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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON edis => Thema gestartet von: thx222 am 04. April 2011, 16:45:39

Titel: Kündigung von Eon-Edis
Beitrag von: thx222 am 04. April 2011, 16:45:39
Am 27.9.2010 bekam ich von Eon die Kündigung meines Wärmepumpentarifes zugeschickt.
Den Vertrag habe ich damals am 18.10.2006 unterschrieben und der Vertrag muß 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Dann hätten sie doch die Kündigung bis 18.7.2010 zuschicken müssen,oder?

Nun hat mich Eon in die Grundversorgung Heizstrom eingestuft. Habe ihnen schrftl. Bescheid gegeben ,dass ich die Kündigung nicht akzeptiert habe und die haben mir noch nicht einmal geantwortet...

Ich muß dazu noch sagen das die Grundversorgung keine Sperrzeiten drin hat meine WP aber immernoch zu den selben Zeiten gesperrt wird...

Wie soll ich mich nun weiter verhalten?

mfg
Titel: Kündigung von Eon-Edis
Beitrag von: bjo am 04. April 2011, 17:21:53
hallo,
- Vertrag genau lesen was die Kündigungsfristen angeht
gegebenfalls Kündigung wiedersprechen, hast du ja schon gemacht
- Vertrag wiedersprechen da weiterhin Abschaltungen erfolgen
- Verbrauchsdaten genau festhalten
- Einzugsermächtigung streichen
- selber überweisen mit Bezug (Abschlag Mai 2011) usw..
- eigene Rechnung aufmachen zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung
- Widerspruchsschreiben vom Bund schicken
- Anwalt suchen
- hier dem Verein beitreten
- Hausverbot erteilen
=> NICHT telefonieren hat keine Beweiskraft!
Titel: Kündigung von Eon-Edis
Beitrag von: thx222 am 05. April 2011, 20:03:16
das mach ich ja schon alles. meine Frage war zählen die 3 Monate von Vertragsunterzeichnung oder zum Jahresende?
die können mich doch nicht in die Grundversorgung stecken,wenn ich noch sperrzeiten drin habe oder?
Titel: Kündigung von Eon-Edis
Beitrag von: bjo am 05. April 2011, 21:20:58
- der Kündigung wiedersprochen hast du schon
- ich würde jetzt nichts weiter unternehmen, schon garnicht eon auf die Sperrzeiten aufmerksam machen, denn solange Sperrzeiten noch aktiv sind
solange hast du deinen alten Vertrag!

wenn´s denn mal vor Gericht gehen sollte und die Sperrzeiten sind noch aktiv
siehts schlecht aus für EON, Vertragsbruch, Verletzung der eigenen AGB´s
usw..
Titel: Kündigung von Eon-Edis
Beitrag von: thx222 am 06. April 2011, 16:35:36
danke das wollte ich wissen
Titel: Re: Kündigung von Eon-Edis
Beitrag von: thx222 am 28. Oktober 2016, 14:29:34
ich widerspreche jetzt noch immer der Preiserhöhung,kann ich das auch noch weiter so machen oder hat sich was im Recht geändert?
Eon hat bis jetzt immer nur die offenen Rechnungen der letzten 3 Jahre aufgeführt ,seit der aktuellen Rechnung steht auch die Forderung von 2012(also 2012,13,14,15) mit drauf. Ich gehe auch noch immer davon aus,dass sie die damalige Kündigung nicht rechtzeitig geschickt haben.
Soll ich weiterhin widersprechen bis sie mich vor Gericht zerren?