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Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: echtgut am 01. März 2011, 16:26:27

Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 01. März 2011, 16:26:27
Ich muss mir mal Luft machen, kann das denn wahr sein:
Ein Stromversorger schreibt Fantasiezahlen in die Rechnung unter der Rubrik \"eingegangene Beträge\" (natürlich wesentlich geringere als die tatsächlich eingezahlten). Nach Reklamation werden Quittungen verlangt von allen Einzahlungen des vergangenen Jahres. Motto: Beweisen Sie erstmal, dass unsere ausgedachten Zahlen nicht stimmen.
Kann man gegen diese Schikane irgendwie vorgehen?
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: ESG-Rebell am 01. März 2011, 18:41:46
Zitat
Original von echtgut
Ich muss mir mal Luft machen,
So - nachdem das geschafft ist, können Sie auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehren ;)

Zitat
Original von echtgut
. . . natürlich wesentlich geringere als die tatsächlich eingezahlten). Nach Reklamation werden Quittungen verlangt von allen Einzahlungen des vergangenen Jahres. Motto: Beweisen Sie erstmal, dass unsere ausgedachten Zahlen nicht stimmen.
Kann man gegen diese Schikane irgendwie vorgehen?
Angenommen, die von Ihnen geleisteten Zahlungen wurden durch einen Fehler tatsächlich nicht Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben: Was soll der Sachbearbeiter in diesem Fall Ihrer Ansicht nach tun? Er hat doch gar keinen Anhaltspunkt dafür wann warum welche Zahlung wo gelandet sein könnte!

Wenn Sie dem Unternehmen die Details der betreffenden Zahlungen mitteilen (Datum, Adressat, Konto, BLZ, Verwendungszweck), dann hat dieses einen Ansatzpunkt zum Nachforschen. Für Sie sind das vielleicht 12 fragliche Zahlungen; auf dem Konto des Versorgers gehen Tausende Zahlungen jeden Monat ein. Ist es in einem solchen Fall nicht verständlich, dass Sie um Mitwirkung bei der Aufklärung gebeten werden? Warum unterstellen Sie da gleich Schikane?

Wenn Sie danach noch mit Textbausteinen abgebügelt werden, dann haben Sie m.E. einen Grund, sich zu beschweren, aber so . . .

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: jofri46 am 01. März 2011, 23:42:57
@echtgut

Wenn Sie keinen Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren) für Ihre Zahlungen erteilt haben, haben Sie eine \"Bringschuld\", d. h. Sie müssen das Geld zum Empfänger bringen und im Zweifelsfall beweisen, dass bei diesem das Geld auch eingegangen ist. Teilen Sie zu diesem Zweck doch erst einmal dem Stromversorger die Einzelheiten zu Ihren Zahlungen mit, wie von ESG-Rebell beschrieben.

Sollte der Versorger dann immer noch Zahlungseingänge bestreiten, können Sie bei Ihrer Bank einen sog. \"Nachforschungsantrag\" stellen. Ihre Bank stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, wann und welchem Konto mit welchem Kontoinhaber Ihre Zahlungen gutgeschrieben worden sind.

Gruß
Jofri
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: hko am 02. März 2011, 07:47:37
@echtgut,

Zitat
Original von jofri46
Sollte der Versorger dann immer noch Zahlungseingänge bestreiten, können Sie bei Ihrer Bank einen sog. \"Nachforschungsantrag\" stellen. Ihre Bank stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, wann und welchem Konto mit welchem Kontoinhaber Ihre Zahlungen gutgeschrieben worden sind.

ich habe meinem Versorger EON zusätzlich mitgeteilt, dass meine Bank für Nachforschungsanträge Geld verlangt. Die werde ich dann EON in Rechnung stellen, wenn sich herausstellen sollte, dass deren Buchhaltung meine Abschläge nicht oder falsch verbucht hat.

Gruß hko
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 02. März 2011, 08:25:12
@echtgut
Entweder haben Sie abbuchen lassen, Dauerauftrag erteilt oder Monat für Monat die Abschlagbeträge überwiesen.
All das lässt sich relativ einfach durch die -hoffentlich- vorhandenen Kontoauszüge nachweisen.
Dies allein dürfte im Ansatz genügen, dem Energieversorger die Zahlung(en) nachzuweisen.
Hierzu eine entspr. Aufstellung und mögl. Kopie der Bankauszüge (Rest geschwärzt) übersenden.
Sollte dann der Energieversorger immer noch den Zahlungseingang abstreiten, liegt es an der Bank, den Transfer nachzuweisen.
Sollten diese Transfers erfolgreich verlaufen und nachgewiesen sein, hat der Zahlungsempfänger Nachweiskosten zu tragen.
Da er dies vermutlich nicht freiwillig akzeptiert, lässt sich die Verrechnung doch einfach bewerkstelligen. Spätestens bei der Jahresabrechnung die Restforderung korrigieren und um die Bankkosten reduzieren, natürlich mit entspr. Begründungsschreiben.
Wenn dann der Energieversorger aufsässig wird, kann er doch die gekürzte Summe einklagen.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 04. März 2011, 16:55:20
Zitat
Zitat
Original von h.terbeck @echtgut Entweder haben Sie abbuchen lassen, Dauerauftrag erteilt oder Monat für Monat die Abschlagbeträge überwiesen. All das lässt sich relativ einfach durch die -hoffentlich- vorhandenen Kontoauszüge nachweisen. Dies allein dürfte im Ansatz genügen, dem Energieversorger die Zahlung(en) nachzuweisen. Hierzu eine entspr. Aufstellung und mögl. Kopie der Bankauszüge (Rest geschwärzt) übersenden. Sollte dann der Energieversorger immer noch den Zahlungseingang abstreiten, liegt es an der Bank, den Transfer nachzuweisen.
Ja, es wird weiterhin lapidar behauptet, deren Buchung sei korrekt gewesen.
Zitat
Sollten diese Transfers erfolgreich verlaufen und nachgewiesen sein, hat der Zahlungsempfänger Nachweiskosten zu tragen. Da er dies vermutlich nicht freiwillig akzeptiert, lässt sich die Verrechnung doch einfach bewerkstelligen. Spätestens bei der Jahresabrechnung die Restforderung korrigieren und um die Bankkosten reduzieren, natürlich mit entspr. Begründungsschreiben. Wenn dann der Energieversorger aufsässig wird, kann er doch die gekürzte Summe einklagen.
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.
Ich möchte mir aber nicht ständig drohen lassen, nur weil die meinen, ich hätte weniger gezahlt, als ich tatsächlich gezahlt habe!
Kann man da nicht eine Unterlassung einklagen?
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 04. März 2011, 17:07:47
Schreiben Sie ihm doch kurz und knapp, dass lt. den Ihnen vorliegenden Bankbelegen die Zahlungen, wie nachfolgend aufgeführt, an Ihren Energieversorger vollzogen worden sind.
Sollte der Energieversorger dies nicht in seiner Buchhaltung nachvollziehen können, steht es ihm frei, weitergehende Nachweise gegen erklärte Kostenerstattung anzufordern.
Ansonsten gehen Sie davon aus, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen sind.
Sollte der Versorger mit Sperrung drohen, kündigen Sie ihm entsprechende Rechtsmittel an.
xxxx
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: bjo am 04. März 2011, 17:53:43
was der Versorger macht ist egal,
Nachweise sammeln das
- alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken)
- nicht telefonieren, faxen usw..
kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw..
- Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
- Hausverbot erteilen
und GUT ist

der Rest muss der Versorger machen
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 04. März 2011, 19:09:34
Wenn der Zahlungspflichtige nachweist, dass der von ihm erteilte Überweisungsauftrag an den Energieversorger lt. Auszug aus den jeweiligen Kontoauszügen durchgeführt wurde, dürfte für den Zahlungspflichtigen der Vorgang erledigt sein. Es ist nicht seine Aufgabe, nachzuweisen, dass bzw. wo der Zahlungsempfanger das Geld wie gebucht hat.
Seine Pflichten hat der Kunde mit der ordnungsgemäßen Zahlung erfüllt und ebenso nachgewiesen.

Dem Zahlungsempfänger kann der Zahlungspflichtige doch nur raten, im Falle weiteren Mißverständnisses Klage zu erheben.
Und dieser kann doch der Zahlungspflichtige gelassen entgegen sehen.

Sollte der Zahlungspflichtige dennoch \"in Sorge\" sein, wäre der Besuch eines Anwaltes nicht falsch. Bei der genannten Aktenlage dürfte der Vorgang einfach und zu Lasten des Zahlungsempfängers ausgehen.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: Goetz-lebt am 06. März 2011, 12:06:32
Zitat
Original von bjo
was der Versorger macht ist egal,
Nachweise sammeln das
- alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken)
- nicht telefonieren, faxen usw..
kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw..
- Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
- Hausverbot erteilen
und GUT ist

der Rest muss der Versorger machen

D àccord !

Da diese \"versehentlichen\" Buchhaltungsfehler gar nicht so selten auftreten (und die Kunden normalerweise nie erfahren, welche Gründe tatsächlich vorgelegen haben, z.B. Umstellung der software o. interne Änderungen etc.),
kann nur Gegenwehr helfen, die kurz und bündig ist.

Wenn feststeht, dass tatsächlich alle bzw. die streitigen Zahlungen erfolgt sind und entspr. Nachweis möglich ist, warum sollte ich dann meine Zeit mit Anwälten vergeuden, die zu 99 % nur abkassieren wollen und daher ihre \"Kundschaft\" gerne in Gerichtsverfahren drängen (wird halt mehr mit verdient) und vom Problem der außergerichtlichen Kostenerstattung abgesehen; wer glaubt an die freiwillige Kostenübernahme für Bankauskünfte etc. oder dass eine spätere Verrechnung mit der nächsten Jahresabrechnung akzeptiert wird (im Falle der Kürzung um eigene Kosten - so wie hier vorgeschlagen - kommt umgehend die nächste Mahnung wegen der Differenz plus Mahnkosten), alles - gelinde gesagt - lebensfremd.

Wie der Themenstarter selbst erlebt hat, reagiert die Gegenseite (eigentlich) immer mit lapidaren \"Antworten\" (bzw. Textbausteinen). Der \"schwarze\" Peter wird dabei immer dem Verbraucher zugeschoben - außer es geht ans
Gericht - dort ist der klagende Versorger beweispflichtig.

ABER vorher wird der Versorger im Regelfall die Stromsperre mit seiner Außendiensttruppe versuchen.
Von unberechtigten Kosten, die dabei ebenfalls regelmäßig berechnet werden, abgesehen, muss der von einer Sperrandrohung betroffene Kunde zusehen, dass seine \"Entnahmestelle\"  bzw. der Zähler vor dem Zugriff dieser Gangster geschützt wird.
Bei einem abgeschlossenen Haus kommen diese Gestalten meist nicht weiter.

Bei einem Mehrfamilienhaus etc. ist die Gefahr schon viel größer, dass ein solcher Halunke sich Zutritt ins Haus und dann auch regelmäßig in den Keller verschafft. Dann nützt Ihnen Ihr Hausverbot faktisch erstmal gar nix.
Der Hahn wird abgedreht bzw. der Zähler verplombt und Sie sind gefickt !

Sofern baulich möglich bzw. sinnvoll, vorher den Zutritt für \"Unbefugte\" in die entsprechenden Räumlichkeiten verhindern o. erschweren.
Und wenn Sie genug Zeit und Mumm haben, dann können Sie z.B. frei verkäufliche Sportgeräte erwerben, um Ihre Interessen zu schützen (weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten...).
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: hko am 06. März 2011, 12:36:53
@Goetz-lebt,

Zitat
Original von Goetz-lebt
Und wenn Sie genug Zeit und Mumm haben, dann können Sie z.B. frei verkäufliche Sportgeräte erwerben, um Ihre Interessen zu schützen (weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten...).
wie ist das gemeint? Was sagen unsere Juristen dazu?

Gruß hko
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 06. März 2011, 19:41:14
Wenn feststeht, dass tatsächlich alle bzw. die streitigen Zahlungen erfolgt sind und entspr. Nachweis möglich ist, warum sollte ich dann meine Zeit mit Anwälten vergeuden, die zu 99 % nur abkassieren wollen und daher ihre \"Kundschaft\" gerne in Gerichtsverfahren drängen (wird halt mehr mit verdient) und vom Problem der außergerichtlichen Kostenerstattung abgesehen; wer glaubt an die freiwillige Kostenübernahme für Bankauskünfte etc. oder dass eine spätere Verrechnung mit der nächsten Jahresabrechnung akzeptiert wird
Zitat
(im Falle der Kürzung um eigene Kosten - so wie hier vorgeschlagen - kommt umgehend die nächste Mahnung wegen der Differenz plus Mahnkosten), alles - gelinde gesagt - lebensfremd.[/B]

Irgendwie ist die Logik verloren gegangen! Wenn Sie alle streitigen Zahlungen nachweisen können, dürfte der Vorgang erledigt sein. Und wenn dann der Versorger dennoch juristisch, beginnend mit einem MB glaubt, Sie weiter ärgern zu können, dürften Sie doch jedem Gerichtsverfahren gelassen entgegen sehen.
Das Ergebnis dürfte garantiert nicht \"\"lebensfremd\"\" ausfallen.

Zitat
weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten
Genau da ist lebensfremd, um eine dezente Variante der Beurteilung zu wählen.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: Goetz-lebt am 08. März 2011, 23:48:07
Zitat
Original von echtgut
 
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.
Ich möchte mir aber nicht ständig drohen lassen, nur weil die meinen, ich hätte weniger gezahlt, als ich tatsächlich gezahlt habe!

Genau das ist die Ausgangssituation, mit der sich der Themenstarter (nach seiner Aussage unverschuldet) konfrontiert sieht bzw. realistischerweise erwartet.
Mit weiterem guten Zureden scheint es nicht mehr zu funktionieren...
Die Gründe für die Weigerung des Versorgers zuzugeben, Zahlungen nicht erhalten bzw. unrichtig verbucht zu haben, liegen in dessen Sphäre.

Wenn nämlich die Drohung der Stromsperre umgesetzt werden soll, fragt sich der gute Mann zu Recht, wie er sich wehren kann oder muss.

Dann hängt es von den konkreten Örtlichkeiten ab, ob der Außendienstmann im Rahmen des (ohne Datum) angekündigten Besuchs die \"Entnahmestelle\" ohne Mitwirkung des Betroffenen erreichen kann, um diese abzudrehen und zu verplomben.

Wer diesen Ablauf nicht kennt bzw. ignoriert, hat absolut keinen Dunst !

Wenn die geplante Sperre der Entnahmestelle durch den Außendienstmann aus technischen o. anderen Gründen nicht gelingt, wird der Versorger sein Vorhaben, die Stromsperre durchzuführen, durch Erhebung einer Klage auf Zugang zur Entnahmestelle nebst Sperre verfolgen (allgm. Leistungsklage, die nicht auf Geld gerichtet ist).

Das gerichtliche Mahnverfahren ist unzulässig, da nicht auf Geldzahlung gerichtet. Wenn und wer hier vom \"Mahnbescheid\" schwafelt, hat null Ahnung.

Nun gibt es aber auch die Konstellation, dass Unbefugte auf das befriedete Grundstück gelangen (z.B. weil diese Gestalten genau wissen, wann die arbeitende Bevölkerung nicht zu Hause ist, dafür aber ältere Damen, denen gegenüber man sich auch mal als Mitarbeiter einer Behörde ausgeben kann, damit die den Türöffner drücken und zur Not auch den Keller aufschließen).

Das ist nunmal gerade bei Altbauten etc. leider Realität.
Und jetzt ist die Frage, wie sich wehren.
Wer dann, um das Ganze zu toppen, auch noch keine Ahnung von der Wirkung eines Hausverbots hat, dass Hausfriedensbruch genauso notwehrfähig ist, wie jeder andere rechtswidrige Angriff, kann ja noch die andere Wange hinhalten.

Herr lass Hirn regnen...
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 09. März 2011, 08:23:18
Zitat
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.

Was heißt  \"wie üblich\" ?  Etwa ein wiederkehrender Vorfall/Vorgang

Zitat
Wenn nämlich die Drohung der Stromsperre umgesetzt werden soll, fragt sich der gute Mann zu Recht, wie er sich wehren kann oder muss.

Wenn der Versorger (schriftloch) die Sperre androht, reicht die Zeit für eine gerichtl. Anordnung gegen den Versorger !
Und dieser wird sich dieser Anordnung nicht widersetzen, weil´s teuer werden kann.

DAS sind die Abläufe !
Zitat
Wer diesen Ablauf nicht kennt bzw. ignoriert, hat absolut keinen Dunst !

Wenn der Versorger Ansprüche auf rückständige Forderungen erhebt, wird er üblicher Weise nach unzähligen Mahnungen zunächst mittels Mahnbescheid vorgehen, es sei denn, alle einschließlich dieses Versuches sind (mehrfach ??) gescheitert.
Zitat
Das gerichtliche Mahnverfahren ist unzulässig, da nicht auf Geldzahlung gerichtet. Wenn und wer hier vom \"Mahnbescheid\" schwafelt, hat null Ahnung.

Warum droht der Versorger mit der Einstellung der Lieferung?
Weil ihm das Gesicht des Kunden nicht gefällt?

Doch wohl, weil angebliche Zahlungen des Kunden bestritten werden.
Folglich handelt es sich um ausstehende Geldzahlungen, die in zivilisierten Gegenden zumindest zunächst via gesetzl. Mahnverfahren geregelt werden.
Wir sind hier nicht in Texas, wo der Inkasso- oder Sperrbeauftragte mittels Colt ins Haus eindringt und die Zähler \"verplombt\".

Zitat
Wer dann, um das Ganze zu toppen, auch noch keine Ahnung von der Wirkung eines Hausverbots hat, dass Hausfriedensbruch genauso notwehrfähig ist, wie jeder andere rechtswidrige Angriff, kann ja noch die andere Wange hinhalten.

Zu viel ferngesehen ?
Zitat
Herr lass Hirn regnen...
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Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 20. März 2011, 14:12:05
Zitat
Nachweise sammeln das - alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
Habe ich doch schon.
Daraufhin kam eine E-Mail mit dem sinngemäßen Inhalt, dass sie Recht hätten und ich Unrecht. Einige Tage später nun wieder eine Mahnung mit Sperrandrohung.

Zitat
(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken) - nicht telefonieren, faxen usw..
Selbst nicht, aber die schicken gerne Antworten per E-Mail. Wegen der Umwelt. ;-)
Zitat
kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw.. - Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
Was ist VZ?
Und welche Erfahrungen habt Ihr mit Strafanzeigen gemacht? Bringt das überhaupt was?
An die Bundesnetzagentur habe ich mich schon einmal gewendet als mir wegen des Billigkeitseinwandes auch ständig mit Sperrung gedroht wurde, von der BNA kommt jedenfalls Null Reaktion.
Da habe ich lieber gezahlt, weil ich mich zu der Zeit mit dieser Angelegenheit nicht beschäftigen wollte. Aber irgendwo reichts langsam. Man zahlt alles, was die verlangen und es kommen trotzdem Drohungen.

Zitat
- Hausverbot erteilen und GUT ist

Ich fürchte, damit ist es nicht gut, denn bisher haben sie sich auch völlig uneinsichtig gezeigt, die werden den Strom einfach abstellen und darauf will ich es nicht ankommen lassen.

Zitat
Wenn der Versorger (schriftloch) die Sperre androht, reicht die Zeit für eine gerichtl. Anordnung gegen den Versorger ! Und dieser wird sich dieser Anordnung nicht widersetzen, weil´s teuer werden kann.
Kann ich diese Anordnung auch schon erwirken, wenn die noch keinen konkreten Sperrtermin genannt haben?
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: Cremer am 20. März 2011, 17:51:16
Es wäre schön mal zu wissen um welchen Versorger es sich hier handelt.

Ein Hausverbot ist schriftlich zu erteilen, dann kann eine Sperre zumindest kurzfristig abgewendet werden, um dann einen Anwalt zu beauftragen.

Kann der Versorger unbefugt im Haus an den Zählerschrank/Zähler gelangen?

Empfehle Schutzschrift zu hinterlegen.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 20. März 2011, 21:47:33
Die Idee mit der Strafanzeige gefällt mir besser, hat dazu jemand Erfahrungswerte?

Schutzschrift, Hausverbot und das ganze Programm habe ich schon durch, es geht mir vor allem darum, mich nicht ständig trotz Zahlung durch Stromsperre bedrohen lassen zu müssen.

Es handelt sich übrigens um Vattenfall.

An die Stomzähler würden sie kommen, ja.
Und jede Wette, ein Hausverbot würde die auch nicht abschrecken.

Übrigens wurde auch eine neue Vertragsnummer zugeordnet - ohne Begründung.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: bolli am 21. März 2011, 08:06:19
Zitat
Original von echtgut
Die Idee mit der Strafanzeige gefällt mir besser, hat dazu jemand Erfahrungswerte?
Auch das mit der Strafanzeige ist nur \"Backen aufblasen\". Ich kenne keinen Fall, in dem eine solche Anzeige in einem vergleichbaren Sachverhalt zu einer Verurteilung geführt hätte. Worauf sollte diese auch basieren ?

Ich würde den Sachverhalt mal direkt dem Vorstand schildern (unter Beifügung von Kopien des Schriftverkehrs) und die Fragen, was sie denn für unfähiges Personal beschäftigten, dass diese Ihre Zahlungen nicht erkennen können/wollen und daher eine Sperre androhen. In manchem Fall hat das schon zu einem Erfolg geführt (bei mir war\'s auch so, allerdings handelte es sich um einen kleineren Energieversorger).

Des weiteren klar machen, dass ein Anwalt mit der Sache beschäftigt wird und die Kosten ihnen in Rechnung gestellt werden, wenn es so weitergeht.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: Cremer am 21. März 2011, 08:27:46
@echtgut,

Das Programm Strafanzeige hatte ich schon vor 5 jahren durch. Die Staatsanwaltschaft legt die Anzeige nieder.

Vielleicht das Hausverbot erneuern, wenn es schon ein Jahr zurückliegt. Die anderen hausbeweohner sensibilisieren, damit keiner die vermeintlichen Stromsperrer ins Haus Lassen.

Ggf. am Zähler eine Kopie des Hausverbotes drüberhängen. :evil:

Sonst würde ich die Sache aussitzen  und mir keine weiteren Gedanken über die eingehenden Drohungen machen.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: ben100 am 21. März 2011, 17:50:36
Mal zur Bank gehen und die sollen sich mal mit denen in Verbindung setzen und das mal klären.

Quasi Nachforschungsantrag stellen.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 21. März 2011, 18:42:47
Ich würde vir der Beauftragung die Bank erst einmal fragen, welche Kosten für die sog. Nachforschung entstehen!!!
Und bevor Sie die Beauftragung tätigen, sollten Sie Ihren Energieversorger davon in Kenntnis setzen und die Kosten bei erfolgreichem Nachweis einfordern und dazu Bestätigung erbitten mit Fristsetzung ! (max. 10 Tage)

Erst danach würde ich den Nachforschungsauftrag erteilen und am gleichen Tage den Energieversorger mangels Rückantwort über die Kostenbelastung informieren.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: ben100 am 23. März 2011, 07:25:43
Aus Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachforschungsauftrag

Unstrittig ist, dass die Bank keine Bankgebühren für Nachforschungsaufträge berechnen darf, wenn der Fehler bei der Bank oder der Empfängerbank liegt. Inwieweit die Bank Entgelte berechnen darf, wenn der Kunde für die fehlerhafte Überweisung selbst verantwortlich ist (zum Beispiel durch unleserlich geschriebene Belege oder fehlerhafte Angaben) ist strittig. Eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung von Nachforschungsaufträgen ist nach einem erstinstanzlichen Urteil des LG Frankfurt/Main vom 24. Juni 1999, (Az. 2/2 O 46/99) unzulässig, selbst wenn der Fehler beim Kunden lag. In der Praxis werden häufig Entgelte für die Nachforschung in Rechnung gestellt, sofern kein Bankfehler vorliegt. Fachlich beruft sich die Bank auf das Verursacherprinzip.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 23. März 2011, 21:44:40
Ihre Bank wird Ihnen was husten, wenn Sie von denen eine kostenlose Dienstleistung verlangen bzw. erwarten.
Die werden Ihnen für jeden Buchungsnachweis garantiert mind. 2 Euro in Rechnung stellen.
Auffällig ist aber, dass von unleserlichen oder fehlerhaften Bankaufträgen die Rede ist.
Entweder man überweist per Dauerauftrag und erhält dafür einen EDV-Ausdruck, der den genauen Zahlungsvorgang darstellt und anhand dessen Monat für Monat die jeweiligen Zahlungen an den Energieversorger unter Angabe der Kunden-Nummer, des Verwendungszwecks und des Betrages auf den Kontoauszügen auftauchen.
Falls jedoch noch monatlich handschriftliche Überweisungsaufträge der Bank übergeben werden, erhält der Auftraggeber eine Belegkopie, die er mit seinem jeweiligen Kontoauszug vergleicht.
Falls jemand am EDV-Terminal der Bank seine Überweisungen monatlich tätigt, der erhält sofort einen Beleg mit allen Angaben wie zuvor und entweder der Bestätigung, dass der Auftrag ausgeführt oder dass der Auftrag entgegen genommen wurde.
Im ersten Falle wies das Konto entsprechende Deckung auf und die Zahlung erfolgte an den Empfänger. Im zweiten Fall hat die Bank zwar den Auftrag angenommen, konnte ihn aber mangels Kontodeckung (noch) nicht ausführen.
Dann sollten die nachfolgenden Kontoauszüge eventuell die Kontobelastung ausweisen oder eine Buchung ist mangels Deckung nicht erfolgt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Energieversorger so blöd ist, Zahlungseingänge zu leugnen, wenn der Verbraucher dieren Aufträge und Belastungen auf seinem Konto mittels Listen dargestellt hat.
Wenn doch, steht doch der Vorgehensweise nichts im Wege, den Versorger nach einer Fristsetzung von einer kostenpflichtigen Beweisführung in Kenntnis zu setzen. (Einschreiben/Rückschein)
Sollte diese Frist verstreichen, steht einer Bankbeauftrgung zum Nachweis sämtlicher erfolgter Zahlungen nichts im Wege.
Und die Kosten der Bank gibt man dem Versorger zur Kenntnis und avisiert gleichzeitig die Verrechnung mit lfd. Verpflichtungen.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 21. September 2011, 19:01:22
Alle Jahre wieder ...

das Ganze schleppt sich nun in die nächste Runde. Ich habe vorbehaltlich gezahlt und nun haben sie mir in der aktuellen Abrechnung schon wieder weniger Zahlungen aufgelistet als ich tatsächlich geleistet habe. Sie haben einfach bei fast jeder Zahlung ein bisschen abgezwackt und manche ganz unterschlagen, so dass in etwa der Betrag zuwenig angerechnet wurde, den ich bei der letzten Nachzahlung schon beanstandet habe.
Ich überlege mir jetzt, ob es nicht am sichersten ist, eine Meldung an den Vorstand (gibt es eine Aufsichtsbehörde für so etwas?) und eine Rückforderungsklage wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu erheben?
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 21. September 2011, 20:25:45
@ echtgut

Warum all die Panik?
Wenn Sie Monat für Monat Ihre Abschlagzahlungen mit dem Hinweis auf den Verwendungszweck vorgenommen haben, können Sie der Sache doch gelassen entgegensehen.
Wenn Sie zudem noch bei der Ermittlung Ihrer Abschlagzahlungen schriftlich jede anderweitige Verrechnung untersagt haben, können Sie noch gelassener bleiben.
Natürlich hofft der Energieversorger darauf, dass man als Kunde irgendwann die Segel streicht und klein bei gibt. Aber warum denn?

Und ob Sie an den Vorstand schreiben oder sonstwie den Leuten auf den Geist gehen, wird weder diese Herren noch die Welt erschüttern.

Wie gesagt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben !
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 23. September 2011, 15:12:37
Wieso muss ich denn im Zahlungsbetreff ausdrücklich anderweitige Verrechnung untersagen?

Ich stelle mir das jetzt so vor, dass ich den Versorger auf Rückzahlung bzw. Korrektur der Rechnung verklage. Keine gute Idee?
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 23. September 2011, 20:03:24
@ echtgut

In Ihren monatlichen Überweisungen müssen Sie nicht ausdrücklich jegliche Verrechnung/Aufrechnung untersagen.
Das macht man üblicher Weise zu dem Zeitpunkt, an dem man die gerade eingetroffene Rechnung auf den gebilligten Preis korrigert, seine Annahmen für das beginnende Lieferjahr darlegt und auf der Basis des gebilligten Preises seine Hochrechnung für die kommenden zwölf Monate anstellt, aus denen sich dann der jeweils monatliche Abschlag ergibt. Diese Darstellung lässt man natürlich auch den Energieversorger wissen, kündigt die monatlichen Abschlagzahlungen an und untersagt jede anderweitige Verrechnung und Verwendung. Und in den monatlichen Abschlagüberweisungen gibt man den Verwendungszweck (Abschlag Monat XX, vgl. Schreiben vom xxxxx) an.
Damit schließt man Missverständnisse hinsichtlich seiner Zahlungen und deren Buchung aus, kann notfalls auf die jeweiligen Überweisungen bzw. sein Ankündigungsschreiben verweisen.
Auf dieser Basis dürfte es dem Versorger äußerst schwer fallen, seine unsinnigen Behauptungen aufrecht zu erhalten.
Pürfen Sie also, wie sie bislang vorgegangen sind, bevor Sie den Versuch einer Rcükzahlungsklage riskieren. Und was soll eine Rechnungskorrektur bringen?
Listen Sie doch einfach Ihre monatlichen Abschlagzahlungen und deren beabsichtigten Verwendungszweck auf, verweisen auf den (hoffentlich vorhandenen) Schriftsatz zu Anfang des Lieferjahres mit Bezug auf den von Ihnen gebilligten Preis.
Dem können Sie dann ggf. anschießend noch einen etwas \"deutlicheren\" Brief folgen lassen, in dem Sie andeuten, dass Sie sich des Gefühls nicht erwehren können, dass Ihr Versorger zweckgebundene Zahlungen unterschlagen haben könnte.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 24. September 2011, 14:56:01
Ich habe natürlich nicht jedes Mal einen expliziten Verwendungszweck aufgeführt, sondern nur die Vertragsnummer (die von seiten des Versorgers übrigens einfach mal geändert wurde) und einen Vorbehalt in den Verwendungszweck geschrieben. Ich bin der Meinung, dass es aber auch dann nicht angeht, unter der Rubrik \"geleistete Zahlungen\" einfach Fantasiebeträge aufzuführen, die überhaupt nicht nachvollziehbar sind.

Zitat
Und was soll eine Rechnungskorrektur bringen?
HM? Dass derartiges zukünftig unterlassen wird und keine Zahlungen mehr unterschlagen werden, vielleicht?
Sie schreiben doch selbst, dass der Versorger Unsinn macht. Wieso soll es dann ein Risiko sein, auf Rückzahlung zu klagen?
Es auf eine Sperre ankommen zu lassen, sehe ich als riskanter an.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 24. September 2011, 20:14:28
@echtgut
Es wird Ihnen bei der geschilderten Sachlage äußerst schwer fallen, eine Klage auf Rückzahlung erfolgreich durchzuziehen.
Man hat halt Ihre monatlichen Zahlungen anteilig mit früheren Rückständen verrechnet und die verbliebene Differenz, die Sie glauben als Phantasiebeträge definieren zu wollen, auf die laufenden Leistungen angerechnet. Dass damit für das laufende Lieferjahr wieder Rückstände registriert sind, ist bei Ihrer bisherigen Vorgehensweise nur das Normalste.

Stellen Sie sich doch selbst einmal die Frage, welche \"unberechtigten\" Beträge Sie zurückklagen wollen oder können?
Man hat Ihre Zahlungen mit den Forderungen des Energieversorgers VERRECHNET, und zwr auch nur anteilig, wie ich vermute.
Die -wenn auch mehrfach geänderte- Vertragsnummer dient dem Versorger lediglich als Mittel zur Kontoführung, und wenn die Vertragsnummer mehrfach geändert wurde, dann vermutlich nach vorheriger Ankündigung.

Wie ich Ihre Situation einschätze, würde ein Klageversuch zu einem Kassensturz beim Energieversorger führen, der dann Ihre kumulierten Rückstände zur sofortigen Zahlung fällig stellt.  Und dann?
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 25. September 2011, 16:49:29
Also erstens mal ist die Abrechnung doch schlicht nicht nachvollziehbar.
Ich muss doch nicht eine Forderung akzeptieren, die schon nicht verständlich aufgestellt wurde.

Zweitens hatte ich die Forderung aus der vorangegangenen Abrechnung ja vorbehaltlich beglichen.
Wenn ich nun meine laufenden Zahlungen zusammenrechne, ergibt sich, dass ich etwa 200.- mehr gezahlt habe als mir angerechnet wurde. Der Rest fällt einfach unter den Tisch. Da ist noch nicht einmal die Rede davon, dass das irgendwie mit Mahngebühren oder Rückständen verrechnet worden ist, zumal unter den genannten Zahlbeträgen so krumme Zahlen auftauchen, dass man erstrecht nicht mehr versteht, wie die zustandegekommen sein sollen. Wenn ich zum 1.5. € 100.- gezahlt habe und da steht \"Zahlungseingang 1.5.: 31,43\", dann wollen Sie mir weismachen, dass man das so zu akzeptieren hat?
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 25. September 2011, 17:25:37
@echtgut
1. will ich Ihnen    n i c h t s   weismachen
2. können Sie mir nicht weismachen, dass Ihr Energieversorger bei Ihrer
    Zahlung von 100,00 Euro  \"nur\"  31,43 Euro Ihnen gutschreibt, wenn
    die Differenz von 68,57 Euro nicht aus Rückständen plus Mahngebühr
    bestehen sollte.
3. Wenn Sie tatsächlich Ihre vorherige Jahresrechnung vollständig beglichen
    haben und ebenfalls die geforderten Abschlagzahlungen bedient haben,
    können Sie doch alle Daten auflisten, per EBF dem Versorger zukommen
    lassen und ihn mit Frist auffordern, die Unklarheiten darzulegen.
4. Wenn Sie dann also keine Rückstände festgestellt haben und wenn Sie
    per dato mehr als per Abschlag insgesamt gezahlt haben, sollte doch
    kein Problem vorhanden sein, die restlichen Abschläge für das laufende
    Geschäftsjahr mit 1,00 Euro zu bedienen, natürlich per Vorankündigung.
    Wie gesagt, wenn Sie keine Rückstände zu bedienen haben und wenn
    Sie mit den noch folgenden Zahlungen nicht enorm ins Obligo geraten.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 25. September 2011, 19:44:49
Zitat
können Sie mir nicht weismachen, dass Ihr Energieversorger bei IhrerZahlung von 100,00 Euro \"nur\" 31,43 Euro Ihnen gutschreibt, wenndie Differenz von 68,57 Euro nicht aus Rückständen plus Mahngebührbestehen sollte.
Es ist doch unerheblich, ob es Rückstände gibt - 100 gezahlte Euro sind 100 gezahlte Euro.
Wenn Sie mir 34,40 Euro schulden würden und geben mir 100.- und ich würde Ihnen erzählen, Sie hätten mir nur 65,60 gegeben und verlange nun noch einmal Geld hinterher, würden Sie dann nicht meinen, ich hätte den Rest unterschlagen?
Worauf ich hinaus will ist, dass die Soll- und Habenseite sauber aufgelistet sein muss und nicht der Adressat herumrätseln muss, wie es zu der Summe kommt.

Selbst wenn Mahngebühren dabei wären, komme ich nicht auf diese krummen Zahlen, wie sie der Versorger aufgelistet hat.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 25. September 2011, 20:46:23
@echtgut

Es ist doch unerheblich, ob es Rückstände gibt - 100 gezahlte Euro sind 100 gezahlte Euro.

Allein diese Aussage schmerzt schon !

Hieß es nicht schon einmal in Ihren \"Ausführungen\", dass Sie aus der vorausgegangen Abrechnung alles beglichen hätten?

Wie wär´s denn, mal bei Ihren Kontoauszügen nachzuschauen. Wenn Sie da Ihr Konto überzogen haben und die nächste Gehaltsabrechnung kommt, wird Ihre Bank das aufgelaufene Minus mit den Eingängen verrechnen, oder?
Können Sie auch das nicht nachvollziehen und akzeptieren?

Aber Sie scheinen sich in etwas verrannt zu haben, bei dem Ihnen nur noch Ihr Anwalt helfen kann.
Der muss sich nicht einmal mit Energierecht auskennen, um Ihnen das zu erklären.
Für mich ist Ihr Thema abgeschlossen!
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 25. September 2011, 22:51:26
Zitat
Hieß es nicht schon einmal in Ihren \"Ausführungen\", dass Sie aus der vorausgegangen Abrechnung alles beglichen hätten?
Ja, aber das spielt doch keine Rolle!
Vielen Dank für das Beispiel mit den Kontoauszügen: Wenn das Konto, sagen wir mal, um 34,40 Euro überzogen ist und es kommen 100.- drauf, dann wird die Bank doch nicht auf der Habenseite nur 65,60 verbuchen. Die 65,60 stehen höchstens nachher als Kontostand da, aber die Bank wird nicht behaupten, es sei nur dieser Betrag EINGEGANGEN. Oder macht Ihre Bank das etwa so?
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: bolli am 26. September 2011, 08:13:52
Ich glaube, hier redet man aneinander vorbei.
Es kann ja tatsächlich sein, dass der Energieversorger bei den Zahlungseingängen des im Zahlungsbetreff angegebenen Vertrages nicht die komplette Summe aufführt und den Rest mit anderen Forderungen, eventuell unter einer anderen Vertragsnummer geführt und daher nicht Gegenstand der augenblicklichen Auflistung, verrechnet (auch wenn es sich immer noch um den gleichen Vertrag handelt und Zahlungen hierauf da hingehören. Aber das ist die Vernebelungstaktik der Versorger).

Aber dann kann und sollte man den Versorger dann mal dringend schriftlich und mit Nachweis auffordern, darzulegen wo die Einzahlungen hin sind. Dieses durchaus im deutlichen Ton und mit der Androhung ggf. zukünftige Zahlungen zu kürzen, wenn der Nachweis der Verbuchung der kompletten Zahlungen nicht dargelegt wird.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 26. September 2011, 19:09:15
@bolli
aber es wird uns doch erklärt, dass alle früheren Verbindlichkeiten beglichen sind.
Wenn dem so sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Energieversorger Beträge abzweigt ohne Verwendungszweck, denn das würde den Straftatbestand der Unterschlagung bedeuten.
Worauf bisher nicht eingegangen wurde, war die Frage, welche Abschlagbeträge der Versorger festgelegt hat- Es ist auch nicht darauf eingegangen worden, ob die geforderten Abschlagbeträge auch vollständig gezahlt worden sind. Wenn tatsächlich 100 Euro überwiesen wurden und der Versorger schreibt der laufenden Verpflichtung nur eine geringere Summe gut, muss die Differenz aus einem anderen/früheren Anspruch vorliegen, die man verrechnet, weil einfach ein Verrechnungsverbot erteilt wurde.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 27. September 2011, 00:06:58
Zitat
Aber dann kann und sollte man den Versorger dann mal dringend schriftlich und mit Nachweis auffordern, darzulegen wo die Einzahlungen hin sind.

Ja, macht er aber nicht. Hat er schon letztes Mal nicht gemacht.
Das letzte Mal wollte er eine Summe X - zusätzlich zu den laufenden Abschlägen habe ich die gezahlt. Jetzt komme ich wieder auf eine Nachforderung, weil er die gezahlten Beträge einfach nicht voll angerechnet hat.
Und wenn er mit Rückständen verrechnet hätte, dann wüsste ich gern, welche das sein sollen und wie das berechnet wurde.  Die Rechnung ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Wenn ich von jemandem Geld will, dann muss ich das doch wenigstens plausibel begründen. Das müssen solche Konzerne offenbar nicht.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: bolli am 27. September 2011, 07:17:17
Zitat
Original von echtgut
Ja, macht er aber nicht. Hat er schon letztes Mal nicht gemacht.
Das letzte Mal wollte er eine Summe X - zusätzlich zu den laufenden Abschlägen habe ich die gezahlt. Jetzt komme ich wieder auf eine Nachforderung, weil er die gezahlten Beträge einfach nicht voll angerechnet hat.
Na, dann zahlen Sie halt einfach die zusätzlichen Beträge nicht sondern nur die Abschläge, ggf. sogar um eine eigene Berechnung ergänzt, fall Sie Überzahlungen haben. Wenn letzteres der Fall ist, teilen Sie dieses dem Versorger mit, ebenfalls, dass Sie keine Forderungen ohne nachvollziehbare Rechnung begleichen. Wenn er Geld haben will, muss er nachweisen, wofür. Egal ob bei Ihnen oder später, falls er klagen sollte, vor Gericht. Sonst wird es nichts mit seinem Geldsegen.
Und achten Sie darauf, wichtige Schreiben mit Zustellnachweis zu schicken, damit Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass Sie ihn schon früher zur Klarstellung aufgefordert haben, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 05. Oktober 2011, 23:11:49
Die Antwort des Versorgers war wiedermal lapidar, man habe alle Zahlungen ordnungsgemäß verrechnet und im Übrigen sei eine größere Transparenz aus Gründen des Wettbewerbs nicht möglich.

Ich werde wohl auf die Erstellung einer nachvollziehbaren Rechnung klagen müssen.
Denn wenn ich einfach den nachgeforderten Betrag nicht zahle, werden die die Abschläge verrechnen wie sie wollen und werden alle drei Tage eine Mahnung für 3  Euro Mahngebühren schicken.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: bolli am 06. Oktober 2011, 07:53:05
Zitat
Original von echtgut
Ich werde wohl auf die Erstellung einer nachvollziehbaren Rechnung klagen müssen.
Denn wenn ich einfach den nachgeforderten Betrag nicht zahle, werden die die Abschläge verrechnen wie sie wollen und werden alle drei Tage eine Mahnung für 3  Euro Mahngebühren schicken.
ICH würde dieses Spiel nicht SO spielen ! SIE haben das nötige getan, um den Versorger darauf hinzuweisen, dass da was nicht ordnungsgemäß läuft, daher werden IHNEN im Falle einer Klage des Versorgers sicher nicht die Mahnkosten mit angelastet. Daher würde ich mich da gar nicht drauf einlassen und rigide meine eigene Rechnung aufmachen, das errechnete zahlen und jegliche Verrechnung untersagen. Abschläge bei der Überweisung klar benennen und gut ist.
Der Versorger wird sich sehr gut überlegen, was er wie von Ihnen einklagt. Der kennt die Rechtslage auch.  ;) (was leider nicht immer hilft, da die Brüder auch noch dreist sind. Ist ja nicht ihr Geld, was verklagt wird. :evil:).
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 06. Oktober 2011, 08:50:35
@bolli
Das Ganze ist doch nur noch ein Lamentieren.
Und wie einfach kann die Sache aufgelöst werden.
Man beginne damit, dass die letzte Jahresforderung beglichen wurde / oder nicht.
Wenn beglichen, wird der Versorger Abschlagzahlungen für bestimmte Zeiträume (Monat, Quartal) festgelegt haben.
Sind diese Abschläge vollständig gezahlt worden, bestht kein Grund, irgendwelche Nachforderungen (Zusatzzahlungen) zu erfüllen.
Sind jedcoh Abschläge \"verpasst\" worden, so galt es, diese Beträge nachzuentrichten, was vermutlich der Versorger angemahnt und begründet hat.
Auch wenn der Versorger unterjährig die Kunden-Nummern geändert hat (vermutlich weg. Aufteilung Gas/Wasser/Strom), so ändert dies Nichts an der insgesamt aufgestellten Jahres-Summe als Vorauszahlung (wenn das Vorjahr ausgeglichen ist).
Die Frage wird sein, ob der letzten Jahresrechnung insgesamt oder in Teilen widersprochen wurde, ob für das laufende Jahr \"nur\" ein gebilligter Preis akzeptiert und auf dieser Basis der Verbrauch und somit die Abschläge kalkuliert und dem Verbraucher (schriftlich) zur Kenntnis gegeben wurde(n).
Wenn diese Grundvoraussetzung(en) erfüllt und dazu auch pünktlich die berechneten Abschlagzahlungen geleistet sind, kann der Betroffene doch jeglicher Klage gelassen entgegen sehen.
Es ist doch nahezu unvorstellbar, dass ein EVU sich auf ein derart dünnes Brett begibt, wie das hier dargestellt wurde.
Ist der Verbraucher auf der absolut sicheren Seite, so bietet sich doch als einzige Alternative die Beauftragung eines Rechtsanwaltes an, der dem Versorger auf die Finger klopft.
Da hilft doch keine Nach- oder Überzahlung mehr und auch kein persönlicher Schriftverkehr.
Da sucht man sich ggf. sofort einen anderen Versorger und bei dessen Lieferzusage kündigt man ggf. dem jetzigen Versorger den Liefervertrag mit Hinweis auf die ungeklärten Unregelmäßigkeiten firstgerecht oder fristlos, je nach Versorgungszusage.
Aber so lange der gesamte Sachverhalt nicht hinreichend dargestellt ist, wird alles Weitere das Stochern im Nebel sein und bleiben.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: echtgut am 08. Oktober 2011, 20:25:31
Was ist denn da nicht hinreichend dargelegt? Die Rechnung ist nicht nachvollziehbar und ich verlange vom Versorger zunächst mal nur dieses.
Das wird doch wohl ohne Anwalt möglich sein.

Zitat
Die Frage wird sein, ob der letzten Jahresrechnung insgesamt oder in Teilen widersprochen wurde, ob für das laufende Jahr \"nur\" ein gebilligter Preis akzeptiert und auf dieser Basis der Verbrauch und somit die Abschläge kalkuliert und dem Verbraucher (schriftlich) zur Kenntnis gegeben wurde(n).
Auch das hatte ich geschrieben. Ich hatte einen gebilligten\" Preis akzeptiert und vorbehaltlich den vom Versorger festgesetzten bezahlt. Ich habe keine Lust auf Stromsperren, auch wenn sie unberechtigt sind, daher hole ich mir das Geld lieber zurück, indem ich selbst klage.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 08. Oktober 2011, 22:27:33
@echtgut
Das Einzige, das hier nicht (mehr) nachvollziehbar ist, sind Ihre Darstellungen, Ihre Auslegungen von Energierechnung im Vergleich zum gebilligten Preis und  Ihr Unvermögen, eine Energierechnng nachzuvollziehen.
Welchen vom wem definierten \"gebilligten\" Preis wollen Sie denn akzeptiert und im Gegenzug den Preis des Versorgers trotzdem gezahlt haben?

Es ist aber müßig, auf Ihre Ausführungen überhaupt noch zu antworten.
KLAGEN SIE !
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: baxmann am 09. Oktober 2011, 16:06:42
@echtgut
Wie kann man nur so etwas machen: Den vom EVU geforderten Preis als nicht billig darstellen und dann den vom  EVU geforderten unter Vorbehalt zahlen?????
Da hat echtgut wenig Mumm in den Knochen.
Den unter Vorbehalt gezahlten Mehrpreis sieht man nie auf seinem Konto wieder. Auch wenn man das EVU  auf Rückzahlung verklagt, ist das mit Vorlage der Gerichtskosten und anderem Aufwand ein unsicheres Unterfangen.
Besser ist, die Jahresrechnung auf den gebilligten Preis abzuändern, dem EVU übermitteln und den reduzierten Betrag überweisen.
Soll doch das EVU mahnen oder klagen ( was sicherlich unterbleiben wird, wenn sich der bestehende Versorgungsvertrag rechtlich in die Kategorie solcher Vertragsformulierungen einordnen läßt, über welche die verschiedenen Gerichte längst zu Gunsten der Verbraucher geurteilt haben).
Viele Grüße
baxmann
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: userD0010 am 09. Oktober 2011, 16:58:31
@baxmann
Im Nachhinein sind solche Ratschläge, wie Jahresrechnung auf einen zu billigenden Preis zu korrigieren, den gebilligten Preis dem EVU anzukündigen und auf der Basis des gebilligten Preises den zu erwartenden Jahresverbrauch in kWh und Euro ermitteln, natürlich zuzügl. der Zählerkosten etc. und dann diese Summe durch 11 oder 12 zu dividieren, um den monatlichen Abschlag festzulegen, nur noch müßig. Dass dies dann auch dem EVU schriftlich zur Kenntnis zu geben ist und dann mit Hinweis auf dieses Schreiben monatlich die Abschlagzahlungen zu entrichten, gehört einfach dazu. Da sollte es dann in der Überweisung heißen:  Abschlag fld. Monat gem. Schr. vom xxx für Kd.Nr..
Erst wenn diese Kriterien beachtet und erfüllt sind, kann man jeglichen Anstrenungen des EVU gelassen entgegen sehen.
Aber was nützen all diese Hinweise, wenn jemand seine Fehler nicht erkennt oder erkennen will.
Vom Hörensagen kann man sich halt oder sollte man sich nicht mit dem EVU anlegen. Dort wird schnell erkannt, mit wem man es zu tun hat.
Titel: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
Beitrag von: baxmann am 09. Oktober 2011, 18:43:09
h.terbeck
Sie haben ja völlig recht!
Manche sind nicht nur uneinsichtig, sondern glauben, die Probleme mit links zu beseitigen. In diesem Fall ein teures Lehrgeld.
Viele Grüße
baxmann