Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Münster => Thema gestartet von: Gas-Rebell am 22. Dezember 2010, 15:27:34
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Die Stadtwerke fordern ehemalige Kunden an diversen Stellen auf:
Bitte senden Sie uns Ihre Adressen, damit Sie unser Vergleichsangebot erhalten und zwar bis zum 31.12.2010 unter dialog@stadtwerke-muenster.de
Inwieweit kann ein Vergleichsangebot den Stadtwerken rechtlich möglicherweise als Bereitschaft zu Verhandlungen ausgelegt werden, welche dann eine Verjährungshemmung zur Folge hätte?