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Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: DieAdmin am 26. März 2011, 20:34:36

Titel: Vorschriftsmäßig mit Biomasse betriebene Heizung darf nicht verboten werden
Beitrag von: DieAdmin am 26. März 2011, 20:34:36
Vorschriftsmäßig mit Biomasse betriebene Heizung darf nicht verboten werden
http://www.recht-live.de/index.php?option=com_content&view=article&id=320:vorschriftsmaessig-mit-biomasse-betriebene-heizung-darf-nicht-verboten-werden&catid=82:bauen&Itemid=43

( Urteil Verwaltungsgericht (VerwG) Koblenz vom  01.3.2011 - Az.: 1 K 1169/10.KO )
Titel: Vorschriftsmäßig mit Biomasse betriebene Heizung darf nicht verboten werden
Beitrag von: Stadt/Versorger am 26. Juni 2011, 21:49:50
Schön wäre es !
Eine Gemeinde braucht nur eine entsprechende Satzung aufstellen und schon ist alles in Butter.
Sh. http://www.neubukow.de unter amtliche Bekanntmachungen sh. dort Wärmesatzung.
Holz wird generell als nicht emissionsarm eingestuft. Wohl aber die Fernwärmeversorgung,die einen schlechteren Wirkungsgrad hat ,als der schlechteste Heizkessel. Und das,obwohl angeblich KWK betrieben wird.(allerdings wird das BHKW zur Verlustbegrenzung auch nur garnicht,oder mit geringen Laufzeiten betrieben;geht auch nicht anders,weil auf der Wärmeseite keine ganzjährige ,ausreichende Wärmeabnahme möglich )
Mittels Wärmesatzung können sogar Pleitekandidaten saniert werden.Der Bürger bezahlt!
Garantiert!