Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: Neuhaus am 14. Dezember 2010, 09:27:17
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Wo kann ich eigentlich erfahren, welches Unternehmen Rückzahlungen vornehmen muß
und
Wo kann ich erfahren, ob mir Rückerstattungen zustehen, weil die KA für diese Sondervertrage zu hoch berechnet waren?
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2010_09_29.php
Gibt es irgentwo schon weitere Informationen?
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Ob die KA zu hoch berechnet war oder nicht, wird i.d.R. für den Normalkunden ohne Auswirkung bleiben, da dieser einen All-inclusive-Preis hat, der sämtl. Komponenten beinhaltet. Ob sich, durch welche Faktoren auch immer, die Zusammensetzung des Endverbraucherpreises verschiebt, wird wahrscheinlich nicht zu einer Auszahlung führen. Sollte z.B. Ihr Versorger mit niedriger KA den Preis berechnet haben und es würde sich herausstellen, dass hohe KA fällig wurde, wird er diese wohl auch nicht von Ihnen nachfordern (können).
Gruß
NN