Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: 0tt0lgel am 08. Februar 2011, 22:43:06
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Auch am LG Kiel (Az. 12 O 9/10) gab es für Egon Hanse nichts zu holen,
siehe hier die Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg
http://www.vzhh.de/energie/30047/eon-hanse-geld-zurueck-fuer-vorbehaltszahler.aspx (http://www.vzhh.de/energie/30047/eon-hanse-geld-zurueck-fuer-vorbehaltszahler.aspx)
und hier das Urteil dazu:
http://www.vzhh.de/energie/106001/LG_Kiel_Eon_Urteil_110113.pdf (http://www.vzhh.de/energie/106001/LG_Kiel_Eon_Urteil_110113.pdf)
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Egon Hanse möchte lieber keine Grundsatzentscheidung zu seinem Nachteil haben.
Steht hier:
http://www.openpr.de/drucken/537621/Freitag-der-13-05-2011-E-ON-Hanse-nimmt-Berufung-gegen-Gaskunden-vor-dem-OLG-Schleswig-zurueck.htm (http://www.openpr.de/drucken/537621/Freitag-der-13-05-2011-E-ON-Hanse-nimmt-Berufung-gegen-Gaskunden-vor-dem-OLG-Schleswig-zurueck.html)l
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Die Berufung beim OLG Schleswig war gewiss nicht umsonst.
Denn es sind weitere Gerichtskosten angefallen.
Zudem sind dem Gegner notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten.
Kostenlos soll aber die Ersteinschätzung durch die renommierte Bad Segeberger Kanzlei für Verbraucher sein. ;)