Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: userD0010 am 12. Januar 2011, 15:28:35
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FF-E-ft
diese Lesart war nicht zutreffend- Allerdings habe ich vermieden, unterschiedliche Zeitangaben zu verschiedenen Altverträgen anzuführen, weil dies u.U. zur Verwirrung geführt hätte. Hier konkret geht es um ein Baugebiet, in dem in den Zeiten von 1980 bis 1986 diverse Häuser errichtet wurden und denen im damals üblichen Jargon die Anschlüsse für Energie auferlegt wurden. Die hier zitierten Gas-Sonderverträge, wie damals durch Besuch des Energievertreters mit größter Selbstverständlichkeit abgechlossen, enthalten zwar vom Preis je kWh unterschiedliche Beträge, sind aber vom Vertragsinhalt gleichlautend.
Gerade weil es sich um ein Einzelschicksal handelt und davon abhängt, ob Sie darum einen Prozess führen oder auch nicht... Ob Sie nun aber darum einen Prozess führen oder nicht, ist keine Grundsatzfrage, welche für die übrige Welt von Interesse sein müsste.
Die übrige Welt mag das nicht interessieren, aber garantiert unser Wohngebiet mit den 10 Anwohnern und darüber hinaus vermutlich aber auch einige Leser des Forums. Dazu beziehe ich mich auf meinen vorherigen Beitrag, in dem ich verständlich darauf verwiesen habe, dass das von mir zitierte Beispiel für mehrere Bewohner dieses Wohngebietes relevant ist
Ob dazu durch das EVU oder durch uns hier ein Prozess zu führen ist, werden wir schon abwarten und dann als Grundsatzfrage diskutieren und vielleicht sogar -auch wenn es Ihnen nicht passt- mit entsprechenden Anmerkungen anderen interessierten Forenteilnehmern kenntlich machen, denn -zumindest wir- halten es vom Grundsatz her für wichtig, nicht nur die einzelnen Altverträge hier in unserem Beritt darzustellen, sondern damit bei anderen u. U. Betroffenen Überlegungen anzustoßen.
Ich hoffe zumindest, dass die Foren bzw. dazugehörigen Fragen nicht einer \"anwaltlichen\" Meinungs- und Grundsatzkontrolle unterliegen und man erwarten darf, dass so mancher Kommentar, der jemandem nicht passt, doch einfach durch Schweigen ignoriert wird.
Nochmals:
Aber ich schlage vor, dass wir es bei dieser Randdiskussion belassen.
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Original von h.terbeck
Die übrige Welt mag das nicht interessieren, aber garantiert unser Wohngebiet mit den 11 Anwohnern und darüber hinaus vermutlich aber auch einige Leser des Forums. Dazu beziehe ich mich auf meinen vorherigen Beitrag, in dem ich verständlich darauf verwiesen habe, dass das von mir zitierte Beispiel für mehrere Bewohner dieses Wohngebietes relevant ist
Vorschlag zur Güte:
Dann diskutieren Sie es doch dort im Wohngebiet mit den 11 Anwohnern und laden sich zur Diskussion ggf. einen Anwalt mit ein, auf das man nicht etwa unnütz diskutiert.
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@RR-E-ft
Dann diskutieren Sie es doch dort im Wohngebiet und laden sich zur Diskussion ggf. einen Anwalt mit ein, auf das man nicht etwa unnütz diskutiert.
Leider kann ich Interessierte des Forums nicht einladen.
Und ob mit oder ohne Anwalt. Auch hier gilt, dass keine Diskussion im Leben unnütz ist, es sei denn dass Sie so manche Diskussion in Ihrer Profession ebenfalls als unnütz ansehen.
Aber wie bereits vorgeschlagen dass wir es bei dieser Randdiskussion belassen.
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@h.terbeck
Schon allein diese Randdiskussion ist vollkommen unnütz.
Also lassen Sie bitte davon ab.
Selbstverständlich kann man Interessierte aus dem Forum einladen:
Veranstaltungsankündigungen (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=22&sid=)
Posten Sie doch dort eine entsprechende Einladung (Datum, Ort, Uhrzeit, Thema, ggf. Kosten)
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@RR-E-ft
Schon allein diese Randdiskussion ist vollkommen unnütz. Also lassen Sie bitte davon ab.
Danke, gleichfalls !
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Nun ist aber Sense.
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Randdiskussion ist vollkommen unnütz
Das meinte ich mit
Danke, gleichfalls !
auch wenn man das landläufig mit \"jetzt ist aber Sense\" bezeichnen möchte!
RIP
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@Kampfzwerg
Auch wenn die von mir angebrachte Grundsatzfrage zum Verhalten der EVU hinsichtlich Kündigung von Altverträgen die Absicht hatte, eine größere Zahl von Forenteilnehmern aufmerksam werden zu lassen, so möchte ich in diesem Zusammenhang derart Betroffene darauf hinzuweisen, dass sie dringend die vermutlich für Viele im Jahr 2007 mit Hinweis auf die Grundversorgung \"gekündigten\" Sonderverträge vorgenommenen Jahresrechnungen genauestens zu prüfen.
Die nicht fristgerechte Küdnigung von laufenden Altverträgen hat man offenbar ignoriert und ab dem 01.12.2007 die Preise je kWh in der Grundversorgung berechnet.
Solche -für mich- Grundsatzfragen dürften bestimmt mehrere Forenteilnehmer interessieren.
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Original von h.terbeck
Auch wenn die von mir angebrachte Grundsatzfrage zum Verhalten der EVU hinsichtlich Kündigung von Altverträgen die Absicht hatte, eine größere Zahl von Forenteilnehmern aufmerksam werden zu lassen, so möchte ich in diesem Zusammenhang derart Betroffene darauf hinzuweisen, dass sie dringend die vermutlich für Viele im Jahr 2007 mit Hinweis auf die Grundversorgung \"gekündigten\" Sonderverträge vorgenommenen Jahresrechnungen genauestens zu prüfen.
Die nicht fristgerechte Küdnigung von laufenden Altverträgen hat man offenbar ignoriert und ab dem 01.12.2007 die Preise je kWh in der Grundversorgung berechnet.
Solche -für mich- Grundsatzfragen dürften bestimmt mehrere Forenteilnehmer interessieren.
Die (vermutete) Anzahl von \"Interessierten\" an einem Posting ist kein Maßstab dafür, ob es sich um eine Grundsatzfrage handelt.
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Da hat Black wieder einmal recht.
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@Black
@RR-E-ft
Die (vermutete) Anzahl von \"Interessierten\" an einem Posting ist kein Maßstab dafür, ob es sich um eine Grundsatzfrage handelt.
Da hat Black wieder einmal recht.
Haben Sie Beide die Meinungsführerschaft inne?
Bitte keine Entrüstungsantworten, sie bewirken das Gegenteil !
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@h.terbeck (höchst persönlich)
Original von h.terbeck
Haben Sie Beide die Meinungsführerschaft inne?
Sicher nicht. Jedenfalls nicht sicher.
Aber auch wir dürfen unsere Meinung äußern und wir können niemanden hindern, unserer Meinung zu folgen, woraus sich Meinungsführerschaft ergeben könnte. So ist das nun mal in einer freien Gesellschaft.
Wer keine Antwort möchte, muss es den Fischen erzählen.
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RR-E-ft
Auch ein Anwalt hat nicht immer das letzte Wort, auch wenn er das für sich in Anspruch nehmen möchte (höchst persönlich)
Recht zu haben ist nicht (immer) das Privileg eines Rechtsanwaltes, auch wenn er dies relativ häufig verspricht.
suum cuique !
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@h.terbeck (höchst persönlich)
Original von RR-E-ft
Wer keine Antwort möchte, muss es den Fischen erzählen.
Wir haben auch ein Aquarium. Da kann man zur Beruhigung reinschauen, bevor die Schnappatmung einsetzt. ;)
suum cuique!
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RR-E-ft
Ich habe leider kein Aquarium.
Und so kann man wieder einmal sehen, dass auch ein der Jurisprudenz Kundiger nicht immer recht hat.
Haben Sie nachgesehen, was suum cuique in der Übersetzung heißt ?
Aber hatten wir solche Diskussion nicht schon einmal, als Sie ihre Wiese mt der Sense mähen wollten?
Ist vielleicht auch ein besserer Zeitvertreib, als immer nur Recht haben zu wollen.
Honi soit qui mal y pense
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@h.terbeck (höchst persönlich)
Original von h.terbeck
Ich habe leider kein Aquarium.
Und ich habe leider keines abzugeben, sonst hätten Sie es bekommen.
Vielleicht mit Schildkröten.
Wir haben - unter vielem anderen - auch ein Aquarium.
Ich sehe gewiss vieles nach und schlage auch viel nach.
Möglicherweise haben Sie Fische im Teich.
Honi soit qui mal y pense
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Herr (RA) Fricke
Und ich habe leider keines abzugeben, sonst hätten Sie es bekommen.
Von Ihnen würde ich nicht einmal eines als Geschenk annehmen, wie so vieles andere auch nicht !
Und ich schlage nicht nach, sondern vor, dass Sie nunmehr das letzte Wort hatten und Sie nunmehr auch die Schnappatmung beenden können.
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@h.terbeck (höchst persönlich)
Ich möchte auch von einigen vieles persönlich nicht annehmen.
Dank an den Beauftragten für das Vorschlagswesen.
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Ich frage mich allen Ernstes, was Ihr Lamentieren noch mit dem Begriff \"Grundsatzfragen\" zu tun haben soll, wo Sie doch zuvor so großen Wert darauf gelegt hatten, dass keine Enzelfragen hier etwas zu suchen hätten.
Aber offensichtlich glauben Sie an ein Lex Fricke, das automatisch in Kraft tritt, wenn Ihnen etwas nicht gefällt.
Weiteres Trommeln bringt nichts!
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@h.terbeck (höchst persönlich)
Na dann hören Sie doch endlich damit auf.
Sonst müssen wir nach dem Abschnittsbevollmächtigten rufen.
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Hab ich vermutet, dass Sie den oder seine Job Desciption genauestens kennen.
Glauben Sie eingentlich den Rechtsanspruch auf das letzte Wort zu haben.?
Wenn ja, sei Ihnen das gegönnt, wenn Sie nun endlich Ihr Aquarium betrachten und sich davor beruhigen!
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Vielen Dank an Evitel2004 für das Abschneiden der off topic- Beiträge.
@h.terbeck (höchst persönlich)
Geht´s noch?