Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => TeldaFax => Thema gestartet von: superstar am 26. Februar 2011, 08:03:47
-
Hallo,
ich bin aus Essen (45127) und bekomme seit dem 01.03.2010 Gas von TeldaFax. Damals habe ich den Tarif 1573 gewählt:
- 12 Monate Preisgarantie,
- 12 Monate Mindestvertragslaufzeit,
- monatliche Zahlweise,
- garantierter Arbeitspreis pro kWh 4,25 Cent,
- Sonderabschalg 100 EUR.
Mit Schreiben vom 14.01.2011 kündigte TeldaFax eine 25% Erhöhung des Arbeitspreises an, worauf ich am 19.01.2011 zum Ende der Vertragslaufzeit (28.02.2011) gekündigt habe. Diese Kündigung hat TeldaFax am 24.01.2011 bei der Post erhalten und quittiert (Einschreiben & Rückschein).
Seitdem habe ich kein Schreiben mehr von TeldaFax bekommen. An der Hotline stellen sich die Mitarbeiter ein wenig blöd an, suchen das Kündigungsschreiben vergebens und teilen mir schließlich am Telefon mit: \"Eine Kündigung ist nicht möglich, lediglich ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung. Wir haben Ihre Kündigung als Widerspruch gewertet und Ihr Arbeitspreis für die nächsten 6 Monate (Preisgarantie) ist jetzt 4,41 Cent. Aber das Kündigungsschreiben finden wir nicht...\"
Was ist von so einer Aussage zu halten (nur Widerspruch zulässig und keine Kündigung)? Ich dachte man hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Preise erhöht.
Mit der jetzigen Preiserhöhung von 4% könnte ich ja leben, aber was passiert nach den 6 Monaten, wenn wieder eine Preiserhöhung kommt? Welche Rechte habe ich dann?
Wenn ich jetzt zu den genannten Konditionen brav weiterzahle, nehme ich doch den neuen Tarif mit nur 6 Monaten Preisgarantie an. Ich will aber immer die volle Preisgarantie (12 Monate) und wollte auch daher wechseln. Was würden Sie an meiner Stelle jetzt machen?
Vielen Dank.
superstar
-
@superstar
Was sagt Teldafax denn in diesem Tarif über die Kündigungsfristen?
Könnte es sein, dass Kündigungsfristen erst anzuwenden sind NACH Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ?
-
Keine Ahnung, ich hab ja nichts in Schriftform. Den Preis gibt es gar nicht für diese Region auf deren Internetseite, so dass ich gar nicht weiß, welcher Vertrag das sein soll. Also alles ein bißchen blöd bei TF.
-
@superstar
TelDaFax hat dies schon geschickt eingefädelt. Die Preiserhöhung zum 1.3.2011 mit Schreiben vom 14.1.2011 dürfte so innerhalb der 6-Wochen Frist liegen.
Die Verträge bei TelDaFax sind so gestaltet, dass der Vertrag, wenn er nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird um ein weiteres Jahr verlängert wird.
Die ändert aber m.E. nichts daran, dass Ihnen bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Ich würde also in Ihrem Fall nicht mal die Erhöhung auf 4,41 Cent akzeptieren. Sie haben per Einschreiben mit Rückschein gekündigt - das muss genug sein.
Ich hätte die TelDaFax(en) dicke und würde die Zahlungen sogar einstellen. Wohl die einzige Sprache die TelDaFax versteht, denn weder auf briefliche, Mails noch auf Telefonate wird geantwortet.
-
Original von kamaraba
Die ändert aber m.E. nichts daran, dass Ihnen bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Genau das bestreitet TDF ! Ich hatte das an anderer Stelle schon mal angesprochen. Kunden erhalten von TDF die Aussage, es stünde ihnen kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zu.
-
TelDaFax kann viel behaupten und dies auch nicht durch Ihre AGB wirksam ausschließen. Ein Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen steht auch den Kunden von TelDaFax zu.
-
Das ist wohl Taktik... Im Internet habe ich inzwischen viele Bestandskunden von TeldaFax gefunden, den genau die gleiche Geschichte erzählt wurde: Kein Sonderkündigungsrecht, nur Widerspruchsrecht. Teilweise auch mit der Begründung es hätten sich die AGBs geändert ohne dass man den Kunden die neuen AGBs zugeschcikt hat. bla bla bla...
Und in dem Schreiben, in dem die Preiserhöhung angekündigt wird, steht natürlich nichts über Kündigungsfristen etc. Also von jetzigem Standpunkt aus, werde ich die Zahlungen einstellen, über das Kundenportal den abschließenden Zählerstand mitteilen und 2 Wochen für die Schlussrechnung einräumen. Falls keine Schlussrechnung kommt, werde ich selbst eine erstellen.
Ich sehe mich hier in meiner Auffassung bestätigt und jede Verbraucherzentrale oder jeder Rechtsanwalt dürfte das dann auch so sehen falls sich TeldaFax sturr stellt.
Vielen Dank für Ihre Meinungen und Ratschläge.
-
Original von kamaraba
Ein Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen steht auch den Kunden von TelDaFax zu.
Der Meinung bin ich ja auch. Aber: Wo steht das ?
-
Original von Christian Guhl
Original von kamaraba
Ein Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen steht auch den Kunden von TelDaFax zu.
Der Meinung bin ich ja auch. Aber: Wo steht das ?
Ich habe ff. gefunden:
http://de.reclabox.com/beschwerde/31964-teldafax-troisdorf-teldafax-verweigert-sonderkuendigungsrecht-nach-preiserhoehung
danach scheint es ein gesetzliches SoKü-Recht nur in der Grundversorgung zu geben, bei Sondertarifen nur, wenn es in den AGB bei Vertragsabschluss steht oder vom Anbieter freigestellt wird. Bei Teldafax scheint die Masche schon länger Methode zu sein- das Recht auf SoKü bei Preiserhöhung war aber wohl zumindest früher in den AGB enthalten.
Käme also für den Threadersteller drauf an, welche AGBs er bei Abschluß anerkannt hat.
-------
Aus:
http://www.verbraucherzentrale.de/stromwechsel/faq.php
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem sogenannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Sonderverträge gewähren bei Preiserhöhungen oftmals ein Sonderkündigungsrecht.
-
Original von dattelner
danach scheint es ein gesetzliches SoKü-Recht nur in der Grundversorgung zu geben, bei Sondertarifen nur, wenn es in den AGB bei Vertragsabschluss steht oder vom Anbieter freigestellt wird. Bei Teldafax scheint die Masche schon länger Methode zu sein- das Recht auf SoKü bei Preiserhöhung war aber wohl zumindest früher in den AGB enthalten.
Wenn ein Klauselverwender sich ein Recht einräumt ohne der Gegenseite einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen, dann läuft er Gefahr diesen unangemessen zu benachteiligen. Folge dessen kann die Unwirksamkeit der Klausel insgesamt sein. Dies widerrum kann Rückforderungsansprüche begründen.
Hier: Wenn ein Anbieter sich ein einseitiges Preisanpassungsrecht einräumt aber der Kunde durch passende Gestaltung der Benachrichtigungs- und Kündigungsfristen genötigt ist, den erhöhten Preis zumindest zeitweilig hinzunehmen, so dürfte wohl eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vorliegen.
Grundsätzlich zu Preisbindungen:
Da die Endverbraucherpreise für Strom und Gas auch in den nächsten Jahren weiter steigen werden kann eigentlich jeder, der einen Vertrag mit Preisbindung abgeschlossen hat, unabhängig von irgendwelchen Fristen die Kündigung zum Ablauf der Bindungsfrist schon dann schreiben sobald er die Vertragsbestätigung erhalten hat. Wenn noch ein Bonus im Spiel ist, gilt dies umsomehr. Man tut dem Anbieter damit sogar einen Gefallen - er erhält schon 11 Monate im Voraus Bescheid und kann entsprechend kalkulieren!
Das für den Tag nach Ablauf der Bindungsfrist eine Preiserhöhung (ggf. möglichst kurzfristig) angekündigt werden wird, ist doch schon absehbar.
Gruss,
ESG-Rebell.
-
So hab ich mirs gedacht. Das Sonderkündigungsrecht ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern nur in den AGB der Versorger. Und wenn ein Versorger (wie z.B. TelDaFax) kein Sonderkündigungsrecht in den AGB hat, besteht auch keins.
Ob dann die Preiserhöhungsklausel nach § 307 BGB unwirksam ist, wenn kein Kündigungsrecht besteht, mag ja sein, ist aber für die Kunden ziemlich uninteressant. Wer wird denn schon wegen des fehlenden Kündigungsrechts vor Gericht gehen ? Da es nicht um hohe Rückforderungsansprüche geht, wird sich das niemand antun.
-
Original von Christian Guhl
Wer wird denn schon wegen des fehlenden Kündigungsrechts vor Gericht gehen ? Da es nicht um hohe Rückforderungsansprüche geht, wird sich das niemand antun.
Nun - da entsprechend benachteiligende Klauseln naturgemäß viele Kunden betreffen und sich die Teldafax-Aktenordner bei den Verbraucherzentralen ohnehin schon stapeln, könnten letztere geneigt sein, Teldafax auf Unterlassung der Verwendung dieser Klauseln zu verklagen (Verbandsklage).
So wäre auch den (zukünftigen) nichtklagenden Kunden geholfen.
Gruss,
ESG-Rebell.
-
Zu den AGBs... ich habe mal die gültigen AGBs bei Vertragsabschluss rausgesucht. Dort heisst es u.a.:
8.3: ... TelDaFax teilt dem Kunden die Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Der Kunde kann im Fall einer Kostenerhöhung das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen. ...\"
-
Original von Christian Guhl
Original von kamaraba
Die ändert aber m.E. nichts daran, dass Ihnen bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Genau das bestreitet TDF ! Ich hatte das an anderer Stelle schon mal angesprochen. Kunden erhalten von TDF die Aussage, es stünde ihnen kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zu.
Ich bin mir nicht sicher, ob TDF-Kunden tatsächlich generell ein Sonderkündigungsrecht im Sondervertrag haben.
Fakt ist sicherlich, dass sie Preiserhöhungen in Festpreisverträgen nicht hinnehmen müssen. Dieses wäre aber auch durch das vierwöchige Widerspruchsrecht gegen die Preiserhöhung gewährleistet. Man kann aber auch generell die Frage stellen, ob bei einem Festpreisvertrag überhaupt eine Preisanpassungsklausel gültig ist, da diese ja wohl dem Wesen der Festpreisvereinbarung widerspricht. Ziel einer solchen Vereinbarung ist ja wohl, beiden Seiten ein gewisses Preisrisiko aufzubürden. Und insbesondere für einen überschaubaren Zeitraum von 12 Monaten dürfte dem Versorger ein Festhalten an den vereinbarten Preisen zuzumuten sein.
@superstar
Mit der von Ihnen in Ihren vereinbarten AGB\'s dürfte die Sache wohl einigermaßen klar sein. Geänderte AGB\'s bedürfen Ihrer Zustimung, die Sie wohl nicht gegeben haben, weshalb SIE dann eben sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht haben. Sollte TDF Sie nicht entlassen wollen und somit Ihren Vertrag/Anschluss nicht freigeben wollen, bleibt wohl nur der Anwaltsweg. Aber zunächst lohnt sicherlich nochmals die schriftliche Mitteilung des Sachverhalts unter Nennung Ihrer AGB-Passage und der Androhung der Einschaltung eines Anwaltes bei Nichtfreigabe.
-
@superstar:
Genau diese Klausel habe ich auch in den AGB mit TDF, und genau wie bei Ihnen ist der Laden derzeit nicht in der Lage die Kündigung umzusetzen, da in den neueren AGB nur ein Widerspruchsrecht drin steht. Ich erhielt also keine Kündigungsbestätigung, sondern (nach ewiger Zeit) eine Widerspruchsbestätigung und sollte den alten Preis weiterzahlen.
Ich habe aber die Überweisungen eingestellt und mittlerweile mehrfach schriftlich auf diesen Paragraphen hingewiesen. Bisher zwar ohne sichtbaren Erfolg, aber immerhin ist nun TDF im Zugzwang, da man nicht zahlende Kunden generell nicht haben will. Letzte Woche habe ich nun eine Mahnung erhalten, woraufhin ich mal wieder schriftlich auf meine Kündigung hingewiesen habe. Diesmal hatte ich eine Adresse des Rechnungswesen in Bonn (statt der allgemeinen in Troisdorf). Vielleicht rühren die sich nun mal....
Ich kann daher nur empfehlen
entweder mit dem Widerspruch (alter Preis) zufrieden zu sein
oder Zahlung einstellen und auf Kündigung bestehen, wenn denn der §8.3 dieses Recht vereinbart.
Leider habe ich auch keine komplette Erfahrung anzubieten, hoffe aber, am rechtlich längeren Hebel zu sitzen.
-
Wir haben bei Teldafax genau dieselbe Konstellation: Vertrag 1.3.10, Erhöhung und Kündigung zum 1.3.11.
Ich habe ohne Einschreiben gekündigt, aber den Eingang indirekt dadurch bestätigt bekommen, dass mir \"auf meinen Widerspruch\" eine Verlängerung des Bezugs zum alten Preis um 6 Monate angeboten wurde. Ich habe daraufhin nur darauf hingewiesen, dass Teldafax ein Irrtum unterlaufen ist, da wir fristgerecht gekündigt haben.
Danach kam noch ein Anruf, dass wir die Jahresrechnung nicht beglichen hätten, was ich ebenfalls mit dem Hinweis auf die Kündigung abgefertigt habe. Wurde notiert. Danach hat nur noch der neue Versorger mitgeteilt, dass er nicht umstellen könne, da der örtliche Versorger die Lieferung nicht freigegeben habe. Man prüfe jetzt die Ursache.
Wir haben schön Anfang März und Anfang April abgelesen, so dass wir jeden monatlichen Verbrauch angeben können. Da Teldafax ja nicht mehr abbucht (würde ich auch zurückholen), lassen wir die mal machen. Wir haben ja noch die Kaution zu verfrühstücken (auch wenn das meiste durch Mehrverbrauch weg sein dürfte).
Ich erwarte eigentlich, dass sie uns irgendwann mit Entschuldigung bitten, einer pro-forma Verlängerung um die Monate zu den alten Preisen zuzustimmen, die es bei TDF dauert, das selbstgemachte Chaos zu beseitigen und den Anschluss wieder freizugeben. Einer rückwirkenden Umstellung kann ich schon deshalb nicht zustimmen, da ich dann für die Zwischenzeit Grundversorgungspreise zahlen müsste, weil der neue Versorger ja nicht loslegen konnte.
Wäre spannend zu wissen, ob wir ggf. nachzahlen müssten, wenn die Kaution aufgebraucht ist und TDF ohne gültigen Vertrag weiter geliefert hat. Ich glaube nicht. Oder? :rolleyes:
-
Ich wäre etwas vorsichtig bei den Annahmen, wie es liefervertraglich bei Ihnen abgewickelt wird.
Wenn Teldafax Ihren Vertrag als zum 28.02. gekündigt ansieht, sind Sie seit diesem Zeitpunkt nicht mehr Vertragskunde bei denen. WARUM \"der örtliche Versorger\" die Lieferung nicht freigegeben hat, wissen Sie ja nicht. Der Fehler MUSS nicht bei TDF liegen und muss vor allem nicht die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zur Folge haben.
Wenn Sie aber mit TDF keinen Vertrag haben und auch noch keinen neuen Versorger haben, der Sie beliefert (beliefern kann), dann fallen Sie von Gesetz wegen in die Grundversorgung und müssen die dortigen Preise zahlen, ob Ihnen das gefällt oder nicht.
Wenn Sie Glück haben und später an die notwendigen Daten kommen, können Sie ggf. bei einem Verschulden eines der Beteiligten vielleicht die Differenz zwischen Grundversorgungspreis und Preis im angemeldeten Sondervertrag als Schadensersatz geltend machen. Aber auch das wird nicht ohne Probleme laufen, seien Sie versichert.
Daher würde ich mich schon INTENSIV darum kümmern, woran es liegt, dass die Versorgung des neuen Versorgers nicht klappt. Sonst hat man hinterher nur wenig bzw. gar nichts verdient. Ggf. auch mal selbst beim Netzbetreiber anrufen und mit denen sprechen.
-
@mpuck,
ich denke Sie sollten sich trotzdem drum kümmern, warum hier der neue Versorger nicht liefern kann.
Danach hat nur noch der neue Versorger mitgeteilt, dass er nicht umstellen könne, da der örtliche Versorger die Lieferung nicht freigegeben habe. Man prüfe jetzt die Ursache.
Wenn Sie dann die Ursache von ihm wissen, können Sie an den örtlichen Netzbetreiber (schriftlich und mündlich) herantreten und die Sache erläutern, dass Sie einen neuen Lieferanten haben und der örtliche Netzbetreiber möge schleunigst reagieren.
ch erwarte eigentlich, dass sie uns irgendwann mit Entschuldigung bitten, einer pro-forma Verlängerung um die Monate zu den alten Preisen zuzustimmen, die es bei TDF dauert
Von Teldafax brauchen Sie nichts erwarten, vor allem keine Entschuldigung :evil:
-
Setzen Sie ein Schreiben an den alten Versorger und den Netzbetreiber auf, darin fordern Sie unter Fristsetzung (würde 14Tage nehmen) die Klärung, warum der Wechsel blockiert wird. Andernsfalls drohen Sie mit einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und der Veröffentlichung durch die Presse.
Haben Sie einen befreundeten Anwalt? Dieses Schreiben mit Briefkopf eines Anwaltes verleiht etwas mehr Nachdruck :P
Zugangsnachweis nicht vergessen!
-
Hallo!
Hier der Status zu unserer Sonderkündigung bei TelDaFax. Ich habe zwischenzeitlich sicherheitshalber eine telephonische Rechtsberatung durch die Hotline der Energieverbraucher gemacht und erfahren, daß wir zwar eine Feststellungsklage gegen TelDaFax erheben könnten wegen der an sich rechtswirksamen Kündigung, aber sich der Aufwand wohl kaum lohnt, da man ja auch andere Dinge zu tun hat. Jedenfalls sehe ich das so. Früher aus dem Vertragsverhältnis würde man eh nicht rauskommen.
Interessanter Punkt:
Auch wenn ich gekündigt habe, gibt es noch irgendeine Art von Verbindlichkeit, wenn TelDaFax weiter liefert. Ich glaube, das Fachwort war \"aufgedrängte Bereicherung\". Ich bereichere mich also dadurch, daß ich weiter mit Gas beliefert werde. Und dies muß ich bezahlen - in jeden Fall. Fraglich ist nur, zu welchem Preis?!
Die Dame bei der Hotline sagte, ich müsse zumindest das zahlen, was ich ansonsten beim neuen Lieferanten zahlen müßte. Und genau das habe ich getan für die Monate Feb, Mär, Apr, da ich zum 1.2. gekündigt hatte. Unser Vertrag läuft eh zum 30.6. aus, da müßte der Sonderabschlag (bzw. die Kaution) ungefähr für Mai und Juni reichen. Seither habe ich auch nichts mehr von TelDaFax gehört.
Fazit:
Ohne Kündigungsbestätigung wird man weiter von TelDaFax beliefert. Diesen aufgedrängten Strom/ Gas muß man zahlen - fraglich nur der Preis.
Hoffe, dies konnte helfen!