Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: schneefee am 25. Januar 2011, 02:08:34

Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 25. Januar 2011, 02:08:34
Hallo
und zwar habe ich folgendes Problem mit der Entega:

Seit Jahren finde ich die monatlichen Abschläge(immer um die 150,-€) sehr hoch, bei der Endabrechnung jedes Jahr eine Nachzahlung. Das habe ich aber mehr oder weniger immer hingenommen da unser Haushalt aus 4 Personen bestand( 80qm Wohnung) und wir einen Durchlauferhitzer haben. Seit 2009 lebe ich aber mit meiner kleinen Tochter alleine und bekomme deshalb auch nur ALG II. Die Abschlagssumme betrug 2009, 168,-€. Eine Nachzahlung von 500,-€ aus 2008 brachte mir sogar die Einstellung der Stromversorgung weil das Job-Center kein Darlehen gewährte. Nachdem ich eine Rechtsanwältin einschaltete und nach einer Woche die Schuld beglichen war, at ich die Entega die Abschläge herunter zu setzen da wir ja nur noch zweit waren. Das tat man dann auch(80,-€). Dieses Jahr dann wieder der Schock, Nachzahlung 231,-€ und Abschläge wieder auf 133,-€ hoch. Bei einem Einkommen von 500,-€ (ALG II & KG) ist es nicht sehr einfach diesen Betrag zu zahlen und daher komme ich manchmal in Verzug. Mein Tarif ist natürlich der teure Basistarif und ein Wechsel in einen billigeren Tarif lässt die Entega nicht zu, da ich immer einen Rückstand habe. Auch habe ich schon eine Stromprüfung über den Caritas machen lassen, wobei man feststellte das mit meinem Verbrauch irgend etwas nicht stimmen kann, was genau konnte man mir aber nicht sagen. Mein Jahresverbrauch betrug im Jahr 2009: 7500 Kwh?(
Heute wieder so ein Hammer, weshalb ich mich jetzt eigentlich hier angemeldet habe. In meinem Briefkasten fand ich einen Zettel der Entega, man hätte mich heute nicht angetroffen und erwarte meine sofortige Überweisung:
Forderung : 134,50
Wegekosten : 71,33
Gesamt : 205,83
Und nun meine eigentliche Frage: darf man mir denn diese Wegekosten in Rechnung stellen obwohl niemand bei mir klingelte und der Zettel nur in den Briefkasten geworfen wurde? Ich meine, wenn man mir die Mitteilung mit der Post geschickt hätte, wären es 55 cent gewesen und warum legt man mir solche Steine in den Weg, wäre ich in einem billigerem Tarif würden mir die Zahlungen vielleicht auch nicht ganz so schwer fallen. Was kann ich denn noch tun um diesen hohen Verbrauch zu überprüfen, 7500 Kwh für 2 Personen????
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: bjo am 25. Januar 2011, 07:09:12
7500 KWH ist wirklich sehr hoch
wir sind 4 Personen 5 PC´s Waschmashine usw.. und kommen gerade mal auf 7300 kwh. Allerdings Warmwasser nicht über Durcklauferhitzer.

eine erste Prüfung kann man selber machen!
- Fehlerstromschutzschalter ausschalten, dann sind alle Verbraucher ausgestellt, somit darf sich die Zählerscheibe nciht drehen bzw. kein Verbrauch anfallen.

Stormanbieter wechseln!
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 25. Januar 2011, 09:08:39
alles schon geprüft und komischerweise ok,aber die Stromprüfer sagten das da trotzdem etwas nicht stimmt...
Anbieter wechseln geht nicht, da ich immer einen Rückstand habe nimmt mich keiner an.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: Cremer am 25. Januar 2011, 10:34:16
@schneefee,

wieso sollten Sie von einem anderen Anbieter nicht angenommen werden?

Ebenso
Zitat
Mein Tarif ist natürlich der teure Basistarif und ein Wechsel in einen billigeren Tarif lässt die Entega nicht zu,
kann ich nicht verstehen, das wiederspricht dem § 1 des EnWG

7500 kWh Jahresverbrauch ist sehr hoch. Der Hauptverursacher dürte der Durchlauferhitzer sein wenn man immer ein schönes warmes Bad nimmt :(

Ich empfehle täglich mal die Zählerstände zu notieren und beobachten.

Wegekosten sind Kosten des Sperrkassierers. Man wollte Ihen vermutlich den Strom sperren, wenn Sie nicht zahlen.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 25. Januar 2011, 16:35:48
Ich habe schon versucht zu wechseln und jedesmal wird mir mitgeteilt das sie durch den derzeitigen Anbieter von Zahlungsschwierigkeiten hörten und aus diesem Grund nicht auf den Wechsel eingehen.

Die Entega lässt den Wechsel in den billigeren Tarif nicht zu wegen Rückstand.

WEGEKOSTEN : das ist es ja gerade, man wollte nicht sperren sondern nur mitteilen das ich zahlen soll !!!
Titel: Wegekosten
Beitrag von: bjo am 25. Januar 2011, 17:43:52
Zitat
Original von schneefee
Die Entega lässt den Wechsel in den billigeren Tarif nicht zu wegen Rückstand.

!

hallo,
bitte mal die AGB´s der Entega prüfen! Die RWe mein Ex Anbieter hatte eine sogenannte Bestabrechnung will heißen. Ich wurde je nach Verbrauch in den günstigsten RWE tarif gesteckt.
Wenn die Entega soetwas hat, VZ+Behörden informieren, zusammen mit einem
RE auf Umstellung usw.. dringen. Den ENTEGA Vorstand infomieren.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 04. Februar 2011, 08:26:46
Hallo,

konnte mich leider nicht früher melden.
Also, ich habe mal bissel in den AGB`S der Entega gestöbert und bis jetzt wegen einem Wechsel in einen billigeren Tarif noch nichts gefunden. Das einzigste was ich fand hat mit den Wegekosten zu tun, die man mir ja berechnete weil ein Entegamitarbeiter mir einen Zettel in den Briefkasten warf worauf nur stand,ich solle überweisen. Also er wollte an diesem Tag keine Sperrung vornehmen,sondern mich nur zur Zahlung auffordern!!!

Preise bei Zahlungsverzug (je Vorgang) Euro (netto) Euro (brutto)
(inkl. 19 % USt.)
Jedes Mahnschreiben (Ausnahme: Erstmahnung, sofern 11,00 –
1
nicht Verzug bereits ohne Mahnung eingetreten ist)
Bearbeitungskosten Rücklast (Brief) 6,00 –
1
Rücklastkosten (zzgl. Fremdbankkosten) 6,00 –
1
Fallbearbeitung bei Mahnung, Zutrittsklagen, bis 297,50 –
1
Insolvenzen usw. (Höhe je nach Forderungsbetrag)
Preise bei Unterbrechung/Wiederherstellung Euro (netto) Euro (brutto)
der Versorgung (je Vorgang)
2
(inkl. 19 % USt.)
Sperrung eines Zählers durch beauftragte Dritte 71,33 –
1
(im Gebiet der HSE und der Stadtwerke Mainz)

So und nun nochmal meine Frage, muss ich diese 71,33€ wirklich zahlen???
Titel: Wegekosten
Beitrag von: Cremer am 04. Februar 2011, 11:49:46
@schneefee,

die 71,33 sind nur fällig, wenn gesperrt wurde, so laut AGB der Entega
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 04. Februar 2011, 12:03:31
Ja,eigentlich sehe ich das auch so.Aber bei der Entega wurde mir gesagt,ich hätte das zu bezahlen da dies Inkassokosten seien.

Kann ich das irgendwie mal hier hochladen?
Titel: Wegekosten
Beitrag von: PLUS am 04. Februar 2011, 12:45:31
@schneefee, das eigentliche Problem ist der hohe Stromverbrauch und da ist wohl der Durchlauferhitzer die Quelle. Das ist ein Stromfresser! Es gibt da Energiemessgeräte, mit denen man den Verbrauch feststellen kann. Oft kann man die Strommesser auch beim Stromversorger ausleihen. Sie kosten aber auch nicht die Welt (<20 EUR).

Man kann evtl. den Durchlauferhitzer mit einer Zeitschaltuhr steuern und so den Stromverbrauch senken. Vielleicht hilft das etwas: hier mal klicken (http://www.helpster.de/durchlauferhitzer-stromverbrauch-senken_22668#)
Titel: Wegekosten
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Februar 2011, 12:51:55
Entega erzählt viel, wenn der Tag nur lang genug ist.

Wurden denn die AGB für den konkreten Vertrag überhaupt wirksam vereinbart, § 305 II BGB?

Hatte sich der Kunde bei Kenntnis der selben bei oder nach Vertragsabschluss mit deren Einbeziehung einverstanden erklärt?

Wenn diese AGB wirksam einbezogen worden sein sollten, stellt sich die Frage, ob diese überhaupt wirksam sind, § 307 BGB.
Auch dies setht sehr zu bezweifeln.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 04. Februar 2011, 13:01:45
Ja ich weiß,aber wie schon gesagt hatte ich hier eine Stromprüfung gehabt und dabei wurde der ungefähre Verbrauch des Durchlauferhitzers errechnet. Dieser allein macht aber meinen hohen Stromverbrauch nicht aus und meine Geräte sind auch alle geprüft worden und wie kann es sein, das Nachbarn die 120qm und 3 Durchlauferhitzer haben, nur 128,-€ Abschlag zahlen???
Die Wegekosten möchte ich auch nicht unbedingt zahlen, wenn ich es nicht muss. Denn das musste ich vor einigen Jahren schon einmal tun.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Februar 2011, 13:05:42
Zitat
Original von schneefee
Die Wegekosten möchte ich auch nicht unbedingt zahlen, wenn ich es nicht muss. Denn das musste ich vor einigen Jahren schon einmal tun.

Warum mussten Sie es denn damals?
Gab es eine Gerichtsentscheidung dazu?
Vielleicht haben Sie es auch damals nicht gemusst.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 04. Februar 2011, 13:08:08
Nein das gab es nicht, aber die haben die Kosten einfach an meiner Abschlagssumme abgezogen und somit waren dann die Wegekosten bezahlt und ich hatte einen Rückstand beim Abschlag.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Februar 2011, 13:11:18
Wenn bei der Abschlagszahlung angegeben war, \"Abschlag Monat/ Jahr\", so war eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger gem. § 366 Abs. 1 BGB  unzulässig und unwirksam.

Demzufolge hatten Sie dann keinen Rückstand beim Abschlag.
Sie dachten nur, Sie hätten einen Rückstand beim Abschlag, möglicherweise weil man Ihnen diesen Eindruck vermittelte.
Möglicherweise eine Täuschung, die bei Ihnen einen Irttum erregte, der Sie dazu bewegte, etwas tatsächlich nicht (mehr)  Geschuldete (nochmals) zu bezahlen.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 04. Februar 2011, 13:20:10
Zitat
Original von RR-E-ft
Wenn bei der Abschlagszahlung angegeben war, \"Abschlag Monat/ Jahr\", so war eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger gem. § 366 Abs. 1 BGB unzulässig und unwirksam.

Nein das hatte ich nicht angegeben und jetzt fällt mit grade auf, das ich es wieder nicht getan habe
Titel: Wegekosten
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Februar 2011, 13:23:43
Ganz schlecht. Das Geld ist nicht weg, das haben jetzt nur die anderen.
Wurde wieder § 367 BGB entsprechend vom Versorger verrechnet, so könnten Sie nur auf Rückzahlung klagen.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: PLUS am 04. Februar 2011, 13:23:59
Zitat
Original von schneefee
Nein das hatte ich nicht angegeben und jetzt fällt mit grade auf, das ich es wieder nicht getan habe
Mainz eine Verbraucherzentrale (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129682155126080/link27557A). Mit allen Vertragsunterlagen, Abrechnungen und Schriftverkehr und mit dem Stromprüfungsergebnis dort Rat und Hilfe suchen. Kostenlos ist es nicht, aber hoffentlich nicht umsonst.[/list]
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 04. Februar 2011, 13:48:55
Ja das werde ich wohl auch mal tun. Ich werde Euch auf dem laufenden halten.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: Cremer am 04. Februar 2011, 14:50:01
@schneefee,

hier steht

http://www.entega.de/fileadmin/downloads/ent_shop/erg_bedingungen_strom_gas.pdf

dass dies Kosten bei Sperre sind
Titel: Wegekosten
Beitrag von: PLUS am 04. Februar 2011, 15:39:57
Zitat
Original von Cremer
hier steht http://www.entega.de/fileadmin/downloads/ent_shop/erg_bedingungen_strom_gas.pdf dass dies Kosten bei Sperre sind
@Cremer, ja das steht da, aber auch ergänzende Bedingungen treten nicht so einfach in Kraft wie das hier auch steht,
Zitat
6) Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung vom 1. Februar 2009 in Kraft.
sie müssen vertraglich vereinbart werden.

Selbst wenn diese Ergänzung vereinbart wurde, der Zähler wurde doch bis jetzt nicht gesperrt  und von Wegekosten steht da nichts. Das war vielleicht ein Gang, aber war das schon ein Vorgang?  ;)

Zitat
Sperrung eines Zählers durch beauftragte Dritte   71,33   umsatzsteuerfrei (im Gebiet der HSE und der Stadtwerke Mainz)

Die Verbrauchverbände sollten, unabhängig von diesem Fall, auch hier mal die \"Preise\" vergleichen und auch die umsatzsteuerliche Behandlung. Es gibt Unterschiede!  Angemessen ist da sicher nicht jede Berechnung.  Auch da gibt es schon vergleichbare Rechtssprechung. Nicht jede Berechnung hält da einer rechtlichen Prüfung stand.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Februar 2011, 17:34:15
@Cremer

Da steht allenfalls, dass das die Kosten der Sperre sein sollen.
Ein Wunsch.
Titel: Wegekosten
Beitrag von: schneefee am 05. Februar 2011, 03:22:09
@Cremer,

Ja ich weiß, hatte es anfangs ja auch schon mal einkopiert...
Titel: Wegekosten
Beitrag von: Goetz-lebt am 20. Februar 2011, 12:31:35
Hallo schneefee und alle anderen Forumsteilnehmer,

bin hier frisch angemeldet u. als ehemaliger Entega-Kunde (aber immer noch Entega-Opfer) möchte ich zumindest zu den sog. Kosten, die von der Entega in schöner Regelmäßigkeit angesetzt werden, folgendes mitteilen:

Die sog. Wege-/Inkassokosten (71,33 €) versucht die Entega über ihre AGBs auf Vorschriften der Gas-GVV bzw. Strom-GVV zu stützen.
Zumindest bei Kunden, die Grund-/Basistarife haben (bei Sonderverträgen kann es anders sein).
Da ich zum Glück nur Standard-Gaskunde war, ist es bei mir die Gasgrundversorgungs-Verordnung (Gas-GVV).
§ 19 Abs. 4 S. 2 - 5 Gas-GVV regelt das Recht, grundsätzlich Kosten für die Unterbrechung o. Wiederherstellung auf den Kunden umlegen zu dürfen (Ermessen).
Es können auch Pauschalen verlangt werden, wenn die einfach nach- vollziehbar sind und die gewöhnlich zu erwartenden Kosten nicht übersteigen.
Die Berechnung ist auf Verlangen nachzuweisen und der Gegenbeweis ist für den Kunden zulässig.

Jetzt gehört es aber seit geraumer Zeit zur Taktik der Entega, diese Kosten blindlings anzusetzen (Ziel: den Umsatz steigern, was bei den maroden Zahlen zumindest in der 09er Bilanz kein Wunder ist).

Daher sollten alle Betroffenen umgehend die Entega auffordern, die Berechnungsgrundlage nachzuweisen und auch schon anzukündigen, den Gegenbeweis antreten zu wollen.

In meinem \"Erstlings-Post\" ist es zu unübersichtlich bzw. verwirrend, alle Details aufzuführen, die ich mit der Entega erleben durfte.

Nur soviel: zwei Zivilverfahren und eine Strafanzeige, die ich gegen die Verantwortlichen der Entega nebst deren Anwälte gestellt habe.
Az. der Staatsanwaltschaft Darmstadt (400 UJs 102586/11).
Es gibt auch eins bei der StA Mainz (dort haben die zur Zeit aktuellen Anwälte ihren Kanzleisitz bzw. die Fa. Count & Care - vormals Entega Service GmbH, die den Zahlungsverkehr bzw. das Forderungsmanagement übernimmt). Absolute Kurzfassung.

Für mich klingt der Name \"Entega\" so: täuschen, tricksen, lügen und betrügen.

Zur ebenfalls angesprochenen \"Fallbearbeitungspauschale\" von (bis zu)
297,50 € hilft ein Blick in § 17 Abs. 2 Gas-GVV.

Es wäre schön, wenn sich betroffene Kunden (bzw. solche, die sich verarscht fühlen) zur Wehr setzen würden.
Gerne weitere Infos bei Bedarf; bin aber nicht permanent online und Privatmann (habe also kein geschäftliches Interesse am Leid/Not der Betroffenen).
Mit freundlichen Grüßen kommt man bei dem \"Verein\" nämlich nicht weiter...