Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: 0tt0lgel am 18. Januar 2011, 23:11:15
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E.ON Hanse jetzt auch erfolglos am LG Lübeck
Meine Lieblingsverbraucherzentrale hat wieder einmal gute Nachrichten für verklagte Egon-Hanse-Kunden.
Die Richter des LG Lübeck schließen eine ergänzende Vertragsauslegung aus,
siehe hier:
http://www.vzhh.de/energie/30047/eon-hanse-geld-zurueck-fuer-vorbehaltszahler.aspx (http://www.vzhh.de/energie/30047/eon-hanse-geld-zurueck-fuer-vorbehaltszahler.aspx)
Im Beschluss vom 11.1.2011 (Aktenzeichen 1 S 28/10) wird es auf den Punkt gebracht:
\"So wie die Klägerin über lange Zeit von dem eigentlich unwirksamen Preisanpassungsrecht zu Ihren Gunsten und zu Lasten ihrer Kunden Gebrauch machen und insoweit die zu Unrecht erhöhten Preise vereinnahmen konnte, ist sie nunmehr für einen gewissen Zeitraum an die letzten unstreitigen Preise gebunden. Dies erscheint keineswegs unbillig.\"
Den Beschluss findet man hier:
http://www.vzhh.de/energie/104294/LG_Luebeck_Eon_11-01-11.pdf (http://www.vzhh.de/energie/104294/LG_Luebeck_Eon_11-01-11.pdf)
Ein weiteres Urteil des LG Lübeck vom 22.12.2010 (14 S 127/10) zugunsten der Verbraucher gibt es noch dazu:
http://www.vzhh.de/energie/104327/LG_Luebeck_Eon_10-12--22.pdf (http://www.vzhh.de/energie/104327/LG_Luebeck_Eon_10-12--22.pdf)
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Guten Abend!
auch wir haben mit Beschluss vom 10.01.2011 einen Erfolg vor dem Landgericht Lübeck erreicht. Die Berufung von E.ON Hanse Vertrieb GmbH gegen das am 08. Januar 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Reinbek wird zurückgewiesen. Gleichlautender Urteilstext wie bei Verbraucherzentrale und auch hier schon hinterlegt.
Schönen Abend
Gruß gakobie
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@gakobie,
herzlichen Glückwunsch :)