Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Der Wasserpreis => Thema gestartet von: ben100 am 05. April 2011, 17:18:35
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http://www.rtl.de/cms/ratgeber/geld/sparen/abzocke-mit-wasseruhren.html
Wollte mal Eure Meinung und Erfahrung wissen.
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gabs vor 1 oder 2 jahren ein Bericht im Spiegel oder stern mit Wasserpreisliste!
danach sind wir (RWW / RWE) sau teuer!
Wasser ist ein natürliches Monopol, die Netze dürfen nicht zusammengeschaltet werden!
hier hilft nur REGULIERUNG!
PS: Wasseruhren kontrollieren, es werden gerne zu große eingebaut
= >
- schlechtere Messergebnisse zu lasten des Kunden
- höhere Grundgebühr
bis 8 Familienhaus reicht nach Norm eine 2,5 m3 / Std. Uhr!
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Im Bericht wurde gesagt, dass die kleinste Wasseruhr (Kennung Q 2,5) sogar bis zu 50 Einzelabnehmern reicht, nicht nur 8!
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Die Wasserversorger haben sich bei der Auswahl des Wasserzählers an das technische Regelwerk des DVGW, Arbeitsblatt W 406 Stand 2003 zu halten.
Ist gerade Thema in unserer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir haben alle QN6 statt QN 2,5.
9 Häuser mit je 4 Wohneinheiten.
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Siehe da. Ein Anruf bei den Stadtwerken und die wären bereit die Größe 6QN kostenlos gegen 2,5QN auszutauschen.
Kann man hier was zurückfordern. Jemand Erfahrung damit?
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man sollte es zumindest probieren!
- Rechnung aufstellen, zurückfordern
falls man sich weigert
=> Anzeige wegen Betruges
=> Leserbrief in der Örtlichen Presse verbunden mit der Aufforderung das alle Ihre Zähler konntrollieren sollten!
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Frage wäre nur was kann/sollte man zurückfordern.
Die Differenz bei der Grundgebühr ist nicht hoch.
(11,50 zu 7,50) pro Haus pro Monat.
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Original von ben100
Frage wäre nur was kann/sollte man zurückfordern.
Die Differenz bei der Grundgebühr ist nicht hoch.
(11,50 zu 7,50) pro Haus pro Monat.
48 EUR / Jahr die der Versorger zu viel kassiert hat, und das seit Beginn der Lieferung! = > c B. 10 Jahre sind schon 480 EUR
und ausrechnen was Wasser zuviel abgrechnet wurde!
denn
kleine Zähler habe geringere Messtolleranzen als große!
Die Differenz hast du zu viel bezahlt und das zweimal!
1 x Frischwasser
und
1 x Abwasser. Auch wenn die Versorger nciht für das Abwasser zuständig ist, er hat durch seinen Betrug dir Schaden zugefügt!
Zinsen nicht vergessen!
ICH würde...
auch wenns nur 1 EUR wäre alles einfordern, die wollen auch nur unsers bestes unser Geld!
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Die Abzocke findet nicht nur beim Zähler statt, sondern auch in den Gebühren.
Die Stadtwerke Kreuznach verlangen in dem Stadtgebiet 2,27 €/m³, bei der Ortsgemeinde St. Katrheinen dagegen nur 1,87 €/m³
Mit welcher Berechtigung wird hier mit zweierlei Maß gerechnet?
Außerdem haben die SW KH im feb. 2007 einfach einen Staffelpreis pro Jahr von 20, 40, 60 € zuzügl. Mehrwertsteuer eingeführt.
Das ist eine Verteuerung der Grundgebühr
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Wie weit zurück kann man denn die Ansprüche datieren?
..und wie hoch soll ich eine Messtoleranz ansetzen?
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vom Zeitpunkt des Einbaus der Uhr an!
- >Es ist ja kein Preisprotest oder sowas, es ist schlichter Betrug seitens Anbieter
=> Herstelldaten der kleinen und großen Uhr aufschreiben und über den Hersteller erfragen!
Tolleranzen sind bei den Herstellern unterschiedlich!
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http://www.hausundgrundddf.de/index.php?id=136&tx_ttnews[tt_news]=346&tx_ttnews[backPid]=7&cHash=8163e55788
=346&tx_ttnews[backPid]=7&cHash=8163e55788\']Haus & Grund Düsseldorf & Umgebung: Falsche Wasserzähler sorgen weiter für Diskussionen (http://\'http://www.hausundgrundddf.de/index.php?id=136&tx_ttnews[tt_news)
Hier findet man auch noch interessantes.
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34 C 11852/10
http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Prozess-um-Wasserzaehler_aid_955857.html
Kann jemand rausfinden ob es hier schon zu einem Urteil gekommen ist. Ich kann nichts finden.
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@ben100,
ich habe in Ihrem Beitrag von gestern abend das Link repariert. Leider ist die Linkadressierung des dortigen CMS ungünstig.
Manchmal funktioniert der \"kleine Trick\", dass es doch noch klappt.
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Vielen Dank! =)
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Wer in Deutschland am meisten für Wasser bezahlt (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,759731,00.html)
Die Unterschiede sind enorm: Haushalte in Sachsen-Anhalt müssen für Wasser mit fast 600 Euro jährlich bundesweit am meisten ausgeben. Die Bayern können sich dagegen glücklich schätzen - sie zahlen nur gut die Hälfte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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@Wolfgang_AW,
der Bericht \"hinkt\" etwas.
Man muss die reinen Frischwasserpreise betrachten, ohne die Abwassergebühr.
vielfach sind das unterschiedliche Lieferanten/Abrechner (Stadtwerke, Gemeinde)
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Original von Cremer
@Wolfgang_AW,
der Bericht \"hinkt\" etwas.
@Cremer, das hinkt gewaltig. Bei Wasser gibt es erhebliche Unterschiede. Ist es eigenes Quellwasser; muss es aufbereitet werden, muss zugekauft werden; Topografie; Speicher; Bevölkerungsdichte etc. pp.
Man könnte auch die Münchner Grundstückspreise und die Mieten mit Magdeburg vergleichen. Dann dürfen sich die Münchner beschweren. ;)
Wasserversorgung = Monopol. Da muss den Verantwortlichen vor Ort auf die Finger und in die Bücher geschaut werden. Vergleiche ohne die Unterschiede zu benennen und zu berücksichtigen sind kaum sinnvoll. Die Unterschiede sind von Ort zu Ort erheblich und nicht nur zwischen Bundesländern.
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Original von ben100
34 C 11852/10
http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Prozess-um-Wasserzaehler_aid_955857.html
Kann jemand rausfinden ob es hier schon zu einem Urteil gekommen ist. Ich kann nichts finden.
Keiner der irgendwie in Erfahrung bringen kann ob es hier schon ein Urteil gibt?
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Es sind mit Stand 17.07.2012 immer noch kein abschließenden Urteile gefällt.
Zu große und teure Wasserzähler (http://www.meineimmobilie.de/geld-steuern/kosten-senken/top-thema-zu-grosser-und-zu-teurer-wasserzaehler)
Genaugenommen sind darüber gerade 2 Verfahren anhängig. Im Verfahren 34 C 11852/10 befindet sich die Akte zurzeit beim Landgericht Düsseldorf zur Entscheidung über eine Beschwerde, weil es Streit um die Korrektheit des Sachverständigengutachtens gibt. Es sieht so aus, als ob dieses Verfahren noch längere Zeit in Anspruch nehmen könnte, da ggf. ein neues Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.
Die Mühlen des Gerichts mahlen langsam!
Im zweiten Verfahren 35 C 9280/10 vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat am 13.06.2012 ein Termin zur Erörterung und mündlichen Verhandlung stattgefunden, in dem ein Hausbesitzer eine gütliche Einigung mit den Stadtwerken abgelehnt hat.
Das Gericht hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung zwar auf den 04.07.2012 bestimmt. Allerdings hat es in der Verhandlung bereits mitgeteilt, dass ein Beweisbeschluss zu erwarten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW