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Sonstiges => Der Wasserpreis => Thema gestartet von: PLUS am 19. Januar 2011, 12:32:54

Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: PLUS am 19. Januar 2011, 12:32:54
In anderen Bundesländern war die gesplittete Abwassergebühr längst gängige Praxis, als der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auch für Baden-Württemberg die bis dahin übliche Berechnung der Abwassergebühren allein nach Frischwasserverbrauch endgültig verwarf. Doch seit dem VGH-Urteil vom März 2010 haben im Kreis Ludwigsburg bisher nur drei Kreiskommunen eine neue Gebührensatzung beschlossen. Das Problem mit vermutlich rechtsunwirksamen Abwasser-Bescheiden dürften in Baden-Württemberg weitere Kommunen haben.

Hier lesen - Ludwigsburger Kreiszeitung (http://www.lkz.de/home/lokales/stadt-kreis_artikel,-Abwasserrechnung-2010-in-der-Regel-ungueltig-_arid,36023.html)
Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: Cremer am 19. Januar 2011, 13:31:51
@plus,

was hat man unter \"gesplitteter Abwassergebühr\" zu verstehen?

In dem Zeitungsartikel ist auch nichts erkennbar.
Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: PLUS am 19. Januar 2011, 13:58:50
Zitat
Original von Cremer
was hat man unter \"gesplitteter Abwassergebühr\" zu verstehen?
Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten für die Entsorgung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser getrennt ermittelt und im Gebührenbescheid auch getrennt festgesetzt.

Die Schmutzwassergebühr wird auf Grundlage der Menge des verbrauchten Frischwassers berechnet.

Mit der Niederschlagswassergebühr beteiligt sich der Grundbesitzer an den Kosten für die Regenwasserableitung. Maßstab ist der Versiegelungsgrad des Grundstücks, also der Anteil, der überbaut und befestigt und an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Durch die Unterteilung der Gebühren werden die Kosten für die Abwasserbeseitigung verursachergerecht zugeordnet. Wer also als Grundebesitzer wenig Niederschlagswasser in die Kanalisation einleitet, bezahle auch weniger.

Hier noch ein Kommentar und Anmerkungen des BUND und das Urteil des VGH Baden-Württemberg zur Info. (http://www.bund-lemgo.de/download/wasser/G_V_U_VGH_Ba-W_Urteil_2010.pdf)
Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: Cremer am 19. Januar 2011, 14:04:08
@PLUS,

hatte ich mir schon gedacht. :evil:
Ist bei uns in RLP schon lange übliche Abrechnungspraxis.
Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: Energiesparer51 am 19. Januar 2011, 14:41:27
Wird bei uns noch unterschiedlich gehandhabt. In der Stadt wird eine Niederschlagswassergebühr verlangt (neuerdings Schmutzwasser an einen Abwasserbetrieb, Niederschlagswasser weiterhin an die Stadt zu zahlen), in der Gemeinde, wo ich wohne bisher nicht.
Die Frage ist, muss für das Abführen des Niederschlagswassers überhaupt eine Gebühr erhoben werden? Wenn nur für Schmutzwasser eine Gebühr erhoben wird, so kann diese auch vollständig nach dem Wasserverbrauch berechnet werden.

Wird das eingeführt, so wird dafür sicherleich zusätzlich zu zahlen sein. Ob das ein Erfolg für den Verbraucher ist?
Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: PLUS am 19. Januar 2011, 14:59:29
Zitat
Original von Energiesparer51
..  Wird das eingeführt, so wird dafür sicherleich zusätzlich zu zahlen sein. Ob das ein Erfolg für den Verbraucher ist?
@Energiesparer51, das hängt vom Verbraucher ab. Der eine wird mehr, andere weniger bezahlen.

Das gesamte Abwasser (Niederschlag und Schmutz) muss über die Kanalisation in die Kläranlagen geleitet und dort gereinigt werden.  Ist nur das Frischwasser der Maßstab, sind z.B. Verbraucher in Mehrfamilien-oder Reihenhäusern mit kleinen Grundstücken benachteiligt.  Sie zahlen für die Kanalisation und die Kläranlagen überproportional. Großgrundbesitzer und Gewerbetreibende haben zum Teil Grundstücke mit großen vesiegelten Flächen (Parkplätze, Lagerhallen etc. pp.) und wenig Frischwasserverbrauch, diese sind mit dem alleinigen Frischwassermaßstab klar im Vorteil.

Es geht um eine verursachergerechte Zuordnung und die hätte nach dem Gerichtsurteil umgesetzt werden müssen. Es stellt sich nicht die Frage, ob das eingeführt wird, es muss!
Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: Energiesparer51 am 19. Januar 2011, 18:41:13
bei uns wird Niederschlagswasser nicht zur Kläranlage sondern direkt in die Gewässer geleitet (Trennsystem).
Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: Christian Guhl am 19. Januar 2011, 19:22:14
Zitat
Original von PLUS
Der eine wird mehr, andere weniger bezahlen.
Das ist theoretisch richtig. Praktisch sieht es so aus, dass alle mehr bezahlen. Manche Kommunen (und deren Zweckverbände) bringen nämlich das Kunststück fertig, die Gebühren für das Niederschlagswasser zusätzlich zu den bisher erhobenen Kanalgebühren zu kassieren. Das passiert vor allen Dingen dort, wo der Chef des Wasserverbandes vorher andernorts bei den Stadtwerken tätig war und schon dort unangenehm aufgefallen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=2891#post2891) ist.
@Energiesparer51
Es ist völlig egal, wo das Niederschlagswasser hingeleitet wird. Die Gebühren zahlt man nicht für die Beseitigung des Wassers, sondern für die Rohrleitungen
(Abschreibungen,Unterhalt usw.).
Titel: Baden-Württemberg: Abwasserrechnung 2010 in der Regel ungültig
Beitrag von: PLUS am 20. Januar 2011, 11:45:32
Zitat
Original von Christian Guhl
Das ist theoretisch richtig. Praktisch sieht es so aus, .......
@Christian Guhl, Sie haben Recht, praktisch sieht es oft anders aus. Das bewegt sich zwischen legal und illegal. Dabei geht es um den Kern der Daseinsvorsorge! Auch beim Wasser wird getarnt, getrickst und bei den Verbrauchern über Gebühr abgeschöpft. Gerade wenn das Wassermanagement in kommunale Unternehmen ausgegliedert wird, ist Wachsamkeit und Kontrolle angesagt (Quersubvention etc. pp.!). Was wurden mit dem Wasser denn nicht schon für Monopolyspiele veranstaltet - Cross-Border-Leasing lässt grüßen. Aber der Mensch vergisst schnell.

... und nicht nur Abschreibung für die Wasserleitungen sind manchmal zu decken, manchmal sind die fehlenden Millionen im Mangement zu suchen. Aktuell: z.B. Leipzig  (http://www.mdr.de/nachrichten/8121671.html)
PS:
Einige Hausnummern kleiner: Bürger zahlen für Unterschlagungen (http://www.lkz.de/home/lokales/stadt-kreis_artikel,-Buerger-zahlen-fuer-Unterschlagungen-_arid,3836_lkzds,1.html) <--> .. und größer:Cross-Border-Leasing (http://www.lkz.de/home/lokales/stadt-kreis_artikel,-Wasser-ab-heute-teurer-_arid,21465_lkzds,1.html)