Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: hrd666 am 20. Dezember 2010, 14:13:54
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Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem Stromversorger und wollte nun mal etwas mein weiteres Vorgehen abklopfen.
Folgendes Problem:
2009 bin ich in das Nachbarreihenhaus gezogen, offenbar hat EON in diesem Zuge den Stromzähler buchungstechnisch umgezogen. Körperlich hängt der Zähler allerdings weiterhin im Nachbarhaus. Darauf aufmerksam wurde ich im Sommer, als mir eine entsprechende Mahnung ins Haus flatterte. EON wollte pro Monat rückwirkend seit Januar 19,00 pro Monat Abschlag haben.
Aktuell zahle ich 70 Euro für einen Verbrauch 2750-3000 kwh. (sollte reichen)
Die Nachforderung lehnte ich ab und erwirkte eine \"Mahnsperre\".
Im August habe ich dann EON darum gebeten, sich die Angelegenheit einmal vor Ort anzuschauen, da ich ja sonstwas erzählen könnte. Per Telefon und per Mail habe ich darum gebeten - leider ohne Erfolg.
Im Oktober (still ruht der See) habe ich einen erneuten Versuch unternommen, jemanden die Miesere vor Ort vorzuführen. Man verwies darauf, dass man diese Daten vom Netzbetrieber Enercity Netz erhält \"und da nichts ändern kann\", ich solle mich an den Netzbetreiber wenden.
Der Netzbetreiber hat allerdings den entsprechenden Zähler in der entsprechend korrekten Verbrauchststelle geführt. (somit kein Fehler von Enercity Netz)
Ende November habe ich einen erneuten Versuch unternommen > das selbe Spiel: EON schickt mich zu Enercity Netz die zu Enercity (bin außer Wasser, gar kein Kunde dort) und wieder zurück. Offenbar kann keiner die Zähler inkl. der korrekten Orte prüfen und ggf. bestätigen.
Auf meine sarkastische Frage, was denn währe wenn ich den Zähler mit einer Axt bearbeiten würde und somit einen neuen benötige konnte mir erschreckender Weise auch niemand antwort geben.
Nun kam die Abschlussrechnung im Dezember > meine Abschläge von 770 Euro wurden aufgelistet > alerdings nicht mein Verbrauch - sondern der aus dem Nachbarhaus welcher ca. 2000 kwh höher ist als der meinige.
Mit meinen gezahlten Abschlägen müsste ich eigentlich um die 100 Euro von EON bekommen.
Wie kann ich nun vorgehen? Weiterhin nur meine 70 Euro zahlen??? Anwalt einschalten um Druck zu machen?
Ich bin langsam am Ende mit meinem Latein.
gruß
Rico
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Nun, zu einer Verbrauchsstelle gehört ja auch ein Zähler mit einer Zählernummer. Wenn der Versorger nun eine Rechnung für einen falschen Zähler stellt, würde ich ihm mitteilen, dass (wie schon mehrfach mitgeteilt) der von ihm aufgeführte Zähler garnicht zu Ihrem Haushalt gehört und Sie daher für dessen Zählerstand keine Zahlungen vornehmen würden.
Da der Versorger gleichzeitig für den bei Ihnen montierten Zähler keine Zählerstände angegeben hat und somit kein nachgewiesener Verbrauch vorliegt, hat der Versorger auch keine offenen Forderungen gegen Sie. Somit würde ich ihm mitteilen, dass er ohne Verbrauchsstände des RICHTIGEN Zählers keine Berechtigung mehr habe, ggf. bestehende Einzugsermächtigungen zu nutzen bzw. bei manueller Überweisung Zahlungen Ihrerseits bis zum Nachweis ggf. bestehender Forderungen eingestellt würden.
Dann sollte der Versorger schon \"in die Hufe kommen\", obwohl auch das nicht sicher ist bei deren Chaos. ;) Aber auf jeden Fall brauchen Sie erstaml nicht weiter (zuviel) zahlen.
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Die korrekten Zählerstände wurden beide für den richtigen Zähler übermittelt. (Im Nachbarhaus wohnt meine Mutter)
Hätte wohl lieber gleich auf Dumm stellen sollen (\"kenne den Nachbarn nicht\") und einen Zählerstand verweigern sollen, weil ich ja nicht den gewünschten Zähler vorweisen kann.
Aber dann schätzt EON halt ...
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Original von hrd666
2009 bin ich in das Nachbarreihenhaus gezogen, ....
Wurde denn die Abmeldung in diesem Haus und die Neuanmeldung im neuen Haus korrekt vorgenommen ?
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Ja ....
Den Fehler eingrenzen konnte ich anhand der Vorjahresrechnung.
Da ist auf der 2009er Rechnung der korrekte Zähler in der korrekten Verbrauchsstelle. In der letzten Rechnung passt dies nicht mehr.
Wobei hier wirklich Detektiveigenschaften erforderlich sind, da im Mai 2009 auch noch der Zähler in beiden Häusern getauscht wurde. Damit kann ich belegen, welcher Zähler in welcher Verbrauchsstelle (die alten Zähler) hängt.
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(Im Nachbarhaus wohnt meine Mutter)
Hat denn wenigstens Ihre Mutter eine Abrechnung mit Ihrem - 2.000 kWh niedrigeren - Verbrauch?
berghaus 22.12.10
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Ja - die hat \"meinen\" Verbrauch auf Ihrer Rechnung...
Gestriger anruf bei EON Avacon ergab:
\"Heute den 22.12. wurde Ihre Serviceanfrage an einen Fachbereich weitergeleitet. Da kommt dann jemand vor Ort. Aber bestimmt nicht mehr dieses Jahr.\"
Ich will hier nicht breittreten wie oft ich diese Aussage seit Monaten bereits gehört habe >>> \"wurde Ihre Serviceanfrage an einen Fachbereich weitergeleitet\"
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@hrd666
was denn währe wenn ich den Zähler mit einer Axt bearbeiten würde?
Wie kann ich nun vorgehen? Weiterhin nur meine 70 Euro zahlen??? Anwalt einschalten um Druck zu machen? Ich bin langsam am Ende mit meinem Latein.
Vertragen Sie sich nicht mit Ihrer Mutter ?
Oder möchten Sie, dass die Rechnung Ihrer Mutter so bleibt und Ihre ermäßigt wird? :D
berghaus 23.12.10
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warum soviel Aufwand?
wenn die Rechnungen falsch sind würde ich wie folgt vorgehen!
- beide Rechnungen unter Angabe der Gründe als falsch zurückweisen
- Einzugsermächtigung streichen
- Frist setzen für die Erlediging und gleich ankündigen das man nach Ablauf der Frist zu wenig gezahlte Summen dann nicht mehr begleichen wird.
- Hausverbot erteilen
- an weiteren Abschlägen durch den Durschnitt der letzen Jahre zahlen!
= >nicht telefonieren sondern immer nur schriftlich!
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So - gestern bin ich geplatzt.
Eine erneute Mahnung zwecks der unberechtigt geforderten Nachzahlung steckte im Briefkasten.
Hotlineerreichbarkeit war mal wieder ein Glücksspiel - haben wohl mehrere Kunden Post bekommen. Hotline hat \"Mahnung rausgenommen\" und eine neue Mahnsperre gesetzt.
Habe EON Avacon nun schriftlich eine 2,5 wöchige Frist gesetzt:
- Vor Ort Termin
- korrigierte Rechnung
- Rückzahlung meiner zu viel bezahlten Abschläge (ca. 121 Euro)
Das Schreiben ging zu Händen der beiden in der Rechnung genannten Vorstandvorsitzenden. (ebenfalls per Mail vorab)
Ein paar Auszüge:
Ich setze mit diesem Schreiben eine Frist bis zum 21.01.2011 um einen Vor-Ort-Termin durchzuführen, eine korrigierte Rechnung bereit zu stellen und meine zuviel gezahlten Abschläge an mich auszuzahlen. Aufgrund der Rechnungsmöglichkeiten über http://www.verivox.de habe ich bei einem Verbrauch von 2766 kWh genau 648,55 Euro an Kosten verursacht. Abzüglich meiner gezahlten Abschläge von 770,00 Euro stelle ich daher eine Nachforderung an EON Avacon von 121,45 Euro. Das ich umgehend nach Klärung dieses Sachverhalts meinen Stromliefervertrag mit Ihrem Unternehmen kündigen werde, sollte selbstverständlich sein. Die vorherige Klärung ist aus meiner Sicht notwendig da ich sonst befürchte, dass dieser Datensalat an den neuen Lieferanten „vererbt“ wird.
Einige Fragen, die sich EON Avacon in diesem Zusammenhang gefallen lassen muss:
- Ist die o. g. Fachabteilung unterbesetzt oder sind private Endverbraucher egal?
- Warum wurde der Fall nicht umgehend (im August) an diese Fachabteilung weitergeleitet?
- Warum Verweist mich EON Avacon an den Netzbetreiber? Mit diesem habe ich keinen Vertrag. Ich wende mich auch nicht an Bosch, wenn bei meinem werksneuen Auto eine Zündkerze defekt ist.
- Warum bekommt man keine Statusmeldungen oder ein Schreiben? Das würde viele Kunden sicher ungemein beruhigen. („Hey – da tut sich was.“) Auch auf E-Mails wird weder geantwortet, noch eine „Mail erhalten“ Meldung versendet.
- Wozu eine Hotline wenn im Endeffekt die Hilfe nicht kommt oder extrem unzureichend ist?
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@hrd666
Nur nicht zu viel Aufwand treiben. Fragen, Anregungen oder Diskussionen mit Eon machen keinen Sinn. Dort weiß die linke Hand sowieso nicht was die rechte tut, so dass die Anworten, wenn man sie denn bekäme, immer anders ausfallen würden.
Am Besten so verfahren, wie \"bjo\" schon schrieb.
UND: Sofort neuen Anbieter suchen und kündigen! Nicht erst warten und EON damit einen Gefallen tun. Datensalat und eine Verzögerung des Wechsels macht Eon, wie die Erfahrungen hier im Forum zeigen, sowieso grundsätzlich. Dann ggf. Bundesnetzagentur einschalten.
UND: Aufpassen, dass man nicht \"Überzahlt\" hat, also ggf. Abschläge jetzt reduzieren, damit es am Lieferende (nach Ihrer Rechnung!!!) passt.
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@ FrankyDee
Hallo, wie ist denn Ihr Prozess beim AG Wolfenbüttel ausgegangen?
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Sooooo....
Nach einem Brief und einer Mail an die beiden Vorstandvorsitzenden des EON Avacon Vertriebs GmbH hat sich doch tatsächlich etwas getan.
Eine überaus nette Dame wurde (nach ihrer Aussage) von den beiden Herren zur Klärung beauftragt.
Es wurde zur Klärung vor Ort ein ermin mit den Stadtwerken vereinbart.
Der nette Herr war gestern da und hat die Zähler mit den entsprechenden Hausnummern vermerkt bzw. bestätigt, da bei enercity Netz die Daten ja korrekt sind.
Nun müssen nur noch die möglichen Schwachstellen > Übermittlung an EON < und > Übernahme ins System und erstellen einer korrekten Rechnung < ausbleiben.
Schaun wir mal ... (es geschehen noch Zeichen und Wunder)
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Gestern hatte ich einen Anruf von EON Avacon > die Zählerorte werden jetzt korrigiert. Eine Mahnsperre wurde gesetzt und ich erhalte demnächst eine geänderte Rechnung.
Na denn ...
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@Didakt
Hallo Didakt,
erst einmal mein Mitgefühl für Ihren Prozess.
Da Sie von meinem Termin in WF wissen, klärt sich nun anscheinend auch das Geheimnis vom \"AG ungenannt\"....
Was meinen Termin am 9.8.10 betraf: Das Verfahren wurde im Vorfeld bis zu einer Klärung in gleicher Sache (Revision zum Urteil LG Hannover 18 O 52/07) ausgesetzt. Es steht mir also irgenwann noch bevor.
Aber vielleicht wissen Sie ja etwas über die anderen beiden Verhandlungen, die am 9.8.10, laut Info der Avacon RA\'s, stattfinden sollten. Man liest hier ja sonst sehr wenig über das AG WF, und wenn, dann nur für uns negatives...:-((
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Hallo FrankyDee,
schön, nach geraumer Zeit doch noch von Ihnen zu lesen. Ich nahm schon an, Sie seien – wie viele andere – der Mitwirkung im Forum inzwischen überdrüssig geworden, weil die Diskussionskultur in letzter Zeit schlimme Züge angenommen hat, um nicht zu sagen, dass sie auf dem besten Wege ist, bald ganz und gar in der Niveaulosigkeit zu versinken.
Das Fehlurteil zu meinem Rechtsstreit habe ich abgehakt. Es gerät nach und nach in Vergessenheit. Der Fall war für mich ein Lehr- und Lernstück. Wer wie ich glaubte/glaubt, jedes Gericht kenne das Recht und urteile danach, irrt gewaltig!
Leider muss ich Sie enttäuschen: Das AG WF ist nicht das „AG Ungenannt“.
Meine Frage nach dem Ausgang Ihres Verfahrens resultiert aus einem Beitrag von Ihnen, in dem Sie über den Eingang der Anspruchsbegründung von Avacon und der Rechtshängigkeit der Klage beim AG WF berichteten. Über die von Ihnen angesprochenen zwei Streitsachen ist mir nichts bekannt. Ich weiß nur von einem Fall beim hiesigen AG in Sachen „\"ErdgasClassic\", der auf Antrag der Beklagtenseite ruht, weil auch hier die Entscheidung der Berufung zum Urteil des LG Hannover abge-wartet werden soll. Ob hierzu schon ein Urteil erging, ist mir nicht bekannt.
In eigener Sache wünsche ich Ihnen einen für Sie erfolgreichen Ausgang!
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Original von Didakt
Ich weiß nur von einem Fall beim hiesigen AG in Sachen „\"ErdgasClassic\", der auf Antrag der Beklagtenseite ruht, weil auch hier die Entscheidung der Berufung zum Urteil des LG Hannover abge-wartet werden soll. Ob hierzu schon ein Urteil erging, ist mir nicht bekannt.
Nein - ein Urteil erging noch nicht ! Seit mehr als 14 Monaten wird jetzt auf den Verhandlungstermin beim OLG Celle gewartet. Man könnte fast auf die Idee kommen, das Gericht arbeitet mit dem Energieversorger zusammen. Je länger man die Sache verzögert ,um so mehr Rückforderungsansprüche sind verjährt.
Natürlich nicht bei den 56 Klägern. Aber für den gesamten Rest der Classic-Kunden dürfte auch nach einem positiven Urteil nicht mehr viel zu holen sein.
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... im Westen (noch) nichts Neues.
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Termin zur mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren Erdgas Classic beim OLG Celle ist am 05.April um 9.00 Uhr in Raum 153.
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Hallo Herr Guhl,
Danke für Ihre Info. Weil es Ihre Recherche ist, bitte ich Sie, den Termin zweckmäßigerweise auch hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12965&threadview=0&hilight=&hilightuser=0&page=3)
einzustellen. Ich möchte Ihnen diesbezüglich nicht vorgreifen.
MfG
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Original von Christian Guhl
Nein - ein Urteil erging noch nicht ! Seit mehr als 14 Monaten wird jetzt auf den Verhandlungstermin beim OLG Celle gewartet. Man könnte fast auf die Idee kommen, das Gericht arbeitet mit dem Energieversorger zusammen.
zuständig beim OLG Celle ist nach meiner Erfahrung zumeist der 13. Senat- zugleich auch Kartellsenat. Vorsitzender ist Dr. Knoke, ein leicht arrogant anmutender Mensch denjenigen gegenüber, die seine Rechtsauffassung nicht teilen.
Er wird derzeit zu oft vom Bundesgerichtshof aufgehoben. (u.a. Stadtwerke Uelzen- Wärmemarkt - voraussehbare Klatsche)
Es ist allerdings bekannt, dass die Beabrbeitungsrückstände größer sind, als bei anderen OLGen.
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Zuweilen warten die Gericht auf neue Erkenntnisse.
Und diese bekommen sie ja auch, insbesondere, wenn sich die Verbraucheranwälte auf dem aktuellen Stand halten.
Auch dafür veranstalten wir ja dieses Forum.
Mir geht es jedenfalls so. Uns gehen immer neue Lichter auf.
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Soooo .... es ist passiert.
Letzte Woche habe ich die korrigierte Abrechnung bekommen.
Daraus resultierte eine Gutschrift von fast 200 Euro > im Gegensatz dazu stand eine Forderung von fast 200 Euro in der alten (falschen) Rechnung.
Zwei Tage später habe ich dann den Anbieterwechsel in die Wege geleitet. (meine Nachbarin > Mutter < ebenfalls)
gruß
Rico