Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: Anonymous am 30. Dezember 2003, 01:29:27

Titel: Muß der Schornsteinfeger kommen??
Beitrag von: Anonymous am 30. Dezember 2003, 01:29:27
Hallo,
vielleicht ja eine blöde Frage....
Vor 7 Jahren haben wir ein älteres 1-Fam Haus gekauft mit einer recht neuen Vaillant Gasheizung und Flüssiggastank.
Das Abgas geht durch ein doppelwandiges Rohr waagerecht nach draußen, wodurch auch die Frischluft angesaugt wird.
Vom Schornsteinfeger hab ich noch nie etwas gesehen...
Unser Hausinstallateur schaut alle 2 Jahre mal nach der Heizung und sagt nur: ist in Ordnung. Also kein Zertifikat.
Darf so eine Anlage ohne Feger betrieben werden??
Danke für Infos,
Gruß, Oliver
Titel: Muß der Schornsteinfeger kommen??
Beitrag von: Anonymous am 30. Dezember 2003, 15:11:34
Nö. Muss beim zuständigen Schorni abgenommen und regelmässig (alle 2 J) gemessen werden.

Wenn was passiert >> Staatsanwalt + Gebäudeversicherung zahlt nicht.

Abgasleitung muss min 40 cm über Dachhaut geführt werden!

alles Laienmeinung >> BImschV + KÜO Ihres Bundeslandes
Titel: Muß der Schornsteinfeger kommen??
Beitrag von: Energiemanager am 14. Juni 2004, 10:13:38
Hallo,
wie oft der schornsteinfeger kommt ist in der Kehr- und Überwachungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. In Baden-Württemberg war das bis vor 3 Jahren auch so, daß der S. nur zur Inbetriebnahme kam, danach nicht mehr. Jetzt kommt er in BaWü alle 2 Jahre. Um welches Bundesland gehts denn?
Titel: Muß der Schornsteinfeger kommen??
Beitrag von: Sukram am 14. Juni 2004, 16:59:19
Datum beachten.
Titel: Muß der Schornsteinfeger kommen??
Beitrag von: energienetz am 15. Juni 2004, 16:51:13
unter 11 kW Leistung oder bei Brennwertgeräten braucht der Schorni nicht kommen, um die Abgasverluste nach der 1. BimschV zu kontrollieren - vielleicht kommt er trotzdem ganz gerne, dann sollte man sich das überlegen, ob man Ihn gerne öfters im Haus hat. Denn die Abgaswegeprüfung und die Schornsteinreinigung ist dennoch fällig, Intervall je nach Landesverordnung in der Regel zweijährlich. Merke: Der schwarze Mann ist hartnäckig! Aber gutwillig, solange man ihn bezahlt.