Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 08. Februar 2011, 18:46:06

Titel: BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Februar 2011, 18:46:06
BBH-Blog: Unternehmensjuristen in der Zange.  (http://www.derenergieblog.de/?p=579)

Weitere Kneifzange (http://www.eon.com/de/responsibility/29237.jsp)



Zitat
2. Dokumentenhygiene

Schriftlichen Unterlagen kommt im Rahmen von kartellrechtlichen Ermittlungen einebesondere Bedeutung zu. Dies gilt für interne Aufzeichnungen (z. B. E-Mails, Computerdaten, Kalender, Reisekostenabrechnungen, Telefonlisten, Vorstandsvorlagen, Memos, handschriftliche Notizen) und externe Korrespondenz einschließlich E-Mails) gleichermaßen.

Bei der Anfertigung schriftlicher Unterlagen ist daher insbesondere darauf zu achten, dass deren Inhalt kartellsrechtskonform ist – dies ergibt sich bereits aus der jeden Mitarbeiter bindenden Verpflichtung zur Beachtung der kartellrechtlichen Vorschriften (vgl. oben unter I.) – und dass dies auch eindeutig dokumentiert wird. Werden in der internen Kommunikation sensible Informationen über Wettbewerber weitergegeben, so ist die Quelle zu nennen (z. B. öffentlich zugängliche Quellen wie Medien und Geschäftsberichte oder interne Analysen bestimmter Abteilungen). Zu vermeiden sind Formulierungen, die von Dritten als Hinweis auf möglicherweise rechtswidriges Verhalten missdeutet werden könnten.
Grundsätzlich muss jedes Dokument so verfasst sein, dass es jederzeit in der Presse veröffentlicht werden könnte, ohne der Reputation von E.ON zu schaden.

Nachtigall, ick hör Dir trapsen.
Titel: BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
Beitrag von: Black am 09. Februar 2011, 12:10:14
Zitat
2. Dokumentenhygiene

Schriftlichen Unterlagen kommt im Rahmen von kartellrechtlichen Ermittlungen einebesondere Bedeutung zu. Dies gilt für interne Aufzeichnungen (z. B. E-Mails, Computerdaten, Kalender, Reisekostenabrechnungen, Telefonlisten, Vorstandsvorlagen, Memos, handschriftliche Notizen) und externe Korrespondenz einschließlich E-Mails) gleichermaßen.

Bei der Anfertigung schriftlicher Unterlagen ist daher insbesondere darauf zu achten, dass deren Inhalt kartellsrechtskonform ist – dies ergibt sich bereits aus der jeden Mitarbeiter bindenden Verpflichtung zur Beachtung der kartellrechtlichen Vorschriften (vgl. oben unter I.) – und dass dies auch eindeutig dokumentiert wird. Werden in der internen Kommunikation sensible Informationen über Wettbewerber weitergegeben, so ist die Quelle zu nennen (z. B. öffentlich zugängliche Quellen wie Medien und Geschäftsberichte oder interne Analysen bestimmter Abteilungen). Zu vermeiden sind Formulierungen, die von Dritten als Hinweis auf möglicherweise rechtswidriges Verhalten missdeutet werden könnten.
Grundsätzlich muss jedes Dokument so verfasst sein, dass es jederzeit in der Presse veröffentlicht werden könnte, ohne der Reputation von E.ON zu schaden.

Auf deutsch: Heikle Sachen bespricht man besser mündlich.  8)
Titel: BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
Beitrag von: jofri46 am 09. Februar 2011, 12:39:08
\"Heikle Sachen bespricht man besser mündlich\". Ja, dann aber bitte nur mit Absicherungsvermerk, damit der Unternehmensjurist hinterher nicht zum Prügelknaben des Vorstandes wird.

Von heiklen Sachen sollte der Unternehmensjurist als Bedenkenträger am besten erst gar nichts erfahren. :evil
Titel: BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Februar 2011, 17:55:35
Nach dem E.ON Verhaltenskodex ist auch der angestellte Unternehmensjurist sofort zum Petzen verpflichtet.
Titel: BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
Beitrag von: Black am 09. Februar 2011, 18:06:27
Zitat
Original von RR-E-ft
Nach dem E.ON Verhaltenskodex ist auch der angestellte Unternehmensjurist sofort zum Petzen verpflichtet.

Dann muss er aber mündlich petzen, denn sonst verstößt er selbst gegen die \"Dokumentenhygiene\". Der Arme.

Zitat
Grundsätzlich muss jedes Dokument so verfasst sein, dass es jederzeit in der Presse veröffentlicht werden könnte, ohne der Reputation von E.ON zu schaden.
Titel: BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Februar 2011, 19:45:07
Weil es die Freunde nicht leicht haben, werden sie ausgesprochen gut entlohnt.
Schlaflose Nächte und Gewissensbisse müssten mit abgegolten sein.

Hinterher sind sie am Schlamassel schuld, weil sie den Vorstand nicht (nachweisbar) gewarnt haben.
Der Petzer sollte sich tunlichst mindestens einen Zeugen mitnehmen, der die Petzerei bezeugen kann.
Zehn (verdiente) Zeugen wären noch besser.

Allerdings sind im Vorstand auch oft Volljuristen....