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Sonstiges => Der Wasserpreis => Thema gestartet von: userD0010 am 25. Dezember 2010, 20:37:11

Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: userD0010 am 25. Dezember 2010, 20:37:11
Beim Durchforsten meienr Akten stieß ich auf die Satzung meines Wasserversorgers.
Und was liest man dort unter § 4 ?
Die Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, die Grundstücke an die öffentliche Wasserversorungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben oder wenn durch das anzuschließende Grundstück eine Versrogungsleitung läuft.

Und weil das so ist, kann der Wasserversorgungsbetrieb, zumeist gemeindeeigen oder in einem Zweckverband zugsammengechlossen, den Wasserpreis vermutlich nicht nur nach Kassenlage, sondern auch nach Finanzbedarf bestimmen.
Und wer kontrolliert oder kann sich dagegen wehren ?
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: bjo am 25. Dezember 2010, 21:05:18
es kommt noch besser, Trinkwasserbelieferung mittels Leitung ist ein natürliches Monopol. Die Versorger DÜRFEN sich nicht koppeln!
hier in Dorsten RWW (RWE) Bereitstellungspreis der Wasseruhr 10 EUR höher als
in vielen anderen Gebieten!
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: kamaraba am 25. Dezember 2010, 23:42:34
@bjo @h.terbeck

§ 24 Abrechnung, Preisänderungsklauseln
(1) Das Entgelt wird nach Wahl des Wasserversorgungsunternehmens monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.
(2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die jeweilige Abnehmergruppe maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.
(3) Preisänderungsklauseln sind kostennah auszugestalten. Sie dürfen die Änderung der Preise nur von solchen Berechnungsfaktoren abhängig machen, die der Beschaffung und Bereitstellung des Wassers zuzurechnen sind. Die Berechnungsfaktoren müssen vollständig und in allgemein verständlicher Form ausgewiesen werden.

Damit ist alles gesagt. Dies ist vom Wasserversorger ggf. einzufordern.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: userD0010 am 26. Dezember 2010, 10:25:09
@kamaraba
Der Passus Abs. 3 fehlt hier.
Statt dessen besagt hier der Abs. 4:
\"Ändern sich die Benutzungsgebühren, so können die nach der Änderung anfallenden Abschlagahlungen mit dem Vomhundertsatz der Gebührenändeurng entsprechend angepasst werden.\"

Eine derart ausführliche Klausel zu Preisänderungen, wie in Karlsruhe, existiert nicht.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: kamaraba am 26. Dezember 2010, 12:05:10
@ h.terbeck

Die AVBWasserV gilt meines Wissens bundesweit. AVBWasserV (http://www.wasser.de/weitere-inhalte/richt-vero/avbwasserv/index.htm#%C2%A74)
Mir ist nicht bekannt, dass § 24 Absatz 3 ausser Kraft getreten sein soll.

Auf dieser Grundlage  (http://www.stadtwerke-karlsruhe.de/swka/inhalte/service/infomaterial/info_wasser.php)versorgen mich die Stadtwerke Karlsruhe mit Trinkwasser. Deshalb kürze ich auch seit 2008 die Trinkwasserpreise, weil ich die Zusammensetzung des Wasserpreises nicht nachvollziehen kann und bei der letzten Wasserpreiserhöhung die Gewinne sprunghaft von 1,1 auf 2,5 Mio. Euro mehr als verdoppelt hat.
Möglicherweise unterliegt Ihr Versorger dem Kommunalabgabengesetz Ihres Bundeslandes. Vielleicht dort mal nachlesen.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: Cremer am 26. Dezember 2010, 13:18:53
@frohe Weihnachten,

die Sw KH sind Wasserversorger, nicht die Gemeinde.

In 2006 betrug der Umsatz 9 Mio €, davon waren 1,8 Mio Gewinn !!!!

Heute beläuft sich der Gewinn nur für Wasser immernoch um die 400.000 €

Die SW KH haben die höchsten Wasserpreise in Rheinland-Pfalz, 2,29 €/m³

Allerdings verrechnen die SW KH in 2 Gemeinden das Wasser nur mit 1,71 €/m³

Ich werde also gegen die kommende Jahresrechnung (Anfang Januar) Widerspruch gemäß § 315 BGB einlegen, den Preis auf 1,71 €/m³ begrenzen und auf dieser Basis meine eigene Jahresrechnung erstellen.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: userD0010 am 26. Dezember 2010, 14:06:08
Satzung
§ 1
Der Zweckverband \"Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land\" betreibt die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Versorgung der Grundstücke seines Versorgungsgebietes mit Trink- und Betriebswasser. Das Versorgungsgebiet umfast die Städte ,,,,,, sowie die Gemeinden ........
Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt der Zweckverband.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: kamaraba am 26. Dezember 2010, 19:21:17
Wasserversorgungsverband (http://www.wtl-wasser.de/)

Beitrags- und Gebührensatzung (http://www.wtl-wasser.de/pdf/Beitrags-und-Gebuehrensatzung.pdf)
§ 7
Benutzungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt der
Zweckverband zur Deckung seiner Kosten im Sinne des § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes Benutzungsgebühren.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: userD0010 am 31. Dezember 2010, 12:49:22
@kamaraba
Zitat
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt der Zweckverband

Sehr schön und korrekt
Und was sagen §§ 4 und 6 der Satzung ?

§ 4:  Anschlusszwang
\"Die Eigentümer von bebauten Grundstücken, auf denen regelmäßig Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, die Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen ......\"
§ 6:  Benutzungszwang
\"Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage (§4) angeschlossen sind, ist der gesamte Bedarf an Wasser .... ausschließlich aus dieser Anlage zu decken ....\"

Welche Alternativen bleiben denn dem Grundstückseigner bzw. Bewohner als jeden geforderten Preis zu zahlen ?

Und hier in meiner hochgeschätzten Gemeinde hat man festgestellt, das die eigene Kläranlage nicht ausreichend dimensioniert geplant wurde und erweitert werden muss.
Und da zur Finanzierung die Einnahmen und geplanten Einnahmen nicht ausreichen, hat man eine Regenwasserabgabe erfunden und gleichzeitig bekanntgegeben, dass sog. Rasengittersteine, die vielfach die Einfahrten von Grundstücken zieren, nicht als wasserdurchlässig gelten und somit zu dem gepflasterten Grundstücksteilen zu zählen haben.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: Cremer am 31. Dezember 2010, 13:19:29
@h.terbeck,

ist nicht das eine Wasserversorgung und das andere Wasserentsorgung/Abwasser?

Die Regenwasserabgabe gibt es bei uns schon lange und heißt Niederschlagswasser.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: userD0010 am 31. Dezember 2010, 13:45:28
@Cremer

Zitat
ist nicht das eine Wasserversorgung und das andere Wasserentsorgung/Abwasser?

Steht das Eine nicht in direktem Zusammenhang mit dem Anderen?

Zitat
Die Regenwasserabgabe gibt es bei uns schon lange und heißt Niederschlagswasser.

Auch wenn es die Regenwasserabgabe bei Ihnen schon lange gibt und dort Niederschlagswasser genannt wird, ändert das nichts an der Tatsache, dass hier in dieser Gemeinde diese Abgabe eingeführt wurde, weil man sich bei der Kläranlage verkalkuliert hatte und zur Vermeidung eines starken Anstiegs der Abwassergebühren kurzum die Regenwasserabgabe eingeführt hat.
Und um maximale Ausbeute zu erzielen, wurden Rasengittersteine kurzum als NICHTWASSERDURCHLÄSSIG deklariert. (Albert Zweistein lässt grüßen)

Das beweist doch, wie erfindungsreich sogar unsere Lokalpolitiker sind.
Je kleiner die Gemeinde und je verwobener der Parteienfilz, desto schneller ist man mit dem Abschöpfen dabei.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: Christian Guhl am 31. Dezember 2010, 16:01:47
Die Gebühr für Niederschlagswasser soll eigentlich ein Stück mehr Gerechtigkeit bringen. So haben z.B. Supermärkte riesige versiegelte Parkplätze von denen große Menge Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Bisher wurden die Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung über die Schmutzwassergebühren finanziert. Da bei den Supermärkten aber kaum Schmutzwasser anfällt, bezahlten die übrigen Bürger entsprechend höhere Schmutzwassergebühren. Lt.einigen Gerichtsurteilen müssen nun die Gesamtkosten  der Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserentsorgung aufgeteilt werden. Soweit ist der Ansatz ja in Ordnung. Eigentümer großer versiegelter Flächen werden stärker belastet, die Gebühren für den Bürger bleiben unverändert oder sinken sogar. Nun aber haben die Kommunen (und deren Eigenbetriebe) diese Niederschlagswassergebühren als neue Einnahmequelle entdeckt. So wurde die Niederschlagswassergebühr eingeführt ohne die Schmutzwassergebühr zu senken. Der Bürger wird nun doppelt belastet. Als dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt wurde, hat man vor Gericht behauptet, die Kosten für das Niederschlagswasser wären vorher gar nicht in die Schmutzwassergebührenkalkulation eingeflossen. Man hätte das dem Bürger quasi geschenkt. Der Richter hat das ohne jeden Nachweis geglaubt. Man muss dabei bedenken, dass der größte Eigentümer von versiegelten Flächen die Kommune selbst ist (Straßen,Parkplatze usw.). Diese sollen natürlich weitgehend aufkommensneutral entwässert werden. Also zahlen die Bürger etwas mehr. Wenn ich jetzt bedenke, das dieser kommunale Eigenbetrieb in Zukunft das Stromnetz übernehmen will, wird mir Angst und Bange.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: Cremer am 31. Dezember 2010, 20:43:43
@h.terbeck,

Wasserversorgung und Wasserentsorgung/Abwasser sind zwei Paar Schuhe.

Bei uns wird die Wasserversorgung nicht durch die Gemeinde/Gemeindewerke sondern durch die Stadtwerke sichergestellt. Die SW KH sind eine Firma und damit gibt es keine gebühren, sondern Rechnungen.

Abwasser wird bei uns direkt durch die Gemeinde / Stadt Bad Kreuznach als Gebühr berechnet.

Grundlage der Abwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch, welcher (Menge) die Stadtwerke an die Stadt Bad Kreuznach weiterleitet.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: userD0010 am 05. Januar 2011, 14:57:00
@Cremer

Erhalten Sie denn nun zwei unterschiedliche \"Gebührenbeschiede\" ?

Sind Ihre Stadtwerke denn eine kommunale Einrichtung oder eine im Handelsregister eingetragene Firma, z. B. eine GmbH ?

Wenn dem nicht so ist, lässt sich vermutlich auch kein Unbilligkeitseinwand gegen die Gebührenbescheide einlegen, denn Gebühren sind ja nie unbillig.

Wasser und Abwasser sind von der Definition her sicherlich zwei Schuhe, die aber in direkter Verbindung stehen. Ohne Wasser kein Abwasser und umgekehrt.
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: Cremer am 05. Januar 2011, 15:19:59
Die Stadtwerke sind eine GmbH und berechnen das Frischwasser, es ist eine Rechnung, kein Bescheid. Die Wasserabrechnung wird zusammen mit der Strom- und Gasabrechnung erstellt

Das Abwasser ist ein Gebührenbescheid von der Stv Bad Kreuznach
Titel: Sind die Wasserpreise eigentlich billig?
Beitrag von: PLUS am 05. Januar 2011, 16:33:18
Wasserpreis oder Wassergebühren, bei Wasser und Wasserdienstleistungen gilt das Prinzip der Kostendeckung. Eine Gewinnerzielung entspricht nicht dem gegebenen Ordnungsrahmen - hier klicken und lesen: EU-WASSER (http://tinyurl.com/3y96q2g)

Die EU-Vorgaben sind national zu beachten. Zum Beispiel nach der Gemeindeordnung und den entsprechenden Verordnungen (AVBWasserV etc.). Auch dann, wenn die Gemeinde Aufgaben an ihre Stadtwerke mit privatrechtlicher Rechtsform delegiert hat.

Es darf und kann keinen Unterschied machen, ob die Gemeinde die Aufgabe der Wasserversorgung unmittelbar selbst mit Eigen- oder Regiebetrieb erfüllt oder ob die Versorgung von einer GmbH-Tochter   erfolgt oder anderweitig delegiert ist.

Ein Preisvergleich ist ja schön und gut, bietet dem Bürger aber keine Wahl, da die Wasserversorgung immer noch ein reines Monopolgeschäft ist. Das wird sich kaum ändern. Aus diesem Grund ist hier die Kontrolle oberstes Gebot.

Auch das höchste deutsche Zivilgericht hat die Kostendeckung schon als generellen Grundsatz festgestellt: BGH Urteil vom 21.09.05 VIII ZR 8/05 II2c:
Zitat
Das Kostendeckungsprinzip gehört zu den grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens, die die öffentliche Hand auch dann zu beachten hat, wenn sie öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts wahrnimmt (BGHZ 115, 311, 318 ).
Preiserhöhungen sind nur durch unvermeidbare Kostensteigerungen gerechtfertigt. Kompensationen, Mittelbeschaffung für andere Zwecke und sonstige Verschiebebahnhöfe sind nicht drin. Wer der günstigste gelistete Wasserversorger ist, ist nicht relevant und reicht als Nachweis nicht. Die im Aufsichtsrat delegierten Stadträte haben ihre Pflicht zur Kontrolle im Interesse der Bürger wahrzunehmen und sich die Kostensteigerung nachweisen zu lassen. Gegebenenfalls haben sie die Kontrolle zu veranlassen und sich diese nachweisen und berichten zu lassen.  Am Besten veröffentlicht. Es gibt hier keinen einzigen Grund für eine Geheimhaltung.

Demokratie ist offen und nicht geheim. Sie funktioniert nur grundsätzlich öffentlich, gerade auf kommunaler Ebene! \"Mehr Demokratie wagen\" sollte nicht als Spruch bis zum nächsten Wahlkampf wieder in der Schublade bleiben.

... und dazu passt dieser Bericht aus dem Osten von Baden-Württemberg:

Auszug aus der Schwäbischen Post 18.12.10

Zitat
Stadtwerke müssen nach Prüfbericht Abwassergebühren senken

Jahrelang hat Norbert Rehm die Stadt Aalen, die Mehrheit des Gemeinderates und die Stadtwerke kritisiert, die Abwassergebühren seien zu hoch. Nun hat die Gemeindeprüfanstalt eine Senkung des kalkulatorischen Zinses angemahnt, womit die Gebühren sinken.
...
  Spät war es im Gemeinderat. Kaum ein Stadtrat passte noch auf. Und Stadtwerkechef Cord Müller wurde ziemlich einsilbig, während Norbert Rehm seine große Stunde gekommen sah. Wie üblich mit vielen Nebensätzen und daher von kaum jemandem verstanden, stellte er die Frage: „Ist es richtig, dass wegen der Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes die Abwassergebühren gesenkt werden?“

Es geht um den Wert der Anlagen, und wie diese verzinst werden. Ist der Zinssatz hoch, müssen für die Abschreibungen auch mehr Gebühren verlangt werden. Rehm hat immer gefordert, diesen Zinssatz drastisch auf ein Prozent zu senken, und damit die Gebühren entsprechend zu verringern. Nun hat die Gemeindeprüfanstalt angeregt, die Zinssätze zu vereinheitlichen. Das räumt auch Cord Müller ein. Allerdings auf niedrigerem Niveau, etwa 4,7 Prozent. Das macht in den Jahren 2005 bis 2008 etwa 373000 Euro aus, die zu viel verlangt wurden. Und nun durch niedrigere Abwassergebühren wieder ausgeglichen werden müssen, peu à peu. Für 2011 wird die Gebühr um 8 Cent bei Schmutzwasser auf 1,69 Euro je Kubikmeter, bei Niederschlagswasser um drei Cent auf 57 Cent gesenkt.  Norbert Rehm sieht sich bestätigt: „Genau das habe ich seit 1996 immer wieder gefordert.“
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Anmerkung: Die 4,7 Prozent der Gemeindeprüfanstalt sind noch gut gerechnet, sie liegen deutlich über dem Niveau für kommunale Zinsen!