass dieses Szenario unmöglich oder zumindest unwahrscheinlich ist und das die Netzparität bedeutungslos ist.
Leider haben Sie das nie getan, so dass eine fruchtbare Diskussion in diesem Punkt mit Ihnen nicht möglich ist.
Also konkret: Warum hat die Netzparität Ihrer Meinung nach keine Bedeutung?
Das mit dem angekündigten Eigenverbrauch machen dann hoffentlich bald alle Haushalte und schaffen sich die \"angemessen (klein) dimensionerten PV-Anlagen mit ausreichend hohem Eigenverbrauchsanteil\" an.
Ja, allerdings nicht \"Haushalte\", sondern eher \"Hausbesitzer\".
Vielleicht findet sich ja noch eine Lösung für Mieter und die vielen Menschen in den Städten die in Eigentumswohnungen leben. Jeder bekommt vom Staat ein Grundstück verpachtet mit Datsche und ausreichend diemensionertem Dach? Zur Eigenversorgung mit Strom, nicht für Gemüse, daher ohne Verpflichtung zum Salat- und Gemüseanbau, versteht sich!
Sicher wird es Lösungen für Mieter geben. Diese können den Eigenverbrauchsstrom vom Hausbesitzer=PV-Anlagenbetreiber erhalten, der ihnen sicher günstiger angeboten werden wird als zum günstigsten Haushaltsstrompreis am Markt, denn nur dann ist es eine Win-Win-Situation für Vermieter und Mieter.
Eine Eigentümergemeinschaft kann sich selbstverständlich immer eine PV-Anlage aufs Dach setzen und den Strom selbst verbrauchen.
Wo sehen Sie da ein Problem, das einer Lösung bedarf?
Für die Leitung und die Speicherung haben Sie sicher auch schon eine Lösung in Sicht. Es ist ja alles kein Problem mit der sonnenabhängigen Stromerzeugung.
Für Leitung und Speicherung gibt es Lösungen, die in dem Gesamtkonzept für eine nachhaltige Stromversorgung enthalten sind.
Sie kennen diese, lieber nomos=PLUS.
Außerdem sollten Sie nicht schon wieder so tun als ob jemand ganz Deutschland ausschließlich mit Solarstrom versorgen wollte.
Das ist eine kindische Diskussionsmasche. :baby:
Dann brauchen wir nur noch so schnell wie möglich die hundertprozentige Eigennutzung beim Gewerbestrom.
Wenn die PV-Strom-Gestehungskosten den Gewerbestrompreis unterschreiten, dann ist es selbstverständlich für eine Firma rentabel, eine PV-Anlage in einer solchen Größe aufs Dach/Betriebsgelände zu setzen, dass praktisch aller erzeugter Strom im Betrieb verbraucht wird.
Somit ist der Markt und die Marktreife obsolet. Selbstversorger brauchen keinen Markt!
Quatsch.
Dann ist die Marktreife erreicht und selbst erzeugter und verbrauchter PV Strom ist im Wettbewerb mit gekauftem Strom der Sieger.
Bleibt die Frage: Wer zahlt die Vergütung die restlichen Jahre für den von Ihrer Altanlage mit Abnahmegarantie eingespeisten Strom? Die paar noch übrig gebliebenen Stromverbraucher?
Ja, die Verbraucher und Gewerbebetriebe bezahlen über den gekauften Strom die auslaufende EEG-Umlage.
Es wird auch in Zukunft mehr als nur \"ein paar\" Verbraucher geben, die keinen eigenen Solarstrom produzieren. Außerdem kaufen ja auch die PV-Besitzer weiterhin Strom hinzu, denn eine 100%-Eigenvoersorgung wird sich nie rentieren, dafür bräuchte man zu große und teuere Speicher als Selbsterzeuger. Das ist auch gar nicht das Ziel des ganzen.
Außerdem dauert es noch viele, viele Jahre, bis die PV soweit ausgebaut sein wird, dass jeder Immobilienbesitzer sein Potential genutzt hat. Bis dahin sind dann schon die meisten oder alle Altanlagen aus der EEG-Förderung gefallen.
Sie wissen ja jetzt:
Mit erreichen der Netzparität (wahrscheinlich 2013) wird die EEG-Förderung von PV-Strom stark zurückgefahren und wenige Jahre danach ganz eingestellt werden.
Eine riesige \"PV-Umlage\" für alle Nicht-PV-Besitzer, wie Sie das hier als Schreckgespenst aufblasen, ist also nirgendwo Sicht.
Sie dürfen sich also Abregen und tief durchatmen.
Ihre Befürchtungen sind unbegründet.
Alles wird gut! ;)
ciao,
sh
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Original von superhaase
Wenn die PV-Strom-Gestehungskosten den Gewerbestrompreis unterschreiten, dann ist es selbstverständlich für eine Firma rentabel, eine PV-Anlage in einer solchen Größe aus Dach/Betriebsgelände zu setzen, dass praktisch aller erzeugter Strom im Betrieb verbraucht wird.
Schon heute bekommen fremde Investoren kaum mehr Flächen auf Gewerbegebäuden, weil die Eigentümer selbst PV-Anlagen darauf bauen wollen. Denn mit der Eigenverbrauchsförderung ist das heute schon sehr lukrativ. Die Gewerbebetriebe erreichen auch ohne besondere Maßnahmen eine hohe Abdeckung da die Lastkurve sich sehr gut mit der Erzeugungskurve der PV deckt.
Die Eigenverbrauchsdeckung wird sicherlich auch über die Netzparität hinaus eine gewisse Zeit bestehen bleiben damit tatsächlich ein Anreiz da ist. Bei exakter Parität besteht ja noch kein Anreiz. Aber die Förderung kann weit niedriger sein als die Vergütung der Netzeinspeisung. Dies reduziert die Kosten für die kWh PV deutlich und damit langfristig die Umlage. (http://www.unendlich-viel-energie.de/uploads/media/Prognose_EEG-Umlage_Dez2010.pdf)
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@egn:
Richtig.
Es ging mir erst mal darum, deutlich zu machen, dass auf mittlere Sicht das \"Unterschreiten\" der Netzparität (also der PV-Strom ist ein Stück billiger als der gekaufte Netzstrom) dazu führt, dass PV-Anlagen ganz ohne Förderung gebaut werden, auch wenn PV-Strom noch teurer ist als fossiler Strom.
Dies ist die Bedeutung hinter dem Begriff \"Netzparität\", die von PLUS geleugnet wird.
Der Übergang dahin erfolgt selbstverständlich nicht schlagartig.
ciao,
sh
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Also konkret: Warum hat die Netzparität Ihrer Meinung nach keine Bedeutung?
Ganz konkret, weil bereits, wenn es so etwas überhaupt gibt, bereits Netzparität bei sämtl. Wind, Deponiegas, Klärgas und Wasserkraftanlagen in Niederspannung gibt, weil der dort gezahlte EEG Preis gerade mal 40 % des HH-Strom-Preis\' ausmacht und trotzdem wird ohne Ende gefördert. Hier geben Sie keine Antwort. EEG und sog. Netzparität besteht nicht nur aus PV und Hochspannung allein.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
Also konkret: Warum hat die Netzparität Ihrer Meinung nach keine Bedeutung?
Ganz konkret, weil bereits, wenn es so etwas überhaupt gibt, bereits Netzparität bei sämtl. Wind, Deponiegas, Klärgas und Wasserkraftanlagen in Niederspannung gibt, weil der dort gezahlte EEG Preis gerade mal 40 % des HH-Strom-Preis\' ausmacht und trotzdem wird ohne Ende gefördert. Hier geben Sie keine Antwort. EEG und sog. Netzparität besteht nicht nur aus PV und Hochspannung allein.
Doch, ich gab und gebe gerne Antwort:
Die Netzparität spielt deshalb bei der PV und nur bei der PV eine Rolle, weil nur PV-Anlagen von jedermann auf seinem Häuschen errichtet werden können. Nur bei PV-Anlagen spielt der Eigenverbrauch eine so große Rolle.
Dies trifft weder auf Windkraftanlagen, noch auf Deponiegas, Klärgas und Wasserkraftanlagen zu. Zum einen wegen mangelnder Gelegenheit (wer hat schon Deponiegas oder einen Wasserfall in Seinem Garten?), zum anderen wegen baurechtlichen und immisionsschutzrechtlichen Gründen (ein Nachbar muss die Errichtung einer geräuschentwickelnden WKA auf dem Nachbargrundstück nicht dulden, wenn er dadurch unangemessen beeinträchtigt wird).
Daher kann Strom aus solchen Anlagen normalerweise nicht vom Erzeuger selbst verbraucht werden und kann somit nicht direkt mit Haushaltsstrom konkurrieren, sondern nur mit Großkraftwerksstrom und daher gibt es diese Haushaltsstrompreis-Netzparität bei diesen EE-Stromarten nicht.
Noch Fragen, Kienzle? ;)
ciao,
sh
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Original von superhaase
Original von PLUS
@superhaase, Sie winden sich wie ein Aal.
Nein, ich erzähle immer dasselbe.
......
Also konkret: Warum hat die Netzparität Ihrer Meinung nach keine Bedeutung?
@superhaase Sie winden sich weiter wie ein Aal. Sie haben die Marktreife mit der sogenannten Netzparität, was das immer auch
konkret[/b] sein soll, gleichgesetzt. Darum ging es. Nicht um die Frage ob Ihre vielfach prädestinierte \"Netzparität\" eine Bedeutung hat!
Ja, Sie erzählen immer dasselbe. Sie sind halt ein Solaristenprediger ;). Weißsagungen und Solaristenprophetie, Märchen und Stuss. @superhaase, einfach mal zur Kenntnis nehmen, \"Jedermann\" hat kein Häuschen und warum soll \"Jedermann\" ohne Häuschen auch noch u.a. Besitzern von Villen mit Dachsparkassen ihren so lukrativen Eigenverbrauch und den Profit von Sonnenkönigen mit seinem sauer verdienten und knappen Geld fördern? Die Energiekosten sind in D schon so hoch genug und sie steigen aktuell wieder mal Richtung uferlos. Ich erwarte von jedem Verbraucher und jedem Verbrauchervertreter, dass er die unfairen Preistreiber nicht nur im Fokus behält sonder dass er auch dagegen hält. Um das Thema nicht zu vergessen: Weitere Anreize für PV = NEIN. Stopp sofort(http:///images/energienetz/icons/icon3.gif)[/list]
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Original von PLUS
@superhaase Sie winden sich weiter wie ein Aal. Sie haben die Marktreife mit der sogenannten Netzparität, was das immer auch konkret[/b] sein soll, gleichgesetzt. Darum ging es. Nicht um die Frage ob Ihre vielfach prädestinierte \"Netzparität\" eine Bedeutung hat!
Wie Marktreife und Netzparität bei der PV zusammenhängen und was das bedeutet, war eben genau die Frage.
Und genau diese habe ich beantwortet.
@superhaase, einfach mal zur Kenntnis nehmen, \"Jedermann\" hat kein Häuschen und warum soll \"Jedermann\" ohne Häuschen auch noch u.a. Besitzern von Villen mit Dachsparkassen ihren so lukrativen Eigenverbrauch und den Profit von Sonnenkönigen mit seinem sauer verdienten und knappen Geld fördern?
Sie stellen hier wieder Dinge in den Raum, die gar nicht in Frage stehen/kommen. :rolleyes:
Wer verlangt denn, dass nach Erreichen der Netzparität und somit der Wettbewerbsfähigkeit des PV-Stroms irgendein Eigenverbrauch gefördert werden soll?
Niemand.
Der springende Punkt ist ja, dass dann keine Förderung mehr nötig ist.
Der \"arme Verbraucher mit seinem sauer verdienten knappen Geld\" profitiert dann in Zukunft dadurch, dass durch die Villenbesitzer mit PV am Dach billiger Überschussstrom ins Netz eingespeist wird und somit die Strompreise gesenkt werden.
Ist das zu hoch für Sie?
ciao,
sh
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Der in der Diskussion vielzitierte Begriff \"Netzparität\" ist bei Lichte betrachtet nicht klar definiert.
Es wird Verschiedenes darunter verstanden.
Unter Grid Parity (Netzparität) versteht man jenen Zeitpunkt in vielleicht naher Zukunft, bei dem der Strom aus einer Photovoltaikanlage zum gleichen Preis wie der “normale” Strom für Endverbraucher angeboten werden kann.
http://www.oekoenergie-blog.at/tag/netzparitat/
Dort stellt man mithin auf die Letzverbraucherstrompreise auf dem Markt ab, also bei Häuslebauern mit PV- Anlage auf dem Dach auf den Strompreis für Haushaltskunden am Markt, der ins Verhältnis zu den PV- Stromerzeugungskosten gestellt wird, wobei letztere wieder von den Anschaffungskosten der Module abhängen.
Bei steigenden Steuern und Abgaben, aber auch steigender EEG- Umlage (!) würde die so verstandene \"Netzparität\" schneller erreicht.
Andere wiederum stellen auf das Verhältnis der EEG- Stromerzeugungskosten zu den Kosten der konventionellen Stromerzeugung ab und nehmen für letztere die Großhandelspreise an Strombörsen zum Maßstab.
Netzparität ist ein Fachbegriff aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien. Er bezeichnet in der Regel den Moment, ab dem die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen genauso günstig ist wie aus konventionellen Energiequellen. Der einfache Preisvergleich findet am besten durch den Vergleich der Strompreise an der Leipziger Strombörse, der European Energy Exchange (EEX), statt.
http://www.econitor.de/magazin/wohnen/was-ist-eigentlich-netzparitaet-ist-oekostrom-dann-genauso-preiswert-wie-normalstrom_5418.html
Der Begriff ist also recht schillernd, insbesondere als sich die Stromerzeugungskosten für konventionellen Strom nach Art der Stromerzeugung deutlich unterscheiden können.
Der Börsenpreis spiegelt dabei schließlich nur die Stromerzeugungskosten der jeweils teuersten zur Bedarfsdeckung gerade notwendigen konventionellen Stromerzeugungseinheit wieder.
Steigende Steuern und Abgaben auf die Letztverbraucherstrompreise wie auch steigende EEG- Umlage würden sich jedenfalls auf die so verstandene \"Netzparität\" nicht auswirken.
Es ist also gar nicht so einfach, festzustellen, wann nun \"Netzparität\" vorliegt und welche Folgen diese zeitigt.
Ob sie aber über Oberammergau, oder aber über Unterammergau oder aber überhaupt nicht kommt, ist nicht gewiss. ;)
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Original von RR-E-ft
Andere wiederum stellen auf das Verhältnis der EEG- Stromerzeugungskosten zu den Kosten der konventionellen Stromerzeugung ab und nehmen für letztere die Großhandelspreise an Strombörsen zum Maßstab.
Das ist m.E. eine eindeutige Fehlinterpretation.
Die Gleichheit der Erzeugungskosten von EE-Strom und konventionellem Strom auf Großhandelsebene wird meines Wissens mit \"utility parity\" bezeichnet, wobei utility auf utility company = Energieversorger Bezug nimmt.
Jedenfalls wird bei der PV zwischen grid parity (Netzparität) und utility parity (Erzeugerparität) unterschieden.
Was mit Netzparität im Zusammenhang mit der PV gemeint ist, ist daher eindeutig klar.
ciao,
sh
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Noch Fragen, Kienzle?
An Sie sowieso nicht!
Noch mehr Peinlichkeit geht nicht!
Jedermann kann sich eine Windkraftanlage an sein Haus flanschen, jeder kann eine Wasserkraftanlage betreiben, es ist alles möglich, egal, in welcher Spannungsebene. Sie sind einfach nur inkonsequent und unwissend. Antworten geben Sie nicht. Es war, ist und bleibt Zeitverschwendung, sich mit Ihren Phrasen auseinander zeusetzen.
Träumen Sie weiter von Ihrer selbstdefinierten Netzparität zur Rechtferitigung von allem, was Ihnen lieb ist.
Gruß
NN
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Die Dinge erscheinen jedenfalls komplexer, selbst nach Aussage derer, die von Hause aus von der Sache überzeugt sind:
http://www.greenpeace-energy.de/uploads/media/Studie_Effekte-der-Netzparit%C3%A4t_Kurzfassung.pdf
Das fängt schon damit an, dass die meisten Leute mit PV- Anlage auf dem Dach - entgegen der Vermutung von PLUS - für den eigenen Broterwerb tagsüber trotzdem noch zur Arbeit müssen, ihr Eigenverbrauch an Strom im Haushalt deshalb in Zeiten anfällt, wo die PV- Anlage eben keinen Strom (mehr) produziert. Da kommt es dann eben auch auf Speicher an.
Und natürlich ist der selbst gedeckte Eigenverbrauch immer noch mit realen Stromerzeugungs- und ggf. Speicherkosten verbunden, die ihrerseits gedeckt werden müssen.
Kosten deckt man regelmäßig durch Einnahmen und nicht etwa durch die Einsparung an etwas anderem.
Ganz einfach gesagt:
Wer sich die Anschaffung einer Villa mit Pool und eines Ferrari spart, hat deshalb nicht notwendigerweise das dadurch ersparte Geld automatisch auf seinem Konto und zur Verfügung.
Den Optimismus, dass alsbald auf eine Förderung verzichtet werden kann, teilen also nicht viele.
SCHOTT Solar zeigt den Trugschluss (http://www.ffpress.net/Kunde/SOL/ATL/34247/)
Grid Parity bedeutet noch keine Wettbewerbsfähigkeit.
Die Aussichten sind verheißungsvoll: Die Kosten für den Strom aus einer Photovoltaikanlage erreichen nach Prognosen in Deutschland spätestens 2012 das Niveau des regulären Strompreises, den Kunden an die Energieversorger zahlen. Doch selbst wenn diese Grid Parity so schnell eintreten sollte, ist damit noch keine Wettbewerbsfähigkeit von Solarstrom erreicht. Dafür müssten nämlich die Produktionskosten für Energie aus PV-Anlagen auf drei bis acht Cent pro Kilowattstunde sinken, denn dieser Wert entspricht den reinen Produktionskosten von Atom- oder Kohlestrom in Kraftwerken, deren Investitionskosten bereits Abgeschrieben sind.
Schlussendlich muss man auf das Verhältnis zu den Stromerzeugungskosten konventioneller Stromerzeugung abstellen, die abgelöst werden soll.
Wer hingegen meint \"Netzparität\" werde schließlich durch steigende EEG- Umlage erreicht, also durch steigende Letzverbraucherpreise , der hat da wohl irgendwie einen Denkehler.
Denn bei Wegfall der EEG- Umlage infolge der erträumten nicht mehr nötigen Förderung wäre dann ja auch plötzlich die bereits erreichte \"Netzparität\" wieder futsch.
Schließlich ist der Anteil der EEG- Umlage am regulären Haushaltsstrompreis außerordentlich erheblich!
Allein daran zeigt sich wohl, dass dabei nicht auf das Verhältnis zu den Letzverbraucherstrompreisen abgestellt werden kann, sondern auf das Verhältnis zu den konventionellen Stromerzeugungskosten abgestellt werden muss.
Es geht schließlich nicht um die Verdrängung von Netzstrom durch selbsterzeugten Strom, sondern um die Ersetzung konventioneller Stromerzeugung durch regenerative Energien.
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Original von Netznutzer
Jedermann kann sich eine Windkraftanlage an sein Haus flanschen, jeder kann eine Wasserkraftanlage betreiben, es ist alles möglich, egal, in welcher Spannungsebene.
Jetzt wird\'s aber hinten höher als vorne! *)
Insofern trifft Ihr Spruch:
Noch mehr Peinlichkeit geht nicht!
*) bayerische Redensart ins Hochdeutsch übersetzt.
Ja, wir Bayern können auch Hochdeutsch.
@RR-E-ft:
Die verlinkte Studie im Auftrag von Greenpeace ist beachtenswert, und widerspricht keineswegs meinen Aussagen.
Ich sage ja nicht, dass mit Erreichen der Netzparität die Förderung schlagartig eingestellt werden kann, sondern dass sie stark zurückgefahren und einige Jahre später ganz eingestellt werden kann.
Das findet sich auch so in der verlinkten Studie wieder.
Natürlich habe ich das hier nicht so breit auswalzen wollen, wie das in der verlinkten Studie gemacht ist. ;)
Dazu Zitate aus der Studie:
\"Im Ergebnis zeigt diese erweiterte Betrachtung zur Netzparität, dass PV-Kleinanlagen mit einem Lithium-Ionen-Speicher von etwa 5 kWh Kapazität voraussichtlich noch vor 2020 „selbsttragend“ betrieben werden können. Ein solches PV-System würde also auch dann wirtschaftlich betrieben werden können, wenn der eingespeiste Strom nur mit dem Großhandelsstrompreis vergütet werden würde. Bei moderaten Annahmen für die Preisentwicklung von Strom, PV-Anlagen und Speichern wäre dies bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ab etwa 2019 der Fall [...], bei 30 Jahren Nutzungsdauer bereits ab 2015.\"
\"Darüber hinaus zeigt sich, dass PV-Anlagen ohne Speicher auch bei Optimierung des Eigenverbrauchs bis 2020 aller Voraussicht nach nicht im breiten Markt selbsttragend betrieben werden können, sofern nur eine 20-jährige Nutzungsdauer angenommen wird. [...] Legt man allerdings eine 30-jährige Nutzungsdauer zugrunde, so wäre voraussichtlich ab 2018 ein wirtschaftlicher Betrieb auch ohne Speicher möglich\"
Nach Erreichen der Netzparität (laut dieser Studie angenommen im Zeitraum 2013-2014) erwartet man hier selbsttragende PV-Anlagen ohne Speicher bei 30-jähriger Nutzung (wovon man heute als Durchschnitt auf jeden Fall ausgeht - eher länger) also 4-5 Jahre später. Das sind für mich \"einige Jahre\". Nicht anderes habe ich gemeint.
Und diese AUssage macht die Studie für moderate Annahmen für die Preisentwicklung bei Strom und PV-Anlagen (und Li-Ionen-Speichern).
Das ist also durchaus nichts Utopisches.
In diesen 4-5 Jahren werden die Eigenverbrauchsvergütung und die Einspeisevergütung abhängig von der weiteren Preisentwicklung noch steiler als heute auf Null zurückgefahren werden können.
Dieses Zurückfahren wird auch erzwungen werden, wenn die PV-Zubauzahlen aus verschiedenen bekannten Gründen im Zaum gehalten werden müssen.
Original von RR-E-ft
Den Optimismus, dass alsbald auf eine Förderung verzichtet werden kann, teilen also nicht viele.
Was heißt denn \"alsbald\"?
Wenn man 2015-2018 iwe in der obigen Studie genannt \"als bald\" bezeichnet, dann meinen das schon recht viele.
Wenn man allerdings 2014 \"als bald\" bezeichnen möchte, dann meinen das wohl sehr wenige.
Insofern ist der Begriff \"alsbald\" nicht eindeutig definiert. ;)
SCHOTT Solar zeigt den Trugschluss
Zitat:
Grid Parity bedeutet noch keine Wettbewerbsfähigkeit.
Die Aussichten sind verheißungsvoll: Die Kosten für den Strom aus einer Photovoltaikanlage erreichen nach Prognosen in Deutschland spätestens 2012 das Niveau des regulären Strompreises, den Kunden an die Energieversorger zahlen. Doch selbst wenn diese Grid Parity so schnell eintreten sollte, ist damit noch keine Wettbewerbsfähigkeit von Solarstrom erreicht. Dafür müssten nämlich die Produktionskosten für Energie aus PV-Anlagen auf drei bis acht Cent pro Kilowattstunde sinken, denn dieser Wert entspricht den reinen Produktionskosten von Atom- oder Kohlestrom in Kraftwerken, deren Investitionskosten bereits Abgeschrieben sind.
Naja - das ist jetzt schon auch etwas arg schräg gewickelt.
Wieso vergleicht man da jetzt die Stromgestehungskosten von abgeschriebenen Atom- und Kohlekraftwerken mit denjenigen von neu zu errichtenden und somit noch nicht abgeschriebenen PV-Anlagen?
Abgeschriebene PV-Anlagen haben mit Sicherheit die niedrigsten Stromgestehungskosten überhaupt - nämlich fast Null.
Das mit der Überschusseinspeisung zu Großhandelspreisen hat SCHOTT offenbar gar nicht im Blick.
Ein solcher Trugschluss seitens SCHOTT-Solar ist wohl kaum hilfreich in der Diskussion.
Original von RR-E-ft
Schlussendlich muss man auf das Verhältnis zu den Stromerzeugungskosten konventioneller Stromerzeugung abstellen, die abgelöst werden soll.
Sicher, aber nicht nur.
Bei der Netzparitätsbetrachtung wird eben auf den Mischpreis abgestellt (wie in der Studie dargelegt): Bezugspreis (Haushalt) und Einspeisevergütung nach Großhandelspreis.
Wobei meines Erachtens die in der Studie angenommenen 5-7 ct/kWh als Einspeisevergütung zu niedrig angesetzt sind. Erstens wird auch konventioneller Strom auf Großhandelsebene wohl teurer werden (CO2-Zertifikate, weniger subventionierter Atomstrom im Angebot), und zweitens dürften noch vermiedene Netzentgelte die Vergütung ein klein wenig erhöhen.
Es geht schließlich nicht um die Verdrängung von Netzstrom durch selbsterzeugten Strom, sondern um die Ersetzung konventioneller Stromerzeugung durch regenerative Energien.
Das ist schon richtig.
Keiner sagt ja auch, dass der Eigenverbrauch von PV-Strom das wichtigste und endgültige Ziel ist.
Keiner behauptet, dass die PV für sich allein zu betrachten ist und die Stromversorgung Deutschlands in Zukunft womöglich allein leisten kann - nur mittels Eigenverbrauch von \"jederman\", wie es PLUS ja gerne ins Absurde zu drängen versucht.
Der Eigenverbrauch spielt allerdings wegen der Wirkungen der Netzparität speziell bei der PV eine wichtige Rolle, die einen ersten großen Meilenstein in der Entwickung der Marktfähigkeit bis hin zur Erzeugerparität darstellt - m.E. den wichtigsten Meilenstein (ab dem die Weiterentwicklung bei abnehmenem Förderaufwand dann allmählich zum Selbstläufer wird, wobei die politische und gesellschaftliche Akzeptenz dann keine Frage mehr sein dürfte).
Nicht mehr und nicht weniger.
Ich muss mich noch insofern in meiner Ausdrucksweise präzisieren, dass mit Erreichen der Netzparität nicht schlagartig die voll umfassende Marktfähigkeit (wenn man diese mit Erzeuigerparität gleichsetzt) gegeben ist.
Ich will in dieser ganzen Diskussion vielmehr sagen, dass mit der Netzparität die Marktfähigkeit der PV beginnt - zuerst im Teilbereichen der Haushaltskunden - und sich allmählich im Laufe der folgenden Jahre bis hin zur Erzeugerparität (utility parity, Großhandelspreisparität) erweitert.
ciao,
sh
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Irgendwer hatte hier in die Diskussion eingebracht, Eigenverbrauch sei eine tolle Sache, weil dadurch die EEG- Belastung sinke.
Die Studie im Auftrag von Greenpace Energy setzt sich jedoch gerade mit der Frage der Eigenverbrauchs- Förderung nach EEG auseinander.
Bei \"vermiedenen Netzkosten\" fällt mir immer ein, dass die Netzkosten so lange unverändert da sind wie das Netz selbst.
Dadurch dass das Netz weniger genutzt wird, sinken nicht die Kosten des Netzes, sondern die gleichen Kosten werden auf weniger Nutzer, also mit erhöhten Netzentgelten umgelegt.
Wenn Wasser aus dem Netz gespart wird, weil die Leute ihren Verbrauch einschränken oder mehr selbst gesammeltes Regenwasser verbrauchen (Eigenverbrauch), dann bleiben im besten Falle die durch den Netzbetrieb anfallenden Kosten gleich hoch. In der Regel können sie erheblich steigen. Auch wenn die Kosten gleich bleiben würden, verteilen sich sich auf eine geringere Liefermenge mit der Folge, dass die Wasserpreise steigen. Wenn dann die Leute, die mehr Eigenverbrauch an Regenwasser haben, auch noch \"vermiedene Netzkosten\" ausbezahlt bekommen wollten, dürfte es wohl kritisch werden....
Beim Stromnetz führt der Eigenverbrauch auch dazu, dass die Kosten des Netzbetriebs auf weniger Netznutzer umgelegt werden, weshalb dann die Netzentgelte steigen.
Der Förderaufwand bei PV ist bereits ein Selbstläufer. Und was für einer....
Die drastisch gestiegene EEG- Umlage führt angeblich zum frühen Erreichen der \"Netzparität\".
Nur wirtschaftlich und wettbewerbsfähig wird es damit noch lange nicht, so SCHOTT Solar.
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Der Vergleich mit dem Wassernetz humpelt.
Ein Teil der Netzkosten beruht auf den Leitungs- und Umwandlungsverlusten. Die auf dem Weg in Wärme umgewandelte Energie muss in Kraftwerken erzeugt werden, was der Netzbetreiber leistet (oder einkauft) und in die Netzkosten einkalkuliert.
Eigenverbrauch beim Wasser reduziert i.A. nicht die Netzverluste, selbst wenn das Wassernetz Lecks aufweisen sollte.
Ferner sollen vermiedene Netzentgelte ja für den eingespeisten Strom vergütet werden, nicht für den Eigenverbrauch. Der im Niederspannungsnetz eingespeiste Strom verdrängt den aus dem Höchstspannungsnetz zufließenden Strom und verrigert somit die Netzverluste.
Insofern humpelt der Vergleich nicht mehr, sondern ist schon umgefallen. ;)
Ob die derzeitige Eigenverbrauchsförderung im EEG sinnvoll ist, und ob sie gesamtwirtschftlich Kosten spart, ist wohl diskussionswürdig.
Ich kann hier die Bedenken der zitierten Studie oft nicht teilen.
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Der Eigenverbrauch von Elektrizität senkt die Absatzmenge und damit die Liefermenge, in deren Preise Netzentgelte eingerechnet sind. Und diese Netzentgelt- Umsatzerlöse, die wegfallen, bestehen lediglich zu einem (möglicherweise verschwindenden) Bruchteil aus den Kosten der Verlustenergie... Wesentlicher sind die Kapitalkosten und die Eigenkapitalverzinung. Und deshalb steigen die Netzentgelte bei steigendem Eigenverbrauch auch beim Strom.
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Original von RR-E-ft
Der Eigenverbrauch von Elektrizität senkt die Absatzmenge und damit die Liefermenge, in deren Preise Netzentgelte eingerechnet sind. Und diese Netzentgelt- Umsatzerlöse, die wegfallen, bestehen lediglich zu einem (möglicherweise verschwindenden) Bruchteil aus den Kosten der Verlustenergie... Und deshalb steigen die Netzentgelte bei stiegendem Eigenverbrauch auch beim Strom.
Das bestreite ich gar nicht.
Aber es geht bezüglich vermiedener Netzentgelte jetzt nicht um den Eigenverbrauch.
Steigende Netzentgelte stehen nämlich nicht der Tatsache entgegen, dass in der Niederspannungsebene eingespeister Strom (um den es ja bei der Betrachtung der kleinen PV-Anlagen in der obigen Studie geht) Netzkosten vermeidet und diese vergütet bekommen soll. Dass es dabei eher um Bruchteile von ct/kWh geht, ist anzunehmen. Fraglich war von meiner Seite der in der Studie angenommene Preis für den eingspeisten Strom ohne PV-Förderung in der Zukunft nach der Netzparität (also zwischen 2014 und 2019, was der in der Studie betrachtete Zeitraum für die \"selbsttragenden\" PV-Anlagen ist). Ich denke, dass da die 5-7 ct/kWh eher zu tief gegriffen sind.
Steigende Netzentgelte spielen in dieser Frage keine Rolle.
Dass die Netzentgelte durch die Umstellung auf erneuerbare Energie wohl steigen und nicht sinken werden, ist auch klar.
Ferner ist es vielleicht denkbar, die Netzentgelte in Zukunft verstärkt an der Anschlussleistung und weniger am Verbrauch zu orientieren. Also mehr in die monatliche Grundgebühr einkalkulieren, statt in den Arbeitspreis.
Dass könnte alle \"Gerechtigkeitsbedenken\" bzgl. der bösen, bösen unsolidarischen Selbsterzeuger zerstreuen.
Auch über die anderen sozialen Abgaben auf den Strom lässt sich reden.
Ob diese auch weiterhin (selbst wenn es bisher vielleicht als gerecht und sinnvoll erachtet wurde) über den Strom eingetrieben werden sollen, darf man fragen.
Anderes ist möglich und womöglich sogar besser.
Jedenfalls können solche Überlegungen nicht dazu führen, dass man PV-Anlagen in Privathänden oder den Eigenverbrauch verbietet oder die ganze Energiewende in Frage stellt.
Keiner käme auf die Idee, spritsparende Autos mit einer höheren Kfz-Steuer zu belegen, nur weil der Besitzer weniger über die Benzinsteuer in die Staatsklasse zahlt und somit unsolidarisch wäre.
Auch stromsparende Haushaltsgeräte hat deshalb noch keiner als verwerflich erachtet.
Die Diskussion nimmt hier schon manchmal abstruse Richtungen an.
ciao,
sh
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Bei Lichte betrachtet:
Bis auf Kosten für Verlustenergie werden durch die Einspeisung keine Netzkosten vermieden.
Die Netzkosten werden durch das Netz selbst bestimmt.
Das Netz selbst kostet Geld, egal wie groß die darüber zu transportierenden Strommengen sind.
Und komischerweise benutzt der Einspeiser dieses mit Kostenaufwand verbundene Netz, um seinen erzeugten Strom überhaupt erst per Einspeisung irgendwohin abzutransportieren.
Ohne dieses Netz müsste er den selbst erzeugten Strom so gut wie möglich selbst verbrauchen oder aber per Erdschluss ableiten.
Für eine Win- Win- Situation könnte er jedoch zu seinem Nachbarn auch eine eigene Strippe ziehen, um diesen autark direkt zu versorgen.
Der Einspeiser nutzt die wirtschaftlichen Vorteile des vorhandenen Stromnetzes und beansprucht dann dafür auch noch Geld....
Der Einspeiser könnte ohne das vorhandene Stromnetz gar kein Einspeiser sein.
Sein ganzes Geschäftsmodell beruht darauf, dass er in ein vorhandenes Stromnetz einspeisen kann.
Für den Kunden ist es gehoppst wie gesprungen, ob die steigenden Netzentgelte in die Gundgebühr oder in den Arbeitspreis eingehen.
Bei steigender Grundgebühr hilft ihm dann jedenfalls auch keine Einschränkung seines Stromverbrauchs als Kostenvermeidungsstrategie mehr.
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Original von RR-E-ft
Der Einspeiser nutzt die wirtschaftlichen Vorteile des vorhandenen Stromnetzes und beansprucht dann dafür auch noch Geld....
Der Einspeiser könnte ohne das vorhandene Stromnetz gar kein Einspeiser sein. Sein Geschäftsmodell beruht darauf, dass er in ein vorhandenes Stromnetz einspeisen kann.
Und wo ist da jetzt der Unterschied zum Kohlekraftwerksbetreiber? :rolleyes:
Die vermiedenen Netzentgelte waren nur ein von mir nebenbei erwähnter und als gering bezeichneter Nebeneffekt bzgl. Einspeisevergütung. Diese vermiedenen Netzentgelte werden auch derzeit in Statistiken zur Stromwirtschaft und zu den EE angeführt.
Eine weitere Diskussion hierzu halte ich für nicht zielführend.
Für den Kunden ist es gehoppst wie gesprungen, ob die stiegenden Netzentgelte in die Gundgebühr oder in den Arbeitspreis eingehen. Bei steigendnder Grundgebühr hilft ihm dann jedenfalls auch keine Einschränkung seines Stromverbrauchs als Kostenvermeidungsstrategie mehr.
Stop, stopp!
Wenn die Netzentgelte nicht mehr im Arbeitspreis enthalten sind, dann kann ein PV-Eigenverbraucher diese auch nicht mehr durch seinen Eigenverbrauch reduzieren.
Außer er koppelt sich ganz vom Netz ab und zahlt auch keine Grundgebühr mehr. Aber das ist dann auch nicht zu beanstanden.
Es ging ja bei den steigenden Netzentgelten darum, dass sie für andere vor allem deshalb steigen, weil die Eigennutzer (nicht nur PV, sondern z.B. auch BHKW) weniger zahlen.
Das ist mit einer anderen Strukturierung der Netzentgelte vermeidbar.
ciao,
sh
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Bekommt der konventionelle Stromerzeuger neben einer Vergütung für den eingespeisten Strom auch \"vermiedene\" Netzkosten?
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Nein, weil der Kohlekraftwerksbetreiber ins verbraucherferne Höchstspannungsnetz einspeist und somit die gesamte Netzstruktur beansprucht wird (die der Verbraucher zahlt).
Für jede kWh, die der Großkraftwerksbetreiber einspeist fallen auf allen Netzebenen Transport und Umwandlungsverluste an.
Das ist bei ins Niederspannungsnetz eingespeistem Strom anders. Er verringert die ansonsten höheren Verluste. Außerdem werden dabei meines Wissens sogar (je nach Stromerzeugungsart bzw. Lastgang) vermiedene Netzinvestitionskosten in Betracht gezogen.
Der Netzbetreiber kassiert jedenfalls für den vom Nachbarn erzeugten Strom, der oft nur weniger Meter durch das Niederspannungsnetz fließt, bis er verbraucht wird, die vollen Netzentgelte, obwohl diese in dem Moment teilweise eben nicht anfallen.
Das mit der Vergütung der vermiedenen Netzentgelte hab ich mir ja nicht selbst ausgedacht. Das spielt bei der Festlegung der Vergütung von z.B. BHKW-Strom durchaus eine Rolle.
Ein Anspruch auf Zahlung vermiedener Netzkosten ergibt sich gemäß § 18 Stromnetzentgeltverordnung für alle dezentralen Anlagen, die nicht nach EEG vergütet werden und in deren Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 KWK-G keine vermiedenen Netzkosten enthalten sind.
Hier eine Erläuterung von EON zu den Entgelten für vermiedene Netzkosten:
Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) (http://www.eon-westfalenweser.com/pages/ewa_de/Netz/Strom/Einspeisung/KWKG/Info_vNNE.pdf)
Die Vergütung für vermiedene Netzkosten ist hiernach doch beachtlich:
Für Anlagen ohne Lastgangmessung im Niederspannungsnetz werden als Arbeitspreis z.B. 1,07 ct/kWh gezahlt, wenn ich das richtig interpretiere.
Ich wusste gar nicht, dass das so viel ist.
ciao,
sh
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Für die dezentral eingespeiste Energie zahlt der Verbraucher ein Entgelt, das die Nutzung des gesamten Transportnetes und mehrerer Spannungsebenen berücksichtigt. Ein Kunde am Mittelspannungsnetz zahlt weniger als ein Kunde am Niederspannungsnetz, weil er letzteres nicht mitnutzt. Wird der Strom dezentral eingespeist, entfällt die Nutzung der höheren Spannungsebenen. So wie der Mittelspannungskunde weniger zahlt, erhält der dezentrale Einspeiser einen Teil vom vollzahlenden Niederspannungskunden, weil ein Teil des Netzes nicht genutzt wird.
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Original von Energiesparer51
Für die dezentral eingespeiste Energie zahlt der Verbraucher ein Entgelt, das die Nutzung des gesamten Transportnetes und mehrerer Spannungsebenen berücksichtigt. Ein Kunde am Mittelspannungsnetz zahlt weniger als ein Kunde am Niederspannungsnetz, weil er letzteres nicht mitnutzt. Wird der Strom dezentral eingespeist, entfällt die Nutzung der höheren Spannungsebenen. So wie der Mittelspannungskunde weniger zahlt, erhält der dezentrale Einspeiser einen Teil vom vollzahlenden Niederspannungskunden, weil ein Teil des Netzes nicht genutzt wird.
Anders gewendet:
Für dezentral erzeugten Strom fallen keine Netzentgelte für die Nutzung vorgelagerter Spannungs- bzw. Netzebenen an.
Klare Sache. Nun aber:
Obschon der dezentral erzeugte Strom nicht über alle Spannungsebenen kaskadierte, ist er gleichwohl genauso teuer, als sei er über alle Spannungsebenen geflossen, bei Lichte betrachtet wohl allein deshalb, weil die eigentliche Kostenersparnis bei den Netzentgelten der vorgelagerten Spannungs-und Netzebenen durch die Zahlung \"vermiedener\" Netzkosten an den Einspeiser vollständig aufgefressen wird.
Bitte Ursache und Wirkung beachten.
Zudem verhält es sich so ähnlich wie beim Eigenverbrauch.
Zwar werden die vorgelagerten Spannungs- bzw. Netzebenen nicht benutzt, aber die entsprechenden Netze stehen in der Landschaft, verursachen Kosten, die dann halt von weniger Nutzern aufgebracht werden müssen, was die Netznutzungentgelte dieser vorgelagerten Spannungsebenen steigen lässt.
Und siehe da:
Steigen aber die Netznutzungsentgelte der vorgelagerten Spannungsebenen, erhält der Einspeiser noch höhere \"vermiedene\" Netzkosten.
Das System erscheint nicht wirklich nachvollziehbar, sondern eher widersinnig.
Statt \"vermiedener\" Netzkosten, steigen überall die Kosten bzw. Netznutzungsentgelte. Und der Einspeiser kassiert dafür, dass er das teure Netz zur Einspeisung benutzt.
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Die vermiedenen Netznutzungskosten der vorgelagerten Netze werden ausgezahlt.
Also der Stromerzeuger erhält z.B. in Bochum 0,77 Ct/KW, als Strombezieher muss er aber wie jeder andere Bochum 4,3 Ct bezahlen.
Link (http://www.nmr-netz.de/etc/medialib/nmr/pdfs_nmr/netzentgelte/netzentgelte_bochum/strom/netzentgelte_strom1.Par.0001.File.tmp/Preisblaetter%20Strom%20gueltig%20ab%2001.01.2011%20-%20nmr%20Bochum.pdf)
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Vermieden werden nur Netzentgeltzahlungen des Netzbetreibers der Einspeiseebene an diesem vorgelagerte Netzbetreiber.
Die Kosten der vorgelagerten Netze ändern sich jedoch nicht wesentlich, müssen auf geringere Stromtransportmengen verteilt werden, so dass die Netznutzungsentgelte dieser Spannungsebenen steigen.
Warum der Einspeiser \"vermiedene\" Netzkosten bekommen muss, ist nicht ersichtlich.
Schließlich könnte doch der dezentral erzeugte Strom durch die eingesparten Netznutzungsentgelte preiswerter an die angeschlossenen Stromkunden vermarktet werden.
Fast könnte man denken, dass sich die Betreiber konventioneller Großkraftwerke diese verquere Regelung ausgedacht haben, damit sie besser gegen dezentral erzeugten Strom vor Ort konkurrieren können.
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Es ist doch so, wie bei einer (Standard-)Bahnfahrkarte. Ich zahle für die benutzte Strecke. An den Kosten für den Bahnbetreiber ändert sich wenig, wenn ich aussteige und mein Platz über eine längere Strecke leerbleibt, statt eine lange Strecke zu fahren. Die Erfordernis höhere Kapazitäeten zu schaffen oder diese reduzieren zu können hängt nicht vom einzelnen Fahrgast ab, sondern von der Gesamtheit.
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Angenommen, man hätte über Nacht 50 Prozent dezentrale Stromerzeugung auf der Niederspannungsbene. Wenn die vorgelagerten Netze bei gleichbleibenden Kosten unverändert in der Landschaft stehen, müssten deren Netzentgelte zur Erreichung der Kostendeckung verdoppelt werden. Die Kosten im System würden durch die dezentrale Erzeugung nicht sinken, sondern steigen.
Bei zunehmender dezentraler Erzeugung sollten die Kosten im System mittel- bis langfristig eigentlich sinken, durch Rückbau der Kapazitäten der Übertragungsnetze.
Aber die Zahlung \"vermiedener\" Netzkosten an Einspeiser passt nicht dazu.
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Original von RR-E-ft
Das fängt schon damit an, dass die meisten Leute mit PV- Anlage auf dem Dach - entgegen der Vermutung von PLUS - für den eigenen Broterwerb tagsüber trotzdem noch zur Arbeit müssen, ihr Eigenverbrauch an Strom im Haushalt deshalb in Zeiten anfällt, wo die PV- Anlage eben keinen Strom (mehr) produziert. Da kommt es dann eben auch auf Speicher an.
Und natürlich ist der selbst gedeckte Eigenverbrauch immer noch mit realen Stromerzeugungs- und ggf. Speicherkosten verbunden, die ihrerseits gedeckt werden müssen.
Kosten deckt man regelmäßig durch Einnahmen und nicht etwa durch die Einsparung an etwas anderem.
Die vermutete Vermutung hatte ich zu keinem Zeitpunkt. Die Kostendeckung sollte mit echten Erlösen für den Gegenwert erzielt werden. Ein Kaufmann investiert nur, wenn er zusätzlich einen angemessenen Gewinn erzielt. Die Kostendeckung und Gewinnerzielung durch langfristige Subventionen zu Lasten Dritter hat noch nie so funktioniert, dass damit die angedachten Ziele erreicht wurden. Die deutsche langfristige und extreme PV-Förderung entwickelt sich gerade zum Musterbeispiel für Verschwendung und Misserfolg und der allgemein bekannten Ansteckungswirkung. Ohne böswillige oder eigennutzgefärbte Absicht kann man das nicht mehr übersehen.
Original von RR-E-ft
Wer sich die Anschaffung einer Villa mit Pool und eines Ferrari spart, hat deshalb nicht notwendigerweise das dadurch ersparte Geld automatisch auf seinem Konto und zur Verfügung.
Den Optimismus, dass alsbald auf eine Förderung verzichtet werden kann, teilen also nicht viele.
Die Rechtfertigung dieser extremen Förderung teilen immer weniger. Geld auf dem Konto oder nicht, Ferrari und Pool oder nicht, ist nicht relevant. Die profitgierigen Optimumfinanzierer finanzieren überwiegend fremd. Das bringt bei der großzügigen garantierten Förderung und den günstigen Modulen aus China erst die deutlich zweistelligen und so gut wie risikolosen Renditen. Die Banken machen da auch gerne mit. Das Geschäft ist Dank garantierter Förderung relativ risikolos und lukrativ. Daher sind sie bei der PV-Werbung nicht gerade uneigennützig gut vertreten. Der Dumme bei diesem Spiel ist bekanntlich der ganz normale Stromverbraucher:
Warum sollte denn der Mieter oder Wohnungseigentümer in Frankfurt, München oder Köln die Kosten und diese Rendite indirekt über den Strompreis mit finanzieren? Er hat ganz sicher höhere Wohnkosten als der Eigenheimbesitzer im Bayerischen Wald und hat keine Veranlassung dessen Kleinsterzeugungsanlage immer so hoch zu subventionieren, dass sie profitabel zu betreiben ist. Das ist Verschwendung und Umverteilung zu Lasten Dritter. Das ist und bleibt rechtlich und ökonomisch eine zweifelhafte Sache. Der Strom, den z.B. der Kölner Mieter verbraucht, stammt sicher nicht aus dem Bayerischen Wald. Vielleicht aus dem Braunkohleheizkraftwerk Merkenich oder sonstwo aus der Nähe. Wer in Köln verkaufen möchte muss dort investieren und dort zuverlässig liefern. Eine Autohändler muss in Köln für Verkaufsflächen, Service und Autos sorgen wenn er dort verkaufen möchte. Der Kunde muss das nicht vorfinanzieren. Beim Trabant war das vielleicht alles mal anders. Aber wer will das so nochmal?
Zur Netznutzungsentgeltdiskussion: Die Selbstversorger und potenziellen Einspeiser wollen ja garantiert Geld für den Übeschussstrom immer wenn er anfällt. Da ist man dann froh über jedes vorhandene Netz, sonst kann man ja nichts abliefern. Diese Infrastruktur soll aber selbstverständlich kostenlos für den Fall des Falles zur Verfügung stehen. Die umstrittene Konzessionsabgabe an die Gemeinde, für die angebliche Wegenutzung, zahlt man auch nicht. Die konstruierte Nutzung der Wege hat man halt nur in einer Richtung konstruiert. ;) Solange man sich selbst versorgt, dürfen die normalen Stromverbraucher die Kosten für die Netze und die Wegemiete alleine tragen.
@Energiesparer51, mit Ihrer Bahnfahrkarte subventionieren Sie aber nicht zwangsweise den selbstfahrenden Ferraribesitzer.
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Wenig variationsreich tausendmal \"PV ist Mist. (Extrem)förderung sofort stoppen!\"
Viele sehen das anders. (http://www.jenatv.de/wirtschaft/Fuer_die_Umwelt:_Analytik_Solaranalage_eingeweiht-3872.html)
PV- Anlagen auf den höchsten Dächern (http://www.youtube.com/watch?v=1Zo2iA9H1Hc)
Sonnige Aussichten (http://www.youtube.com/watch?v=Z70D9fmLJS8&feature=related)
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@plus: Ich bezog mich mit der Bahnfahrkarte nur auf eine gewisse Parallele zur Methodik bei den Netznutzungsentgelten und den Kosten des Netzes. Ihr Ferraribesitzer wäre allenfalls mit einem Stomerzeuger, der ohne Nutzung des allgemeinen öffentlichen Netzes Energie über eine eigene Direktleitung an einen Dritten liefert vergleichbar. Mein Beitrag hatte zu gesetzlichen Einspeisevergütungen überhaupt keinen Bezug. EEG-Einspeiser erhalten keine vermiedenen Netznutzungsentgelte.
Lässt man die Kritik an der EEG-Vergütung und Umlage, deren Berechtigung ich gar nicht betrachten will, mal beiseite, so ist doch logisch, dass für eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom keine Transportkosten zu zahlen sind. Die fallen auch für Gemüse aus dem eigenen Garten, den der Bewohner einer Großstadt-Wohnung meist auch nicht hat, nicht an. Für den eingespeisten Stom zahlt den Transport der Verbraucher, wie beim Gemüse. Warum soll der Einspeiser ihn auch noch mal bezahlen?
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Warum soll der Stromkunde (Verbraucher) tatsächlich nicht angefallene Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netzebenen überhaupt per Kostenwälzung zahlen? Warum mittelbar als \"vermiedene\" Netzkosten an den Einspeiser? Warum soll der Stromkunde einen Transport über mehrere Spannungsebenen bezahlen, den es tatsächlich gar nicht gab, weil der Strom auf der Niederspannungsebene eingespeist wurde?
Für eigenerzeugten und eigenverbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte, keine Steuern und Abgaben und keine Margen der einzelnen Stromversorger (Erzeuger, Netzbetreiber, Lieferant) an, sondern nur reine Stromerzeugungskosten.
Und diese reinen Stromerzeugungskosten sollten sich messen lassen an den Stromerzeugungskosten konventioneller Stromerzeugung, wenn die konventionelle Stromerzeugung (per Einspeisung) ersetzt werden soll.
Dezentrale Stromerzeugung hat nicht nur den Vorteil, dass Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen vermieden werden, sondern Kosten vorgelagerter Netze können sogar vermieden werden, jedoch nur, soweit die vorgelagerten Netze tatsächlich an die geänderten Bedingungen (dezentrale Erzeugung) angepasst werden.
Zu diesem Vorteil passt wohl nicht, dass man den Einspeisern \"vermiedene\" Netzkosten zahlt.
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Original von RR-E-ft
Warum soll der Stromkunde (Verbraucher) tatsächlich nicht angefallene Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netzebenen überhaupt per Kostenwälzung zahlen? Warum mittelbar als \"vermiedene\" Netzkosten an den Einspeiser? Warum soll der Stromkunde einen Transport über mehrere Spannungsebenen bezahlen, den es tatsächlich gar nicht gab, weil der Strom auf der Niederspannungsebene eingespeist wurde?
Die Begründung ist, dass man es als Systemdienstleistung bzw. Netzdienstleistung betrachtet, wenn ein Erzeuger nicht mit einem Großkraftwerk (das durch Skaleneffekte den Strom relativ billiger erzeugen kann) ins Höchstspannungsnetz einspeist, sondern in eine niedrigere Spannungseben oder gar direkt ins 400V-Verteilnetz, wobei er natürlich ein kleineres Kraftwerk benötigt (das den Strom nur mit relativ höheren Kosten erzeugen kann). Man kann ja nicht mit einem 800MW-Block ins 400V-Netz einspeisen.
Diese Art von Systemdienstleistung, die, wie Sie schon richtig sagen, sowohl Netzbetriebskosten als auch (langfristig gesehen) Netzinvestitionskosten erspart, soll dem dezentralen Einspeiser vergütet werden. Er hat ja auch relativ höhere Kosten durch sein kleineres Kraftwerk.
Die Vergütung von vermiedenen Netzentgelten (oder Netzkosten) ist also auch gedacht als eine Art Ausgleich im Preiswettbewerb zwischen Großerzeugern und dezentralen Kleinerzeugern.
Schließlich erhält der dezentrale Einspeiser für seinen Strom als Grundvergütung nur den Strompreis, den auch die Großkraftwerksbetreiber erhalten, denn er erhält i.A. nur den durchschnittlichen Baseloadpreis der Strombörse des vorangegangenen Quartals. Auf diesen niedrigen Preis wird dann die Vergütung für die vermiedenen Netzentgelte aufgeschlagen.
Wenn im Übrigen langfristig dadurch die Netzkosten sinken (oder weniger stark steigen), wirkt sich das auch positiv auf die Verbraucher aus, denn dann sinken auch die über den Strompreis verlangten Netzentgelte. Diese werden ja nicht unter Einbeziehung der Vergütungen für vermiedene Netzentgelte berechnet, sondern anhand der realen Investitions und Betriebskosten. Dadurch sinken dann langfristig auch die Vergütungen für vermiedenen Netzentgelte für die dezentralen Einspeiser.
Die Vergütung vermiedener Netzentgelte an dezentrale Einspeiser ist also nicht so absurd, wie es manchem auf den ersten oder zweiten Blick erscheint.
ciao,
sh
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Die Begründung ist eine völlig andere, und hat nichts mit dem zu tun, was SH hier mal wieder vermutet.
Das vNNE wird deshalb gezahlt, weil sich Netzbetreiber zu Unrecht an Netzentgelten bereichern würden, die nicht angefallen sind. Fakt ist auch, dass EEG-Anlagen-Betreiber dieses Geld erhalten, wenn nicht nach EEG vergütet wird. Dies hängt wiederum damit zusammen, dass man mit der Einführung von EEG und KWK-Gesetz feststellte, dass die EEG-Einspeiser genug Geld erhalten. Die restl. dezentralen Einspeiser hingegen erhalten dieses Geld als kleines Zubrot, egal, in welcher Spannungsebene sie einspeisen. Da aber auch Anlagen, die nach EEG vergütet werden, Netzentgelte in vorgelagerten Ebenen vermeiden, wird dieses Geld im EEG-Belastungsausgleich dem VNB von der EEG Erstattung wieder abgezogen. Somit trägt jede dezentrale Einspeisung in jeder Netzebene dazu bei, dass Netzentgelte anderer Ebenen vermieden werden. Fair wäre es, wenn nicht die Betreiber das Geld erhalten würden, sondern die NB dies in ihr Regulierungskonto geschrieben bekämen, und somit für alle, die es bezahlt haben, auch wieder rückerstattet würde.
Selbstverständlich erhöhen die vielen dezentralen Anlagen die Investitionskosten für den NB und erhöhen somit das spezifische Netzentgelt pro kWh. Ferner tragen die vielen Anlagen auch zu einem erhöhten Blindstrombezug des NB beim vorgel. Netzbetreiber bei, der auch bezahlt werden muss und sich im Netzentgelt niederschlägt. Fakt wird auch sein, dass in 30 Jahren die vielen grösseren Anlagen die jetzt volleinspeisen, dies nicht mehr tun werden, sondern durch Kleinanlagen ersetzt werden, die genau den passenden Verbrauch für die Abnahmestelle unterstützend erzeugt. Da der Rest nur als Überschusseinspeisung nach Phelix o.Ä. vergütet wird, lohnt es sich nicht, dafür ein Gewerbe anzumelden, USt.-pflichtig ein Gewerbe zu betreiben, und auch noch G&V\'s für den Finanzminister zu erstellen. Dann werden wir Verteilnetze besitzen, die jetzt für eine Abhnahme von zig kWh Sonnenstrom konstruiert und ausgebaut wurden, und dann gerade noch 5 kW Restleistung pro Abnahmestelle transportieren, eine absolute Überdimensionierung, die aber auch in 30 Jahren in Schuss gehalten werden muss,. oder zurückgebaut wird. Es ist nicht alles so einfdach, wie es sich die Solarvertreter in Foren immer ausmalen.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
Das vNNE wird deshalb gezahlt, weil sich Netzbetreiber zu Unrecht an Netzentgelten bereichern würden, die nicht angefallen sind.
Das ist ein Teilaspekt.
Diesem allein würde aber sachgerecht begegnet, indem die Netzentgelte für die Verbraucher entsprechend gesenkt würden, wie es RR-E-ft im Fokus hat.
Original von Netznutzer
Die Begründung ist eine völlig andere, und hat nichts mit dem zu tun, was SH hier mal wieder vermutet.
Bei meinen Aussagen handelt es sich nicht um Vermutungen, im Gegensatz zu Ihren Mutmaßungen, dass dezentrale Einspeisung grundsätzlich und selbstverständlich die Investitionskosten für Netzbetreiber erhöht, was völlig haltlos ist.
In dieser Studie ist etwas über die Begründung für die Vergütung vermiederner Netzentgelte zu lesen:
Zahlung vNNE im Handelspunktmodell (http://www.vku.de/fileadmin/get/?12793/040729_Klafka_Hinz_Zahlung_vNNE_im_Handelspunktmodell.pdf)
In der Studie wird zunächst auf die verschiedenen Marktmodelle in der Energiewirtschaft zu Monopolzeiten bis zur Liberalisierung eingegangen. Dabei zeigt sich, dass die Zahlungen der vNNE an dezentrale Einspeiser elementar sind, um eine einseitige wirtschaftliche Benachteiligung der dezentralen Einspeisungen durch die Festlegung eines Handelspunktes im Höchstspannungsnetz zu vermeiden.
Es geht bei der Betrachtung der vermiedenen Netzentgelte bzw. Netzkosten im Übrigen nicht hauptsächlich um Kleinsterzeuger wie EFH-BHKWs, und bisher schon gar nicht um EEG-geförderte PV-Anlagen (diese erhalten solche Vergütungen generell nicht), sondern es geht von der Quantität her bisher vorwiegend um kleine und mittelgroße Kraftwerke insbesondere von Kommunen, die z.B. in Mittelspannungsnetze einspeisen.
Es gibt dann allerdings wiederum keinen Grund, diese Betrachtungen auch auf die Kleinstkraftwerke in der Niederspannungsebene anzuwenden.
Zitat aus der Studie:
Die Vermeidung von Netzkosten durch lastnahe Einspeisung, wird auch in anderen Ländern dem Kraftwerk als Erbringer dieser Leistung vergütet. Hier gibt es beispielsweise in England/Wales, Schweden und Finnland das System der g-Komponente. Dort wird lastnahe Erzeugung durch das Entgeltsystem honoriert, lastferne Erzeugung sanktioniert. Auch dieses Modell ist grundsätzlich für Deutschland denkbar. Bei einer Einführung in
Deutschland wäre zu beachten, dass in Deutschland viele lastnahe Kraftwerke existieren, die in niedrige Spannungsebenen direkt in die Netzebene einspeisen, aus der die Verbraucher versorgt werden. Eine ausführliche Diskussion über die Ausgestaltung eines solchen Systems und seine Vor- und Nachteile wäre dann zu führen.
ciao,
sh
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Original von Netznutzer
Das vNNE wird deshalb gezahlt, weil sich Netzbetreiber zu Unrecht an Netzentgelten bereichern würden, die nicht angefallen sind. Fakt ist auch, dass EEG-Anlagen-Betreiber dieses Geld erhalten, wenn nicht nach EEG vergütet wird. Dies hängt wiederum damit zusammen, dass man mit der Einführung von EEG und KWK-Gesetz feststellte, dass die EEG-Einspeiser genug Geld erhalten. Die restl. dezentralen Einspeiser hingegen erhalten dieses Geld als kleines Zubrot, egal, in welcher Spannungsebene sie einspeisen. Da aber auch Anlagen, die nach EEG vergütet werden, Netzentgelte in vorgelagerten Ebenen vermeiden, wird dieses Geld im EEG-Belastungsausgleich dem VNB von der EEG Erstattung wieder abgezogen. Somit trägt jede dezentrale Einspeisung in jeder Netzebene dazu bei, dass Netzentgelte anderer Ebenen vermieden werden. Fair wäre es, wenn nicht die Betreiber das Geld erhalten würden, sondern die NB dies in ihr Regulierungskonto geschrieben bekämen, und somit für alle, die es bezahlt haben, auch wieder rückerstattet würde.
So sehe ich es auch.
Wenn es so sein soll, dass die vNNE den dezentralen Erzeuger über einen wirtschaftlichen Anreiz dazu anhalten sollen, in laststarken Zeiten einzuspeisen, um eine Kapazitätsverringerung im vorgelagerten Netz zu ermöglichen, wie es etwa bei dezentralen BHKW der Fall ist, so kann dieser Gedanke wohl nicht auf Einspeiser mit witterungsbedingt stark fluktuierender Einspeisung übertragen werden.
PV- Einspeiser speisen ein, wenn die Sonne kräftig scheint, Windkraftanlagenbetreiber, wenn der Wind ordentlich bläst, ohne Rücksicht darauf, wie sich die Netzlast gerade gestaltet.
Dass die PV- Einspeisung mit der Tageshöchstlast zusammenfällt, scheint naturbedingt, ist jedoch nicht das Ergebnis bewusster Steuerung die wirtschaftlich angereizt werden müsste/ könnte.
Auch eine Verringerung der Kapazitäten an vorgelagerten Netzen kann wohl so lange nicht erfolgen, wie nicht sichergestellt ist, dass der Strom aus PV bzw. Windkraft kontinuierlich eingespeist wird. Wenn deren Einspeisung witterungsbedingt ausfällt, muss ja das bisherige System einspringen. Dafür muss es weiter in der Landschaft stehen und verfügbar sein.
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Original von RR-E-ft
PV- Einspeiser speisen ein, wenn die Sonne kräftig scheint, Windkraftanlagenbetreiber, wenn der Wind ordentlich bläst, ohne Rücksicht darauf, wie sich die Netzlast gerade gestaltet.
Und BHKWs speisen ein wenn Wärmebedarf da ist, ohne Rücksicht wie sich die Netzlast gerade darstellt. Dies kann bei BHKWs in der Nacht sein wo der höchste Wärmebedarf vorliegt, die Netzlast aber am geringsten ist. BHKWs die auf die Optimierung des Eigenstrombedarf ausgelegt sind werden entlang des Lastprofils der Haushaltskunden einspeisen. Auch hier fällt die Einspeisung nicht zwingend mit der höchsten Netzlast zusammen.
Dass die PV- Einspeisung mit der Tageshöchstlast zusammenfällt, scheint naturbedingt, ist jedoch nicht das Ergebnis bewusster Steuerung die wirtschaftlich angereizt werden müsste/ könnte.
Natürlich soll die dezentrale Einspeisung im Niederspannugsnetz angereizt werden, denn dies vermeidet Kosten und Verluste auf der Mittelspannungs- und Hochspannungsebene. Hier ist dann ohne Bedeutung ob eine Technik dies bewusst oder implizit macht.
Auch eine Verringerung der Kapazitäten an vorgelagerten Netzen kann wohl so lange nicht erfolgen, wie nicht sichergestellt ist, dass der Strom aus PV bzw. Windkraft kontinuierlich eingespeist wird. Wenn deren Einspeisung witterungsbedingt ausfällt, muss ja das bisherige System einspringen. Dafür muss es weiter in der Landschaft stehen und verfügbar sein.
Die Kapazität ist jetzt wieder ein anderes Thema und hat mit dem Netz nichts zu tun. Und die Kapazität für konventionelle Mittel- und Spitzenleistung steht auch heute schon in der Landschaft und ist verfügbar und muss bezahlt werden auch wenn sie nur 1000 h im Jahr läuft. Da ist doch im Prinzip keine Änderung wenn man zusätzlich regenerative Energien einspeist. Betrachten Sie doch einfach die Einspeisung durch Wind und PV als negative Last. Einsparungen bei den Verbrauchern hätte genau den gleichen Effekt. Und auch weitere konventionelle Erzeuger reduzieren die durchschnittlichen Laufzeiten der anderen Kraftwerke. Dies ist ein ganz normaler Marktmechanismus. Und wenn die Erzeuger mit dem bisherigen Merit-Order-Marktmodell, das ja lange Zeit sehr lukrativ war, ihre Vollkosten nicht mehr erwirtschaften können, da braucht man ein anderes Markt-Modell. Obwohl aus meiner Sicht das bisherige Modell genauso gut weiterlaufen könnte. Nur müssen die Marktteilnehmer ihre Energie nicht mehr zu reinen Grenzkosten anbieten sondern etwas höher so dass sie ihre Vollkosten erwirtschaften können. Dies verhindert aber anscheinend momentan die starke Konkurrenz durch die hohen Überkapazitäten. Das ist Pech für die Erzeuger aber auch ganz normales unternehmerisches Risiko.
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Original von RR-E-ft
Auch eine Verringerung der Kapazitäten an vorgelagerten Netzen kann wohl so lange nicht erfolgen, wie nicht sichergestellt ist, dass der Strom aus PV bzw. Windkraft kontinuierlich eingespeist wird. Wenn deren Einspeisung witterungsbedingt ausfällt, muss ja das bisherige System einspringen. Dafür muss es weiter in der Landschaft stehen und verfügbar sein.
Das ist in der aktuellen Regelung ja berücksichtigt.
Diese Kritik rennt also offene Türen ein.
Ohne Lastgangmessung erhalten die dezentralen Einspeiser auch keine Leistungsvergütung (die auf die ersparten Netzkapazitäten und Investitionskosten abzielt), sondern nur die Arbeitsvergütung für vNNE.
Die jeweilige Höhe der Vergütungen für Leistung und Arbeit wird nach einem bestimmten System berechnet. Dieses System wurde von Fachleuten erdacht, die sich dafür viel Zeit genommen haben.
Man darf daher davon ausgehen, dass bei der Festlegung der Höhe der vNNE-Vergütungen für Leistung einerseits und lediglich Arbeit andererseits alle Aspekte berücksichtigt sind - also auch eine unstetige Einspeisung von dezentralen Erzeugern.
Sollte das nicht so sein, lässt sich das sicher korrigieren.
Das ändert aber nichts an der prinzipiellen Richtigkeit dieses Systems.
Der entscheidende Punkt bei dem Vergütungssystem für vermiedene Netzentgelte ist doch folgender (aus der oben von mir verlinkten Studie):
\"Marktmodell vor Beginn der Liberalisierung
Vor der Liberalisierung des Strommarktes beinhaltete der Bezugspreis für Energie, den ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) für seinen Strombezug von einem Vorlieferanten bezahlen musste, im Normalfall neben dem Energiepreis auch die Nutzung des Netzes aller vorgelagerten Spannungsebenen. Der in der Höchstspannung produzierte Strom wurde daher bei Lieferung in unterlagerte Netzebenen mit den Netzkosten aller in Anspruch genommener Netzebenen beaufschlagt. Diese umfassten auch die Kosten für die in den höheren Netzebenen entstehenden Verluste und die dort erbrachten Systemdienstleistungen. Durch dezentrale Erzeugung im Netz des EVU konnten dadurch nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Kosten für die Netznutzung in den vorgelagerten Netzebenen eingespart werden. Eventuelle höhere spezifische Kosten für die dezentrale Erzeugung aufgrund der geringeren Größe der Kraftwerke sowie weitere durch lastnahe Erzeugung verursachte Strukturnachteile, z. B. die zentrale Lage in den Gemeinden, konnten dadurch vollständig oder teilweise kompensiert werden. Die resultierenden Preissignale, die zur Optimierung der Kostenstruktur der deutschen Energiewirtschaft beigetragen haben, waren die Grundlage aller Investitionsentscheidungen der damals errichteten dezentralen Erzeugungsanlagen. Wo immer die eingesparte Netznutzung in den vorgelagerten Ebenen hinreichend groß war, entstanden in der Vergangenheit Anreize zum Bau dezentraler Erzeugungseinheiten.
Marktmodell der ersten Verbändevereinbarung
Die in der ersten Verbändevereinbarung (VV I) /VV I/ vom April 1998 festgelegten Regeln zur Abrechnung der Netznutzung änderten an dieser Grundlage nichts. Sie waren so gestaltet, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Netzentgelte für dezentrale Kraftwerke erhalten blieben. Die VV I sah ein Durchleitungsentgelt vor, welches abhängig von der Entfernung zwischen Ein- und Ausspeisepunkt war. Je nach Entfernung wurde unterstellt, dass die Netzebene des Ausspeisepunktes sowie die nächsthöhere bzw. höheren Netzebenen genutzt wurden. Hieraus wurden, unter Berücksichtigung der Verbrauchsdaten, die Durchleitungsentgelte berechnet. Einer verbrauchsnahe Erzeugung kam in diesem System ihren Vorteil aus lastnaher Erzeugung ebenfalls wie bereits vor der Liberalisierung direkt zugute.
Marktmodell der Verbändevereinbarung II und II plus
Mit der Verbändevereinbarung II (VV II) /VV II/ wurde das heute noch gültige Konzept des Handelspunktes eingeführt. Zur Schaffung eines transaktionsunabhängigen, börsenfähigen Modells war es notwendig, in einer Regelzone1 die Erreichbarkeit eines Bilanzkreises vollständig von der vorhandenen Netzinfrastruktur zu trennen. Die elektrische Energie wird unabhängig von der Einspeisenetzebene in Bilanzkreisen auf Übertragungsnetzebene bereitgestellt. Dies erfolgt, indem ein Verbraucher für die Entnahme von Energie Netznutzungsentgelte aller Netzebenen von der Entnahmeebene bis einschließlich des Höchstspannungsnetzes bezahlt. Er bezahlt damit den Transportweg der elektrischen Energie vom Handelspunkt zu seiner Abnahmestelle. Vorteil dieser Regelung ist, dass die Festlegung der Netznutzungsentgelte unabhängig von der Entscheidung eines Verbrauchers, bei wem er elektrische Energie einkauft, erfolgen kann. Zudem kann die elektrische Energie einheitlich innerhalb der Höchstspannungsebene gehandelt werden, ohne dass dabei Netznutzungsentgelte oder Erzeugungsstandorte berücksichtigt werden müssen und damit die Preisbildung beeinflussen. In den sich ergebenden Marktpreis fließen nun allerdings lediglich die jeweiligen Produktionskosten ab „Kraftwerkszaun“ ein. Aufgrund der geringeren Kraftwerksgrößen müssen dezentrale Erzeugungsanlagen direkt mit der durch Skaleneffekte preiswerteren Produktion in Großanlagen der Höchstspannungsebene konkurrieren, ohne dass die gegenläufigen Netzkostenunterschiede für die kaufenden Marktteilnehmer Relevanz haben. Dezentrale Erzeuger können in einem solchen Modell ihren Standortvorteil durch lastnahe Erzeugung gegenüber Großkraftwerken nicht mehr geltend machen. Die Unterzeichner der Verbändevereinbarung II haben in den damaligen Verhandlungen daher sehr lange nach einem Weg gesucht, in das neu geschaffene Handelspunktmodell den bestehenden Netzkostenvorteil der dezentralen Erzeugung einzubinden. Gelungen ist dies durch Kompensationszahlungen an dezentrale Kraftwerke in Form von vNNE, die integraler Bestandteil des Systems der VV II wurden. Sowohl in der VV II als auch in der später verrechtlichten Nachfolgeregelung VV II plus (VV II plus) /VV II plus/ wurde der dezentralen Erzeugung diese Zahlung für die Festlegung zuerkannt, dass als Ort des Handelspunktes einheitlich das Höchstspannungsnetz festgelegt wurde. Die Kompensationszahlung orientiert sich in ihrer Höhe an den Netznutzungsentgelten, die für den Transport von der Höchstspannungsebene zurück zu der dem Kraftwerk tatsächlich vorgelagerten Netzebene verrechnet würden, und wird in der Verbändevereinbarung II / II plus daher als „Vergütung vermiedener Netznutzungsentgelte“ bezeichnet. Durch die Verhandlungen zur VV II und VV II plus wurde eine hohe Leistungsverfüg-barkeit der dezentralen Erzeugung zu Zeiten hoher Netzlasten – technisch-wirtschaftlich richtig – finanziell belohnt. Nur dezentrale Einspeiser, die Bezugsspitzen in den überlagerten Netzen vermeiden, erhalten nennenswerte vNNE. [...] Die dezentrale, lastnahe Erzeugung behält die Möglichkeit, ihren Strom entsprechend des Marktpreisniveaus am Abnahmepunkt der Verbraucher oder am Handelspunkt im Höchstspannungsnetz zu vermarkten. Eine systematische Benachteiligung dezentraler Erzeugung durch die Einführung eines Handelspunktes im Höchstspannungsnetz wird so weitgehend kompensiert. Kraftwerke, die sich unmittelbar im Netz eines Energieverbrauchers befinden, z. B. industrielle Kraftwerke auf dem Werksgelände, werden in diesem System weitestgehend mit Kraftwerken gleichbehandelt, die in das öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisungen aus Industriekraftwerken in ein Werksnetz vermindern den Leistungsbezug an der Übergabestelle. Dem Industriebetrieb wird damit lediglich seine Netto-Bezugsleistung für die Bemessung des Netzentgeltes in Rechnung gestellt. Der Vorteil, Kosten überlagerter Netzebenen für die Eigenerzeugung nicht bezahlen zu müssen, ist damit bereits gegeben. Auswirkungen auf Großkraftwerke, die ins Höchstspannungsnetz einspeisen, ergaben sich durch die Umstellung auf ein Handelspunktmodell nicht, da der Handelspunkt ebenfalls im Höchstspannungsnetz liegt. Energie aus solchen Kraftwerken wird aus Kundensicht nach wie vor bei Lieferung an Kunden in unterlagerten Netzebenen mit den Netznutzungsentgelten aller zwischen Kraftwerk und Kunde liegenden Netzebenen belastet.
In den Verbändevereinbarungen II und II plus wurde versucht, die Nachteile, die sich für dezentrale Erzeugung durch die Einführung eines Handelspunktes im Höchstspannungsnetz ergeben haben, zu kompensieren.\"
Dabei ist zu bemerken, dass ein dezentraler Einspeiser die Vergütung von vNNE nur erhält, wenn er seinen Strom über den Handelspunkt Höchstspannungsnetz (Börsenpreis) vermarktet bzw. vermarkten lässt.
Schließt er individuelle Verträge mit Abnehmern, kommt diese vNNE-Regelung ja gar nicht zum Tragen.
ciao,
sh
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Original von Energiesparer51
...
Lässt man die Kritik an der EEG-Vergütung und Umlage, deren Berechtigung ich gar nicht betrachten will, mal beiseite, so ist doch logisch, dass für eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom keine Transportkosten zu zahlen sind. Die fallen auch für Gemüse aus dem eigenen Garten, den der Bewohner einer Großstadt-Wohnung meist auch nicht hat, nicht an. Für den eingespeisten Stom zahlt den Transport der Verbraucher, wie beim Gemüse. Warum soll der Einspeiser ihn auch noch mal bezahlen?
@Energiesparer51, man kann die EEG-Vergütung und die Steuern und Abgaben unter den gegebenen Bedingungen nicht einfach beiseite lassen. Zunächst hinkt der Vergleich mit dem Gemüseselbstversorger. Der Selbstversorger baut sein Gemüse auf eigenes Risiko an. Er erhält keine Subvention, die gemüsekaufende Großstädter im Supermarkt als Aufpreis bezahlen müssen. Sehen Sie sich die Preisbestandteile bei der Energie und die öffentlich-rechtlich initiierten Teile im Vergleich zum Gemüsepreis an. Dann die heutige und zukünftige Wirkung der deutschen PV-Förderung auf die Verbraucherpreise und die öffentlichen Haushalte.
Gerade Stadtwerke und ihre Lobby werben ja mit dem Gemeinwohlnutzen. Was wird alleine auf kommunaler Ebene alles mit den Energiepreisen (nicht mit Gemüsepreisen) finanziert. Nahverkehr, Bäder, Sport, Kunst und Kultur. Land und Bund kommen noch dazu. Das alles und noch mehr soll als Aufgabe und Verpflichtung dem aufgezeigten einfachen Energieverbraucher bzw. um beim Bild zu bleiben, den Supermarktgemüsekäufern per Salamitaktik in absehbarer Zeit zugeschanzt werden?
Die einseitige und besondere Betrachtung der Wegemiete, der Wegeunterhalts- oder Transportkosten teile ich nicht. Ich spare mir die Wiederholung.
Original von RR-E-ft
Wenig variationsreich tausendmal \"PV ist Mist. (Extrem)förderung sofort stoppen!\"
PV ist sinnvoll, am richtigen Platz unter den richtigen Bedingungen. Ja, die deutsche Extremförderung ist Mist; falscher Platz, ungünstige Bedingungen bei extremer und dadurch schädlicher Förderung. Daran ändert auch Ihre ätzende Kritik nichts. Die Variationen, auch die undokumentierten Korrekturen, sind armselig. Sie sollten das lassen. Es schadet Ihrer Reputation.
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Wo man etwas über Kritik am EEG lesen kann:
Nationaler Widerstand gegen EEG (http://www.naeb.info/)
Sinn fordert Aus für EEG (http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/0,2828,774075,00.html)
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Dazu auch ein Leitartikel aus der Tageszeitung \"DIE WELT\"
Mehr Staat als Markt (http://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article13481745/Mehr-Staat-als-Markt.html)
Denn das Paket von acht Energiegesetzen, das da verabschiedet wurde, taugt trotz seines gewaltigen Umfangs nicht als Fundament für einen funktionierenden Energiemarkt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Energiewende-Gesetze beschleunigen vielmehr die Auflösung des erst 1998 geschaffenen deutschen Energiemarktes und führen mit hoher Notwendigkeit zu einem weitgehend staatlich regulierten, planwirtschaftlichen Versorgungssystem, in dem marktwirtschaftliche Preissignale bestenfalls noch eine marginale Rolle spielen.
...
Klar sind nur zwei Dinge. Erstens: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geht es so nicht weiter. Zweitens: Künftig gibt es mehr Staat und weniger Markt. Selbst das Freiburger Öko-Institut geht davon aus, dass das künftige System der Stromversorgung \"eine erhebliche Komponente übergeordneter Masterplanung beinhalten muss\" und es \"regulatorischer Vorgaben über die angestrebten Kapazitäten\" bedarf. Soll heißen: Künftig bestimmt der Staat in hohem Maße mit, wo welche Stromerzeuger in welchem Umfang gebaut werden. Einstweilen bleibt nur zu hoffen, dass die dafür aufzubauende Planungsbürokratie diese Aufgabe auch meistert. Die Erfahrungen mit planwirtschaftlichen Methoden waren in der Vergangenheit jedenfalls nicht immer positiv.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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In dieser Studie ist etwas über die Begründung für die Vergütung vermiederner Netzentgelte zu lesen:Zahlung vNNE im Handelspunktmodell
Studie von 2004, basierend auf VV2Plus, mit Quellen aus 2001. Ja SH, da gehören Sie auch hin. Der Zug der Zeit ist weitergefahren. Handelspunktmodell, fast so gut wir \"Volksfront von Judäa\" und \"Judäische Volksfront\".
Gruß nach Weiden, wo noch nach VV2 gedacht wird.
NN
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Auch drastisch gestiegene EEG- Umlage führt nicht automatisch zu steigenden Strompreisen für Haushaltskunden.
Siehste hier. (http://www.jenatv.de/wirtschaft/Jenaer_Stadtwerke_mit_stabilem_Strompreis_bis_Ende_2011-3889.html)
Der Energieversorger hält seine Strompreise bis Ende 2011 stabil. Und das trotz der Erhöhung der staatlichen Umlage für erneuerbare Energien zu Beginn dieses Jahres um nahezu 70 Prozent. Damit haben die Stadtwerke Energie seit zweieinhalb Jahren ihre Strompreise nicht erhöht. Auch in der Entscheidung, seit April dieses Jahres nur noch Strom aus erneuerbaren Energiequellen und fossilen Brennstoffen einzukaufen, sehen sich die Stadtwerke bestätigt.
Daran zeigt sich wohl, dass die gestiegene EEG- Umlage sehrwohl auch durch rückläufige Großhandelspreise in der Kalkulation der Strompreise für Haushaltskunden ausgegelichen werden kann.
Von den gesunkenen Großhandelspreisen hatten die betroffen Kunden zuvor auch nichts gesehen. Die Preise waren infolge der gesunkenen Großhandelspreise jedenfalls nicht gesenkt worden.
Aber wo wurden die Strompreise deshalb überhaupt gesenkt?!
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Sollte sich der EK der SW Jena um 0,9 ct/kWh gesenkt haben, und evtl. das NN-Entgelt um 0,5 ct/kWh nach unten reguliert worden sein, hat man schnell 1,4 ct/kWh eingespart. Die Preissenkung beim kWk erledigt dann den Rest.
Gruß
NN
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Egal, an welcher Stelle Kosten, die mit dem Strompreis abzudecken sind, gesunken sind, zeigt sich doch, dass selbst eine drastisch gestiegene EEG- Umlage nicht zwangsläufig steigende Strompreise für Haushaltskunden zur Folge haben muss, sondern eine Kompensation an anderer Stelle, insbesondere auch durch gesunkene Großhandelspreise (Bezugskosten) möglich ist.
Original von Netznutzer
Sollte sich der EK der SW Jena um 0,9 ct/kWh gesenkt haben, und evtl. das NN-Entgelt um 0,5 ct/kWh nach unten reguliert worden sein, hat man schnell 1,4 ct/kWh eingespart. Die Preissenkung beim kWk erledigt dann den Rest.
Gruß
NN
Die Netzentgelte für Haushaltskunden haben sich seit 01.01.11 lediglich im Arbeitspreis von 5,44 Ct/ kWh auf 5,40 Ct/ kWh um 0,04 Ct/ kWh (netto) verringert.
Da muss wohl eine deutliche Verringerung der Bezugskosten den Ausschlag geben.
Da gelangt man dann wieder zu der Frage des Merit Order- Effekts.....
Aber es ist auch wieder mal ein gutes Beispiel dafür, wie der grundversorgte Kunde nicht erkennen kann, ob eine Preiserhöhung berechtigt oder eine Preissenkung verpflichtend geboten ist, weil er die preisbildenden Kostenfaktoren und deren zwischenzeitliche Entwicklung nicht in Erfahrung bringen kann, da es bisher an der notwendigen Preistransparenz fehlt. (Andere Baustelle)
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@NN, der neue Geschäftführer wird schon wissen wie man den \"Mehrwert\" beim Strom für das Unternehmen aktiviert. Das ist ein gutes Beispiel:
JenaStrom pro Zukunft Fest energreen
Jahresverbrauch: 4.000 Kilowattstunden
Verbrauchspreis: 24,32 Cent/kWh
Aufschlag Ökostrom: (4,76 Cent/kWh)
Grundpreis: 107,10 Euro/Jahr
Eingeschränkte Preisgarantie: bis 31.12.2012
Ganz ausschliessen wollte man künftige Preiserhöhungen wegen der EEG-Umlage selbst beim Festpreisangebot dann doch nicht. ...und das ist ja fast wie bei Berlusconi, man hat schon seine eigenen Medien mit Fernsehsender. Jetzt fehlt nur noch die \"Kohle\".
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Die Strom- Sonderpreise der der SW J sind wieder ein ganz anderes Thema. (Vielleicht nächste Woche in einem anderen Thread.)
Da kann sich nämlich jeder aussuchen, was ihm gerade gefällt und was am besten zu seinem Geldbeutel passt.
Was das mit dem neuen Geschäftsführer zu tun haben sollte/könnte, darf auch dann offen bleiben.
Es ging darum, dass auch eine drastisch gestiegene EEG- Umlage seit 2009 nicht automatisch zu höheren Strompreisen für Haushaltskunden führen muss, sondern auch durch gesunkene Großhandelspreise kompensiert werden kann, wobei bekannt ist, dass die EEG- Einspeisung die Großhandelspreise dämpft.
Auf diesen Aspekt kann sich wohl auch jemand konzentrieren, der behauptet, Haushaltskunden hätten gar nichts von gesunkenen Großhandelspreisen [infolge der EEG- Einspeisung?], die gestiegene EEG- Umlage führe jedenfalls zu höheren Strompreisen für Verbraucher. Von der Praxis widerlegt, so jedenfalls geschehen zu Lichtstadt 2009 - 2011.
Die Erfurter E.ON Thüringer Energie AG (ETE) hat die Strompreise hingegen nicht stabil gehalten, sondern auch wegen gestiegener EEG- Umlage erhöht. Deren Arbeitspreise Netznutzung waren zum 01.01.11 gegenüber 2009 von 5,54 Ct/ kWh auf 5,50 Ct/ kWh ebenfalls um 0,04 Ct/ kWh (netto) gesunken. Die haben die gleiche bundesweite EEG und KWKG- Umlage in den Strompreisen und deren Strompreise der Grundversorgung sind nun höher als in Jena, obschon in Jena höhere Konzessionsabgabe anfällt als im Niederspannungsnetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH.
Es liegt wohl auf der Linie des Konzerns, gestiegene Strompreise der Grundversorgung mit gestiegener EEG- Umlage zu begründen, obschon diese Begründung offensichtlich nicht zwingend ist.
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Original von Netznutzer
In dieser Studie ist etwas über die Begründung für die Vergütung vermiederner Netzentgelte zu lesen:Zahlung vNNE im Handelspunktmodell
Studie von 2004, basierend auf VV2Plus, mit Quellen aus 2001. Ja SH, da gehören Sie auch hin. Der Zug der Zeit ist weitergefahren. Handelspunktmodell, fast so gut wir \"Volksfront von Judäa\" und \"Judäische Volksfront\".
Gruß nach Weiden, wo noch nach VV2 gedacht wird.
Die Studie zeigt sehr gut die geschichtliche Entwicklung und die Begründung für die Einführung des Vergütungssystems für vermiedene Netzentgelte bzw. Netzkosten über die Verbändevereinbarungen.
Die grundsätzliche Berechtigung dafür war hier in der Diskussion in Frage gestellt bzw. nicht verstanden worden.
Jedenfalls ist klar geworden, dass Ihre Aussagen zur Motivation der vNNE-Vergütung blanker Mumpitz sind - frei erfunden und aus der Luft gegriffen. :tongue:
Wenn sich an der offiziellen Begründung inzwischen etwas grundlegend geändert hat, oder wenn Sie da eine sachliche Kritik vorzubringen haben:
Bitteschön!
Aber verschonen Sie uns bitte mit Ihren persönlichen Vermutungen!
Ansonsten bringt uns Ihr Herumkaspern mit \"Volksfront von Judäa\" und dergleichen auch nicht weiter.
Gruß ins Kasperletheater! ;)
ciao,
sh
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@sh/NN
Es geht in einer sachlichen Diskussion nie darum, den anderen spezifisch am Bein zu erwärmen. ;)
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... wie man in den Wald hineinpinkelt ... ;)
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@sh
Bitte nicht so weiter p.
Warum es gerecht sein soll, dass vNNE beim Einspeiser landen und nicht entgeltmindernd auf dem Regulierungskonto des NB, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Bei den ganzen Verbändevereinbarungen saß eine Gruppe jedenfalls nicht mit am Tisch: Die einfachen Netznutzer bzw. Stromkunden.
Da muss man sich nicht wundern, dass etwas zu Lasten Dritter ausgehandelt und begründet wurde.
Schließlich ging es um die Befriedigung der Interessen der seinerzeit daran Beteiligten.
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Original von RR-E-ft
Warum es gerecht sein soll, dass vNNE beim Einspeiser landen und nicht entgeltmindern auf dem Regulierungskonto des NB, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Weil nach dem vorherigen Marktmodell, bei dem die am Höchstspannungsnetz hängenden Großkraftwerke mitsamt den Netzentgelten an der Tür des Abnehmers (Energieversorger, -händler, Endverbraucher) im Wettbewerb mit den dezentralen Einspeisern standen, der dezentrale Einspeiser einen höheren Preis durchsetzen konnte (Großkraftwerkspreis + Netzdurchleitungskosten), der seinen Erzeugungskosten besser gerecht wurde.
Um den Verbraucher warben dabei der billige Großkraftwerksstrom mitsamt den dafür erforderlichen Netzkosten und der dezentral erzeugte Strom, der aufgrund der Bedingungen (fehlende Skaleneffekte, höhere Auflagen wegen Verbrauchernähe etc.) in der Erzeugung teurer ist, aber weniger Netzkosten verursacht.
Wenn man nun per Verordnung den Handelspunkt, an dem die Erzeuger im Wettbewerb stehen, künstlich auf die Höchstspannungsebene verschiebt und die Netzkosten getrennt und unabhängig vom Transportweg vom Verbraucher kassiert, dann steht der dezentrale Strom mit dem Großkraftwerksstrom ohne die Netzkosten im Wettbewerb, was diesen unangemessen benachteiligt.
Für die Systemdienstleistung des verbrauchsnahen, dezentralen Einspeisens, das beim Erzeugen des dezentralen Strom ja auch aufgrund der Bedingungen höhere Kosten zur Folge hat, soll der dezentrale Strom auch eine angemessene Vergütung bekommen.
Das ist ja nicht geschenkt, sondern beruht auf der Annahme, dass solche erhöhten Kosten unvermeidbar vorhanden sind und die dezentrale Einspeisung Vorteile hat und insgesamt Kosten spart und außerdem erwünscht ist.
Das ist in der Studie in der Einleitung alles schön erklärt.
Das alte Marktmodell mit dem Handelspunkt im Verteilnetz vor der Tür des Kunden wäre natürlich auch eine gerechte und tranparente Lösung (vielleicht die transparentere?).
Aber dann würde auch das volle Netzentgelt (über den Großkraftwerksstrom am Handelspunkt eingepreist) vom Kunden ebenso bezahlt werden müssen, und der dezentrale Strom könnte auf diesem Preisniveau mit dem Großkraftwerksstrom konkurrieren und würde höhere und kostengerechte Preise erzielen.
So war es vor der gewollten Verschiebung des Handelspunkt zur Einrichtung der Strombörse.
Bei einer Rückkehr zu dem alten \"gerechten\" Modell würden also der Strom und die Netzkosten für den Verbraucher nicht billiger.
Die Vergütung der vNNE ist kein Geschenk an die dezentralen Einspeiser, sondern ein Ausgleich für die künstliche Verschiebung des Handelspunkts in die Höchstspannungsebene, die eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.
Dieser vNNE-Vergütung ist gedacht als ein Kostenersatz für den durch die Wettbewerbsverzerrung künstlich gestutzten Preis für dezentral erzeugten Strom.
Gäbe es diese Vergütung nicht oder würde diese auf das Regulierungskonto des Netzbetreibers gezahlt, wäre der dezentrale Strom weniger wettbewerbsfähig und es würden keine dezentralen Kraftwerke gebaut, so dass sich auch auf diese Weise keine Entlastung für den Stromverbraucher ergäbe, weil keine Zahlungen auf dem Regulierungskonto des NB eingehen würden.
Insofern ist diese Regelung auch keine Belastung des Stromverbrauchers, wie mancher annehmen möchte.
Das alles hat mit PV oder Windkraft erst mal gar nichts zu tun.
Diese Netzkostenwälzung und -vergütung wurde in erster Linie für die kleinen bis mittleren konventionellen Kraftwerke der Kommunen ausgehandelt.
Es gibt aber keinen Grund, das nicht auch auf Kleinstkraftwwerke wie BHKWs und PV-Anlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden.
Wie sollte man eine Benachteiligung dieser Stromerzeuger gegenüber den konventionellen Kommunalkraftwerken denn auch begründen?
ciao,
sh
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Original von PLUS
@NN, der neue Geschäftführer wird schon wissen wie man den \"Mehrwert\" beim Strom für das Unternehmen aktiviert. Das ist ein gutes Beispiel:JenaStrom pro Zukunft Fest energreen
Jahresverbrauch: 4.000 Kilowattstunden
Verbrauchspreis: 24,32 Cent/kWh
Aufschlag Ökostrom: (4,76 Cent/kWh)
Grundpreis: 107,10 Euro/Jahr
Eingeschränkte Preisgarantie: bis 31.12.2012
Ganz ausschliessen wollte man künftige Preiserhöhungen wegen der EEG-Umlage selbst beim Festpreisangebot dann doch nicht. ...Original von RR-E-ft
Die Strom- Sonderpreise der der SW J sind wieder ein ganz anderes Thema. (Vielleicht nächste Woche in einem anderen Thread.)
Da kann sich nämlich jeder aussuchen, was ihm gerade gefällt und was am besten zu seinem Geldbeutel passt. Was das mit dem neuen Geschäftsführer zu tun haben sollte/könnte, darf auch dann offen bleiben. ...
Da konnte man lesen - Zaremba:
\"Für mich sind in erster Linie die Themen wichtig, mit denen unser Unternehmen Geld verdient\". Sicher wurde der Geschäftsführer dafür auch vorrangig angestellt. Dieser Stadtwerke-Sondertarif ist wohl so ein Thema und da relativiert und kompensiert sich der kundenfreundliche Preis wie man hier schon vor Wochen lesen konnte:
Energreen - Tarife der Stadtwerke - Immergrüner Ökoanstrich für Stadtwerke (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=82635#post82635)
Aber richtig, das hat mit dem Thread vielleicht nur noch ganz am Rande etwas zu tun. Die Randbewegung war aber schon etwas früher.[/list]
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Ein Geschäftsfüher wird allein aus dem Grund bestellt, damit er die Geschäfte führt, mit denen das Unternehmen Geld verdient. Für Palaver bestellt man Pressesprecher. Das Thema lässt sich im anderen Thread vertiefen, eine andere Baustelle/ Veranstaltung.
Original von RR-E-ft
Es ging darum, dass auch eine drastisch gestiegene EEG- Umlage seit 2009 nicht automatisch zu höheren Strompreisen für Haushaltskunden führen muss, sondern auch durch gesunkene Großhandelspreise kompensiert werden kann, wobei bekannt ist, dass die EEG- Einspeisung die Großhandelspreise dämpft.
Auf diesen Aspekt kann sich wohl auch jemand konzentrieren, der behauptet, Haushaltskunden hätten gar nichts von gesunkenen Großhandelspreisen [infolge der EEG- Einspeisung?], die gestiegene EEG- Umlage führe jedenfalls zu höheren Strompreisen für Verbraucher. Von der Praxis widerlegt, so jedenfalls geschehen zu Lichtstadt 2009 - 2011.
Die Erfurter E.ON Thüringer Energie AG (ETE) hat die Strompreise hingegen nicht stabil gehalten, sondern auch wegen gestiegener EEG- Umlage erhöht. Deren Arbeitspreise Netznutzung waren zum 01.01.11 gegenüber 2009 von 5,54 Ct/ kWh auf 5,50 Ct/ kWh ebenfalls um 0,04 Ct/ kWh (netto) gesunken. Die haben die gleiche bundesweite EEG und KWKG- Umlage in den Strompreisen und deren Strompreise der Grundversorgung sind nun höher als in Jena, obschon in Jena höhere Konzessionsabgabe anfällt als im Niederspannungsnetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH.
Es liegt wohl auf der Linie des Konzerns, gestiegene Strompreise der Grundversorgung mit gestiegener EEG- Umlage zu begründen, obschon diese Begründung offensichtlich nicht zwingend ist.
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Original von superhaase
Das ist ja nicht geschenkt, sondern beruht auf der Annahme, dass solche erhöhten Kosten unvermeidbar vorhanden sind und die dezentrale Einspeisung Vorteile hat und insgesamt Kosten spart und außerdem erwünscht ist.
....
Dieser vNNE-Vergütung ist gedacht als ein Kostenersatz für den durch die Wettbewerbsverzerrung künstlich gestutzten Preis für dezentral erzeugten Strom.[/B]
Gäbe es diese Vergütung nicht oder würde diese auf das Regulierungskonto des Netzbetreibers gezahlt, wäre der dezentrale Strom weniger wettbewerbsfähig und es würden keine dezentralen Kraftwerke gebaut, so dass sich auch auf diese Weise keine Entlastung für den Stromverbraucher ergäbe, weil keine Zahlungen auf dem Regulierungskonto des NB eingehen würden.
Insofern ist diese Regelung auch keine Belastung des Stromverbrauchers, wie mancher annehmen möchte.
Das alles hat mit PV oder Windkraft erst mal gar nichts zu tun.
Diese Netzkostenwälzung und -vergütung wurde in erster Linie für die kleinen bis mittleren konventionellen Kraftwerke der Kommunen ausgehandelt.
Es gibt aber keinen Grund, das nicht auch auf Kleinstkraftwwerke wie BHKWs und PV-Anlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden.
Wie sollte man eine Benachteiligung dieser Stromerzeuger gegenüber den konventionellen Kommunalkraftwerken denn auch begründen?
ciao,
sh
Da kann ich nicht folgen.
Erhöhte Kosten, die Kosten einsparen, nur kostengünstiger wird nichts?
Wenn dezentral eingespeister Strom über dessen Stromerzeugungskosten hinaus auch noch vNNE kostet, dann wird er doch (künstlich) teurer, als wenn vNNE dem Regulierungskonto zugeschlagen werden.
Warum etwas, was (künstlich) verteuert wird, dadurch wettbewerbsfähiger werden soll, erscheint nicht nachvollziehbar. In der Regel erweist sich die kostengünstigere Variante als wettbewerbsfähiger.
Warum es nicht übertragbar erscheint, wurde oben bereits ausgeführt.
Der beabsichtigte wirtschaftliche Anreiz, der als Rechtfertigung angeführt wird und bewirken soll, dass in laststarker Zeit eingespeist wird und dadurch Kapazitäten auf vorgelagerten Netzebenen eingespart werden können, kann wohl gar nicht wirken. Er könnte wohl nur dann wirken, wenn der witterungsabhängige Einspeiser über einen Speicher verfügt und dazu angereizt werden kann, aus diesem Speicher in laststarker Zeit einzuspeisen. Wind und Sonne selbst lassen sich nicht wirtschaftlich anreizen. Die liebe Sonne schreibt ja bekanntlich keine Rechnung, der Wind auch nicht.
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Die Vergütung der vNNE ist kein Geschenk an die dezentralen Einspeiser, sondern ein Ausgleich für die künstliche Verschiebung des Handelspunkts in die Höchstspannungsebene, die eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Dieser vNNE-Vergütung ist gedacht als ein Kostenersatz für den durch die Wettbewerbsverzerrung künstlich gestutzten Preis für dezentral erzeugten Strom.
So viel Blödsinn auf 2 Sätze komprimiert ist nicht zu überbieten. Ein durch Wettbewerbsverzerrung künstlich getutzter Preis - Handelspunkt in Höchstspannungsebene. Ein BHKW Betreiber bekommt einen Phelix Quartalspreis. Völlig egal, in welcher Spannungsebene er einspeist. Das vNNE beträgt z.B. 0,3 ct, wenn er in NS einspeist, es beträgt 0,1 ct., wenn er in USp einspeist. Schlicht und einfach nach Preisblatt der nächsthöheren Spannungsebene. Je nach Spannungsebene in der eingespeist wurde, wird verbraucht und anschliessend mit dem dort fälliigen NN der Strom verkauft. Nur, der Strom, der dann verkauft=abgerechnet wird, ist nicht der BHKW-Strom, sondern Bilanzkreisstrom irgendeines Lieferanten. Den KWK-Strom nimmt der NB auf und bilanziert ihn z.B. zur Verlustdeckung. Da gibt es keine Verschiebung in Höchstspannungsebenen.
@ SH: Selbst Netzbetreiber erhalten für zurückgespeisten Strom in vorgelagerte Netze vNNE erstattet, obwohl sie keine einzige kWh produziert haben. Es fallen 2 x vNNE an.
Warum der BHKW Betreiber vNNE bekommt, wenn er es mit Heizöl nach KWKG betreibt und er erhält die vNNE nicht, wenn er es nach EEG mit Sonnenblumenöl betreibt, dafür gibt es bestimmt auch so eine fantastische Verschwörungstheorie. Nach EEG fliessen die vNNE an die Verbraucher zurück, nach dezentraler Eimnspeisung nicht.
Ich gebe bereits jetzt zu:
Superhaase hat Recht! Superhaase weiss alles. Alles was ich schreibe, denke ich mir aus. Nur was Superhaase schreibt stimmt und ist richtig!
Gruß
NN
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Original von RR-E-ft
... Für Palaver bestellt man Pressesprecher. Das Thema lässt sich im anderen Thread vertiefen, eine andere Baustelle/ Veranstaltung. ...
Bemerkenswert Ihre subtile unausgewogene Kritik und wie Sie das jeweilige Thema mit Ihren Beiträgen immer so exakt treffen und bestimmen. Da gibt es keine Aus- oder Abweichung?! Nein, aufmerksamen Lesern entgeht das nicht, da wird viel
\"vertieft\" - weit weg vom Thema - nicht in einem \"anderen Thread\" - Ihre Beiträge sind mit von der Partie. Ich habe damit kein Problem wenn sich das aus einer Diskussion entwickelt und verbundene Aspekte beleuchtet werden. Allerdings habe ich ein Problem mit der unangemessenen und unfairen Differenzierung mit der Sie abwürgen was Ihnen gegen den Strich geht.[/list]PS:
Zum Thema, es bleibt dabei, keine weiteren direkten oder versteckten Subventionen mehr für diese milliardenschwere Geldvernichtung. Es wird mit dem Verbraucherzwangsgeld neben den unwirtschaftlichen Betreiberkosten und den garantierten Renditen immer mehr zweckentfremdet finanziert. Erst die Förderung macht das Geschäft lukrativ. Das Profisportsponsoring gehört dazu:- Hoffenheim (http://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/tsg-1899-hoffenheim-kraichgauer-mit-neuem-sponsor_aid_645033.html)
- HSV (http://www.hanwha-solarone.com/de)
- FC Bayern (http://photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/yingli-ist-premiumpartner-des-fc-bayern-mnchen_100004436/)
- etc.pp.
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Das EEG regelt nach wie vor gesetzliche Mindestvergütungen für in das Netz eingespeisten Strom aus bestimmten Erzeugungsanslagen einerseits und die Wälzung der sich daraus ergebenden Belastungen über eine EEG- Umlage andererseits.
Über die EEG- Umlage finanziert wird ausschließlich die Belastung, die nach Vermarktung der EEG- Strommenge durch die ÜNB nach der AusglMechV jeweils übrig bleibt.
Dieses System nimmt ersichtlich keinerlei Rücksicht darauf, von welchem Hersteller die Erzeugungsanslagen stammen.
Der Bezug zu einem Profisportsponsering erscheint deshalb wenig nachvollziehbar.
Neben dem eigentlichen Sachthema liegendes Geschwafel wird man wohl als solches bezeichnen können.
Es ist jedenfalls ärgerlich, wenn ein solches fortlaufend in eine Sachdiskussion hereingetragen wird.
Niemend hat Interesse daran, dass sich eine bestehende Sachdiskussion in ein uferloses Palaver verwandelt/ entwickelt, weil es einigen nicht gelingt, sich auf das Sachthema zu konzentrieren.
Wer hingegen doch Interesse an uferlosem Palaver haben sollte, dem stehen dafür womöglich andere Foren zur Verfügung.
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Original von RR-E-ft
...
Über die EEG- Umlage finanziert wird ausschließlich die Belastung, die nach Vermarktung der EEG- Strommenge durch die ÜNB nach der AusglMechV jeweils übrig bleibt.
Der Bezug zu einem Profisportsponsering erscheint deshalb wenig nachvollziehbar.
....
Kausalzusammenhänge scheinen Sie nicht zu kennen. Wo wird denn überall gejammert, wenn es um Kürzungen bei der PV-Förderung geht. Man finanziert damit doch vor Ort angeblich, Kindergärten, Feuerwehr, Sport, Diakonie, Kunst, Kultur und mehr. Wenn es nach der Lobby-Reklame geht, ist die PV-Förderung auch noch das beste Arbeitsbeschaffungsprogramm und Mittelstandsförderung etc.pp.. Klima- Umweltschutz, AKW-Ersatz nicht vergessen.
Was solls, es macht keinen Sinn und ist der Sache auch nicht geboten auf Ihr ablenkendes
\"Palaver\" weiter einzugehen. [/list]
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Kausalzusammenhang - Ein weites Feld.
Juristen werden darin geschult, in Kausalzusammenhängen zu denken und zu urteilen.
Schon nicht ersichtlich, ob man den Begriff Kausalzusammenhang überhaupt richtig verstanden anwendet.
Wo nun ein Kausalzusammenhang zwischen dem EEG und irgendeinem Gejammer bestehen soll, ist jedenfalls nicht ersichtlich.
Original von PLUS
Man finanziert damit doch vor Ort angeblich, Kindergärten, Feuerwehr, Sport, Diakonie, Kunst, Kultur und mehr.
Unsinn. Mit der EEG- Umlage wird offensichtlich nichts dergleichen finanziert. Das ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz selbst.
Original von RR-E-ft
Das EEG regelt nach wie vor gesetzliche Mindestvergütungen für in das Netz eingespeisten Strom aus bestimmten Erzeugungsanslagen einerseits und die Wälzung der sich daraus ergebenden Belastungen über eine EEG- Umlage andererseits.
Über die EEG- Umlage finanziert wird ausschließlich die Belastung, die nach Vermarktung der EEG- Strommenge durch die ÜNB nach der AusglMechV jeweils übrig bleibt.
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Original von RR-E-ft
Kausalzusammenhang - Ein weites Feld.
Juristen werden darin geschult, in Kausalzusammenhängen zu denken und zu urteilen.
Schon nicht ersichtlich, ob man den Begriff Kausalzusammenhang überhaupt richtig verstanden anwendet.
Richtig, ein weites Feld, das sich weit über das juristisch \"
geschulte\" erstreckt. Offensichtlich haben Sie von Ursache und Wirkung in diesem Zusammenhang nichts verstanden oder sind solche Zusammenhängen offensichtlich nicht Gegenstand der Juristenschulung.[/list]
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Original von PLUS
Original von RR-E-ft
Kausalzusammenhang - Ein weites Feld.
Juristen werden darin geschult, in Kausalzusammenhängen zu denken und zu urteilen.
Schon nicht ersichtlich, ob man den Begriff Kausalzusammenhang überhaupt richtig verstanden anwendet.
Richtig, ein weites Feld, das sich weit über das juristisch \"
geschulte\" erstreckt. Offensichtlich haben Sie von Ursache und Wirkung in diesem Zusammenhang nichts verstanden oder sind solche Zusammenhängen offensichtlich nicht Gegenstand der Juristenschulung.[/list]
Noch mehr endloses Geschwafel?
Original von RR-E-ft
Original von PLUS
Man finanziert damit doch vor Ort angeblich, Kindergärten, Feuerwehr, Sport, Diakonie, Kunst, Kultur und mehr.
Unsinn. Mit der EEG- Umlage wird offensichtlich nichts dergleichen finanziert. Das ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz selbst.
Original von RR-E-ft
Das EEG regelt nach wie vor gesetzliche Mindestvergütungen für in das Netz eingespeisten Strom aus bestimmten Erzeugungsanslagen einerseits und die Wälzung der sich daraus ergebenden Belastungen über eine EEG- Umlage andererseits.
Über die EEG- Umlage finanziert wird ausschließlich die Belastung, die nach Vermarktung der EEG- Strommenge durch die ÜNB nach der AusglMechV jeweils übrig bleibt.
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Original von RR-E-ft
Da kann ich nicht folgen.
Erhöhte Kosten, die Kosten einsparen, nur kostengünstiger wird nichts?
Die Vergütung für vermiedenen Netzentgelte ist nicht eingeführt worden, um etwas billiger zu machen.
Sie sollte ein Ausgleich für die Verschiebung des Handelspunkts sein.
So habe ich das verstanden.
Ich konnte dem also folgen. ;)
Wenn dezentral eingespeister Strom über dessen Stromerzeugungskosten hinaus auch noch vNNE kostet, dann wird er doch (künstlich) teurer, als wenn vNNE dem Regulierungskonto zugeschlagen werden.
Nein, er kostet nicht \"Stromerzeugungskosten + vNNE\", sondern \"Stromerzeugungskosten - Skaleneffektvorteil von Großkraftwerk + vNNE\".
Dabei geht man davon aus, dass sich die Investition in ein dezentrales Kraftwerk lohnt, wenn durch die vermiedenen Netzkosten (vNNE) die negativen Skaleneffekte zumindest aufgewogen werden.
Ich finde das eigentlich gar nicht schwer zu verstehen.
Ich habs jedenfalls gleich verstanden, als ichs gelesen hab.
Der beabsichtigte wirtschaftliche Anreiz, der als Rechtfertigung angeführt wird und bewirken soll, dass in laststarker Zeit eingespeist wird und dadurch Kapazitäten auf vorgelagerten Netzebenen eingespart werden können, kann wohl gar nicht wirken. Er könnte wohl nur dann wirken, wenn der witterungsabhängige Einspeiser über einen Speicher verfügt und dazu angereizt werden kann, aus diesem Speicher in laststarker Zeit einzuspeisen. Wind und Sonne selbst lassen sich nicht wirtschaftlich anreizen. Die liebe Sonne schreibt ja bekanntlich keine Rechnung, der Wind auch nicht.
Wie bereits gesagt ist das Vergütungssystem für vNNE nicht für Wind und Sonne erdacht worden.
Wind und Sonne und andere unstetig einspeisende Erzeuger sowie alle Erzeuger ohne Lastgangmessung erhalten ja auch nur die geringere Arbeitsvergütung und eben keine Leistungsvergütung.
Das mit den Einsparungen von Netzkapazitäten auf höheren Netzebenen bezieht sich ja auf die Leistungsvergütung in diesem vNNE-System.
Ferner vergessen Sie, dass es nicht nur um eingesparte Netzkapazitäten geht, sondern z.B. auch um eingesparte Regelkapazitäten.
Fällt nämlich ein Großkraftwerk aus, müssen auf einen Schlag z.B. 1000 MW ausgeregelt werden. Bei vielen kleineren dezentralen Kraftwerken muss nur erheblich weniger als Regelleistung vorgehalten werden. Auch das spart nicht unerheblich Geld. Und indirekt spart das auch wieder Netzkapazitäten, denn die große Regelleistung muss ja i.A. auch erst mal über große Entfernungen herangeführt werden.
Für mich ist das alles recht einleuchtend.
Aber erfunden hab ichs nicht. ;)
Original von Netznutzer
So viel Blödsinn auf 2 Sätze komprimiert ist nicht zu überbieten. Ein durch Wettbewerbsverzerrung künstlich getutzter Preis - Handelspunkt in Höchstspannungsebene. Ein BHKW Betreiber bekommt einen Phelix Quartalspreis. Völlig egal, in welcher Spannungsebene er einspeist.
Erstaunlich, dass Sie das erst als Blödsinn bezeichnen, und dann im folgenden Satz genau bestätigen, was ich geschrieben habe.
Der entscheidenden Punkt ist ja gerade, dass der BHKW-Betreiber unabhängig von der Einspeiseebene den Phelix-Quartalspreis bekommt.
Das ist genau die künstliche Handelspunktverschiebung, von der die Rede ist. =)
ciao,
sh
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@sh
Ich verstehe es nicht.
Original von superhaase
Ferner vergessen Sie, dass es nicht nur um eingesparte Netzkapazitäten geht, sondern z.B. auch um eingesparte Regelkapazitäten.
Fällt nämlich ein Großkraftwerk aus, müssen auf einen Schlag z.B. 1000 MW ausgeregelt werden. Bei vielen kleineren dezentralen Kraftwerken muss nur erheblich weniger als Regelleistung vorgehalten werden. Auch das spart nicht unerheblich Geld. Und indirekt spart das auch wieder Netzkapazitäten, denn die große Regelleistung muss ja i.A. auch erst mal über große Entfernungen herangeführt werden.
Was muss denn bei wochenlanger Windstille oder aber bei Sturm ausgeregelt werden? Das ist bedeutend mehr als der Wegfall eines Großkraftwerkes.
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@RR-E-ft:
Da kann ich jetzt auch nicht mehr helfen.
Ich wüsste nicht, wie ich es anders verdeutlichen soll.
Als Lehrer bin ich vielleicht nicht so gut geeignet. ;)
Sie verwechseln jetzt außerdem Regelleistung mit Reserveleistung.
Bei Regelleistung geht es um unerwartete, plötzliche Ereignisse.
Wind und Sonne werden ganz gut prognostiziert, so dass dafür nur wenig zusätzliche Regelleistung benötigt wird.
Und wie schon zum vierten Mal gesagt:
Für Wind- und Sonnenstrom ist das vNNE nicht erdacht worden.
Wenn jedoch Wind- und Sonnenkraftwerke vNNE erhalten, dann entsprechend den geltenden Regelungen, nach denen die Netzbetreiber sicher nicht freiwillig Geld hergeben, wenn es nicht gerechtfertigt ist.
Ob und wieviel Leistungsentgelt sie erhalten, weiß ich nicht. Es dürfte wohl sehr wenig oder gleich Null sein, je nach Lastgang?
Arbeitsentgelt werden sie wohl erhalten - und das ist wohl auch gerechtfertigt, denn vermiedene Verlustenergie bewirken sie ja.
ciao,
sh
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@sh
Unterstellen Sie mir jedenfalls nichts.
Original von superhaase
Original von RR-E-ft
So viel Blödsinn auf 2 Sätze komprimiert ist nicht zu überbieten. Ein durch Wettbewerbsverzerrung künstlich getutzter Preis - Handelspunkt in Höchstspannungsebene. Ein BHKW Betreiber bekommt einen Phelix Quartalspreis. Völlig egal, in welcher Spannungsebene er einspeist.
Ich habe in zwei Sätzen komprimiert jedenfalls schon weit größeren Blödsinn gelesen (MINUS zum Quadrat).
Original von superhaase
Arbeitsentgelt werden sie wohl erhalten - und das ist wohl auch gerechtfertigt, denn vermiedene Verlustenergie bewirken sie ja.
Nochmals: Verlustenergie macht nur einen Bruchteil der NNE aus.
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Original von RR-E-ft
@sh
Unterstellen Sie mir jedenfalls nichts.
Sorry, war ein Editierfehler.
Das kam von Netznutzer.
Original von RR-E-ft
Nochmals: Verlustenergie macht nur einen Bruchteil der NNE aus.
Und die Arbeitsvergütung vNNE macht nur einen Bruchteil der Netzentgelte aus.
Das wird nach entsprechenden Schlüsseln errechnet.
Die Netzbetreiber werden wohl in der Aushandlung der Verbändevereinbarungen darauf geachtet haben, dass da nicht zu viel gezahlt wird.
Ich kann das nicht beurteilen.
ciao,
sh
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Original von superhaase
Das wird nach entsprechenden Schlüsseln errechnet.
Die Netzbetreiber werden wohl in der Aushandlung der Verbändevereinbarungen darauf geachtet haben, dass da nicht zu viel gezahlt wird.
Ich kann das nicht beurteilen.
Alles reine Spekulation.
Stellungnahme des bne vom 10.09.04 zu vNNE (http://www.neue-energieanbieter.de/aktuelles/schwerpunkt/50621.html)
Dezentrale Stromeinspeisungen entlasten die höheren bzw. vorgelagerten Netzebenen. In diesen Netzen werden damit Kosten vermieden. Die Berechnung und Verteilung dieser vermiedenen Netznutzungsentgelte erfolgt marktüblich, wie in der VV II plus Anlage 6 und im dazugehörigen Kommentarband des VDN beschrieben: Die Kalkulation der Netznutzungsentgelte (NNE) berücksichtigt grundsätzlich keine dezentralen Einspeisungen.
Die von den Kunden zu zahlenden Netznutzungsentgelte werden so errechnet, als ob die gesamte Einspeisung über das Übertragungsnetz erfolgen würde. Damit werden die veröffentlichten und von den Netznutzern zu zahlenden Netznutzungsentgelte als Maximalwerte kalkuliert. · Die tatsächlichen Kosten des Verteilnetzbetreibers liegen beim Vorliegen dezentraler Einspeisung unter diesen Maximalwerten, da die Rechnungen der vorgelagerten Netzbetreiber um die Entlastungen durch die dezentrale Einspeisung vermindert werden. Dieser Differenzbetrag verbleibt zunächst beim Verteilnetzbetreiber.
Daraus ergibt sich zunächst so zutreffend wie unstreitig, dass der NB den finanziellen Vorteil der vNNE nicht behalten soll.
Ein Grund dafür, dass die Einspeiser diesen Vorteil bekommen müssen statt die Netznutzer zu entlasten, ist nicht (wirklich) ersichtlich.
Im März 2003 veröffentlichte Mühlstein ein Gutachten mit dem Titel \"Vermiedene NNE der dezentralen Einspeisung\". Mühlstein ermittelte, dass in Deutschland pro Jahr ca. 800 Mio. € an Netznutzungsentgelten durch dezentrale Einspeisung vermieden wurden. Davon wurden nur 400-500 Mio. € an die Anlagenbetreiber ausgezahlt. Damit erlösen die Verteilnetzbetreiber 300 bis 400 Mio. Euro im Jahr zusätzlich, mit denen keine Leistungen verbunden sind.
Eine vollständige Ausschüttung der vermiedenen NNE an die dezentralen Einspeiser bedeutet keine Subventionierung von dezentralen Kraftwerken. Es ist vielmehr die verursachergerechte Verwendung der vermiedenen Netznutzungsentgelte. Eine vollständige Ausschüttung der vermiedenen NNE führt zu keinen Erhöhungen der Netznutznutzungsentgelte, da diese Elemente in den heutigen Kalkulationen schon eingepreist sind.
Der Umstand allein, dass dezentrale Einspeisung vNNE bewirkt, rechtfertigt die Auszahlung an die Einspeiser m. E. nicht.
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VZBV: Ökostrom ohne Plan (http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/oekostrom-ohne-plan/)
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert eine bessere Koordinierung zwischen Bund und Ländern beim Ausbau erneuerbarer Energien. \"Sonst könnten wir 2020 die Situation haben, dass im Norden alles vollgebaut ist und es im Süden gar keinen Bedarf mehr gibt\", warnte der Energieexperte des Verbands, Holger Krawinkel, gegenüber der taz.
Dadurch könnten noch mehr neue Stromleitungen nötig sein, um vor allem Windenergie aus Norddeutschland in den Süden zu transportieren, sagte Krawinkel. Bund und Länder sollten deshalb in einem Staatsvertrag verbindlich regeln, in welchen Regionen wie viele Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom entstehen sollen.
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@sh
Siehe Seiten 4, 28 des Abschlussbericht im Auftrag der BNetzA vom 05.07.11 (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6/2010/BK6-10-201bis300/BK6-10-233_BKV/BK6-10-233_Gutachten_download.pdf?__blob=publicationFile)
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Original von RR-E-ft
Original von superhaase
Das wird nach entsprechenden Schlüsseln errechnet.
Die Netzbetreiber werden wohl in der Aushandlung der Verbändevereinbarungen darauf geachtet haben, dass da nicht zu viel gezahlt wird.
Ich kann das nicht beurteilen.
Alles reine Spekulation.
Ich sagte ja, das kann ich nicht beurteilen.
Ich gehe einfach davon aus, dass die Netzbeteiber sich nicht über den Tisch ziehen (haben) lassen und nicht ohne Grund zu viel an vNNE an dezentrale Einspeiser zahlen.
Sind ja Fachleute und haben ein Eigeninteresse daran, kein Geld zu verschenken.
Jedenfalls ist es mindestens ebenso reine Spekulation, wenn man behauptet, die vNNE würden unangemessen sein (hinsichtlich Leistungs- oder Arbeitsanteil).
Daraus ergibt sich zunächst so zutreffend wie unstreitig, dass der NB den finanziellen Vorteil der vNNE nicht behalten soll.
Ja, unstreitig.
Ein Grund dafür, dass die Einspeiser diesen Vorteil bekommen müssen statt die Netznutzer zu entlasten, ist nicht (wirklich) ersichtlich.
[...]
Der Umstand allein, dass dezentrale Einspeisung vNNE bewirkt, rechtfertigt die Auszahlung an die Einspeiser m. E. nicht.
Müssen nicht, aber sollen. Und zwar als Ausgleich für die Verschiebung des Handelspunkts, der die dezentralen Einspeiser im Wettbewerb benachteiligt und die deshalb nicht mehr den Preis erzielen können, den sie am \"normalen\" Handelspunkt vor der Tür des Abnehmers erzielen konnten.
So war das gedacht und wurde vereinbart.
Sicher kann man der Ansicht sein (wie es wohl die Atom- und Braunkohlekraftwerksbetreiber sind), dass man auf einen solchen Ausgleich für die Wettbewerbsverzerrung verzichten kann.
Wem dann damit geholfen ist, ist auch klar. Dem Verbraucher jedenfalls nicht. Man schanzt nur den Großkraftwerksbetreibern einen wohl ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu. Schließlich wird der Strom nicht in Leipzig an der Börse verbraucht, sondern in den Verteilnetzen (400V) vor Ort.
Eine Ersparnis für die Verbraucher ergab/ergibt sich durch die an die dezentralen Erzeuger ausgezahlten vNNE insofern, als die Netze weniger stark ausgebaut werden müssen als in dem Fall, in dem die dezentralen Einspeiser nach und nach wegen dem Wettbewerbsnachteil gegenüber Großkraftwerken verschwinden bzw. nicht hinzugebaut werden.
Was übrigens den Ausbau der Windkraft im Süden Deutschlands betrifft, scheint in Bayern auch die Bundeswehr mit ihren Tiefflugkorridoren ein beträchtliches Hindernis zu sein:
Militärischer Gegenwind (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/windkraft-initiativen-vor-dem-aus-militaerischer-gegenwind-1.1120850) 8o
ciao,
sh
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Original von superhaase
Müssen nicht, aber sollen. Und zwar als Ausgleich für die Verschiebung des Handelspunkts, der die dezentralen Einspeiser im Wettbewerb benachteiligt und die deshalb nicht mehr den Preis erzielen können, den sie am \"normalen\" Handelspunkt vor der Tür des Abnehmers erzielen konnten.
@sh
Wenn es so etwas wie eine Löschtaste geben sollte, dann bitte diese einfach mal benutzen zum Thema \"Verschiebung des Handelspunktes\". Davon ist noch nicht einmal in der verlinkten bne- Stellungnahme aus 2004 die Rede. Es gibt keine saubere Herleitung außer die, dass der NB die vNNE jedenfalls nicht behalten soll. Sie könnten ebensogut allen Netznutzern zu Gute kommen. Die Netznutzer bezahlen nämlich Netzentgelte, die so hoch kalkuliert sind, als wären für die vorgelagerten Netze auch bezüglich der dezentral eingespeisten Strommengen Netznutzungentgelte in voller Höhe angefallen, was jedoch nicht der Fall ist, weil die vorgelagerten Netzbetreiber aus ihren NNE- Abrechnungen solche Mengen jedenfalls herausschneiden.
Der bne spricht in seiner verlinkten Stellungnahme von 2004 davon, maßgeblich sei die physikalische Entlastung der Netze, die es bei dezentraler Wind- und PV- Einspeisung jedenfalls nicht gibt.
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Original von RR-E-ft
@sh
Wenn es so etwas wie eine Löschtaste geben sollte, dann bitte diese einfach mal benutzen zum Thema \"Verschiebung des Handelspunktes\". Davon ist noch nicht einmal in der verlinkten bne- Stellungnahme aus 2004 die Rede.
Der bne ist nicht das Maß aller Dinge.
Die von mir weiter oben verlinkte Studie nicht gelesen?
Vielleicht würde man hinsichtlich der Begründung (neben der von mir verlinkten Studie) auch eher auf Seiten der kommunalen Stromerzeuger fündig, die wohl hauptsächlich von diesen vNNE-Regelungen profitieren.
Ich bin jetzt aber ehrlich gesagt zu faul zum Suchen, denn ich habe es ja verstanden. ;)
Jedenfalls vermute ich (vorsicht: reine Spekulation ;)), dass vor allem auch die kommunalen Stromerzeuger sich klar gegen eine Abschaffung dieser vNNE-Regelungen aussprechen würden.
Sie könnten ebensogut allen Netznutzern zu Gute kommen.
Sicher könnte sie das.
Aber das wollte man wohl nicht, weil man so weniger Investitionen in dezentrale Kraftwerke befürchtete, wobei sich langfristig vielleicht gar keine vNNE mehr ergeben hätten, die man den Netznutzern zugute kommen lassen hätte können. (schöner Satz ;))
So wohl die Befürchtung und der Grund für diese ganze vNNE-Sache.
Die Netznutzer bezahlen nämlich Netzentgelte, die so hoch kalkuliert sind, als wären für die vorgelagerten Netze auch bezüglich der dezentral eingespeisten Strommengen Netznutzungentgelte angefallen, was jedoch nicht der Fall ist, weil die vorgelagerten Netzbetreiber aus ihren NNE- Abrechnungen solche Mengen jedenfalls herausschneiden.
Würde der Strom in der Ebene der Verteilnetze bzw. in der jeweiligen Einspeiseebene gehandelt, wären auch die kompletten Netzkosten der vorgelagerten Netze in den Großkraftwerksstrom eingepreist. Somit würden die Verbraucher genauso hohe Netzkosten zahlen.
So soll es ja angeblich vor Einführung des Handelspunkt in der Höchstspannungsebene (Leipziger Strombörse) gewesen sein.
ciao,
sh
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@sh
Früher gab es nicht nur einen Kaiser, sondern auch unterschiedliche Zähler und Tarife für Bügelstrom, Lichtstrom und Kraftstrom. Früher musste man auch eine Bahnsteigkarte lösen, wenn man auf einem Bahnhof den Bahnsteig auch nur betreten wollte. Sicher hatte man dafür seinerzeit eine Begründung parat, womöglich aufgrund von Studien. Deshalb käme heute auch niemand mehr auf die Idee, mit diesen überkommenen Begründungen noch irgendwie zu operieren (sowohl hinsichtlich der Berechtigung der Marktsegmentierung von Strom als auch hinsichtlich der Berechtigung eines deutschen Kaisertums oder dem Erfordernis einer Bahnsteigkarte). Die Zeit ist darüber hinweg gegangen.
Die kompletten Netzentgelte über alle vorgelagerten Ebenen sind heute gewälzt in den Netznutzungsentgelten der Betreiber der örtlichen Niederpannungsnetze einkalkuliert und somit in allen Letztverbraucher- Strompreisen, obschon bei dezentraler Einspeisung Netznutzungsentgelte überhaupt nicht über alle Spannungsebenen angefallen sind und den Netzbetreibern von vorgelagerten Netzbetreibern - wie aufgezeigt - auch nicht berechnet wurden. Die Netznutzungentgelte wurden tatsächlich vermieden, ohne dass diese Vermeidung den Stromkunden irgendwie zu Gute kommt.
Und immerhin stellt die vom VKU in 2004 beauftragte Rechtfertigungs- Studie (gegen den Fortfall der vNNE- Vergütung für dezentrale Einspeiser), auf die Sie sich berufen, noch auf Kosteneinsparungen in vorgelagerten Netzebenen ab, die jedenfalls bei der dezentralen Einspeisung aus Windkraftanlagen und PV- Anlagen nicht zu verzeichnen sind.
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Original von RR-E-ft
Niemend hat Interesse daran, dass sich eine bestehende Sachdiskussion in ein uferloses Palaver verwandelt/ entwickelt, weil es einigen nicht gelingt, sich auf das Sachthema zu konzentrieren.
....
Noch mehr endloses Geschwafel?
So sehen Diskussionseingriffe des Moderators in diesem Forum aus! Danach die obige selbst mitgestaltete themaferne Diskussion um vermiedene Netzentgelte. Beim Thema geht es um die Milliardenförderung der EE durch die Verbraucher. Absicht oder nicht? Es hat Methode und die Wirkung bleibt. Ablenken, abwürgen, zulassen und noch dabei mitmachen. Sorry, aber man muss das deutlich beim Namen nennen: Moderation sieht anders aus!
Zum Thema: Die Förderung ist keinesfalls toll und erfolgreich. Es bleibt eine Milliardenverschwendung zu Lasten der Verbraucher und ein unberechenbarer und ungerechter Krampf von Anfang an. Ich bleibe dabei:
Weg damit - keine weitere Förderung mehr nach diesem Muster!
Unter privatwirtschaftlichen oder privatrechtlichen Bedingungen wäre der Spuk längst am Ende. Die rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Zweifel sind bekannt und berechtigt. Man muss nicht alles immer wiederholen.
Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.
Wer ernsthaft Verbraucherinteressen vertritt, kann nur feststellen, dass da einiges nicht in Ordnung ist und das so nicht weitergehen kann mit dieser EE-Förderung! Eigentlich müssten an diesem System gerade Juristen Zweifel kommen.[/list]
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Original von PLUS
Zum Thema: Die Förderung ist keinesfalls toll und erfolgreich. Es bleibt eine Milliardenverschwendung zu Lasten der Verbraucher und ein unberechenbarer und ungerechter Krampf von Anfang an. Ich bleibe dabei: Weg damit - keine weitere Förderung mehr nach diesem Muster!
Unter privatwirtschaftlichen oder privatrechtlichen Bedingungen wäre der Spuk längst am Ende. Die rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Zweifel sind bekannt und berechtigt. Man muss nicht alles immer wiederholen.
Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.
Wer ernsthaft Verbraucherinteressen vertritt, kann nur feststellen, dass da einiges nicht in Ordnung ist und das so nicht weitergehen kann mit dieser EE-Förderung! Eigentlich müssten an diesem System gerade Juristen Zweifel kommen.
Das ist eine nun mehrfach wiederholte und deshalb bereits hinlänglich bekannte Meinung eines Einzelnen, die man teilen kann, aber gewiss nicht teilen muss.
Keine Förderung mehr nach diesem Muster?
Nach welchem Muster dann statt dessen?
Fakt ist: Auch eine drastisch erhöhte EEG- Umlage muss nicht zwingend zu höheren Strompreisen der Grundversorgung führen.
In Jena zB. wurden die Strompreise der Grundversorgung seit zwei Jahren überhaupt nicht angehoben, obschon die EEG- Umlage zwischenzeitlich drastisch erhöht wurde.
Einige (wenige) Grundversorger haben zwischenzeitlich sogar die Strompreise der Grundversorgung abgesenkt.
Möglich wurde dies durch gesunkene Großhandelspreise, die auch auf die EEG- Einspeisung zurückzuführen sein sollen....
Das passt natürlich nicht so richtig ins (vorgefasste) Bild, so dass man über solche Umstände in der Diskussion hinweggehen muss. (Tarnen, Täuschen, in die Furche ducken...)
Original von PLUS
Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.
Sollten Ausgleiche über die Regulierungskonten tatsächlich nicht beim Verbraucher ankommen, liegt das jedenfalls nicht an den gesetzlichen Regelungen des EEG.
Aber was zählen schon Sachargumente?!
Es wird ohne Rücksicht darauf einfach die eigene vorgefasste Meinung wie ein Mantra wiederholt.
Eine Sachdiksussion stellt man sich anders vor. Diese muss sich von einem Palaver unterscheiden.
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Original von PLUS
Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage?
Hier schreiben Sie genau das was wir schon lange schreiben, sie aber immer wieder anzweifeln:
Die Preisbildung bei den Endverbraucherpreisen erfolgt nicht unbedingt durch reine Addition der Kostenbestandteile. Wie viele andere Preise werden diese im Wettbewerb gebildet und haben nicht unbedingt was mit den tatsächlichen Kosten zu tun.
So ist es dann so wenn es am Ende des Jahres der Wettbewerb erlaubt, dass die gesunkene EEG-Umlage nicht dazu führt dass der Endverbraucherpreis sinkt. Da können dann bei den meisten Grundversorgern wieder gestiegene Preise am Terminmarkt wegen des Atomausstiegs als Begründung für weitere Steigerungen her halten. Auch die gesunkenen Großhandelspreise am Spotmarkt durch die EEG-Einspeisung werden nicht berücksichtigt. Selbst wenn die EEG-Umlage weg fallen würde ist es sehr unwahrscheinlich dass dann der Endverbraucherpreis exakt um die die EEG-Umlage sinken würde.
Durch die mangelnde Wechselwilligkeit der Endverbraucher haben die Versorger leichtes Spiel. Sie finden immer einen Grund ihre Preise zu erhöhen und damit ihre Marge zu verbessern. Es bleibt deshalb eine vordringliche Aufgabe des Verbraucherschutzes die Endverbraucher über die Wechselmöglichkeiten zu informieren und so die Zahl der Wechselwilligen von heute knapp 10 % auf deutlich über 50 % zu erhöhen. Denn wenn bei den Versorgern nach einer Preiserhöhung 50 % der Kunden wechseln dann werden sie sich es in Zukunft genau überlegen in wie weit sie die Preise anpassen.
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Die Preise der Grundversorgung müssen jedenfalls entsprechend gesetzlicher Preisbestimmungspflicht gebildet werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.10 VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Aus der Bindung des Allgemeinen Tarifs an billiges Ermessen folgt, dass das Preisänderungsrecht des Gasversorgungsunternehmens nach § 4 AVBGasV mit der Rechtspflicht einhergeht, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und den Zeitpunkt einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist (BGHZ 176, 244, Tz. 26; Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 28, und vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 29).
Eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils ist dabei unzulässig, egal ob Wettbewerber ihren Gewinnanteil an den Preisen erhöhen [können] (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10, ZNER 15/1/2011, S. 69 ff.).
Die Rechtsdurchsetzung steht auf einem anderen Blatt (ZNER 15/2/2011, S. 130 ff.)
Fraglich, um wieviel das Preisniveau ohne EEG- Umlage niedriger liegen könnte, wenn man den Einfluss der EEG- Einspeisung auf Großhandelspreise mit berücksichtigt.
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Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben.
Dies wird sich wohl erst am Jahresende herausstellen. Fakt ist, dass das EEG-Konto mit -1,3 Mrd. € gestartet ist, zwischenzeitlich durch sehr kalte Winter- und windschwache Übergangsmonate schnell auf + 0,78 Mrd. € angestiegen, und derzeit auf 0,38 Mrd. wieder heruntergekommen ist. http://www.eeg-kwk.net/de/file/UeNB_EEG-Kontostand-2011-06-30.pdf
Eine Aussage zu treffen, ob der Betrag als solches zu hoch angesetzt ist, weiss man nach der Testierung für 2011 im Sommer/Herbst 2012. Fakt ist, im verg. Jahr war er um 1,3 Mrd. € zu niedrig angesetzt, und es gibt keinen logischen und sachlichen Grund, warum Übertragungsetzbetreiber, die von der Politik zur Abwicklung des EEG gezwungen werden, in Vorlage gehen sollen. Der Zinsaufwand wird von keiner Regulierungsbehörde anerkannt, wenn man da andere Aufschläge haben möchte, muss die Politik etwas an den Gesetzen änden.
Gruß
NN
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Auch solche Sachargumente zählen nicht bei jedem.
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Original von Netznutzer
Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben.
Dies wird sich wohl erst am Jahresende herausstellen.
Ok, NN, einverstanden, wir werden sehen. Aber es gibt ernstzunehmende Experten, die eben andere Prognoserechnungen aufmachen:
hier mal klicken (http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/eeg-umlage-deutlich-zu-hoch_100004724/).
Aber die Energielandschaft hat sich ja grundlegend geändert. Die gesamten Auswirkungen sind noch im Dunst.[/list]Original von Netznutzer
... und es gibt keinen logischen und sachlichen Grund, warum Übertragungsetzbetreiber, die von der Politik zur Abwicklung des EEG gezwungen werden, in Vorlage gehen sollen.
Dieses Argument halte ich nicht für ausgewogen und umgekehrt wird auch ein Schuh draus. Zu was werden denn die Verbraucher gezwungen?! Ich sehe u.a. auch keinen logischen und sachlichen Grund, warum Verbraucher die 2011 Strom verbrauchen, alte Umlagendefizite aus dem Vorjahr abbezahlen sollten.
Original von Netznutzer
Der Zinsaufwand wird von keiner Regulierungsbehörde anerkannt, wenn man da andere Aufschläge haben möchte, muss die Politik etwas an den Gesetzen änden.
Da kann ich jetzt nicht folgen und richtig,
solche Gesetze müssen geändert werden.[/list].... und es gibt noch andere Experten die zur Förderung (das Thema hier!) eine Meinung haben:
Forscher fordern Stopp für Ökostrom
Die Förderung der Solarenergie ist so teuer, dass sie die gesamte Energiewende gefährdet.
Ihr Nutzen steht in krassem Missverhältnis zu den Kosten (http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article13450312/Forscher-fordern-Stopp-fuer-Oekostrom.html?print=true)
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Original von RR-E-ft
@sh
Früher gab es nicht nur einen Kaiser, sondern auch unterschiedliche Zähler und Tarife für Bügelstrom, Lichtstrom und Kraftstrom. Früher musste man auch eine Bahnsteigkarte lösen, wenn man auf einem Bahnhof den Bahnsteig auch nur betreten wollte.
Früher gab es auch mal Prilblumen und Bräuteschulen und ein Fußballverbot für Frauen ... :rolleyes:
Die Zeit ist darüber hinweg gegangen.
Über die vNNE wohl aber nicht.
So viel ich weiß, gibt es diese Regelungen noch.
Würden sie als eindeutig unsachgemäß angesehen, würde man sie wohl abschaffen.
Die kompletten Netzentgelte über alle vorgelagerten Ebenen sind heute gewälzt in den Netznutzungsentgelten der Betreiber der örtlichen Niederpannungsnetze einkalkuliert und somit in allen Letztverbraucher- Strompreisen, obschon bei dezentraler Einspeisung Netznutzungsentgelte überhaupt nicht über alle Spannungsebenen angefallen sind und den Netzbetreibern von vorgelagerten Netzbetreibern - wie aufgezeigt - auch nicht berechnet wurden. Die Netznutzungentgelte wurden tatsächlich vermieden, ohne dass diese Vermeidung den Stromkunden irgendwie zu Gute kommt.
Das ist alles bekannt und unstreitig.
Ebenso unstreitig ist wohl, dass dezentral erzeugter Strom, der diese vermiedenen Netznutzungsentgelte bewirkt, unter erhöhten Kosten erzeugt wird.
Diese (unter erhöhtem Kostenaufwand geleistete) Verringerung der Netzkosten wird als Netzdienstleistung bewertet, ebenso wie z.B. die Netzdienstleistung eines Kühlhaues, dass der Netzbetreiber kurzfristig vom Netz werfen darf. Auch dieses Kühlhaus erhält für die dadurch vermiedenen Netzkosten eine Vergütung, und nicht etwa der Stromkunde.
Worauf also soll man stützen, dass die vermiedenen Netzentgelte nicht dem dafür verantwortlichen Dienstleister vergütet, sondern unbedingt an den Stromkunden ausgeschüttet werden sollen?
Ich kann das nicht sehen.
Mehrkosten werden durch diese vNNE-Regelung für den Stromkunden jedenfalls nicht hervorgerufen.
Bei einer Stromversorgung ausschließlich aus Großkraftwerken am Höchstspannungsnetz würde der Strompreis inkl. Netzentgelte mindestens genauso hoch sein.
Man (die Verantwortlichen) geht offensichtlich davon aus, dass die Einsparungen an Netzinvestitionen und dergleichn dem Stromverbraucher auch irgendwie zugute kommen - halt nicht direkt über einen direkten Abzug von vNNE auf seiner Stromrechnung. Und sei es nur durch ein paar weniger Höchstspannungsmasten in der Landschaft.
Und immerhin stellt die vom VKU in 2004 beauftragte Rechtfertigungs- Studie (gegen den Fortfall der vNNE- Vergütung für dezentrale Einspeiser), auf die Sie sich berufen, noch auf Kosteneinsparungen in vorgelagerten Netzebenen ab, die jedenfalls bei der dezentralen Einspeisung aus Windkraftanlagen und PV- Anlagen nicht zu verzeichnen sind.
Das ist nun definitiv falsch.
Zumindest die Transport- und Umspannverluste werden reduziert.
Diese betragen zwar nur einen Bruchteil der Netzkosten, sind aber nicht unbedeutend:
Je nach Quelle findet man Angaben von 5 bis 6 % Energieanteil für die kumulierten Transport- und Umspannverluste. Davon entfällt wohl weniger als die Hälfte auf den Transport im Niederspannungsnetz.
Bei Einspeisung z.B. einer typischen PV-Dachanlage auf einem Einfamilienhaus in das Niederspannungsnetz dürfte auch zumindest der halbe Niederspannungs-Transportverlust wegfallen. Man darf also für diesen Fall von einer vermiedenen Verlustenergie von rund 4 % ausgehen, was einem vNNE von immerhin 0,24 ct/kWh entspricht (bei 6 ct/kWh Phelix Baseload).
Hinzu kommen die jedenfalls verringerten Kosten für Regelleistung im Primärregelbereich, der Sekunden und der Minutenreserve, die sich durch die kleineren Kraftwerkseinheiten ergibt. Diese kann ein Netzbetreiber sicher beziffern.
Windstrom und PV-Strom in seiner Gesamtheit zeigt jedenfalls keine solchen Leistungssprünge, wie sie z.B. neulich durch den Ausfall eines Atomkraftwerks in Hamburg hervorgerufen worden sind.
Bisher hat sich durch den zunehmenden Anteil an Wind- und Sonnenstrom der Regelleistungsbedarf nach meinem Wissen nicht oder nicht wesentlich erhöht.
Der Bedarf an planbar bereitzustellender Reserveleistung wird sicher bald über die schon vorhandenen Spitzen- und Mittellastkraftwerke hinaus zunehmen. Dass im Zuge der Energiewende mehr Langzeit-Speichkapazitäten erforderlich werden, ist allen klar (Stichwort Norwegen). Wenn dies später über die Netzentgelte vergütet werden soll, dann ist sicher über ein neues Vermarktungs- und Vergütungssystem zu sprechen.
ciao,
sh
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Bei Einspeisung z.B. einer typischen PV-Dachanlage auf einem Einfamilienhaus in das Niederspannungsnetz dürfte auch zumindest der halbe Niederspannungs-Transportverlust wegfallen. Man darf also für diesen Fall von einer vermiedenen Verlustenergie von rund 4 % ausgehen, was einem vNNE von immerhin 0,24 ct/kWh entspricht (bei 6 ct/kWh Phelix Baseload).
Leider ein Denkfehler! Verluste sind in den NN-Entgelten der einzelnen Ebenen eingepreisst. Somit ist Ihr Phelix die falsche Grundlage. Daher höchstens 4% vom Netzentgelt der vorgelagerten Ebene. Es wäre kaum vorstellbar, dass bei einem NN-Entgelt von 0,3 ct/kWh in Umspannug der gewälzte Verlustpreis 0,24 ct/kWh ausmacht.
Gruß
NN
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@Netznutzer:
Leider Ihr Denkfehler bzw. Missverständnis.
Die angegebenen 4% sind der Energieverlust, der sich bei Lieferung des Stroms bis mitten in das Niederspannungsnetz ergibt.
Das heißt, von ins Höchstspannungsnetz eingespeisten 100 kWh kommen dort nur rund 96 kWh an, beim Endverbraucher dann nur etwa 94-95 kWh.
Es müssten also bei Einspeisung ins Höchstspannungsnetz etwa 104 kWh eingespeist werden, statt etwa 100 kWh ins Niederspannungsnetz.
Das sind 104%.
Durch Einspeisung mitten ins Niederspannungsnetz werden also mindestens 4 kWh Verlustenergie vermieden, also 4%.
Die kWh kostet im Höchstspannungsnetz nun mal etwa 6 ct.
Somit ergeben sich rund 4% × 6 ct/kWh = 0,24 ct/kWh als Kosten für die vermiedenene Verlustenergie.
Wie sich das auf die einzelnen Spannungsebenen verteilt, ist egal.
ciao,
sh
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@sh:
Wenn Sie schreiben: was einem vNNE von immerhin 0,24 ct/kWh entspricht (bei 6 ct/kWh Phelix Baseload).
dann steht das vNNE eindeutig für vermiedenes Netznutzungsentgelt!
Wenn Sie meinen: vermiedenene Verlustenergie
, dann müssen Sie das auch schreiben.
Oder besser, sich raushalten, wenn man nicht weiss, wovon man schreibt.
Gruß nach Weiden,
NN
-
Vergütung bei dezentraler Einspeisung gem. § 18 StromNEV (http://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__18.html)
Der Arbeitspreisanteil der Netzentgelte vorgelagerte Netze ist nicht mit der Verlustenergie gleichzusetzen.
Die Verlustenergie wird gem. § 10 Abs. 2 StromNZV besonders bilanziert und gem. § 10 Abs. 1 StromNZV besonders beschafft. Verlustenergie betrifft auch Niederspannungsnetze. Sie ist gem. § 17 Abs. 1 Nr. 3und 7 StromNZV für alle ÜNB und gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2, 3 7 StromNZV bei allen sonstigen NB unter Angabe von Mengen und Preisen besonders publizitätspflichtig.
Netzverlustenergie Stadtwerke Energie Jena- Pößneck GmbH 2010 (http://www.stadtwerke-jena.de/startseite/netzbetrieb/netzbetrieb_strom/netzverluste.html)
[Nur für PLUS: Auf dem Frame Dr. Zaremba, die Pressesprecherin der Stadtwerke, die sich eben noch durch den Gesetzestext blättert.]
Die Netzverlustenergie ist ins Verhältnis zu setzen zur entnommenen Jahresarbeit, publizitätspflichtig gem. § 27 Abs. 2 Nr. 3 StromNEV. (http://www.stadtwerke-jena.de/startseite/netzbetrieb/netzbetrieb_strom/energiedaten/jahresarbeit.html)
Die Verlustenergie konnte gem. § 10 StromNEV (http://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__10.html) bei der Ermittlung der Netzkosten in Ansatz gebracht werden.
Bundesnetzagentur plädiert aktuell für Abschaffung der Vergütung vermiedener Netzentgelte [siehe Seite 6] (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a09/anhoerungen/9_Oeffentliche_Anhoerung/Stellungnahmen/17_9_506.pdf)
Dem Anliegen, ungerechtfertigte regionale Zusatzkosten zu vermeiden, sollte darüber hinaus im Zuge der anstehenden Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung durch die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 StromNEV Rechnung getragen werden. Die Abschaffung bringt eine deutliche Entlastung für die lokalen Netzentgelte insbesondere in den Netzen, in die bereits so viel Strom aus dezentralen Anlagen eingespeist wird, dass er in höhere Netzebenen rückgespeist werden muss. Da die Grundprämissen des Instruments der vermiedenen Netzentgelte zunehmend nicht mehr zutreffen und sich mit fortschreitenden Ausbau der dezentralen Erzeugung teilweise sogar in ihr Gegenteil verkehren, ist die Abschaffung nicht nur erforderlich, um ungerechtfertigte lokale Zusatzbelastungen der Netznutzer zu beseitigen, sondern auch um Fehlanreize für die Anlagenallokation und Steigerungen der Gesamtkosten zu verhindern.
Stimmt.
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Original von RR-E-ft
Der Arbeitspreisanteil der Netzentgelte vorgelagerte Netze ist nicht mit der Verlustenergie gleichzusetzen.
Das ist richtig.
Die Verlustenergie ist aber ein Teil davon.
Mit obiger Rechnung war die Aussage, Wind- und Sonnenstrom würden keinesfalls Netzkosten vermeiden, zu widerlegen.
Mehr sollte die Rechnung nicht zeigen.
Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass der Arbeitsanteil der vNNE ausschließlich aus der vermiedenen Verlustenergie besteht.
Die Verlustenergie konnte gem. § 10 StromNEV (http://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__10.html) bei der Ermittlung der Netzkosten in Ansatz gebracht werden.
Siehste.
Bundesnetzagentur plädiert aktuell für Abschaffung der Vergütung vermiedener Netzentgelte [siehe Seite 6]
Dem Anliegen, ungerechtfertigte regionale Zusatzkosten zu vermeiden, sollte darüber hinaus im Zuge der anstehenden Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung durch die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 StromNEV Rechnung getragen werden. Die Abschaffung bringt eine deutliche Entlastung für die lokalen Netzentgelte insbesondere in den Netzen, in die bereits so viel Strom aus dezentralen Anlagen eingespeist wird, dass er in höhere Netzebenen rückgespeist werden muss.
Dann wird er halt in höhere Netzebenen zurückgespeist - na und?
Auch dafür sind die Regeln geeignet.
Da die Grundprämissen des Instruments der vermiedenen Netzentgelte zunehmend nicht mehr zutreffen und sich mit fortschreitenden Ausbau der dezentralen Erzeugung teilweise sogar in ihr Gegenteil verkehren, ist die Abschaffung nicht nur erforderlich, um ungerechtfertigte lokale Zusatzbelastungen der Netznutzer zu beseitigen, sondern auch um Fehlanreize für die Anlagenallokation und Steigerungen der Gesamtkosten zu verhindern.
Das ist natürlich ein Argument, das zählt.
Wenn man der Ansicht ist, dass ein weiterer Zubau an dezentralen Einspeisern unerwünscht ist, kann man diesen natürlich erschweren bzw. benachteiligen, um ihn zu bremsen.
Aber ob das wirklich stimmt?
Wo und wie werden die Grundprämissen durch den Ausbau der durch die vNNE begünstigten dezentralen Kraftwerke denn ins Gegenteil verkehrt?
Wer erhält den derzeit vNNE?
Wohl keine PV-Anlage und wohl auch kein Windpark, denn diese werden nach EEG vergütet und sind damit per Gesetz davon ausgeschlossen.
Einige BHKWs und Wasserkraftanlagen, sowie fossile Kraftwerke (flexible GuD-Kraftwerke von Kommunen z.B.) erhalten wohl vNNE. Diese verkehren die Grundprämissen des Instruments vNNE ins Gegenteil?
Merkwürdig. Das sollte man schon genauer begründen.
Ich kann das nicht nachvollziehen.
Aber abgesehen davon kann ich persönlich mit einer Abschaffung der vNNE-Vergütung auch leben, ich erhalte nämlich keine. ;)
ciao,
sh
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@sh,
eine tolle Schlußfolgerung:
Durch Einspeisung mitten ins Niederspannungsnetz werden also mindestens 4 kWh Verlustenergie vermieden, also 4%
So ganz pasuschal kann man das nicht sagen.
Verlustenergie entsteht größtenteils durch die Transfomatoren. Und die \"wirkungsgrade2 von Transformatoren sind in Abhängigkeit der Leistung unterschiedlich.
Nicht unerhebliche Leitungsverluste, gerade bei langen Zuleitungen, entstehen auch im Niederspannungsnetz bis zum Zähler des Verbrauchers
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Original von Cremer
@sh,
eine tolle Schlußfolgerung:
Durch Einspeisung mitten ins Niederspannungsnetz werden also mindestens 4 kWh Verlustenergie vermieden, also 4%
So ganz pasuschal kann man das nicht sagen.
Verlustenergie entsteht größtenteils durch die Transfomatoren. Und die \"wirkungsgrade2 von Transformatoren sind in Abhängigkeit der Leistung unterschiedlich.
Wo ist da der Widerspruch zu meinen Ausführungen?
Ich sprach ja auch von Transport- und Umspannverlusten.
Nicht unerhebliche Leitungsverluste, gerade bei langen Zuleitungen, entstehen auch im Niederspannungsnetz bis zum Zähler des Verbrauchers
Das ist in meiner Rechnung ja auch berücksichtigt, wenn Sie sie genau lesen.
Natürlich nur als grobe Abschätzung.
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Aber abgesehen davon kann ich persönlich mit einer Abschaffung der vNNE-Vergütung auch leben, ich erhalte nämlich keine.
Doch, Sie erhalten vNNE, es ist in Ihrer Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage enthalten.
Gruß
NN
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Original von superhaase
Wer erhält den derzeit vNNE?
Wohl keine PV-Anlage und wohl auch kein Windpark, denn diese werden nach EEG vergütet und sind damit per Gesetz davon ausgeschlossen.
Netznutzer hat schon wieder recht.
vNNE sind in den EEG- Einspeisevergütungen bereits enthalten, allein mit dieser Begründung bekommen EEG- Einspeiser keine gesonderte Vergütung gem. § 18 StromNEV.
Bei Wegfall der Vergütung gem. § 18 StromNEV sind die EEG- Einspeisevergütungen demnach wohl auch konsequent um jene Beträge zu kürzen bzw. zu bereinigen. ;)
Allerdings ist im bisherigen System nicht klar abgebildet, dass die EEG- Einspeisevergütung aus mehreren Komponenten besteht, von der eine die vNNE sind, siehe S. 55 ff. (http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_wirkungen_kap3.pdf).
Die vNNE verteuern die örtlichen Netzentgelte und somit die Strompreise in der betroffenen Region, jedenfalls soweit sie nach § 18 StromNEV gesondert vergütet werden.
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Original von RR-E-ft
vNNE sind in den EEG- Einspeisevergütungen bereits enthalten, allein mit dieser Begründung bekommen EEG- Einspeiser keine gesonderte Vergütung gem. § 18 StromNEV.
Wo ist das so begründet?
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In der amtlichen Begründung in den Gesetzesmaterialien zu § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 StromNEV.
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Wo kann man diese amtliche Begründung zur StromNEV einsehen?
Ob die vNNE in der EEG-Einspeisevergütung \"enthalten\" sind, oder vielmehr nur als mit der EEG-Einspeisevergütung \"als abgegolten\" zu betrachten sind, ist hier fraglich.
Schließlich ist es wohl so:
Die durch die EEG-Einspeisung vermiedenen NNE (vNNE) werden bei der Wälzung der EEG-Einspeisevergütung abgezogen.
Der VNB benötigt wegen der dezentralen Einspeisung durch die EEG-Anlagen entsprechend weniger Strom aus dem vorgelagerten Netz. Entsprechend weniger muss er auch Netznutzungskosten an den vorgelagerten Netzbetreiber bezahlen. Da er aber seinen Kunden bzw. dem Zwischenhändler die NNE aller Ebenen bei vollem Bezug (ohne dezentrale Einspeisung) berechnet, hätte er zunächst durch den geringeren Bezug aus dem vorgelagerten Netz finanziell einen Vorteil erzielt. Dadurch jedoch, dass die vNNE für die EEG-Vergütung in Abzug gebracht werden, gleicht sich die Bilanz theoretisch aus (spätestens bei der Jahresabrechnung zwischen ÜNB und VNB).
Das bedeutet, dass die EEG-Umlage keine vNNE enthält.
Somit werden also die vNNE aus EEG-Einspeisug an die Endverbraucher weitergegeben!
Oder hab ich da einen Knoten im Gedankengang?
Die flapsige Formulierung \"eine Vergütung für vNNE ist in der EEG-Einspeisevergütung bereits enthalten\" ist daher wohl sachlich falsch.
Richtig müsste es dann heißen: \"Die vNNE sind mit der EEG-Einspeisevergütung als bereits abgegolten zu betrachten\", oder so.
Die EEG-Einspeisevergütungen orientieren sich ja auch nicht nach der Netzebene, in die eingespeist wird. Sie orientieren sich an den erwarteten Stromgestehungskosten der EE-Stromarten, völlig unabhängig von irgendwelchen Netzsituationen oder ähnlichem.
Original von RR-E-ft
Die vNNE verteuern die örtlichen Netzentgelte und somit die Strompreise in der betroffenen Region, jedenfalls soweit sie nach § 18 StromNEV gesondert vergütet werden.
Wie das?
Es werden doch nur diejenigen vNNE an dezentrale Einspeiser ausgeschüttet, die auch tatsächlich vermieden werden und die somit der regionale Netzbetreiber auch nicht an vorgelagerte Netze abführen muss.
Gäbe es keinerlei dezentrale Einspeisung in einem Gebiet, so müsste der gleiche volle Betrag an Netznutzungsentgelten vom Endverbraucher bezahlt werden.
Durch die vorgeschriebene Berechnung der vNNE wird angeblich auch gewährleistet, dass die Summe aus den Kosten des vorgelagerten Netzes und den vNNE die Kosten ohne Berücksichtigung der dezentralen Einspeisung nicht übersteigen dürfen.
Wie das genau geregelt ist, hab ich aber noch nicht eruiert.
ciao,
sh
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Aufschluss gibt wohl § 35 Abs. 2 EEG (http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__35.html), wonach der ÜNB für seine Vergütungszahlung an den VNB die gem. § 18 Abs. 2 StromNEV ermittelten vNNE in Abzug bringt.
Die vNNE werden also nicht über den Ausgleichsmechanismus nach AusglMechV über die EEG- Umlage auf die Letztverbraucher gewälzt.
Auch wenn die vNNE nicht mehr in der EEG- Umlage enthalten sind, so waren sie doch zuvor in den Einspeisevergütungen enthalten, die der VNB an die EEG- Anlagenbetreiber zahlte. Sonst könnten sie ja nicht nach § 35 Abs. 2 EEG von diesen vom ÜNB in Abzug gebracht werden.
Der VNB bekommt demnach vom ÜNB nicht die gesamte Einspeisevergütung rückvergütet, sondern die vNNE werden in Abzug gebracht.
Diese beim VNB demnach real verbleibenden Differenzkosten wegen der vNNE fließen dann wieder in die regionalen NNE ein.
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Wichtige Hinweise! In den Mindestvergütungen nach EEG sind die vermiedenen Netzentgelte bereits enthalten (siehe § 35 Absatz 2 EEG).
http://www.envia-netz.de/ebene_b/vnne.html
Ich erspare mir hier, aufgrund von Ignoranz eines Einzelnen, dass nun weiter auszuführen. Man kann ja envia-netz wegen Falschaussage bei der BNetzA anzeigen, weil dort die Systematik verstanden wird, und in Weiden eben nicht.
Gruß
NN
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Wenn die vNNE gem. § 18 StromNEV wegfallen, wofür auch die Bundesnetzagentur nicht ohne Grund aktuell plädiert, dann kann sie der ÜNB auch nicht mehr gem. § 35 Abs. 2 EEG in Abzug bringen. Sie würden dann die Kosten des ÜNB erhöhen, die nach AusglMechV gewälzt werden, folglich die EEG- Umlage entsprechend erhöhen. Damit dies nicht geschieht, müssten ceteris paribus folglich bereits die vom VNB an die EEG- Anlagenbetreiber zu zahlenden Einspeisevergütungen um die vNNE bereinigt werden, die Einspeisevergütungen entsprechend gekürzt werden.
Siehe aber Entwurf einer Gegenäußerung der Bundesregierung, Seite 11 (http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=6&ved=0CDkQFjAF&url=http%3A%2F%2Fwww.hans-josef-fell.de%2Fcontent%2Findex.php%3Foption%3Dcom_docman%26task%3Ddoc_download%26gid%3D575%26Itemid%3D77&rct=j&q=%C2%A7%2018%20stromNEV%20abschaffen&ei=CyEnToTLNozCtAb8xaDNCQ&usg=AFQjCNG6qKbTD-B7heKCshKGFKelDC_x9A&cad=rja)
Zu Nummer 36 (Artikel 1 Nummer 20 (§ 35 Absatz 2 und 3 EEG))
Die Bundesregierung wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Netz-Plattform prüfen, ob und inwieweit der Ansatz der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 StromNEV weiterhin zielführend ist oder ob hierbei gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Bei dieser Prüfung wird berücksichtigt, wie sich die vermiedenen Netzentgelte auf die Finanzierung dezentraler Einspeiser (Erneuerbare-Energien-Anlagen und fossile KWK-Anlagen) auswirken. Die Bundesregierung wird in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Prüfung die geeigneten Schritte veranlassen. Dem Vorschlag des Bundesrates, der insofern nur einen singulären Einzelaspektder vermiedenen Netzentgelte vorgezogen und losgelöst von dem Gesamtansatz thematisiert, wird vor diesem Hintergrund nicht zugestimmt.
Zu den Auswirkungen der vNNE auf die lokalen Netzentgelte, siehe dena-Studie für Sachsen-Anhalt, S. 80 ff. (http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Wirtschaftsministerium/Dokumente_MW/investieren/EEG_-_Netzentgeltauswirkungen_in_Sachsen-Anhalt.pdf) (bereits aus dem Jahr 2007).
Langfristig wäre dieser Einnahmerückgang für Spannungsebene 1 und 2 gerechtfertigt, wenn aufgrundder geringeren Leistungsentnahme das Netz zurückgebaut werden kann und sich so die Kosten (in diesem Beispiel 400 € in Netzebene 1 und 100 € in Netzebene 2) verringern.
Wie jedoch in Kapitel 8 gezeigt wurde,werden die Netze in Sachsen-Anhalt sogar weiter ausgebaut, damit die Einspeisung aus Erneuerbarer Energie rückgespeist werden kann.
Der kostendämpfende Effekte der durch den verringerten Leistungs- und Arbeitsbezug entsteht, kann vernachlässigt werden, da die Kosten der Netze überwiegend von Fixkosten und Investitionen bestimmt und variablen Kosten nur von untergeordneter Bedeutung sind.
In unserem Beispiel wird angenommen, dass zwar keine Investitionen in die Infrastruktur nötig sind, dass aber auch kein Infrastrukturrückbau stattfindet und so die Kosten der Ebenen konstant bleiben.
So ergibt sich ein Einnahmerückgang auf Netzebene 1 und Netzebene 2. Wie in Abbildung 30 dargestellt, erhält der Netzbetreiber der Spannungsebene 2 nur noch 400 € statt wie bisher 500 €. Er muss immer noch die Kosten von 100 € seiner Ebene decken und zahlt 320 € für die 8 kW, die er von der vorgelagerten Ebene bezieht.
Folglich hat er Kosten von 420 € und damit ein Defizit von 20 €. Die vorgelagerten Netzebenen wiederum haben insgesamt ein Defizit von 80 €.
Verringern sich also aufgrund der vNNE die Einnahmen der vorgelagerten Netzebenen, so muss der Netzbetreiber die Preise für die Netznutzungsentgelte der nächsten Periode erhöhen, um die Kosten der Netzebene decken zu können.
Abbildung 31 zeigt die Geldflüsse bei angepassten Leistungspreisen.
DerNetzbetreiber der Spannungsebene 1 hat Leistungspreis auf 50 € / kW erhöht, damit er bei einer Abgabevon 8 kW immer noch 400 € einnehmen kann, um die Kosten seiner Netzebene zu decken. Der Netzbetreiber der Spannungsebene 2 muss jetzt 500 € bei einer Abgabe von 8 kW einnehmen. Er erhöht daherseinen Leistungspreis auf 62,50 € / kW.
Der Netzbetreiber der Spannungsebene 3 muss zum Einen konstante Einnahmen von 700 € erzielen und zum Anderen vermiedene Netznutzungsentgelte auszahlen.
Die vermiedenen Netznutzungsentgelte haben sich jetzt auf 125 € erhöht, da sie sich aus dem erhöhten Leistungspreis der Netzebene 2 berechnen. Der angepasste Leistungspreis für die Netzebene 3 berechnet sich zu 82,50 € / kW. Für den Endkunden, der jetzt 10 kW entnimmt bedeutet das eine neues Netznutzungsentgelt von 825 €. Das heißt er trägt zusätzliche Kosten von 125 €.
Diese Darstellung zeigt, dass die Leistungspreise angepasst werden müssen, wenn die Netze nicht zurückgebaut werden können. Es hat darüber hinaus zur Folge, dass die auszuzahlenden vNNE von 100 € auf 125 € ansteigen.Hierfür gibt es keine Begründung, da ein Vermeider von Leistung zusätzliche vNNE erhält ohne hierfür eine Gegenleistung erbracht zu haben.
Das ganze System der vNNE ist deshalb kontraproduktiv, weil
- die vorgelagerten Netzebenen durch die dezentrale Einspeisung eben nicht zurückgebaut werden
(sondern bei zunehmender Rückspeisung sogar ausgebaut werden müssen!),
- die Fixkosten der vorgelagerten Netzebenen sich nicht verringern,
- die Netznutzungsentgelte wegen der erforderlichen Kostendeckung deshalb insgesamt steigen müssen und
- im Gefolge auch die regionalen Strmpreise steigen.
Vollkommen absurd ist dabei, dass infolge der notwendig steigenden Netznutzungsentgelte der vorgelagerten Netzebenen automatisch die vNNE steigen und die Einspeiser deshalb immer höhere vNNE- Vergütungen erhalten, ohne dafür etwas (zusätzlich) zu leisten.
Das hatte ich ja oben bereits darzustellen versucht.
Die vorgelagerten Netze stehen weiter notwendig in der Landschaft und deren Fixkosten müssen gedeckt werden.
Das sollte für jeden halbwegs nachvollziehbar sein.
Die eingesparte Verlustenergie ist dabei ein ausgesprochen vernachlässigbarer Posten.
Vieles spielt da rein, aber gewiss nicht die Verschiebung von Handelspunkten. ;)
Dass der Vergleich mit dem Trinkwassernetz nicht nur hinkt, sondern humpelt,... Nun ja.
Fakt ist, dass jedwede Netzinfrastruktur geprägt ist von Kapitalintensität, langfristiger Kapitalbindung, hohen Fixkosten, die jedenfalls Kostendeckung beanspruchen müssen.
Wenn sich eine Gemeinde ein Heizwerk errichtet, die Bürger an die umweltfreundliche Fernwärme gezwungen werden und danach anfangen, ihre Häuser nach allen Regeln der Kunst zu dämmen und somit Heizenergie einzusparen, dann sinken wegen des verringerten Verbrauchs die Heizkosten für den einzelnen auch nicht zwangsläufig, weil die kapitalintensiven Fixkosten jedenfalls gedeckt werden müssen, auch wenn sich der Verbrauch rapide verringert.
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@Netznutzer:
Es wäre angenehm, wenn Sie sich Ihre ständigen persönlichen Sticheleien mal verkeifen würden.
Wie Sie bemerkt haben dürften, kann ich auf diesem infantilen Niveau durchaus mitspielen. :baby:
Das ist aber hier verständlicherweise nicht erwünscht (siehe Rüge an uns beide oben).
Original von RR-E-ft
Aufschluss gibt wohl § 35 Abs. 2 EEG (http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__35.html), wonach der ÜNB für seine Vergütungszahlung an den VNB die gem. § 18 Abs. 2 StromNEV ermittelten vNNE in Abzug bringt.
Ja, und zwar den Anteil, der auf die darunterliegenden Netzbetreiber entfällt. §18 Abs. 2 und 3 StromNEV (http://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__18.html) schreiben nämlich eine genaue Berechnung je Netzebene vor.
Der Anteil der vNNE im Bereich der ÜNB wird wohl zusammen mit dem hier gemeinten vNNE-Teil dann gemäß §37 Abs. 1 und 3 EEG bis zum Elektrizitätsversorgungsunternehmen (also Endverbraucher) gewälzt.
Die vNNE werden also nicht über den Ausgleichsmechanismus nach AusglMechV über die EEG- Umlage auf die Letztverbraucher gewälzt.
Aber über das EEG und die StromNEV wohl schon (siehe oben).
Auch wenn die vNNE nicht mehr in der EEG- Umlage enthalten sind, so waren sie doch zuvor in den Einspeisevergütungen enthalten, die der VNB an die EEG- Anlagenbetreiber zahlte. Sonst könnten sie ja nicht nach § 35 Abs. 2 EEG von diesen vom ÜNB in Abzug gebracht werden.
Dieser Schluss ist ein Irrtum.
Die vNNE werden deshalb abgezogen, weil durch die Einspeisung des EEG-Stroms bei den Netzbetreibern Kosten verringert werden. Die bei den Netzbetreibern vermiedenen Kosten werden abgezogen, was auch logisch und richtig ist. Es wird also das abgezogen, was in den Netzentgelten enthalten war und eingespart wurde, und nicht in der EEG-Vergütung.
Im EEG steht auch nirgendwo, dass vNNE in den Einspeisevergütungen enthalten seien. Wäre dem so, müsste es auch unterschiedliche Einspeisevergütungen je nach Region bzw. Netzbetreiber und je nach Netzebene der Einspeisung geben. Das trifft aber nicht zu.
Außerdem würde Ihre Sichtweise bedeuten, dass die EEG-Einspeiser eine vNNE-Vergütung erhalten (sie ist ja angeblich in den EEG-Vergütungen enthalten) und außerdem die Endverbraucher die vNNE gutgeschrieben bekommen (sie wird ja von der EEG-Umlage abgezogen.
Zahlen hier also die Netzbetreiber zweimal für die vNNE und zahlen somit drauf?
Wohl kaum. Allein daran sieht man schon, dass Ihre Sichtweise falsch sein muss.
Bleibt festzustellen, dass die EEG-Vergütungen definitiv keine vNNE-Vergütungen enthalten.
Wenn jemand etwas anderes schreibt, auch wenns ein Netznutzer, Netzbetreiber oder Stromversorger ist, dann unterliegt er wohl einem Irrtum.
Der VNB bekommt demnach vom ÜNB nicht die gesamte Einspeisevergütung rückvergütet, sondern die vNNE werden in Abzug gebracht.
Ja, und zwar (laut §35 Abs. 2 EEG) gemäß §18 Abs. 2 und 3 StromNEV, die eine genaue Einzelberechnung für jede Netzebene vorschreiben.
Diese beim VNB demnach real verbleibenden Differenzkosten wegen der vNNE fließen dann wieder in die regionalen NNE ein.
Das ist nun reine Spekulation. Außerdem gibt es solche real verbleibenden Differenzkosten offenbar nicht (siehe oben).
Wenn die vNNE gem. § 18 StromNEV wegfallen, wofür auch die Bundesnetzagentur nicht ohne Grund aktuell plädiert, dann kann sie der ÜNB auch nicht mehr gem. § 35 Abs. 2 EEG in Abzug bringen. Sie würden dann die Kosten des ÜNB erhöhen, die nach AusglMechV gewälzt werden, folglich die EEG- Umlage entsprechend erhöhen. Damit dies nicht geschieht, müssten ceteris paribus folglich bereits die vom VNB an die EEG- Anlagenbetreiber zu zahlenden Einspeisevergütungen um die vNNE bereinigt werden, die Einspeisevergütungen entsprechend gekürzt werden.
Hier kann ich gar nicht mehr folgen. Ich glaub, da haben Sie sich im Gewirr der Vorschriften verstrickt. ;)
Soll das heißen, dass dann die Netzbetreiber die vermiedenen Netzkosten ungerechtfertigt und zu Lasten der Endverbraucher behalten dürfen, und zum Ausgleich dafür auch noch die EEG-Einspeisevergütungen gekürzt werden, so dass die Netzbeteiber die vermiedenen Netzkosten gleich noch verdoppelt geschenkt bekommen?
So gehts wohl keinesfalls.
Das ganze System der vNNE ist deshalb kontraproduktiv, weil
- die vorgelagerten Netzebenen durch die dezentrale Einspeisung eben nicht zurückgebaut werden
(sondern bei zunehmender Rückspeisung sogar ausgebaut werden müssen!),
Das ist in einer solchen Verallgemeinerung reine Spekulation, und m.E. nicht haltbar. Ein Rückbau bzw. ein geringer erforderlicher Ausbau ist durchaus die logische Folge einer dezentralen Einspeisung.
Auch ist eine Rückspeisung zumindest bis zur Höhe der maximalen Entnahme nicht mit einem zusätzlichen Netzausbau verbunden. Abgesehen davon, dass evtl. Umspannstationen regelbar umgerüstet werden müssen, um zu große Spannungshübe zu vermeiden.
Man muss hier zumindest differenzieren zwischen den unterschiedlichen Arten und Orten der dezentralen Einspeisung. Dazu weiter unten mehr.
Aus der Diskussion hier im Thread ist mir aber inzwischen klar geworden, dass das derzeitige vNNE-System insbesondere hinsichtlich der Berechnung der Vergütungshöhe und der Aufteilung wohl für die Zukunft nicht so bleiben kann.
- die Fixkosten der vorgelagerten Netzebenen sich nicht verringern,
- die Netznutzungsentgelte wegen der erforderlichen Kostendeckung deshalb insgesamt steigen müssen und
- im Gefolge auch die regionalen Strmpreise steigen.
Auch das ist m.E. in dieser Verallgemeinerung nicht richtig, sondern beruht auf falschen Schlussfolgerungen. Die Fixkosten beinhalten z.B. eben auch vorzuhaltende Regelleistungen, die (wie schon mal hier erwähnt) durch dezentrale Einspeiser verringert werden.
Sie gehen in Ihrer ganzen Argumentation offenbar grundsätzlich davon aus, dass dezentrale Einspeisung die Netzkosten in vorgelagerten Netzebenen unbedingt erhöht.
Diese Annahme wird jedoch von der Fachwelt offensichtlich nicht geteilt.
Dass es einige ländliche Gebiete gibt, wie in Sachsen-Anhalt oder Bayern, wo aufgrund von Rückspeisung aus Windkraft oder PV das Netz teilweise (unterhalb des Übertragungsnetzes) ausgebaut werden muss, ist nicht zu verallgemeinern. Insbesondere ist zu bedenken, dass die dena irrtümlich davon ausgeht, dass die großen Braunkohlekraftwerke einen Anspruch darauf haben, ihren Braunkohlestrom mittels ÜNB ins Ausland exportieren zu können, wenn viel Wind die Stromversorgung großteils übernimmt.
Allerdings ist es vielleicht angebracht, solche Situationen eines regional erforderlichen Netzausbaus bei der vNNE-Berechnung zu berücksichtigen, was bisher nicht der Fall ist.
Wenn sich dann z.B. für Windparks (solche ohne EEG-Förderung wohl gemerkt) in einer bestimmten Region die vNNE zu Null berechnen, weil keine Netzkosten gespart werden, dann wäre das halt so.
Dies hätte auch den Vorteil einer Lenkungswirkung, so dass sich der Bau eines neuen Windparks in einem noch nicht so ausgelasteten Netzbereich, wo es noch eine vNNE zu \"ergattern\" gibt, eher lohnt.
Erhöhte Netzkosten in den unteren Ebenen aufgrund von starker Rückspeisung und somit aufgrund eines Beitrags zu überregionaler Stromversorgung sollten auch berücksichtigt werden und könnten z.B. \"nach oben\" gewälzt werden, denn davon hat ja die bundesweite Allgemeinheit etwas, und es sollte daher auch nicht die regionalen Netzentgelte in die Höhe treiben.
Die eingesparte Verlustenergie ist dabei ein ausgesprochen vernachlässigbarer Posten.
Nein, er ist zwar ein kleiner Posten, aber warum sollte er vernachlässigt werden?
Die in einem vorangehenden Beitrag vorgestellte Rechnung von mir (grob geschätzt 0,26 ct/kWh vermiedene Verlustenergiekosten für Einspeisung ins Niederspannungsnetz) zeigt, dass der Posten auch keineswegs klein ist.
Die VNB zahlen aktuell eine vNNE-Arbeitsvergütung an dezentrale Einspeiser im Niederspannungsnetz in der Größenordnung von 0,5 - 1 ct/kWh. Der Anteil der Verlustenergiekosten ist zumindest für Einspeisung ins Niederspannungsnetz also beachtlich.
Vieles spielt da rein, aber gewiss nicht die Verschiebung von Handelspunkten.
Doch. Die Verschiebung des Handelspunkts war die Ursache für die Einführung der vNNE-Regelungen.
Die logische Herleitung sollte auch für jeden halbwegs nachvollziehbar sein. ;)
Allerdings ist es aufgrund der Entwicklungen wohl angebracht, die Berechnung der vNNE neu zu gestalten.
Speziell für die unstetigen Einspeiser Windkraft und PV sind die vNNE nach der geltenden Berechnugsmethode offenbar unangemessen.
Hier sollten die Vorschriften so angepasst werden, dass die Besonderheiten von Wind und PV auch in der Höhe der vNNE zum Tragen kommen (d.h. deutlich geringere vNNE angesetzt werden). Ansatzpunkte können z.B. die Lastgänge oder die Gleichzeitigkeit oder ähnliches sein.
Es ist jedenfalls nicht einzusehen, dass die anderen dezentralen Einspeiser (z.B. Biomasse-Kraftwerke, Wasserkraft, Gas-GuD-Kraftwerke) auf die vNNE verzichten und somit gegenüber den Großkraftwerken benachteiligt werden sollen (Handelspuktverschiebung ;)), nur weil unstetiger Wind- und PV-Strom weniger oder keine vNNE erhalten sollen.
Zusammengefasst:
Das System der vNNE-Wälzung muss offenbar weiterentwicklet werden, um der zunehmenden Einspeisung aus Erneuerbaren Energien besser gerecht zu werden.
Eine vollständige Abschaffung ist allerdings nicht angebracht, denn dies würde andere dezentrale Einspeiser, die die Netze definitiv entlasten, benachteiligen, was nicht das Ziel sein kann.
Hierzu muss m.E. nicht einmal §18 StromNEV geändert werden, denn dort steht im Absatz 3 ganz klar:
\"Die Aufteilung der nach Absatz 2 ermittelten vermiedenen Kosten der jeweils vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen auf die einzelnen dezentralen Einspeisungen hat sachgerecht nach individueller Vermeidungsarbeit und Vermeidungsleistung zu erfolgen.\"
Wenn nun individuelle Vermeidungsleistung und Vermeidungsarbeit entsprechend sachgerechter bewertet und vergütet werden ...
ciao,
sh
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@sh
Ziehen Sie die Möglichkeit in Betracht, dass Sie selbst einem Irrtum unterliegen mit der Aussage, dass in den EEG- Einspeisevergütungen keine vNNE enthalten sind.
Dies wird nämlich explizit in allen hier bereits verlinkten Studien ausgeführt, insbesondere auch in der dena- Studie zu Sachsen- Anhalt.
Studie, S. 55, 56 (http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_wirkungen_kap3.pdf)
Mittels eines mehrstufigen finanziellen Wälzungsprozesses werden die Kosten für dieFörderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien von den aufnehmendenVerteilnetzbetreibern über die Übertragungsnetzbetreiber auf die Lieferanten bzw. Endverbrauchergleichmäßig verteilt. Die Abrechnung beim Endkunden erfolgt dergestalt,dass durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf Basis der von den Verteilnetzbetreibernerstellten Prognosen eine bundeseinheitliche Durchschnittsvergütung ermitteltund von allen Stromanbietern, die Endkunden beliefern, in ihre Preisgestaltung einbezogenwird. Die EEG-Vergütung zwischen den Netzbetreibern bzw. zwischen Lieferantund Netzbetreiber ist dabei entsprechend § 5 EEG, Abs. 2, Satz 2 um die „nach guter fachlicher Praxis“ ermittelten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) zumindern. Denn bei Anlagen nach dem EEG sind die vNNE in den Vergütungen bereitsenthalten.
Auch Ihre weiteren Ausführungen sollten anhand dieser Prämisse kritisch hinterfragt werden, insbesondere was die vNNE und die Deckung der Fixkosten vorgelagerter Netzebenen anbelangt.
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Sicher habe ich einen Irrtum meinerseits in Betracht gezogen, kann ihn aber nicht erkennen.
Nur weil viele Leute in vielen Studien denselben Irrtum mit dem lapidaren Satz \"Die vNNE sin in den EEG-Vergütungen bereits enthalten\" begehen, wird er nicht geheilt.
Sachlich lässt sich diese Sichtweise jedenfalls nicht stützen, sie stützt sich bisher offenbar allein auf die falsche Interpretation des Wortlauts von §35 Abs. 2 EEG, der eine Reihe von Leuten unterliegen.
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Bleibt festzustellen, dass die EEG-Vergütungen definitiv keine vNNE-Vergütungen enthalten. Wenn jemand etwas anderes schreibt, auch wenns ein Netznutzer, Netzbetreiber oder Stromversorger ist, dann unterliegt er wohl einem Irrtum.
EVU\'s aller Bundesländer seht her, ihr macht\'s alle falsch, denn Superhaase hat gesprochen!
NN
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Original von superhaase
Sicher habe ich einen Irrtum meinerseits in Betracht gezogen, kann ihn aber nicht erkennen.
Es liegt beim Irrenden in der Natur der Sache.
Es hält ja wohl niemand bewusst einen eigenen Irrtum aufrecht.
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Bleibt die sachliche Wertung des offensichtlichen Widerspruchs der Sichtweise, dass die EEG-Vergütungen eine vNNE enthalten sollen.
Nur so lässt sich wohl herausfinden, welche Seite nun einem Irrtum unterliegt.
Meine Position habe ich wohl verständlich begründet.
Die von mir aufgezeigten Widersprüche der Gegenposition sollten nun aufgelöst werden, um mich und eventuell einige Mitleser von meinem Irrtum zu überzeugen. :)
ciao,
sh
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Sie lassen insbesondere auch die Begründung zu § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 StromNEV außer acht, nämlich dafür, dass EEG- Einspeiser für ihre dezentrale Einspeisung keine vNNE besonders vergütet bekommen.
Für diese sachliche Ungleichbehandlung bei dezentraler Einspeisung bedarf es nämlich einer sachlichen Rechtfertigung, Art. 3 GG.
Die sachliche Rechtfertigung besteht ausschließlich darin, dass in den EEG- Einspeisevergütungen die vNNE bereits enthalten sind.
Weiter verkennen Sie, dass wegen § 35 Abs. 2 EEG beim VNB real Differenzkosten in Höhe der vNNE gem. § 18 Abs. 2 StromNEV verbleiben, die ihrerseits in die lokalen NNE einfließen.
Das kann man abstreiten wie man will. Es ist aber so. ;)
Wer wollte die Lebensenergie aufbringen, Sie von einem eigenen Irrtum zu überzeugen? :D
Ich nicht.
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Original von RR-E-ft
Sie lassen insbesondere auch die Begründung zu § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 StromNEV außer acht, nämlich dafür, dass EEG- Einspeiser für ihre dezentrale Einspeisung keine vNNE besonders vergütet bekommen.
[...]
Die sachliche Rechtfertigung besteht ausschließlich darin, dass in den EEG- Einspeisevergütungen die vNNE bereits enthalten sind.
Ich konnte die Begründung im Internet nicht finden.
Hätten Sie da mal einen Link, oder könnten Sie die betreffende Passage freundlicherweise hier zitieren.
Denn wenn die Begründung wirklich explizit so lautet, dann besteht da wirklich ein Rechtfertigungsproblem:
Wie gesagt, es werden ja keinerlei Differenzierungen der EEG-Vergütungen nach Einspeisepunkt (Netzebene) oder dergleichen vorgenommen.
Ferner werden die vNNE von der EEG-Umlage abgezogen, und kommen somit eben nicht den Einspeisern zugute, sondern den Endabnehmern.
Daran kommt man wohl nicht vorbei.
Eine doppelte Auszahlung der vNNE an Einspeiser über die EEG-Vergütung und Endkunden über Abzug von der EEG-Umlage könnte schon überhaupt nicht gerechtfertigt werden.
Wenn man Ihren Einwand des Art. 3 GG Ernst nimmt, dürfte man jedenfalls die vNNE nicht mehr von der EEG-Umlage abziehen, sondern müsste diese zusätzlich an die EEG-Einspeiser auszahlen, oder die EEG-Vergütungen nach den jeweils anfallenden vNNE variieren.
Weiter verkennen Sie, dass wegen § 35 Abs. 2 EEG beim VNB real Differenzkosten in Höhe der vNNE gem. § 18 Abs. 2 StromNEV verbleiben, die ihrerseits in die lokalen NNE einfließen.
Das geben §35 EEG und §18 StromNEV nicht her.
Die vNNE müssen eben wegen §18 Abs. 2 und 3 StromNEV individuell und für die Netz- und Umspannebenen getrennt berechnet werden.
Danach sollte es beim VNB keine real verbleibenden Differenzkosten geben, außer den auf seinen Bereich entfallenden vNNE.
Ferner heißt es in der von Ihnen verlinkten Studie (http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_wirkungen_kap3.pdf) auf Seite 58:
Für die Auslegung des § 18, Abs. 2 hat man sich daher wie folgt geeinigt: „Dabei wird als entscheidende Prämisse unterstellt, dass die Netzentgelte für die Ebene mit dezentraler Einspeisung nicht höher sein dürfen, als bei vollständigem Bezug (d.h. ohne dezentrale Einspeisung)“. Anders ausgedrückt heißt dies, dass nur die Differenzkosten, welche sich bei ausschließlichem Bezug aus dem vorgelagerten Netz und den tatsächlich abgerechneten Netzentgelten aus dem vorgelagerten Netz ergeben, den dezentralen Einspeisern als Entschädigung zur Verfügung stehen.
Damit scheinen beim VNB real verbleibende Differenzkosten, die ihrerseits in die lokalen NNE einfließen, offensichtlich ausgeschlossen.
Somit ist Ihre Behauptung, die vNNE würde die lokalen Netzentgelte in die Höhe treiben, unbegründet.
Wer wollte die Lebensenergie aufbringen, Sie von einem eigenen Irrtum zu überzeugen?
Sie scheinen jedenfalls genügend Lebensenergie und auch Zeit übrig zu haben.
Ich lasse mich durchaus auch überzeugen.
Sie bräuchten nicht viel Lebensenergie aufwenden, sondern nur die von mir dargelegten Widersprüche Ihrer eigenen Sichtweise auflösen.
Ihr bisheriges Vorbringen war diesbezüglich nicht überzeugend - eher vage und nur auf beiläufig dahingeschriebene Sätze in Studien gestützt. Oder auf unhaltbare Schlussfolgerungen.
Vorerst würde mir ein Link oder ein Zitat der von Ihnen schon mehrmals erwähnten amtlichen Begründung zu §18 StromNEV genügen.
Das kostet Sie nicht viel Lebensenergie. :D
Außerdem ist durchaus noch fraglich, wer hier mit seinem Festhalten am eigenen Irrtum anderen die Lebensenergie absaugt.
Das muss sich erst noch herausstellen. ;)
ciao,
sh
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Original von superhaase
Weiter verkennen Sie, dass wegen § 35 Abs. 2 EEG beim VNB real Differenzkosten in Höhe der vNNE gem. § 18 Abs. 2 StromNEV verbleiben, die ihrerseits in die lokalen NNE einfließen.
Das geben §35 EEG und §18 StromNEV nicht her.
Was geben diese Vorschriften denn dann her?
Sie geben her, dass der VNB die an die EEG- Einspeiser gezahlten Vergütungen vom ÜNB nicht vollständig erstattet bekommt, sondern vNNE in Abzug gebracht werden.
Zwischen den erfolgten Zahlungen des VNB an EEG- Einspeiser und der Erstattung des ÜNB an den VNB besteht also eine Differenz.
Und diese Differenz stellt reale Kosten für den VNB dar.
Wo lädt er diese Kosten ab?
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Original von RR-E-ft
Und diese Differenz stellt reale Kosten für den VNB dar. Wo lädt er diese Kosten ab?
Nein, diese Differenz sind keine realen Kosten, denn es sind vermiedene Netzentgelte (und somit vermiedene Kosten), die in Abzug gebracht werden.
Die Begründung für diesen Abzug ist ja, dass sich der VNB nicht ungerechtfertigt an den vNNE bereichert.
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Original von superhaase
Original von RR-E-ft
Und diese Differenz stellt reale Kosten für den VNB dar. Wo lädt er diese Kosten ab?
Nein, diese Differenz sind keine realen Kosten, denn es sind vermiedene Netzentgelte (und somit vermiedene Kosten), die in Abzug gebracht werden
Spielen Sie mal Kaufmannsladen.
Kaufen Sie von EEG- Einspeisern gegen gesetzliche Vergütung Strom.
Dann entstehen Ihnen dadurch Kosten.
Verkaufen Sie den bezogenen EEG- Strom dann weiter an den ÜNB.
Dann haben Sie dadurch Einnahmen.
Danach machen Sie Inventur/ Kassensturz.
Da der ÜNB die vNN bei seiner Zahlung abzieht, werden Sie wohl schnell merken, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen geblieben sind, da diese nicht vollständig durch die Einnahmen vom ÜNB gedeckt sind.
Dann überlegen Sie, was Sie mit diesen verbliebenen Kosten machen.
Machen Sie es ggf. wie der Mathe- Nobelpreisträger im Film \"A beautiful mind\", rufen Sie (hinsichtlich dieser verbliebenen Kosten) durch die Gegend: \"Sie sind nicht real!\". :D
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@RR-E-ft:
Ihre Kaufladenrechnung ist unvollständig, denn sie unterschlagen die vermiedenen Netznutzungsentgelte, die eine Einsparung für den VNB darstellen.
Im Klartext: Der VNB zahlt wegen des EEG-Stroms weniger Netznutzungsentgelte an den ÜNB.
Dazu ein Zitat aus der von Ihnen verlinkten Studie (http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_wirkungen_kap3.pdf) auf Seite 61:
Der VNB benötigt wegen der dezentralen Einspeisung durch die EEG-Anlagen entsprechend weniger Strom aus dem vorgelagerten Netz. Entsprechend weniger muss er auch Netznutzungskosten an den vorgelagerten Netzbetreiber bezahlen. Da er aber seinen Kunden bzw. dem Zwischenhändler die NNE aller Ebenen bei vollem Bezug (ohne dezentrale Einspeisung) berechnet, hätte er zunächst durch den geringeren Bezug aus dem vorgelagerten Netz finanziell einen Vorteil erzielt. Dadurch jedoch, dass die vNNE für die EEG-Vergütung in Abzug gebracht werden, gleicht sich die Bilanz theoretisch aus (spätestens bei der Jahresabrechnung zwischen ÜNB und VNB).
Die vNNE werden also gerade nicht an die EEG-Einspeiser ausgezahlt (und auch nicht vom VNB einbehalten), sondern nach oben in Richtung ÜNB durchgereicht, der diese dann von der EEG-Umlage abzieht. Die vNNE aus EEG-Einspeisung landen also beim Endverbraucher (was wegen dem Konstrukt des EEG, das sich an den Stromgestehungskosten der jeweiligen EE-Stromarten orientiert, und den hohen Förderkosten, die der Endverbraucher zahlt, wohl auch gerechtfertigt erscheint).
Was macht der Link zu der amtlichen Begründung zu §18 StromNEV? ;(
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@sh
Egal wieviel der VNB anderweitig an den ÜNB für die Nutzung der vorgelagerten Netze zu zahlen hat, verbleibt es dabei, dass aus dem o.g. Kaufmannsspiel reale Kosten übrigbleiben, die real abgedeckt werden müssen.
Deutlich wird das wohl spätestens in dem Fall, wenn über die vorgelagerten Netze gar kein Strom bezogen wurde, sondern nur EEG- Strom in das vorgelagerte Netz rückgespeist wird.
Es verbleiben dem VNB real Kosten, die real abgedeckt werden müssen.
Der Hartz IV- Empfänger, der sich heute keinen Ferrari gekauft hat, hat deshalb heute nicht zwangsläufig das Geld, was ein Ferrari kostet, auf seinem Konto (durch vermiedene Kosten) und kann sich davon dann einen Mercedes kaufen und behält noch Geld übrig. :D
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Wie bereits durch Zitate oben untermauert, werden die in Abzug gebrachten vNNE getrennt nach Netz- und Umspannebenen genau berechnet.
Es werden also nur die tatsächlich eingesparten Kosten abgezogen, was sich spätestens bei der Jahresabrechnung ausgleichen soll.
Verbleibende Differenzkosten sind da nicht vorgesehen und auch nicht in Sicht.
In dem theoretischen Fall, in dem nur Rückspeisung stattfindet und überhaupt kein Strom aus dem vorgelagerten Netz bezogen wird, werden offensichtlich auch die kompletten vNNE abgezogen und der VNB zahlt gar keine Netznutzungsentgelte an den ÜNB.
Auch dann würde genau das abgezogen, was der VNB weniger bezahlt.
Was macht der Link zu der amtlichen Begründung zu §18 StromNEV?
Oder wenigstens ein Zitat? ;(
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@sh
Schicht im Schacht.
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Original von RR-E-ft
Richtig, der VNB zahlt in diesem Fall gar keine NNE an den ÜNB.
Aber es verbleibt dabei, dass der VNB von den EEG- Einspeisern Strom gekauft hatte, ihm dadurch real Kosten enstanden, diese realen Kosten durch die Einnahmen aus dem Weiterverkauf an den ÜNB jedenfalls nicht vollständig abgedeckt werden, ihm deshalb reale Kosten verbleiben, die er real abdecken muss.
Jetzt verstehe ich, worauf Sie hinauswollen.
Dieses theoretische Szenario mit ausschließlich Rückspeisung und ohne Bezug aus dem vorgelagerten Netz führt vermeintlich dann zu real verbleibenden Kosten, wenn man zusätzlich annimmt, dass es im Bereich dieses VNB keine Stromverbraucher gibt, die NNE zahlen müssen.
Allerdings kommt man bei genauerem Hinsehen trotzdem nicht zu verbleibenden Differenzkosten für den VNB, denn:
1. Gibt es nämlich doch Stromverbraucher am Netz des VNB, dann zahlen diese an den VNB ja die vollen ungekürzten NNE. Damit erhält der VNB Netznutzungsentgelte, die er selbst gar nicht an den ÜNB bezahlen muss. Er führt diese dann durch das Abzugsverfahren nach oben an den UNB ab, der diese über die verringerte EEG-Umlage wieder an die Verbraucher zurückgibt.
-> keine real verbleibenden Differenzkosten beim VNB aufgrund des vNNE-Abzugs aus EEG-Einspeisungen
2. Gibt es (theoretisch) gar keine Verbraucher, dann ist auch die Ausgangsbasis der NNE gleich Null, da kein Verbraucher NNE zahlt und auch keine NNE an den ÜNB bezahlt werden müssen.
Folglich können auch keine NNE vermieden werden.
Die wegen der EEG-Einspeisung berechneten vNNE, die ja laut §18 StromNEV separat und genau berechnet werden müssen und dann von der vom ÜNB an den VNB erstatteten EEG-Vergütung abgezogen werden, sind ebenfalls gleich Null.
Das heißt, der VNB bekommt die vollen EEG-Einspeisevergütungen vom ÜNB erstattet.
-> keine real verbleibenden Differenzkosten beim VNB aufgrund des vNNE-Abzugs aus EEG-Einspeisungen
(Abgesehen davon wäre ein solcher Netzbetreiber ohne Stromverbraucher natürlich im jetzigen System wirtschaftlich nicht überlebensfähig, denn niemand würde ihm Netzentgelte zahlen. Ein solcher Netzbetreiber ist aber auch nur eine theoretische Totgeburt.)
Man kann es drehen und wenden wie man will, es fallen keine verbleibenden Differenzkosten in dem von Ihnen genannten Sinne unten beim VNB heraus. ;)
Eine abschließende Bitte hätte ich noch, auch wenn Sie bei diesem Thema die Segel streichen wollen:
Ein Link oder ein Zitat bzgl. der amtlichen Begründung zu §18 StromNEV.
ciao,
sh
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Ich hab jetzt nochmal intensiver und gezielter gesucht und hab die amtliche Begründung für die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) gefunden:
Sie ist wohl enthalten in der Bundesdrucksache 245/05 (http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2005/0245-05.pdf).
Auch aus der dort angehängten amtlichen Begründung geht nirgendwo hervor, dass die EEG-Einspeisevergütungen eine Vergütung für vermiedene Netznutzungsentgelte (vNNE) enthalten.
Speziell für den §18 der StromNEV wird begründet:
Zu § 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung
Die dezentrale Einspeisung elektrischer Energie verursacht unmittelbar eine Reduzierung der Entnahme elektrischer Energie aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. Kurzfristig hat dies zur Folge, dass zum einen – aus Sicht des Netzbetreibers, in dessen Netz- oder Umspannebene dezentral eingespeist wird – der von ihm zu tragenden Anteil der Kosten des vorgelagerten Netzes sinkt, da bei unveränderten Netzentgelten die Entnahmemenge niedriger ist als ohne dezentrale Einspeisung. Da die Gesamtkosten des vorgelagerten Netzes kurzfristig unverändert bleiben, ergibt sich zum anderen der Effekt, dass sich die Verteilung der Kosten auf die Entnahmen ändern. Entnimmt ein Weiterverteiler aufgrund dezentraler Einspeisung weniger, erhöht sich der von den übrigen entnehmenden Netzkunden zu tragende Anteil der Netzkosten. Mittel- bis langfristig kann die dezentrale Einspeisung tendenziell zu einer Reduzierung der erforderlichen Netzausbaumaßnahmen in den vorgelagerten Netzebenen und somit zu geringeren Gesamtnetzkosten führen. Zur Abgeltung dieses Beitrags zur Netzkostenverminderung wird Betreibern von dezentral einspeisenden Erzeugungsanlagen ein Entgelt gezahlt, soweit deren Einspeisung nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird. Das Entgelt für dezentrale Einspeisung wird ebenfalls nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind. Ein angemessener Zinssatz für die in Absatz 4 Satz 2 geregelte Verzinsung ist die Umlaufsrendite nach § 7 Absatz 3.
Ende Gelände.
ciao,
sh
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PV- Einspeisung führt laut RWE zunehmend zu sinkenden Großhandelspreisen.
Der Merit-Order -Effekt wirkt wohl zunehmend.
Gleichzeitig laufen konventionelle Kraftwerke aber auch weniger Stunden am Tag, was beispielsweise in den Mittagsstunden, wenn viele Photovoltaikanlagen Strom ins Netz einspeisen, zu sinkenden Strompreisen an der Börse führt.
Das - vollkommen aus dem Zusammenhang gerissene - Zitat stammt von RWE- Chef Großmann in einem aktuellen Interview mit Cicero Online (http://www.cicero.de/kapital/rwe-chef-warnt-vor-hohen-strompreisen/42420?seite=3)
PHOTON jubelt bereits (http://independence.wirsol.de/news/photovoltaik-druckt-strom-borsenpreis-auf-25-cent/3695), dass die PV- Einspeisung die Strom- Großhandelspreise zunehmend dramatisch drücke.
Am Nachmittag des letzten Samstags lag der Handelspreis an der Leipziger Strombörse auf dem Niveau des Nachtstromtarifs.Zwar zeigt sich der Sommer derzeit von seiner weniger sonnigen Seite. Trotzdem beeinflusst die Photovoltaik die energiepolitische Großwetterlage merklich.
Wochenends zwischen 15 und 16 Uhr liegt der Börsenpreis für die Kilowattstunde Strom normalerweise bei gut 5 Cent. Am 16. Juli 2011 lag er bei 2,5 Cent. Entscheidenden Einfluss hatten laut PHOTON die im Netz anliegenden 12 Gigawatt Solarenergie und sechs Gigawatt Windstrom. Das Phänomen werde aller Voraussicht nach zum Trend: Der Strom-Börsenpreise werde in den Sommermonaten tagsüber während immer längerer Zeiträume unter das Niveau der Nachtpreise fallen.
Der Verbraucher hat davon zunächst wenig. Die Versorger kaufen ihren Strom nämlich lange im Voraus. Die großen Stromabnehmer wie beispielsweise Industriebetriebe können davon jedoch sofort profitieren.
Um welchen Preis für die Verbraucher dies geschieht, schreibt PHOTON nicht.
Nochmal Zitat Großmann:
Das hat zur Folge, dass die Verbraucher höhere Preise zahlen müssen wegen der garantierten Einspeisevergütung für die Erneuerbaren. Gleichzeitig laufen konventionelle Kraftwerke aber auch weniger Stunden am Tag, was beispielsweise in den Mittagsstunden, wenn viele Photovoltaikanlagen Strom ins Netz einspeisen, zu sinkenden Strompreisen an der Börse führt.
Dabei vergisst der RWE- Chef wohl, dass die Stromkunden nicht nur gestiegene EEG- Umlage erreichen können, sondern auch gesunkene Großhandelspreise erreichen müssen, wodurch (zumindest) eine teilweise Kompensationen möglich erscheint.
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@sh
Man muss wohl tiefer graben. Es geht um vermiedene Netzentgelte und nicht um vermiedene Netzkosten, auch wenn es mit den Begrifflichkeiten oft kunterbunt durcheinander geht.
§ 18 StromNEV geht zurück auf Ziff. 2.3.3. Strom VV II vom 13.12.99 (Ausnahme bei StrEG- Einspeisung) und 2.3.3. Strom VV II plus v. 13.12.01 (Ausnahme bei EEG- Einspeisung), wohingegen in der Strom Verbändevereinbarung vom 22.05.98 von einer Vergütung bei dezentraler Einspeisung wohl noch gar keine Rede war.
Man muss immer sehen, wer an diesen Verbändevereinbarungen seinerzeit beteiligt war: BDI, VIK, VDEW...
Maßgeblich der VKU setzte sich für eine vNNE- Vergütung bei dezentraler Einspeisung ein, weil sine Mitgliedsunternehmen den Strom zu 24 % dezentral selbst erzeugten.
Stellungnahme VKU vom 15.10.04 (http://rsw.beck.de/rsw/upload/IR/11_2004_NNEV_e_Strom_VKU.pdf)
Mit dem Formulierungsvorschlag wird klar gestellt, dass grundsätzlich an alle dezentralen Stromerzeugungsanlagen ein Entgelt für dezentrale Einspeisung entsprechend der verursachten Einspareffekte auf der Grundlage der Anlage 6 der Verbändevereinbarung Strom auszubezahlen ist.
Für das EEG wird klargestellt, dass diesbezüglich kein Auszahlungsanspruchfür den EEG-Anlagenbetreiber besteht, weil dieser eine gesetzlich festgeschriebene Mindestvergütung erhält, die das Entgelt für dezentrale Einspeisung beinhaltet. Bezogen auf das EEG wird allerdings auf der 2. Stufe, auf der der Übertragungsnetzbetreiberden Strom vom aufnehmenden Netzbetreiber abnehmen und vergüten muss, klargestellt, dass die Abzugsposition in § 5 Abs. 2 Satz 2 EEG ebenfalls entsprechend der Anlage 6 der Verbändevereinbarung/Storm zu ermitteln und zu berechnen ist.
Weitere Gesetzesmaterialien (http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/EnergiewirtschG/15_9_1511_schriftl_stellung.pdf)
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Original von RR-E-ft
Maßgeblich der VKU setzte sich für eine vNNE- Vergütung bei dezentraler Einspeisung ein, weil sine Mitgliedsunternehmen den Strom zu 24 % dezentral selbst erzeugten.
Sach ich ja immer.
Die die vNNE-Vergütung wurde nicht für PV oder Windkraft eingeführt, sondern für die kommunalen Stromerzeuger.
Der VKU wird sich wohl auch weiterhin dafür einsetzen.
Anderes Thema.
Was die Großhandelsstrompreise angeht:
Es wird der Realität natürlich nicht gerecht, wenn man (PHOTON oder wer auch immer) so tut, als würde durch Windkraft oder PV der Strom in Zukunft zunehmend billiger. Dies gilt weder für die Haushaltspreise, noch für die Großhandelspreise.
Ein derzeit erzielter Einsparugseffekt mittels Merit-Order sollte als kostendämpfend an die Verbraucher weitergegeben werde - klar.
Allerdings muss schleunigst ein Fahrplan für den Ausbau deutscher bzw. die Anbindung ausländischer Speicherkapazitäten her.
Hier geschieht m.E. noch viel zu wenig.
Bei einem weiteren Ausbau von PV und Wind wird es schon in wenigen Jahren dazu kommen, dass über längere Zeitabschnitte (Wochen) jeden Tag mittags die EE soviel Strom bereitstellen, dass keine 30 GW an konventioneller Leistung gebraucht werden., während dann morgens und abends wieder deutlich mehr als 30 GW konv. Leistung erforderlich sind.
Was ich sagen will: Bei zunehmendem EE-Ausbau werden meiner Meinung nach einige Grundlast-Dinosaurier (Braunkohle, Atomkraft) über längere Zeitspannen heruntergefahren werden müssen, sofern man den Strom nicht exportieren kann. Denn ein tägliches Rauf und Runter geht mit diesen Kraftwerke ja angeblich nicht.
Dadurch wird sich der Anteil an noch EEG-gefördertem und damit teuerem Strom und an relativ teuerem Mittel- und Spitzenlaststrom erhöhen.
Der Haushaltsstrompreis wird also, sofern man faire und aktuell niedrigere Preise betrachtet, eher steigen.
Auch wird es an der Strombörse wohl seltener zu so niedrigen Preisen kommen, sondern eher zu höheren, vor allem mogens und abends. Das kann im Durchschnitt durchaus eine Verteuerung bedeuten.
Insofern ist m.E. auch die Befürchtung unbegründet, flexible Spitzen und Mittellastkraftwerke könnten sich die nächsten 30 Jahre nicht rentieren.
Im Gegenteil werden deren Laufzeiten vielleicht sogar zunehmen (Flaute bei Nacht), wenn Grundlastkraftwerke wegen längerer Stillstandsperioden unrentabel werden und stillgelegt werden könnten.