Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: rentier am 27. April 2011, 15:07:58
-
Wir haben in 2009 neu gebaut und sind seit Nov. 09 Kunden von Primagas.
Heute erhalten wir die erste Abrechnung über einen Zeitraum von 18 Monaten.
In diesem Zeitraum haben sich die Verbrauchspreise 3 x erhöht.
Gegen die 2. und 3. Erhöhung habe ich Widerspruch eingelegt.
Die Preise im Einzelnen:
Startpreis Nov. 09 = 5,5 € / 100 kWh
Jan. 10 = 5,9 € / 100kWh
Jul. 10 = 7,0 € / 100 kWh (hier habe ich dagegen Widerspruch eingelegt und bin Mitglied im Bund der Energieverbraucher gewurden)
Jan. 11 = 8,9 € / 100 kWh (hiergegen habe ich Widerspruch eingelegt)
Was soll ich tun?
Die Rechnung unter Vorbehalt bezahlen?
Die Rechnung um die widersprochenen Beträge (sprich 2. und 3. Erhöhung) kürzen und bezahlen?
Die Rechnung reklamieren mit dem Verweis auf meine Widersprüche?
Fragen über Fragen und ich muss bis 06.05.2011 zahlen bzw. innerhalb von 14 Tagen reklamieren.
-
Hallo,
1. im Vertrag kucken ob Sondervertrag oder Tarifkunde daraus ergeben sich untschiede im handeln!
Bei Sondervertrag
1. Rechnung zurückweisen, Grund: nicht zeitnah, keine Info über Preisänderungen
2. eigene Rechnung aufmachen mit dem letzen akzeptierten Preis
3. bevor diese überwiesen wird, informieren ob die verwendete Preisgleitklausel
bestand hat = >FORUM LESEN
-
Nicht anzunehmen, dass Primagas in Schöngleina Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG ist.
Womöglich betrifft es gar nicht die leitungsgebundene Energieversorgung, die im EnWG geregelt ist.
Dann stellt sich die Frage, was überhaupt zu Preisen/ Preisänderungen wirksam vertraglich vereinbart wurde.
-
... zuerst Danke für die schnelle Antwort, doch so richtig hilft die Antwort mir noch nicht weiter.
Zunächst ein paar Randbedingungen:
Unser Naubaugebiet wird von einer Ringleitung und diese aus einem Erdtank der Firma Primagas mit Propangas versorgt. Einen anderen Gasversorger gibt es in Schöngleina nicht. Primagas hat im Prinzip eine Monopolstellung.
Zum Vertrag:
Ich kann nicht beantworten welche Art von Vertrag ich habe. Um diese abzuklären habe ich den Vertrag mal eingescannt und hier als Bild angefügt.
(http://www.weinhold-shk.de/typo3temp/pics/4dff832302.jpg)
(http://www.weinhold-shk.de/typo3temp/pics/877cfb7c7a.jpg)