Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Kampfzwerg am 04. Oktober 2005, 16:55:53

Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Kampfzwerg am 04. Oktober 2005, 16:55:53
Hallo an alle


und sie bewegt sich doch, die VZ NRW.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung!?


http://www.vznrw.de/UNIQ112843604309075/link198712A.html

http://www.vznrw.de/UNIQ112843604309075/link198699A



Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
04.10.2005
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet neues Instrument für mehr Transparenz bei Gaspreisen
Im Streit um die hohen Gaspreise klinkt sich die Verbraucherzentrale NRW mit einem gläsernen Verfahren bei der Preisgestaltung ein: Mit Stadtwerken und anderen örtlichen Energieversorgungsunternehmen will sie künftig vertraglich vereinbaren, dass Preisänderungen der Vorlieferanten offen gelegt und ohne zusätzlichen Gewinn an die Endverbraucher weitergegeben werden. Dazu müssen sich die örtlichen Versorgungsunternehmen bereit, ihre Preisanpassungen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer genau unter die Lupe nehmen zu lassen. Die Verbraucherzentrale NRW wird das Ergebnis mit einer unabhängigen Testatkontrolle überprüfen. Durch die Anwendung des neuen Transparenzverfahrens sollen Verbraucher sicher sein, dass sie bei Gaspreiserhöhungen von ihrem örtlichen Versorger nicht über den Tisch gezogen werden. Eine erste Vereinbarung wurde heute zwischen der Verbraucherzentrale NRW und den Stadtwerken Lünen getroffen.

„Lokale Energieversorger, die sich dem Transparenzverfahren unterziehen, sollen für Preisanhebungen, die sie nicht verursacht haben, künftig nicht verantwortlich gemacht werden“, erläutert Helmfried Meinel, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, den Zweck der neuen Vereinbarung: „Mit unserem Vorschlag wollen wir vielmehr den Blick auf die großen Ferngasgesellschaften lenken, die kleine Versorger mit Gas beliefern. Diese bestimmen zu einem erheblichen Teil die Preise und sind die eigentlichen Profiteure des derzeit undurchsichtigen Geschäfts.“ Wegen der Bindung der Gas- an die Ölpreise begründen die Versorger ihre exorbitanten Anhebungen lapidar mit der angespannten Lage auf den internationalen Ölmärkten. Von dieser Praxis hat bislang die gesamte Kette der Gasversorgung in unterschiedlichem Ausmaß profitiert: Fördergesellschaften, internationaler Gashandel, Ferngas- und Regionalhandel in Deutschland sowie die örtlichen Versorger, die das Gas an die Endverbraucher liefern. Örtliche Versorger, die sich korrekt verhalten und lediglich die Preissteigerungen ihrer Vorlieferanten an die Kunden weitergeben, sind dem Ärger der Verbraucher ausgesetzt. Mit Hilfe des neuen Transparenzverfahrens können die lokalen Unternehmen künftig nachweisen, dass sie nicht die Verursacher von Preiserhöhungen sind.

Die Verbraucherschützer treffen mit Gasversorgern eine Vereinbarung, in der sich die Energieversorger verpflichten, Preisänderungen nach oben oder unten von unabhängigen Wirtschaftsprüfern gemäß eines von der Verbraucherzentrale NRW vorgegebenem Musters prüfen zu lassen. Beim neutralen Check ist eine doppelte Sicherheitsstufe eingebaut: Unabhängige Wirtschaftsprüfer sezieren die Weitergabe der Preisänderungen des Vorlieferanten und erteilen ein qualifiziertes Testat, das von der Verbraucherzentrale NRW ein weiteres Mal geprüft wird. Die Kosten für die Wirtschafts- und Testatprüfung tragen die Gasversorger.

Kommt bei der Prüfung heraus, dass Preiserhöhungen oder -senkungen der Vorlieferanten plausibel in die endgültigen Verbrauchspreise eingeflossen sind, können örtliche Versorger mit Rückendeckung der Verbraucherzentrale NRW behaupten, dass sie ihre Gaspreise transparent gestalten. Im Gegenzug verzichtet die Verbraucherzentrale NRW bei durchleuchteten Unternehmen darauf, Verbrauchern zu empfehlen, angekündigte Preiserhöhungen nicht oder nur unter Vorbehalt zu zahlen. Damit nicht eventuelle Extra-Gewinne der Stadtwerke aus jüngster Zeit mit der Vereinbarung nachträglich legitimiert werden, ist eine rückwirkende Prüfung bei bereitwilligen Unternehmen ab Januar 2003 vorgesehen.

Eine Vereinbarung über die neutrale Prüfung von Gaspreisänderungen können nur Versorger mit der Verbraucherzentrale NRW abschließen, die ausschließlich Endkunden beliefern und nicht an den Vorlieferanten beteiligt sind oder von ihnen wirtschaftlich beherrscht werden. „Diese klare Abgrenzung und die unabhängige Preisprüfung sollen künftig gewährleisten, dass die Endversorger die von den Vorlieferanten vorgegebenen Erhöhungen oder Senkungen der Gaspreise plausibel darlegen“, so Meinel. Mehr wolle das neue Verfahren auch gar nicht leisten: „Die gesamte Kosten- und Erlöslage des Gasversorgers steht nicht auf dem Prüfstand. Es wird auch keine Stellungnahme geben, inwieweit die Preisänderungen des Vorlieferanten gerechtfertigt sind. Ebenso bleibt die Prüfung der Netzentgelte außer Acht. Hierfür sind die Bundesnetzagentur oder die Landesbehörde zuständig.“

Die Stadtwerke Lünen haben nun als Erste ein solches Transparenzverfahren mit der Verbraucherzentrale NRW vereinbart. Dr. Achim Grunenberg, Geschäftsführer der Stadtwerke Lünen: „Mit Hilfe der Abmachung wollen wir nachweisen, dass wir uns gegenüber unseren Kunden fair verhalten. Es soll jedem klar werden, dass allenfalls die Ferngaslieferanten und nicht wir an der Gaspreiserhöhung verdienen.“ Die Verbraucherzentrale NRW will in einem zweijährigen Projekt NRW-weit zunächst 20 Stadtwerke und kleinere Gasversorger für ihre Sondervereinbarung gewinnen. Eine Ausweitung des Angebots auf bundesweite Anbieter ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Das Interesse daran wächst: Die massenhaften Proteste von Verbrauchern, die mit Zahlungskürzungen und Vorbehalten auf die bisherigen Preissteigerungen reagierten, erhöhen nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW die Bereitschaft der Stadtwerke und anderer lokaler Versorger, Preiserhöhungen transparent und nachvollziehbar zu machen: „Zu den Musterklagen gegen uneinsichtige Unternehmen, den Anstrengungen des Bundeskartellamtes, gegen die Preistreiberei von großen Energiekonzernen vorzugehen, und der vorgesehenen Regulierung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur steuern wir jetzt einen weiteren Baustein bei, der hilft, die Verbraucher vor ungerechtfertigten Gaspreisen zu schützen.“

Die Vereinbarung für mehr Transparenz bei Gaspreisen finden Sie hier.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Stand: 04.10.2005
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Kampfzwerg am 04. Oktober 2005, 17:33:17
Nachtrag an alle

Wenn der folgende Absatz eine Voraussetzung für diese Vereinbarung ist, frage ich mich, welcher Endversorger dann überhaupt noch in der Lage ist, diese auch einzugehen.
NGW scheidet dann wohl aus.

Zitat aus der Vereinbarung, Unterpunkt Gültigkeit:

Diese Vereinbarung kann aufgrund einzelvertraglicher Regelung grundsätzlich von allen Gasversorgern übernommen werden, sofern sie eine Gasversorgung für Letztverbraucher in Deutschland durchführen und weder an einem Vorlieferanten für die Gasversorgung wirtschaftlich beteiligt sind noch von einem Vorlieferanten wirtschaftlich beherrscht werden.
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: energienetz am 04. Oktober 2005, 19:37:20
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1400&content_news_detail=4396&back_cont_id=4043
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Oktober 2005, 19:43:56
@Kampfzwerg

Dieser Vorschlag der VZ ist aus meiner Sicht mehr als kontraproduktiv.
Er hilft den Verbrauchern kein Stück weiter. Das Gegenteil wird der Fall sein, wenn man \"Persilscheine\" verteilt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: lunatic71 am 04. Oktober 2005, 20:30:24
sehe ich auch so.

Hier wird von der VZ NRW ein Schmusekurs gefahren, anstatt den Gasversorgern auf die gierigen Finger zu hauen!
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Koch am 04. Oktober 2005, 21:05:34
@Kampfzwerg

ich halte das für einen Schaukampf. Am Ende gehen die Versorger mit \"Unbedenklichkeitsbescheinigungen\" der VZ NRW hausieren.

Gerade die VZ NRW hat sich bisher in dem Streit erschreckend zurück gehalten. Und nun sowas.  Jetzt, wo die Rechtslage klar ist!

Ich glaube, in NRW sind sehr viele Kommunen direkt mit am Geschäft beteiligt und sanieren so ihren Haushalt  ... na ja, sie versuchen es wenigstens. Die Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft sind in NRW traditionell gut.

Ich empfehle z.B. Beispiel die Lektüre der Geschäftsberichte(2002-2004) der Medl in MH. Laut eigener Darstellung ein armes Gasunternehmen am Ende der Kette. Die übertragen jedes Jahr Millionen aus dem Gasgeschäft an andere marode städtische Gesellschaften. Und dann bleibt immer noch ordentlich Gewinn! Allein die Entwicklung der letzten Jahre sagt alles - verwunderlich ist hier nur die Offenheit.

Ich denke, da haben sich  leider richtige Abhängigkeiten entwickelt.
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Kampfzwerg am 05. Oktober 2005, 12:53:15
Zitat


ich halte das für einen Schaukampf. Am Ende gehen die Versorger mit \"Unbedenklichkeitsbescheinigungen\" der VZ NRW hausieren.

Gerade die VZ NRW hat sich bisher in dem Streit erschreckend zurück gehalten. Und nun sowas.  Jetzt, wo die Rechtslage klar ist!



@ Koch
@ an alle

Stimmt genau!!
Ich habe mich schon lange gewundert, das die VZ NRW im Gegensatz zu allen anderen VZ so auffallend still war. Und das im größten Bundesland. Der letzte Musterwiderspruch datierte von Jan.05, seitdem nichts neues zum Thema.
Jetzt wissen wir ja auch warum. Sie haben 9 Mon. an dieser \"Vereinbarung\" gebastelt.
Anscheinend ist es naiv zu glauben, das sie auf Seiten der Kunden steht.
Wieder eine Illusion weniger. Sehr schade.
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: cabello am 05. Oktober 2005, 13:38:37
@alle
Was ist den das für ein Verein die VZ NRW die im Musterbrief „die Weiterzahlung unter Vorbehalt“  und den „Mehrbetrag ggf. zurückzufordern will“  seinen ausgebeuteten Mitmenschen empfiehlt??
Siehe  http://www.vznrw.de/mediabig/5818A.pdf
Dabei weis doch jeder, wenn das Geld weg ist, ist es weg.
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Oktober 2005, 14:39:08
@Cabello

Ähnlich wie beim Energieerhaltungssatz:

Das Geld ist nicht wirklich weg, es haben nur eben andere.

Das ist kein wirklicher Trost.

@Alle


Es ist m. E. wenig zielfüherend, sich hier zu echauffieren, anstatt entsprechende Stellungnahmen direkt schriftlich/ per Fax an die betreffende VZ zu richten, damit man dort die berechtigte Kritik zur Kenntnis und ggf. sogar zum Anlass für ein Umdenken nehmen kann.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Lothar am 05. Oktober 2005, 23:19:40
Hallo Rebellengemeinde,
nach der gestrigen Info aus dem Videotext des WDR 3 Fernsehens zum Gebahren der VZ-NRW, habe ich gleich dort mein Mißfallen per E-mail zum Ausdruck gebracht und meine Erwartung an die VZ gestellt, diese verbraucherschädigende Vereinbahrung zurückzunehmen. Ich habe weiterhin die Frage gestellt, ob sich bei der VZ-NRW wohl ein Energieversorgermaulwurf eingeschlichen haben könnte? Wie kann sonst eine VZ auf so eine Schnapsidee kommen?
Grüße an alle Gleichgesinnten, Lothar
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: lunatic71 am 06. Oktober 2005, 11:30:12
Hallo,

ich habe der VZ NRW eben per email mitgeteilt, dass ihr Vorhaben wohl eher kontraproduktiv ist.

Die email zum Konakt ist : energie@vz-nrw.de

Wer sich ebenso aeussern will benutze die obige Adresse.

Gruss

Lunatic
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Kampfzwerg am 06. Oktober 2005, 13:41:38
Hallo an alle,

meine Email an energie@vz-nrw.de ist soeben raus.
Einschliesslich der Frage, warum bei diesem Thema der BdEv nicht hinzugezogen wurde.


@energienetz
wenn die VZ jetzt mit kritischen mails zugetextet wird, ist das doch nicht ganz so schlecht, oder :)
Ich werde jetzt aber  immer schnell vorher in die Neuigkeiten zur Aktion schauen, will mir nicht Ihren Unmut zuziehen.
extra liebe Grüße
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Oktober 2005, 13:52:42
@Alle

Denken Sie bitte an eine sachliche Argumentation.

Auch die VZ NRW steht auf der Seite der Verbraucher.

Nur gilt eben manchmal:

Gut gemeint ist schlecht gemacht.


Die Kontraproduktivität ergibt sich aus der aktuellen Stellungnahme des Bundeskartellamtes:

http://www.n24.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/index.php/n2005100508112500002

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,qb1rr9dieuiw8h3m~cm.asp

Demnach muss der notwendige Druck für Veränderungen von den Energieverbrauchern ausgehen, um die bestehenden Verhältnisse zu ändern.

Dieser Druck muss sich dann innerhalb der Lieferketten fortsetzen.

Für eine Akzeptanz der Ölpreisbindung der Erdgaspreise darf kein Platz sein.

Der VKU begrüsst den Weg der VZ in einer aktuellen Pressemitteilung wie folgt:

PRESSEMELDUNG 13/05
 
 
Gaspreise
VKU: WP-Testate generell geeignet                    
 
Köln. 5. Oktober 2005 Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) bewertet die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angebotene neutrale Prüfung der Gaspreisänderungen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer als erstes positives Signal in der derzeitigen Diskussion über die Preissteigerungen in der Erdgasversorgung. Damit werde aus Verbrauchersicht erstmals anerkannt, dass die von den Stadtwerken nicht beeinflussbaren Bezugskostensteigerungen den pauschal erhobenen Vorwurf einer unangemessenen Gaspreisgestaltung keinesfalls rechtfertigen könne. Ein Testatverfahren durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ist auch aus Sicht des VKU ein generell geeignetes Mittel zum Nachweis der Angemessenheit der Gaspreise. Es mache zudem Gerichtsverfahren über die Billigkeitskontrolle der Gaspreise überflüssig, wenn sich Stadtwerke und Verbraucher gemeinsam, sachlich und objektiv mit den Ursachen der Preissteigerung befassen. Das vorgeschlagene Transparenzverfahren könnte daher aus Sicht des VKU ein erster wichtiger Schritt für die Annäherung von Verbraucherseite und Stadtwerken im Hinblick auf die weitere Ausarbeitung von konsensfähigen Verfahren zur Transparenz und Akzeptanz der kommunalen Gaspreise sein.
 


Dies allein zeigt meines Erachtens, wie wenig zielführend im Sinne der Verbraucher das Vorgehen der VZ NRW ist:

Die ölpreisbedingten Preissteigerungen werden einfach weitergereicht, ohne dieses überkommene System zu beenden.Die Frage der bereits jetzt wohl  weit überhöhten Margen und Gewinne zur Quersubventionierung blieben zudem einfach ausgeklammert. Hierauf käme es bei einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle jedoch gerade auch an.


Der VKU hatte sich schon vorher wie folgt positioniert:

Preissteigerungen für Erdgas unvermeidlich              
 
   
„Die kommunalen Gasversorgungsunternehmen werden sich der angekündigten Überprüfung der Gaspreise stellen und erwarten eine faire Einbeziehung aller kostenwirksamen Preisbestandteile“ erklärte Gerhard Widder, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) in einer Presseerklärung vom 16.09.2005.

Er reagierte damit auf die Aufforderung von Bundeswirtschaftsminister Clement an die Kartellbehörden, die Gaspreisgestaltung der regionalen und lokalen Versorgungsunternehmen zu überprüfen. „Der Grenzübergangswert für Erdgas, zu dem deutsche Versorger Erdgas einkaufen, ist von Juli 2004 bis Juli 2005 nach offiziellen Angaben um 37,4 % gestiegen. Dementsprechend haben sich auch die Bezugspreise für die Stadtwerke erhöht. Dass die Endverbraucherpreise unter diesen Bedingungen anziehen, ist leider unvermeidbar“, so Widder. Daran könne auch die Politik nichts ändern. Die derzeit heftig diskutierte Ölpreisbindung des Erdgases sei sicherlich kein Dogma. Sie hänge natürlich wesentlich davon ab, wie verhandlungsbereit die Lieferländer seien. Doch dürfe man den Bürgerinnen und Bürgern nicht suggerieren, dass ein Wegfall dieser Kopplung automatisch zu geringeren Gaspreisen führe. Dies zeigten die Beispiele Großbritannien und USA. Sie hätten zwar keine Ölpreisbindung; jedoch folge der Gaspreis dort genauso dem Ölpreis.
Pr
 


Wir wissen heute schon, dass sich die Verbraucherpreise der Stadtwerke keinesfalls genauso erhöht haben wie die Erdgasimportpreise, sondern weit mehr, weil das ebenfalls importierte Erdgas für Kraftwerke und Industriekunden weit weniger verteuert worden sein soll. Das hätte dem VKU bei Zugrundelegung der nominalen Steigerungen der Erdgasimportpreise auffallen müssen.

37 Prozent klingt eben weit dramatischer als knapp 0,4 Cent/ kWh, welche die Preissenkungen im letzten Jahr, welche nach Angaben des Bundeskartellamtes oft nicht an die Verbraucher weiter gegeben worden sein sollen, noch unberücksichtigt lassen.

Hier sieht man in absoluten Zahlen (Cent/kWh), welche Preissenkungen und Preiserhöhungen der VKU entsprechend der Entwicklung der Erdgasimportpreise immer nur eins zu eins an die Verbraucher weitergeben wollte:

http://www.vng.de/content/deutsch/Erdgasmarkt/Gaspreise/hel_gasimportpreise/index.html


Auf den Rechnungen zeichnet sich indes ein anderes Bild.


Stadtwerke sind zu einer preisgünstigen Versorgung (so billig wie möglich) verpflichtet. Diese gesetzliche Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 EnWG ist unvereinbar mit der weiteren Aufrechterhaltung der HEL- Preisbindung, wenn Erdgas aus dem Ausland ersichtlich zu weit günstigeren Konditionen importiert wird.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Kampfzwerg am 06. Oktober 2005, 15:16:23
@ Herrn Fricke

keine Angst, habe ich bedacht, auch wenn mein nickname vielleicht anderes vermuten läßt.
Kritisch bedeutet ja nicht zwangsweise unsachlich, denn auch das wäre kontraproduktiv für die Sache.
Gerade weil die VZ auf Seiten der Verbraucher steht, nomen est omen, muß u.a. auch eine derartige, sachlich formulierte, Frage, erlaubt sein.
In der Politik \"durfte\" in den letzten Jahren das schlechte Ergebnis des \"erst handeln, dann denken\"- Prinzips erlebt werden.

Wie Sie sagen: gut gemeint, aber schlecht umgesetzt.

 
Die Stellungnahme des VKU spricht Bände, wenn dieser diese Vereinbarung so begrüßt, kann sie für Verbraucher gar nicht gut sein.
Offensichtlich wird das \"Persilscheinverfahren\" schon vorbereitet:

Damit werde aus Verbrauchersicht erstmals anerkannt, dass die von den Stadtwerken nicht beeinflussbaren Bezugskostensteigerungen den pauschal erhobenen Vorwurf einer unangemessenen Gaspreisgestaltung keinesfalls rechtfertigen könne.

Das ist doch eine Nebelkerze. Abgesehen davon, daß eine Weitergabe der reinen Gas-Bezugskostensteigerung nicht das Haupt-Problem ist, wenn es denn ohne Gewinnmaximierung wirklich so wäre, bin ich nicht bereit hierzulande höhere Gaspreise zu zahlen, weil in den USA, oder sonst wo, gerade mal wieder ein Sturm o.ä. tobt und die ihren eigenen Ölverbrauch nicht in den Griff bekommen.
Wieso beklagen sich denn dann die Russen, daß 80% der Marge in Deutschland verbleibt?

Herr Böge hat in seiner Stellungnahme aber ganz klar gesagt, daß die Aufhebung der Gas/Ölpreisbindung, insbesondere bei den Verträgen zwischen Gasproduzenten und Gasimportgesellschaften
in den Kompetenzbereich der EU, bzw. Poltik fällt.

Leuchtet mir nicht ganz ein, wenn diese Bindung doch rechtlich gar nicht vorgeschrieben, sondern freiwillig vereinbart worden ist.
Wenn das im Umkehrschluß bedeutet, daß von EU- Seite explizit ein gesetzl. Verbot der Bindung ausgesprochen werden muß, sind wir alle in Rente, im besten Fall!, bevor sich was bewegt.

Vielleicht sollten die Versorger für das \"Nach-Wegfall der Ölpreisbindung\"-Krisenszenario nicht nur immer die für sie \"guten\" Beispiele USA und Großbritannien, sondern auch mal das \"schlechte\" Belgien mit den wesentlich niedrigeren Preisen propagieren. (Scherz)
Diese Diskussion wäre mal mächtig interessant.


Also was tun?
Protestbriefe an den alten/neuen Wirtschaftsminister?
Oder an das Ministerium für Verbraucherfragen?

Wie seht Ihr das?
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Oktober 2005, 15:51:51
@Kampfzerg

Ich würde Schreiben an alle Bundestagsfraktionenm meinen Landtag und die entsprechenden Ministerien des Bundes und der Länder richten.


Das Bundeskartellamt ist nur für die Bundesrepublik zuständig.

Derweil soll der Vorstandsvorsitzende des Marktbeherrschers  E.ON Ruhrgas Bergmann im Aufsichtsrat der Moskauer Gasprom Platz genommen haben, um dort seine Vorstellung von Verbraucherschutz- Ölpreisbindung - weiter aufrecht zu erhalten. Ruhrgas ist an Gasprom beteiligt.

Die Russen wollen ein Stück vom Kuchen in Deutschland.
E.ON Ruhrgas wollte ihnen aber wohl keine Geschäftsanteile abgeben.

Gasprom ist jedoch gemeinsam mit der BASF- Tochter Wintershall an der Wingas beteiligt, die ihren Marktanteil gern ausweiten würde - gegen E.ON Ruhrgas.

Interessant ist dabei, dass wingas selbst und damit mittelbar Gasprom keine Notwendigkeit für eine Ölpreisbindung sieht, ebenso wie EnBW als Muttergesellschaft der Gasversorgung Süddeutschland.

Man könnte also annehmen, der genannte Aufsichtsrat setzt in Moskau nur immer wieder seine Vorstellung von Verbraucherschutz durch, die außer ihm und seinem Unternehmen niemand mehr versteht.


Lustig ist dabei, dass auf den Seiten des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft  www.bgw.de unter Fragen und Antworten zur Gaspreisdiskussion zu erfahren ist, diese verbraucherschützende Ölpreisbindung müsse auch gegen den Widerstand der Lieferländer durchgesetzt werden.

Somit hat wohl der genannte Aufsichtsrat immer alle Hände voll zu tun, auch die Lieferländer vom seinem Verbraucherschutz zu überzeugen.

Dieses Verbraucherschutzmodell a la Ruhrgas findet sich auch im Magazin des Geschäftsberichtes 2004 der Ruhrgas.

Weil der Text fast wortwörtlich mit den entsprechenden Passagen des BGW übereinstimmt, halte ich persönlich den Lobbyverband nur für ein Sprachrohr des Marktbeherrschers.


Stadtwerke selbst, die nur Preiserhöhungen eins zu eins weitergeben, können selbst gar kein Interesse an einer Ölpreiskopplung haben, wenn es auch anders geht.

Dass es auch anders geht, beweist die E.ON Ruhrgas mit ihren Gaslieferungen an Kraftwerke und Industriekunden, die zwar wechseln könnten, aber wegen halbwegs stabiler Preise auch keinen Anlass dazu haben, Wettbewerb stattfinden zu lassen.

Die Zeche soll allein der Verbraucher zahlen.

Die Stadtwerke gegen unschuldig nur die Preissteigerungen weiter, statt sich zu wehren.

An über einhundert Stadtwerken, die sowohl im BGW als auch im VKU Stimmrecht haben, ist die Münchner thüga beteiligt, eine 100prozentige Tochter der E.ON Ruhrgas.

So manchen Verbandsfunktionär, Politiker und Gutachter für alle Fälle findet man dann in den Aufsichtsgremin wieder, die alle zu dem Schluss kommen:

Ölpreisbindung ist prima!

Nur eben nicht für die  Kunden.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: lunatic71 am 06. Oktober 2005, 15:52:48
Hallo,

natuerlich bin ich auch sachlich geblieben in meiner Mail an die VZ NRW.

Unter anderem habe ich in meiner Mail den Gedanken niedergeschrieben, dass wenn die kommunalen Gasversorger wirklich nur die gestiegenen EK-Preise (ob es nun stimmt oder nicht ?!?!) an den Endkunden weitergegeben haetten, es dann doch auch moeglich sein muesste den Paragraphen 315 auf die Einkaufspreise des Gasversorgers anzuwenden.

Das heisst der Gasversorger (in meinem Fall die GVG Rhein Erft) soll den $315 seinen Vorlieferanten gegenueber geltend machen!

Sollte doch moeglich sein, sofern der Vorlieferant in Deutschland sitzt, oder ?

Gruss

Lunatic
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Oktober 2005, 16:00:53
@lunatic


Klar ist das möglich, nämlich über §§ 307, 315 BGB in Bezug auf die Preisformel. Eine Inhaltskontrolle solcher Verträge wurde vom OLG Rostock sogar bestätigt.

Bereits vor über einem Jahr habe ich unter www.strom-magazin.de (Professionals), dort zu finden über das Archiv über meinen Namen eine Stellungnahme veröffentlicht, nach der sich alle Versorger aller Stufen gegen Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten zur Wehr setzen können und müssen.

Mit einem schnell eingerichteten Probezugang haben Sie Zugriff auf den Beitrag:

http://professionals.strom-magazin.de/news/news_Rechtliche_Unsicherheit_Duerfen_Verbraucher_Preiserhoehungen_wegen_Unbilligkeit_nicht_zahlen_12425_1.html

Weitere Beiträge sodann hier:

http://professionals.strom-magazin.de/suche/?param_bereich=5&search_string=Fricke&page=1&p_cms_element_count=18


Irgendwo müssen die Gelder schließlich \"versickern\".

Es geht jedoch noch einfacher, wenn sich die Stadtwerke einfach auf die Kartellrechtswidrigkeit und somit Nichtigkeit ihrer Bezugsverträge berufen würden. Solche Verträge sind längst nichtig nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des OLG Stuttgart.

Das Bundeskartellamt will sowieso alle dieser Verträge alsbald verbieten.
Im Falle eines gerichtlichen Streits über das Verbot entscheidet wieder das OLG Düsseldorf, welches solche Verträge bereits seit April 1998 für nichtig hält !!!


Darauf muss indes kein Stadtwerk erst noch weiter warten.


Kein Stadtwerk ist hilflos.

Es muss sich eben nur entscheiden, auf welcher Seite es steht:

Auf der des Marktbeherrschers E.ON Ruhrgas, welcher denkt, den deutschen Erdgasmarkt für sich ( und seine Aktionäre) gepachtet zu haben - ohne Pachtzahlungen zu leisten - oder aber auf Seiten der Kunden und somit auf Seiten der Bürger, die über Wahlen auch auf die Gremien der Stadtwerke Einfluss nehmen können.


Ersichtlich geht es nur darum, das bisherige System noch über eine gewisse Zeit zu retten, weil es insgesamt sowieso nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.

Die EU- Kommission will sich dieses Treiben auch nicht mehr länger ansehen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Cremer am 06. Oktober 2005, 16:03:29
@lunatic71

sag ich doch auch die ganze Zeit. Gleicher Ansicht ist Herr Fricke, dass auch die Endverteilerlieferanten wie Stadtwerke den § 315 zu ihren Vorlieferanten, den Gasverteilern anwenden können.

Habe in einem Schreiben an die SW KH diese aufgefordert, ebenfalls den § 315 anzuwenden und gemäß Forderung des Bundeskartellamtes die langfristigen Lieferverträge mit Saar-Ferngas zu kündigen.
Antwort:
Auf Preisgleitklauseln ist § 315 für Kunden und für Vorlieferanten gemäß Rechtspechung in der letzten Zeit nicht anwendbar. In der  anderen Sache (Lieferverträge) sehen sie keinen Handlungsbedarf.

Antwort meinerseits wiederum:
Spätestens, wenn das Bundeskartellamt zur Ausführung schreitet, werden auch die Verträge mit der Saar-Ferngas auf den Prüfstein kommen.  Zudem werde ich jetzt eine ensprechende Information an das Bundeskartellamt leiten.
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Koch am 06. Oktober 2005, 20:20:20
Haben die Stadtwerke überhaupt ein Interesse an fairen Gaspreisen?

Nehmen wir eine Beteiligungsgesellschaft aus 50% Stadt und 50% großem Gasunternehmen - es wird das Gas der Muttergesellschaft verkauft. Über die Konditionen wird man nicht sprechen wollen. Die Stadt profitiert und der Gasversorger gewinnt als Beteiligter und Gaslieferant gleich doppelt. Die Gewinne des Stadtwerks sind dabei immer noch üppig - es gibt endlich einmal Mittel für den kommunalen Haushalt. Der offiziell ausgewiesene Gewinn wird reduziert, indem das Stadtwerk marode kommunale Unternehmen übernimmt.

Ein erfolgreiches Beteiligungsmodell - auch für den Bürger der Stadt?

Ich halte das autonome Stadtwerk leider für eine Ausnahme. Hier sind wir  auch als Bürger gefragt. Politiker und die Parteien(nicht nur vor Ort) sollten von jedem in die Pflicht genommen werden

Viele Grüße
Koch
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: lunatic71 am 06. Oktober 2005, 20:23:59
Ja, wenn das so ist, dann werde ich meinen Gasversorger noch etwas mehr piesacken und ihm ein paar Vorschläge machen wie er wirkliche Kundenorientierung zeigen kann!

Schaun mer mal !
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Kampfzwerg am 06. Oktober 2005, 21:52:38
@Herrn Fricke und an alle in NRW
Zitat
@Kampfzerg

Ich würde Schreiben an alle Bundestagsfraktionenm meinen Landtag und die entsprechenden Ministerien des Bundes und der Länder richten.
Kleine Adressenrecherche s.u., naturgemäß nur für NRW.

Zitat
Das Bundeskartellamt ist nur für die Bundesrepublik zuständig.

Ist schon klar, aber E.On und Konsorten sitzen ja auch hier.

Zitat
Ruhrgas ist an Gasprom beteiligt.
Gasprom ist jedoch gemeinsam mit der BASF- Tochter Wintershall an der Wingas beteiligt, die ihren Marktanteil gern ausweiten würde - gegen E.ON Ruhrgas.
Interessant ist dabei, dass wingas selbst und damit mittelbar Gasprom keine Notwendigkeit für eine Ölpreisbindung sieht, ebenso wie EnBW als Muttergesellschaft der Gasversorgung Süddeutschland.

 
Zitat
Lustig ist dabei, dass auf den Seiten des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft  www.bgw.de unter Fragen und Antworten zur Gaspreisdiskussion zu erfahren ist, diese verbraucherschützende Ölpreisbindung müsse auch gegen den Widerstand der Lieferländer durchgesetzt werden.

Bei diesen ganzen Verpflechtungen kann einem ja schwindelig werden. Fazit, keiner will es (außer E.ON), aber jeder macht mit, da eigene Gewinne gesichert werden können? \"Verbraucherschutz\" gegen den Willen des Verbrauchers. Das ist ja mal ganz was neues.
 
Zitat
Die Zeche soll allein der Verbraucher zahlen.
Ölpreisbindung ist prima!
Nur eben nicht für die  Kunden.


Na denn mal los.
Hier die Adressen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

Bund
http://www.bundesrepublik.org/

http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Technologie-und-Energie/energiepolitik.html

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Kontakt BMWA Berlin
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
Telefon: +49 (0) 30-2014-9
Telefax: +49 (0) 30-2014-7010
Energie (Abteilung IX)


Kommunalebene
http://www.kreis-wesel.de/
Adressen aller Parteifraktionen


Bezirksregierung Düsseldorf
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/Wirtschaft_und_Technologie/Energie/index.php

Regierungsbezirk Düsseldorf - Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel 0211/475-0
Fax 0211/475-2671


Landesregierung
http://www.nrw.de/de/home/index.html

http://www.mwme.nrw.de/
Dr. Jens Baganz
Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211-837-02
Fax: +49 (0)211-837-2200
E-Mail: \"poststelle@mwme.nrw.de\"


http://www.munlv.nrw.de/
Dr. Alexander Schink
Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel. 0211 / 4566-0
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fdp-pressestelle@landtag.nrw.de
Zitat
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Cremer am 06. Oktober 2005, 23:23:47
@ Koch,

so ist es:

Beispiel Bad Kreuznacxh und die Stadtwerke

Anteilseigner:
24,5%  Saar-Ferngas
24,5%  RWE Energie
0,5%  Stadt Bad Kreuznach
50,5%  Gesellschaft für Parken und Beteiligungen in Bad Kreuznach (BGK)

BGK ist Holding der SW und aller anderen defizitären Betriebe der Stadt
An der BGK ist die Stadt zu 100% beteiligt.

SW KH machten in 2004 11% Gewinn, das sind 6 Mio €
2,4 Mio €  gehen als Gewinnabführung an Dritte, also Saar-Ferngas und RWE
3,6 Mio € gehene gemäß eines Gewinnabführungsvertrages an die BGK. Damit werden die defizitären Betriebe (Bäderhaus, Kurmittelproduktionsgesellschaft, Tourismus&Marketing, Cruceniathermen) gefüttert.

Alles nachlesbar im Geschäftsbericht der SW
http://www.stadtwerke-kh.de/pdf/gesch_ber_2004.pdf
und im Haushaltsplan der Stadt
http://www.stadt-bad-kreuznach.de/
Band 3 ab Seite 168

Somit ist dies eine kommunale Steuer.

Dies ist überall in Deutschland anzutreffen.
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Kampfzwerg am 10. Oktober 2005, 13:06:27
Di VZ NRW hat neue, verschiedene Versionen der Musterbriefe ins Netz gestellt, mit Datum 04.10.

http://www.vz-nrw.de/UNIQ112894082915260/link198273A.html
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: Willy am 12. Oktober 2005, 11:56:05
Hallo,
auf u.a. folgende Frage an die VZ-NRW:

Werden durch dieses Transparenzverfahren „Persilscheine“
für Stadtwerke vergeben?

Wie anders ist zu verstehen, wenn die VZ-NRW,
die eine Kontrollfunktion ausüben will, dem
Endverteiler überlässt, einen Gutachter (Wirtschaftsprüfer)
seines Vertrauens zu bestellen?

Erhielt ich heute eine Antwort der Geschäftsleitung der VZ:
 
Sie haben den Eindruck, dass durch die von uns vorgeschlagene Regelung,
dass der Gasversorger den Wirtschaftsprüfer benennt, die
Verbraucherzentrale faktisch \"Persilscheine\" ausstellen würde.

Das möchte ich Ihnen gerne erläutern und damit Ihrem Eindruck
entgegenwirken.

Dass die Versorgungsunternehmen den Wirtschaftsprüfer bestellen, hat
einfach den Grund, dass sie dann auch für deren Bezahlung zuständig und
verantwortlich sind. Da der Prüfumfang je nach Unternehmensgröße und Art
der Versorgungstätigkeit (z.B.: wird Gas nur an Heizkunden oder auch an
Industriekunden mit einem völlig anderen Lastprofil geliefert? Oder
erzeugt das Unternehmen mit Gas auch Strom mit ebenfalls anderem
Lastprofil?) sehr unterschiedlich sein kann, würde es keinen Sinn
machen, wenn die Verbraucherzentrale hier als Auftraggeber fungieren
würde.

Andererseits werden die Wirtschaftsprüfer nach einem einheitlichen
Leitfaden prüfen, den die Verbraucherzentrale vorgibt. Das wird dann der
relevante Beurteilungsmaßstab sein. In der Tat würden wir Testate der
Unternehmen, die nach eigenen Vorgaben der Unternehmen erstellt wurden,
nicht anerkennen.

Wir halten die grundsätzliche gerichtliche Überprüfung der Billigkeit
von einseitig festgelegten Preisen auch in der Gasbranche nach wie vor
für richtig und erstrebenswert. Wir sehen aber auch, dass es noch ein
langer Weg sein wird, bis nicht nur die Streitfrage \"Offenlegung der
Kalkulation vor Gericht\" geklärt ist, sondern bis ein Gericht einen
billigen Preis festsetzt. Wir gehen, nach den Erfahrungen mit
entsprechenden Verfahren bei Banken, nicht davon aus, dass bei nicht
verflochtenen Unternehmen die Gerichte einen niedrigeren Preis für
billig erachten, als derjenige, der sich aus der Überwälzung der Kosten
der Vorlieferantenstufe ergibt (zumindest dann nicht, wenn das
Unternehmen sich um günstigere Konditionen als beim langjährigen
Vorlieferanten gekümmert hat). Insofern ist das von uns vorgeschlagene
Transparenzverfahren im Interesse der Verbraucher, sicher sein zu
können, dass sich nicht der örtliche Gasversorger, mit dem die
Verbraucher einen Vertrag haben,  an den steigenden Energiepreisen
zusätzlich verdient.

Mit dem Transparenzverfahren wird der Blick auf die hinter den örtlichen
Gasversorgern liegenden Strukturen gelenkt, aber auch auf die
Verantwortung der örtlichen Gasversorger, diese Strukturen zum Vorteil
ihrer Kunden zu gestalten. Sie haben völlig recht, dass die örtlichen
Gasversorger durchaus Möglichkeiten haben, den Vorlieferantenpreis nicht
als \"gottgegeben\" hinzunehmen. Hier haben die Stadtwerke in der
Vergangenheit unterschiedlich gehandelt, manche haben durchaus schon
langfristige Verträge mit ihren Vorlieferanten strittig gestellt, andere
haben diesen Versuch mit dem \"Herauskaufen\" von Sondervertragskunden
durch den Vorlieferanten auch teuer bezahlen müssen, wieder andere haben
sich passiv verhalten und werden dies ändern müssen. Aus den Reaktionen
von Stadtwerken auf unseren Vorschlag weiß ich, dass das Bewusstsein
zumindest bei etlichen vorhanden ist, hier eine andere Politik als in
der Vergangenheit zu fahren. Den BGW wird´s nicht freuen, aber er wird
diese Entwicklung auch nicht aufhalten können. Wir erreichen mit unserem
Verfahren, dass der bisher monolithische Block der
Gasversorgungswirtschaft bröckelt. Das halten wir für eine wichtige
Voraussetzung, um die in den Gaspreisen auch nach unserer Überzeugung
noch überzogenen Margen abzusenken.

Mit freundlichen Grüßen

Helmfried Meinel
Mitglied der Geschäftsleitung

Gruß Willy Sellin
vollständiger Brief an die VZ siehe Leserbrief:
Persilschein für Stadtwerke
http://www.st-sn.de/gaskunden
Titel: Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Oktober 2005, 12:26:17
@Willy

Die VZ NRW betrachtet demnach die gerichtliche Billigkeitskontrolle selbst nach wie vor für richtig und wichtig.

Deshalb ist wohl die Einschätzung des VKU falsch, wonach die Preiserhöhungen im Grundsatz anerkannt würden.

Das Gegenteil ist der Fall, weil sich eben auch Stadtwerke gegen steigende Vorlieferantenpreise zur Wehr setzen müssen.

Setzen Sie weiter auf Rechnungskürzungen, um sich zu schützen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt