Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: lilli am 15. Dezember 2010, 21:26:27

Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 15. Dezember 2010, 21:26:27
Hallo, ich habe am 2.12.10 eine Sperrandrohung von meinem Gasanbieter RWE bekommen.Ich soll 3362,55 bezahlen.Nachzahlung und drei Abschläge sind dabei.
Ich habe bereits 300 Euro gezahlt aber mehr kann ich nicht.Auf meine bitte auf Ratenzahlung (100 euro) sind sie nicht eingegangen ,was kann ich machen?

Was kann ich machen,meine Kinder brauchen eine Heizung und warmes wasser:-(
Falls es dieses Thema schon oft gibt,bitte ich dies zu entschuldigen aber ich bin einfach so verzweifelt :-(

Was kann ich nun tun,habe von einer Einstweiligen Anordnung gelesen.
Nur wie geht es dann weiter? Habe ich überhaupt eine Chance diese zubekommen?

P.S Mein Lebensgefährte hat nun das Gas auf sich gemeldet,hilft das oder können sie trotzdem noch sperren,da ich im gemeinsamen Haushalt lebe?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: bjo am 15. Dezember 2010, 21:51:15
Hallo,
1. hast du in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt und die Rechnung gekürzt
oder
2. hast du fällige Zahlungen nicht beglichen!

Bei 1. im forum weiter suchen!

Bei 2.
- Komunikation mit dem Anbieter nur schriftlich
- Rechnung prüfen, sind Fehler drin widersprechen
- Ist der ermittelte Verbrauch überdurchschnittlich hoch nur den Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre zahlen
- den Zähler von einer unparteischen Stelle (TÜV) prüfen lassen
ACHTUNG: RWE ist auch prüfungsberechtigt, sie verlieren aber gerne die geprüften Zähler so das eine Nachprüfung nicht mehr möglich ist.
- ist die Sperrandrohung fristgerecht gekommen?
(Fristen siehe Forum)
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 15. Dezember 2010, 21:56:45
Hallo
Punkt 2,trifft zu.

Das Schreiben kam fristgerecht.
Und ich wohne hier noch nicht so lange,daher kann ich den voherigen Gasverbrauch nicht beurteilen.

Mein dringlichstes Problem ist momentan wie ich die Speere verhindern kann,denn ich kann nie im Leben 3000 Euro auftreiben  :(
Kann ich eine Einstweilige Anordnung auch jetzt schon stellen?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: Cremer am 15. Dezember 2010, 22:02:28
@Lilli,

nun, da ist das Kind in den Brunnen gefallen :(
Wie kann man da nur auf soviel Nachzahlung kommen?

Die Ummeldung auf den Lebensgefährten ist nur zum Teil ein Aufschub (Zeit), sofern der versoger dies mitmacht.
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: ben100 am 15. Dezember 2010, 22:04:24
Mmmmh etwas kurios das ganze.

Wielange wohnst Du denn schon da?

Wie groß ist die Wohnung / Haus?

Wie hoch war der bisherige monatliche Abschlag?

Wieviel habt ihr in welchem Zeitraum verbraucht?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 15. Dezember 2010, 22:05:56
Das weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.Wie das zu stande kommt.
Da werde ich mich auch noch drüm kümmern und nachforschen,ich muss nur erstmal irgendwie diese Sperre verhindern.

Mein Lebensgefährte hat den Gasvertrag bei einem anderen Versorger abgeschlossen zum 15.12.2010.
Darf die Rwe denn trotzdem am 2.1.2011 zum Sperren kommen?

Oh man,ich bin so verzweifelt,kann schon nicht mehr schlafen  :(.


Nachtrag:

Wir haben immer 263 Euro gezahlt.
Wir leben in einer 103 qm³ großen Wohnung mit Zentralheizung.
Die Rwe das letzte mal am 13.03.2010 abgelesen,und ich denke den Rest nur geschätzt.
Wir verbrauchen im Sommer weniger,da wir nur die Heizung anmachen um das Wasser zuerhitzen und dannach sofort wieder ausschalten.

Kann ich die RWE bitten einen neue Abrechnung zuerstellen und ihnen den neuen Stand mitteilen?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: bjo am 15. Dezember 2010, 22:13:22
Hallo,
ja man kann mit einem einfachen Schreiben dem Anbieter Hausverbot erteilen
so das er nicht an den Zähler kommt!
ich würde jetzt schleunigst mit hilfe einer VZ die Rechnung prüfen.

3362,55 EUr, da muss ein systematischer Fehler drin stecken!
- zu geringer Abschlag bedingt durch den Vormieter
- Abschläge nicht berücksichtigt in der Rechnung
- Abschläge viel zu gering gewählt < 200 EUR z. B.

egal was RWE sagt und schreibt, ALLES anzweifeln, die nehmen es mit dem
Warheit nicht so genau!

Wann wurde der Zähler abgelesen? Bei uns ging durch die Presse das RWE
ca. 30.000 Kunden nach Zählerablesung im Aug / September 2010 mit dem falschen Beträgen belastet hat.
Einziger Kommentar der RWE, Kunden können drei Jahre ja die Rechnung korrigieren lassen. Die Rechnungen waren immer zu gunsten der RWE falsch!
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 15. Dezember 2010, 22:17:15
Also das war im März,hat mir der gute Mann gestern am Telefon gesagt.Hatte gestern da angerufen da ich auf meine Schreiben keine Reaktion bekommen habe.Er meinte nur ja,auf sowas antworten wir auch nicht(bitte um Ratenzahlung) 8o
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: bjo am 15. Dezember 2010, 22:23:35
Zitat
Kann ich die RWE bitten einen neue Abrechnung zuerstellen und ihnen den neuen Stand mitteilen?

kann man, ist aber sinnlos!
Rechnung prüfen
Ansatzpunkte sind
- Ablesezeitraum ca. 1 Jahr gemäß RWE AGB
- prüfen des Tarifnamens und der dazu gehörigen Beträge
- prüfen ob alle gezahlten Abschläge gelistet sind!

wenn Sie mir eine PM schicken mit der gescannten Rechnung kann ich ja mal schauen, war selber mal RWE Kunde und kenne deren Fallen!

aktuell Abschlussrechnung zum 2ten mal falsch!
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 15. Dezember 2010, 22:26:29
Nochmal zum Hausverbot:
Wenn ich der Rwe Hausverbot erteile,kann dann die Rwe nicht mit Gerichtsvollzieher und Polizei wieder kommen?

Und kann ich eine einstweilige Anordnung schon jetzt stellen um sicher zu sein?

Habe leider keinen Scanner  :(.
Werde aber die VZ aufsuchen,vielleicht finden sie ja einen Fehler

Mir geht es nur darum das die Zeit knapp ist und auch noch die Feiertage dazwischen liegen.An den Tagen kann man ja nichts erreichen .
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: bjo am 15. Dezember 2010, 22:47:05
Zitat
Original von lilli
Nochmal zum Hausverbot:
Wenn ich der Rwe Hausverbot erteile,kann dann die Rwe nicht mit Gerichtsvollzieher und Polizei wieder kommen?

Ja kann sie, deshalb würde ich wie folgt vorgehen

- VZ aufsuchen
- Hausverbot erteilen
- Kontenklärung anfordern, VZ hilft
- Rechnung als falsch zurückweisen
- in den SCHREIBEN an die RWE, diese auffordern solange mit der Sperre zu warten mit die Kontenklärung durch bzw. die falsche Rechnung korrigiert ist.

NICHT telefonieren RWE LÜGT, selbst erlebt!
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: userD0010 am 16. Dezember 2010, 14:45:28
@lilli

Wie wär´s mit diesem Vorschlag für das Schreiben an den Versorger?

Kunden- Nr. xxxxxxxxx
Ihr Schreiben vom xxxxxx
Ihre Rechnung vom xxxxxxx
Sperrandrohung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mir vorgelegte Rechnung in Höhe von 3.362,55 Euro weise ich der Höhe nach als falsch zurück.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass der von Ihnen angesetzte Verbrauch keinesfalls mit dem Verbrauchsverhalten einer xxxx m2 großen Wohnung erklärbar sein kann.
Folglich muss ein systembedingter Fehler in der Abrechnungsmethodik vorliegen, den Sie bitte prüfen wollen.
Hinzu kommt, dass  eine Kontenklärung erforderlich ist, aus der Ihre Ansprüche sowie auch meine Zahlungen hervorgehen

Ich habe zwischenzeitlich zur Verbraucherzentrale Kontakt aufgenommen und werde nach dortiger Konsultation nochmals schriftlich auf Sie zukommen.

Da bekanntlich unrichtige bzw. unvollständige Rechnungen nicht zur Zahlung fällig sind, erwarte ich von Ihnen die Zurückstellung einer eventuellen Sperrandrohung und erteile hiermit rein vorsorglich Ihnen Hausverbot für den Zweck einer Änderung an der Gaszufuhr.

Zudem behalte ich mir vor, für den Fall der Nichtbeachtung einstweiligen Rechtschutz zu beantragen.

mfg
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: bjo am 16. Dezember 2010, 16:29:14
dem ist nichts hinzuzufügen
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 16. Dezember 2010, 17:29:38
@ h.terbeck und bjo
danke,ihr habt mir sehr geholfen.
Werde das Schreiben gleich noch an die Rwe schicken.
Haabe auch heute mit der Caritas Schuldnerberatung telefoniert und sie rieten mir :
1.einen Bartungshilfeschein zu beantragen und einen Anwalt zu beauftragen
2.Beim Sozialamt zu versuchen ein Sozialdarlehn zubekommen
3.der Verbraucherzentrale den Fall vortragen.

Vielen lieben Dank nochmal  :)
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: opferlamm-ma am 16. Dezember 2010, 17:33:26
an h.terbeck

finde wirklich gaaaanz toll wie Sie einem verzweifelten Menschen der sich in den Fängen  der maschinellen Briefen, bzw. den Textbausteinen befindet helfen.

Chapeau !!
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: Cremer am 16. Dezember 2010, 17:54:20
@Lilli,

nun, in dem letzten Thread haben Sie jetzt einpaar Details genannt. :)


Zu dem Vorschlag von h.terbeck könnte man noch hinzuzufügen:

Zitat
die mir vorgelegte Rechnung in Höhe von 3.362,55 Euro weise ich der Höhe nach als falsch zurück.
und lege Widerspruch gemäß § 17 Abs.1 der GasGVV ein.

Ich empfehle weiterhin umgehend einen Schutzbrief am zuständigen Amtgericht zu hinterlegen, sonst erwirkt das RWE ein Zutrittsrecht am Amtgericht, ohne dass Sie davon erfahren/beteiligt sind.
Schutzbrief siehe hier (http://http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4345/)
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 16. Dezember 2010, 18:05:26
Hallo,vielen Dank Cremer,
wenn ich auf den Link klicke ,kommt,Server nicht gefunden  8o
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: bjo am 16. Dezember 2010, 18:32:33
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Hilfe-fuer-Sie/Energie-Schutzbrief__2186/
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 16. Dezember 2010, 18:56:36
Das hört sich sehr vernünftig an mit dem Schutzbrief.
Nur warum soll ich den beim Amtsgericht hinterlegen,ich denke der ist für den Anwalt?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: DieAdmin am 16. Dezember 2010, 19:09:17
Ich glaube hier gibts ein kleines Missverständnis

Cremer wollte sicherlich auf einen Artikel von der Seite

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4345/

@bjo,

der Hinweis auf den Energieschutzbrief hilft da nicht viel.

Soweit ich erkenne, ist der Rückstand, nicht aus dem Unbilligkeitseinwand etc. entstanden?
Oder überles ich da was?

Eigentlich nutzt auch nicht viel das Muster der Schutzschrift (Link von @Cremer), die man dem AG hinterlegt.
Wenn lilli eine Anwalt beauftragt, der weiß sicherlich dann individuell geeigneteren Textvorschlag haben.
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: bjo am 16. Dezember 2010, 19:20:51
Zitat
Original von Evitel2004

@bjo,

der Hinweis auf den Energieschutzbrief hilft da nicht viel.

hast recht falscher link
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 16. Dezember 2010, 19:28:40
Aber wenn ich der Rechnung widerspreche und um Überprüfung des Kontos bitte,
dann ist die Rechnung ja in dem Moment erstmal nicht fällig,bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Ist das dann nicht ein Unbilligkeitseinwand?
Oder geht es nur darum wenn der Versorger die Preise erhöht hätte und ich die Preise nicht gezahlt hätte?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: PLUS am 16. Dezember 2010, 19:30:43
Anwalt wäre ratsam!
Aber der unverzügliche Schutzbrief an das Amtsgericht ist so oder so auf jeden Fall sinnvoll, allerdings angepasst auf die Situation. @lilli, der muss an das Amtsgericht, weil der Versorger dort den Antrag stellen wird und das Amtsgericht diesen entscheidet.

Hier ein unverbindlicher Vorschlag:

Absender  

An das Amtsgericht
........

                                                                                                     Datum........

S C H U T Z S C H R I F T

Es ist zu erwarten, dass die \"Name der Versorgers\",Straße...., Ort......, gegen mich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen wird.

Ich habe von \"Name des Versorgers\" mit Schreiben vom ......eine Androhung der Versorgungseinstellung erhalten (Sperrandrohung).

Diese ist jedoch rechtswidrig, da die zu Grunde liegende  Rechnung offensichtlich fehlerhaft und überhöht gestellt wurde.  Nach der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung berechtigen Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung.

Mit Schreiben vom ........... habe ich die Rechnung moniert und  die  \"Name des Versorgers\" zur Rücknahme der Sperrandrohung aufgefordert und ihm Hausverbot für mein Grundstück und Gebäude erteilt. Eine Kopie des Schreibens habe ich beigefügt.

Ich rechne damit, dass \"Name des Versorgers\" Zutritt und die Duldung der Versorgungseinstellung beantragen wird.

Ich bitte aus diesem Grunde, über den zu erwartenden Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 16. Dezember 2010, 19:34:56
@ Plus,
vielen Lieben Dank. =)
Muß der Versorger zu meinem Amtsgericht ? Und da beantragen oder da wo der Versorger sitzt ?

\'Ich hoffe nur das mein Lebensgefährte schnell über den neuen Gasversorger läuft und die Rwe nicht mehr sperren kann.

Weiß jemand was eine hinterlegung vom Schutzbrief beim Amtsgericht kostet?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: PLUS am 16. Dezember 2010, 19:45:52
Zitat
Original von lilli
@ Plus,
vielen Lieben Dank. =)
Muß der Versorger zu meinem Amtsgericht ? Und da beantragen oder da wo der Versorger sitzt ?

\'Ich hoffe nur das mein Lebensgefährte schnell über den neuen Gasversorger läuft und die Rwe nicht mehr sperren kann.

Weiß jemand was eine hinterlegung vom Schutzbrief beim Amtsgericht kostet?

@lilli, gute Frage. Zuständig ist sowohl das Amtsgericht am Wohnort des Verbrauchers, als auch das Amtsgericht am Sitz des Versorgungsunternehmens.  Also falls das zwei Gerichte sind, sicherheitshalber an Beide schicken.

Das kostet ausser Porto nichts.

hier gibt es dazu mehr Informationen, aber beachten, es geht da um den Widerspruch gegen unbillige Preise:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 16. Dezember 2010, 19:54:32
Habe gerade nachgesehen,in Bochum gibt es auch eins,dann werde ich morgen früh gleich beide abschicken.

Vielen Lieben Dank nochmal  =)
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: userD0010 am 16. Dezember 2010, 20:10:04
@alle

Leute, tut Euch, aber besonders  lilli   den Gefallen, ihr nicht zu viele unsinnige oder unnötige Tipps zu geben.
Ihr bringt sie doch nur mehr in Verzweiflung.
Schutzbrief ???   ist sie im ADAC
hinterlegen ????

Das einzig Sinnvolle ist doch zur Zeit, dass sie die Richtigkeit, Vollständigkeit und Summe der eingegangenen Rechnung rügt und damit erklärt, dass sie bis zur Vorlage und Prüfung nicht zur Zahlung fällig wird. Auf die einschlägigen Bestimmungen sollte sie dabei hinweisen. (Warum gleich Gesetzespassagen nennen, heizt die Sache nur an!)
Wenn lilli in der Vergangenheit keinen Unbilligkeitseinwand erhoben hat und wenn sie nicht die Rechnungen entsprechend sachgerecht gekürzt hat, helfen ihr die Vorschläge wenig oder gar nicht.

Der beste Weg derzeit wäre das Formulieren eines Briefes, wie vorgeschlagen.
Und dringend Rücksprache mit der Verbraucherzentrale nehmen wegen des weiteren Vorgehens.
Und warum sollte lilli nicht beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen unter Vorlage dies Briefes, wie vorgeschlagen?
Zudem sollte sie einen Beratungsschein beantragen bzw. mit einem kundigen Anwalt Rücksprache nehmen, der auch für sie diesen Beratungsschein beantragen kann bzw. sie dabei unterstützt.

Alles Weitere sollte sich dann schon ergeben.

Allerdings kann lilli auch den Vorschlag von PLUS mit seinem Antrag auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG  örtl. Amtsgericht stellen und diesem Antrag ihr Schreiben an den Versorger in Kopie beifügen.


Aber lilli sei auch der gutgemeinte Rat erteilt, dass sie sich durch das Vorschieben ihres Lebensgefährten mit dem Versuch, einen anderen Versorger schnell zu finden und damit den bisherigen Versorger evtl. austricksen zu können, nicht von der Lösung des Problems verabschieden kann.
Solches Ansinnen kann ggf. auch bei Gericht übel aufstoßen.

Also besonnen reagieren
1. Brief an Versorger  (evtl. wie vorgeschlagen)
2. Mit Kopie zu 1 zum Amtsgericht /Rechtspfleger und dort
    Sachverhalt vortragen und Antrag auf Erlass einer einstweiligen
    Anordnung stellen.
4. Anwalt suchen und aufsuchen
5. Beratungsschein besorgen, damit Anwalt tätig werden kann.
6. Auf Reaktion des Versorgers warten und diese mit Anwalt abstimmen.
7. Verbraucherzentrale unbedingt einbinden, evtl. bereits vor Weg zum Amtsgericht.

Ich will lilli nichts Böses unterstellen, habe aber den Eindruck, dass sie auf Zahlungsaufforderungen des Versorgers nicht reagiert hat und, dass der genannte Schuldenstand wohl nicht nur mit dem Verbrauch in diesem Jahr in Zusammenhang steht, denn 3TSD Euro Rückstand sind garantiert mehr, als ein derartiger Haushalt in 11 Monaten verbrauchen kann.
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 16. Dezember 2010, 20:17:44
Hallo,vielen Lieben Dank für deinen Post,werde ihn mir zu Herzen nehmen.

Nein,es ist tasächlich eine Nachzahlung mit 3 offene Monatsabschlägen.
Ich kann mir den riesigen Verbrauch auch nicht erklären aber dem werde ich auf den Grund gehen,sobald ich mir ein bischen Luft verschafft habe.
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: Cremer am 16. Dezember 2010, 20:30:42
@Evi,

ich will Lilli mit dem Schutzbrief nur damit schnell in die Lage versetzen, dass der Versorger keinen Zutritt zur Sperrung beim Amtsgericht erwirken kann, ohne dass Lilli davon informiert/angehört wird.

Sollte der Versorger diesen Weg einer Verfügung beim Amtsgericht gehen, ist sodann der zweite Schritt notwendig, sich einen Anwalt zu suchen.
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: lilli am 16. Dezember 2010, 21:34:05
Eine Frage habe ich noch.
Ich habe das Schreiben ja am 02.12.2010 erhalten,dann wäre ja der 02.01.2011
das Sperrdatum.Habe gelesen das man dann nochmal eine 3 Tagefrist bekommt,stimmt das so?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: userD0010 am 17. Dezember 2010, 07:58:54
@lilli
Ihr Versorger wird die Sperrankündigung garantiert spät. am 30. Nov. 2010 mit Nachweis an die Post übergeben haben.  Damit hat er seine vierwöchige Frist eingehalten. Und wenn diese auch erst am 02.12. bei Ihnen eingegangen ist, so bleibt immer noch die Vierwochenfrsit gewahrt
Hier nun auf irgend eine zweitätige Verzögerung der Sperre zu spekulieren, dient doch wohl allen Ernstes nicht der Sache und ist ebenso wenig hilfreich.
Was erhoffen Sie sich denn von diesen paar Stunden Fristverlängerung?
Die sind kein rettender Strohhalm.

Wie war das Ergebnis des Gespräches be der Verbraucherzentrale ?
Haben Sie das Schreiben an den Versorger nachvollziehbr (Ebf/Einw.) abgeschickt?
Sind Sie bei der Suche nach einem Anwalt fündig geworden bzw. ist ein Beratungsgutschein organisiert?

Das sind Dinge, die weitaus wichtiger und sachdienlicher sind als Spekulationen um einen oder zwei Tage Verzögerung.

Bei dem Rückstand kann es sich nicht um drei Abschlagzahlungen handeln bei der angegebenen Summe. Da muss ebenfalls noch eine unbezahlte Rechnung des Vorjahres (zumindest teilweise) im Spiel sein und damit mehrere Zahlungserinnerungen, dass der Versorger so reagiert.

Habein Sie eigentlich irgendwann überhaupt gegen die \"überhöhten\" Rechnungen und Abschläge Einspruch erhoben bzw. haben Sie jemals einen Unbilligkeitseinwand erklärt, der ob zu Recht oder Unrecht zumindest aktenkundig und nachweisbar ist?

Wie stellt sich den die Forderung des Versorgers dar?
a.) rückständige Abschläge
b.) rückständige Forderungen aus Vorjahreslieferung
c.) jetzige Jahresrechnung

Könnte es sein, dass all diese drei Positionen diese Gesamtforderung ausmachen?
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Dezember 2010, 20:02:17
Immer wieder gruselig, was man hier so lesen kann.

Wie es gehen könnte:

http://www.verivox.de/nachrichten/verbraucherzentrale-gegen-unzulaessige-energiesperre-wehren-65570.aspx

Von \"Schutzbrief\" sollte keiner reden, auch kein Moderator. Den gibt es tatsächlich beim ADAC.  
Eine Schutzschrift könnte vor Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des  Gegner auf Zutritt ohne mündliche Verghandlung im Falle eines Hausverbots schützen. Der Gegner beantragt seine einstweilige Verfügung regelmäßig am Wohnsitzgericht des Kunden. Man kann auch selbst eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen. Aber doch wohl mit Anwalt, wenn man sich schon mit der Zivilprozessordnung selbst nicht auskennt.

Also zum Anwalt, der weiß Bescheid.
Spökenkiekerei hilft an der Stelle überhaupt nicht weiter.
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: userD0010 am 17. Dezember 2010, 21:12:33
Ein Anwaltslzwang besteht bekanntlich für den Antrag nicht.

Die betroffene Person kann den Antrag auch beim Urkundsbeamten des zuständigen Gerichts zur Niederschrift erstellen.

Natürlich ist in solchen Fällen die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll und zielführender, aber wenn man schon die Zahlungsrückstände nicht begleichen kann, wird vermutlich auch für den Anwalt kein Geld da sein und falls das Gericht eine Sicherheitsleistung verlangen sollte, wird auch da das Ende des Seils erreicht sein.

Aber ist nicht auffällig, dass auf konkrete Fragen zur Entstehung und Zusmmensetzung der Verbindlichkeit gegenüber dem Versorger keine konkreten Aussagen kommen?
In manchen Fällen ist halt nicht zu helfen.
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Dezember 2010, 21:46:41
Anwaltszwang besteht nicht. Im Falle eines Antrags des Versorgers auf Erlass einer E.V. nach vorheriger Schutzschrift kann es zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung innerhalb von drei Tagen kommen. Der Versorger erscheint mit seinem Anwalt und dann wird man schnell sehen, wer sein Handwerk gelernt hat und die ZPO beherrscht.
Und wenn man dann unterliegt, bekommt der Versorger nicht nur sein sofortiges Zutrittsrecht zur Sperrung tituliert, sondern es kommen auch noch der Kostenerstattungsanspruch des Versorgers hinsichtlich seiner Anwaltskosten hinzu.....
Und dann ist erst einmal Schicht im Schacht.

Aber Anwaltszwang besteht nicht.
Es gibt doch extra Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe für die bedürftige Partei, die sich selbst keinen Anwalt leisten kann.

Der Antrag allein erbringt doch letztlich gar nichts, wenn Verfügungsanspruch und/ oder Verfügungsgrund nicht hinreichend vorgetragen und glaubhaft gemacht sind. Aber freilich weiß jeder, was man unter Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund versteht und was die hinreichenden Glaubhaftmachungen ausmachen muss. Ich kenne Versorger, da sitzen mindestens drei Volljuristen in der Rechtsabteilung und die wissen das nicht... Aber bitte. Anwaltszwang besteht ja nicht.

Jeder sieht halt zu, wie er sein Glück am besten findet.

Liliths wirkliche Probleme kennt keiner.
Wer einen Lieferantenwechsel zum 15. hinbekommt, der schafft auch alles andere.
Titel: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
Beitrag von: userD0010 am 18. Dezember 2010, 11:12:23
Es ist unstreitig von Vorteil, ja sogar richtungsentscheidend, wenn man mittels Anwalt diese Schutzschrift beantragt.
Der Anwalt wird anhand der ihm verfügbaren Unterlagen sicherlich beurteilen können, wie  -in diesem Falle-  die Chancen stehen und entsprechend vorgehen.
(hier war nicht beabsichtigt, einem Anwalt sein Zubrot durch den Hinweis auf den Nicht-Anwaltszwang vorzuenthalten, sondern der \"Beklagenswerten\" den Hinweis zu geben, dass der zuständige Rechtspfleger ihr zumindest Hinweise auf einen Beratungsschein und einen Anwalt bei dortiger Vorsprache geben würde)

Zitat
Ich kenne Versorger, da sitzen mindestens drei Volljuristen in der Rechtsabteilung und die wissen das nicht... Aber bitte. Anwaltszwang besteht ja nicht.
Nanu ? Welche Art von Volljuristen werden denn da von den Versorgern beschäftigt ?
Und ob es solche Volljuristen nicht auch auf der gewerblichen Ebene gibt ?

Zitat
Jeder sieht halt zu, wie er sein Glück am besten findet.
oder er stellt hinterher fest, dass, wie oder ob er sein Glück gefunden hat!

Da die wirklichen Problene von lilli uns nicht offenbart wurden und ob sie irgendeinen wohlgemeinten Ratschlag befolgt hat, liegt ebso im Dunkeln wie vermutlich Ende des Jahres ihre Wohnung.