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Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Münster => Thema gestartet von: Gas-Rebell am 09. Dezember 2010, 19:17:08

Titel: Rückforderungen aus STROM-Sonderverträgen
Beitrag von: Gas-Rebell am 09. Dezember 2010, 19:17:08
Was häufig vergessen wird:

Viele Kunden der SW Münster können nicht nur Rückforderungen aus Gas-Sonderabkommen geltend machen, sondern auch aus Strom-Sonderverträgen, z.B. aus den inzwischen von den Stadtwerken wegen \"Rechtsunsicherheit\" aufgekündigten \"Fashion\"-Verträgen.

Der Rechtsgrund ist derselbe wie bei den Gas-Verträgen: eine nach § 307 wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksame Preisanpassungsklausel, nach der Preissenkungen weitergegeben werden konnten, aber nicht mussten. (sog. \"Kann\"-Klausel\")

Auch hier kommen für die Jahre 2007 ff. u.U. einige Hundert Euro Rückforderungsbeträge zusammen. Am besten schnell mal ausrechnen.

Eine entsprechende Excel-Tabelle stelle ich dafür gern zur Verfügung. Anforderung bitte mit PN und - um \"Maulwürfe\" abzuschrecken - vollen Kontaktdaten (Name, Adresse, Tel., E-Mail-Adresse).