Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: 0tt0lgel am 22. Februar 2011, 21:30:06
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Das LG Hamburg hat in zwei Berufungsverfahren zugunsten der beklagten Kunden entschieden, jedoch die Revision zugelassen.
siehe hier:
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA110200502 (http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA110200502)
Danach hat Egon Hanse das Gerechtigkeitsgefüge der Verträge in der Vergangenheit zu seinem Vorteil verschoben und könne sich jetzt den aus der Unwirksamkeit der Klausel erwachsenen Nachteilen nicht durch eine ergänzende Vertragsauslegung entziehen.
Es sind allein am LG Hamburg noch weit über 400 Berufungsverfahren anhängig.
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Original von 0tt0lgel
Danach hat Egon Hanse das Gerechtigkeitsgefüge der Verträge in der Vergangenheit zu seinem Vorteil verschoben . . .
Aha - noch ein neuer Protagonist auf dem Parkett.
Na mal sehen, was wir über Herrn Hanse noch so alles erfahren werden ;)
Gruss,
ESG-Rebell.
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
16.02.2011 E.ON Hanse: verklagte Gaskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg gewinnen auch die Berufungsverfahren
Erneut gute Nachrichten für die Gaskunden der E.ON Hanse Vertrieb GmbH, die vielfach schon seit 2005 die Bezahlung der erheblichen Preiserhöhung des Energieversorgers verweigert haben. Die von E.ON Hanse eingelegten Berufungen werden seit Oktober 2010 auch in der 2. Instanz von den Landgerichten Lüneburg, Lübeck, Kiel und Itzehoe zurückgewiesen.
Die E.ON Hanse GmbH hat seit Ende 2008 vermutlich mehr als 1.000 Kunden in Schleswig-Holstein und Hamburg auf Erstattung gekürzter Gasentgelte verklagt. Nahezu alle Klagen wurden in der ersten Instanz abgewiesen, weil die Gerichte die Preisänderungsklauseln in den Verträgen der Gaskunden für unwirksam erklärt haben. Nur in den wenigen Fällen, wo Kunden den Gaspreis unterhalb des Anfangspreises bei Vertragsbeginn gekürzt hatten oder sich zu Lasten von E.ON Hanse verrechnet hatten gewann E.ON das Verfahren oder es wurden Vergleiche geschlossen.
In den Verfahren, wo die Landgerichte keine Revision zugelassen haben hat E.ON Hanse das Gerichtsverfahren endgültig verloren und muss den verklagten Kunden in der Berufungsinstanz erneut die Anwaltskosten erstatten.
Nach unserer Einschätzung wird E.ON Hanse auch die Revisionsverfahren verlieren, da die bisherigen Urteile auf der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beruhen.
Bei allen Fragen zu den Rechnungen Ihres Energieversorgers, zu Preiserhöhungen und Preiskürzungen, wie auch zum Anbieterwechsel hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.
Mehr Informationen \"hier (http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ129848073824579/suche?search=E.ON)\"
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ129848061824491/link843391A.html
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Original von ESG-Rebell
Na mal sehen, was wir über Herrn Hanse noch so alles erfahren werden ;)
Der Klarname »Egon« war wohl negativ vorbelastet, weshalb man sich dafür entschied, das »g« durch einen Punkt zu ersetzen. :D
Eine gewisse Ähnlichkeit gieriger Energieversorger mit Märchengestalten der Brüder Grimm kann scheinbar nicht unbestritten völlig ausgeschlossen werden, wie man hier sieht:
http://www.mdr.de/damals/archiv/6805608-2.html (http://www.mdr.de/damals/archiv/6805608-2.html)
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Egon in Dänemark (http://www.youtube.com/watch?v=rpIGP1Qx20I)
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Als ob ich es schon geahnt hätte ...
... und es hat DONG gemacht. (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=15139)