Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: RR-E-ft am 25. Februar 2011, 18:40:42
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Böse Überraschung für EWE in Berufung am LG Frankfurt/ Oder: Wirklich vollständige Rückzahlung! S1- Gaspreis aus 1998 gilt unverändert. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=80224&sid=#post80224)
NDR: Gerichte kämpfen mit EWE- Klagewelle (http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/oldenburg/eweklagen101.html)
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die Klage gegen mich wurde nun vom obigen Gericht ebenfalls abgewiesen :-)
Wegen eines von mir übersehenen Abschlags in einer meiner Abrechnungen hatte sogar die Widerklage Erfolg.
ein dickes Lob an RA Wassermeier!!!!!
danke EWE, heute abend wird erstmal angestoßen
:]
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warum war wegen eines Abschlages die Widerklage erfolgreich?
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Wenn das Schule macht, kann das zum Konkurs des Unternehmens führen.....
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Das kann schon deshalb nicht zum Konkurs führen, da es einen solchen nicht mehr gibt.
Es kann wohl auch nicht zur Insolvenz führen.
Man braucht sich nur die Bilanzsummen der EWE ansehen.
Allein der Umsatz der EWE Energie soll 2010 bei 5,1 Mrd. EUR gelegen haben. (http://www.ewe.com/presse/aktuelle-pressemitteilungen-1554.php)
Die EWE verfügt zudem über bisher wirtschaftlich potente Aktionäre, die auch Kapital nachschießen können.
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Laut Dr. Brinker sind die bald pleite:
Bankrott (http://www.ostfriesische-nachrichten.de/neu/index_volltext.asp?ID=29273) :D
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Man sollte nicht alles, was Dr. Brinker so von sich gibt, ganz ernst nehmen.
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Original von Schwalmtaler
warum war wegen eines Abschlages die Widerklage erfolgreich?
Ich hatte versehentlich in einer Endabrechnung einen gezahlten Abschlag übersehen und daher eine insoweit überhöte Schlusszahlung für den Abrechnungszeitraum geleistet.
Das ist mir erst im Verfahren aufgefallen, als ich die (dann endlich mal genau aufgedröselte) Endabrechnung der EWE bekommen hab. Die haben ja die Kunden meist als Kontokorrent geführt und sich daher bisher genaue Aufdröselungen erspart.
Und freiwillig wollte EWE den überzahlten Abschlag nicht rausrücken.