Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: kikakadu am 30. April 2011, 15:14:11
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Hallo in die Runde,
mein Sohnbekam gestern die Ankündigung der Stromsperrung zum 05.05.
Sein Stromverbrauch war 4 Jahre geschätzt worden,die Nachforderung belief sich auf 500 Euro. Mein Sohn wohnt in einer Wohnbaugenossenschaft, der Zählerraum ist verschlossen, aber der Schlüssel hängt bei denen im Büro vor Ort. Deshalb wurde wegen Schlamperei der Forderung widersprochen, aber man geht darauf nicht ein.
Nachdem der Stromversorger die Stromsperrung schon vor Wochen angedroht hatte, sich dabei auf nicht geleistete monatliche Beiträge berief, wurde der Sachverhalt klargestellt, die Beiträge sind bezahlt worden. Nachdem der Stromversorger mittlerweile 3 Mal aufgefordert wurde, endlich zu dem Thema der Schätzung für 4 Jahre Stellung zu nehmen, kam gestern die erneute Androhung am 05. 05. die Versorgung einzustellen. Es wurde behauptet man habe einem Mitarbeiter letzte Woche den Zugang zur Ablesestelle verweigert, was per se ein Witz ist, weil die Schlüssel für den abgesperrten Zählerraum (Wohnbaugesellschaft )bei denen im örtlichen Büro deponiert sind.
Was aber noch katastrophaler ist : Ich war beim Gericht vor Wochen und wollte eine Anordnung des Gerichtes beantragen, das dem Stromversorger untersagt wird, den Strom zu sperren, mit der Begründung,das 1.) für das laufende Jahr alle Beiträge gezahlt sind und 2.) bei einer strittig gestellten Forderung keine Sperrung erfolgen farf.
Die Rechtspflegerin meinte : Auch wenn sie vollkommen im Recht sind, sie können diese Anordnung erst dann erwirken,wenn die Sperrung vollzogen ist. Vorher geht da nichts.
Für mich ist das der blanke Hohn,der Stromversorger weiß das natürlich wie da Frau Richterin tickt.
Mein Sohn bekommt den Horror, weil er 3 Leguane hat ,die jeden Tag auf Wärmelampen angewiesen sind, jetzt will er die Forderung bezahlen.
Jetzt nährt sich ein anderer Verdacht : Kann es sein,das die Zahlungen für Januar und Februar von denen auf die Forderung 500 Euro angerechnet wurden, der Wíderspruch wurde erst Mitte Februar gestellt ?
Für Hilfestellungen wäre Ich dankbar
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@kikakadu,
Letzeres zuerst: Ja, es ist anzunehmen, dass die jetzigen Abschlagszahlungen mit den Altforderungen verechnet wurden.
Wirr, nicht verständlich:
Deshalb wurde wegen Schlamperei der Forderung widersprochen, aber man geht darauf nicht ein.
Ein Hausverbot zwecks Verhinderrung einer Sperre können Sie selbst (schriftlich) dem Versorger erteilen mit einer Kopie an die Wohnbaugenossenschaft. Es ist dann ferner ratsam eine Schutzschrift am zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.
Klären Sie schriftlich den Sachverhalt mit dem Versorger, Telefonate helfen da wenig. Schildern Sie ihm die gesamte Situation.
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Wirr, nicht verständlich:
Zitat:
Deshalb wurde wegen Schlamperei der Forderung widersprochen, aber man geht darauf nicht ein.
..Wenn die Schlüssel zum Zählerraum sich im Büro des Stromversorgers vor Ort befinden, wieso schätzen die dann 4 Jahre lang ? Und versuchen, meinem Sohn die Nichtablesung anzulasten, was hat der überhaupt damit zu tun ? Anfang des Jahres wurde um neue Feststellung des Stromverbrauches gebeten um zu realistischen Monatsabschlägen zu kommem.. Ja, das ging ratzfatz, Schlüssel wurde vom Außendienstler im Büro geholt und es wurde abgelesen.. da brauchte mein Sohn auch nicht zu erscheinen, wofür auch...jetzt wirft man Ihm vor, er habe letzte Woche einem Mitarbeiter den Zugang zum Stromzählerraum verwehrt, wie idiotisch ist das denn ?
-es wäre wahrlich kein Akt gewesen die Jahresendablesungen zu vollziehen, nein, es wurde wahrlich von denen verschlampt...deshalb wurde der Forderung widersprochen, der Versorger , zumal wenn er die Schlüsselgewalt hat, hat jährlich abzulesen und nicht zu schätzen.
Gleichwohl werden die 3-maligen schriftlichen Ausführungen zu diesem Sachverhalt einfach beharrlich ignoriert. Stattdessen konstruiert man wohl Fehlbestände an monatlichen Abschlagsleistungen um eine Sperrung zu rechtfertigen. Sollte es so sein, wenn dann mein Sohn die angeblichen Fehlbeträge für dieses Jahr sofort überweist, dann dürfte doch kein Recht mehr zur Sperrung gegeben sein, weil die Hauptforderung mehrmals strittig gestellt wurde. ?
Mit welchem Recht wird eine Monatsüberweisung auf eine strittige Altforderung angerechnet ? Sollte man wohl Umbuchung verlangen können?
Zitat :
- Wie bereits geschrieben ist es eine Wohnbaugenossenschaft. Ist es wirklich so, das mein Sohn dem Versorger ein Hausverbot erteilen kann ?
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@kikakadu,
richtig, Sie könenn dem Versorger Hausverbot zwecks Sperrung des Zählers erteilen. Ein Hausverbot ist nicht abhängig von den Eigentums-/Mietverhältnissen
Sofern keine korrekte Abrechnung vorliegt sind Sie zur Aussetzung der Zahlungen berechtigt. Siehe GasGVV § 17 Abs. 1 bezw. AVBGasV § 27 Abs. 1
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mein Sohn hat folgende Mail an den Versorger geschickt :
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Dringenst wegen Ankündigung Stromsperrung
Geleistete monatliche Abschläge
27.02.2011 25 Euro
29.02.2011 22 Euro
04.04.2011 90 Euro
30.04.2011 25 Euro
Summe 162 Euro
Festgestellter Abschlag pro Monat 45 Euro
45x 4 = Summe 180 Euro, Fehlbetrag 18 Euro
Restbetrag 2010 493,24 strittig gestellt am 08.02.2011,
die Anrechnung der geleisteten Abschläge auf die strittige Forderung von 493,24 ist rechtswidrig.
Die monatlichen Abschläge wurden geleistet, die Stromsperrung zum 05.05 2011 ist rechtswidrig.
Hiermit fordere Ich Sie auf, die angekündigte Stromsperrung zurückzunehmen.
Ich habe vor 14 Tagen wegen der Erwirkung einer Verfügung beim Amtsgericht Fritzlar gebeten. Dort wurde mir mitgeteilt, das eine Verfügung erst nach Vollzug der Sperrung zu bekommen sei. In der Beurteilung der rechtlichen Situation wurde mir vollumfänglich Recht gegeben : Da monatlich Beiträge geleistet werden und die Forderung über 500 Euro mehrmals strittig gestellt worden ist, wäre eine Stromsperrung rechtswidrig.
Gleichwohl möchte Ich eine solche Situation verhindern, Ich bin berufstätig und habe Leguane ,die täglich vom Strom für Wärmelampen abhängig sind.
Hiermit mache Ich Ihnen folgendes Angebot :
Ich verpflichte mich monatlich 45 Euro Abschlag sowie weitere 55 Euro zur Tilgung der Restschuld, also monatlich 100 Euro zu zahlen.
Ich bitte Sie, unverzüglich mir das Angebot zu bestätigen. Sollte bis Dienstag nächster Woche keine Nachricht / Bestätigung vorliegen, werde Ich wieder das Gericht aufsuchen, einen Schutzbrief hinterlegen sowie um weitere Rechtshilfe ersuchen.
Mit freundlichen Grüßen ..........
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Das sieht jetzt nach Resignation aus, aber mein Sohn möchte Stromsperrung verhindern und später gerichtlich vorgehen. Ich soll heute nachmittag den Versorger anrufen. Rein rechtlich dürfte der Versorger doch jetzt wohl nicht mehr sperren ? Wäre da jetzt irgendwas noch wichtiges zu beachten ?
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Original von kikakadu
Das sieht jetzt nach Resignation aus, aber mein Sohn möchte Stromsperrung verhindern und später gerichtlich vorgehen. Ich soll heute nachmittag den Versorger anrufen. Rein rechtlich dürfte der Versorger doch jetzt wohl nicht mehr sperren ? Wäre da jetzt irgendwas noch wichtiges zu beachten ?
@kikakadu
Das sieht nicht nur so aus!
Ich würde das sogar als klare Kapitulation bezeichnen.
Die aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht nötig wäre! ;)
Die Schätzung war alleine schon rechtswidrig.
Bitte mal hier lesen und auch den Verlinkungen folgen!
Frist für Widerspruch gegen Stromrechnung? (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=76059#post76059)
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@kikakadu,
wohl meine Antwort nicht gelesen? :evil:
Hausverbot schriftlich erteilen, ggf. heute nachmittag auf den Sperrausführer warten und ihm dann das Hausverbot erteilen/überreichen, kann man dann auch mündlich machen.
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-Nach 2 Telefonaten mit dem Versorger muß Ich feststellen, die leben wohl auf Ihrem eigenen Planeten.
\" Es nutzt Ihnen nichts, auf den Schätzungen rumzureiten. Die Verbrauche sind Fakt und müssen von Ihnen bezahlt werden \"
\" Wir haben zwar die Schlüssel für den Zählerraum, aber wir lassen die Ablesungen von Hilfskräften durchführen, denen können wir doch die Schlüssel nicht anvertrauen \"
\" die von Ihnen behaupteten Schriftlichen Einwände gegen die Nachforderung liegen uns hier nicht vor \"
\"Wir lassen uns auch von Androhungen wie Verfügung nicht beirren \"
\" Wir können jetzt wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr auf Ratenzahlungen eingehen, die Sperrung kann nur noch abgewendet werden wenn Sie sofort 400 Euro zahlen \"
Es ist unglaublich !!!
Die Hauptschuld an diesem Gebaren trägt meiner Meinung nach unser Gericht, das Verfügung erst dann gnädigerweise zu erlassen gedenkt wenn die Sperrung vollzogen ist. Und dann womöglich auch noch ablehnt.Dann hast die dicke Sch.... an der Backe....
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Original von kikakadu
..die Sperrung kann nur noch abgewendet werden wenn Sie sofort 400 Euro zahlen \"
Die Hauptschuld an diesem Gebaren trägt meiner Meinung nach unser Gericht, das Verfügung erst dann gnädigerweise zu erlassen gedenkt wenn die Sperrung vollzogen ist. Und dann womöglich auch noch ablehnt.Dann hast die dicke Sch.... an der Backe....
1. Irrtum!
Die Sperrung kann abgewendet werden, wenn Sie dem Versorger, also derem Mitarbeiter bzw. Subunternehmer den Zutritt verweigern!!!
siehe @Cremer
2. Irrtum!
Die Hauptschuld tragen Sie selbst, wenn Sie den Zutritt nicht verweigern, und sich bzgl. der Vorgehensweise
a) nicht schlau machen (unerlaubte Schätzung)!
b) dem Versorger diese Vorgehensweisen nicht eindeutig verbieten, verweigern und die Gesamtrecnung nicht unverzüglich als fehlerhaft zurückweisen!
Sie sind nämlich im Recht.
Telefonate mit dem Versorger sollten Sie sich sparen, kostet nur Zeit, Kraft und bringt i. d. R. NICHTS.
Schon gar nicht, wenn Sie sich einschüchtern lassen!
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@kikakadu
hab ich Ihnen doch mit meinem Thread vom 30.4.11 bereits erläutert:
Klären Sie schriftlich den Sachverhalt mit dem Versorger, Telefonate helfen da wenig. Schildern Sie ihm die gesamte Situation
Da weiß die linke Hand nicht was die rechte tut. :evil:
Und dann sitzt da noch so ein Rechthabgieriger beim Versorger am Telefon. Die haben extra solche Mitarbeiter um Leute wie Sie einzuschüchtern, damit die bezahlen, egal, koste was es wolle: \"Hauptsache wir haben das Geld von Ihnen\" :D :D :D
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ist der Text o.k. so :
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Schreiben vom 20.04.2011 angedroht, die Versorgung einzustellen.
Diese ist jedoch rechtswidrig, da Forderung des Restbetrages 2010 meinerseits mehrfach strittig gestellt wurde sowie nachweislich die Bezahlung der monatlichen Abschläge für 2011 geleistet wurde. Hiermit erteile ich Ihnen ab sofort bis auf Widerruf Hausverbot für das Haus...... ,insofern es den Zutritt zur Durchführung der Stromsperrung betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Schutzbrief noch in Arbeit, stelle Ich noch zur Prüfung rein
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..Finde kein Muster für Schutzbrief an das Gericht...
Bitte um Hilfe
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Text Schutzschrift :
An das Gericht
S C H U T Z S C H R I F T
Ich habe von mit Schreiben vom 20.04.2011 eine Androhung der Versorgungseinstellung erhalten (Sperrandrohung).
Diese ist jedoch rechtswidrig, da Ich der Restforderung für 2010 mehrfach schriftlich widersprochen habe wegen unterlassener Zählerablesung über mehrere Jahre. Der Verbrauch wurde nur geschätzt, obwohl der Versorger die Schlüsselgewalt über den Zählerraum besitzt. Die Schätzung des Stromverbrauches wird damit begründet das man den Aushilfskräften die Schlüssel nicht anvertrauen könne.
Die monatlichen Abschläge wurden geleistet, aber vom Versorger widerrechtlich auf die Restschuld angerechnet.
Mit Schreiben vom 02.05.2011habe ich der „ Energie Waldeck-Frankenberg ein Hausverbot für Hintergasse 6 erteilt.
Ich rechne damit, dass der Versorger Zutritt und die Duldung der Versorgungseinstellung beantragen wird.
Der gewechselte Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt
Ich bitte aus diesem Grunde, über den zu erwartenden Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
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Bei der Auflistung der vorgenommenen Abschlagzahlungen fehlt m.E. der Hinweis auf den Verwendungszweck, der es dem Versorger verbieten würde, das gezahlte Geld auf irgendeine angebl. rückständige Forderung zu verrechnen.
Zudem ist doch völlig unverständich, warum all die Jahre irgendwelche Schätzungen von Verbräuchen mit den dazugehörigen Jahrsrechnungen überhaupt akzeptiert und nicht kritisiert/zurückgeschickt wurden.
Mir als Verbraucher muss es völlig egal sein, wie der Versorger sich die Zählerstände in diesem Mietverhältnis beschafft, wenn er sehr genau weiß, wo er sich der Schlüssel für die Messeinrichtungen besorgen kann.
Ob er sich irgendwelcher Hiwis bedient oder die päpstl. Kurie mit der Ablesung beauftragt, kann dem Verbraucher doch völlig wurscht sein.
Wenn ich mir allerdings die Zahltermine so ansehe, ist darin allerdings auch keine Kontinuität erkennbar.
Man zahlt doch zu vereinbarten Stichtagen die Abschläge, nennt dabei nicht nur seine Kunden-Nummer, sondern auch den Verwendungszweck (Abschlag Monat X für Produkt y) Und bei der Zurückweisung der Jahresrechnung mit den geschätzten Verbräuchen (woher ist denn bekannt, dass es sich um Schätzungen gehandelt hat und wenn, warum wurde diesen nicht jeweils widersprochen) fordert man die Erstellung einer korrekten Jahresrechnung unter Angabe der Zählerstände.
Und hat sich der Verbraucher nicht der Mühe unterzogen, monatliche Zählerstände zu notieren, um mit diesen dann seine Zurückweisung der jeweiligen Rechnung zu belegen?
Wenn man allerdings jahreslang nichts unternommen hat und erst jetzt subtil für die Vergangenheit zur Kasse gebeten, d. h. erpresst wird, darf man sich nicht wurdern, wenn später in einem Verfahren der Richter die gleichen Fragen stellen und der Klage stattgeben wird.
Vier lange Jahre Untätigkeit, plötzliche Zahlungswilligkeit für angebliche oder echte Rückstände, nicht mit Fristen veranlasste Abschlagzahlungen und diese auch noch in unterschiedlicher Höhe sind wahrlich keine Pluspunkte in einem evtl. Verfahren.
Es wäre sehr ratsam, in diesem Falle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dem Gericht und dem Versorger sind Leguane vollig gleichgültig!
Hat übrigens der Versorger schriftlich bestätigt, dass der seinen Aushilfskräften den Schlüssel zum Zutritt zum Zählerraum nicht auvertraut hat oder anvertrauen kann?
Wie will der Verbraucher nachweisen, dass er dem Versorger die Verrechnung von Zahlungen mit Altforderungen untersagt hat? 366/367 ?
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Ich denke auch, dass es wenig Sinn hat, hier die Gerichte zu bemühen.
Der Strom wurde verbraucht, das bestreitet auch der Kunde nicht.
Einzig die jahrelang geschätzen Zählerstände könnten Anlass geben, auch für die vergangenen Zeiträume korrigierte Abrechnungen zu verlangen.
So würde sich wegen der früher niedrigeren Strompreise wahrscheinlich eine geringfügig niedrigere Forderung ergeben.
Aber bezahlt werden muss so oder so.
Je mehr man sich hier quer legt, desto mehr Ärger hat man am Hals und desto teurer wird es womöglich.
Irgendein finanzieller Erfolg bzw. Vorteil ist praktisch nicht in Aussicht.
Ich rate dazu, zu zahlen und in Zukunft auf abgelesene Zählerstände auf den Rechnungen zu achten und geschätzte Abrechnungen zurückzuweisen.
ciao,
sh
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>>So würde sich wegen der früher niedrigeren Strompreise wahrscheinlich eine geringfügig niedrigere Forderung ergeben.<<
- Angeblich wurde nach mündlich vorgetragenem Widerspruch entsprechend umgerechnet, aus den 500 wurden so 380 Euro. Das würde andererseits heißen,daß die Preiserhöhung der letzten Jahre alleine bei ca. 30 % gelegen hat.
>>Bei der Auflistung der vorgenommenen Abschlagzahlungen fehlt m.E. der Hinweis auf den Verwendungszweck, der es dem Versorger verbieten würde, das gezahlte Geld auf irgendeine angebl. rückständige Forderung zu verrechnen.<<
- Nachdem der Restforderung für 2010 2x schriftlich widersprochen wurde, erdreistete sich der Versorger nach Widerspruch der Einzugsermächtigung trotzdem 2x über die Einzugsermächtigung die vollen Beträge abzubuchen. Da das Konto nicht über ausreichende Deckung verfügte, wurde das Geld zweimal von der Bank zurückgeholt.
-danach allerdings, das muß man einräumen, hat der Sohn ein Chaos bei den geleisteten Zahlungen hinterlassen. Keine Angaben über Monat, für welchen Zweck, ....
-Gestern habe Ich nach Diskussionen mit meinem Sohn 400 Euro an die Versorger überwiesen, nachmittags rief Ich dann den Versorger an, Ich hatte per Mail den Überweisungsbeleg sowie einen Ausdruck der Kontoumsätze geschickt, da wurde mir dann folgendes gesagt : Das hat keine Beweiskraft, Ich sollte \"greenshots\" schicken, habe gesagt, kann Ich nicht mit meinem PC, ja dann kann Ich Ihnen keine Rücknahmeerklärung schicken, wenn das Geld hier eintrifft, dann werden wir nicht sperren...
-Ich entgegnete ,dann muß Ich doch noch morgen aufs Gericht, Ihnen wird vorsorglich ein Hausverbot zugehen... Nein, das brauchen Sie doch nicht mehr zu tun.. Also werde Ich jetzt täglich anrufen ob die Kohle eingetroffen ist ... oder was...
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Warum seine Zeit vergeuden mit Anrufen beim Versorger ?
Wem außer sich selbst kann bzw. will man damit etwas beweisen??
Da der Versorger (sofern der Abnehmer den jeweiligen Rechnungen dem Verbrauch nach widersprochenm hat) Kenntnis von seinen jeweiligen Jahresverbräuchen hat, kann er doch eine eigene Abrechnung mit den -wenn auch- fiktiven Zählerständen erstellen und im Gegenzug dem Versorger zukommen lassen.
Daraus dürfte sich dann ein dem jeweiligen Verbrauchsjahr angepasster Verbrauch mit dem jeweiligen Verbrauchspreis ergeben. Diese jährlichen Ermittlungen ergeben dann theoretisch die Verbindlichkeit dem Versorger gegenüber, die dann mit den jeweiligen fiktiven Rechnungen zu vergleichen sind.
Daraus dürfte/sollte sich dann auch die Differenz ergeben, die ggf. zuviel gezahlt oder nachzuzahlen ist.
Wenn bei Einzug (vermutlich vor vier Jahren) ein Übernahmeprotokoll nebst Zählerständen erstellt wurde und der aktuell echte Zählerstand vorhanden ist, dürfte die sich daraus ergebende Abrechnung doch relativ einfach zu erstellen sein. Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht im Regelfall nahezu gleiche Verbräuche pro Jahr.
Und gleichlautend mit dieser Abrechnung sollte jegliche Einzugsermächtigung untersagt werden, d. h. ein Dauerauftrag mit gleich lautenden Beträgen und dem jew. Verwendungszweck (Abschlag Monat xxx) veranlasst werden.
Abschlagbeträge zu ermitteln wird hoffentich ebenso wenig schwer sein wie die rückwirkende Kalkulation der Jahresabrechnungen.
Und nicht vergessen, alles schriftlich. Telefonate sind wie Schall und Rauch.
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@kikakadu,
es war doch hier verständlich erläutert, wie Sie sich zu verhalten haben.
Alles schriftlich.
Was führen Sie denn für Telefonate mit dem Versorger?:rolleyes:
Da wird es eng mit der späteren möglichen Beweiskraft :evil:
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Original von superhaase
Ich denke auch, dass es wenig Sinn hat, hier die Gerichte zu bemühen.
Denken heisst in diesem Fall wohl eher \"nicht wissen\" ;)
Der Strom wurde verbraucht, das bestreitet auch der Kunde nicht.
Einzig die jahrelang geschätzen Zählerstände könnten Anlass geben, auch für die vergangenen Zeiträume korrigierte Abrechnungen zu verlangen.
So würde sich wegen der früher niedrigeren Strompreise wahrscheinlich eine geringfügig niedrigere Forderung ergeben.
Es ist hier nicht der \"springende Punkt\" ob Strom oder wieviel Strom insgesamt verbraucht wurde, sondern dass Schätzungen generell rechtwidrig sind, soweit ein Zutritt zum Zweck der Zählerablesung vom Kunden nicht verweigert wurde! Und das ist vollkommen eindeutig und völlig zweifellos hier nicht der Fall. Damit ist eine Schätzung rechtwidrig. Das wäre Punkt 1.
Aber bezahlt werden muss so oder so.
Auch wenn Sie diese Behauptung hier als feststehende Tatsache in den Raum stellen: Das ist falsch!!!
vgl. s.o
Punkt 2 folgt konsequenterweise aus Punkt 1 .: auf rechtswidrigen Schätzungen basierende Rechnungen sind entsprechend als fehlerhaft zurückzuweisen und müssen nicht beglichen werden! Der Versorger muss die Verbräuche rechnerisch abgrenzen, neue Rechnungen erstellen und hat lediglich einen Anspruch auf Begleichung für die letzten 2 Jahre (Achtung: d. h. nicht für die auf die Forderung letzten zwei RG!), und zwar taggenau ausgerechnet!
Je mehr man sich hier quer legt, desto mehr Ärger hat man am Hals und desto teurer wird es womöglich.
Irgendein finanzieller Erfolg bzw. Vorteil ist praktisch nicht in Aussicht
.
Diese Behauptung (ist wohl eher eine Vermutung) wird ebenfalls nicht dadurch richtiger, dass sie wieder im Brustton der Überzeugung als Tatsache präsentiert wird. ;)
Ich habe im letzten Jahr (und nicht für mich persönlich), zugegebenermaßen nach einigen SCHRIFTWECHSELN, aber völlig ohne Bemühung eines Anwaltes, oder gar Gerichtes, den Fall einer rechtswidrigen Schätzung mit einem Versorger durchexerziert. Satte Ersparnis ca. 2.000,- Euro. [in Worten: zweitausend ;) ]
Also i c h würde das durchaus als \"finanziellen Erfolg\" bezeichnen :D
Bei abslolut minimalem Risiko und ein paar Euronen für Einschreiben/Rückschein.
Den maximalen Zeitaufwand habe ich übrigens für die reine Recherche im Vorfeld verwendet!
Edit: Natürlich wurde die Forderung zunächst vom Versorger vollständig abgebucht. Wir haben aber zurückbuchen lassen und aus Kulanz lediglich einen kleinen Anteil wieder selbst überwiesen.
Eigentlich ist alles wie immer: :D
Der Versorger kennt zwar die Rechtslage, wehrt sich aber mit Händen und Füssen. Erfolg hat er, wenn der Kunde sich einschüchtern lässt!
Und er möchte ganz sicher keine Negativschlagzeilen in der Presse, oder/und andere Verbraucher aus ihrem Dornröschenschlaf erwecken.
Ich rate also nicht zu zahlen.
Ist aber hier im geschilderten Fall zu spät. Jetzt kann man halt nur noch wegen \"ungerechtfertigter Bereicherung\" zurückfordern.
@kikakadu
googeln!!!
mögliche Munition/ Formulierungsvorschläge:
\"Der nunmehr abgelesene Verbrauch muss rechnerisch den letzten Jahren neu zugeordnet werden, da die Verbrauchsschätzungen unzulässig waren. Der Verbrauch mehrerer, vergangener Jahre kann nicht vollständig zu den aktuellen Preisen abgerechnet werden.
Da auch Ihre mittels der manuell korrigierten Rechnungen neu gestellten Nachforderungen auf Ihren Schätzungen basieren, weisen wir diese ebenfalls als fehlerhaft zurück.
Wir bestreiten Ihre geltend gemachten Ansprüche insgesamt.
Die Voraussetzungen für Verbrauchsschätzungen lagen nicht vor, so dass diese einer rechtlichen Grundlage entbehren.
Alle auf Schätzung basierenden Rechnungen sind fehlerhaft im Sinne von § 21 AVBWasserV. (Stom entsprechend!)
Wir erheben ausdrücklich die Einrede der Verjährung.
Das rechtskräftige Urteil (Strom) des LG Kleve vom 27.04.2007, Az. 5 S 185/06.:
Das LG Kleve stellt die Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung in die Verantwortung des Unternehmens und wendet die Ausschlussfrist für nachträgliche Fehlerberichtigungen auf Forderungen, die auf Schätzungen beruhen, an.
Das LG Kleve führte ebenfalls aus, dass der Verordnungsgeber eine Schätzung nur in den Fällen zugelassen habe, in denen der Kunde den Zutritt zum Zwecke der Zählerablesung verweigert.
Ein Anspruch ist auf längstens 2 Jahre beschränkt. \"
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Original von kikakadu
-Gestern habe Ich nach Diskussionen mit meinem Sohn 400 Euro an die Versorger überwiesen, nachmittags rief Ich dann den Versorger an, Ich hatte per Mail den Überweisungsbeleg sowie einen Ausdruck der Kontoumsätze geschickt, da wurde mir dann folgendes gesagt : Das hat keine Beweiskraft, Ich sollte \"greenshots\" schicken, habe gesagt, kann Ich nicht mit meinem PC, ja dann kann Ich Ihnen keine Rücknahmeerklärung schicken, wenn das Geld hier eintrifft, dann werden wir nicht sperren...
-Ich entgegnete ,dann muß Ich doch noch morgen aufs Gericht, Ihnen wird vorsorglich ein Hausverbot zugehen... Nein, das brauchen Sie doch nicht mehr zu tun.. Also werde Ich jetzt täglich anrufen ob die Kohle eingetroffen ist ... oder was...
Die ganze Mühe, die ganzen Tipps, was bringt es? Ich habe und hatte hier nicht das Gefühl, mit guten Ratschlägen erfolgreich zu sein....
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Bemerkenswert, wie hier jemand, dem das wasser bis zum Hals steht mit \"guten Ratschlägen\" bedrängt wird, die doch mehr dem Eigeninteresse des Ratgebers dienen, als dem Betroffenen zu helfen.
Was soll zum Beispiel diese ständige Forderung, dass der Fragesteller schriftlich ein \"Hausverbot\" erteilen soll? Wenn es sich um eine Genossenschaftswohnung in einem Mehrparteienhaus handelt, kann der einzelne Mieter den Zutritt zum Haus gar nicht verbieten, sondern lediglich zur eigenen Wohnung. Aber den Zutritt zur eigenen Wohnung muss man nicht vorher schriftlich untersagen, sondern lässt im Zweifel einfach niemanden herein.
Bei der hier geschilderten baulichen Situation kann es aber gut sein, dass der Versorger zur Unterbrechung der Stromversorgung gar nicht in die Wohnung muss. Dann wäre das ohnehin alles wirkungslos.
Statt dem ganzen Blabla hätte man mal lieber fragen sollen, warum einen der Rechtspfleger (!) bei Gericht einfach weggeschickt hat. Denn einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung muss ein Richter formell schriftlich bescheiden. Hier scheint aber vom Rechtspfleger ein solcher Antrag gar nicht angenommen worden zu sein - und das auch noch mit falscher Begründung.
Eine Schutzschrift hilft auch nicht gegen die Unterbrechung der Versorgung sondern nur, wenn der Versorger seinerseits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen sollte.
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Original von Black
Bemerkenswert, wie hier jemand, dem das wasser bis zum Hals steht mit \"guten Ratschlägen\" bedrängt wird, die doch mehr dem Eigeninteresse des Ratgebers dienen, als dem Betroffenen zu helfen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der erste Beitrag von kikakadu vom 30.04. datierte, die Sperrung zum 05.05. angedroht wurde, und Sie sich zu dieser Kritik erst am 06.05. bemüssigt sahen, könnte sich hier dem Leser durchaus der Vergleich mit dem Glashaus aufdrängen.
Aber Sie kamen ja wohl auch diesmal nicht, um Frieden zu senden.
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Original von Kampfzwerg
Aber Sie kamen ja wohl auch diesmal nicht, um Frieden zu senden.
Daumen hoch! Daumen hoch! Daumen hoch!
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kikakadu:
Kann es sein, dass hinter dem Druck des Versorgers mehr steckt als nur der Disput um die vier Abschlagzahlungen á la Kleingeld?
Wer als Versorger so massiv vorgeht, muss bereits mehrere Zahlungserinnerungen verfasst haben und für diverse Abrechnungen die Zahlung von Restforderungen erinnert haben.
Auch das Thema Schätzung der Stromverbräuche dürfte nicht erst jetzt aufgekommen oder bekannt geworden sein.
Ist es nicht vielmehr möglich, dass eigenes Versagen des Sohnes nun dem ach so bösen Energieversorger angelastet werden soll?
Wie hat sich der Sohn denn in den vergangenen vier Jahren verhalten?
Hat er die Versorgerrechnungen nur zur Kenntnis genommen und dann entsorgt ohne Restbeträge zu bezahlen bzw. zu erkennen, dass die jeweiligen Verbräuche nicht stimmen können und darauf hin zum Zähler zu marschieren, um einmal auf die dort befindlichen Zahlen zu schauen und diese gar zu notieren?
Mit solch wirren Begründungen kann man keinen Rechtspfleger überreden, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen.
Vor wem soll denn evtl. solch eine Schutzschrift schützen ?
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@kikakadu und wer sich angesprochen fühlt ;-)
Hier gibt es ein kostenloses Programm für Screenhots:
http://www.gadwin.com/ - rechts unten: Gadwin PrintScreen 4.6 zum download.
Bei Installation setzt sich das Icon in die Symbolleiste (neben die Uhrzeit).
Dazu (mit rechter Maustaste) bei \"Eigenschaften\" entsprechende Häkchen setzen:
man kann beliebig große/kleine Ausschnitte machen (Texte, Bilder o.a.)
und überall einfügen, z.B. in word, Bild, paint, pps usw.
Viel Spaß damit.