Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Lübeck => Thema gestartet von: Lübeckproblem am 22. Januar 2011, 13:17:32

Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 22. Januar 2011, 13:17:32
Hallo Liebe Forennutzer,

Gestern haben wir nicht ganz überraschend eine Ankündigung der Versorgungseinstellung zum 24.01.2010 bekommen, ich versuche nun einen rat zu bekommen, wie wir weiter vorgehen sollen, dazu muss ich leider weiter ausholen:

in 02/2005 in Mehrfamilienhaus einer alten Dame (96) eingezogen, diese hat alles selbst gemacht incl. Stromabrechnungen, unser Strom wurde von ihr bezahlt.

In 2008 ist Sie dann leider verstorben, Ihre Erben haben das Haus übernommen, alles lief weiter wie bisher

In 12/2008 wird das Haus erneut verkauft. Dieser Eigentümer erblickt bei der Stromabrechnung unseren Stromzähler auf seiner Abrechnung und meldet uns ( natürlich ohne Rücksprache) zum02/2005 rückwirkend erneut an

Daraufhin fordern die Stadtwerke von uns 4 Jahre Stromnachzahlung ( wir argunmentieren, dass der Strom gezahlt wurde von den Eigentümern). Wir bitten um die Abrechnungen der Alteigentümer, die Stadtwerke weigern sich aber diese zu zeigen(wg persönlichkeitsrechten der verstorbenen Dame).

Wir wiedersprechen daher den Rechnungen und zahlen ab 04/2009 nun unseren Strom extra.

Nun möchten die Stadtwerke Lübeck die versorgung zum 24.01.2010 einstellen, wegen der \"Altschulden\" von 2005-2008 (die unserer meinung nicht existent sind).

Die Abrechnung für 2009 wurde richtig durchgeführt und Abschläge werden pünktlich gezahlt. Wie sollen wir uns nun weiter verhalten ? Wir bekomme keine Akteieinsicht in die Abrechnunen der alten Eigentümer ( dort war unser Zähler aber gelistet).

Zudem bin ich gesundheitlich stark angeschlagen ( Schwerbehinderung 60 % + \"G\" , und beginnende psychische behinderung. Ab nächster Woche habe ich eine ambulante Betreuung der Diakonie, aber der Dame sind da wohl die Hände gebunden.....

Muss ich nun befürchten ab Montag keinen Strom mehr zu haben ?

Die Stadtwerke haben übrigens eine ratenzahlung unter Vorbehalt abgelehnt.
Danke für Eure Hilfe
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Cremer am 23. Januar 2011, 00:39:58
m.E. ist eine solche kurze Sperrandrohung rechtsunwirksam.

- Erteilen Sie zunächst dem Sperrkassierer am Montag Hausverbot
- Hinterlegen Sie am zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift
und
- Empfehle sodann umgehend einen Rechtsanwalt einzuschalten
- suchen Sie alle Unterlagen, vor allem beweise der Zahlung aus der Zeit von 2005 bis heute zusammen
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 23. Januar 2011, 09:30:26
Hallo Herr Cremer,

herzlichen dank für Ihre Antwort. Werden also nun dem Sperrkassierer, wenn wir Ihn denn am Montag antreffen ( da steht ab dem 24.01.2011 ohne Zeitangabe) Hausverbot erteilen. Oder machen wir das besser vorab per Fax an die Stadtwerke Lübeck insgesamt ?

Morgen werde ich dann auch um 9 Uhr beim Amtsgericht sein um diese Schutzschrift dort abzugeben ( wo genau denn da ?).

Rechtsanwaltstreffen ist für Montag um 8 Uhr geplant.

Unterlagen : Unsere Zahlungsbelege ab 2009 sind kein Problem dafür gibts ja auch eine korrekte Abrechnung der Stadtwerke.

 Alles andere können wir leider nicht belegen . Wir haben von unserer bereits verstorbenen Vermieterin Abrechnungen auf gelbem Durchschrifftpapier die man kaum noch entzifern kann. Ihre Erben haben keine NK Abrechnung durchgeführt und auch unser jetziger Vermieter verweigert uns die Einsicht in seine Abrechnugnsunterlagen (NK Abrechnungen immer fehlerhaft, anderes Problem).

Genauso wie die Stadtwerke Lübeck.

herzlichen Dank für Ihre Hilfe !
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: DieAdmin am 23. Januar 2011, 11:15:59
@Lübeckproblem

Für die Schutzschrift-Hinterlegung dürfte es zu spät sein. Den nächsten dringenden Schritt müsste eigentlich Ihr RA Ihnen mitgeteilt haben.

So wie Sie es schildern, ist wohl ziemlich kurzfristig die Sperrankündigung eingetroffen. Haben Sie vorher nie ein Schreiben bekommen, dass sinngemäß Passagen enthält, \"wenn Sie nicht zahlen, sperren wir Ihnen die Stromversorgung\"

Übrigens intensiv mit den Stadtwerk Lübeck beschäftigt sich die Regionalgruppe Lübeck des :bdev:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Luebeck__2250/
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 23. Januar 2011, 11:29:56
Hallo Evitel 2004,

am Montag geht es ja auch zum Amtsgericht wegen einer Einstweiligen Verfügung gegen Die Stadtwerke, ich denke das meinten Sie .... ?

Natürlich haben wir vorher ( am 24.12.2010) eine Mahnung bekommen, wo man uns bittet die 1670 Euro zu zahlen. Wir haben daraufhin erneut nachweisbar zurück geschrieben, dass dieser Betrag nicht offen ist, da er unserer Meinung nach bereits von den Alteigentümern bezahlt wurde.

Die \"Mahnkosten\" von 3 x 3,70 haben wir genauso wiedersprochen. ( diese Mahnungen gibt es übrigens nicht, sondern existieren nur in Form von den 3,70 als Gebühren auf Papier)

Mit Schreiben vom 12.01.2011 verweisen die Stadwerke nun darauf, dass sich für sie keine neuer Sachverhalt ergeben hätte und Sie daher keinen Zweifel an der Richtigkeit ihrer Forderung haben.

Wir haben wiederum dieser Auffassung wiedersprochen.

Daraufhin haben wir dann am 21.01.2011 diese Ankündigung der Versorgungseinstaellung erhalten. Leider konnten wir am Freitag nicht mehr darauf reagieren, da das Amtsgericht bereits geschlossen hatte.

Liebe Grüße
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: superhaase am 23. Januar 2011, 12:07:46
Eine Ankündigungfrist von 3 Tagen für eine Sperrung ist unzulässig - das müssen mindestens 14 Tage sein, soviel ich weiß.

Auf jeden Fall den \"Sperrkassierer\" nicht reinlassen und den Stadtwerken Hausverbot erteilen (schriftlich mitgeben und den Empfang auch schriftlich bestätigen lassen).

Ansonsten wird Ihr Rechtsanwalt wohl wissen, was zu tun ist.
Rechtlichen Rat kann und darf hier keiner geben.

ciao,
sh
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Cremer am 23. Januar 2011, 13:21:19
Ich empfehle trotzdem am Montag
Zitat
vorsorglich
eine Schutzschrift am AG schriftlich zu hinterlegen. Vordruck einer Schutzschrift hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4345/

und siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4349/

Damit erhält man vom AG Kenntnis, wenn die Stadtwerke einen einstweilige Verfügung zum Zutritt des Hauses/Wohnung zwecks Sperrung erwirken wollen. Dies werden sie dann höchstwahrscheinlich beantragen, wenn der Sperrkassierer morgen am Montag nicht ins Haus reingelassen wird und ein Hausverbot ausgesprochen wird. Sonn kann der RA seines Vertrauens alle weiteren Schritte einleiten.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: DieAdmin am 23. Januar 2011, 13:28:15
@Cremer,

Wenn morgen die Sperre durchgeführt werden soll, ist die Beantragung der Sperre am Amtsgericht schon durch. Da hat eine Schutzschrift, die sinngemäß besagen soll \"Bitte liebes Amtsgericht, ich seh das anders , die SW haben keinen Zahlungsanspruch, und dürfen somit nicht sperren, deswegen will ich auch dazu gehört werden\" zu spät.

Außerdem handelt es sich in dem Fall nicht um Rückstände aus dem Preisprotest, das sind die von dir verlinkten Mustervorlagen ungeeignet, wenn nicht gar falsch mit u.U. nicht absehbaren Folgen in einen späteres Verfahren, in dem dann über den Zahlungsanspruch der Stadtwerke entschieden wird.

Hausverbot & Die Einstweilige Verfügung ist da erstmal der wirkungsvollerer Weg zur Sperrabwehr.

@Lübeckproblem,
haben Sie eigentlich schon mal im Vorfeld rechtlichen Rat eingeholt, ob tatsächlich kein Zahlungsanspruch der SW gegen Sie besteht?

Ich erinnere mich an Fälle, wo Mieter an Vermieter die Abschläge zahlten, aber der Vermieter nicht an den EVU und dann der EVU sperrte.
Damit die Mieter wieder versorgt wurden, zahlten sie an den EVU das Geld nochmals.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Cremer am 23. Januar 2011, 14:12:44
@Evi,

ich weis, dass Versorger teilweise sehr rigiede sind und gleichzeitig eine solche Einstweilige Verfügung (EV) beantragen.

Ich gehe davon aus, dass der Versorger etwas blauäugig ist und die EV noch nicht beantragt hat. Er wird es erst mal so versuchen, die Sperre einzuleiten.

Sollte der versorger trotzdem beim Sperrtermin eine solche verfügung vorweisen, kann man hausverbot mündlich erteilen. Dann muss er erst mal unverichteter Dinge abziehen und die höhere Staatsgewalt bemühen. Man hat dann Zeit gewonnen einen RA zu kontaktieren.

So war es jedenfalls vor ca. 4 Jahren bei den SW KH gegen ein Mitglied unser BIFEP. Letztendlich nach der Sperre nachmittags wurde diese Abends um 20.00 Uhr ! wieder aufgehoben :evil:
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: PLUS am 23. Januar 2011, 14:39:09
Unklare Fakten! Empfehlung: Mit allen Unterlagen, Mietvertrag etc. zum Anwalt!

Wenn der Vermieter die Stromrechnung nicht bezahlt, ist die einstweiligen Verfügung gegen das EVU für den Mieter kein sicherer Weg. Siehe z.B. hier:
 
Zitat
Das Amtsgericht hat der Antragstellerin den Erlass der beantragen einstweiligen Verfügung zu Recht versagt, weil bereits der für den Erlass der einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsanspruch (vgl. §§ 935, 940 ZPO) nicht gegeben ist und außerdem auch der notwendige Verfügungsgrund nicht nachvollziehbar dargestellt ist.

LG Saarbrücken Beschluß vom 11.5.2009, 5 T 236/09 (http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2261&Frame=2)
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 24. Januar 2011, 13:10:06
@Evitel 2004 Ja, wir haben bereits vorher Anwaltlichen Rat eingeholt. Insgesamt ist man hier verwirrt, ob des Vorgehens der Stadtwerke. Zuerst melden Sie eine Forderung (nach 4 jahren) und diese wird dann für 1,5 Jahre \"vergessen\" damit Sie dann in 2011 innerhalb weniger Tage volstreckt werden kann. Die Anwälte hier vor Ort können sich das Vorgehen nicht erklären....

Heute haben wir nun alle Unterlagen zur RA in geschafft, eine Einstweilige Verfügung beantragt ( ist hoffentlich schon durch) und eine Eidesstatliche versicherung dazu abgegeben.

Wenn nun noch jemand von den Stadtwerken auftauchen sollte, ohne richterlichen beschluss, sollen wir Hausverbot erteilen und auf das offene Verfahren vor Gericht hinweisen.....

Das kostet  meine letzten Nerven !

Haben schon überlegt nun monatlich an das Gericht Raten zu bezahlen und es dort verwahren zu lassen (natürlich unter Vorbehalt ) .... damit man auch weiterhin unseren Guten Willen erkennen kann.

Werde versuchen Euch auf dem laufenden zu halten.

Liebe Grüße
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Januar 2011, 09:53:46
Nach BGH VIII ZR 293/07 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=46694&pos=1&anz=5) kann kein Vertrag konkludent abgeschlossen worden sein, wenn bereits ein ungekündigter Versorgungsvertrag mit einem Dritten (hier wohl der verstorbenen Dame) bestand.
Vertragspartner und Schuldner war dann wohl nur die verstorbene Dame.
Dies kann insbesondere dann gelten, wenn dieser gegenüber die Abrechnungen erfolgten.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: bolli am 25. Januar 2011, 10:45:45
Zitat
Original von RR-E-ft
Nach BGH VIII ZR 293/07 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=46694&pos=1&anz=5) kann kein Vertrag konkludent abgeschlossen worden sein, wenn bereits ein ungekündigter Versorgungsvertrag mit einem Dritten (hier wohl der verstorbenen Dame) bestand.
Vertragspartner und Schuldner war dann wohl nur die verstorbene Dame.
Dies kann insbesondere dann gelten, wenn dieser gegenüber die Abrechnungen erfolgten.
Dazu muss man aber diesen Vertrag auch nachweisen können. Und wenn weder Versorger (der will vielleicht doppelt kassieren ? (natürlich nicht)  ;) ) noch Erben mitspielen, dürfte es mit dem Nachweis schwierig werden.  Behaupten hilft da wenig.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Januar 2011, 11:25:33
@bolli

Sie sind ein Schlauberger vor dem Herrn. ;)
Es soll wohl solche Abrechnungen gegenüber der alten Dame gegeben haben.

Zitat
Original von Lübeckproblem
 Wir bitten um die Abrechnungen der Alteigentümer, die Stadtwerke weigern sich aber diese zu zeigen(wg persönlichkeitsrechten der verstorbenen Dame).
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: bolli am 25. Januar 2011, 15:40:25
Zitat
Original von RR-E-ft
@bolli

Sie sind ein Schlauberger vor dem Herrn. ;)
Es soll wohl solche Abrechnungen gegenüber der alten Dame gegeben haben.
Und Sie versuchen, mir was unterzuschieben, was ich nicht bestritten habe.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Lübeckproblem den Vertrag mit seinem Zähler und den daraus resultierenden Abrechnungen ggf. nachweisen muss. Wenn er das kann, kein Problem. Wenn da aber, warum auch immer, bei den verschiedenen Eigentümerwechseln Unterlagen verschwunden sind (vielleicht will man das nur nicht zugeben und schiebt daher den Datenschutz nur vor  ;) ), dann wird es möglicherweise zu seinem Problem.  ;)
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Januar 2011, 15:43:16
Zitat
Original von bolli
Wenn da aber, warum auch immer, bei den verschiedenen Eigentümerwechseln Unterlagen verschwunden sind (vielleicht will man das nur nicht zugeben und schiebt daher den Datenschutz nur vor  ;) ), dann wird es möglicherweise zu seinem Problem.  ;)

Kann sich sein bisheriges Problem dadurch vergrößern? ;)
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 26. Januar 2011, 08:41:06
Liebe Forennutzer und Helfer,

herzlichen Dank für die rege Teinahme an der Diskussion. In der Zwischenzeit haben sich leider nur \"Verdachtsmomente\" ergeben, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte :

- die von uns beantragte Einstweiliger Verfügung gegen die Stadtwerke ist immer noch nicht durch ( laut Anwältin könnte es daran liegen, dass die Stadtwerke selbst eine Schutzschrift hinterlegt haben)

- laut einem Schreiben der Stadtwerke aus 2009 wurde bis dahin (05/2009) ein Herr M. von dem wir noch nie etwas gehört hatten , als Kunde geführt. Das war nicht unser Vormieter sondern der Vor-Vormieter, wie sich gestern herausstellte .

- haben vorsorglich bei der Stadt Lübeck ein Darlehen unter Vorbehalt beantragt um unseren guten Willen zu signalisieren

- halten zudem die Stadtwerke in Rücksprache mit unserer Anwältin auf dem neuesten Stand

- die Stadtwerke haben sich bis heute nicht blicken lassen, eine erneute Sperrandrohung kam bisher nicht

- unsere Anwältin hat von den Erben der Frau T. die Unterlagen zur NK Abrechnung angefordert. Diese sollten nach 6 jahren wohl noch vorhanden sein.

Wenn es Neues zu berichten gibt , melde ich mich wieder.

Liebe Grüße
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: bolli am 26. Januar 2011, 13:15:41
Zitat
Original von RR-E-ft
Kann sich sein bisheriges Problem dadurch vergrößern? ;)
Nicht vergrößern aber verlagern. Falls nämlich gar kein Vertrag mit der Alten Dame über die Energieabnahme, die über den Zähler von Lübeckproblem gemessen wurde, bestand, braucht er sich mit den Stadtwerken wegen der Nachzahlungen nur begrenzt zu streiten (fraglich wäre dann weniger OB sondern lediglich WIEVIEL sie nachfordern können).
Statt dessen müsste er sich ggf. mit den Erben der Alten Dame beschäftigen und schauen, ob er von denen noch was von dem gezahlten Geld zurück bekommt.

Da sehe ich schon gewisse Unterschiede im Vorgehen. Sonst bleibt nachher doch mal die Bude kalt.  ;)

Zitat
Original von Lübeckproblem
- die von uns beantragte Einstweiliger Verfügung gegen die Stadtwerke ist immer noch nicht durch ( laut Anwältin könnte es daran liegen, dass die Stadtwerke selbst eine Schutzschrift hinterlegt haben)
Na, das ist ja mal ne ganz neue Variante. Da hab ich ja noch nie von gehört, dass nun tatsächlich auch schon Versorger Schutzschriften beantragen sollten.  8)

Da würde mich aber wirklich das Ergebnis interessieren, ob dem so war (ich will\'s gar nicht Glauben  :rolleyes: ).
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Januar 2011, 13:23:25
Logisch beantragen auch Versorger Schutzschriften, wenn sie gegen sich gerichtete Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besorgen.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 28. Januar 2011, 08:57:51
Hallo Liebe Forennutzer und Mitstreiter uns bewegen derzeit einige Fragen, die sich offensichtlich nicht einfach beantworten lassen, aber vielleicht wisst ihr einen Rat ?

Wir haben ja am 21.01.2011 eine Ankündigung zur Versorungseinstellung zum 24.01.2011 erhalten. Der haben wir Widersprochen und am 24.01.2011 eine Einstweilige Verfügung beantragt.

Seitdem ist vom Amtsgericht und von den Stadtwerken nichts mehr zu hören gewesen.

Können die Stadtwerke nun einfach vorbeikommen und in unsere Wohnung eindringen, wenn wir nicht zu Haus sind ?

Wir trauen uns zur Zeit kaum noch Freunde und Verwandte zu besuchen, auf der Ankündigung der Stadtwerke steht ja:

\"Wir empfehlen Ihnen entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, und sicherzustellen, dass wir ab dem benannten Termin Zugang zu den Messeinrichtungen haben.\"

Ist dies nun rechtens , oder müssten die Stadtwerke soundso nochmals einen konkreten Termin bennenen, wenn Sie an einer Versorgungseinstellung festhalten ?

Trotz der Ankündigung der Versorgungseinstellung haben wir den Abschlag für Februar bereits bezahlt (zweckgebunden) . Das ist wohl hoffentlich richtig gewesen ?

Habt Ihr sonst noch Tipps, bzw könnt Ihr uns vielleicht sogar beruhigen ?

Liebe Grüße
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: bjo am 28. Januar 2011, 10:32:26
Zitat
Original von Lübeckproblem
Wir haben ja am 21.01.2011 eine Ankündigung zur Versorungseinstellung zum 24.01.2011 erhalten. Der haben wir Widersprochen und am 24.01.2011 eine Einstweilige Verfügung beantragt.

\"Wir empfehlen Ihnen entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, und sicherzustellen, dass wir ab dem benannten Termin Zugang zu den Messeinrichtungen haben.\"

Trotz der Ankündigung der Versorgungseinstellung haben wir den Abschlag für Februar bereits bezahlt (zweckgebunden) . Das ist wohl hoffentlich richtig gewesen ?
Liebe Grüße

Hallo,
eine Frist von 3 Tagen wie hier ist unzulässig! Behörden informieren
Hausverbot erteilen, Schriftlich
falls die Herrschaften doch auftauchen, Polzei holen!
Vielleicht hilft es auch den ganze Vorgang mit Namensnennung an den Vorstand des Versorgers schicken. Die wissen offt nicht was die Damen und Herren vor Ort falsch machen!
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 28. Januar 2011, 12:51:26
Hallo Liebe Leute, eben haben wir telefonisch erfahren, dass die Einstweilige Verfügung vom Gericht , ohne Begründung, abgelehnt wurde....

Was können wir nun noch machen bzw. wie müssen wir nun weiter vorgehen ?


Fangen nun irgendwelche Fristen von vorn an ?


Danke Für Eure Hilfe !
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2011, 13:09:59
Die Gerichtsentscheidung sollten Sie sich zeigen lassen!

Wenn keine mündliche Verhandlung über den Antrag erfolgte, kann über diesen nur im Beschlusswege entschieden worden sein.

Jede Gerichtsentscheidung muss begründet werden.

Gegen einen ablehenden  Beschluss kann sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Die ablehnende Entscheidung kann ihre Gründe beim Antragsteller (dessen Antragsschrift) oder auch beim Gericht haben.

Welche Erfolgsaussichten eine solche sofortige Beschwerde  hat, kann nicht beurteilt werden, weil schon die Güte des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Darlegungen zu Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sowie deren Glaubhaftmachung nicht beurteilt werden kann.

Möglicherweise hilft einfach ein Hausverbot.

Dann müsste sich der Versorger/ Netzbetreiber  ein für die Sperrung notwendiges Zutrittsrecht erst über das Gericht erstreiten, wofür er auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen kann, gegen den man in Form einer Schutzschrift vorsorglich Widerspruch einlegen kann.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: PLUS am 28. Januar 2011, 14:29:21
BGH, Urt. v. 15.12.10 VIII ZR 113/10 Keine Mietminderung bei Stromsperre durch Versorger (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=78997#post78997)

argumentum e contrario: - hier vermutlich schon
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2011, 14:54:53
Lübeckproblem hat wohl Streit mit einem Versorger wegen angedrohter Versorgungseinstellung.

Das Urteil des BGH betrifft den Streit eines Mieters mit seinem Vermieter.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: PLUS am 28. Januar 2011, 16:36:37
Zitat
Original von RR-E-ft
Lübeckproblem hat wohl Streit mit einem Versorger wegen angedrohter Versorgungseinstellung.

Das Urteil des BGH betrifft den Streit eines Mieters mit seinem Vermieter.
Schon klar, Vertragspartner des Versorgers könnte aber der Vermieter sein und \"der Mangel\" der Sphäre des Vermieters zuzurechnen sein.

Dann könnte sich Lübeckproblem dort wenigstens schadlos halten.

So war der Umkehrschluss gemeint.  ;)
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2011, 18:16:32
Unabhängig davon, ob ein Anspruch gegen den Vermieter bestünde, stellt sich die Frage, was eine Mietminderung im Falle der Stromunterbrechung in Bezug auf die notwendigen Stromlieferungen erbringen soll.

Dulde und liquidiere?
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: PLUS am 29. Januar 2011, 09:45:04
Zitat
Original von RR-E-ft
Dulde und liquidiere?
Sicher nicht hinnehmen und die Miete kürzen! Die Miete kürzen kommt dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Aber hier liegt der Schlüssel vermutlich begraben. Die ablehnende Entscheidung des Gerichts könnte ja auch am \"falschen\" Antragsteller liegen. Ich würde mich auf jeden Fall an den Vermieter (die Erben als Rechtsnachfolger) wenden und deutlich machen, dass sie hier Verantwortung tragen und aktiv werden sollten.

Der Fall bleibt im Nebel, die eigentliche Empfehlung war schon hier zu lesen: Ankündigung der Versorgungseinstellung (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=78781#post78781)
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 29. Januar 2011, 13:48:17
Zitat
Original von PLUS
 Ich würde mich auf jeden Fall an den Vermieter (die Erben als Rechtsnachfolger) wenden und deutlich machen, dass sie hier Verantwortung tragen und aktiv werden sollten.

Wer hindert Sie daran? ;)
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: PLUS am 29. Januar 2011, 14:42:57
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von PLUS
 Ich würde .....
Wer hindert Sie daran? ;)
Mich hindert bis jetzt keiner  =)
Mit \"Ich würde\" war von mir gemeint, \"falls ich in dieser Lage wäre\". (http:///images/energienetz/icons/icon10.gif)
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Januar 2011, 00:08:51
Ach so. Konjunktiv.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 01. Februar 2011, 09:50:32
So Heute möchte ich von unseren weiteren Bemühungen berichten :

- nachdem die Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht nicht durchkam (wir wissen immer noch nicht warum) haben wir nochmals am Montag den persönlichen Kontakt gesucht und den Stadtwerken ein Zahlungsangebot unterbreitet.

54 % der ausstehenden Summer sofort zu überweisen, den Rest in 10 Monatsraten auszugleichen, diesen Vorschlag haben Sie abgelehnt...

sie möchten weiterhin nur die volle Summe auf einen Schlag haben, Ratenzahlung möchten Sie nicht vereinbaren...

Die Erben der Vermieterin sind in der Zwischenzeit bereits angeschrieben worden.......

Wir warten nun täglich auf die Einstellung der Versorgung.....
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 09:58:08
Wurde denn kein Hausverbot erteilt, um die Sperrung zu verhindern?
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: superhaase am 01. Februar 2011, 10:16:22
Zitat
Original von Lübeckproblem
... und den Stadtwerken ein Zahlungsangebot unterbreitet.
Warum?
Sind Sie nun doch der Meinung, dass Sie einen Vertrag mit den Stadtwerken hatten und nicht den Strom über die Vermieterin abgerechnet und bezahlt haben?
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 01. Februar 2011, 12:59:50
Zitat
Original von RR-E-ft
Wurde denn kein Hausverbot erteilt, um die Sperrung zu verhindern?

noch ist der Strom ja nicht gesperrt und wir werden, sollten die Stadtwerke nun vor der Tür stehen, dieses hausverbot auch umsetzen...... aber das hat ja mit der verhandlungsbereitschaft der Stadtwerke nichrts zu tun

wir sind nicht plötzlich der Meinung, dass wir hätten zahlen müssen. Es geht darum, dass uns , wenn hier keiner die Rückstände zahlt, enerell der Strom abgestellt wird.

Sie können natürlich sagen, dass wir nicht zahlen müssten..... aber das hilft uns leider gar nicht.

Hier in Lübeck zählt nur das recht des Stärkeren, dass ist leider so.....
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Cremer am 01. Februar 2011, 13:27:47
@Lübeckproblem

wir haben auch ein Mitglied unser BIFEP aus Lübeck.

Was ich da gestern am Telefon zu hören bekam, ist haaresträubend.

Die Stadtwerke Lübeck sind Erfüllungsgehilfe für die Abwasserentsorgungseinrichtung der Stadt Lübeck, das heißt sie treiben die Gebühren ein. Unser Mitglied hatte die Abschlagszahlungen für Strom und Gas gekürzt und einzeln getätigt. Die Stadtwerke haben aber die Abschlagszahlungen für das Abwasser zur \"Tilgung\" der Differenzen bei Gas genommen. Unser Mitgleid bekam natürlich daraufhin von den Entsorgungsbetrieben Mahnung über 66, 63 € nicht geleisteter Abschlagzahlungen.
das Mitglied wird entsptrechende schreiben an die SW Lübeck und die Entsorgungseinrichtung der Stadt schicken, man solle sich untereinander einigen.

Was für ein Filz!!!
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 01. Februar 2011, 14:03:09
Der Filz geht leider weiter.......

wie ich eben die Post durchsah, bekam ich von unserem Mieterverein die Unterlagen zur Ablehnung der einstweiligen Verfügung.

Hier hat die Richterin ******* am hisigen Gericht die Beklagte telefonisch vom Vorgang in Kenntniss gesetzt und mir ihr diskutiert uns aber leider nicht mündlich gehört.

Kommentarlos wird die Sicht der Stadtwerke übernommen ohne uns dazu zu hören ........ (selbst Falschdarstellungen werden einfach nachgebrabelt und so stehen gelassen ......)

Ich überlege ernsthaft eine Beschwerde gegen die Richterin loszulassen....

Desweiteren sieht die Richterin auch keinen Verfügungsgrund, da Ihrer Ansicht nach eine korrekte Ankündigung der Versorgungseinstellung nicht vorliegt.......

Die Richterin vertritt die Ansicht, dass eine Sperrankündigung nur dann vorliegt, wenn Sie ein konkretes Datum hat, nachweisbar ist, wann die Sperrankündigung tatsächlich zugegangen ist und sie 3 Tage (nicht Werktage) vorher beim Verbraucher gewesen sein muss.

Dies alles wäre nicht der Fall und von daher könne sie auch gar keine einstweilige verfügung erteilen ......
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: bolli am 01. Februar 2011, 15:26:51
Zitat
Original von Lübeckproblem
Die Richterin vertritt die Ansicht, dass eine Sperrankündigung nur dann vorliegt, wenn Sie ein konkretes Datum hat, nachweisbar ist, wann die Sperrankündigung tatsächlich zugegangen ist und sie 3 Tage (nicht Werktage) vorher beim Verbraucher gewesen sein muss.

Dies alles wäre nicht der Fall und von daher könne sie auch gar keine einstweilige verfügung erteilen ......
Der sollte man vielleicht einen Berufswechsel nahe legen. Richterliche Unabhängigkeit hin oder her.
Die einstweilige Verfügung soll ja wohl gerade den von ihr auch festgestellten Mangel der Sperrverfügung bestätigen und deren Umsetzung verhindern. Man glaubt es kaum.  8o

In jedem Fall Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen (lassen).
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Cremer am 01. Februar 2011, 16:21:42
@Lübeckproblem

dem ist leider so.


Zitat
Die Richterin vertritt die Ansicht, dass eine Sperrankündigung nur dann vorliegt, wenn Sie ein konkretes Datum hat


Offensichtlich liegt kein Konkreter Sperrtermin ja vor.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: superhaase am 01. Februar 2011, 16:52:50
Zitat
Original von Cremer
Offensichtlich liegt kein Konkreter Sperrtermin ja vor.
Stünde das dem Erlass einer EV entgegen?
Ich denke nicht.
Immerhin ist eine Sperre angedroht, wenn auch nicht konkret und rechtskonform.

ciao,
sh
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Christian Guhl am 01. Februar 2011, 18:24:26
Das hiesige AG verweigert regelmässig den Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn nicht ein konkreter Termin für die Versorgungsunterbrechung genannt ist. Man stellt sich auf den Standpunkt : \"Das meinen die doch zuwieso nicht ernst.\" Wenn dann allerdings ein Datum zur Unterbrechung genannt wird, geht es fix mit der Verfügung. Bisher ist das immer gutgegangen.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: superhaase am 01. Februar 2011, 18:38:31
Kann man denn nicht eine EV auf Unterlassung von konkreten und auch unkonkreten Sperrandrohungen unter Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung beantragen?

Schließlich geht es darum, dass der Versorger auch \"nicht ernstgemeinte\" Drohungen zu unterlassen hat, wenn sie unrechtmäßig sind.

Ob eine Sperrandrohung rechtmäßig ist, sollte dann vom Gericht doch zumindest geprüft werden.
Die EV kann dann ja mit der Begründung abgelehnt werden, dass eine Sperrandrohung aus diesem oder jenem Grund rechtmäßig sei.
Aber einfach zu sagen \"die meinen das ja nicht Ernst\" ist doch - tschuldigung - Mumpitz.
Eine Sperrandrohung ist für einen Gas- oder Stromverbraucher immer eine bedrohliche Sache, da eine Sperre schwerwiegende Folgen hat.
Somit stellt doch auch eine \"nicht ernstgemeinte\" Sperrandrohung eine Art des Nötigungsversuchs dar, der zu unterbinden ist.
Oder sehe ich das falsch?

Einen so laxen Umgang mit solchen Dingen seitens eines Gerichts kann ich nicht verstehen.
Das ist ein Graus für einen Rechtsstaat und eine Verhöhnung der betroffenen Verbraucher.

ciao,
sh
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Black am 01. Februar 2011, 18:42:00
Zitat
Original von superhaase
Kann man denn nicht eine EV auf Unterlassung von konkreten und auch unkonkreten Sperrandrohungen unter Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung beantragen?

Was wollen Sie denn abwehren? Eine Sperrung oder die Androhung einer Sperrung?

Wenn in der Androhung kein konkretes Datum genannt ist, dann haben Sie möglicherweise das Problem, die notwendige Eilbedürftigkeit darzulegen.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: superhaase am 01. Februar 2011, 19:04:00
Die Androhung einer Sperrung.
Die kann ja jeden Tag erneut eintrudeln.
Damit ist Eilbedürftigkeit gegeben.
Daraus logisch folgend die Sperrung selbst natürlich auch.

Wenn diese Androhung unrechtmäßig ist und einen Nötigungsversuch darstellt, ist auch ein ausreichender Verfügungsgrund vorhanden.

Und was die Frage betrifft, ob eine Sperrankündigung ernstgemeint ist, wenn sie formal nicht korrekt ist, darf man vielleicht daran erinnern, dass es in der Praxis schon vorgekommen ist, dass auch nach formal inkorrekten Sperrandrohungen dann tatsächlich gesperrt wurde oder dies versucht wurde.
Daher kann ich die Ausrede \"es liegt keine korrekte Sperrankündigung vor\" auch nicht nachvollziehen.
Wenn sich der Versorger absolut korrekt und gesetzeskonform verhalten würde, bestünde sowieso kein Bedarf an einer EV.

Wie gesagt, will ich jetzt nicht behaupten, dass die EV in diesem speziellen Fall gerechtfertigt ist, weil der Versorger zu einer Sperrandrohung nicht berechtigt ist.
Dies vermag ich hier nicht zu beurteilen.
Aber dies sollte doch bitteschön von dem zuständigen Gericht geprüft werden und nicht mit solchen Ausreden abgewimmelt werden.

ciao,
sh
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 19:05:29
Wenn der Kunde besorgt, dass ihm eine Versorgungseinstellung droht genügt das. Wie ernst es der Verorger meint, kann der Kunde vom maßgeblichen Empfängerhorizont aus nie beurteilen, es sei denn es handele sich um den Teil einer Einladung zur Faschingsparty.

Zudem besteht Wiederholungsgefahr.

Es findet sich eine Anzahl von Urteilen dazu in der Entscheidungssammlung.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: bolli am 02. Februar 2011, 09:32:16
Ich weiss ja nicht genau, worüber wir reden, aber im Eingangsthread stand
Zitat
Original von Lübeckproblem
Gestern haben wir nicht ganz überraschend eine Ankündigung der Versorgungseinstellung zum 24.01.2010 bekommen, ...

@Cremer
Das dürfte doch wohl dem Erfordernis des konkreten Termins genügen. Mal unabhängig davon, dass das Datum HEUTE natürlich vorüber ist. Das war zum Zeitpunkt der Beantragung der AE eben an besagtem 24.01. aber ja wohl nicht so. Es dürfte wohl an der Kombination ihrer Teilaspekte gelegenhaben, da sie auch den Zugang und die Einhaltung der Zugangsfrist als Argumente genannt hatte. Aber diese beiden dürften ja wohl ererheblich sein. Deshalb wird ja u.a. die EV beantragt, WEIL neben den sachlichen auch formelle Mängel in der Sperrandrohung vorhaden sind. Was will die Dame eigentlich?

Ich kann es auf jeden Fall nicht nachvollziehen und finde es für jeden Normalbürger nicht hinnehmbar, dass man sich solch rechtswidrige Dinge gefallen lassen muss und wenn denn dann der Versorgermitarbeiter vor der Tür steht, diesen mit Rechtskniffen draußen halten muss um nun erstmal die EV zu beantragen.

Aber wir sind ja hier im hochentwickelten Zivilisationsstaat Deutschland, vor allem einer Hochentwicklung in der Rechtskultur.  8)
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Februar 2011, 09:40:27
Gut vorbereitet scheint eine sofortige Beschwerde gute Erfolgsaussichten zu haben, wenn sie denn eingelegt wird.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Lübeckproblem am 02. Februar 2011, 10:16:39
Welche Form muss denn bei einer solchen sofortigen Beschwerde gewahrt werden ?

Bin bisher nicht fündig geworden und unsere Anwältin ist derzeit vor Gericht und daher nicht anzutreffen.

Ich werde jedenfalls den Stadtwerken die Ablehnung der Einstweiligen Verfügung vor die nase halten, dass ihre Androhung der Versorgungseinstellung eine konkrete Androhung war, falls Sie denn nun trotzdem hier auftauchen sollten.

Aber die sehen dass dann wieder sicher anders und drehen mir dann das Wort im Mund um. o.O
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Februar 2011, 10:26:41
Am besten auf viereckig geschnittenem Papier DIN A 4 paginiert zeilenweise von  oben nach unten und von links nach rechts schreiben und die Unterschrift nicht vergessen.

Mal im Ernst. Das überlässt man seinem Anwalt.
Die sofortige Beschwerde muss begründet werden.

Den Stadtwerken muss Hausverbot erteilt werden, wenn man nichts anderes in der Hand hat.
Und gegen den deshalb zu besorgenden  Antrag der Stadtwerke auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines Zutrittsrechts sollte man über den eigenen Anwalt eine Schutzschrift bei Gericht  hinterlegen.
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: Cremer am 02. Februar 2011, 16:14:31
@RR-E-ft

sehr richtig.

Hab ich doch schon bereits im Thread am 23.1.2011 gesagt.

Das sind zwei Dinge die man selbst machen kann.

Aber anscheinend wurde bis heute noch nicht danach von Lübeckproblem gehandelt. :evil:
Titel: Ankündigung der Versorgungseinstellung
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Februar 2011, 16:27:33
@Cremer

Das ist doch aber kein Grund für Sie, sich zu ärgern. ;)
Jeder wehrt sich, wie er will und wie er kann.