Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. Februar 2011, 10:59:30
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Mit einer EuGH-Vorlage vom 09.02.11 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=55015&linked=pm&Blank=1) stellt der BGH seine umstrittene und von Verbraucherseite heftig kritisierte Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Energielieferungsverträgen in Frage.
Der Branchenverband BDEW schweigt sich dazu aus, obschon er sich sonst so redselig zeigte...
Frühere Stellungnahme des BDEW (http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090715_PM_BDEW_zum_heutigen_BGH-Urteil_zu_Preisanpassungsklauseln_Erdgas?open)
Berlin, 15. Juli 2009 - \"Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes endet für die Unternehmen der Gaswirtschaft eine lange Phase erheblicher Rechtsunsicherheit bei der Formulierung von Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen\", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin in einer ersten Bewertung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes.
Mit Sicherheit ein gutes Gefühl,
auch für Hildegard Müller in Berlin durch die neue Vorlage.