Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => Thüringer Energie AG => Thema gestartet von: RR-E-ft am 16. Februar 2011, 23:45:26
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Mensch Heidi! (http://click.eon-thueringerenergie.com/pages/artikel/dialog/heidi_schulze.php?nf&f&)
Preisgünstigkeit ist nicht Euer Ziel, zu der seid Ihr aber nach wie vor gesetzlich verpflichtet.
E.ON will Strompreis Berichten zufolge um fast 11 Prozent erhöhen (http://www.themenportal.de/energie-verbraucher/strompreiserhoehungen-im-maerz-und-april-betreffen-6-7-mio-haushalte-51696)
Eigenverantwortlich einseitig festgesetztes Preisblatt ab 01.03.11 (http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/preisBlaetter2011/eon_vm18_allg_preise_strom_1213.pdf)
Machen sich Versorger durch unbillige Preisbestimmungen strafbar? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=79742#post79742)
Der Chief Compliance Officer der E.ON AG wurde bereits aufgefordert, auch die getroffenen Tarifbestimmungen der E.ON Thüringer Energie AG auf die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren, auch hinsichtlich der gesetzlichen Tarifabsenkungspflicht.
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EON hat seinen Internetauftritte der Regionalgesellschaften in ein Gesamtpaket unter http://www.eon.de neu und vereinheitlicht zuammengefasst. Der Kunde merkt nicht mehr sofort, bei welcher Regionalgesellschaft er landet.
In der dort anzutreffenden Eigenwerbung fortert man Transparenz in den Tarifen.
Gefunden hane ich die allerdings noch nicht.
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In Thüringen ist es anders:
http://www.eon-thueringerenergie.com
Dort wird noch eigenverantwortlich gearbeitet.
Und dabei können eigenverantwortliche Fehler auftreten.
Diese können auch eigenverantwortlich abgestellt werden.
Letzteres ist gut so. Für Thüringen!