Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: Neuhaus am 14. Dezember 2010, 09:27:17

Titel: Heizstromversorger
Beitrag von: Neuhaus am 14. Dezember 2010, 09:27:17
Wo kann ich eigentlich erfahren, welches Unternehmen Rückzahlungen vornehmen muß
und
Wo kann ich erfahren, ob mir Rückerstattungen zustehen, weil die KA für diese Sondervertrage zu hoch berechnet waren?

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2010_09_29.php

Gibt es irgentwo schon weitere Informationen?
Titel: Heizstromversorger
Beitrag von: Netznutzer am 14. Dezember 2010, 13:41:52
Ob die KA zu hoch berechnet war oder nicht, wird i.d.R. für den Normalkunden ohne Auswirkung bleiben, da dieser einen All-inclusive-Preis hat, der sämtl. Komponenten beinhaltet. Ob sich, durch welche Faktoren auch immer, die Zusammensetzung des Endverbraucherpreises verschiebt, wird wahrscheinlich nicht zu einer Auszahlung führen. Sollte z.B. Ihr Versorger mit niedriger KA den Preis berechnet haben und es würde sich herausstellen, dass hohe KA fällig wurde, wird er diese wohl auch nicht von Ihnen nachfordern (können).

Gruß

NN