Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 09. März 2011, 11:24:17
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Eon-Avacon kündigt zur Zeit die Nachtstromverträge AmadoConstant und bietet neue Verträge an.
Die Preise im NT-Bereich steigen dabei \"geringfügig\" um 35% (von 8,94 auf 12,08 ct/kwh).
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ja, aber der genannte NT-Preis ist noch zzgl. MWSt.
https://www.eon.de/de/avacon/pk/produkteUndPreise/Heizstrom/E.ON_WaermeStrom_getrennte_Messung/index.htm
In der Grund und Ersatzversorgung werden jetzt 24,01 ct/kWh fällig.
https://www.eon.de/de/avacon/pk/produkteUndPreise/Strom/StromAlpha/index.htm
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Merkwürdig dabei ist, dass die Verträge gekündigt werden und nicht einfach eine Preisanpassung durchgeführt wird. Die bisherige Preisänderungsklausel bleibt im neuen Vertrag unverändert. Da diese das gesetzliche Preisänderungsrecht unverändert übernimmt, meint Eon-Avacon wohl, dass sie gültig ist. Was wohl zu prüfen wäre ! Vielleicht meint E-A, dass eine Vertragskündigung nicht so auffällt, als wenn sie den Kunden diese horrende Preiserhöhung mitgeteilt hätten. Oder man ist sich der Wirksamkeit der Klausel doch nicht so sicher und will einen neuen Sockelpreis schaffen. Wie auch immer - jedenfalls ist nach der Durchsicht der Vertragsunterlagen von mehreren Kunden aufgefallen, dass eine Kündigung zum 31.05. (wie E-A es den Kunden mitgeteilt hat) in den meisten Fällen nicht möglich ist ! Der AmadoConstant lief 12 Monate ab Vertragsbestätigung und verlängerte sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt wird. Ich habe heute ca. 10 Verträge gesehen. Davon war nicht ein einziger am 01.06. abgeschlossen. Also Kündigung zurückweisen, da eine Kündigung zum 31.05. lt. Vertrag nicht möglich ist. Wenn E-A die Verträge schon kündigt, dann gefälligst nicht mit einem Rundumschlag, sondern jeden hübsch einzeln. Individuell auf das Datum des Vertragsabschlusses.
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Original von Christian Guhl
Merkwürdig dabei ist, dass die Verträge gekündigt werden und nicht einfach eine Preisanpassung durchgeführt wird. Die bisherige Preisänderungsklausel bleibt im neuen Vertrag unverändert. Da diese das gesetzliche Preisänderungsrecht unverändert übernimmt, meint Eon-Avacon wohl, dass sie gültig ist. Was wohl zu prüfen wäre !
Wie lautet die Preisanpassungsklausel? Gibt es eine Begründung für die Kündigung?
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@Uwes
Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
Für Änderungen des Strompreises gelten § 5 Abs. 2 und 3 Stromgrundversorgungsverordnung(StromGVV) entsprechend.
§ 5 Abs. 2 StromGVV lautet: „Änderungen der Allgemeinen
Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, die beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.“§ 5 Abs. 3 StromGVV lautet: „Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.“Dem Kunden steht im Fall einer Preisanpassung das Recht zu, diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende jenes Monats in Textform zu kündigen, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanpassung vorangeht. E.ON Vertrieb wird den Kunden im Fall einer Preisanpassung auf dieses Kündigungsrecht besonders in Textformhinweisen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.