Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => I => Stadt/Versorger => innogy (vormals RWE Vertriebs AG) => Thema gestartet von: Horus am 31. März 2011, 13:37:30
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Ich widerspreche seit 2006 nach §315 BGB jedes Jahr auf neue und schicke meine Neuberechnungen an die RWE.
Seitdem habe ich nur sporadisch Schreiben in der Sache von der RWE bekommen.
Am 25.03. flattert mir ein Schreiben der RWE ins Haus mit dem Inhalt:
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TARIFWECHSEL
Wir freuen uns, dass Sie sich für RWE Klassik Erdgas (gradtag) entschieden haben. Ihre Vertragsdaten haben sich somit geändert.
Weiter unten heißt es:
Die Grundlage des neuen Vertrages und der Abrechnung sind:
- die gültigen Preise für die Grund und Ersatzversorgung für Gas ………..
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2 Tage später erhalte ich ein Schreiben folgenden Inhalts:
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Neue Kundennummer
Aus technischen Gründen mussten wir in unserem Abrechnungssystem für Ihren Vertrag eine neue Kundennummer vergeben. Sie lautet:……………..
Aus diesem Grund erhalten Sie heute von uns sowohl eine Schlussrechnung, als auch unser Begrüßungsschreiben.
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Mit Schlussrechnung dabei inkl. die offenen Forderungen, die sich aus meinem Protest ergeben, zahlbar sofort. Die Fälligkeit hätten sie mir ja schon mitgeteilt.
Ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen. Geschweige, dass ich mich für irgendeinen Tarif entschieden habe.
Nun frage ich mich, ob auch andere hier so ein Schreiben bekommen haben.
Kann es sein, dass das ein neuer Trick der RWE ist, an ihr Geld zu kommen.
Wie verhalte ich mich. Kann mir da jemand helfen?
Der Vertragsbeginn war übrigens 01.01.2011, also vor drei Monaten.
Es gab keine Kündigung oder ein Schreiben vorher.
Ich würde mich über jeden Tipp freuen, da ich nicht genau weiß, wie ich jetzt reagieren soll.
Vielen Dank
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@Horus,
Bei Eingabe von RWE Erdgas Klassik kommt man auf eine Seite:
http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/238722/data/75968/8/rwe/angebote-services/privatkunden/erdgas/grundversorgungs-angebot/rwe-klassik-erdgas/Preisblatt-gueltig-bis-31.12.2010
Da wird erläutert, bis wo die Grundversorgung geht (10.000 Kwh) alles andere scheint mir ein \"normaler Vertrag\". RWE hatr da einen neuen Tarif eingeführt
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Aber: Umstufungen aus Sonderverträgen in andere Verträge oder Tarife sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich ODER der alte Vertrag wird ordentlich gekündigt.
Waren Sie bisher in enem Sondervertrag ?
Ich würde im Augenblick glaube ich eher die Füße still halten und einfach weiter widersprechen (bei den Rechnungen) und die Alternativrechnungen aufmachen. Schließlich hat der BGH ja Vertragsänderungen/-anpassungen durch Stillschweigen ja letztes Jahr eine Absage erteilt. Also durch das \"Nichtstun\" sollte sich die Situation nicht verschlechtern und man rüttelt die Herrschaften nicht unsanft auf und verleitet sie dazu, den alten Vertrag zu kündigen. ;)
Übrigens: Das sich seit 2006 einiges getan hat bezüglich Widerspruch (Stichwort: Preisanpassungsrecht im Sondervertrag, Vertragsanfangspreis) ist Ihnen schon bewusst ? Sonst mal einfach hier im Grundsatzbereich ein wenig lesen. Da sind einige Neuerungen, die Geld sparen helfen, wie gesagt, vor allem wenn man Sondervertragskunde ist.
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Was mich in diesem Zusammenhang einfach stört, ist das Wort Schlussrechnung
und das fettgedruckte neuer Vertrag.
Das hatte ich bis jetzt noch nicht.
Und die neue Kundennummer, unter deren Mäntelchen evtl. versucht wird, das Geld einzutreiben.
Ich habe einfach das Gefühl, das der Versorger da ein Schlupfloch gefunden hat.
Ich bin sicher, es gibt keine technischen Gründe dafür.
Da haben sich bestimmt irgendwelche Juristen was ausgedacht.
Ich bin übrigens kein Sondervertragskunde. Bisher war es RWE Klassik.
Vielen Dank nochmal für eure Tipps.
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Original von Horus
Ich bin übrigens kein Sondervertragskunde. Bisher war es RWE Klassik.
Na ja, wenn Sie kein SV-Kunde sind, ist der Name des Tarifs ja wohl völlig egal, da es immer nur um die festgesetzten und veröffentlichten Allgemeinen Preise geht. Da wird auch kein \"altes\" Vertragsverhältnis beendet (insoweit irritiert der Begriff SCHLUSSRECHNUNG möglicherweise durchaus), das geht nämlich in der Grundversorgung in der Regel nicht vom Versorger aus, sondern es gelten einfach neue Allgemeine Preise. Inwieweit diese regulär sind, muss geprüft bzw. nachgewiesen werden. Aber lassen Sie die ruhig schreiben und widersprechen sie weiterhin regelmäßig, in der GV aber ggf. auch schon jeder neuen Preisankündigung (wie der vorliegenden) und nicht nur den Rechnungen. Hier ist der VIII. Senat nämlich etwas pingeliger als bei den SV-Kunden. ;)
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Ich habe das gleiche Problem und brauche Hilfe:
Habe seit Jahren Widerspruch eingelegt. Bin nicht in der Grundversorgung, denke ich...
Jetzt habe ich eine Schlussrechnung erhalten und ein Mahnschreiben.
In diesem steht, der Vertrag wurde im November 2010 durch schriftliche Kündigung beendet.
Dieser neue Vertrag hat einen neuen vereinbarten Vertragsanfangspreis.
Entsprechend der Rechtsprechung des BGH unterliegt der neue Preis mangels einseitigen Leistungsbestimmungen nicht der Billigkeitsprüfung nach §315BGB.
Durch konkludentes Verhalten habe ich diesen Vertrag zum 01.01.2011 akzeptiert?
Ich habe nie ein Schreiben erhalten, in dem ich einen neuen Vertrag angeboten bekommen habe.
Ebenso werden Mahngebühren und Inkassokosten geltend gemacht und mit der Unterbrechung der Energieversorgung gedroht.
Meine bisherigen Lösungen:
1. darauf aufmerksam machen, dass ich keine Kündigung erhalten habe.
2. darauf aufmerksam machen, dass die Kündigung im November 2010 zum 31.12.2010 unwirksam ist.
Da ich jetzt in der Mahn-spirale (mit Inkasso-Kosten) drin bin hoffe ich auf Hilfe.
Vielen Dank
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mein Fall war änlich 47000 KWH / Jahr Widerspruch seit 2005
1 gerichtliches Mahnschreiben welches inzwischen auch verjährt ist.
Einfach hart bleiben und Stumpf sein Ding durchziehen!
als nächstes kommen Fehlerhaft Schlußrechnungen, denn die verrechnen gerne trotz Aufrechnungsverbot. Anmahnen und mit Anzeige drohen. Natürlich im Hintergrund Anwalt suchen z. B. Fr. Holling. Jetzt bin ich bei logo energie. RWE schickt als Netzbetreiber immer ne Karte das ich selber ablesen soll. Wer zahlt mir das hab ich angefragt, jetzt kommen sie raus ablesen.
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Original von Nick-Schill
Ich habe nie ein Schreiben erhalten, in dem ich einen neuen Vertrag angeboten bekommen habe.
Meine bisherigen Lösungen: 1. darauf aufmerksam machen, dass ich keine Kündigung erhalten habe.
Bestreiten, dass Sie eine Vertragskündigung erhalten haben, dürfte zunächst der richtige Ansatz sein. Wenn der Versorger nicht den Beweis erbringt, dass Ihnen eine (form- und fristgerechte) Kündigung zugegangen ist (es soll ja vorkommen, dass Briefe beim Adressaten nicht ankommen ;) ), besteht Ihr bisheriger Vertrag unverändert fort = wie gehabt eigene Berechnung erstellen !
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Mich würde noch interessieren, ob ich in der Grundversorgung denn nun nicht mehr nach §315 BGB widersprechen kann.
Mein Versorger teilt mir jetzt nach ordentlicher Kündigung mit, dass ich in die Grundversorgung falle und ein Widerspruch aus den Vorjahren dann nicht mehr greift.
Da der neue Vertrag einen neuen vereinbarte Vertragsanfangspreis. Dieser unterliege nach BGH nicht der Billigkeitsprüfung §315BGB.
Obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich mir alle Rechte aus meinem bisherigen Vertrag vorbehalte.
Grüße und Danke
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Original von Nick-Schill
Mein Versorger teilt mir jetzt nach ordentlicher Kündigung mit, dass ich in die Grundversorgung falle ...
Obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich mir alle Rechte aus meinem bisherigen Vertrag vorbehalte.
Hallo Nick-Schill,
für eine Hilfestellung sind Ihre bisherigen Angaben recht dürftig und zudem auch wenig nachvollziehbar.
Daher vorab einige Verständnis-Fragen:
1. Hat Ihr Versorger (RWE?) den Altvertrag jetzt noch einmal gekündigt (ggf. fristgemäß und zu wann) ?
2. Wann und in welchem Zusammenhang haben Sie dem Versorger mitgeteilt, dass Sie sich alle Rechte aus Ihrem bisherigen Vertrag vorbehalten ?
3. Was ist aus der Schlussrechnung und der Mahnung geworden, die Ihnen gemäß Ihrem Beitrag vom 01.02. im Januar 2012 (?) zugegangen sind ? - Wie haben Sie auf diese reagiert - insbesondere auf die Behauptung des Versorgers, der Altvertrag wäre im November 2010 gekündigt worden ?
Grundsätzlich ist doch zunächst erst einmal zu prüfen, ob Ihr Altvertrag überhaupt zu irgend einem Zeitpunkt wirksam durch den Versorger beendet wurde !
Sollte sich das allerdings bestätigen und Sie sich damit ab Zeitpunkt X womöglich in der Grundversorgung befinden, dann können Sie gegen den Anfangpreis tatsächlich gemäß derzeitiger BGH-Rechtsprechung keinen Widerspruch einlegen.
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Hallo,
1. ja mein Versorger (RWE) hat jetzt nochmal am 17.02. zum 31.03. gekündigt (RWE Erdgas maxi).
2. Als ich dem Versorger mitteilte, dass ich bisher keine Kündigung erhalten habe, habe ich vorsorglich mitgeteilt, dass ich mir alle Rechte aus meinem bisherigen Vertrag vorbehalte.
Dann kam die \"neue\" Kündigung zum o.g. Datum.
3. Die Mahngebühren wurden storniert. Eine Schlussrechnung soll noch folgen.
Soll ich das Angebot eines Folgevertrags annehmen?
Habe ein Angebot über RWE Pur Erdgas Online.
Vielen Dank
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Original von Nick-Schill
Hallo,
Soll ich das Angebot eines Folgevertrags annehmen?
Habe ein Angebot über RWE Pur Erdgas Online.
Vielen Dank
das fragst du nicht wirklich, wenn Kündigungen rechtswirksam sind dem Laden möglichst schnell den Rücken kehren und die Abschlussrechnung aufs genaueste prüfen!
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@Nick-Schill
Zu 1.) Haben Sie Ihren alten Sondervertrag (?) \"RWE Erdgas maxi\" dahingehend geprüft,
a) ob die verwendete AGB überhaupt wirksam gemäß § 305 BGB in das Vertragsverhältnis einbezogen worden sind ? - falls ja
b) ob diese AGB ein ordentliches Kündigungsrecht des Versorgers beinhaltet ? - falls ja, welches und
c) ob jetzt form- und fristgerecht gekündigt wurde ?
zu 2.) Wenn der Altvertrag jetzt ordnungsgemäß beendet wird dann ist für mich nicht ersichtlich, was Ihnen der ausgesprochene Vorbehalt bringen sollte !?
zu 3.) Wurde die alte \"Schlussrechnung\" ebenfalls storniert bzw. zurückgenommen ?
Da Sie im November 2010 keine Kündigung für den Altvertrag erhalten haben (für den Zugang ist der Versorger beweispflichtig!), muss mindestens bis 31.03.2012 zu den alten Vertragskonditionen abgerechnet werden. Selbstverständlich sollten Sie dieser Abrechnung wie gehabt a) widersprechen und b) Ihre Zahlungen kürzen. Fraglich dürfte allerdings sein, ob der Widerspruch nicht zutreffender mit § 307 BGB und lediglich hilfsweise mit § 315 BGB zu begründen ist (dazu mit der Suchfunktion hier im Forum informieren!).
Warum RWE bei einem rechtmäßigen Tarifwechsel eine \"Schlussrechnung\" außerhalb der üblichen Abrechnungsperiode (?) erstellt, ist eher nicht nachzuvollziehen.
Ob Sie das Folgevertrags-Angebot annehmen sollten oder den Versorger wechseln, müssen Sie schon selbst entscheiden (beim Versorgerwechsel über Vergleichsportale die hinreichend bekannten Warnungen beachten! - hier im Forum oder z.B. bei der Verbraucherzentrale informieren).
Wenn die jetzige Kündigung zum 31.03. wirksam ist und Sie den angebotenen Folgevertrag nicht annehmen, dann werden Sie ab 1.4. bei RWE in die Grundversorgung fallen (Achtung: z.Zt. noch 1 Monat Kündigungsfrist!). Auch ein kurzfristig eingeleiteter Versorgerwechsel dürfte derzeit frühestens ab 1.5. zu realisieren sein.
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Ich bin jetzt schon etwas frustriert.
Ich habe seit 2004 Widerspruch eingelegt, bei einem Preis von 3,45 ct/kwh
und jetzt werde ich in die Grundversorgung gesteckt und dadurch \"gezwungen\" einen neuen Anbieter zu suchen, deren Preise jetzt bei über ~5 ct/kwh liegen?
Da sind die von der RWE aber fein raus, oder?
Bleibt wohl nix anderes übrig als einen neuen Anbieter zu suchen, da die Kündigung form- und fristgerecht nachgereicht wurde. Die Schlussrechnung soll zum 31.03. folgen.
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Hallo zusammen,
bitte nicht falsch verstehen, aber mir stellt sich beim Lesen der Threads die Frage, warum ihr, wenn euch die Verbrauchspreise zu hoch erscheinen, nicht den Lieferanten wechselt?
Bei allen Lieferanten schwanken die Verbrauchspreise (meistens nach oben). Warum bleibt Ihr beim Grundversorger und seht euch nicht auf dem libaralisierten Markt um? Für mich stellt sich das so da, dass ihr durch die Berufung auf den §315 BGB versucht vollkommen unrealsitische und auf dem freien Markt nicht erzielbare Preise durchzusetzen.
Gruß
ObiWan
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@ObiWan,
siehe auch WISO. Die Deutschen bleiben einfach zu lange bei ihrem Anbieter. Dies gilt ebenso bei den Tankstellen. Man sucht zu wenig nach Alterativen
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@ObiWan: Könnte vielleicht daran liegen, dass die große Lieferanten den Kunden unverhältnismäßig hohe Preise in Rechnung stellen? Es gibt sogar deutsche Gerichte die das auch so sehen. Scheint sich vielleicht zu lohnen gegen die Preise zu protestieren und nicht den Anbieter zu wechseln, oder?
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@ DeepDiver01
Die Preise bewegen sich bei allen (nicht nur bei den großen 4) Anbietern auf relativ hohem Niveau.
Riesengroße Einsparungen sind nicht mehr realisierbar.
In wie weit tatsächlich \"unverhältnismäßig hohe Preise\" verlangt werden, können wohl tatsächlich nur die Gerichte eintscheiden.
Tatsache ist jedoch, dass weltweit die Energie teurer wird.
Aus meiner Sicht ist die Strategie nach Alternativen zu suchen erfolgversprechender als der Protest.
Gruß
ObiWan
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Original von ObiWan
Die Preise bewegen sich bei allen (nicht nur bei den großen 4) Anbietern auf relativ hohem Niveau. ... Tatsache ist jedoch, dass weltweit die Energie teurer wird.
Wo hat man das schon mal gehört, selbst in Zeiten rückläufiger Preisentwicklung? :D
Aus meiner Sicht ist die Strategie nach Alternativen zu suchen erfolgversprechender als der Protest.
Dem stimme ich zu! Leider ist der Protest durch \"Abstimmung mit den Füßen\" bei den deutschen Verbrauchern noch zu wenig ausgeprägt. ;(
Merkliche Einsparungen sind durchaus realisierbar. Wobei Anbieter mit Vorauszahlung/Kaution, kWh-Pakete, unverhältnismäßig hohem Bonus/mit langen Kündigungsfristen (Lockangebote/Bonuspreller) ignoriert werden sollten.
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... und habe jetzt auch das gleiche Schreiben wie Horus erhalten.
Gibt es noch weitere Betroffene und wie haben die auf dieses Schreiben reagiert? (RWE macht dies ja gerne großflächig)
Mein Plan:
- erst einmal der Jahresrechnung insgesamt wiedersprechen, da sie ohne ordnungsgemäße Kündigung meines SV eine Umstellung auf Grundversorgung zum 1.1.2011 durchgeführt haben. Gleichzeitig die Erstellung einer Jahresrechnung auf Basis des geltenden SV bestehen
- Eigene Gegenrechnung (wie die letzten Jahre auch) und abwarten
Weitere Tipps?
Danke!
DeepDiver01
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Heute kam wieder Post von RWE!
RWE ist der Meinung den Vertrag bereits im Jahr 2007 zum 31.10. beendet haben (nicht gekündigt?). Auslöser wäre das neue EWG gewesen.
Zitat: „Da Sie mit Schreiben vom xx.xx.2007 jedoch den neuen Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen haben, gingen wir zu Ihren Gunsten davon aus, dass durch Ihre weitere Gasabnahme der neue Sondervertrag RWE Erdgas Optimo maxi konkludent zustande kam.“
Viele haben damals Vertragsvorschläge von RWE erhalten und wie viele andere auch, habe ich diesem Vertragsangebot nie zugestimmt (unterschrieben zurück geschickt), sondern sogar aktiv dagegen widersprochen. Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass dies einem konkludenten Handeln entsprechen soll. Meine Willenserklärung war schriftlich jedenfalls ganz eindeutig eine andere!
Gleichzeitig teilt man mir mit, dass der (alte) Vertrag nun zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt wird (erhalte ich mit separatem Schreiben). Ich dann eine Schlussrechnung erhalten werde.
Ich denke, das wird zum März/April 2013 sein und ich werde mir dann einen anderen Anbieter suchen und das Kapitel RWE GAS somit beenden, da ich nicht in die Grundversorgung möchte.
So wie ich andere im Forum verstanden habe, haben sie die Schlussrechnung nicht beglichen, da es sich ja um die strittigen Forderungen aus den vergangenen Jahren handelt.
Hat hierzu jemand noch einen Tipp oder Kommentar?
Danke.
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@DeepDiver01
Ich habe noch mal Ihre früheren Beiträge gelesen, weil mein Fall ähnlich verlaufen ist.
Zitat von 09.09.07 von DeepDiver01
Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis, zumal der Gesetzgeber bei der Änderung von AVBGasV zu GasGVV nicht von einem neuen Vertragsabschluss, sondern nur Ergänzungen bzw. Anpassungen spricht.
Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen, da ich befürchten muss hierdurch meine bisherige rechtliche Position zu verschlechtern (insbesondere die Anerkenntnis Ihrer Erdgaspreisliste vom 1. Juli 2007 durch Unterzeichnung des neuen Vertrages, die im krassen Gegensatz zu meinen Widersprüchen nach §315 BGB zum grundsätzlichen Lieferpreis für Erdgas und die letzten Erhöhung dieser Preise stehen und die ich hiermit erneut rüge und ausdrücklich nicht anerkenne.
Ihren Satz aus dem vorstehenden Zitat „Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis.. im Hinblick auf Ihre nachfolgende Ablehnung des neuen Vertrages als Zustimmung zu dem neuen Vertrag (2007) zu werten, passt zu den Unverschämtheiten, die mir widerfahren sind:
Nach meinem massiven Widerspruch: Originalton RWE v. xx.xx.07:
„Wir bedauern, dass unser Schreiben den Eindruck erweckte, wir würden den mit ihnen geschlossenen Vertrag nicht akzeptieren. Natürlich haben wir den Tarif umgestellt.“
Zitat von DeepDiver01 vom 05.09.07
Hallo, ich habe heute den 3. Brief von RWE Rhein-Ruhr erhalten (Einschreiben Einwurf!). Mir wird mitgeteilt, dass ich noch einmal die Chance habe den neuen Sondervertrag Erdgas Optimo Maxi zu unterschreiben. Falls nicht bis zum 22.09.2007 meine Unterschrift folgt, @DeepDiver01 und (automatisch) die Versorgung ab dem 1.11.07 zu den neuen (vorliegenden) Vertragsbedingungen fortgeführt wird (das wäre ja Sondervertrag und nicht Grundversorgung!).
Da ich kein Jurist bin, würde mich interessieren, wie §115 EnWG (Bestehende Verträge) hier genau zu verstehen ist? Müssen alle Verträge (egal wie lange die Restlaufzeit ist) an die neuen Bedingungen angepasst werden (d.h. RWE hätte grundsätzlich Recht?!)? Kann mir das mal jemand mit juristischem Sprachverständnis erklären?
Ich habe für mich jetzt die Erkenntnis: Es ist für mich egal, ob ich unterschreibe oder nicht, da eine Kündigung meines alten Vertrages ausgesprochen wurde (was lt. alten AGBs auch möglich ist).
Hier kommt unsere ganze damalige Unsicherheit zum Ausdruck!!
Fast glauben Sie, dass Ihr Vertrag von 1990 schon gekündigt wurde.
Im Forum wurde schon die Meinung vertreten, dass schon die Ankündigung einer Kündigung, …wenn man den neuen Vertrag nicht unterschreibt…., eine Kündigung, wenn auch später, bewirken könne.
Der Meinung bin ich nicht.
von DeepDiver01 vom 05.05.12
Gleichzeitig teilt man mir mit, dass der (alte) Vertrag nun zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt wird (erhalte ich mit seperatem Schreiben). Ich dann eine seperate Schlussrechnung erhalten werde.
Sind Sie sicher, dass damit der Vertrag von 1990 gemeint ist? Oder erhalten Sie dann, wie ich im November 2011, eine Schlußrechnung für Ihren derzeitigen (gewillkürten)Aufenthalt in der Grundversorgung mit den Worten:\"Wir bestätigen die Kündigung.\"?
berghaus 06.05.12
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Hallo berghaus,
danke für die Antwort!
In der Tat gehe ich davon aus, dass der (gewillkürte) Vertrag von 2007 seitens RWE gemeint ist (in deren Weltanschauung gibt es den Vertrag von 1990 ja ncht mehr!). Ich werde mich aber nicht einschüchtern lassen und eventuelle Nachforderungen NICHT begleichen. Soll RWE doch klagen, dann wird ein Gericht klarstellen, ob mein Vertrag von 1990 noch ungekündigt ist und ob die Preisanpassungen von RWE \"billig\" waren. Ich könnte RWE jetzte noch einen weiteren Brief schreiben, bezweifle aber deren Willen zur Einsichtigkeit.
Mich würde aber interessieren, wie den Ihr Status bezgl. RWE ist? Sind Sie noch Kunde von RWE?
Gruß
DeepDiver01
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@DeepDiver01
Ich bin noch Sonderkunde mit Vertrag von 1975 und erwarte nach dem letzten Schreiben vom 31.12.2011 mit dem Inhalt \"... wir brauchen noch etwas Zeit.\" täglich auf Post von meinem freundlichen Versorger mit einer Rücknahme der im Sommer 2011widerrechtlich angedrohten Versorgungssperre und mit einer Entschuldigung deswegen.
Siehe hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=17117&threadview=0&hilight=&hilightuser=3692&page=2) mein Beitrag vom 01.05.12
Bei uns Sonderkunden mit Verträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel geht es ja nicht darum, die Billigkeit der Preisanpassungen (auch: \'nicht weit genug runter\') nach § 315 BGB vom Gericht prüfen zu lassen, sondern nach den beiden Urteilen des BGH vom 12.03.2012 den Preis zu finden, der als letzter in der letzten Jahresrechnung enthalten war, die vor mehr als drei Jahren vor dem Zugang des ersten Widerspruchs beim Versorger bei uns eingegangen ist, weil wir uns auf die Unwirksamkeit darin enthaltener Preiserhöhungen ja nicht mehr berufen dürfen sollen.
Mal abgesehen von unwahrscheinlichen zwischenzeitlichen Preissenkungen unter diesen Preis sollte dieser heute noch gelten und kann auch für Rückforderungen für unverjährte Zeiträume (Jahresrechnungen ab 2009) angesetzt werden.
Viel Spass beim Rechnen!
berghaus 06.05.11
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Am Donnerstag kam Post von RWE mit der Kündigung des Vertrages zum 30.6.2012.
Natürlich bezieht sich RWE auf den Vertrag von 2007, dem ich ja eindeutig widersprochen habe und bezieht sich auch auf die Kündigung vom November 2010 (die ich ja nie erhalten habe).
Sie haben im November 2010 von uns ein Kündigungsschreiben für Ihren Vertrag RWE Erdgas Optimo maxi mit dem Angebot eines Folgevertrages erhalten.
Ihr Vertrag endet nunmehr zum 30.6.2012. Grund für die Beendigung Ihres bestehenden Vertrages sind rechtliche Rahmenbedingungen, die sich für die Gassonderverträge geändert habe. Daher passen wir unsere Verträge daran an. Gleichzeitig nutzen wir dies, um unsere Geschäftsbedingungen für Sie transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten.
Sie müssen sich keine Sorgen machen: Auch wenn Sie nichts unternehmen, ist Ihre Gasversorgung sichergestellt. Sie werden ab dem 1.7.2012 durch Ihren örtlichen Grundversorger beliefert.
Ich frage mich ob ich diesem Schreiben nicht eine Gegenantwort verfassen soll, da es für die einseitige Vertragsänderung von 2007 m.E. (und auch nach Auffassung hier im Forum) keine Rechtsgrundlage gab und ich ja eindeutig widersprochen habe und daher der alte SOndervertrag weiterhin aktiv und gültig ist (es hat ja nie eine ordnungsgemäße Kündigung gegeben)?
Ich bin auch gespannt auf die Schlussrechnung und die Frage wie es dann weitergeht, wenn ich nicht den erwarteten Betrag begleiche, sondern mich an meine eigene Rechnung halte.
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@DeepDiver01
Zitat von DeepDiver01 vom 09.09.07
Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis, zumal der Gesetzgeber bei der Änderung von AVBGasV zu GasGVV nicht von einem neuen Vertragsabschluss, sondern nur Ergänzungen bzw. Anpassungen spricht. Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen,…
Deutlicher kann man doch nicht sagen, dass man den angebotenen Vertrag nicht annehmen will.
Die Diskussion zur Beendigungskündigung kennen Sie ja. Um so besser, wenn Sie diese gar nicht erhalten haben.
Ich gehe davon aus, dass nach Ihrem Vertrag von 1990 (wie bei meinem von 1975) eine schriftliche Kündigung (mit zwei handschriftlichen Unterschriften) und einer Frist (bei mir von drei Monaten) zu einem bestimmten Zeitpunkt (bei mir zum Jahresende) möglich und erforderlich war und ist.
Die Textform der Beendigungskündigung vom ‚im November‘ reicht da m.E. nicht aus.
Auch folgende Passagen des „Gute Nachrichten“schreibens vom 20.07.2007 verstehe ich gerade nicht als wirksame Kündigung: Zitat:
„Was geschieht, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe?
Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen und Preise weiter…….
Wir möchten zukünftig alle Kunden nach neuem Gesetz und neuer Verordnung beliefern. Deshalb werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§115, 116 des Energiewirtschaftsgesetzes) –falls erforderlich – Ihren bisherigen Vertrag in die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung (§36 des Energiewirtschaftsgesetzes) überführen…..“
Wie man an Ihrem neuesten Schreiben sieht, hat sich an dem freundlichen, aber hinterhältigen Sprachgebrauch der RWE nichts geändert.
Originalton: „Sie müssen sich keine Sorgen machen, sie werden ja ab 01.07.2012 nach dem teuersten denkbaren Tarif beliefert.“ Dabei muss man nur mal bei verivox die Strom- und Gastarife der RWE für Sonderverträge mit denen anderer Anbieter vergleichen, um zugleich die vielen Menschen zu bedauern, die nicht in der Lage sind, bzw. sich nicht trauen, zu wechseln.
Ich würde an Ihrer Stelle dem neuesten Schreiben schon widersprechen und in dem Schreiben Ihre Argumente von 2007 (Nehme Wunsch –ohne rechtliche Anerkennung-zur Kenntnis. Ich kann leider nicht unterzeichnen..) deutlich aufführen.
Mein Hauptargument in der letzten Zeit war:
Nicht existierende Verträge kann weder die eine noch die andere Seite kündigen.
Bei mir wurde ‚im November 2010‘ der nicht existierende Vertrag von 2007 gekündigt und ab 01.01.2011 (konkludent) in der Grundversorgung abgerechnet.Wegen nicht ausreichender Zahlungseingänge wurde drei Mal die Unterbrechung der Energieversorgung angedroht und die Berechtigung zur Kündigung wegen wiederholten Zahlungsverzugs verkündet, diese gleichwohl jedoch (noch) nicht ausgesprochen.
Ende November kam dann eine „Schlussrechnung“ für den Bezug von Gas in der Grundversorgung (5,59 Ct/72,-EUR + USt) bis Ende September 2011 mit den Worten: „Hiermit bestätigen wir die Kündigung Ihres Vertrages.“
Ich nehme an, dass weder die Androhung noch die Bestätigung einer Kündigung eine ordentliche Kündigung mit den Worten: „Hiermit kündigen wir den Vertrag vom xx zum xx…“ ersetzt, mal abgesehen davon, dass diese Schlussrechnung überhaupt keine Unterschrift enthält.
Eben alles nach Gutsherrenart!
berghaus 13.05.12
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RWE mag mich wohl nicht mehr als Kunden behalten.
Heute kam ein Antwortschreiben auf mein Schreiben zur ausgesprochenen Kündigung zum 30.6.2012.
... wir halten an unserer Rechtsauffassung fest, dass Ihr Vertrag vom 13.07.1990 zum 31.07.2007 auf Grund des neuen EWG von uns ordnungsgemäß beendet wurde.
Ebenso der Einwand der Schickane und den Verstoß gegen Treu und Glauben werden als unbegründet zurückgewiesen!
Man mache vom Kündigungsrecht in den AGB des Vertrages vom 1.11.2007 Gebrauch und beende den Vertrag nunmehr zum 30.6.2012.
Da ich mich nicht wegen der Fortführung des Vertrages mit Kündigung zum 30.04.2013 gerichtlich auseinandersetzten möchte, bin ich nun mal gespannt wie RWE mit der Schlussrechnung umgehen wird, da ich ja meine Einwänder nach § 315 BGB jedes Jahr erneut ausgesprochen habe.
Wie sind den da die Erfahrungen im Rest der Republik?!? Was sagen den unsere Forenleser mit juristischem Fachwissen?
Für Tipps und Antworten dankbar.
DeepDiver01
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@DeepDiver09
Ich finde es ja wirklich unglaublich, dass eine Äußerung wie „Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis,… Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen, da ich befürchten muss hierdurch meine bisherige rechtliche Position zu verschlechtern ….\" und \"Lieferpreis für Erdgas, die ich …. ausdrücklich nicht anerkenne.“ vom Versorger 2007 und heute immer noch als neuer Vertragsabschluss und damit als Beendigung des Vertrags von 1990 gewertet wird.
Dazu hätte ich auch gerne mal die Meinung von Juristen gehört, ob man vielleicht durch Kenntnisname von Wünschen und der Ausdrucksweise „kann ich leider nicht unterzeichnen“ und der darauf folgenden Gasentnahme neue Verträge abschließen kann.
Mich interessiert aber noch folgendes: Haben Sie neben den Widersprüchen gegen die Jahresrechnungen überhaupt Ihre Zahlungen gekürzt?
Wenn nicht, bleibt Ihnen ja nur die Rückforderung von Überzahlungen der Jahresrechnungen ab 2009 übrig, es sei denn, Sie hoffen darauf, dass sich der Versorger nicht auf Verjährung beruft, wobei gerade RWE vor Jahren von seinen Kunden einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung gefordert hat ohne hierzu selbst bereit zu sein.
Den Rückforderungen wäre der etwa drei Jahre vor Ihrem ersten Widerspruch geltende Gaspreis zugrunde zu legen, der nach den anderswo hier im Forum beschriebenen Regeln zu ermitteln wäre, es sei denn, man würde der Meinung von RR-E-ft im Thread BGH, Urt. v. 14.03.12 VIII ZR 113/11 Beschränkung der Rückforderung Sondervertrag ohne Widerspruch am 04.05.12 22:45 folgen (Der Hyperlink gelingt mir gerade wieder nicht)
von RR-E.ft
Der Leitsatz der BGH- Entscheidung zeigt auf, wie die durch die Unwirksamkeit einer vereinbarten Preisänderungsklausel entstehende Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden kann, wenn durch diese Vertragslücke eine unzumutbare, völlig einseitige Verschiebung des Vertragsgefüges erfolgt.
Die Prüfung, ob hierdurch eine völlig einseitige Verschiebung des Vertragsgefüges bzw. unzumutbare Härte vorliegt, bedarf regelmäßig der Feststellung entsprechender Umstände (Tatsachenfeststellungen). Tatsachenfeststellungen sind Aufgabe der Instanzgerichte.
und den Vertragspreis von 1990 ansetzen und die Instanzgerichte mal prüfen lassen.
berghaus 24.05.12
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@berghaus: Ich habe seit 2006 die Jahresrechnungen regelmäßig gekürzt und immer auch die Preise / Preiserhöhungen nach § 315 BGB als unbillig gerügt.
Bisher war RWE auch ziemlich stressfrei, meine Kürzungen wurden - ohne rechtliche Anerkennung - zur Kentniss genommen.
Bin mal gespannt wie das weitergeht?!
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Wie sind den da die Erfahrungen im Rest der Republik?!? Was sagen den unsere Forenleser mit juristischem Fachwissen?
Bin ein wenig erstaunt, dass sich außer berghaus niemand dazu äußert.
Hat den sonst hier keiner Post von RWE bekommen?!?
Deepdiver01
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Hallo Mitstreiter,
nachdem ich hier ja über das Ansinnen von RWE berichtet habe mich zum 30.6.2012 zu kündigen, habe ich heute ein weiteres merkwürdiges Verhalten von RWE kennen gelernt.
Ich habe versucht meinen Gasanbieter zum 1.7.2012 zu wechseln, das RWE ja an seiner Rechtsauffassung festhält, das der Liefervertrag ihrerseits rechtskräftig zum 30.6.2012 gekündigt wurde.
Heute erhalte ich vom neuen Lieferanten folgende Mitteilung:
... leider hat Ihr Lieferant einem Wechsel wegen Vertragsbindung bis zum 01.08.2012 nicht zugestimmt.
Jetzt fehlen mir irgendwie die Worte! Doch keine Kündigung zum 30.6.2012?
Muss morgen mal mit dem RWE-Servicecenter telefonieren.
DeepDiver01
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Warum wollen Sie denn wechseln?
... wir halten an unserer Rechtsauffassung fest, dass Ihr Vertrag vom 13.07.1990 zum 31.07.2007 auf Grund des neuen EWG von uns ordnungsgemäß beendet wurde.
Nach meiner Meinung ist Ihr Vertrag vom 13.07.1990 noch nicht gekündigt!
Wie lauten denn die Kündigungsbestimmungen (Fristen, schriftlich oder Textform) des Vertrages von 1990?
Frage an die Experten: Kann die Kündigung eines nicht existiernden Vertrages (hier der von 2007) auch alle früheren Verträge einschließen, wenn Form und Frist der Kündigungsbestimmungen gleich sind?
Fragen an DeepDiver01:
Wie hoch war der Vertragspreis (Grund- und Arbeitspreis) 1990?
Wie hoch war der Preis etwa drei Jahre vor Ihrem ersten Widerspruch, d.h. der Preis einer Preiserhöhung in der Jahresrechnung, dem Sie nach dem Urteil vom 14.03.12 VIII ZR 113/11 noch widersprechen konnten.
Wie hoch ist der Preis des Anbieters, zu dem Sie wechseln wollten?
berghaus 06.06.12
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- Grund- und Arbeitspreis 1990: 228,00 DM/Jahr , 3,9 Pf/kWh
- 2003: 162,00 €/Jahr , 3,51 Ct/kWh
- Neuer Anbieter: 5,36 Cent/kWh , 167,40 €/Jahr
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Nun ist sie da - die Schlussrechnung!
In Rechnung gestellt wurde der Verbrauch seit der letzten Jahresrechnung - ich zahle und schliesse damit das Kapitel RWE Gas.
Danke an alle, die in den letzten Jahren mit Rat, Tat, Kompetenz und Gemeinschaft geholfen haben sich gegen diesen Giganten und seiner Preispolitik zur Wehr zu setzten! 8)
Mal sehen wie es mit Logo Energie laufen wird.
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von DeepDiver01
.......ich zahle........
Schade, aber verständlich!
Bezahlen Sie denn auch die Rückstände (Nachforderungen der RWE) der vergangenen Jahre?
Sind diese in der Schlussrechnung wieder aufgeführt?
berghaus 13.07.12
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Nein, nur der Verbrauch wurde in Rechnung gestellt.
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Na dann ist mit endlicher Ruhe wohl nicht zu rechnen und Sie warten weiterhin täglich auf unfreundliche Post Ihres freundlichen Versorgers.
Und in dem Fall kommt es auf die zusätzliche Summe der letzten Jahresrechnung, die Sie einbehalten möchten, auch nicht mehr an, zumal ich mir ziemlich sicher bin, dass es bei Ihnen 2007 ebenso wie bei mir nicht zum Vertragsabschluss gekommen ist.
Bei mir bittet die RWE gerade um eine Kopie des Vertrages von1975, um "eine genauere rechtliche Prüfung insbesondere im Hinblick auf die Preisanpassungsklauseln vornehmen zu können".
Das würden sie wohl nicht tun, wenn sie (immer noch) von der Wirksamkeit eines neuen Vertragsabschlusses im Jahr 2007 überzeugt wären.
berghaus 13.07.12