Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: DieAdmin am 16. Dezember 2010, 18:59:37
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nachzulesen:
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nicht dazu zwingen, den sogenannten Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit zu veröffentlichen....
http://www.dr-bahr.com/news/kein-auskunftsanspruch-von-greenpeace-gegen-bundeswirtschaftsministerium.html
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... aus den Gründen:
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage als unzulässig ab. Greenpeace fehle es an der erforderlichen Klagebefugnis, weil die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage des Berichts Dritten keinen Anspruch darauf verschaffe. Der Monitoring-Bericht habe allein den Zweck, neben der Europäischen Kommission auch die Öffentlichkeit über die Versorgungssicherheit zu informieren. Damit gehe aber kein individueller Anspruch einher. Eine andere Sicht sei auch nicht mit Blick auf die Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt geboten, die das EnWG umgesetzt habe.
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Das direkte Link zur PM:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20101214.1330.322999.html
Hab das Urteil noch nicht gelesen, aber vielleicht wird da ja erklärt, wer denn klagen dürfte bzw einen Auskunftanspruch hätte.